0330/2019
Bahnsteiganhebung Haltestelle Barbarossaplatz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 30.01.2020
1543 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 30.01.2020 öffentlich 3.4 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahn- steiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 0330/2019 Beschluss Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: Alternative + Änderung: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla- nungsleistungen für den Bahnsteigneubau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Mittellage fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Der Rat beauftragt die Verwaltung zusätzlich damit, vor Aufnahme der weiteren Pla- nung zum Bahnsteigneubau in Mittellage, zunächst das notwendige Verkehrsgutach- ten in Auftrag zu geben, damit die Leistungsfähigkeit des Barbarossaplatzes nach- gewiesen werden kann. Neben den bereits vorgesehenen externen Vergaben soll auch bei der weiteren Planung zur Sicherung der gestalterischen Qualität ein Architekturbüro betei- ligt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, Linke, FDP, Deine Freunde, bei Enthaltung von GUT.
Anlage 2 - Lageplan Seitenbahnsteige
257 Zeichen
M.:Datum:69690Bear.:Gez.:690/11BaulosInd.690/1Nr.: gez. Knechtgez. Melchertgez. Rodegez. MatzelDötschFeb. 20191:250Lageplan - SeitenbahnsteigeBahnsteiganhebung Haltestelle BarbarossaplatzMachbarkeitsstudie Anlage 2 VE-L-01 Vorabzug ∞ ∞ ∞ ∞ ∞∞
Beschlussvorlage Rat
13556 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/69/690/1
Vorlagen-Nummer
0330/2019
Freigabedatum
18.11.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der
Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz
hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für
die Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Seitenlage fest und beauftragt
die Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und
die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten.
Alternative
Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Planungsleistungen für
den Bahnsteigneubau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz in Mittellage fest und beauftragt die
Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die
Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung zusätzlich damit, vor Aufnahme der weiteren Planung zum Bahn-
steigneubau in Mittellage, zunächst das notwendige Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, damit
die Leistungsfähigkeit des Barbarossaplatzes nachgewiesen werden kann.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt unein-
geschränkt zustimmt.
Verkehrsausschuss 02.12.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020
Verkehrsausschuss 17.03.2020
Finanzausschuss 23.03.2020
Rat 26.03.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 631.700 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 90% zwf. Kosten
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Aktuelle Beschlusslage
Am 14.02.2012 hat der Rat beschlossen, dass an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz die
Bahnsteige der Linien 16 und 18 auf eine Bahnsteighöhe von 90 cm angehoben werden sollen (Vor-
lagen-Nr. 1350/2011), aber auch die Möglichkeit des Baus eines Mittelbahnsteiges zu prüfen.
Am 14.06.2016 hat der Verkehrsausschuss die fortgeschriebene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhe-
bungen und Aufzugsnachrüstungen beschlossen (Vorlagen-Nr. 0743/2016). Mit mehr als 30.000 Ein-
und Aussteigenden pro Tag liegt die Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz bei den Maßnahmen zu
Bahnsteiganhebungen mit Abstand an erster Stelle der Prioritätenliste.
Variantenuntersuchung
Allgemein
Die stark frequentierte Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz ist ein wichtiger Verknüpfungspunkt zwi-
schen den innerstädtischen Ringlinien 12 sowie 15 und den Linien 16 sowie 18. Nach Gesamtinbe-
triebnahme der Nord-Süd Stadtbahn wird die Linie 16 die Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz nicht
mehr anfahren.
Die Ringlinien 12 und 15 gehören zum Niederflursystem und sind am Barbarossaplatz heute bereits
stufenfrei nutzbar.
Die anzuhebenden Seitenbahnsteige der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz befinden sich auf der
„Neue Weyerstraße“ in der Kölner Innenstadt (siehe Übersichtskarte Anlage 4). Hier verkehren die
Hochflurlinien 16 und 18. Die Bahnsteighöhe liegt derzeit 35 cm über Schienenoberkante (SO). Ein
barrierefreies Ein- und Aussteigen in die hochflurigen Stadtbahnen ist nicht möglich.
Durch die geplante Bahnsteiganhebung auf 90 cm über Schienenoberkante wird künftig eine barriere-
freie Nutzung der Linien 16 und 18 und auch ein stufenloses Umsteigen zwischen den dort verkeh-
renden Linien ermöglicht.
3
Im Vorfeld zur Variantenuntersuchung für die Bahnsteiganhebung wurde gemäß Beschluss des Ver-
kehrsausschusses vom 25.08.2009 (Vorlagen-Nr. 3037/2009) ein Verkehrsgutachten in Auftrag ge-
geben, um die Vereinbarkeit der Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle der Linien 16 und 18
mit den Vorschlägen zu den verkehrlichen Maßnahmen am Barbarossaplatz aus dem städtebaulichen
Masterplan Innenstadt Köln zu prüfen.
