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V/0278/2011

Kommunale Sportanlage Concordenstraße in Münster-Albachten

Vorlagen 13.05.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.06.2011, TOP 4.5

Anlage zur Vorlage V/0278/2011

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage V/0278/2011

646 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0278/2011 
 
 
 
 
Kommunale Sportanlage Concordenstraße in Münster-Al bachten; Errichtungs- und 
Raumprogrammbeschluss für die Errichtung eines zusätzlichen Umkleidegebäudes 
 
 
Raumprogramm: 
 
 
- 2 Umkleiden Sportlerinnen und Sportler  jeweils  ca . 20 qm 
 
- 2 Duschen Sportlerinnen und Sportler  jeweils  ca. 1 4 qm 
 
- 2 Toiletten Sportlerinnen und Sportler  jeweils  ca.  12 qm 
 
- 1 Toilette Besucher (behindertengerecht)    ca.   9 q m 
 
- 1 Schiedsrichterraum       ca.  14 qm 
 
- 1 Putzmittelraum         ca.   5 qm 
 
-  1 Technikraum        ca.  10 qm 
 
- 1 Erste-Hilfe-Raum (Sondernutzung)     ca. 14 qm

Beschlussvorlage

6796 Zeichen

V/0278/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Sportanlage Concordenstraße in Münster-Albachten 
hier: Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss für die Errichtung eines zusätzlichen 
Umkleidegebäudes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2011 Sportausschuss Vorberatung 
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In der kommunalen Sportanlage Concordenstraße wird 2011/2012 ein zusätzliches Um-
kleidegebäude errichtet.  
 
2. Dem Raumprogramm (Anlage) wird zugestimmt. 
 
3. Die Planung wird auf der Grundlage des abgestimmten Raumprogramms  zwischen dem 
Sportverein und der Verwaltung bis zur Baureife weiter entwickelt. Die Errichtung des Ge-
bäudes wird sach- und fachgerecht vom SV Concordia Albachten 1955 e. V. für die Stadt 
auf der Grundlage eines Errichtungs- und Zuschussvertrages durchgeführt.  
 
4. Zur Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis 
aus Vertretern des Vereins, des Architekturbüros und der Verwaltung installiert. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der gültige Überlassungsvertrag zwischen dem SV 
Concordia Albachten 1955 e. V. und der Stadt Münster um das neu  errichtete Umkleide-
gebäude ergänzt wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0278/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0278/2011 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen Jährlich 
(ab 2013)
5.830 Nutzungsdauer 
60 Jahre 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Investitionsmaßnahme 0400 Bauk. Städt. Sportanlagen  
(2. Mio-Topf) 
   
2011 175.000  Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2012 175.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  350.000  
 
III. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Folgekosten für die Betriebskostenzuschüsse nach den 
in Münster üblichen Überlassungsverträgen (jährlich ca. 7.000,-- € ab dem Jahr 2012) vorbehaltlich 
der Zustimmung des Rates der Stadt Münster zum Haushalt 2012 zusätzlich zur Verfügung  ge-
stellt werden.  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die kommunale Sportanlage Concordenstraße ist im Rahmen eines Vertrages vom 04.07.1991 an 
SV Concordia Albachten 1955 e. V. überlassen worden. Seit Inbetriebnahme verfügt der Verein 
lediglich über 2 Umkleide- und Sanitärräume. An di esem Raumkontingent hat sich bis heute nichts 
geändert.  
 
In den letzten Jahren hat sich der Verein im Bereich des Jugend- und Seniorenfußballs kontinuier-
lich weiterentwickelt und kann eine Vielzahl von N eumitgliedern verzeichnen. Vor allem im Bereich 
des Mädchenfußballs hat eine sehr gute Entwic klung stattgefunden. Die Einwohnerzahl des Stadt-
teils Albachten ist aufgrund der neuen Baugebiete in den letzten Jahren stark gestiegen. Für das 
Großspielfeld (Rasen) und dem zweiten Großspi elfeld (Tenne) reichen die vorhandenen 2 Umklei-
de- und Sanitärbereiche nicht mehr aus, so dass immer häufiger Engpässe im Umkleide- und Sa-
nitärbereich auftreten. 
 
