3762/2019
Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler
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Anlage 8 Vorabauszug Finanzausschuss 09.12.2019
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Anlage 8 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2019 öffentlich 10.23 Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ C in ein Kunstrasengroß- und –kleinspielfeld mit Angliederung einer 110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube 3762/2019 Beschluss in der Fassung des Sportausschusses und der Bezirksvertretung Chorweiler: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Be- schlussvorschlages: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, inkl. der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der leichtathletischen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstraße, Sanierung). Der Differenzbetrag von rund 113.000 Euro zwischen dem im Beschlusstext genannten Betrag der voraussichtlichen Kosten und dem in Anlage 4 genannten Betrag der vo- raussichtlichen Kosten wird von der Bezirksvertretung positiv beschlossen. Weitere Änderungen müssten der Bezirksvertretung dann ggf. nochmals vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anl. 03 Erläuterungsbericht
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Sportamt der Stadt Köln Aachener Straße / Olympiaweg 7 50933 Köln GENERALSANIERUNG DER SPORTANLAGE MARTINUSSTRASSE KÖLN-ESCH ERLÄUTERUNGSBERICHT Bearbeiter: Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing.(FH) Dominique Laube Bearbeitungsstand: 07.02.2019 Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 Seite 2 von 6 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES .................................................................................................................. 3 2 BESTANDSSITUATION........................................................................................................ 3 3 PLANUNG ......................................................................................................................... 4 3.1 GEPLANTER UMBAU ......................................................................................................... 4 3.2 SPIELFELDER ................................................................................................................... 4 3.3 LAUFBAHN MIT SPRUNGGRUBE .......................................................................................... 4 3.4 ENTWÄSSERUNG .............................................................................................................. 4 3.5 INNERE ERSCHLIESSUNG .................................................................................................. 5 3.6 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG .................................................................... 5 3.7 TRAININGSBELEUCHTUNG ................................................................................................. 5 3.8 AUSSTATTUNG ................................................................................................................. 5 3.9 VEGETATIONSFLÄCHEN ..................................................................................................... 6 Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 Seite 3 von 6 1 ALLGEMEINES Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Esch. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Auweiler-Esch 59 e.V. vermietet. Der Verein nimmt mit 12 Mannschaften (10 Jugend- und 2 Seniorenmannschaften) am Spielbetrieb des Fußballkreises Köln teil. Die Zufahrt zur Sportanlage erfolgt über die Martinusstraße. Die bestehende Wettkampfanlage Typ C mit Tennenbelag soll im Zuge der Baumaßnahme in einen Kunststoffrasenbelag umgebaut werden. Aufgrund des überalterten Zustandes des Fußballplatzes - und hier insbesondere der nicht meh r funktionierenden Entwässerung - wird eine Überarbeitung dringend notwendig. 