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3762/2019

Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.27

Anlage 8 Vorabauszug Finanzausschuss 09.12.2019

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Ansehen

Anl. 03 Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anl. 01 Luftbild

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Ansehen

Anl. 05 Stellungnahme zur Kostenberechnung

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Ansehen

Anl. 04 Kostenberechnung Zusammenstellung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 7 Vorabauszug Sportausschuss vom 28.11.2019

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Ansehen

Anl. 02 Entwurfsplan

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Ansehen

Anlage 06, Auszug BV6 21.11.2019

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Ansehen

Anlage 8 Vorabauszug Finanzausschuss 09.12.2019

1911 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 10.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll  der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 09.12.2019  
öffentlich 
10.23 Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler  
hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ 
C in ein Kunstrasengroß- und –kleinspielfeld mit Angliederung einer 
110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube 
3762/2019 
Beschluss in der Fassung des Sportausschusses und der Bezirksvertretung 
Chorweiler: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Be-
schlussvorschlages: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit 
der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, 
inkl. der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der 
leichtathletischen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der 
Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei 
einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im 
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstraße, Sanierung). 
 
Der Differenzbetrag von rund 113.000 Euro zwischen dem im Beschlusstext genannten 
Betrag der voraussichtlichen Kosten und dem in Anlage 4 genannten Betrag der vo-
raussichtlichen Kosten wird von der Bezirksvertretung positiv beschlossen.  
Weitere Änderungen müssten der Bezirksvertretung dann ggf. nochmals vorgelegt 
werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anl. 03 Erläuterungsbericht

9454 Zeichen

Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7 
50933 Köln 
 
 
 
GENERALSANIERUNG DER SPORTANLAGE 
MARTINUSSTRASSE 
KÖLN-ESCH  
 
 
ERLÄUTERUNGSBERICHT  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter: 
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing.(FH) Dominique Laube 
 
 
Bearbeitungsstand: 07.02.2019

Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 
Seite 2 von 6 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1 ALLGEMEINES .................................................................................................................. 3 
2 BESTANDSSITUATION........................................................................................................ 3 
3 PLANUNG ......................................................................................................................... 4 
3.1 GEPLANTER UMBAU ......................................................................................................... 4 
3.2 SPIELFELDER ................................................................................................................... 4 
3.3 LAUFBAHN MIT SPRUNGGRUBE .......................................................................................... 4 
3.4 ENTWÄSSERUNG .............................................................................................................. 4 
3.5 INNERE ERSCHLIESSUNG .................................................................................................. 5 
3.6 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG .................................................................... 5 
3.7 TRAININGSBELEUCHTUNG .................................................................................................  5 
3.8 AUSSTATTUNG ................................................................................................................. 5 
3.9 VEGETATIONSFLÄCHEN ..................................................................................................... 6

Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 
Seite 3 von 6 
 
1 ALLGEMEINES 
Die bestehende Sportanlage befindet sich in Köln im Stadtteil Esch. Die Sportanlage 
ist im Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Auweiler-Esch 59 
e.V. vermietet. Der Verein nimmt mit 12 Mannschaften  
(10 Jugend- und 2 Seniorenmannschaften) am Spielbetrieb des Fußballkreises Köln 
teil. Die Zufahrt zur Sportanlage erfolgt über die Martinusstraße. 
Die bestehende Wettkampfanlage Typ C mit Tennenbelag soll im Zuge der 
Baumaßnahme in einen Kunststoffrasenbelag umgebaut werden. Aufgrund des 
überalterten Zustandes des Fußballplatzes - und hier insbesondere der nicht meh r 
funktionierenden Entwässerung - wird eine Überarbeitung dringend notwendig. 
 
2 BESTANDSSITUATION 
Errichtet wurde die Sport freianlage 1969. Der allgemeine Zustand der  Anlage zeigt 
sich stark überaltert. Die erforderlichen Baugrunderkundungen durch ein anerkanntes 
Gutachter-Büro ergaben, dass die oberflächennahen Schichten (Tenne ndeckschicht 
und Dynamische Schicht)  unzureichend tragfähig und nicht ausreichend 
wasserdurchlässig sind, so dass der Sportplatz schon bei mittleren Regenschauern 
nicht mehr bespielt werden kann.  
Während die vorhanden e 2 m hohe Einfriedung ( Stabgitterzaun) sich größtenteils in 
einem guten Zustand befindet, sind die Ballfangzäune des Großspielfeldes 
(Stabmattenzaun) marode und erneuerungsbedürftig.  
 
