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V/0927/2006

Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmeplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch

Vorlage 09.11.2006

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Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, Sitzung am 07.12.2006, TOP 6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Anlage 2

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Ansehen

1. Ergänzungsvorlage V/0927/2006/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

31840 Zeichen

V/0927/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmeplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch 
für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide: Konkretisierung und 
Durchführung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.11.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
30.11.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
05.12.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.12.2006 Ausländerbeirat Anhörung 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.12.2006 Stiftungskommission Vorberatung 
07.12.2006 Kommission z. Förd. der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem vor dem Hintergrund des im Stadterneuerungsprogramm 2006 sowie mit Schreiben der 
Bezirksregierung Münster vom 10.10.2006 in Aussicht gestellten Umfangs der Zuwendung 
des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe der in der Begründung dargestellten 
Kriterien konkretisierten Maßnahmekonzept (Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher 
Maßnahmeplan für das Gebiet Münster-Kinderhaus, Brüningheide) wird zugestimmt. Die Ver-
waltung wird beauftragt, vorbehaltlich eines rechtswirksamen Bewilligungsbescheids des Lan-
des Nordrhein-Westfalen, dessen Regelungsinhalte mit dem auf der Grundlage dieser Vorlage 
getroffenen Ratsbeschluss vereinbar sind, das Maßnahmekonzept in den Jahren 2007 bis 
2010 nach Maßgabe der in Anlage 1  dargestellten und in der Begründung erläuterten Prioritä-
ten für die Einzelprojekte durchzuführen. 
 
2. Sofern das Land Nordrhein-Westfalen über die Zuwendung von 700.000 € hinaus weitere Mit-
tel in den Stadterneuerungsprogrammen 2007 ff. zu bewilligen beabsichtigt, sollen auch diese 
Mittel unter Einbeziehung der mit Ratsbeschluss vom 29.06.2005 bezeichneten Finanzie-
rungsanteile der Stadt inkl. der unter Ziffer 4 dieses Beschlussvorschlags ausgewiesenen Stif-
tungsmittel und der weiteren Finanzierungsbeiträge Dritter im Rahmen des Handlungskon-
Vorlagen-Nr.: 
V/0927/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Frank.Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0927/2006 
zepts verwendet werden. Über die Aufteilung dieser zusätzlichen Mittel auf die Einzelprojekte 
entscheidet der Rat nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grundlage ei-
ner gesonderten Vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechnerisch noch verbleibende 
Zuwendung formell zu beantragen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Handlungskonzept vorgesehene Finanzmittel zur 
Durchführung der im Handlungsfeld 1 – Wohnen geplanten Projekte, wie von der Bezirksregie-
rung angeregt, bis zur abschließenden Klärung der Verfügbarkeit alternativer (Wohnungsbau-
förder-)Mittel nicht eingesetzt werden; ob diese Möglichkeit besteht, wird die Verwaltung mit 
der Bezirksregierung Münster bzw. dem zuständigen Ministerium des Landes möglichst kurz-
fristig klären. Sofern sich die Möglichkeit realisieren lässt, verändert sich der Finanzierungs-
plan entsprechend.  
 
4. Der mit Ratsbeschluss vom 29.06.2005 verabschiedete Finanzierungsplan für das Gesamtpro-
jekt wird wie folgt angepasst: 
   
 Beschluss vom 29.06.05: neu
1:
Zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen 1.950.000 € 1.377.750 €
Landeszuwendung  1.168.000 € 826.650 €
Beteiligung Dritter/Träger 85.000 € 51.100 €
Städtischer Anteil (inkl. Stiftungsmittel) 500.000 € 500.000 €
 
 Der städtische Finanzierungsanteil von ins gesamt 500.000 € wird im Umfang von 52.000 € 
aus Mitteln der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, im Übrigen aus Haushaltsmitteln bereitge-
stellt; die Mittel werden wie folgt auf die Haushaltsjahre 2007 ff. verteilt: 
  
Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010
Haushaltsmittel 129.000 € 129.000 € 129.000 € 61.000 €
Stiftungsmittel 13.000 € 13.000 € 13.000 € 13.000 €
städt. Anteile / Jahr 142.000 € 142.000 € 142.000 € 74.000 €
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsplanberatungen 2007 entsprechende Verän-
derungsblätter vorzulegen. Soweit städtische Ha ushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2007 bis 
2009 nicht verbraucht werden, kann die Stadtkämmerin entscheiden, sie in das jeweils folgen-
de Haushaltsjahr zu übertragen. 
 
 Die für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Haushaltsmittel von 61.000 € erhalten einen 
Sperrvermerk; über die Aufhebung entscheidet der Rat, sobald über die zurzeit in Aussicht 
gestellte Zuwendung des Landes von 700.000 € eine weitere Zuwendung konkret zu erwarten 
ist. 
 
 Bei Einvernehmen im Projektbeirat können bei Einzelprojekten nicht benötigte Mittel zur Fi-
nanzierung anderer, im Handlungskonzept vorgesehener, Maßnahmen und Projekte einge-
setzt werden, sofern das Gesamtprofil des Projekts unbeeinträchtigt bleibt. 
 
5. Der Rat stimmt der in der Begründung dargestellten Projektorganisation zu. Die Fraktionen 
des Rates werden der Verwaltung jeweils eine Person benennen, die in den Beirat entsandt 
werden soll. Die Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster-Nord werden der Verwaltung ih-
rerseits je eine Person benennen, die in den Beirat entsandt werden soll. 
 
6. Bei der Entwicklung der Anforderungen an das Untersuchungsdesign für die Evaluierung so-
wie bei der Reihenfolge der Angebote (Ziffer 5 der Begründung) werden geschlechterdifferen-
                                                
 
1  Inkl. Finanzierungsanteile im Handlungsfeld 1 - Wohnen

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zierte Daten zugrunde gelegt. Bei der Evaluierung und den begleitenden Untersuchungen 
während der gesamten Laufzeit werden jeweils auch die unterschiedlichen Wirkungen der 
Projekte und Maßnahmen auf die Lebenssit uation von Frauen und Männern bzw. Jungen und 
Mädchen untersucht und dargestellt. 
 
7. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Bezirksvertretung Münster-Nord laufend über die 
Umsetzung des Projekts zu unterrichten. Der Rat erhält jährliche Zwischenberichte über den 
Projektverlauf, die zuvor der Bezirksvertr etung Münster-Nord, den beteiligten Fachausschüs-
sen und Gremien des Rates sowie dem Ausländerbeirat vorgelegt werden.  
 
8. Im Anschluss an die Durchführung des Handlungskonzepts legt die Verwaltung der Bezirks-
vertretung Münster-Nord, dem Ausländerbeirat, den beteiligten Ausschüssen und anderen 
Gremien des Rates sowie dem Rat einen Abschlussbericht mit einer Aus- und Bewertung des 
Verlaufs sowie der Resultate und weiterführenden Effekte des Gesamtprojekts vor, der sich 
insbesondere auf die Ergebnisse der prozessbegleitenden Evaluation stützen wird. 
 
Begründung: 
 
1.  Beschlusslage 
 
Auf der Grundlage der Vorlage Nr. 497/2003 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Ver-
waltung am 08.10.2003 beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen, insbesondere auch fi-
nanziellen, Bedingungen der Stadtteil Kinderhaus in das Bund-Länder-Programm „Stadttei-
le mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ aufgenommen werden kann. 
Am 26.05.2004 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, die Auf-
nahme der Stadtzelle „Brüningheide“ in das Bund-Länder-Programm zu beantragen und 
zusammen mit allen im Wohngebiet tätigen Akteuren ein Handlungsprogramm zur nachhal-
tigen Stärkung der bürgerschaftlich-sozialen Kräfte im Stadtquartier zu erstellen (Vorlage 
Nr. 37/2004). Am 27.05.2004 hat die Verwaltung, vorbehaltlich der Festlegung des Pro-
grammgebiets durch den Rat, die Aufnahme der Stadtzelle „Brüningheide“ in das Bund-
Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ be-
antragt. 
 
