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V/0495/2013

Kappenberger Damm - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Werneweg" (Maßnahme im Haltestellenprogramm 2014)

Vorlagen 04.09.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.11.2013, TOP 7.4

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

8224 Zeichen

V/0495/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kappenberger Damm - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Werneweg" (Maßnahme im 
Haltestellenprogramm 2014) 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „ Werneweg“ wird auf der Grundlage des 
verkehrstechnischen Entwurfs vom Oktober 2012 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und Anlagen 
   
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kosten-
umlagen 
2014 144.000 Kostenerstattung Land 
für den barrierefreien 
Umbau der Haltestelle (je 
nach Förderprogramm 
80 %) 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2014 180.000 Barrierefreier Umbau der 
Bushaltestelle 
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan -Entwurf bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, das s die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0495/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0495/2013 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung der Maßnahmen unte r dem Vorbehalt der 
Mittelbereitstellung durch das Land steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Die Haltestelle „Werneweg“ ist im Haltestellenprogramm 2014 vorgesehen. Mit dem Beschluss zur 
Vorlage V/0464/2012 Programm „Verbesserung an Haltestellen“ für 2013/2014 wurden die für 
2014 geplanten Standorte benannt und die Planungen für diese Standorte aufgenommen. 
 
Die o. g. Haltestelle hat weder einen Auffindestreifen noch einen Niederflurbusbord. Auf der östl i-
chen Seite befindet sich eine schmale Wartehalle. Diese bi etet zwar eine Sitzmöglic hkeit, aber 
kaum Schutz vor schlechter Witterung. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass die Grundstückseige n-
tümer der Hausnummer 231 auf einen Rückbau der Wartehalle bestehen.  Diese Wartehalle steht 
auf einer städtischen Fläche, welche  die Stadt Münster im Rahmen eines Entei gnungsverfahrens 
im Jahr 1972 erhalten hat. Im Enteignungsverfahren wurde seinerzeit festgelegt, dass eine Wart e-
halle nur mit Zustimmung des hinterliegenden Grundstückse igentümers aufgestellt werden darf. 
Diese Zustimmung lag seit 1987 vor, wurde jetzt aber widerrufen. Das Pflaster der Busbucht ist in 
einem schlechten Zustand. Vor Ort sind deutliche Spurrillen und kaputte Pflastersteine erkennbar. 
Die gesamte Situation ist unbefriedigend und sollte daher verbessert werden.  
Insgesamt sind dort 134 Einsteiger und 187 Aussteiger gezählt worden. 
 
 
Planung: 
 
Es ist geplant, die stadteinwärtige Busbucht zurück zu bauen und ein Halten am Fahrbah nrand zu 
errichten. Das hat den Vorteil, dass die Haltestelle wesentlich besser, ohne großen A bstand zum 
neuen Niederflurbusbordstein, angefahren werden kann. Somit wird der vorhandene Bor dstein zu 
Lasten der Busbucht versetzt. Die g eplante Fahrstreifenbreite zwischen der Mittelmarkierung und 
dem geplanten Bord beträgt 5,50 m. Die dadu rch neu entstandene Fläche wird als Aufstel lfläche 
für die Fahrgäste genutzt. Zusätzlich wird die vorhandene schmale Wartehalle (stadteinwärts) g e-
gen das Wall -Standardmodell ausgetauscht und im Einstiegsbereich der Busse neu pos itioniert. 
Da die Wartehalle im Sichtdreieck der Autofahrer aufgestellt wird, muss auf die Reklame verzichtet 
werden. Der Mindestabstand zwischen der neuen Position der Wartehalle und der Grundstück s-
grenze von 3,0 m muss aus o.g. Gründen (Grundstückseigentümer Hs. -Nr. 231) genau eing ehal-
ten werden. Der Radweg ist mit einer Breite von 1,60 m geplant. 
Beide Seiten werden mit einem Auffindestreifen und einem 14 m bzw. 18 m langen Niederflurbu s-
bordstein ausgebaut. 
In auswärtiger Fahrtrichtung werden wesentlich weniger einsteigende Fahrgäs te verzeichnet, so 
dass an dieser Stelle auf das Aufstellen einer Wartehalle weiterhin verzichtet wird. Das vorhand e-
ne Pflaster der Busbucht wird durch Asphalt ersetzt. Die Nebenanlagen im Bereich der Busbucht 
werden auf Grund des neuen Niederflurbusbordes  aufgenommen und neu verlegt.  Ohne dieses 
Angleichen würde ein zu starkes Quergefälle im Bereich der Aufstellfläche entstehen und die Ha l-
testelle wäre nicht mehr barrierefrei. 
 
