Mandari Insight

0330/2019

Bahnsteiganhebung Haltestelle Barbarossaplatz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.1

Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 30.01.2020

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan Seitenbahnsteige

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

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Anlage 5 - Bedarfsanerkennung von Amt 14

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Ansehen

Anlage 8 - ergänzende Stellungnahme zu Sitzung VA 02.12.2019

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Ansehen

Anlage 6 - ergänzende Stellungnahme zur Bedarfsanerkennung von Amt 69

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Anlage 1 - gestalterische Machbarkeitsstudie

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Ansehen

Anlage 4 - Übersichtskarte

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Ansehen

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019

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Anlage 3 - Lageplan Mittelbahnsteig

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Ansehen

Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 30.01.2020

1543 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 31.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 30.01.2020  
öffentlich 
3.4 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahn-
steiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz   
hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 
0330/2019 
 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:  
 
Alternative + Änderung: 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für den Bahnsteigneubau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz 
in Mittellage fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die 
notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung 
(Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung zusätzlich damit, vor Aufnahme der weiteren Pla-
nung zum Bahnsteigneubau in Mittellage, zunächst das notwendige Verkehrsgutach-
ten in Auftrag zu geben, damit die Leistungsfähigkeit des Barbarossaplatzes nach-
gewiesen werden kann.  
Neben den bereits vorgesehenen externen Vergaben soll auch bei der weiteren 
Planung zur Sicherung der gestalterischen Qualität ein Architekturbüro betei-
ligt werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, Linke, FDP, Deine Freunde, bei Enthaltung 
von GUT.

Anlage 2 - Lageplan Seitenbahnsteige

257 Zeichen

M.:Datum:69690Bear.:Gez.:690/11BaulosInd.690/1Nr.:
gez. Knechtgez. Melchertgez. Rodegez. MatzelDötschFeb. 20191:250Lageplan - SeitenbahnsteigeBahnsteiganhebung Haltestelle BarbarossaplatzMachbarkeitsstudie                Anlage 2
VE-L-01
Vorabzug
∞
∞
∞
∞
∞∞

Beschlussvorlage Rat

13556 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0330/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der 
Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz 
hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für 
die Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Seitenlage fest und beauftragt 
die Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und 
die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. 
 
Alternative 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für 
den Bahnsteigneubau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Mittellage fest und beauftragt die 
Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die 
Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung zusätzlich damit, vor Aufnahme der weiteren Planung zum Bahn-
steigneubau in Mittellage, zunächst das notwendige Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, damit 
die Leistungsfähigkeit des Barbarossaplatzes nachgewiesen werden kann.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt unein-
geschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Verkehrsausschuss 17.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   631.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 90% zwf. Kosten 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Aktuelle Beschlusslage 
Am 14.02.2012 hat der Rat beschlossen, dass an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz die 
Bahnsteige der Linien 16 und 18 auf eine Bahnsteighöhe von 90 cm angehoben werden sollen (Vor-
lagen-Nr. 1350/2011), aber auch die Möglichkeit des Baus eines Mittelbahnsteiges zu prüfen.  
Am 14.06.2016 hat der Verkehrsausschuss die fortgeschriebene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhe-
bungen und Aufzugsnachrüstungen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0743/2016). Mit mehr als 30.000 Ein- 
und Aussteigenden pro Tag liegt die Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz bei den Maßnahmen zu 
Bahnsteiganhebungen mit Abstand an erster Stelle der Prioritätenliste. 
 
Variantenuntersuchung 
Allgemein 
Die stark frequentierte Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz ist ein wichtiger Verknüpfungspunkt zwi-
schen den innerstädtischen Ringlinien 12 sowie 15 und den Linien 16 sowie 18. Nach Gesamtinbe-
triebnahme der Nord-Süd Stadtbahn wird die Linie 16 die Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz nicht 
mehr anfahren. 
Die Ringlinien 12 und 15 gehören zum Niederflursystem und sind am Barbarossaplatz heute bereits 
stufenfrei nutzbar. 
Die anzuhebenden Seitenbahnsteige der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz befinden sich auf der 
„Neue Weyerstraße“ in der Kölner Innenstadt (siehe Übersichtskarte Anlage 4). Hier verkehren die 
Hochflurlinien 16 und 18. Die Bahnsteighöhe liegt derzeit 35 cm über Schienenoberkante (SO). Ein 
barrierefreies Ein- und Aussteigen in die hochflurigen Stadtbahnen ist nicht möglich.  
Durch die geplante Bahnsteiganhebung auf 90 cm über Schienenoberkante wird künftig eine barriere-
freie Nutzung der Linien 16 und 18 und auch ein stufenloses Umsteigen zwischen den dort verkeh-
renden Linien ermöglicht.

