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0008/2020

Zufahrt Tankstelle Volkhovenerweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2115 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0008/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
 
Zufahrt Tankstelle Volkhovenerweg; 
hier: Anfrage Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 
19.09.2019, TOP 7.2.7 
Die Fraktion B90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Frage: 
 
Frage: 
 
„Kann die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Anwohnern und 
Tankstelleninhaber ein Verkehrskonzept entwickeln, das die Situation entschärft, ohne den Standort 
der Tankstelle zu gefährden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der geschilderten Verkehrssituation kann mit verkehrstechnischen und baulichen Mitteln nicht abge-
holfen werden. Die Fahrzeuge bilden bei der Einfahrt in das Tankstellengelände einen Rückstau und 
blockieren dabei zeitweilig die unmittelbar angrenzende Einmündung. Nach § 11 Absatz 1 Straßen-
verkehrs-Ordnung darf in eine Kreuzung oder Einmündung nicht eingefahren werden, wenn auf ihr 
gewartet werden müsste, weil der Verkehr stockt. Die Polizei Köln wird daher im Rahmen der perso-
nellen Möglichkeiten um Kontrollen gebeten. 
 
Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der Volkhovener Weg nicht Bestandteil des städtischen 
Hauptstraßennetzes ist und für Heimersdorf in erster Linie eine Erschließungsfunktion erfüllt. Weil die 
Buslinie 125 durch den Volkhovener Weg geführt wird, ist die Straße Teil des Vorbehaltsnetzes. Es 
gilt jedoch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Aus diesen Rahmen-
bedingungen ergibt sich, dass – anders als bei als Hauptstraßen kategorisierten Straßen – zeitweili-
ge, punktuelle Störungen im Hinblick auf die anzustrebende Verkehrsqualität hingenommen werden 
müssen. Zudem bestehen laut Angaben der Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine gravierenden Ver-
kehrsbeeinträchtigungen auf der Buslinie 125 im genannten Bereich, so dass auch zur Sicherung der 
Angebotsqualität des Linienbusverkehrs kein Handlungsbedarf gesehen wird.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Volkhovener Weg

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Details

Aktenzeichen
0008/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.03.2020
Erstellt
07.01.2020 13:24