Der Kappenberger Damm ist ein Teil des Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes. Um das  Vorbeifah-
ren an einem haltenden Bus (mit unverminderter Geschwindigkeit) zu gewäh rleisten, muss eine 
Fahrbahnbreite von min. 6,35 m vorhanden sein.  
Das Ziel dieser Planung ist es, den Fahrgästen eine barrierefreie Haltestelle anbieten zu können. 
Dazu gehört auch eine normale Wartehalle, die die Fahrgäste vor schlechter Wi tterung schützt. 
Eine normale Wartehalle benötigt eine Aufstellfläche mit der Breite von 3,55 m. Um die Forderung 
der Feuerwehr und die Belange der Fahrgäste erfüllen zu können, sollte die vorhandene Mittelinsel 
zurück gebaut werden. Die im Plan dargestellte Lichtsignalanlage ist Bestandteil einer and eren

- 3 - 
V/0495/2013 
Planung (V/0451/2011/1). Diese wurde am 31.05.2012 vom ASSVW einstimmig beschlo ssen. Der 
Bau soll aber erst dann erfolgen, wenn die vera nschlagten Mittel im Jahr 2011 (oder Folgeja hre) 
nicht für dringende Maßnahmen der Unfallbeseitigung benötigt werden und steht unter dem Vo r-
behalt eines entsprechend begründeten Baubeschlusses. Diese geplante LSA ist das E rgebnis 
einer Untersuchung und soll die Querungssituation über den Kappenberger Damm, beso nders für 
Schüler, Radfahrer und für die Kinder der benachbarten Kindertagesstätte (Kappenberger Damm 
229), sicherer gestalten. Sollte der Baubeschluss der LSA nicht erfolgen, muss die Mittelinsel b e-
stehen bleiben. Ein Halten am Fahrbahnrand wäre aus oben beschri ebenen Gründen dann nicht 
mehr möglich. Als Alternative würde dann nur noch die Beibehaltung des vorhandenen Z ustandes 
in Frage kommen.  
 
 
Reduktionsvariante: 
 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier e-
frei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen E r-
fordernisse an eine Haltestelle nicht möglich bzw. wäre nur als Fahrbahnrandhaltestelle möglich, 
die hier aufgrund des Straßenquerschnittes nicht empfohlen wird. 
Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen barrierefreien Ausbau, d. h. die 
Beibehaltung des vorhand enen Zustandes. Dies entspräche in keiner Weise den Vorstellungen 
von einer modernen, barrier efreien Haltestelle, da sie keine Möglichkeit für das Aufstellen einer 
Wartehalle böte. 
 
 
Kosten/Finanzierung: 
 
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle  soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel 
durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat in 2014 erfolgen. Die Gesamtkosten 
für die bauliche Maßnahme betragen ca. 180.000 €. 
 
Für den Ausbau der Haltestelle ist ein Baubeschluss der o. g. Lichtsignalanlage erforderlich. Die 
Kosten der Signalisierung betragen 70.000 €. Diese erforderlichen Mittel stehen unter der Produkt-
gruppe 1201 (Bereits tellung von Verkehrsflächen und –anlagen) als Investitionsmaßnahme 0008 
(Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung) zur Verfügung. 
 
Im Zuge des Umbaus der Haltestelle werden Straßeninstandsetzungsmaßnahmen erfolgen. Di ese 
wurden im Plan (Anlage 1) kenntlich gemacht. Dabei werden auf beiden Seiten Teile der Nebenan-
lagen und die stadteinwärtige Fahrbahn erneuert. Die Gesamtkosten für die Straßeninstandse t-
zungsmaßnahme liegen bei  ca. 150.000 € und werden aus der Produktgruppe 1201 -
Straßenerhaltung finanziert. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1

415 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0495/2013

/

Die gepl. Lichtsignalanlage ist Bestandteil der Vorlage
V/0451/2011/1. Diese wurde am 31.05.2012 vom ASSVW
einstimmig beschlossen.

Anlage
STADT BE statt Nr. |1 (1)
Reg. Nr.
Amt für W/Z Stadtentwicklung
Bu Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name
Bearbeitet |Okt. 2012 |Kuhn
Kappenberger Damm Gezeichnet| Okt. 2012 |Kuhn
Maßstab | 1:500
Haltestelle "Werneweg Plotdatum 22.08.2013

Beratungsverlauf (2)

08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kappenberger Damm 229
  • Werneweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0495/2013
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37