2 BESTANDSSITUATION Errichtet wurde die Sport freianlage 1969. Der allgemeine Zustand der Anlage zeigt sich stark überaltert. Die erforderlichen Baugrunderkundungen durch ein anerkanntes Gutachter-Büro ergaben, dass die oberflächennahen Schichten (Tenne ndeckschicht und Dynamische Schicht) unzureichend tragfähig und nicht ausreichend wasserdurchlässig sind, so dass der Sportplatz schon bei mittleren Regenschauern nicht mehr bespielt werden kann. Während die vorhanden e 2 m hohe Einfriedung ( Stabgitterzaun) sich größtenteils in einem guten Zustand befindet, sind die Ballfangzäune des Großspielfeldes (Stabmattenzaun) marode und erneuerungsbedürftig. Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten, 2007) Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 Seite 4 von 6 3 PLANUNG 3.1 GEPLANTER UMBAU Die bestehende Wettkampfanlage Typ C wird aufgrund der Nutzung der A nlage zurückgebaut. Nach Abstimmung des tatsächlichen Bedarfs mit den Nutzern (Verein + Schule) wird in den Grenzen der bestehenden Anlage ein Großspielfeld, ein Kleinspielfeld sowie eine 110m Laufbahn mit angeschlossener Weitsprunggrube erstellt. Um einen Großteil der Entsorgungskosten einzusparen, wird gemäß der Umbauempfehlung des Bodengutachters , der anstehende Oberbau (Tennendeckschicht, Dynamischen Schicht und ungebundene Tragschicht) mittels Aufreißhaken kreuzweise durchgerissen und durchmisch t. Auf dem anstehenden Bestandsoberbau wird ein profilgerechtes Erdplanum erstellt. Aufgrund des anstehenden Unterbaus (Baugrund) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem gemäß DIN 18035-3:2006-09 zu erstellen. Der Dränstrangabstand ist in einem Abstand von 6,50 m auszuführen. Die Tragschicht ohne Bindemittel wird Normkonform gemäß DIN 18035-7:2014-10 in einer Schichtdicke von 20 cm eingebaut. Der Verbleib des anstehenden Deckschichtbelags, sowie der Dynamischen Schicht und der Tragschicht ohne Bindemittel gemäß U mbauempfehlung des Bodengutachter Labor Lehmacher und Schneider zur Einsparung von Kosten, wurde im Voraus mit dem Umweltamt 573-1 Herr Gerhold abgestimmt (siehe E-Mail Verkehr). 3.2 SPIELFELDER Die S pielfelder (Großspielfeld Brutto: 113 x 72 m, Kleinspielfeld Brutto: 59 x 37 m) erhalten einen Kunststoffrasen mit Sand- Kork-gefüllter Polschicht in 2 Lagen gemäß DIN EN 15330- 1:2013-12 auf einer elastischen Tragschicht (35 mm) gemäß DIN 18035-7:2014-10. 3.3 LAUFBAHN MIT SPRUNGGRUBE Die Laufbahn erhält einen Kunststoffbelag Typ D gemäß DIN 18035-6:2014-12. Die Weitsprunggrube wird entsprechend den Anforderungen der IAAF erstellt und mit Weichkantensteinen eingefasst. 3.4 ENTWÄSSERUNG Auf d er Basis des Bodengutachtens wurde ein Entwässerungskonzept entwickelt, welches die Versickerung des anfallenden Niederschlag wassers, auf dem eigenen Grundstück, über eine Kastenrigole außerhalb der Spielfelder gewährleistet. Das anfallende Oberflächenwasser der Spielfelder (0,8% Gefälle) wird wie die angrenzenden fußläufigen Pflasterwege (2,5% Gefälle) in die Muldenrinnen abgeführt und über die Ablaufpunkte in das Rigolensystem eingeleitet. Für die Sportflächen ist eine neue Drainageentwässerungen über ein Sauger - Sammlersystem (Saugerabstand von ca. 6 ,50 m) gemäß den Angaben des Bodengutachters zu erstellen, die an eine ausreichend dimensionierte unterirdische Kastenrigole angeschlossen wird. Das Bauvorhaben befindet sich in der Wasserschutzzone IIIb. Um den gestiegenen umweltschutztechnischen Anforderungen gerecht zu werden, sind in Abstimmung mit dem Umweltamt 572- 1 erhöhte Reinigungsmaßnahmen des Niederschlagswassers der Kastenrigole Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 Seite 5 von 6 vorgeschaltet (siehe E -Mail Verkehr) . Zur Ausführung wird hier eine Sedimentationsstrecke mit Ionentauscherharzen kommen (z.B. Sedisubstrator-XL). 3.5 INNERE ERSCHLIESSUNG Die umlaufenden Wege werden aus Drainbetonsteinpflaster (20/10/8 cm,) in ca. 3,00 m B reite hergestellt, um ein B efahren mit Fahrzeugen des Pflege - und Unterhaltungsdienstes zu ermöglichen. Die Platzfläche vor dem Vereinsheim wird im Rahmen der Neugestaltung in die Planung integriert. 