3 
Im Vorfeld zur Variantenuntersuchung für die Bahnsteiganhebung wurde gemäß Beschluss des Ver-
kehrsausschusses vom 25.08.2009 (Vorlagen-Nr. 3037/2009) ein Verkehrsgutachten in Auftrag ge-
geben, um die Vereinbarkeit der Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle der Linien 16 und 18 
mit den Vorschlägen zu den verkehrlichen Maßnahmen am Barbarossaplatz aus dem städtebaulichen 
Masterplan Innenstadt Köln zu prüfen.  
In diesem Gutachten wurden mehrere Varianten untersucht, jedoch nur eine Variante aus verkehrs-
technischer Sicht vom Gutachter empfohlen.  
Gleichzeitig wurden seitens der Stadtverwaltung Varianten zur Herstellung der Barrierefreiheit an der 
Haltestelle Barbarossaplatz für die Stadtbahnlinien 16 und 18 erarbeitet und geprüft, ob diese Varian-
ten mit dem Ergebnis des Gutachtens vereinbar sind. Letztendlich verblieben zwei Varianten in der 
näheren Betrachtung. Dabei handelt es sich um eine Lösung mit Seitenbahnsteigen sowie um eine 
Lösung mit einem Mittelbahnsteig.  
 
Seitenbahnsteige 
Die Umsetzung der Seitenbahnsteigerhöhung kann separat von weiteren Planungen im Bereich des 
Barbarossaplatzes erfolgen, da hierfür kein Umbau der angrenzenden Flächen erforderlich wird und 
diese Planung verträglich zum städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln ist. 
Der Abstand des stadtauswärts führenden Bahnsteigs zur vorhandenen Bebauung bzw. zu den Arka-
den ist bei dieser Variante sehr gering und muss bei der Ausbauplanung, insbesondere in gestalteri-
scher Hinsicht, intensiv betrachtet werden.  
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist im Bereich der Umfahrung (Pantaleonswall) an den 
nördlichen Bahnsteigzugängen jeweils nur eine Treppe möglich. Im Bereich des Barbarossaplatzes 
wird neben einer Treppe auch jeweils ein barrierefreier Zugang über eine Rampe hergestellt. Im 
Rahmen der weiteren Planung sollen die Ergebnisse der gestalterischen Machbarkeitsstudie des Bü-
ros Menzel Architekten Brühl berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sind als Anlage 1 beigefügt.  
Eine Umtrassierung der Gleise ist auf einer Länge von ca. 380 m notwendig. Nur so ist ein barriere-
freier Fahrgastwechsel gewährleistet. Zusätzlich müssen zwei Weichen angepasst werden. Weitere 
Anpassungen im angrenzenden Straßenraum sind nach jetzigem Planungsstand nicht notwendig.  
Der Lageplan, der den Stand der Planung darstellt, ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Mittelbahnsteig  
Auch der Bau eines Mittelbahnsteiges ist grundsätzlich an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz 
für die Linien 16 und 18 möglich. Da der Bau zeitlich vor der Gesamtumsetzung des Barbarossaplat-
zes gemäß städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln steht, wären im Gegensatz zum Seitenbahn-
steig, bereits im Vorfeld erhebliche verkehrliche Auswirkungen auf den Knoten zu verzeichnen, wie 
zum Beispiel der Wegfall der Umfahrung Pantaleonswall. Dieser ist im Gesamtkonzept zwar auch 
vorgesehen, wird jedoch durch viele andere Maßnahmen kompensiert.  
Nur durch einen umfangreichen Umbau des Barbarossaplatzes können die erforderlichen baulichen 
Voraussetzungen für den Bau eines barrierefreien Mittelbahnsteiges hergestellt werden. Die Umtras-
sierung der Gleise ist auf einer Länge von ca. 630 m notwendig. Ein aufwändiger Umbau des Schie-
nenknotenpunktes auf der Platzfläche wäre ebenfalls erforderlich. Hierzu müssten die Gleisanlagen, 
die im Zeitraum November 2019 bis Mitte 2020 erneuert werden, ersetzt werden. 
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist es nicht möglich eine ausreichende Aufstellfläche für 
Fußgänger zwischen Gleistrasse und Fahrbahn herzustellen. Dies hat zur Folge, dass der Gleisbe-
reich und die angrenzende Fahrbahn in einer Grünphase überquert werden muss. Dies hat wiederum 
negative Auswirkungen auf die Räumzeit und letztendlich auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunk-
tes.  
Sollte die Lösung mit einem Mittelbahnsteig weiter verfolgt werden, ist eine Überarbeitung des Ver-
kehrsgutachtens notwendig, um sicherzustellen, dass die damals zugrunde gelegte Verkehrsbelas-
tung mit den heutigen Werten übereinstimmt. Die Ausschreibung und Erstellung dieses Gutachtens 
sowie die Entscheidung und Umsetzung der neuen Verkehrsführung am Barbarossaplatz sind mit