In diesem Gutachten wurden mehrere Varianten untersucht, jedoch nur eine Variante aus verkehrs-
technischer Sicht vom Gutachter empfohlen.
Gleichzeitig wurden seitens der Stadtverwaltung Varianten zur Herstellung der Barrierefreiheit an der
Haltestelle Barbarossaplatz für die Stadtbahnlinien 16 und 18 erarbeitet und geprüft, ob diese Varian-
ten mit dem Ergebnis des Gutachtens vereinbar sind. Letztendlich verblieben zwei Varianten in der
näheren Betrachtung. Dabei handelt es sich um eine Lösung mit Seitenbahnsteigen sowie um eine
Lösung mit einem Mittelbahnsteig.
Seitenbahnsteige
Die Umsetzung der Seitenbahnsteigerhöhung kann separat von weiteren Planungen im Bereich des
Barbarossaplatzes erfolgen, da hierfür kein Umbau der angrenzenden Flächen erforderlich wird und
diese Planung verträglich zum städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln ist.
Der Abstand des stadtauswärts führenden Bahnsteigs zur vorhandenen Bebauung bzw. zu den Arka-
den ist bei dieser Variante sehr gering und muss bei der Ausbauplanung, insbesondere in gestalteri-
scher Hinsicht, intensiv betrachtet werden.
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist im Bereich der Umfahrung (Pantaleonswall) an den
nördlichen Bahnsteigzugängen jeweils nur eine Treppe möglich. Im Bereich des Barbarossaplatzes
wird neben einer Treppe auch jeweils ein barrierefreier Zugang über eine Rampe hergestellt. Im
Rahmen der weiteren Planung sollen die Ergebnisse der gestalterischen Machbarkeitsstudie des Bü-
ros Menzel Architekten Brühl berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sind als Anlage 1 beigefügt.
Eine Umtrassierung der Gleise ist auf einer Länge von ca. 380 m notwendig. Nur so ist ein barriere-
freier Fahrgastwechsel gewährleistet. Zusätzlich müssen zwei Weichen angepasst werden. Weitere
Anpassungen im angrenzenden Straßenraum sind nach jetzigem Planungsstand nicht notwendig.
Der Lageplan, der den Stand der Planung darstellt, ist als Anlage 2 beigefügt.
Mittelbahnsteig
Auch der Bau eines Mittelbahnsteiges ist grundsätzlich an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz
für die Linien 16 und 18 möglich. Da der Bau zeitlich vor der Gesamtumsetzung des Barbarossaplat-
zes gemäß städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln steht, wären im Gegensatz zum Seitenbahn-
steig, bereits im Vorfeld erhebliche verkehrliche Auswirkungen auf den Knoten zu verzeichnen, wie
zum Beispiel der Wegfall der Umfahrung Pantaleonswall. Dieser ist im Gesamtkonzept zwar auch
vorgesehen, wird jedoch durch viele andere Maßnahmen kompensiert.
Nur durch einen umfangreichen Umbau des Barbarossaplatzes können die erforderlichen baulichen
Voraussetzungen für den Bau eines barrierefreien Mittelbahnsteiges hergestellt werden. Die Umtras-
sierung der Gleise ist auf einer Länge von ca. 630 m notwendig. Ein aufwändiger Umbau des Schie-
nenknotenpunktes auf der Platzfläche wäre ebenfalls erforderlich. Hierzu müssten die Gleisanlagen,
die im Zeitraum November 2019 bis Mitte 2020 erneuert werden, ersetzt werden.
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist es nicht möglich eine ausreichende Aufstellfläche für
Fußgänger zwischen Gleistrasse und Fahrbahn herzustellen. Dies hat zur Folge, dass der Gleisbe-
reich und die angrenzende Fahrbahn in einer Grünphase überquert werden muss. Dies hat wiederum
negative Auswirkungen auf die Räumzeit und letztendlich auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunk-
tes.
Sollte die Lösung mit einem Mittelbahnsteig weiter verfolgt werden, ist eine Überarbeitung des Ver-
kehrsgutachtens notwendig, um sicherzustellen, dass die damals zugrunde gelegte Verkehrsbelas-
tung mit den heutigen Werten übereinstimmt. Die Ausschreibung und Erstellung dieses Gutachtens
sowie die Entscheidung und Umsetzung der neuen Verkehrsführung am Barbarossaplatz sind mit
4
weiteren Verzögerungen für die Anhebung der Stadtbahnhaltestelle verbunden.