3.6 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG Das Groß- und Kleinspielfeld erhalten an den Längsseiten eine umlaufende Reling / Barriere aus Stahlrundrohr mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm) und entsprechenden Aussparungen für Pflegefahrzeuge und Fußballtore. An den Stirnseite n des Großspielfeldes wird ein 6 m hoher Ballfangzaun errichtet . An den Stirnseiten des Kleinspielfeldes wird ein 4 m hoher Ballfangzaun errichtet. Um die Lärmemission zu reduzieren, erhalten die Ballfangzäune eine Körperschallisolierung. Die Grundstücksgrenze bleibt mit dem bestehenden Zaun eingefriedet. 3.7 TRAININGSBELEUCHTUNG Die vorhandene 6 -Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage aus dem Jahr 1989 wird im Rahmen der Neuordnung der Anlage e benfalls durch eine zeitgemäße Beleuchtungsanlage ersetzt. Mit Ratsbeschluss 3069/2017 vom 03.05 .2018 wurden die im Besitz des Sportamts befindlichen Trainingsbeleuchtungsanlagen in das Eigentum der Rheinenergie übergeben. Die Planung, der Bau, sowie die Unterhaltung der Flutlichtanlage sind damit in der Verantwortung der Rheinenergie. Nach Rücksprache mit der Rheinenergie, können die bestehenden Flutlichtmasten aus statischen Gründen nicht umgesetzt werden, sodass keine Wiederverwendung stattfinden kann. 3.8 AUSSTATTUNG Der Sportplatz erhält eine entsprechende Ausstattung mit Toren, Bodenhülsen für Eckfahnen sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke. Die Anlage erhält zusätzlich drei Fertiggaragen als Materialcontainer. Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 Seite 6 von 6 3.9 VEGETATIONSFLÄCHEN Ein schützenswerter Baum kann durch die anstehende Baumaßnahme nicht erhalten werden. Im Rahmen einer Landschafts rechtlichen Kurzaussage werden die Eingriffe und Auswirkungen dargestellt und der erforderliche Ausgleich bilanziert. Die den Sportplatz umgebenden G rünflächen, sowie die Fläche vor dem Vereinsheim liegen im Landschaftsschutzgebiet, die Sportanlage selber liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde können die Kompensationsmaßnahmen ganzheitlich auf den Sportplatz umgebenden Grünflächen in Form von Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Eine Befreiung der Maßnahme im Beirat der Untern Naturschutzbehörde ist in Abstimmung mit dem Umweltamt 571-1 (Frau Pniewski 221-24161) nicht nötig, da es sich hier, wie im ober en Textabsatz erläutert, um eine untergeordnet Maßnahme im Rahmen des Landschaftsschutzes handelt. Aufgestellt: Sportamt der Stadt Köln Aachener Straße / Olympiaweg 7 50933 Köln 07.02.2019
Anl. 01 Luftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [349442,5652979] 1:2000 Sportanlage Martinusstraße Luftbild Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.10.2019
Anl. 05 Stellungnahme zur Kostenberechnung
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52 über Dezernat IV Eingang ] l Juni 2nif! Dezernat Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße, Köln-Esch f Hier: Wiedervorlage der Kostenberechnung über die Umplanung der Sportanlage mit Belagsänderung von Tennenbelag in Kunststoffrasen, Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage, der Ballfangzäune sowie der Entwässerung RPA-Nr. KOB 2019/0530 (ehemalige RPA-Nr. KOB 2018/0349) Kosten eingereicht: 1.665.000,- € (netto, gerundet), 1.981.000,- € (brutto, gerundet) Kosten anerkannt: siehe Schreiben Sehr geehrte Damen und Herren, in der wiedervorgelegten und überarbeiteten Kostenberechnung zur Umplanung der Sportan lage Martinusstraße in Köln-Esch haben Sie die Anmerkungen und Hinweise meiner Stel lungnahme vom 30.01.2019 im Wesentlichen berücksichtigt, die Kostenberechnung weiter konkretisiert und mit einer nachvollziehbaren Mengenberechnung sowie umfangreichen er gänzenden Unterlagen hinterlegt. Ein Entwurf der Beschlussvorlage wurde nicht beigefügt. Die neue Trainingsbeleuchtungsanlage (TBA) wird entsprechend dem Ratsbeschluss (3069/2017 vom 03.05.2018) zur Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuch tungsanlagen an die RheinEnergie AG nun durch letztere erstellt und finanziert. Die Kosten für die TBA sind deshalb in der nun vorgelegten Kostenberechnung nicht mehr enthalten. Kosten im Zusammenhang mit der voraussichtlich notwendigen Kampfmittelsondierung wur den dagegen mit einer Pauschale von 15.000,- Euro (netto) sinnvollerweise berücksichtigt. Hinzugekommen sind außerdem auch Kosten für die vom Umweltamt geforderte Nieder schlagswasserbehandlungsanlage (Sedimentationsanlage mit lonentauscher) und für ökolo gische Ausgleichspflanzungen. Statt der ursprünglich vorgesehenen Kunstrasenverfüllung mit Gummigranulat, soll nun er freulicherweise doch eine umweltschonendere Korkgranulat-Verfüllung zum Einsatz kom men. Die der Kostenberechnung zugrunde liegenden Einheitspreise basieren weitestgehend auf Ausschreibungsergebnissen vergleichbarer Baumaßnahmen der Jahre 2016 und 2017. Die aktuelle Baupreisentwicklung wurde in der nun aktualisierten Kostenberechnung dadurch berücksichtigt, dass die Baupreissteigerung für die Jahre 2018 und 2019 direkt durch einen prozentualen Aufschlag auf die Einheitspreise versehen wurden (pro Jahr um jeweils ca. 6 Prozent). Zusätzlich haben Sie eine Baupreisindexierung (ca. 6,5 Prozent pro Jahr) für die Jahre 2020 bis einschließlich 2021 vorgenommen. Bei einer Bauumsetzung vor 2021 werden die voraus sichtlichen Baukosten um die Indexierung für den entsprechenden Zeitraum geringer ausfal- len. Bei einer zeitnahen Ausschreibung und Baubeginn noch in 2019 ergäbe sich somit ein Einsparpotential von ca. 197.000,- Euro netto, und bei einer Realisierung in 2020 von immer hin noch etwa 102.000,- Euro netto. Ein Projektzeitplan wurde nicht vorgelegt. Da die Planung und Bauüberwachung der Maßnahme durch die Bauabteilung des Sportam tes in Eigenleistung erfolgt, was ich sehr begrüße, wurden in der Kostenberechnung als Ne benkosten nur externe Gutachter- und Ingenieurleistungen nach aktuellem Auftragsstand aufgeführt. Die dafür angenommenen Kosten erscheinen realistisch, allerdings fehlen Kosten für Vermesser (Lagepläne etc.) und Prüfingenieur (z.B. für die Prüfstatik Ballfangzäune), die erfahrungsgemäß bei derart gelagerten Maßnahmen in einer Höhe von insgesamt rund 5.000,- Euro (netto) anfallen dürften. Somit betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme (ohne Indexierung für die Jahre 2020 und 2021) rund 1,482 Mio. Euro netto bzw. 1,764 Mio Euro brutto. Bei ca. 15.000 qm Gesamtfläche entspricht dies Ausbaukosten in Höhe von rund 99,- Euro netto pro Quadratmeter umgebauter Fläche. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: geprüfte Kostenberechnung
Anl. 04 Kostenberechnung Zusammenstellung
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14.02.2019 1601 - Generalsanierung Auftrags-LV Seite 10 von 10 Kostenberechnung für RPA Alle Währungsangaben in EUR oe oo a» won - De en DB = 0 a. no Zusammenstellung BAUSTELLENEINRICHTUNG VORARBEITEN / ABBRUCHARBEITEN BODENARBEITEN WEGEIPLÄTZE/EINFASSUNGEN SPORTFLÄCHEN ENTWÄSSERUNG MAUERN / STUFEN / RAMPEN AUSSTATTUNG VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN SAATARBEITEN / PFLANZARBEITEN FERTIGSTELLUNGSPFLEGE WIEDERHERSTELLUNG NACH KAMPFMITTELRÄUMDIENST BAUPREISINDEX PLANUNGSKOSTEN NACH ABRECHNUNG Summe 12.000,00 22.487,25 200.920,00 147.220,00 671.080,00 264.320,00 3.080,00 69.510,00 24.130,00 16.387,50 11.972,50 15.000,00 197.010,73 9.657,59 1.664.775,57 zzgl. MwSt 19% 316.307,36 Gesamtsumme 1.981.082,93