Mit Beschluss vom 29.06.2005 zur Vorlage V/197/2005 hat der Rat dem, von den Akteuren 
bzw. Institutionen vor Ort in Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen entwickelten, In-
tegrierten Handlungskonzept (Städtebau licher Maßnahmenplan gemäß § 171e BauGB) 
sowie dem unter Ziffer 4 der Begründung skizzierten Finanzierungsplan dem Grunde nach 
zugestimmt. Die im Vorhabenzusammenhang projektierten Aktivitäten und Maßnahmen 
wurden im Rahmen des Konzepts folgenden Handlungsfeldern zugeordnet: 
• Verbesserung der Wohnsituation, 
• Gestaltung des öffentlichen Raums für einen sicheren und lebendigen Stadtteil, 
• Stärkung der lokalen Ökonomie und der Beschäftigungssituation, 
• Integration der zugewanderten Menschen, 
• Bewältigung der Herausforderungen für das Bildungswesen, 
• Sicherung sozialer Netze und Infrastrukturen in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte, 
• Management / Projektkoordination und 
• Evaluation. 
 
Im Rahmen seines Beschlusses hat der Ra t die Verwaltung ferner beauftragt, das Hand-
lungskonzept nach Eingang des Bewilligungsbescheids unter folgenden Gesichtspunkten 
zu überarbeiten: 
• Reihenfolge der Einzelprojekte, 
• Neuverteilung (jeweils auf der Basis qualit ativer Beurteilungen) der zur Verfügung ste-
henden Mittel auf die Einzelprojekte für den Fall, dass weniger Mittel bereitgestellt wer-
den, als erwartet,

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• Ergänzungen der Projektblätter um aussagekräftige Problemanalysen, soweit sie nicht 
bereits enthalten sind, sowie 
• Ergänzung um Informationen über bestehende Aktivitäten und Angebote von Trägern 
in den Problemzusammenhängen, denen die Einzelprojekte begegnen sollen. 
 
Mit Blick auf die städtische Finanzierung hat der Rat mit seinem Beschluss festgelegt, dass 
eine geringere als im Beschlusszeitpunkt erwartete staatliche Förderung eine proportionale 
Reduzierung des kommunalen Finanzierungsanteils nach sich zieht. Eine Kompensation 
ausbleibender staatlicher Fördermittel durch zusätzlichen kommunalen  Mitteleinsatz ist 
nach dem Beschluss ausgeschlossen. 
 
2. Förderrahmen des Landes, aktueller Sachstand 
 
Die Bezirksregierung Münster hat die Stadt Münster mit Schreiben vom 10.10.2006 unter-
richtet, dass sie im Dezember d. J. einen Bescheid über die Bewilligung einer Zuwendung 
im Umfang von 700.000 € zu erteilen beabsichtig t. Der Umfang entspricht dem Betrag, der 
zuvor (September) im Stadterneuerungsprogramm 2006 angekündigt worden war; die Pos-
ten im Stadterneuerungsprogramm enthalten jedoch keine Hinweise auf Bezugsgrößen 
(anerkannte zuwendungsfähige Gesamtkosten, Zeitraum), sodass eine Überarbeitung des 
Finanzplans auf jener Grundlage zunächst nicht möglich war. Über die Zuwendung in dem 
genannten Umfang hinaus hat die Bezirkregierung Münster angekündigt, einen weiteren 
„rechnerisch noch verbleibenden Betrag in Höhe von 468.000 € für das Stadterneuerungs-
programm 2007 anzumelden“. Zugleich hat die Bezirksregierung Münster die Stadt Münster 
ersucht, vor Erteilung des Bewilligungsbescheids einen Beschluss des Rates über die Rea-
lisierung und Reihenfolge der Einzelprojekte herbeizuführen.  
 
Die Summe beider Teilbeträge entspricht einem Umfang von 60 % der im Zeitpunkt des 
Ratsbeschlusses am 29.06.2005 erwarteten Gesamtkosten (1.950.000 €), gegenüber einer 
seinerzeit erwarteten Förderrate von 70 %. Die um 10 Prozentpunkte reduzierte Rate folgt 
dem Runderlass des Innenministeriums vom 12.07.2006 (33 – 47.03.01 – 2293/06); da-
nach wird die Förderrate zweckgebundener Landeszuweisungen an Kommunen in 2006, 
die in mindestens zwei Haushaltsjahren zwischen 2004 und 2006 keine Schlüsselzuwei-
sungen erhalten haben, reduziert. Im Jahr 2006 gehört die Stadt Münster zum Kreis dieser 
Kommunen. Im Übrigen hat die Bezirksregierung mit ihrem Schreiben vom 10.10.2006 
deutlich gemacht, dass das Land Nordrhein-Westfalen das am 29.06.2006 verabschiedete 
Handlungskonzept inkl. Finanzierungsplan anerkennt, auch im Hinblick auf die ermittelten 
Gesamtkosten und den vorgesehenen Zeitrahmen. 
 
Die Bezirksregierung hat die Verwaltung am 06.11.2006 telefonisch über die Absicht des 
Ministeriums für Bauen und Wohnen informiert, Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen 
der Wohnungsbauförderung der im Handlungsfeld 1 – Wohnen vorgesehenen Projekte zu 
prüfen, und gebeten, die Zuwendung hierfür solange nicht zu verwenden, als diese Alterna-
tive im Ergebnis nicht auszuschließen ist. Die Zustimmung des Landes zur Gestaltung des 
Gesamtprojekts bleibt davon unberührt.  
 
3. Ziel der Vorlage 
 
Mit dieser Vorlage entwickelt die Verwaltung ein modifiziertes Handlungskonzept mit ange-
passtem Finanzierungsplan, das unter Beibehaltung seines Gesamtprofils dem vom Land 
Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellten Förderrahmen auf der Basis der bestehenden 
Beschlusslage des Rates Rechnung zu tragen sucht. Ausgehend von der Ermittlung des 
maximalen Budgetumfangs, der angesichts des gegenwärtig bekannten bzw. abschätzba-
ren Finanzierungsrahmens für das Gesamtvorhaben in Aussicht steht, werden die Einzel-
projekte kriteriengeleitet nach Priorität geordnet und zeitlich sortiert. Zur Beurteilung der 
sachlichen Priorität werden zentrale, handlungsfeldübergreifende Programmziele als Orien-
tierungspunkte zugrunde gelegt, die ihrerseits an die Zustandsbeschreibung im Rahmen

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der Indikatoren- und der Potentialanalyse für das Wohngebiet (Vorlage Nr. 37/2004) ando-
cken. Innerhalb dieser Sortierung haben Schlüssel- gegenüber Impulsprojekten höhere Pri-
orität. Auf dieser Grundlage entwickelt die Vorlage Empfehlungen, die in Aussicht gestellten 
Mittel neu aufzuteilen.  
 
4. Überarbeitung des Finanzierungsplans 
 
 Die von der Bezirksregierung in Aussicht gestellten Mittel entsprechen einem Umfang von 
60 % der zunächst kalkulierten (Ratsbeschluss vom 29.06.2005 zur Vorlage V/0197/2005) 
Gesamtkosten. Nach der geltenden Beschlusslage besteht keine Möglichkeit, die daraus 
folgende Finanzierungslücke (10 % der Gesamtkosten = 195.000 €) durch entsprechende 
Anhebung des kommunalen Finanzierungsanteils zu schließen. Die weitere Entscheidung 
des Rates, bei einer geringeren als im Beschlusszeitpunkt erwarteten staatlichen Förde-
rung den kommunalen Finanzierungsanteil im gleichen Verhältnis zu reduzieren, begegnet 
der Möglichkeit, dass nicht sämtliche Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden; auf-
grund der, insoweit zusätzlich mündlich bestätigten, Hinweise des Schreibens der Bezirks-
regierung Münster ist das nicht der Fall. Die Differenz beruht allein auf einer geringeren 
Förderrate als erwartet. Die Anwendung der angesprochenen Ratsentscheidung könnte, da 
die Aufteilung der Finanzierung zwischen Land und Stadt/Dritten (60:40) feststeht, die Fi-
nanzierungslücke jedoch nicht schließen.  
 
 Um die Differenz auszugleichen, müssen daher die Kosten des Vorhabens zunächst insge-
samt reduziert werden. Sollen die Finanzierungsanteile der Stadt und anderer Dritter zu-
sammen 40 % der Gesamtkosten entsprechen, dürfen die Gesamtkosten max. (585.000 € : 
40 % =) 1.462.500 € betragen (75 % der ursprünglichen Kosten), sodass die Landeszu-
wendung auf dieser Grundlage einen Umfang von max. 877.500 € erreichen könnte.  
 
