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4258/2021

Gemeinsame Anfrage - AN/2296/2021 - der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde),

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.12.2021, TOP 6.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5513 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 4258/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 
 
Gemeinsame Anfrage - AN/2296/2021 - der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau 
Schroeder (Klima Freunde) 
 
hier: Ausgleichszahlungen bei Baumfällungen im Bezirk Ehrenfeld 
Bäume spielen eine sehr wichtige Rolle bei der Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas, insbe-
sondere der kleinklimatischen Verhältnisse. Dies spiegelt sich auch in den Strategien der Stadt Köln 
(Schwammstadt Köln, Strategie 2030+ und der Baumschutzsatzung) wider.  
 
In den wöchentlichen Meldungen über Baumfällungen werden der BV4 Ausgleichszahlungen für 
Baumfällungen bei Bauvorhaben angezeigt. Dort ist teilweise erkennbar, dass die Neupflanzungen 
nicht in unmittelbarer oder relativer Nähe der gefällten Bäume erfolgen. Z. B. in der Meldung vom 
11.10.2021 sollen für 23 zu fällende Bäume auf dem Grundstück Ossendorfer Weg 4 – 10 dort nur 12 
Ersatzpflanzungen erfolgen und weitere 25 Pflanzungen in Vingst. 
 
Die Anzahl der Bäume im Bezirk Ehrenfeld scheint so ja zwangsläufig abnehmen zu müssen. Auch 
kleinklimatisch betrachtet, nützen Neupflanzungen in Vingst für die betroffenen Viertel in Ehrenfeld 
nicht sehr viel, die aufgrund der fehlenden Bäume weiter aufgeheizt werden. Hier sollte unbedingt 
darüber nachgedacht werden, wie die Ausgleichszahlungen strategischer für die Umsetzung der Köl-
ner Zukunftsstrategien genutzt werden können. Im Zusammenhang von zukünftigen Bauprojekten 
sollten Fassadenbegrünung, Hochbeete und entsiegelte Flächen eine größere Rolle spielen. 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) bitten daher die Verwal-
tung darum, folgende Fragen zu beantworten: 
 
1.) Wohin sind die Ausgleichszahlungen im letzten Jahr geflossen? Gibt es eine genaue 
Aufstellung über die Neupflanzungen und welche schutzwürdigen Bäume in den Genuss 
welcher Maßnahmen der Erhaltung oder Sanierung gekommen sind? 
 
2.) Nach welchen Kriterien wird von wem entschieden, welche Bäume wohin gepflanzt werden? 
 
3.) Was ist zu tun, um § 11 der Baumschutzsatzung zu ändern von 'die zusätzliche Neuanpflan-
zung von Bäumen im Stadtgebiet von Köln' in 'die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen 
im gleichen Stadtteil aus dem die Bäume gefällt wurden'? 
 
4.) Unter welchen Bedingungen können nicht verausgabte bzw. aufgrund mangelnder 
Flächenverfügbarkeit nicht für die Neupflanzung von Bäumen einsetzbare Ausgleichsmittel 
auch für andere, stadtklimatisch wirksamere Maßnahmen im Stadtbezirk eingesetzt werden? 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Anträge auf Fällungen von Bäumen werden von der Verwaltung auf der Grundlage der Baumschutz-
satzung (BSchS) vom 1.8.2011 beurteilt.

2 
 
 
Von Seiten der Verwaltung wird dabei zwischen privaten und öffentlichen Bäumen unterschieden. Für 
private Bäume formuliert die gültige BSchS den Schutzstatus ab einem Stammumfang von mehr als 
100 cm (§ 2 (2) BSchS). Mit öffentlichen Mitteln gepflanzte Bäume sind dagegen grundsätzlich ge-
schützt (§ 2 (4) BSchS). 
 
Die Fällanträge von privaten Bäumen werden beim Amt für Umwelt und Verbraucherschutz und die 
von öffentlichen Bäumen beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bearbeitet. 
 
Die BSchS formuliert klare Vorgaben wann eine Erlaubnis erteilt werden kann/muss und wann nicht. 
Eine Erlaubnis wird in der Regel unter der Auflage einer Ersatzpflanzung erteilt, ist dies nicht möglich 
wird ein Ersatzgeld festgelegt. (§8 BSchS) Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach den Vorga-
ben des § 8 BSchS. 
 
 
Zusatzfrage vom 15.11.2021:  
 
Wie hoch waren die Ausgleichszahlungen im Bezirk Ehrenfeld im Jahr 2020 und in den ersten drei 
Quartalen 2021?  
 
2020:   8.775,38 € 
2021: 13.166,60 € (Stand Nov. 2021) 
 
zu 1.) Die Verwendung der Ausgleichszahlungen ist in § 11 der BSchS geregelt. Demnach sind   
diese für die Neupflanzung von Bäumen im Stadtgebiet zu verwenden. Hierauf aufbauend 
werden für jeden Stadtbezirk Konzepte zur Neupflanzung von Straßenbäumen erstellt und die 
Umsetzung aus Ausgleichsgeldern finanziert. Das Konzept für den Stadtbezirk Ehrenfeld ist 
zurzeit in der Umsetzung. 
 
Bis zu 35% der Ausgleichszahlungen können zur Erhaltung und Sanierung von besonders 
schutzwürdiger Bäume eingesetzt werden 
Die Verwendung der Ausgleichszahlungen für die Naturdenkmäler erfolgt - unabhängig vom 
Standort eines Naturdenkmals - auf der Grundlage der bei den Regelkontrollen festgelegten 
Maßnahmen und ihrer Dringlichkeit. 
 
zu 2.) Eine Ersatzpflanzung ist zunächst in unmittelbarem Umfeld des zu fällenden Baums umzuset-
zen. Ist dies nicht möglich, so ist die Ersatzpflanzung an anderer Stelle - bevorzugt auf dem 
Grundstück der Entnahme - umzusetzen. Ist auch dies nicht möglich, wird ein Ersatzgeld fest-
gesetzt. 
 
zu 3.) Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Überarbeitung der gültigen Baumschutzsatzung. Diese 
wird den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. 
 
zu 4.) Die Verwendung der Ersatzgelder ist in § 11 BSchS geregelt. Demnach sind Ersatzgelder 
zweckgebunden zu verwenden für:  
 
- die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet von Köln 
- bis zu 35 % der jährlich eingehenden Ausgleichszahlungen für Aufwendungen zur Erhaltung 
und Sanierung besonders schutzwürdiger Bäume. 
 
Eine Verwendung für weitergehende Grünmaßnahmen ist demnach nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4258/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.12.2021
Erstellt
06.12.2021 12:54