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3762/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ C in ein Kunstrasengroß- und –kleinspielfeld mit Angliederung einer 110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, inkl. der Aus- stattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der leichtathletischen Anla- gen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät- ten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstra- ße, Sanierung). Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.11.2019 Sportausschuss 28.11.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.808.300€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 124.554 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Planungsbeschluss Nr. 1627/2016 vom 16.06.2016 beauftragte der Sportausschuss die Verwal- tung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage Martinusstra- ße mit Errichtung eines Kunststoffrasengroß- und Kleinspielfeldes, dem Umbau der leichtathletischen Anlagen, sowie dem Neubau des Entwässerungssystems und der Wegeflächen. Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage wurde durch die Mitarbeiter des Sportamtes erstellt. Die Bauantragsunterlagen sind beim Bauaufsichtsamt eingereicht. Die bestehende Sportanlage wurde 1968 errichtet und befindet sich in Köln im Stadtteil Auweiler. Die Sportanlage ist im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Auweiler Esch vermietet. Der Verein nimmt mit 12 Mannschaften(9 Jugend- und 3 Seniorenmannschaft) am Spielbetrieb des Fußballkreises Köln teil. Die Gesamtgröße der Sportanlage (Kampfbahn Typ C) beträgt ca. 2,25 ha und verfügt über ein Ten- nengroßspielfeld mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1989) und einer 400 Meter- Laufbahn. Die Sportflächen und deren Entwässerung sowie die Ausstattung (Tore, Barrieren, Bänke etc.) sind dringend sanierungsbedürftig. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem das Vereinsheim des SV Auweiler Esch sowie 3 Materialcontainer. Die vorhandene Einfriedung befindet sich in einem guten Zustand. Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten, liegen vor und dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes ergab keine Auffälligkeiten. Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Dies erforderte, nach Abstimmung mit dem 3 Umweltamt, die Erarbeitung einer landschaftspflegerischen Kurzaussage. Die Eingriffe und Auswir- kungen sind dargestellt, der erforderliche Ausgleich bilanziert und mit der Unteren Landschaftsbehör- de abgestimmt. Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen, beabsichtigt die Verwal- tung die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 sowie die Aus- führung der Laufbahn mit einem Kunststoffbelag gemäß DIN 18035-6 um die Sportanlage entspre- chend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforderungen zu modernisieren, sodass die vorhan- denen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. Die Tennengroß- und Kleinspielfelder werden in Kunststoffrasenplätze mit Sand-/ Korkgranulat- Verfüllung erstellt. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere Nutzungszeiten möglich sind. In Abstimmung mit der angrenzenden Grundschule werden die vorhandenen, stark sanierungsbedürf- tigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert. Die 100m-Laufbahn wird in Kunststoff aus- geführt. Des Weiteren wird die Weitsprunganlage an die 100m-Laufbahn verlegt. Die neu zu errichtenden Wegebeläge werden in wasserdurchlässigen Betonpflasterbelägen ausge- führt. Das Drainage- und Entwässerungssystem wird erneuert. Die Entwässerung der Sportflächen sowie aller befestigten Flächen erfolgt über eine Versickerungsanlage (Drainage DN 80 als Sauger, DN 150 als Sammler, Spülschächte, Entwässerungsrinnen aus Betonstein). Das Drainagewasser wird über eine Sedimentations- und Filteranlage in eine Kastenrigole eingeleitet und versickert vor Ort auf der Sportanlage. Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1989) wird im Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Der Hauptzugang und der Bereich vor dem Vereinsheims werden im Rahmen der Planung komplett überarbeitet. Ausstattungsgegenstände wie Bänke und Abfallbehälter sowie Spielfeldbarrieren und 3 Garagen als Materiallager werden auf der Sportanlage neu installiert. Kosten und Finanzierung: Mit Prüfbericht, RPA-Nr. 2019/0530 vom 12.06.