 Die unter Ziffer 5.3 erläuterte und in Anlage 1 dargestellte Neusortierung der Finanzmittel 
auf die Einzelprojekte hat diesen Budgetrahmen als Ausgangsbasis herangezogen. Soweit 
für Einzelprojekte, die in diesem Verfahren von Mittelreduzierungen betroffen sind,  Finan-
zierungsanteile Dritter/freier Träger ausgewiesen sind, waren jene Anteile jedoch zum Teil 
in demselben Verhältnis zu kürzen, sodass sich die Summe der Finanzbeiträge Dritter von 
85.000 € auf 51.100 € reduziert hat. Im Umfang dieser Differenz waren daraufhin ergän-
zende Mittelkürzungen für Einzelprojekte erforderlich, für die Beiträge Dritter nicht ausge-
wiesen sind. Zurückgenommen werden mussten überdies in der bisherigen Konzeptfas-
sung als Anteile Dritter ausgewiesene Beträge, die tatsächlich Institutionen in städtischer 
Trägerschaft hätten aufbringen müssen und über das städtische Limit von 500.000 € hi-
nausgehen. Auf der Basis dieses Ergebnisses betragen die max. möglichen Gesamtkosten 
des Programms (551.100 € : 40 % =) 1.377.750 €; die mögliche Gesamtzuwendung des 
Landes beträgt max. (1.377.750 € * 60 % =)  826.650 €.  
 
  Die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus wird mit insgesamt 52.000 € zum städtischen Fi-
nanzierungsanteil beitragen. Die Mittel werden, mit Blick auf den Stiftungszweck, zur Fi-
nanzierung der Projekte im Feld „Gesundheitsförderung“ eingesetzt.  
 
  Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Umsetzung des Handlungskonzepts zunächst so-
weit zu beschließen, als die heute in Aussicht stehende Landeszuwendung den hierfür er-
forderlichen Finanzrahmen ermöglicht. Vor dem Hintergrund des angepassten Handlungs-
konzepts eröffnet ein Zuwendungsumfang von 700.000 € einen Programmzeitraum von ca. 
3 Jahren. Dieser zeitlichen Dimension begegnet auch die empfohlene Verteilung der städti-
schen Finanzierungsanteile nach Haushaltsjahren. Mit Blick auf den integrativen Pro-
grammcharakter ist es aus Sicht der Verwaltung allerdings erforderlich, innerhalb des Pro-
grammzeitraums jedenfalls die Möglichkeit von Mittelübertragungen in Folgejahre zu schaf-
fen und im Umsetzungszusammenhang Umverteilungen von Mitteln zwischen Einzelprojek-
ten zuzulassen, sofern sich insoweit konfliktfreie Entscheidungen unter den Akteuren her-
beiführen lassen und die Orientierung an den Programmzielen gewahrt bleibt.

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  Mit Blick auf die integrative Programmausrichtung empfiehlt die Verwaltung ferner, die 
Haushaltsmittel gebündelt (im freien Budget des Sozialamts)  zu veranschlagen. 
 
5. Modifizierung des Handlungskonzepts 
 
5.1 Programmfunktion und –ziele der „Sozialen Stadt“  
 
  In Anknüpfung an Vorläuferprogramme einiger Länder 2 hat die Bauministerkonferenz (AR-
GEBAU) mit der am 29.11.1996 beschlossenen Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „So-
ziale Stadt“ ein nationales Aktionsprogramm gegen soziale Polarisierung und zugleich ei-
nen Kooperationsrahmen zur Absicherung nachhal tiger Entwicklung in Stadtteilen mit be-
sonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen geschaffen. Die Initiati-
ve begegnete dezidiert der zunehmenden Konzentration sozialer Problemlagen in den 
Stadtteilen. Die Gemeinschaftsinitiative bildete ferner den programmatischen Rahmen für 
die Ergänzung der Städtebauförderung um das neue Bund-Länder-Programm „Stadtteile 
mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ ab 1999. Mit der Einfügung des § 
171 e BauGB aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-
Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) vom 24.06.2004 hat das 
Handlungsfeld „Soziale Stadt“ ferner einen rechtlichen Rahmen mit Blick auf Maßnahmen 
und Verfahren erhalten. 
 
  Im Unterschied zur klassischen städtebaulichen Sicht, die soziale Probleme in benachteilig-
ten Stadtteilen vorwiegend als Folge des Bebauungszustands interpretiert und daher auch 
überwiegend mittels baulicher Erneuerung anzugehen versucht, nimmt die „Soziale Stadt“ 
nicht allein baulich-physische Merkmale als exklusive Problemursache, sondern die wech-
selseitigen Auswirkungen in einem Gebiet in den Blick, die sich aus der Überlagerung von 
sozialen, insbesondere auf die Zusammensetzung der Bevölkerung zurückzuführenden, 
und baulichen Problemen ergeben. Die Folgen räumlicher Konzentration sozialer Problem-
lagen versucht das Programm „Soziale Stadt“ mittels Koordination und Integration von Akti-
vitäten in den Feldern Infrastruktur(-ausbau), Jugend, Familie und Soziales, Wirtschaft und 
Beschäftigungsförderung sowie Kultur und Bildung anzugehen; das Programm begegnet 
der Komplexität der Problemlage im Stadtteil insoweit mit einem gebietsbezogenen Ansatz 
(anstelle maßnahme- bzw. zielgruppenbezogener Ansätze), der für einen bestimmten Zeit-
raum die kommunalen Fachpolitiken bzw. Aufgabenbereiche sowie staatliche Förderpro-
gramme nicht addieren, sondern integrieren soll. Die Nachhaltigkeit dieser gebündelten, 
zeitlich allerdings befristeten, Aktion zielt auf die Perspektive, durch den Schub des Pro-
gramms jedenfalls in für das Wohngebiet besonders wichtigen Handlungsfeldern strategi-
sche und dauerhafte Bündnisse und Kooperationen unter möglichst vielen Akteuren herzu-
stellen. Indem das Programm darauf abzielt, den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern und In-
stitutionen im Wohngebiet Kompetenzen und Instrumente verfügbar zu machen, die Prob-
lemlagen vor Ort gemeinsam und feldübergreifend anzugehen, anstatt einzelne Problem-
aspekte von anderen bearbeiten zu lassen, folgt die Programmintention nicht zuletzt dem 
Leitbild des „aktivierenden Staates“
3.  
 
                                                 
2  In Nordrhein-Westfalen das 1993 aufgelegte „Int egrierte Handlungsprogramm für Stadtteile mit be-
sonderem Erneuerungsbedarf“ 
3  Hartmut Häußermann, 2005: Umbauen und Integrieren – Stadtpolitik heute – Essay, in: APuZ 
03/2005, Bonn, S. 3-9; hier: S. 6 f.

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5.2 Empfohlene Programmziele für die „Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide“ 
 
 Die mit Beschluss des Haupt- und Fi nanzausschusses vom 26.05.2004 (Vorlage Nr. 
37/2004) getroffene Festlegung der Stadtzelle Brüningheide als Maßnahmegebiet fußt auf 
den Befunden einer Indikatoren- und einer Potentialanalyse. Nach der Indikatorenanalyse 
betreffen die Lebens- und Problemsituation im Wohngebiet insbesondere folgende Ge-
sichtspunkte: 
• hohe Bevölkerungsdichte,  
• hohe Anteile von Kindern und Jugendlichen,  
• hohe Anteile ausländischer Einwohner/innen, 
• hohe Anteile von Familien mit mehr als vier Personen, 
• hohe Anteile an Personen mit geringem Einkommen, 
• hohe Anteile arbeitslos gemeldeter Personen, 
• große Bestände an Sozialwohnungen. 
 