 
Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten, 2007)

Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 
Seite 4 von 6 
 
3 PLANUNG 
 
3.1 GEPLANTER UMBAU 
Die bestehende Wettkampfanlage Typ C wird aufgrund der Nutzung der A nlage 
zurückgebaut. Nach Abstimmung des tatsächlichen Bedarfs mit den Nutzern (Verein + 
Schule) wird in den Grenzen der bestehenden Anlage ein Großspielfeld, ein 
Kleinspielfeld sowie eine 110m Laufbahn mit angeschlossener Weitsprunggrube  
erstellt. Um einen Großteil der Entsorgungskosten einzusparen,  wird gemäß der 
Umbauempfehlung des Bodengutachters , der anstehende Oberbau 
(Tennendeckschicht, Dynamischen Schicht und ungebundene Tragschicht) mittels 
Aufreißhaken kreuzweise durchgerissen und durchmisch t. Auf dem anstehenden 
Bestandsoberbau wird ein profilgerechtes Erdplanum erstellt.  Aufgrund des 
anstehenden Unterbaus (Baugrund) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem gemäß 
DIN 18035-3:2006-09 zu erstellen. Der Dränstrangabstand ist in einem Abstand von 
6,50 m auszuführen. Die Tragschicht ohne Bindemittel wird Normkonform gemäß DIN 
18035-7:2014-10 in einer Schichtdicke von 20 cm eingebaut. Der Verbleib des 
anstehenden Deckschichtbelags, sowie der Dynamischen Schicht und der Tragschicht 
ohne Bindemittel gemäß U mbauempfehlung des Bodengutachter Labor  Lehmacher 
und Schneider zur Einsparung von Kosten,  wurde im Voraus mit dem Umweltamt  
573-1 Herr Gerhold abgestimmt (siehe E-Mail Verkehr). 
 
3.2 SPIELFELDER 
Die S pielfelder (Großspielfeld Brutto: 113 x 72 m, Kleinspielfeld Brutto: 59 x 37 m) 
erhalten einen Kunststoffrasen mit Sand- Kork-gefüllter Polschicht in 2 Lagen gemäß 
DIN EN 15330- 1:2013-12 auf einer elastischen Tragschicht (35 mm)  gemäß  
DIN 18035-7:2014-10. 
 
3.3 LAUFBAHN MIT SPRUNGGRUBE 
Die Laufbahn erhält einen Kunststoffbelag Typ D gemäß DIN 18035-6:2014-12. 
Die Weitsprunggrube wird entsprechend den Anforderungen der IAAF erstellt und mit 
Weichkantensteinen eingefasst. 
 
3.4 ENTWÄSSERUNG 
Auf d er Basis des Bodengutachtens wurde ein Entwässerungskonzept entwickelt, 
welches die Versickerung des anfallenden Niederschlag wassers, auf dem eigenen 
Grundstück, über eine Kastenrigole außerhalb der Spielfelder gewährleistet.  
Das anfallende Oberflächenwasser der Spielfelder (0,8% Gefälle) wird wie die 
angrenzenden fußläufigen Pflasterwege (2,5% Gefälle) in die Muldenrinnen abgeführt 
und über die Ablaufpunkte in das Rigolensystem eingeleitet. 
Für die Sportflächen ist  eine neue Drainageentwässerungen über ein Sauger - 
Sammlersystem (Saugerabstand von ca. 6 ,50 m) gemäß den Angaben des 
Bodengutachters zu erstellen, die an eine ausreichend dimensionierte unterirdische 
Kastenrigole angeschlossen wird.  Das Bauvorhaben befindet sich in der 
Wasserschutzzone IIIb. Um den gestiegenen umweltschutztechnischen 
Anforderungen gerecht zu werden, sind in Abstimmung mit dem Umweltamt 572- 1 
erhöhte Reinigungsmaßnahmen des Niederschlagswassers der Kastenrigole

Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 
Seite 5 von 6 
 
vorgeschaltet (siehe E -Mail Verkehr) . Zur Ausführung wird hier eine 
Sedimentationsstrecke mit Ionentauscherharzen kommen (z.B. Sedisubstrator-XL). 
 
3.5 INNERE ERSCHLIESSUNG 
Die umlaufenden Wege werden aus Drainbetonsteinpflaster (20/10/8 cm,) in ca. 3,00 
m B reite hergestellt, um ein B efahren mit Fahrzeugen des Pflege - und 
Unterhaltungsdienstes zu ermöglichen. 
Die Platzfläche vor dem Vereinsheim wird im Rahmen der Neugestaltung in die 
Planung integriert. 
 