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Gesamt- kosten in Höhe von 1.764.000,- € brutto für die Baumaßnahme. Eine Ausführung im Jahre 2019 ist nicht realistisch, daher wurde eine Indexierung für 2020 mit in den Kostenansatz gebracht. Hierdurch ergeben sich Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 1.868.300,- € für die Maßnahme. Im Planungsbeschluss waren 60.000,- € Planungsmittel freigegeben, so dass insge- samt noch Finanzmittel in Höhe von 1.808.300,- € brutto benötigt werden. Im Haushaltsplan 2019, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfi- nanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (In- vestitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 8.544.993,00 € veranschlagt. Für die Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 1.808.300,- € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen ei- ner Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-6-5192, (Sportanlage Martinusstraße – Sanierung), umgeschichtet. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 124.554,- € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801, Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits berücksichtigt wurden. Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung in Bezug auf die Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler: Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind 4 die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Materialien (z.B. Tragschichten und Einfassungszäune etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können. So wurden bereits in der beauftragten Baugrunduntersuchung Aussagen zur Funktionsfähigkeit und Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung Rech- nung getragen wird. Im vorliegenden Bauvorhaben kann der anstehende Aufbau des vorhandenen Tennenplatzes als ver- besserter Unterbau wiederverwendet und damit zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen durch unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden. Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Ten- ne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich zu anderen Belägen deutlich geringer. Füllstoff Kunstrasen: Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltscho- nende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze nun ausschließ- lich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Aus- bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. Entsiegelung: Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in wasserdurchlässigem Beton- steinpflaster ausgeführt. Grundwasserschutz: Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert. Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi- ckert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positi- ver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeu- gen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, vor der Einleitung des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Filteranlage/ Sedimentationsanlage mit Ionentauscher ein. Somit wird die Abscheidung von Feststoffen und gelösten Stoffen im versi- ckernden Wasser gewährleistet. Förderung von emissionsfreier Mobilität: Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung von kurzen Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu Fuß sinnvoll. Um dies zu fördern, wird ein Fahrradstellplatz für 40 Fahrräder neu errichtet. Des Weiteren wurden der Bedarf und die Sanierung der leichtathletischen Anlagen mit der angren- zenden Grundschule besprochen, was zu einer ganztägigen Nutzung und intensiven Auslastung der Sportanlage führt. Hierdurch müssen die nahegelegenen Schulen nicht auf weiter entfernter Sport- plätze ausweichen, was zu einem hohen ökonomischen und ökologischem Einsparpotential führt. Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: Durch den Rückbau der bestehenden Kampfbahn Typ C kommt es zu einer Vergrößerung der vor- handenen Grünflächen und zur Erhöhung der Verdunstungsleistung. Die geplanten Pflanzungen der Sportverwaltung gehen über das geforderte Maß der bilanzierten Ausgleichsmaßnahmen hinaus. Die geplanten Materialcontainer aus Betonfertigteilgaragen werden mit Dachbegrünungen ausgeführt. Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem 5 Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zusätzliche Pflanzungen im Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. Beleuchtungsanlagen: Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein- gesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her- kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Be- leuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flut- lichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährden- den Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. Optimierung der Nachhaltigkeit: Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zurückgeführt werden können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. Begründung der Dringlichkeit: Durch die notwendigen Abstimmungsvorgänge in der Verwaltung konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da kurzfristig mit der Erteilung der Baugenehmigung gerechnet und der Beschluss für die Veröffentlichung der Ausschreibung benötigt wird. Das Ver- schieben in die nächsten Gremiensitzungen würde zu einer weiteren Verzögerung im Projekt führen. Um dies zu verhindern, reicht die Sportverwaltung die Vorlage verfristet ein. Anlagen
Anlage 7 Vorabauszug Sportausschuss vom 28.11.2019
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I a Die Oberbürgermeisterin 35 Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fx : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 02.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 28.11.2019 öffentlich 4.4 Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ C in ein Kunstrasengroß- und -kleinspielfeld mit Angliederung einer 110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube 3762/2019 Geänderter Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, inkl. der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der leichtathletischen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstraße, Sanierung). Der Differenzbetrag von rund 113.000 Euro zwischen dem im Beschlusstext genannten Betrag der voraussichtlichen Kosten und dem in Anlage 4 genannten Betrag der vo- raussichtlichen Kosten wird von der Bezirksvertretung positiv beschlossen. Weitere Änderungen müssten der Bezirksvertretung dann ggf. nochmals vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anl. 02 Entwurfsplan
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634,40m2269,76m 49,50m229,00m 17,00m2 3 Fertiggaragenals Maschinen-und Materiallager 3 3,20 36,002,00 2,00 4 KunstrasengroßspielfeldBruttomaße:113 x 72 m,Nettomaße:105 x 68 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1 KunstrasenkleinspielfeldBruttomaße:59 x 37 m,Nettomaße:55 x 35 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1 2,191,19 100 m Laufbahn Belagstyp D, gemäß DIN 18035 - 6 4,883,20,3 21 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617181920212223242526 2928 303132333435363738394041424344454647484950515253 27 54 148,36 m² 45,82 45,3876 0,3% RS: 45.39 45,58m45,35m 0,3% 45,00m0,3% 45,23m0,3% 45,66m1,0% 45,47m 0,3% 45,04m0,3% 0,3% 1,0% 6,5 6,5 RS: 45.58RS: 45.35 RS: 45.23RS: 45.00 RS: 45.04 RS: 45.47 RS: 45.66 RS: 45.95 RS: 45.90 RS: 45.85 RS: 45.95 RS: 45.90 RS: 45.85 RS: 45.28 RS: 45.34 RS: 45.42 RS: 45.49 RS: 45.55 RS: 45.62 RS: 45.70 RS: 45.75 RS: 45.80 RS: 45.80 RS: 45.75 RS: 45.70 RS: 45.70 RS: 45.75 RS: 45.80 RS: 45.80 RS: 45.75 RS: 45.70 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% RS: 46.01 RS: 45.96 RS: 45.91 RS: 45.86 RS: 45.80 RS: 45.75RS: 46.01RS: 45.96RS: 45.91RS: 45.86RS: 45.80RS: 45.75 RS: 45.72 RS: 45.67 RS: 45.62 RS: 45.57 RS: 45.51 RS: 45.46RS: 45.72RS: 45.67RS: 45.62RS: 45.57RS: 45.51RS: 45.46 RS: 45.72 RS: 45.67 RS: 45.62 RS: 45.57 RS: 45.51 RS: 45.46RS: 45.72RS: 45.67RS: 45.62RS: 45.57RS: 45.51RS: 45.46 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% 46.73 46.39 46.22 46.26 46.34 46.49 46.7647.02 46.70 46.94 46.91 46.68 46.99 46.71 46.4146.22 46.20 46.14 46.15 46.14 46.14 46.28 46.24 46.09 46.21 46.41 46.26 