 Als vordringliche Handlungsbedarfe bezeichnet die Indikatorenanalyse vor allem Erneue-
rungserfordernisse mit Blick auf die Wohn- und Umfeldsituation sowie auf das Zusammen-
leben unterschiedlicher Zielgruppen in einem vergleichsweise kleinen Gebiet. Aus der Po-
tentialanalyse (Anlage 2), die einen Überblick über die im Wohngebiet aktiven Initiativen 
und Gruppen mit ihren Angeboten vermittelt, ist überdies ersichtlich, dass die Aktivitäten 
vor Ort ihrerseits schwerpunktartig auf diese Bedarfe ausgerichtet sind. Vor diesem Hinter-
grund empfiehlt die Verwaltung, sich im Rahmen des Gesamtvorhabens auf folgende hand-
lungsfeldübergreifende (gleichgewichtige) und zudem realistische Programmziele zu ver-
ständigen, die sich im Rahmen der Evaluierung konkretisieren lassen: 
• Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldsituation, 
• Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Wohngebiet, 
• Stärkung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche. 
 
Die Konkretisierung der Ziele in den drei Bereichen sowie die Wirkungsanalyse werden ei-
ner systematisch geschlechterdifferenzierten Vorgehensweise folgen, um auch insoweit 
möglichst passgenaue Ergebnisse zu erzielen bzw. deren Wirkungen auszuwerten.  
 
5.3 Erläuterungen zur Priorisierung der Einzelprojekte und zur Mittelverteilung 
 
 Auf der Grundlage dieser Zielorientierung hat die Verwaltung die Mittelverteilung für die im 
Handlungsfeld 1 (Wohnen) vorgesehenen Projekte nicht verändert, während die Mittel für 
Schlüsselprojekte in den Handlungsfeldern 5 (Bildung) im Umfang von 17 % reduziert wur-
den, die für das Schlüsselprojekt im Handlungsfeld 4 (Integration) um knapp 8 % und die 
für das Schlüsselprojekt im Handlungsfeld 6 (Soziale Netze) um etwa 20 %. Von den im 
Feld 8 (Evaluation) angesetzten Mitteln werden ca. 16 % abgezogen. Umfänglichere Mittel-
reduzierungen entfallen auf die Schlüsselprojekte in den Handlungsfeldern 2 (öffentlicher 
Raum; das betreffende Konzept sollte grundlegend überarbeitet werden) und 7 (Manage-
ment/Projektkoordination). 
 
 Die empfohlenen Mittelkürzungen bei Impulsprojekten entsprechen i. W. der soeben skiz-
zierten Rangfolge.  
 
 Aus Sicht der Verwaltung werden bei dieser Vorgehensweise Intention und integrativer 
Charakter des Handlungskonzepts gewahrt, sodass der Programmbereich „Soziale Stadt“ 
nicht verlassen wird. Eine komplette oder weitgehende Aufgabe einzelner Handlungsfelder 
als (theoretische) Alternative gegenüber der skizzierten Herangehensweise kann die Ver-
waltung demgegenüber nicht empfehlen. Mit Blick auf die ausweislich integrative Ausrich-
tung des Programms „Soziale Stadt“ führte dies zu einer substantiellen Profilveränderung 
des Handlungskonzepts, die seine Förderungsfähigkeit dem Grunde nach berühren könnte.

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5.4 Empfehlungen zur zeitlichen Reihenfolge der Einzelprojekte 
 
 Noch vor dem Programmstart müssen die Anforderungen an das Untersuchungsdesign für 
die Evaluierung entwickelt und Angebote ausgewählt werden, um die begleitenden Unter-
suchungen während der gesamten Laufzeit zu gewährleisten (Schlüsselprojekt 8.01); dabei 
werden geschlechterdifferenzierte Daten zugrunde gelegt und die unterschiedlichen Wir-
kungen auf die jeweilige Lebenssituation (z. B. unter dem Aspekt Migrationsvorgeschichte) 
von Männern und Frauen bzw, Jungen und Mädchen berücksichtigt. Die Verwaltung emp-
fiehlt ferner, die Umsetzung von Einzelprojekte n, die die Ausarbeitung von (Vor-)Studien 
betreffen, in der Regel möglichst zum bzw. unmittelbar nach dem Programmstart aufzu-
nehmen, um die Ergebnisse noch im Programmzeitraum aus- bzw. verwerten zu können; 
dazu gehören die Schlüsselprojekte 1.01, 1.02, 3.02. Des weiteren sollten alle auf mehr als 
zwei Jahre ausgelegten Schlüsselprojekte in 2007 aufgenommen werden; dazu gehören 
die Projekte 4.02, 5.01, 5.02, 5.06 und 6.01. Das gilt ebenso für die Projektkoordination (Nr. 
8.01). 
 
 Die Schlüsselprojekte Nr. 3.02, 5.03 und 5.04 werden in 2007 konzeptualisiert, um sie ab 
2008 durchzuführen. Die Durchführung der Impulsprojekte im Handlungsfeld Wohnen wird 
ebenfalls im Lauf des Jahres 2008 aufgenommen. Das Schlüsselprojekt 2.02 wird erst ab 
2008/2009 realisiert. Über die zeitliche Planung der übrigen Impulsprojekte sowie über die 
Konkretisierung des skizzierten Zeitplans entscheidet der Beirat in Abstimmung mit den Ini-
tiatoren/innen der betreffenden Projekte.  
 
6. Projektorganisation 
 
6.1 Das Kerninstrument: Quartiersmanagement 
 
  Die integrative Programmdimension betrifft einerseits die Initiierung und Bündelung von 
Aktivitäten, Projekten und Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern (gebietsbe-
zogener Ansatz), die je verschiedenen Handlungsfeldern bzw. Fachbereichen der Verwal-
tung zugewiesen sind. Darüber hinaus binden integrierte Handlungsprogramme der „Sozia-
len Stadt“ nichtstädtische Akteure sowie die Bewohnerschaft bei der Entwicklung und Um-
setzung von Aktivitäten und Initiativen ein. Eine auf Nachhaltigkeit gerichtete Projektsteue-
rung sollte daher weder ausschließlich „von oben“ noch einseitig „von unten“ erfolgen; statt 
dessen sollten gemeinsam auch neue Formen der Entscheidungsfindung und Prozessges-
taltung erprobt werden, um unterschiedliche Strategien mit Blick auf die feldübergreifenden 
Ziele für den Stadtteil konstruktiv zu integrieren. Diese Integrationsleistung zwischen Kom-
mune, Akteuren am Markt, gemeinnützigen Initiativen und Bewohnerschaft zu leisten, ist 
Aufgabe des Quartiers- oder Stadtteilmanagements.  
 
  Für die im Allgemeinen synonym verwendeten Begriffe Quartiers- oder Stadtteilmanage-
ment ist eine allgemeingültige Definition nicht verfügbar. Funktional wird im Programmzu-
sammenhang „Soziale Stadt – Kinderhaus/Brüningheide“ unter Quartiersmanagement ein 
lokaler Handlungsansatz verstanden, der eine ganzheitliche Verbesserung und Stabilisie-
rung der Lebensbedingungen im Wohngebiet anstrebt, einerseits mittels Ressourcenbün-
delung im Rahmen dieses Programms, andererseits durch Organisation und Aktivierung 
der Potentiale im Stadtteil. Darüber hinaus wird mit Quartiersmanagement organisatorisch 
eine Instanz verstanden, die als Bindeglied zwischen der Lebenswelt im Stadtteil, Politik, 
Verwaltung, Institutionen und Unternehmen die Gebietsmoderation vor Ort wahrnimmt. Auf 
dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung folgenden organisatorischen Rahmen:  
 
  Gebietsmoderation: 
   
  Im Wohngebiet selbst agiert ein kleines Team, dessen Kern zwei oder drei Personen (ein 
Mitarbeiter der Stadt Münster, ein oder zwei Mitarbeiter/innen aus dem Kreis der Institutio-
nen vor Ort) bilden, die als Quartiersmanager/innen vor Ort ständig präsent sind und bei

- 9 - 
V/0927/2006 
Bedarf weitere Personen themenbezogen bzw. zeitweise hinzuziehen können, die ehren-
amtlich oder auf Honorarbasis tätig werden können. Das Team tauscht sich mit der Pro-
jektkoordination regelmäßig aus. Dieses Team stellt das Übersetzungsgelenk zwischen 
den Funktionsbereichen Programmkoordination, Quartiersmanagement und den Projektini-
tiativen bereit. Seine Aufgaben umfassen die operative Programmumsetzung sowie die Mo-
tivierung und beratende Unterstützung der Akteure im Wohngebiet im Rahmen des Pro-
gramms.  
 