3.6 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG 
Das Groß- und Kleinspielfeld erhalten  an den Längsseiten eine umlaufende Reling / 
Barriere aus Stahlrundrohr mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm) und 
entsprechenden Aussparungen für Pflegefahrzeuge und Fußballtore. 
An den Stirnseite n des Großspielfeldes wird ein 6  m hoher Ballfangzaun errichtet . 
An den Stirnseiten des Kleinspielfeldes wird ein 4 m hoher Ballfangzaun errichtet.  
Um die Lärmemission zu reduzieren, erhalten die Ballfangzäune eine 
Körperschallisolierung. 
Die Grundstücksgrenze bleibt mit dem bestehenden Zaun eingefriedet. 
 
3.7 TRAININGSBELEUCHTUNG 
Die vorhandene 6 -Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage aus dem Jahr 1989 wird im 
Rahmen der Neuordnung der Anlage e benfalls durch eine zeitgemäße 
Beleuchtungsanlage ersetzt.  Mit Ratsbeschluss 3069/2017 vom 03.05 .2018 wurden 
die im Besitz des Sportamts befindlichen Trainingsbeleuchtungsanlagen in das 
Eigentum der Rheinenergie übergeben. Die Planung, der Bau, sowie die Unterhaltung 
der Flutlichtanlage sind damit in der Verantwortung der Rheinenergie.  
 
Nach Rücksprache mit der Rheinenergie, können die bestehenden Flutlichtmasten 
aus statischen Gründen nicht umgesetzt  werden, sodass keine Wiederverwendung 
stattfinden kann.  
 
3.8 AUSSTATTUNG 
Der Sportplatz erhält  eine entsprechende Ausstattung  mit Toren, Bodenhülsen für 
Eckfahnen sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und Bänke.  Die Anlage erhält 
zusätzlich drei Fertiggaragen als Materialcontainer.

Sportplatz Martinusstraße - Stand: 07.02.2019 
Seite 6 von 6 
 
3.9 VEGETATIONSFLÄCHEN 
Ein schützenswerter Baum kann durch die anstehende Baumaßnahme nicht erhalten 
werden. Im Rahmen einer Landschafts rechtlichen Kurzaussage werden die Eingriffe 
und Auswirkungen dargestellt und der erforderliche Ausgleich bilanziert. 
Die den Sportplatz umgebenden G rünflächen, sowie die Fläche vor dem Vereinsheim 
liegen im Landschaftsschutzgebiet, die Sportanlage selber liegt nicht im 
Landschaftsschutzgebiet. 
In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde können die 
Kompensationsmaßnahmen ganzheitlich auf den Sportplatz umgebenden Grünflächen 
in Form von Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Eine Befreiung der Maßnahme 
im Beirat der Untern Naturschutzbehörde ist in Abstimmung mit dem Umweltamt 571-1 
(Frau Pniewski  221-24161) nicht nötig, da es sich hier, wie im ober en Textabsatz 
erläutert, um eine untergeordnet Maßnahme im Rahmen des Landschaftsschutzes 
handelt. 
 
 
Aufgestellt: 
Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7  
50933 Köln 
 
 
 
07.02.2019

Anl. 01 Luftbild

422 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [349442,5652979]   1:2000
 
Sportanlage Martinusstraße
Luftbild
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 29.10.2019