46.2746.1646.1346.1546.1546.1546.19 46.20 46.14 46.13 46.13 46.12 46.12 46.14 46.1446.1446.1846.1846.2246.1846.1846.1346.1746.26 47.76 48.03 47.64 47.68 47.49 46.18 46.13 46.1746.25 47.6446.32 46.15 46.14 46.18 46.24 46.28 46.27 46.22 46.18 46.1146.12 46.24 46.2746.13 46.1546.2246.2646.3246.3246.2646.1846.1446.15 46.29 46.3146.16 46.16 46.19 46.27 46.32 46.32 46.29 46.19 46.1146.1446.27 47.9947.79 46.26 46.14 46.1546.2146.2846.3346.3346.2846.2046.1346.1846.29 46.3246.17 46.13 46.19 46.29 46.36 46.35 46.28 46.22 46.12 46.14 46.26 47.8747.9346.2646.1346.1446.2246.2746.3046.3046.2546.17 46.1246.1746.31 47.61 46.2846.16 46.18 46.26 46.29 46.29 46.25 46.18 46.0946.1446.27 47.7247.6446.24 46.1346.1646.1846.2346.2846.2646.2146.1646.1146.1446.26 46.3046.13 46.11 46.14 46.16 46.20 46.20 46.20 46.15 46.1146.14 46.25 46.59 47.50 47.54 46.2846.1246.1346.1346.1246.1246.1246.1546.1546.30 46.42 46.40 46.34 46.25 46.15 46.13 46.13 46.16 46.29 46.81 46.16 46.13 46.12 46.12 46.12 46.10 46.11 47,64m 46.55 46.46 46.38 46.55 46.55 46.38 46.38 46.4646.41 46.4646.41 46.38 46.55 46.55 46.61 46.46 46.46 46.4646.46 46.4646.46 46.3846.38 46.46 46.46 46.4646.52 46.48 46.52 46.48 46.52 46.4846.55 46.46 46.61 46.67 46.67 46.20 46.3846.38 46.55 46.46 46.46 46.80 46.80 46.80 46.80 46.8046.80 46.80 46.80 46.80 46.55 46.55 46.46 46.4646.52 46.4646.52 46.4646.52 46.4646.52 46.4646.52 46.46 46.50 Genehmigungsplan Die OberbürgermeisterinSportamt 52-6007-4-LP0128.04.2018Laube 1 : 200 Olympiaweg 750933 Köln ÄNDERUNG: DATUM:INDEX: PLANNUMMER: GEÄNDERT: DATUM:BEARBEITER: PLANINHALT: MASSSTAB: PLANUNG: BAUHERR: Die OberbürgermeisterinSportamt Olympiaweg 750933 Köln Sportanlage MartinusstraßeKöln-Esch Sanierung und Umbau zum Kunstrasenspielfeld BAUVORHABEN: Flutlicht LPH 10 m Flutlicht LPH 16 m Kunstrasenbelag gem. DIN 18035 / 7 Kunststoffbelag gem. DIN 18035 / 6 Sprunggrube Rheinsand 0/2 mm, doppelt gewaschen Betonsteinpflasterbelag, 20/10/8 cm,Farbe: betongrau Läuferzeile aus Betonsteinpflasterbelag, 20/10/8 cm,Farbe: anthrazitVegetationsflächen Hainbuchenhecke, h 1,20 m Drainageleitung Sammler DN 150 Drainageleitung Sauger DN 100 Abfallbehälter Bank Ballfangzaun, h 6,00 m Ballfangzaun, h 4,00 m Spieler - Betreuerkabiene Muldenrinne 30/30/12 cm Betonsteinplatte 30/30/12 cm Barriere, h 1,20 m Höhe Planung Höhe Bestand46.15 46.20 PLANUNG: 3 Fertiggaragenals Maschinen-und Materiallager 3 3,20 36,002,00 2,00 4 KunstrasengroßspielfeldBruttomaße:113 x 72 m,Nettomaße:105 x 68 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1 KunstrasenkleinspielfeldBruttomaße:59 x 37 m,Nettomaße:55 x 35 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1 2,191,19 100 m Laufbahn Belagstyp D, gemäß DIN 18035 - 6 4,883,20,3 461Stadt KölnGrdb.Bl. 9 3031Stadt KölnGrdb.Bl. 9 I FD I FDSporthalle Darstellung nach Katasterunterlagen Martinusstr.
Anlage 06, Auszug BV6 21.11.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 21.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 21.11.2019 öffentlich 9.2.6 Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ C in ein Kunstrasengroß- und –kleinspielfeld mit Angliederung einer 110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube 3762/2019 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, inkl. der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der leichtathletischen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto. Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstraße, Sanierung). Der Differenzbetrag von rund 113.000 Euro zwischen dem im Beschlusstext genannten Betrag der voraussichtlichen Kosten und dem in Anlage 4 genannten Betrag der vo- raussichtlichen Kosten wird von der Bezirksvertretung positiv beschlossen. Weitere Änderungen müssten der Bezirksvertretung dann ggf. nochmals vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD), Herrn Kerpen und Herrn Neumann (CDU)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3762/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.11.2019
- Erstellt
- 28.10.2019 18:07