4258/2021
Gemeinsame Anfrage - AN/2296/2021 - der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde),
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5513 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 4258/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Gemeinsame Anfrage - AN/2296/2021 - der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) hier: Ausgleichszahlungen bei Baumfällungen im Bezirk Ehrenfeld Bäume spielen eine sehr wichtige Rolle bei der Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas, insbe- sondere der kleinklimatischen Verhältnisse. Dies spiegelt sich auch in den Strategien der Stadt Köln (Schwammstadt Köln, Strategie 2030+ und der Baumschutzsatzung) wider. In den wöchentlichen Meldungen über Baumfällungen werden der BV4 Ausgleichszahlungen für Baumfällungen bei Bauvorhaben angezeigt. Dort ist teilweise erkennbar, dass die Neupflanzungen nicht in unmittelbarer oder relativer Nähe der gefällten Bäume erfolgen. Z. B. in der Meldung vom 11.10.2021 sollen für 23 zu fällende Bäume auf dem Grundstück Ossendorfer Weg 4 – 10 dort nur 12 Ersatzpflanzungen erfolgen und weitere 25 Pflanzungen in Vingst. Die Anzahl der Bäume im Bezirk Ehrenfeld scheint so ja zwangsläufig abnehmen zu müssen. Auch kleinklimatisch betrachtet, nützen Neupflanzungen in Vingst für die betroffenen Viertel in Ehrenfeld nicht sehr viel, die aufgrund der fehlenden Bäume weiter aufgeheizt werden. Hier sollte unbedingt darüber nachgedacht werden, wie die Ausgleichszahlungen strategischer für die Umsetzung der Köl- ner Zukunftsstrategien genutzt werden können. Im Zusammenhang von zukünftigen Bauprojekten sollten Fassadenbegrünung, Hochbeete und entsiegelte Flächen eine größere Rolle spielen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bitten daher die Verwal- tung darum, folgende Fragen zu beantworten: 1.) Wohin sind die Ausgleichszahlungen im letzten Jahr geflossen? Gibt es eine genaue Aufstellung über die Neupflanzungen und welche schutzwürdigen Bäume in den Genuss welcher Maßnahmen der Erhaltung oder Sanierung gekommen sind? 2.) Nach welchen Kriterien wird von wem entschieden, welche Bäume wohin gepflanzt werden? 3.) Was ist zu tun, um § 11 der Baumschutzsatzung zu ändern von 'die zusätzliche Neuanpflan- zung von Bäumen im Stadtgebiet von Köln' in 'die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im gleichen Stadtteil aus dem die Bäume gefällt wurden'? 4.) Unter welchen Bedingungen können nicht verausgabte bzw. aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit nicht für die Neupflanzung von Bäumen einsetzbare Ausgleichsmittel auch für andere, stadtklimatisch wirksamere Maßnahmen im Stadtbezirk eingesetzt werden? Antworten der Verwaltung: Anträge auf Fällungen von Bäumen werden von der Verwaltung auf der Grundlage der Baumschutz- satzung (BSchS) vom 1.8.2011 beurteilt. 2 Von Seiten der Verwaltung wird dabei zwischen privaten und öffentlichen Bäumen unterschieden. Für private Bäume formuliert die gültige BSchS den Schutzstatus ab einem Stammumfang von mehr als 100 cm (§ 2 (2) BSchS). Mit öffentlichen Mitteln gepflanzte Bäume sind dagegen grundsätzlich ge- schützt (§ 2 (4) BSchS). Die Fällanträge von privaten Bäumen werden beim Amt für Umwelt und Verbraucherschutz und die von öffentlichen Bäumen beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bearbeitet. Die BSchS formuliert klare Vorgaben wann eine Erlaubnis erteilt werden kann/muss und wann nicht. Eine Erlaubnis wird in der Regel unter der Auflage einer Ersatzpflanzung erteilt, ist dies nicht möglich wird ein Ersatzgeld festgelegt. (§8 BSchS) Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach den Vorga- ben des § 8 BSchS. Zusatzfrage vom 15.11.2021: Wie hoch waren die Ausgleichszahlungen im Bezirk Ehrenfeld im Jahr 2020 und in den ersten drei Quartalen 2021? 2020: 8.775,38 € 2021: 13.166,60 € (Stand Nov. 2021) zu 1.) Die Verwendung der Ausgleichszahlungen ist in § 11 der BSchS geregelt. Demnach sind diese für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet zu verwenden. Hierauf aufbauend werden für jeden Stadtbezirk Konzepte zur Neupflanzung von Straßenbäumen erstellt und die Umsetzung aus Ausgleichsgeldern finanziert. Das Konzept für den Stadtbezirk Ehrenfeld ist zurzeit in der Umsetzung. Bis zu 35% der Ausgleichszahlungen können zur Erhaltung und Sanierung von besonders schutzwürdiger Bäume eingesetzt werden Die Verwendung der Ausgleichszahlungen für die Naturdenkmäler erfolgt - unabhängig vom Standort eines Naturdenkmals - auf der Grundlage der bei den Regelkontrollen festgelegten Maßnahmen und ihrer Dringlichkeit. zu 2.) Eine Ersatzpflanzung ist zunächst in unmittelbarem Umfeld des zu fällenden Baums umzuset- zen. Ist dies nicht möglich, so ist die Ersatzpflanzung an anderer Stelle - bevorzugt auf dem Grundstück der Entnahme - umzusetzen. Ist auch dies nicht möglich, wird ein Ersatzgeld fest- gesetzt. zu 3.) Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Überarbeitung der gültigen Baumschutzsatzung. Diese wird den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. zu 4.) Die Verwendung der Ersatzgelder ist in § 11 BSchS geregelt. Demnach sind Ersatzgelder zweckgebunden zu verwenden für: - die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet von Köln - bis zu 35 % der jährlich eingehenden Ausgleichszahlungen für Aufwendungen zur Erhaltung und Sanierung besonders schutzwürdiger Bäume. Eine Verwendung für weitergehende Grünmaßnahmen ist demnach nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4258/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.12.2021
- Erstellt
- 06.12.2021 12:54