Diese Unterversorgung wurde Ende des Jahres 2009 zwischen Vertretern des Vereins und der 
Sportverwaltung unter Berücksichtigung der stetigen und zukünftigen Vereinsentwicklung erneut 
aufgegriffen. Kosten für die Errichtung von zwei zusätzlichen Umkleide- und Sanitärbereichen wur-
den von Seiten der Verwaltung ermittelt und im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Investiti-
onsplanung in den Haushalt aufgenommen und in den Jahren 2011 bzw. 2012  im Rahmen des „2 
Mio.-Topfes“ veranschlagt.  
 
2. Aktuelle Ausgangslage 
 
Im Verein SV Concordia Albachten 1955 e. V. nehmen zurzeit im Bereich Fußball 11 Jugend-
mannschaften, 3 Mädchen- bzw. Damenmannscha ften und 2 Seniorenmannschaften am Spielbe-
trieb teil. Zusätzlich gibt es 2 Jugendmannsc haften (U5 und U6), 1 Alt-Herrenmannschaft und eine

- 3 - 
V/0278/2011 
Senioren-Hobbymannschaft. Insbesondere beim Trainingsbetrieb in der Woche sowie beim Meis-
terschaftsbetrieb an den Wochenenden stehen die Verantwortlichen des Vereins vor nicht zu lö-
senden Raumproblemen. Für die Abwicklung des Meisterschaftsbetriebes werden beide Groß-
spielfelder benötigt. Die Umkleide- und Sanitärbereiche werden daher teilweise von bis zu drei 
Mannschaften/Gruppen zeitgleich genutzt. Den Mädchenmannschaften stehen oftmals faktisch 
keine Umkleiden und sanitären Einrichtungen zur Verfügung, da die vorhandenen Umkleiden 
durch die männlichen Mannschaften voll ausgelastet sind, insbesondere wenn zeitgleich bzw. di-
rekt vor- oder nachher weitere Spiele stattfinden. 
 
Ebenso werden die beiden Umkleide- und Sanitär bereiche von den Sportlerinnen und Sportlern 
verschiedener weiterer Abteilungen wie z. B. Lauftreffs, Radsportgruppen und Beach-Volleyball in 
Anspruch genommen.  
 
Diese Situation, die von vielen Notlösungen und Behelfen geprägt ist, hindert den Verein inhaltlich 
und strukturell sich den steigenden Ansprüchen an ein zukunftsgerichtetes Sporttreiben und ein 
gesellschaftliches Vereinsleben anzupassen.  
 
Das vorliegende Raumprogramm haben SV Concordia Albachten 1955 e. V. und die Stadt Müns-
ter gemeinsam entwickelt.  
 
3. Planung 
 
In den bisherigen gemeinsamen Abstimmungsgesprächen wurde das Raumprogramm  für das 
zusätzliche Umkleidegebäude ausführlich beraten und soweit als möglich entwickelt. Der SV Con-
cordia Albachten 1955 e. V. wird in Zusammenarbeit mit den Planungsbeteiligten die endgültige 
Planung bis zur Baureife weiterentwickeln und mit der Stadt Münster abstimmen.  
 
Der Baubeschluss wird durch die Stadt Münster herbeigeführt.  
 
Die Erstellung des Baukörpers erfolgt in der Bauausführung sportfachlich und bautechnisch nach 
den einschlägigen DIN- und Bauvorschriften sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Münster.  
 
SV Concordia Albachten 1955 e. V. wird zeitnah, noch im Jahr 2011, mit der Maßnahme beginnen 
und die Umsetzung gemäß dem noch zu erstellenden Bauablaufplan durchführen. 
 
Die Stadt Münster wird SV Concordia Albachten 1955 e. V. die für den Neubau ermittelten Baukos-
ten nach dem nachgewiesenen Baufortschritt auszahlen.   
 
Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs- und Zuschussvertrages von 
einem projektbezogenen Arbeitskreis begleitet. Nach der Fertigstellung wird das Umkleidegebäude 
der Stadt Münster in einem gemeinsamen Termin übergeben, die von da an für die Bauunterhal-
tung zuständig ist.   
  
 
 
i. V. 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Raumprogramm über das zusätzliche Umkleidegebäude

Beratungsverlauf (2)

16.06.2011 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Concordenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0278/2011
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37