Anl. 05 Stellungnahme zur Kostenberechnung

3777 Zeichen

52
über Dezernat IV Eingang ] l  Juni 2nif!
Dezernat
Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße, Köln-Esch f  
Hier: Wiedervorlage der Kostenberechnung über die Umplanung der Sportanlage  
mit Belagsänderung von Tennenbelag in Kunststoffrasen, Erneuerung der  
Trainingsbeleuchtungsanlage, der Ballfangzäune sowie der Entwässerung
RPA-Nr. KOB 2019/0530 (ehemalige RPA-Nr. KOB 2018/0349)
Kosten eingereicht: 1.665.000,- € (netto, gerundet), 1.981.000,- € (brutto, gerundet)
Kosten anerkannt: siehe Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der wiedervorgelegten und überarbeiteten Kostenberechnung zur Umplanung der Sportan­
lage Martinusstraße in Köln-Esch haben Sie die Anmerkungen und Hinweise meiner Stel­
lungnahme vom 30.01.2019 im Wesentlichen berücksichtigt, die Kostenberechnung weiter 
konkretisiert und mit einer nachvollziehbaren Mengenberechnung sowie umfangreichen er­
gänzenden Unterlagen hinterlegt. Ein Entwurf der Beschlussvorlage wurde nicht beigefügt.
Die neue Trainingsbeleuchtungsanlage (TBA) wird entsprechend dem Ratsbeschluss 
(3069/2017 vom 03.05.2018) zur Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuch­
tungsanlagen an die RheinEnergie AG nun durch letztere erstellt und finanziert. Die Kosten 
für die TBA sind deshalb in der nun vorgelegten Kostenberechnung nicht mehr enthalten.
Kosten im Zusammenhang mit der voraussichtlich notwendigen Kampfmittelsondierung wur­
den dagegen mit einer Pauschale von 15.000,- Euro (netto) sinnvollerweise berücksichtigt.
Hinzugekommen sind außerdem auch Kosten für die vom Umweltamt geforderte Nieder­
schlagswasserbehandlungsanlage (Sedimentationsanlage mit lonentauscher) und für ökolo­
gische Ausgleichspflanzungen.
Statt der ursprünglich vorgesehenen Kunstrasenverfüllung mit Gummigranulat, soll nun er­
freulicherweise doch eine umweltschonendere Korkgranulat-Verfüllung zum Einsatz kom­
men.
Die der Kostenberechnung zugrunde liegenden Einheitspreise basieren weitestgehend auf 
Ausschreibungsergebnissen vergleichbarer Baumaßnahmen der Jahre 2016 und 2017.
Die aktuelle Baupreisentwicklung wurde in der nun aktualisierten Kostenberechnung dadurch 
berücksichtigt, dass die Baupreissteigerung für die Jahre 2018 und 2019 direkt durch einen 
prozentualen Aufschlag auf die Einheitspreise versehen wurden (pro Jahr um jeweils ca. 6 
Prozent).
Zusätzlich haben Sie eine Baupreisindexierung (ca. 6,5 Prozent pro Jahr) für die Jahre 2020 
bis einschließlich 2021 vorgenommen. Bei einer Bauumsetzung vor 2021 werden die voraus­
sichtlichen Baukosten um die Indexierung für den entsprechenden Zeitraum geringer ausfal- 
len. Bei einer zeitnahen Ausschreibung und Baubeginn noch in 2019 ergäbe sich somit ein

Einsparpotential von ca. 197.000,- Euro netto, und bei einer Realisierung in 2020 von immer­
hin noch etwa 102.000,- Euro netto. Ein Projektzeitplan wurde nicht vorgelegt.
Da die Planung und Bauüberwachung der Maßnahme durch die Bauabteilung des Sportam­
tes in Eigenleistung erfolgt, was ich sehr begrüße, wurden in der Kostenberechnung als Ne­
benkosten nur externe Gutachter- und Ingenieurleistungen nach aktuellem Auftragsstand 
aufgeführt. Die dafür angenommenen Kosten erscheinen realistisch, allerdings fehlen Kosten 
für Vermesser (Lagepläne etc.) und Prüfingenieur (z.B. für die Prüfstatik Ballfangzäune), die 
erfahrungsgemäß bei derart gelagerten Maßnahmen in einer Höhe von insgesamt rund 
5.000,- Euro (netto) anfallen dürften.
Somit betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme (ohne Indexierung für 
die Jahre 2020 und 2021) rund 1,482 Mio. Euro netto bzw. 1,764 Mio Euro brutto.
Bei ca. 15.000 qm Gesamtfläche entspricht dies Ausbaukosten in Höhe von rund 99,- Euro 
netto pro Quadratmeter umgebauter Fläche.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: geprüfte Kostenberechnung

Anl. 04 Kostenberechnung Zusammenstellung

725 Zeichen

14.02.2019

1601 - Generalsanierung

Auftrags-LV

Seite 10 von 10
Kostenberechnung für RPA

Alle Währungsangaben in EUR

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DB = 0

a.
no

Zusammenstellung

BAUSTELLENEINRICHTUNG
VORARBEITEN / ABBRUCHARBEITEN
BODENARBEITEN
WEGEIPLÄTZE/EINFASSUNGEN
SPORTFLÄCHEN

ENTWÄSSERUNG

MAUERN / STUFEN / RAMPEN
AUSSTATTUNG
VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
SAATARBEITEN / PFLANZARBEITEN
FERTIGSTELLUNGSPFLEGE

WIEDERHERSTELLUNG NACH
KAMPFMITTELRÄUMDIENST

BAUPREISINDEX
PLANUNGSKOSTEN NACH ABRECHNUNG

Summe

12.000,00
22.487,25
200.920,00
147.220,00
671.080,00
264.320,00
3.080,00
69.510,00
24.130,00
16.387,50
11.972,50
15.000,00

