V/0278/2011
Kommunale Sportanlage Concordenstraße in Münster-Albachten
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Anlage zur Vorlage V/0278/2011
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Anlage zur Vorlage V/0278/2011 Kommunale Sportanlage Concordenstraße in Münster-Al bachten; Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss für die Errichtung eines zusätzlichen Umkleidegebäudes Raumprogramm: - 2 Umkleiden Sportlerinnen und Sportler jeweils ca . 20 qm - 2 Duschen Sportlerinnen und Sportler jeweils ca. 1 4 qm - 2 Toiletten Sportlerinnen und Sportler jeweils ca. 12 qm - 1 Toilette Besucher (behindertengerecht) ca. 9 q m - 1 Schiedsrichterraum ca. 14 qm - 1 Putzmittelraum ca. 5 qm - 1 Technikraum ca. 10 qm - 1 Erste-Hilfe-Raum (Sondernutzung) ca. 14 qm
Beschlussvorlage
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V/0278/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Kommunale Sportanlage Concordenstraße in Münster-Albachten hier: Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss für die Errichtung eines zusätzlichen Umkleidegebäudes Beratungsfolge 16.06.2011 Sportausschuss Vorberatung 16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In der kommunalen Sportanlage Concordenstraße wird 2011/2012 ein zusätzliches Um- kleidegebäude errichtet. 2. Dem Raumprogramm (Anlage) wird zugestimmt. 3. Die Planung wird auf der Grundlage des abgestimmten Raumprogramms zwischen dem Sportverein und der Verwaltung bis zur Baureife weiter entwickelt. Die Errichtung des Ge- bäudes wird sach- und fachgerecht vom SV Concordia Albachten 1955 e. V. für die Stadt auf der Grundlage eines Errichtungs- und Zuschussvertrages durchgeführt. 4. Zur Vorbereitung und Begleitung der Maßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis aus Vertretern des Vereins, des Architekturbüros und der Verwaltung installiert. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der gültige Überlassungsvertrag zwischen dem SV Concordia Albachten 1955 e. V. und der Stadt Münster um das neu errichtete Umkleide- gebäude ergänzt wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Vorlagen-Nr.: V/0278/2011 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 26.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0278/2011 Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen Jährlich (ab 2013) 5.830 Nutzungsdauer 60 Jahre Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 0400 Bauk. Städt. Sportanlagen (2. Mio-Topf) 2011 175.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2012 175.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 350.000 III. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Folgekosten für die Betriebskostenzuschüsse nach den in Münster üblichen Überlassungsverträgen (jährlich ca. 7.000,-- € ab dem Jahr 2012) vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Münster zum Haushalt 2012 zusätzlich zur Verfügung ge- stellt werden. Begründung: 1. Ausgangslage Die kommunale Sportanlage Concordenstraße ist im Rahmen eines Vertrages vom 04.07.1991 an SV Concordia Albachten 1955 e. V. überlassen worden. Seit Inbetriebnahme verfügt der Verein lediglich über 2 Umkleide- und Sanitärräume. An di esem Raumkontingent hat sich bis heute nichts geändert. In den letzten Jahren hat sich der Verein im Bereich des Jugend- und Seniorenfußballs kontinuier- lich weiterentwickelt und kann eine Vielzahl von N eumitgliedern verzeichnen. Vor allem im Bereich des Mädchenfußballs hat eine sehr gute Entwic klung stattgefunden. Die Einwohnerzahl des Stadt- teils Albachten ist aufgrund der neuen Baugebiete in den letzten Jahren stark gestiegen. Für das Großspielfeld (Rasen) und dem zweiten Großspi elfeld (Tenne) reichen die vorhandenen 2 