  Beirat: 
 
  In der Umgebung des Teams wird ein Beirat angesiedelt, in dem die ständigen Mitglieder 
des Teams, ferner der Akteursbereich der Initiativen und anderen Kooperationspartner vor 
Ort sowie die Fraktionen in Rat und Bezirksvertretung präsent sind. Der Beirat kann weitere 
Personen hinzuziehen. Seine Funktionen umfassen die eines Ideengebers und Impulsset-
zers, er bildet ferner den Rahmen für systematisierten Informationsaustausch sowie für kol-
lektive Arbeitsformen im Programmzusammenhang. Vorlagen- und Berichtsentwürfe im 
thematischen Zusammenhang der Sozialen Stadt werden vor der Beratung in den städti-
schen Gremien im Beirat erörtert. Der Beirat wirkt insbesondere an der Feinplanung der 
zeitlichen Reihenfolge der Einzelprojekte mit und entscheidet über evt. Mittelumschichtun-
gen innerhalb des gegebenen Programmrahmens, auch bei punktuellen Neubeurteilungen 
der Stellenwerte einzelner Projekte aufgrund der Entwicklungen im Stadtteil seit Mitte 2006; 
dabei und bei der Erörterung der Vorlagen- und Berichtsentwürfe achtet der Beirat darauf, 
dass die vorgesehenen Beschlüsse und Maßnahmen mit Blick auf ihre Wirkungen jeweils 
geschlechterdifferenziert aufbereitet werden. Innere Organisation und Verfahren legt der 
Beirat selbst fest. Der Beirat entscheidet ferner über die Einrichtung, Besetzung und Funk-
tion eines die Evaluierung begleitenden Gremiums (wissenschaftlicher Beirat).  
  Die Projektkoordination (einschl. Budgetverantwortung) werden das Sozialdezernat / Sozi-
alamt (Planung) übernehmen. In fachlicher Beziehung werden die zuständigen städtischen 
Dienststellen und Projektträger vor Ort jeweils einbezogen. 
 
7. Ausblick und weiteres Verfahren 
 
 Die Verwaltung empfiehlt, vor dem Hintergrund des derzeit in Aussicht stehenden Finanz-
rahmens dem beschriebenen modifizierten Handlungskonzept zuzustimmen und vorbehalt-
lich des, diesen Maßgaben entsprechenden, Bewilligungsbescheids in den Jahren 2007 ff. 
umzusetzen. Die Lenkungsgruppe in Kinderhaus-Brüningheide, die das Handlungskonzept 
entworfen hat, hat die Inhalte dieser Vorlage am 13.11.2006 goutiert.  
 
 Die Verwaltung wird die Bezirksregierung Münster über die Beschlussfassung zu dieser 
Vorlage unverzüglich informieren. Über Eingang und Inhalt des Bewilligungsbescheids wird 
die Verwaltung die Bezirksvertretung Münster-Nord, den Ausländerbeirat, die beteiligten 
Ausschüsse und anderen Gremien des Rates zeitnah unterrichten.  
 
 Wird dem Beschlussvorschlag gefolgt und korrespondieren dem Beschluss die Inhalte des 
in Aussicht gestellten Bewilligungsbescheids, wird die Verwaltung die erforderlichen organi-
satorischen Voraussetzungen schaffen und die Veränderungsblätter zu den Haushaltsplan-
beratungen 2007 anfertigen, um die Programmdurchführung im April 2007 zu starten.  
 
  
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Agnes Klein

Anlage 2

11589 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage V/0927/2006 
 
 
  
Potentialanalyse / Soziales Engagement im Stadtteil1 
 
1. Städtisches Engagement 
 
 
Gesamtstadtteil 
 
Die städtische Angebotsstruktur im Stadtteil Kinder haus ist sehr umfangreich. Neben dem vor 20 Jahren 
errichteten Bürgerhaus, das von allen Bürgern genut zt werden kann, befinden sich im gleichen Haus ein 
Hallenbad und eine Stadtteilbücherei. 
 
Die Bezirksverwaltung Münster-Nord, die schwerpunkt mäßig die Bereiche Bürgeramt, Ordnungsamt, 
Versicherungsamt und Sozialamt / Arbeitsgemeinschaft Münster (‚Hartz IV’-Leistungen) abdeckt, besteht 
in Kinderhaus seit 18 Jahren. Seit dieser Zeit gibt  es auch, jetzt ebenfalls im Zentrum Kinderhaus ang e- 
siedelt, einen Kommunalen Sozialdienst. Das städtis che Jugendzentrum WUDDI ist ebenfalls baulicher 
Bestandteil des Bürgerhauses und hat Außenanlagen f ür Basketball und Roller-Skates. Daneben unter- 
hält das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien d er Stadt Münster einen Bauspielplatz am Feldstie- 
genkamp. 
 
Die schulische Versorgung stellt sich wie folgt dar: 
1 Gymnasium 
1 Realschule 
1 Hauptschule 
3 Grundschulen 
7 Sonderschulen (6 in Trägerschaft des Landschaftsverbandes) 
1 Westfälisch-Lippische Sparkassenakademie (Trägerschaft: Sparkassenverband). 
 
Die Westfälische Schule für Musik unterhält eine Au ßenstelle im Bürgerhaus Kinderhaus. Auch das Amt 
für Schule und Weiterbildung (hier: Volkshochschule ) der Stadt Münster bietet einen Stadtteilservice m it 
Angeboten in Kinderhaus an. 
 
Es gibt zwei städtische Sportanlagen, die eine befi ndet sich am Schulzentrum in Kinderhaus, die andere  
Sportanlage wird vom SC Westfalia Kinderhaus am Wangeroogeweg betrieben. 
 
Daneben befinden sich in Kinderhaus folgende Sport- und Turnhallen: 
3 -fach und 2 -fach Turnhalle am Schulzentrum Kinderhaus, Von-Humboldt-Straße 
2 -fach Turnhalle der Grundschule Kinderhaus-West, Josef-Beckmann-Straße und  
Turnhalle an der Hauptschule Kinderhaus, Große Wiese.  
Weitere Turnhallen befinden sich an der Papst-Johan nes-Schule, der Paul-Schneider-Schule, der Up- 
penbergschule, der Sparkassenakademie und am Westfälischen Sonderschulzentrum.  
 
Außerdem unterhält die Stadt Münster sechs Tageseinrichtungen für Kinder in Kinderhaus. 
 
Brüningheide  
 
Zum Bereich Brüningheide zählen folgende städtische n Einrichtungen: die städtische Kindertagesein- 
richtung Killingstraße und die städtische Kindertag eseinrichtung Brüningheide sowie die Grundschule 
Kinderhaus-West. 
                                                
 
1  Quelle: Anlage 3 zur Vorlage Nr. 37/2004, mit ein igen Aktualisierungen

2 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat am 16.02.2005 mit den  Wohnungsunternehmen, die in der Nordwest- 
schleife die öffentlich geförderten Wohnungen vermi eten, eine Kooperationsvereinbarung getroffen, der 
sich am 24.02.2006 auch die Babcock & Brown Residen tia Property 4 S.a.r.l & Co. KG angeschlossen 
hat. Die Vereinbarung zielt darauf ab, eine langfri stige Verbindlichkeit hinsichtlich der gemeinsamen 
Maßnahmenerarbeitung sicherzustellen. 
Darüber hinaus umfasst das Engagement folgendes: 
• Erörterung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn - und Lebenssituationen in der Brüninghei- 
de, die z.T. auch direkt umgesetzt werden 
- verbesserte Kooperation der Wohnungsunternehmen un tereinander sowie mit Parea gGmbH 
(Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen) 
- Mieter werben Mieter;  
- Kontaktmieter in den Häusern; Mietersprecher in de n Häusern; Bildung eines Sprecherrats;  
- Bedeutung der Hausmeister als Vermittler und Konta ktperson  
- Verbesserung des ÖPNV, um auch andere Zielgruppen anzuziehen (z.B. Studierende in WGs) 
• Arbeitstreffen zu verschiedenen Themen mit anderen  Ämtern der Stadtverwaltung sowie mit exter- 
nen Institutionen: 
- Sozialamt : Thema "Übernahme der Unterkunftskosten  bei Berechtigten nach dem SGB II und 
SGB XII". 
- Energieagentur NRW: Thema "Maßnahmen Gebäudesanier ung und Nebenkosten senken" 
- Amt für Grünflächen und Umweltschutz: Thema "Regel mäßige Aktionen vor Ort bzgl. Energie- 
und Müllsparen durch BewohnerInnen der NW-Schleife" 
• Durchführung einer Zukunftswerkstatt mit den vor O rt tätigen Vermieterinnen der Wohnungsunter- 
nehmen: Thema "Verbesserung der Wohnungsbelegung, Verbesserung der Wohnsituation" 
• Organisation von gemeinsamen Fortbildungen für die  vor Ort tätigen Vermieterinnen sowie Haus- 
meister der Wohnungsunternehmen  
 