197.010,73
9.657,59

1.664.775,57

zzgl. MwSt 19% 316.307,36

Gesamtsumme 1.981.082,93

Beschlussvorlage Rat

14090 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 3762/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler 
hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ C in ein 
Kunstrasengroß- und –kleinspielfeld mit Angliederung einer 110 Meter Laufbahn mit 
Sprunggrube 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit der 
Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, inkl. der Aus-
stattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der leichtathletischen Anla-
gen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage. 
Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 
1.868.300,- € brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 
2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstra-
ße, Sanierung). 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.11.2019 
Sportausschuss 28.11.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.808.300€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   124.554 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Planungsbeschluss Nr. 1627/2016 vom 16.06.2016 beauftragte der Sportausschuss die Verwal-
tung mit der Planung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage Martinusstra-
ße mit Errichtung eines Kunststoffrasengroß- und Kleinspielfeldes, dem Umbau der leichtathletischen 
Anlagen, sowie dem Neubau des Entwässerungssystems und der Wegeflächen. 
 
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Generalsanierung der Sportanlage wurde durch 
die Mitarbeiter des Sportamtes erstellt.  
Die Bauantragsunterlagen sind beim Bauaufsichtsamt eingereicht. 
 
Die bestehende Sportanlage wurde 1968 errichtet und befindet sich in Köln im Stadtteil Auweiler. Die 
Sportanlage ist im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln und ist an den Fußballverein SV Auweiler 
Esch vermietet. Der Verein nimmt mit 12 Mannschaften(9 Jugend- und 3 Seniorenmannschaft) am 
Spielbetrieb des Fußballkreises Köln teil. 
 
Die Gesamtgröße der Sportanlage (Kampfbahn Typ C) beträgt ca. 2,25 ha und verfügt über ein Ten-
nengroßspielfeld mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1989) und einer 400 Meter-
Laufbahn. 
 
Die Sportflächen und deren Entwässerung sowie die Ausstattung (Tore, Barrieren, Bänke etc.) sind 
dringend sanierungsbedürftig. Auf der Sportanlage befinden sich außerdem das Vereinsheim des SV 
Auweiler Esch sowie 3 Materialcontainer. Die vorhandene Einfriedung befindet sich in einem guten 
Zustand. 
 
Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten, liegen vor und 
dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung.  
Die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes ergab keine Auffälligkeiten.  
Das Plangebiet liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Dies erforderte, nach Abstimmung mit dem

3 
Umweltamt, die Erarbeitung einer landschaftspflegerischen Kurzaussage. Die Eingriffe und Auswir-
kungen sind dargestellt, der erforderliche Ausgleich bilanziert und mit der Unteren Landschaftsbehör-
de abgestimmt. 
 
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Sportflächen, beabsichtigt die Verwal-
tung die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 sowie die Aus-
führung der Laufbahn mit einem Kunststoffbelag gemäß DIN 18035-6 um die Sportanlage entspre-
chend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforderungen zu modernisieren, sodass die vorhan-
denen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß 
genutzt werden können. 
 
Die Tennengroß- und Kleinspielfelder werden in Kunststoffrasenplätze mit Sand-/ Korkgranulat-
Verfüllung erstellt. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere 
Nutzungszeiten möglich sind. 
In Abstimmung mit der angrenzenden Grundschule werden die vorhandenen, stark sanierungsbedürf-
tigen Leichtathletikanlagen für die Schulnutzung erneuert. Die 100m-Laufbahn wird in Kunststoff aus-
geführt. Des Weiteren wird die Weitsprunganlage an die 100m-Laufbahn verlegt. 
 
Die neu zu errichtenden Wegebeläge werden in wasserdurchlässigen Betonpflasterbelägen ausge-
führt. 
 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird erneuert. Die Entwässerung der Sportflächen sowie 
aller befestigten Flächen erfolgt über eine Versickerungsanlage (Drainage DN 80 als Sauger, DN 150 
als Sammler, Spülschächte, Entwässerungsrinnen aus Betonstein). Das Drainagewasser wird über 
eine Sedimentations- und Filteranlage in eine Kastenrigole eingeleitet und versickert vor Ort auf der 
Sportanlage. 
 
Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1989) wird im Rahmen der Neuordnung 
durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Der Hauptzugang und der Bereich vor dem 
Vereinsheims werden im Rahmen der Planung komplett überarbeitet. Ausstattungsgegenstände wie 
Bänke und Abfallbehälter sowie Spielfeldbarrieren und 3 Garagen als Materiallager werden auf der 
Sportanlage neu installiert. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Mit Prüfbericht, RPA-Nr. 2019/0530 vom 12.06.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Gesamt-
kosten in Höhe von 1.764.000,- € brutto für die Baumaßnahme. 
Eine Ausführung im Jahre 2019 ist nicht realistisch, daher wurde eine Indexierung für 2020 mit in den 
Kostenansatz gebracht. Hierdurch ergeben sich Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 1.868.300,- € für 
die Maßnahme. Im Planungsbeschluss waren 60.000,- € Planungsmittel freigegeben, so dass insge-
samt noch Finanzmittel in Höhe von 1.808.300,- € brutto benötigt werden. 
 
Im Haushaltsplan 2019, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfi-
nanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (In-
vestitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 8.544.993,00 € veranschlagt. Für die 
Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße können von dort investive Finanzmittel in Höhe 
von 1.808.300,- € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen ei-
ner Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-6-5192, (Sportanlage Martinusstraße – Sanierung), 
umgeschichtet. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 124.554,- € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801, Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits berücksichtigt 
wurden. 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung in Bezug auf die Sportanlage Martinusstraße in 
Köln-Auweiler: 
 
Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind

4 
die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in 
Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Materialien 
(z.B. Tragschichten und Einfassungszäune etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können.  
So wurden bereits in der beauftragten Baugrunduntersuchung Aussagen zur Funktionsfähigkeit und 
Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen 
zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung Rech-
nung getragen wird. 
Im vorliegenden Bauvorhaben kann der anstehende Aufbau des vorhandenen Tennenplatzes als ver-
besserter Unterbau wiederverwendet und damit zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen durch 
unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden.  
 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Ten-
ne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich 
zu anderen Belägen deutlich geringer. 
 
Füllstoff Kunstrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt 
Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltscho-
nende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze nun ausschließ-
lich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Entsiegelung: 
Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in wasserdurchlässigem Beton-
steinpflaster ausgeführt.  
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert.  
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi-
ckert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positi-
ver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeu-
gen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, vor der Einleitung 
des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Filteranlage/ Sedimentationsanlage 
mit Ionentauscher ein. Somit wird die Abscheidung von Feststoffen und gelösten Stoffen im versi-
ckernden Wasser gewährleistet. 
 
Förderung von emissionsfreier Mobilität: 
Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung von kurzen 
Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu Fuß sinnvoll. Um dies 
zu fördern, wird ein Fahrradstellplatz für 40 Fahrräder neu errichtet.  
Des Weiteren wurden der Bedarf und die Sanierung der leichtathletischen Anlagen mit der angren-
zenden Grundschule besprochen, was zu einer ganztägigen Nutzung und intensiven Auslastung der 
Sportanlage führt. Hierdurch müssen die nahegelegenen Schulen nicht auf weiter entfernter Sport-
plätze ausweichen, was zu einem hohen ökonomischen und ökologischem Einsparpotential führt. 
 
Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: 
Durch den Rückbau der bestehenden Kampfbahn Typ C kommt es zu einer Vergrößerung der vor-
handenen Grünflächen und zur Erhöhung der Verdunstungsleistung. Die geplanten Pflanzungen der 
Sportverwaltung gehen über das geforderte Maß der bilanzierten Ausgleichsmaßnahmen hinaus. 
Die geplanten Materialcontainer aus Betonfertigteilgaragen werden mit Dachbegrünungen ausgeführt. 
Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne 
und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem

5 
Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zusätzliche Pflanzungen im 
Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der 
Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein-
gesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her-
kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Be-
leuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flut-
lichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährden-
den Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert.  
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der 
gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit 
enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend 
einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib 
der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot 
dokumentiert. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und 
Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Durch die notwendigen Abstimmungsvorgänge in der Verwaltung konnte die Vorlage nicht fristgerecht 
vorgelegt werden. 
Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da kurzfristig mit der Erteilung der Baugenehmigung 
gerechnet und der Beschluss für die Veröffentlichung der Ausschreibung benötigt wird. Das Ver-
schieben in die nächsten Gremiensitzungen würde zu einer weiteren Verzögerung im Projekt führen. 
Um dies zu verhindern, reicht die Sportverwaltung die Vorlage verfristet ein. 
 
Anlagen

Anlage 7 Vorabauszug Sportausschuss vom 28.11.2019

1709 Zeichen

I a
Die Oberbürgermeisterin 35

Geschäftsführung
Sportausschuss

Herr Willms

Telefon: (0221) 221 31203
Fx : (0221) 221 31244
E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 02.12.2019

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 28.11.2019

öffentlich

4.4 Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler
hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ
C in ein Kunstrasengroß- und -kleinspielfeld mit Angliederung einer
110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube
3762/2019

Geänderter Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit
der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler,
inkl. der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der
leichtathletischen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der
Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei
einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstraße, Sanierung).