4 
weiteren Verzögerungen für die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle verbunden. 
Der Lageplan ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Weitere Varianten 
Im Vorfeld wurden bereits diverse Möglichkeiten zur Bahnsteiganhebung in Seiten- bzw. Mittellage 
untersucht, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. Entweder sind die Spaltbreiten 
zwischen Bahnsteigkante und Stadtbahnwagen nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung 
(BOStrab) nicht zulässig oder die Umsetzung steht in direktem Zusammenhang mit der Gesamtum-
gestaltung gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt Köln und kann somit in der zeitlichen Um-
setzung derzeit nicht definiert werden.  
 
Vorzugsvariante 
Aus technischer und verkehrlicher Sicht sind sowohl der Mittelbahnsteig wie auch die Seitenbahnstei-
ge zur Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz möglich.  
Die Verwaltung empfiehlt nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, die Planungen in 
der heutigen Lage mit Seitenbahnsteigen umzusetzen, um somit eine frühere Anhebung der Stadt-
bahnhaltestelle im Vergleich zum Mittelbahnsteig zu erreichen. 
Die baureife Planung wird im Rahmen der Baubeschlussfassung vorgelegt.  
Die Planung einer unterirdischen Haltestelle für die Linie 18 am Barbarossaplatz ist nicht Gegenstand 
dieser Vorlage. Diese langfristige Überlegung ist zunächst in Hinblick auf eine technische Machbar-
keit und grundsätzliche Förderfähigkeit zu prüfen. Anschließend ist über die Aufnahme des Projektes 
in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW bzw. in die ÖPNV-Roadmap der Stadt Köln zu entschei-
den.  
 
Externe Vergaben  
Die Verwaltung beabsichtigt, Planungs- und Baunebenleistungen unter Berücksichtigung der städti-
schen Vergaberichtlinien stufenweise zu vergeben. Die genannten Planungskosten wurden auf 
Grundlage eines prognostizierten Kostenorientierungswertes der anrechenbaren Kosten ermittelt.  
Bei den extern zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Gewerke/Leistungen: 
 Objektplanung Verkehrsanlagen  
 Fachplanung Technische Ausrüstung  
 Projektsteuerung 
 Bauüberwachung/Bauoberleitung 
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
 gutachterliche Stellungnahme zu eventuell erforderlichem Grünausgleich 
 gutachterliche Stellungnahme zu Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen 
 Baugrund-/Bodengutachten 
 Erdungs- und Blitzschutzgutachten 
 Beweissicherung Wohnbebauung 
 
RPA 
Das Rechnungsprüfungsamt hat unter der RPA-Nr.: 2019/0694 vom 08.04.2019 den grundsätzlichen 
Bedarf für die Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen anerkannt. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (siehe Anlage 5) wurde durch ein Schreiben der