2. Engagement der freien Träger 
 
 
Gesamtstadtteil 
 
Hier sind zunächst die Kath. Kirchengemeinde St. Jo sef Kinderhaus und die Ev. Markus-
Kirchengemeinde zu nennen. Beide Pfarrgemeinden unt erhalten Pfarrzentren, die für vielerlei Veranstal-
tungen zur Verfügung stehen. Die Ev. Markus-Kirchen gemeinde organisiert darüber hinaus eine „Kin- 
derhaus-Tafel“ für Bedürftige. Beide Pfarrgemeinden  betreiben je einen Kindergarten und ein Jugend- 
heim, zusätzlich gibt es noch das Jugendheim des Sp ortclubs Westfalia Kinderhaus am Wangerooge- 
weg.  
 
Die „Caritas vor Ort“ Beratungsstelle Kinderhaus hat folgende Aufgaben:  
Erziehungs- und Familienberatung, Migrationsdienst, Suchtberatung. 
 
Das Diakonische Werk Münster e. V. betreibt an der Westhoffstraße 126, den Sozialen Dienst für Woh- 
nungsnotfälle. Hilfesuchende erhalten dort soziale Beratung, gegebenenfalls Vermittlung von Hilfen bei  
Mietrückständen und in Fragen der Budgetberatung un d -entschuldung, Gewährung von Hilfen zur 
Wohnungsversorgung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten.  
 
Für Senioren betreibt die Kath. Kirchengemeinde St.  Josef eine Altentagesstätte, darüber hinaus gibt e s 
den Arbeitskreis Senioren im Bürgerhaus, den Helfer kreis JUMA und den Seniorenkreis der Ev. Markus-
Kirchengemeinde.  
 
Ein Privatunternehmer betreibt das Altenheim Wilkinghege.

3 
 
Brüningheide 
 
Zwei freie Anbieter liegen mit ihren Angeboten ganz  bewusst im Bereich Brüningheide. Mitten im Gebiet 
am zentral gelegenen Sprickmannplatz unterhält der Verein Begegnungszentrum Sprickmannstraße e. 
V. ein Begegnungszentrum und einen Jugendsalon. Ein e ehemalige Gaststätte wurde zu einem interna- 
tionalen Kultur- und Begegnungszentrum mit Gastrono mie umgebaut (ATRIUM). Der Verein Begeg- 
nungszentrum Sprickmannstraße e. V. hat 8 Angestell te, 20 nebenamtliche und 60 ehrenamtliche Mitar- 
beiter.  
 
Im Begegnungszentrum betreibt er Kommunikation, Soz iales, Selbsthilfe, Bildung und Integration (al- 
tersübergreifend, interkulturell, wohnorientiert) u nd ein Arbeitslosenzentrum gemeinsam mit KAI e. V. 
(siehe unten).  
Der  Jugendsalon  macht insbesondere offene Kinder-  und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Integrati- 
onsarbeit (junge Aussiedler und Ausländer), mobile Arbeit. 
Wöchentlich werden in Gruppenangeboten und offenen Treffs etwa 400 Jugendliche erreicht. 
Um Einzelhilfe, Kleingruppenarbeit und Projektentwi cklung kümmert sich der Verein in seiner Bera- 
tungswohnung in der Killingstraße 15, 3. OG. 
 
Die Kinderhauser Arbeitslosen Initiative e. V. biet et in der Josef-Beckmann-Straße 5 , Beratung und Be - 
gleitung für Arbeitslose an. Darüber hinaus werden Arbeitslose mit folgenden Hilfen unterstützt: 
Hilfen zur Integration, Sprach- und Alphabetisierun gskurse, Bewerbungshilfen/Bewerbungstrai-
ning/Stellenbörse/Internet, Frauenfrühstück, offene Gruppenangebote und Informationsveranstaltungen. 
 
Am gleichen Ort betreiben die Kath. Kirchengemeinde  St. Josef und die Ev. Markus-Kirchengemeinde 
das Sozialbüro Kinderhaus. Das Sozialbüro ist wicht ige Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Unt er 
dem Motto: „Kirche, die gut tut“ leisten über 20 Fr auen und Männer ehrenamtlich Dienst im Sozialbüro. 
An vier Tagen der Woche bieten sie Beratung und Hil fe für Menschen an, die in eine persönliche oder 
finanzielle Notlage geraten sind. Hilfen werden gew ährt durch ein Gespräch, Informationen oder Vermitt - 
lung zu Beratungsstellen und bei Bedarf werden Lebe nsmittel ausgegeben oder Gutscheine ausgestellt. 
Außerdem betreibt das Sozialbüro eine Kleiderkammer , eine Möbelbörse, gibt Nachhilfeunterricht für 
benachteiligte Schüler/innen und organisiert eine Paketaktion für Polen.  
 
3. Bewohnerengagement und Engagement anderer Gruppe n 
 
Multikulturelle Gruppen im Bürgerhaus Kinderhaus 
Folgende multikulturelle Gruppen treffen sich wöchentlich im Bürgerhaus im Zentrum von Kinderhaus: 
- Türkische Männergruppe 
- Russischer Club Treff 
- English Reading circle 
- Ahmadiyya - Muslim - Jamaat 
- Tamilische Musik- und Tanz- und Lerngruppe 
- Internationale Frauengruppe 
- Künstlerstammtisch - Arthothek 
- Internationale Kochgruppe mit „Orientalischer Küch e“. 
 
Darüber hinaus gibt es folgende jährlich wiederkehrende internationale Veranstaltungen: 
- Domingo del Carnaval Latino 
- Internationales Frauenfest 
- Russisch-Deutscher Kulturverein mit Festen, Musik-  und Theaterveranstaltungen 
- Kroatische Gruppe „NK-Adria“.

4 
Rund um das Begegnungszentrum am Sprickmannplatz  
Das Netzwerk des Begegnungszentrums besteht u. a. aus folgenden Gruppen:  
- Interkulturelle christliche Gruppe 
- Albanische Kulturgruppe 
- Der AWO-Ortsverein Kinderhaus 
- Die Mieterinitiative Kinderhaus  
- Die türkische Frauengruppe 
- Gänseblümchen e.V. Eltern-/Kindgruppe 
- Stoffwechsel-Laden (Verkauf gebrauchter Kleidung) 
- Die evangelische Freikirche 
- Die mazedonische Gruppe  
- Die iranische Familiengruppe 
- Die Gruppe Behinderte/Nichtbehinderte 
- Die Frauengruppe 
- Ehrenamtliche Orga von Sprachkursen 
- Das AWO-Jugendwerk 
- Die afghanische Gruppe 
- Die Aussiedlergruppe 
- Die Kinder-Malgruppe 
- Die Gruppe Mädchenarbeit 
- Die Stadtteil-Fußballgruppe 
- Die Alleinerziehenden-Gruppe 
- Die kroatische Kulturgruppe 
- Der russisch-deutsche Kulturverein 
- Die türkische Kindertanzgruppe 
- Die christlich - Sri Lanka Musikgruppe 
- Die türkische Frauengruppe 
- Die kroatische Kulturgemeinde 
- Nachbarschaftshilfe. 
 
Außerdem existiert eine enge Zusammenarbeit zur kat holischen und evangelischen Kirche; im Begeg- 
nungszentrum führen beide Kirchen gutbesuchte Gotte sdienste durch. Zudem gibt es dort islamische 
und buddhistische Angebote.  
 