Der Differenzbetrag von rund 113.000 Euro zwischen dem im Beschlusstext genannten
Betrag der voraussichtlichen Kosten und dem in Anlage 4 genannten Betrag der vo-
raussichtlichen Kosten wird von der Bezirksvertretung positiv beschlossen.

Weitere Änderungen müssten der Bezirksvertretung dann ggf. nochmals vorgelegt
werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Anl. 02 Entwurfsplan

4448 Zeichen

634,40m2269,76m
49,50m229,00m
17,00m2
3 Fertiggaragenals Maschinen-und Materiallager
3
3,20
36,002,00
2,00
4
KunstrasengroßspielfeldBruttomaße:113 x 72 m,Nettomaße:105 x 68 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1
KunstrasenkleinspielfeldBruttomaße:59 x 37 m,Nettomaße:55 x 35 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1
2,191,19
100 m Laufbahn Belagstyp D, gemäß DIN 18035 - 6
4,883,20,3
21 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617181920212223242526
2928 303132333435363738394041424344454647484950515253
27
54
148,36 m² 45,82
45,3876 0,3%
RS: 45.39
45,58m45,35m 0,3%
45,00m0,3%
45,23m0,3%
45,66m1,0%
45,47m 0,3%
45,04m0,3% 0,3%
1,0%
6,5
6,5
RS: 45.58RS: 45.35
RS: 45.23RS: 45.00 RS: 45.04
RS: 45.47 RS: 45.66
RS: 45.95
RS: 45.90
RS: 45.85
RS: 45.95
RS: 45.90
RS: 45.85 RS: 45.28
RS: 45.34
RS: 45.42
RS: 45.49
RS: 45.55
RS: 45.62
RS: 45.70
RS: 45.75
RS: 45.80
RS: 45.80
RS: 45.75
RS: 45.70
RS: 45.70
RS: 45.75
RS: 45.80
RS: 45.80
RS: 45.75
RS: 45.70
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
RS: 46.01 RS: 45.96 RS: 45.91 RS: 45.86 RS: 45.80 RS: 45.75RS: 46.01RS: 45.96RS: 45.91RS: 45.86RS: 45.80RS: 45.75
RS: 45.72 RS: 45.67 RS: 45.62 RS: 45.57 RS: 45.51 RS: 45.46RS: 45.72RS: 45.67RS: 45.62RS: 45.57RS: 45.51RS: 45.46
RS: 45.72 RS: 45.67 RS: 45.62 RS: 45.57 RS: 45.51 RS: 45.46RS: 45.72RS: 45.67RS: 45.62RS: 45.57RS: 45.51RS: 45.46
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
46.73
46.39
46.22
46.26
46.34
46.49
46.7647.02
46.70
46.94
46.91
46.68
46.99
46.71
46.4146.22
46.20
46.14
46.15 46.14 46.14
46.28
46.24
46.09
46.21
46.41
46.26
46.2746.1646.1346.1546.1546.1546.19
46.20 46.14 46.13 46.13 46.12 46.12 46.14
46.1446.1446.1846.1846.2246.1846.1846.1346.1746.26
47.76
48.03
47.64 47.68
47.49
46.18
46.13
46.1746.25
47.6446.32
46.15 46.14 46.18 46.24 46.28 46.27 46.22 46.18 46.1146.12
46.24
46.2746.13
46.1546.2246.2646.3246.3246.2646.1846.1446.15
46.29
46.3146.16 46.16 46.19 46.27 46.32 46.32 46.29 46.19 46.1146.1446.27 47.9947.79
46.26
46.14
46.1546.2146.2846.3346.3346.2846.2046.1346.1846.29
46.3246.17 46.13
46.19 46.29 46.36 46.35 46.28 46.22 46.12 46.14
46.26
47.8747.9346.2646.1346.1446.2246.2746.3046.3046.2546.17
46.1246.1746.31
47.61
46.2846.16 46.18 46.26 46.29 46.29 46.25 46.18 46.0946.1446.27
47.7247.6446.24
46.1346.1646.1846.2346.2846.2646.2146.1646.1146.1446.26
46.3046.13 46.11 46.14 46.16 46.20 46.20 46.20 46.15 46.1146.14
46.25
46.59
47.50
47.54
46.2846.1246.1346.1346.1246.1246.1246.1546.1546.30
46.42
46.40
46.34
46.25
46.15
46.13 46.13
46.16
46.29
46.81
46.16
46.13
46.12
46.12
46.12
46.10
46.11
47,64m
46.55
46.46
46.38
46.55 46.55
46.38
46.38
46.4646.41
46.4646.41
46.38
46.55 46.55
46.61
46.46 46.46
46.4646.46 46.4646.46
46.3846.38
46.46
46.46
46.4646.52 46.48
46.52 46.48
46.52 46.4846.55
46.46
46.61
46.67
46.67
46.20
46.3846.38
46.55
46.46 46.46
46.80
46.80
46.80 46.80
46.8046.80
46.80
46.80
46.80
46.55
46.55
46.46
46.4646.52
46.4646.52
46.4646.52
46.4646.52
46.4646.52
46.46
46.50
Genehmigungsplan
Die OberbürgermeisterinSportamt 
52-6007-4-LP0128.04.2018Laube
1 : 200
Olympiaweg 750933 Köln 
ÄNDERUNG: DATUM:INDEX:
PLANNUMMER:
GEÄNDERT:
DATUM:BEARBEITER:
PLANINHALT: MASSSTAB:
PLANUNG:
BAUHERR:
Die OberbürgermeisterinSportamt Olympiaweg 750933 Köln 
Sportanlage MartinusstraßeKöln-Esch Sanierung und Umbau zum Kunstrasenspielfeld
BAUVORHABEN:
Flutlicht  LPH 10 m
Flutlicht  LPH 16 m
Kunstrasenbelag gem. DIN 18035 / 7
Kunststoffbelag gem. DIN 18035 / 6
Sprunggrube Rheinsand 0/2 mm, doppelt gewaschen
Betonsteinpflasterbelag, 20/10/8 cm,Farbe: betongrau
Läuferzeile aus Betonsteinpflasterbelag, 20/10/8 cm,Farbe: anthrazitVegetationsflächen
Hainbuchenhecke, h 1,20 m
Drainageleitung Sammler DN 150
Drainageleitung Sauger DN 100
Abfallbehälter
Bank
Ballfangzaun, h 6,00 m
Ballfangzaun, h 4,00 m
Spieler - Betreuerkabiene
Muldenrinne 30/30/12 cm
Betonsteinplatte 30/30/12 cm
Barriere, h 1,20 m
Höhe Planung
Höhe Bestand46.15
46.20
PLANUNG:
3 Fertiggaragenals Maschinen-und Materiallager
3
3,20
36,002,00
2,00
4
KunstrasengroßspielfeldBruttomaße:113 x 72 m,Nettomaße:105 x 68 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1
KunstrasenkleinspielfeldBruttomaße:59 x 37 m,Nettomaße:55 x 35 m,Tabelle A.5 / Typ 5, gemäß DIN EN 15330 - 1
2,191,19
100 m Laufbahn Belagstyp D, gemäß DIN 18035 - 6
4,883,20,3
461Stadt KölnGrdb.Bl. 9
3031Stadt KölnGrdb.Bl. 9
I FD I FDSporthalle
Darstellung
 nach
Katasterunterlagen
Martinusstr.