5 
Fachdienststelle vom 04.06.2019 ergänzt (siehe Anlage 6). Die darüber hinausgehenden Anmerkun-
gen des RPA werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
Kosten 
Ein erster prognostizierter Kostenorientierungswert beträgt für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle 
Barbarossaplatz für die Seitenbahnsteige ca. 3,4 Mio. € brutto und für den Mittelbahnsteig 
ca. 6,9 Mio. € brutto. Darin enthalten sind die jeweiligen Planungskosten.  
Dieser Wert dient nur zur Vergleichbarkeit der Varianten ohne Berücksichtigung von Anpassungsar-
beiten im Straßenraum bzw. der Nebenanlagen. 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
Finanzierung 
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben beträgt rd. 631.700,00 Euro. Im Hpl. 2019 
stehen dafür investive Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 156.961,99 Euro im Teilfinanzplan 1202 - 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanz-
stelle 6903-1202-1-6304, Barbarossaplatz - Umsetzung Niederflurkonzept zur Verfügung. 
Von den darüber hinaus benötigten investiven Planungsmitteln von 474.738,01 Euro wurden im HPL-
Entwurf 2020/2021 300.000,00 Euro an gleicher Stelle berücksichtigt, davon 100.000,00 Euro in 2020 
und 200.000,00 Euro in 2021. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 174.738,01 Euro wer-
den im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2022 im Teilfi-
nanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsge-
recht berücksichtigt. 
Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartung unterjährig Mehrbedarfe entste-
hen werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt. 
 
Förderung 
Die Maßnahme wurde in 2017 nach dem ÖPNVG NRW für eine Förderung angemeldet und 2018 
durch den Zuwendungsgeber in das Förderprogramm aufgenommen. Der derzeit gültige Fördersatz 
beträgt 90,0 % der zuwendungsfähigen Baukosten. 
 
 
 
Anlage 1 – Seitenbahnsteige – Ergebnis der gestalterischen Machbarkeitsstudie 
Anlage 2 – Seitenbahnsteige – Lageplan 
Anlage 3 – Mittelbahnsteig – Lageplan 
Anlage 4 – Übersichtskarte  
Anlage 5 – Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.04.2019 
Anlage 6 – Ergänzendes Schreiben der Fachdienststelle an das RPA vom 04.06.2019

Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020

2069 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 12.03.2020  
öffentlich 
4.1 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahn-
steiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz   
hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 
0330/2019 
SE Lorenz macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass diese dem Verwaltungsvor-
schlag folgen möchte. Der Beschluss der BV Innenstadt hingegen hätte eine enorme 
zeitliche Verzögerung der Barrierefreiheit zur Folge; dies sei nicht vermittelbar. 
 
RM Michel schließt sich für die CDU-Fraktion diesen Ausführungen vollumfänglich 
an. 
 
Auch RM Hammer plädiert seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Seiten-
bahnsteige. Die Maßnahmen im Umfeld seien eher Gegenstand von anderen Be-
schluss(vor)lagen. Er möchte dennoch in diesem Zusammenhang nachdrücklich da-
rauf hinweisen, dass die Umsteigebeziehungen zwischen dem Ring-Bahnsteig und 
dem Innenstadt-Bahnsteig optimiert werden müssen.  
 
Vorsitzender Wolter stellt den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung. 
 
Es besteht Einvernehmen, den Ergänzungsbeschluss der BV Innenstadt  
 
„Neben den bereits vorgesehenen externen Vergaben soll auch bei der weiteren 
Planung zur Sicherung der gestalterischen Qualität ein Architekturbüro beteiligt wer-
den.“ 
 
als Protokollhinweis/-notiz au fzunehmen.

2 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla-
nungsleistungen für die Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossa-
platz in Seitenlage fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung weiter zu führen, 
die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschrei-
bung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 5 - Bedarfsanerkennung von Amt 14

3239 Zeichen

04.2019

14
143 Herr Jünger
FEP
Si «soft
69 Jahn

HE 46.048

Bahnsteinanhebung Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz

Bedarfsprüfung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Gutachter- und Liefer-
leistungen

RPA-Nr.: 2019/0694

Kosten eingereicht: 512.858,91€ (Netto) bzw. 631.661,68€ (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem gemeinsamen Erörterungsgespräch am 13.02.2019 zwischen 69 — Amt für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau und 14 — Rechnungsprüfungsamt legt 69 am 07.03.2019
Unterlagen der Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen, Liefer- und Gutachterleistungen
zur Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz dem Rechnungsprüfungs-
amt zur Prüfung vor.

