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Zufahrt Tankstelle Volkhovenerweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0008/2020 vom 26.03.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 0008/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Zufahrt Tankstelle Volkhovenerweg; hier: Anfrage Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.09.2019, TOP 7.2.7 Die Fraktion B90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Frage: Frage: „Kann die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Anwohnern und Tankstelleninhaber ein Verkehrskonzept entwickeln, das die Situation entschärft, ohne den Standort der Tankstelle zu gefährden?“ Antwort der Verwaltung: Der geschilderten Verkehrssituation kann mit verkehrstechnischen und baulichen Mitteln nicht abge- holfen werden. Die Fahrzeuge bilden bei der Einfahrt in das Tankstellengelände einen Rückstau und blockieren dabei zeitweilig die unmittelbar angrenzende Einmündung. Nach § 11 Absatz 1 Straßen- verkehrs-Ordnung darf in eine Kreuzung oder Einmündung nicht eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste, weil der Verkehr stockt. Die Polizei Köln wird daher im Rahmen der perso- nellen Möglichkeiten um Kontrollen gebeten. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass der Volkhovener Weg nicht Bestandteil des städtischen Hauptstraßennetzes ist und für Heimersdorf in erster Linie eine Erschließungsfunktion erfüllt. Weil die Buslinie 125 durch den Volkhovener Weg geführt wird, ist die Straße Teil des Vorbehaltsnetzes. Es gilt jedoch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Aus diesen Rahmen- bedingungen ergibt sich, dass – anders als bei als Hauptstraßen kategorisierten Straßen – zeitweili- ge, punktuelle Störungen im Hinblick auf die anzustrebende Verkehrsqualität hingenommen werden müssen. Zudem bestehen laut Angaben der Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine gravierenden Ver- kehrsbeeinträchtigungen auf der Buslinie 125 im genannten Bereich, so dass auch zur Sicherung der Angebotsqualität des Linienbusverkehrs kein Handlungsbedarf gesehen wird.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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