Neben den regelmäßigen Treffen im Begegnungszentrum  sind durch die Vereinsmitglieder z. B. folgen- 
de Veranstaltungen organisiert worden: Feste und Fl ohmärkte auf dem Sprickmannplatz, Lambertusfei- 
er, Karnevalsumzüge und Nikolausfeier, offener Weih nachtstreff am Heiligabend, internationale Feiern, 
Sauberkeit im Stadtteil (Müllsammelaktionen). 
 
Dieses Netzwerk des Begegnungszentrums macht auf de n ersten Blick die multikulturelle Vielfalt des 
Stadtteils deutlich, die im Begegnungszentrum gebün delt wird. All diese Gruppen arbeiten im Begeg- 
nungszentrum vertrauensvoll miteinander.  
 
4. Weitere Besonderheiten 
 
 
Die Wohnungsgesellschaften die im Bereich Brüninghe ide Wohnungen vermieten: Die Wohnungsgesell- 
schaft Münsterland, die Sahle GmbH aus Greven und d ie Wohn + Stadtbau GmbH haben ihren Mieter- 
initiativen jeweils Wohnungen z. B. als Spielwohnun gen für Kinder oder zur Betreuung bei Hausaufga- 
ben zur Verfügung gestellt. Diese werden von den Mi eterinitiativen eigenverantwortlich verwaltet. Die 
Pareagruppe der Sahle GmbH hat darüber hinaus einen  großen Gruppenraum zur Verfügung, in dem 
von Ehrenamtlichen regelmäßig Gruppenangebote gemacht werden. 
 
Sozusagen das I-Tüpfelchen auf den Initiativen im B ereich Brüningheide ist die Werner-und-Ingeborg-
Mühlig-Stiftung. Diese Stiftung hat es sich zur Auf gabe gesetzt, wichtige soziale Initiativen im Stadt teil 
anzuschieben oder zu fördern.

1. Ergänzungsvorlage V/0927/2006/1

13299 Zeichen

V/0927/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmeplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch 
für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide: Konkretisierung und 
Durchführung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem vor dem Hintergrund des im Stadterneuerungsprogramm 2006 sowie mit Schreiben der 
Bezirksregierung Münster vom 10.10.2006 in Aussicht gestellten Umfangs der Zuwendung 
des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe der in der Begründung dargestellten 
Kriterien konkretisierten Maßnahmekonzept (Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher 
Maßnahmeplan für das Gebiet Münster-Kinderhaus, Brüningheide) wird zugestimmt. Die Ver-
waltung wird beauftragt, vorbehaltlich eines rechtswirksamen Bewilligungsbescheids des Lan-
des Nordrhein-Westfalen, dessen Regelungsinhalte mit dem auf der Grundlage dieser Vorlage 
getroffenen Ratsbeschluss vereinbar sind, das Maßnahmekonzept in den Jahren 2007 bis 
2010 nach Maßgabe der in Anlage 1  dargestellten und in der Begründung erläuterten Prioritä-
ten für die Einzelprojekte durchzuführen. Die Einzelprojekte sind inhaltlich-konzeptionell 
so zu konkretisieren und durchzuführen, dass sie in ihrer Gesamtheit die unter Ziffer 
5.2.ff der Begründung dargestellten Ziele nachhaltig über den Zeitpunkt des Ablaufes 
des Programms hinaus erreichen. 
 
2. Sofern das Land Nordrhein-Westfalen über die Zuwendung von 700.000 € hinaus weitere Mit-
tel in den Stadterneuerungsprogrammen 2007 ff. zu bewilligen beabsichtigt, sollen auch diese 
Mittel unter Einbeziehung der mit Ratsbeschluss vom 29.06.2005 bezeichneten Finanzie-
rungsanteile der Stadt inkl. der unter Ziffer 4 dieses Beschlussvorschlags ausgewiesenen Stif-
tungsmittel und der weiteren Finanzierungsbeiträge Dritter im Rahmen des Handlungskon-
zepts verwendet werden. Über die Aufteilung dieser zusätzlichen Mittel auf die Einzelprojekte 
entscheidet der Rat nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Nord auf der Grundlage ei-
ner gesonderten Vorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechnerisch noch verbleibende 
Zuwendung formell zu beantragen. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Handlungskonzept vorgesehene Finanzmittel zur 
Durchführung der im Handlungsfeld 1 – Wohnen geplanten Projekte, wie von der Bezirksregie-
Vorlagen-Nr.: 
V/0927/2006/1 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0927/2006/1 
rung angeregt, bis zur abschließenden Klärung der Verfügbarkeit alternativer (Wohnungsbau-
förder-)Mittel nicht eingesetzt werden; ob diese Möglichkeit besteht, wird die Verwaltung mit 
der Bezirksregierung Münster bzw. dem zuständigen Ministerium des Landes möglichst kurz-
fristig klären. Sofern sich die Möglichkeit realisieren lässt, verändert sich der Finanzierungs-
plan entsprechend.  
 
4. Der mit Ratsbeschluss vom 29.06.2005 verabschiedete Finanzierungsplan für das Gesamtpro-
jekt wird wie folgt angepasst: 
   
 Beschluss vom 29.06.05: neu
1:
Zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen 1.950.000 € 1.377.750 €
Landeszuwendung   1.365.000 € 826.650 €
Beteiligung Dritter/Träger 85.000 € 51.100 €
Städtischer Anteil (inkl. Stiftungsmittel) 500.000 € 500.000 €
 
 Der städtische Finanzierungsanteil von ins gesamt 500.000 € wird im Umfang von 52.000 € 
aus Mitteln der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, im Übrigen aus Haushaltsmitteln bereitge-
stellt; die Mittel werden wie folgt auf die Haushaltsjahre 2007 ff. verteilt: 
  
Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010
Haushaltsmittel 129.000 € 129.000 € 129.000 € 61.000 €
Stiftungsmittel 13.000 € 13.000 € 13.000 € 13.000 €
städt. Anteile / Jahr 142.000 € 142.000 € 142.000 € 74.000 €
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsplanberatungen 2007 entsprechende Verän-
derungsblätter vorzulegen. Soweit städtische Ha ushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2007 bis 
2009 nicht verbraucht werden, kann die Stadtkämmerin entscheiden, sie in das jeweils folgen-
de Haushaltsjahr zu übertragen. 
 
 Die für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Haushaltsmittel von 61.000 € erhalten einen 
Sperrvermerk; über die Aufhebung entscheidet der Rat, sobald über die zurzeit in Aussicht 
gestellte Zuwendung des Landes von 700.000 € eine weitere Zuwendung konkret zu erwarten 
ist. 
  
 Der städtische Finanzierungsanteil ist gekoppelt an die Zuwendung des Landes. Erfolgt 
über den für 2006/2007 in Aussicht gestellten Betrag hinaus keine weitere Zuwendung 
des Landes, reduziert sich der städtische Anteil proportional. 
 
 Bei Einvernehmen im Projektbeirat können bei Einzelprojekten nicht benötigte Mittel zur Fi-
nanzierung anderer, im Handlungskonzept vorgesehener, Maßnahmen und Projekte einge-
setzt werden, sofern das Gesamtprofil des Projekts unbeeinträchtigt bleibt. 
 
5. Der Rat stimmt der in der Begründung dargestellten Projektorganisation zu und beauftragt 
die Verwaltung die Organisationsstrukturen, Entscheidungskompetenzen und Ent-
scheidungsabläufe im Einzelnen zu regeln und den beteiligten Fachausschüssen und 
der Bezirksvertretung  Münster-Nord vorzulegen.  Die Fraktionen des Rates werden der 
Verwaltung jeweils eine Person benennen, die in den Beirat entsandt werden soll. Die in der 
Bezirksvertretung Münster-Nord vertretenen Parteien  werden der Verwaltung ihrerseits je 
eine Person benennen, die in den Beirat entsandt werden soll. Ebenso benennt der Auslän-
derbeirat eine Person, die in den Beirat entsandt werden soll. 
 
                                                
 
1  Inkl. Finanzierungsanteile im Handlungsfeld 1 - Wohnen

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V/0927/2006/1 
6. Bei der Entwicklung der Anforderungen an das Untersuchungsdesign für die Evaluierung so-
wie bei der Reihenfolge der Angebote (Ziffer 5 der Begründung) werden geschlechterdifferen-
zierte Daten zugrunde gelegt. Bei der Evaluierung und den begleitenden Untersuchungen 
während der gesamten Laufzeit werden jeweils auch die unterschiedlichen Wirkungen der 
Projekte und Maßnahmen auf die Lebenssit uation von Frauen und Männern bzw. Jungen und 
Mädchen untersucht und dargestellt. 
 
7. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Bezirksvertretung Münster-Nord laufend über die 
Umsetzung des Projekts zu unterrichten. De r Rat erhält jährliche Zwischenberichte über den 
Projektverlauf, die zuvor der Bezirksvertr etung Münster-Nord, den beteiligten Fachausschüs-
sen und Gremien des Rates sowie dem Ausländerbeirat vorgelegt werden.  
 
8. Im Anschluss an die Durchführung des Handlungskonzepts legt die Verwaltung der Bezirks-
vertretung Münster-Nord, dem Ausländerbeirat, den beteiligten Ausschüssen und anderen 
Gremien des Rates sowie dem Rat einen Abschlussbericht mit einer Aus- und Bewertung des 
Verlaufs sowie der Resultate und weiterführenden Effekte des Gesamtprojekts vor, der sich 
insbesondere auf die Ergebnisse der prozessbegleitenden Evaluation stützen wird. 
 
Begründung: 
 
I. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung  (am 05.12.2006), der 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften  (am 06.12.2006) und die 
Stiftungskommission (am 07.12.2006) haben jeweils einstimmig beschlossen, dem Rat 
die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage in folgender geänderter Fassung zu 
empfehlen: 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Dem vor dem Hintergrund des im Stadterneuerungsprogramm 2006 sowie mit Schrei-
ben der Bezirksregierung Münster vom 10.10.2006 in Aussicht gestellten Umfangs der 
Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe der in der Begrün-
dung dargestellten Kriterien konkretisierten Maßnahmekonzept (Integriertes Hand-
lungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmeplan für das Gebiet Münster-Kinderhaus, 
Brüningheide) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich eines 
rechtswirksamen Bewilligungsbescheids des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen Re-
gelungsinhalte mit dem auf der Grundlage dieser Vorlage getroffenen Ratsbeschluss 
vereinbar sind, das Maßnahmekonzept in den Jahren 2007 bis 2010 nach Maßgabe der 
in Anlage 1  dargestellten und in der Begründung erläuterten Prioritäten für die Einzel-
projekte durchzuführen. Die Einzelprojekte sind inhaltlich-konzeptionell so zu kon-
kretisieren und durchzuführen, dass sie in ihrer Gesamtheit die unter Ziffer 5.2 ff. 
der Begründung dargestellten Ziele nachhaltig über den Zeitpunkt des Ablaufes 
des Programms hinaus erreichen. 
 
2. (wie Vorlage) 
 
3. (wie Vorlage) 
 
4. Der mit Ratsbeschluss vom 29.06.2005 verabschiedete Finanzierungsplan für das Ge-
samtprojekt wird wie folgt angepasst: 
   Beschluss vom 29.06.05: neu
2:
Zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen 1.950.000 € 1.377.750 €
Landeszuwendung  1.365.000 € 826.650 €
Beteiligung Dritter/Träger 85.000 € 51.100 €
Städtischer Anteil (inkl. Stiftungsmittel) 500.000 € 500.000 €
                                                 
2  Inkl. Finanzierungsanteile im Handlungsfeld 1 - Wohnen

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V/0927/2006/1 
 
 Der städtische Finanzierungsanteil von insgesamt 500.000 € wird im Umfang von 
52.000 € aus Mitteln der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, im Übrigen aus Haus-
haltsmitteln bereitgestellt; die Mittel werden wie folgt auf die Haushaltsjahre 2007 ff. 
verteilt: 
  
Haushaltsjahr 2007 2008 2009 2010
Haushaltsmittel 129.000 € 129.000 € 129.000 € 61.000 €
Stiftungsmittel 13.000 € 13.000 € 13.000 € 13.000 €
städt. Anteile / Jahr 142.000 € 142.000 € 142.000 € 74.000 €
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsplanberatungen 2007 entsprechende 
Veränderungsblätter vorzulegen. Soweit städtische Haushaltsmittel in den Haushalts-
jahren 2007 bis 2009 nicht verbraucht werden, kann die Stadtkämmerin entscheiden, 
sie in das jeweils folgende Haushaltsjahr zu übertragen. 
 
 Die für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Haushaltsmittel von 61.000 € erhalten 
einen Sperrvermerk; über die Aufhebung entscheidet der Rat, sobald über die zurzeit 
in Aussicht gestellte Zuwendung des Landes von 700.000 € eine weitere Zuwendung 
konkret zu erwarten ist. 
 
 Der städtische Finanzierungsanteil ist gekoppelt an die Zuwendung des Landes. 
Erfolgt über den für 2006/2007 in Aussicht gestellten Betrag hinaus keine weitere 
Zuwendung des Landes, reduziert sich der städtische Anteil proportional. 
 
 Bei Einvernehmen im Projektbeirat können bei Einzelprojekten nicht benötigte Mittel 
zur Finanzierung anderer, im Handlungskonzept vorgesehener, Maßnahmen und Pro-
jekte eingesetzt werden, sofern das Gesamtprofil des Projekts unbeeinträchtigt bleibt. 
 
5. Der Rat stimmt der in der Begründung dargestellten Projektorganisation zu und beauf-
tragt die Verwaltung die Organisationsstrukturen, Entscheidungskompetenzen 
und Entscheidungsabläufe im Einzelnen zu regeln und den beteiligten Fachaus-
schüssen und der Bezirksvertretung  Münster-Nord vorzulegen.  Die Fraktionen 
des Rates werden der Verwaltung jeweils eine Person benennen, die in den Beirat ent-
sandt werden soll. Die in der Bezirksvertretung Münster-Nord vertretenen Parteien  
werden der Verwaltung ihrerseits je eine Person benennen, die in den Beirat entsandt 
werden soll. 
6. (wie Vorlage) 
7. (wie Vorlage)  
8. (wie Vorlage) 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 Die Ergänzung zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags der Vorlage unterstreicht die Verbind-
lichkeit der, in der Begründung ausgeführten, Programmatik nachhaltiger Zielerreichung. 
Die Änderung in der ersten Tabelle unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlags der Vorlage kor-
rigiert einen Druckfehler in der Hauptvorlage. Die Ergänzung unter Ziffer 4 hebt ausdrück-
lich hervor, dass der konkrete Umfang der städtischen Finanzierungsbeiträge vom Umfang 
der tatsächlich bewilligten Landeszuwendung abhängig ist. Mit den Ergänzungen unter Zif-
fer 5 des Beschlussvorschlags der Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, die unter Ziffer

- 5 - 
V/0927/2006/1 
6 der Begründung (Hauptvorlage) skizzierten Empfehlungen zur Projektorganisation ge-
genüber den beteiligten Gremien der Vertretungskörperschaft sowie der Bezirksvertretung 
Münster-Nord zu präzisieren. Die Verwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, 
die Ergänzungen aufzugreifen. 
 
 
II. Der Ausländerbeirat (am 06.12.2006), der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen  (am 07.12.2006) sowie die Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen  (07.12.2006) haben jeweils einstimmig 
beschlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage in folgender ge-
änderter Fassung zu empfehlen: 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. (wie geänderte Fassung unter I)  
 
2. (wie Vorlage / Fassung unter I) 
 
3. (wie Vorlage / Fassung unter I) 
 
4. (wie geänderte Fassung unter I) 
   
5. (wie geänderte Fassung unter I mit folgendem Zusatz:) Ebenso benennt der Auslän-
derbeirat eine Person, die in den Beirat entsandt werden soll. 
 
6. (wie Vorlage / Fassung unter I) 
 
7. (wie Vorlage / Fassung unter I)  
 
8. (wie Vorlage / Fassung unter I) 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 Die Verwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, die Ergänzung aufzugreifen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (12)

21.11.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2006 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2006 Sitzung
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Stiftungskommission
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (11)

  • Josef-Beckmann-Straße 5
  • Killingstraße 15
  • Westhoffstraße 126
  • Sprickmannstraße
  • Wangeroogeweg
  • Sprickmannplatz
  • Von-Humboldt-Straße 2
  • Große Wiese
  • Brüningheide
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0927/2006
Typ
Vorlage
Datum
09.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37