Nach einer ersten Prüfung der Unterlagen wurde in einem weiteren Erörterungsgespräch am
20.03.2019 vereinbart, dass 69 weitere erläuternde Unterlagen zur Verfügung stellen wird.
Die Prüfung (RPA-Nr. 2019/0586) wurde daher zunächst ohne Prüfergebnis abgeschlossen.

Mit E-Mail vom 28.03.2019 nimmt 69 nun Abstand davon Unterlagen nachzureichen und
bittet darum die bereits vorgelegten Unterlagen abschließend zu prüfen. Diesem Wunsch
komme ich hiermit nach.

Den Bedarf erkenne ich dem Grunde nach an. Bo
Darüber hinaus sind bei der Prüfung folgende Punkte aufgefallen:

Der Entwurf der Beschlussvorlage zum Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss liegt
den Unterlagen nicht bei.

Unabhängig von der Prüfung der Planungs- und Baukosten kann ich feststellen, dass eine
ordnungsgemäße Zuordnung der Fachplanungen der technischen Ausrüstungen (einschließ-
lich zugehöriger Anlagengruppen) zur jeweiligen Objektplanung, wie es die HOAI' vorsieht,
nicht erfolgt ist.

Die den Honorarberechnungen zu Grunde liegenden anrechenbaren Kosten sind z. T. nicht
nachvollziehbar dokumentiert. Insofern kann ich weder die anrechenbaren Kosten noch die
Honorare in Ihrer Höhe bestätigen.

Anrechenbare Kosten in Höhe von 707.850 € (Netto) für „UVG (Unvorhergesehenes?)“ und
„sonstiges“ bei der Honorarberechnung der Projektsteuerung kann ich nicht anerkennen.
Das Honorar bitte ich entsprechend anzupassen.

Die Kosten der örtlichen Bauüberwachung bitte ich auf 2,7% der anrechenbaren Kosten zu
reduzieren (vgl. Dezernatsverfügung gültig seit 12.2011 zu den wesentlichen Änderungen
der HOAI 2009 für das Dezernat Planen und Bauen). Das Honorar reduziert sich demnach
auf ca. 65.900€ (Netto).

1 HOAI: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

12

I

Absehbar erforderliche besondere Leistungen (z. B. Planvereinbarung) wurden in den Unter-
lagen bisher nicht berücksichtigt.

Diverse Leistungen von Gutachtern wurden jeweils mit pauschalen Beträgen angegeben und
sind nicht näher erläutert. Die Höhe dieser Pauschalen kann ich daher nicht bestätigen.

Ich bedauere ausdrücklich, dass 69 davon absieht Unterlagen, wie in den Erörterungsge-
sprächen abgestimmt, nachzureichen. Die von 69 nun gewählte Vorgehensweise birgt er-
hebliche monetäre und zeitliche Risiken, einhergehend mit vermeidbarer Bindung von per-
sonellen Ressourcen bei 69 und 27, z. B. für die Bearbeitung von vermeidbaren Nachträgen
und Auftragserweiterungen.

Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 8 - ergänzende Stellungnahme zu Sitzung VA 02.12.2019

2693 Zeichen

Anlage 8 
Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der 
Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz 
hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 (0330/2019) 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen des Verkehrsausschusses vom 
02.12.2019 
 
Frage 1 
SE Fahlenbock bedankt sich zunächst für die Verwaltungsvorlage. Aus Sicht der 
Behindertenverbände stellen die Seitenbahnsteige die Vorzugsvariante dar. Allerdings seien 
die geplanten Rampen 15 m lang und bisher ohne Podest vorgesehen. Hier rege er aus 
Sicherheitsgründen eine entsprechende Nachbesserung an. Zudem bittet er um Angabe 
eines Zeitplanes. 
 