Umklei- de- und Sanitärbereiche nicht mehr aus, so dass immer häufiger Engpässe im Umkleide- und Sa- nitärbereich auftreten. Diese Unterversorgung wurde Ende des Jahres 2009 zwischen Vertretern des Vereins und der Sportverwaltung unter Berücksichtigung der stetigen und zukünftigen Vereinsentwicklung erneut aufgegriffen. Kosten für die Errichtung von zwei zusätzlichen Umkleide- und Sanitärbereichen wur- den von Seiten der Verwaltung ermittelt und im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Investiti- onsplanung in den Haushalt aufgenommen und in den Jahren 2011 bzw. 2012 im Rahmen des „2 Mio.-Topfes“ veranschlagt. 2. Aktuelle Ausgangslage Im Verein SV Concordia Albachten 1955 e. V. nehmen zurzeit im Bereich Fußball 11 Jugend- mannschaften, 3 Mädchen- bzw. Damenmannscha ften und 2 Seniorenmannschaften am Spielbe- trieb teil. Zusätzlich gibt es 2 Jugendmannsc haften (U5 und U6), 1 Alt-Herrenmannschaft und eine - 3 - V/0278/2011 Senioren-Hobbymannschaft. Insbesondere beim Trainingsbetrieb in der Woche sowie beim Meis- terschaftsbetrieb an den Wochenenden stehen die Verantwortlichen des Vereins vor nicht zu lö- senden Raumproblemen. Für die Abwicklung des Meisterschaftsbetriebes werden beide Groß- spielfelder benötigt. Die Umkleide- und Sanitärbereiche werden daher teilweise von bis zu drei Mannschaften/Gruppen zeitgleich genutzt. Den Mädchenmannschaften stehen oftmals faktisch keine Umkleiden und sanitären Einrichtungen zur Verfügung, da die vorhandenen Umkleiden durch die männlichen Mannschaften voll ausgelastet sind, insbesondere wenn zeitgleich bzw. di- rekt vor- oder nachher weitere Spiele stattfinden. Ebenso werden die beiden Umkleide- und Sanitär bereiche von den Sportlerinnen und Sportlern verschiedener weiterer Abteilungen wie z. B. Lauftreffs, Radsportgruppen und Beach-Volleyball in Anspruch genommen. Diese Situation, die von vielen Notlösungen und Behelfen geprägt ist, hindert den Verein inhaltlich und strukturell sich den steigenden Ansprüchen an ein zukunftsgerichtetes Sporttreiben und ein gesellschaftliches Vereinsleben anzupassen. Das vorliegende Raumprogramm haben SV Concordia Albachten 1955 e. V. und die Stadt Müns- ter gemeinsam entwickelt. 3. Planung In den bisherigen gemeinsamen Abstimmungsgesprächen wurde das Raumprogramm für das zusätzliche Umkleidegebäude ausführlich beraten und soweit als möglich entwickelt. Der SV Con- cordia Albachten 1955 e. V. wird in Zusammenarbeit mit den Planungsbeteiligten die endgültige Planung bis zur Baureife weiterentwickeln und mit der Stadt Münster abstimmen. Der Baubeschluss wird durch die Stadt Münster herbeigeführt. Die Erstellung des Baukörpers erfolgt in der Bauausführung sportfachlich und bautechnisch nach den einschlägigen DIN- und Bauvorschriften sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Münster. SV Concordia Albachten 1955 e. V. wird zeitnah, noch im Jahr 2011, mit der Maßnahme beginnen und die Umsetzung gemäß dem noch zu erstellenden Bauablaufplan durchführen. Die Stadt Münster wird SV Concordia Albachten 1955 e. V. die für den Neubau ermittelten Baukos- ten nach dem nachgewiesenen Baufortschritt auszahlen. Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs- und Zuschussvertrages von einem projektbezogenen Arbeitskreis begleitet. Nach der Fertigstellung wird das Umkleidegebäude der Stadt Münster in einem gemeinsamen Termin übergeben, die von da an für die Bauunterhal- tung zuständig ist. i. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Raumprogramm über das zusätzliche Umkleidegebäude
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Concordenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0278/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37