Anlage 06, Auszug BV6 21.11.2019

1924 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 21.11.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 21.11.2019 
öffentlich 
9.2.6 Sportanlage Martinusstraße, Köln-Auweiler  
hier: Generalsanierung der Sportanlage mit Umbau der Kampfbahn Typ 
C in ein Kunstrasengroß- und –kleinspielfeld mit Angliederung einer 
110 Meter Laufbahn mit Sprunggrube 
3762/2019 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung mit 
der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage Martinusstraße in Köln-Auweiler, 
inkl. der Ausstattung des Groß- und Kleinspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, der 
leichtathletischen Anlagen mit Kunststoffbelag, der Erneuerung der Entwässerung sowie der 
Trainingsbeleuchtungsanlage. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei 
einer Ausführung im Jahre 2020 betragen 1.868.300,- € brutto. 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im 
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.808.300,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 5201-0801-6-5192 (SpA Martinusstraße, Sanierung). 
 
Der Differenzbetrag von rund 113.000 Euro zwischen dem im Beschlusstext genannten 
Betrag der voraussichtlichen Kosten und dem in Anlage 4 genannten Betrag der vo-
raussichtlichen Kosten wird von der Bezirksvertretung positiv beschlossen. 
Weitere Änderungen müssten der Bezirksvertretung dann ggf. nochmals vorgelegt 
werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Frau Danke (SPD), Herrn Kerpen und 
Herrn Neumann (CDU)

Beratungsverlauf (4)

21.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3762/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.11.2019
Erstellt
28.10.2019 18:07