Frage 2: 
Auch RM Hammer zeigt sich erfreut über die ersten Planungen der Verwaltung und merkt 
an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls die Seitenbahnsteige präferiere. Der 
Barbarossaplatz werde derzeit dominiert von vielen Umsteigebeziehungen von den 
Ringlinien auf die Innenstadttunnellinien, die alle über den Salierring abgewickelt werden. Er 
möchte daher die Frage aufwerfen, ob im Zuge dieser Maßnahme eine Autospur 
weggenommen oder ob alternativ der Autoverkehr – vom Salierring kommend – in einer 
Schleife durch den Pantaleonswall vorbeigeführt werden könne. Dies würde den Komfort für 
die Radfahrenden und auch die umsteigenden Fahrgäste wesentlich erhöhen. 
 
Frage 3: 
SE Fahlenbock fügt ergänzend hinzu, dass bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange 
der Behinderten in Form von Leitsystemen berücksichtigt werden sollten; aktuell ist dies nicht 
der Fall. 
 
Antwort der Verwaltung 
zu Frage 1 
Die Rampen werden gemäß heutigem Standard mit Zwischenpodesten barrierefrei 
ausgebildet.  
Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen mit dem Bau im Sommer 2024 zu 
beginnen.  
 
zu Frage 2 
In der vorliegenden Beschlussvorlage wird ausschließlich die Herstellung der Barrierefreiheit 
an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz thematisiert. Zur Umsetzung der 
Vorzugsvariante (Seitenbahnsteige) werden keine angrenzenden Flächen in Anspruch 
genommen, so dass ein Umbau in den bisherigen Grenzen erfolgen wird. Eine Änderung der 
angrenzenden Verkehrsflächen ist demnach nicht notwendig bzw. nicht vorgesehen. Eine

Anlage 8 
Änderung der bisherigen Verkehrsführung muss daher separat betrachtet werden und ist 
nicht Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage.  
 
zu Frage 3 
Im weiteren Planungsverlauf werden sämtliche Belange der Behinderten berücksichtigt. 
Hierzu zählen u. a. das Blindenleitsystem und die akustische Ansage am Bahnsteig. Zudem 
wird der barrierefreie Ausbau im weiteren Planungsverlauf mit den zuständigen 
Behindertenvertretern im Detail abgestimmt.

Anlage 6 - ergänzende Stellungnahme zur Bedarfsanerkennung von Amt 69

2770 Zeichen

69 29.05.2019

690/11 v3 am <
190524-Stellungnahme zur
Bedarfsprüfung an 14.docx

1. Schreiben an: ab DEE: vor N,
14

Bedarfsprüfung für Lieferungen und Leistungen

hier: Bahnsteiganhebung Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz
RPA-Nr.: 2019/0694

Ihr Schreiben vom 08.04.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich für Ihr Schreiben vom 08.04.2019 danken, in dem Sie grundsätzlich den
Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen anerkennen. Auf Grundlage Ihrer Zustimmung
kann die erforderliche Beschlussfassung durch die politischen Gremien erfolgen und die
wichtige Planung zur Herstellung einer barrierefreien Haltestelle „Barbarossaplatz“ kann fort-
geführt werden.

Gleichwohl möchte ich auf einzelne Punkte aus Ihrem Schreiben wie folgt Stellung nehmen:

Wie Sie bereits selbst geschrieben haben, haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen
690 und 143 zur Vorbereitung und technischen Abstimmung der Bedarfsprüfung Barba-
rossaplatz stattgefunden. In diesen Gesprächen wies 690 mehrfach darauf hin, dass die der-
zeitige Planungstiefe einer Machbarkeitsstudie entspricht. Diverse Planungsdetails, wie z. B.
Verkehrsführung während der Bauzeit, Leitungsverlegungen, etc. liegen somit zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vor. Im Zuge der Gespräche wurden selbstverständlich weitere Unterlagen
seitens 690 erstellt bzw. die Unterlagen überarbeitet und übergeben. Weitere Angaben im
Rahmen der Bedarfsprüfung sind zum derzeitigen Planungsstand nicht möglich, ohne der
noch kommenden Planung vorzugreifen.

Es war leider nicht möglich einen Entwurf der Beschlussvorlage zum Planungs- und Bedarfs-
feststellungsbeschluss vorab an 143 zu übergeben, da der Entwurf hierzu intern noch in der
Vorabstimmung war.

Der Prozentsatz von 3,5% der anrechenbaren Kosten für die örtliche Bauüberüberwachung
wurde bereits bei anderen Bedarfsprüfungen anerkannt und basiert zudem auf Erfahrungs-
werten. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung dieser Planungsleistung kann sich dieser
Kostenansatz je nach Angeboten noch verändern. Die seitens 690 angesetzten Pauschalen
für die Honorare der verschiedenen Gutachten beruhen auf Erfahrungswerten von vergleich-
baren Projekten. Eine genauere Erläuterung dieser Pauschalbeträge ist bei heutigem Pla-
nungsstand nicht möglich und zur grundsätzlichen Anerkennung des Bedarfs auch nicht re-
levant. Auch diese Planungsleistungen werden auf Basis einer detaillierten Leistungsbe-
schreibung öffentlich ausgeschrieben und vergeben.

Die weiteren Prüfanmerkungen werden im Rahmen der fortschreitenden Projektbearbeitung
berücksichtigt. Es werden nach heutigem Kenntnisstand keine wesentlichen Hinweise auf
besondere Kosten- oder Terminrisiken gesehen.

2

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gerd Neweling

2. 690/11 z.V. Vö 29.85

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Anlage 1 - gestalterische Machbarkeitsstudie

66 Zeichen

Anlage 1Gestalterische Machbarkeitsstudie für die Seitenbahnsteige

Anlage 4 - Übersichtskarte

84 Zeichen

Anlage 4 - Übersichtskarte 
Haltestelle 
Barbarossaplatz 
Stadtbahnlinien 
16 und 18

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019

1914 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.12.2019  
öffentlich 
4.9 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahn-
steiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz   
hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 
0330/2019 
SE Fahlenbock bedankt sich zunächst für die Verwaltungsvorlage. Aus Sicht der Be-
hindertenverbände stellen die Seitenbahnsteige die Vorzugsvariante dar. Allerdings 
seien die geplanten Rampen 15 m lang und bisher ohne Podest vorgesehen. Hier 
rege er aus Sicherheitsgründen eine entsprechende Nachbesserung an. Zudem bit-
tet er um Angabe eines Zeitplanes. 
 
Auch RM Hammer zeigt sich erfreut über die ersten Planungen der Verwaltung und 
merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls die Seitenbahnsteige 
präferiere. Der Barbarossaplatz werde derzeit dominiert von vielen Umsteigebezie-
hungen von den Ringlinien auf die Innenstadttunnellinien, die alle über den Salierring 
abgewickelt werden. Er möchte daher die Frage aufwerfen, ob im Zuge dieser Maß-
nahme eine Autospur weggenommen oder ob alternativ der Autoverkehr – vom Sa-
lierring kommend – in einer Schleife durch den Pantaleonswall vorbeigeführt werden 
könne. Dies würde den Komfort für die Radfahrenden und auch die umsteigenden 
Fahrgäste wesentlich erhöhen.   
 
SE Fahlenbock fügt ergänzend hinzu, dass bei Straßenbaumaßnahmen auch die 
Belange der Behinderten in Form von Leitsystemen berücksichtigt werden sollten; 
aktuell sei dies am Barbarossaplatz nicht der Fall.  
Beschluss 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Innenstadt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 3 - Lageplan Mittelbahnsteig

630 Zeichen

- = M.:
Machbarkeitsstudie Anlage 3 1:250
Bahnsteiganhebung Haltestelle Barbarossaplatz ———
Lageplan - Mittelbahnsteig Feb. 2019
69 690 690/1 Bear.: Baulos
Dötsch
Gez.:
gez. Rode gez. Melchert gez. Knecht Soon Nr: VEL-O2
gez. Matzel Ind.
u
Die Oberbür isteri SL re
I r rmeı rın 6} d |
© Oberbürgerneistern | SR Kefeaellı
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
G:\69-BLW\690\690-1\690-11\Barbarossaplatz Bahnsteiganhebung 13118\04 Planunterlagen\Vestra - Mittelbahnsteig\VE-L-02-Lageplan Mittelbahnsteig Staha Februar 2019.dwg

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Vorabzug

Beratungsverlauf (5)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0330/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2019
Erstellt
24.01.2019 07:55