Der Lageplan ist als Anlage 3 beigefügt.
Weitere Varianten
Im Vorfeld wurden bereits diverse Möglichkeiten zur Bahnsteiganhebung in Seiten- bzw. Mittellage
untersucht, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. Entweder sind die Spaltbreiten
zwischen Bahnsteigkante und Stadtbahnwagen nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
(BOStrab) nicht zulässig oder die Umsetzung steht in direktem Zusammenhang mit der Gesamtum-
gestaltung gemäß städtebaulichem Masterplan Innenstadt Köln und kann somit in der zeitlichen Um-
setzung derzeit nicht definiert werden.
Vorzugsvariante
Aus technischer und verkehrlicher Sicht sind sowohl der Mittelbahnsteig wie auch die Seitenbahnstei-
ge zur Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz möglich.
Die Verwaltung empfiehlt nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, die Planungen in
der heutigen Lage mit Seitenbahnsteigen umzusetzen, um somit eine frühere Anhebung der Stadt-
bahnhaltestelle im Vergleich zum Mittelbahnsteig zu erreichen.
Die baureife Planung wird im Rahmen der Baubeschlussfassung vorgelegt.
Die Planung einer unterirdischen Haltestelle für die Linie 18 am Barbarossaplatz ist nicht Gegenstand
dieser Vorlage. Diese langfristige Überlegung ist zunächst in Hinblick auf eine technische Machbar-
keit und grundsätzliche Förderfähigkeit zu prüfen. Anschließend ist über die Aufnahme des Projektes
in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW bzw. in die ÖPNV-Roadmap der Stadt Köln zu entschei-
den.
Externe Vergaben
Die Verwaltung beabsichtigt, Planungs- und Baunebenleistungen unter Berücksichtigung der städti-
schen Vergaberichtlinien stufenweise zu vergeben. Die genannten Planungskosten wurden auf
Grundlage eines prognostizierten Kostenorientierungswertes der anrechenbaren Kosten ermittelt.
Bei den extern zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Gewerke/Leistungen:
Objektplanung Verkehrsanlagen
Fachplanung Technische Ausrüstung
Projektsteuerung
Bauüberwachung/Bauoberleitung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
gutachterliche Stellungnahme zu eventuell erforderlichem Grünausgleich
gutachterliche Stellungnahme zu Schall- und Erschütterungsschutzmaßnahmen
Baugrund-/Bodengutachten
Erdungs- und Blitzschutzgutachten
Beweissicherung Wohnbebauung
RPA
Das Rechnungsprüfungsamt hat unter der RPA-Nr.: 2019/0694 vom 08.04.2019 den grundsätzlichen
Bedarf für die Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen anerkannt.
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (siehe Anlage 5) wurde durch ein Schreiben der
5
Fachdienststelle vom 04.06.2019 ergänzt (siehe Anlage 6). Die darüber hinausgehenden Anmerkun-
gen des RPA werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.
Kosten
Ein erster prognostizierter Kostenorientierungswert beträgt für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle
Barbarossaplatz für die Seitenbahnsteige ca. 3,4 Mio. € brutto und für den Mittelbahnsteig
ca. 6,9 Mio. € brutto. Darin enthalten sind die jeweiligen Planungskosten.
Dieser Wert dient nur zur Vergleichbarkeit der Varianten ohne Berücksichtigung von Anpassungsar-
beiten im Straßenraum bzw. der Nebenanlagen.
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen.
Finanzierung
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben beträgt rd. 631.700,00 Euro. Im Hpl. 2019
stehen dafür investive Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 156.961,99 Euro im Teilfinanzplan 1202 -
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanz-
stelle 6903-1202-1-6304, Barbarossaplatz - Umsetzung Niederflurkonzept zur Verfügung.
Von den darüber hinaus benötigten investiven Planungsmitteln von 474.738,01 Euro wurden im HPL-
Entwurf 2020/2021 300.000,00 Euro an gleicher Stelle berücksichtigt, davon 100.000,00 Euro in 2020
und 200.000,00 Euro in 2021. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 174.738,01 Euro wer-
den im Rahmen zukünftiger Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren ab Haushaltsjahr 2022 im Teilfi-
nanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsge-
recht berücksichtigt.
Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartung unterjährig Mehrbedarfe entste-
hen werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt.
Förderung
Die Maßnahme wurde in 2017 nach dem ÖPNVG NRW für eine Förderung angemeldet und 2018
durch den Zuwendungsgeber in das Förderprogramm aufgenommen. Der derzeit gültige Fördersatz
beträgt 90,0 % der zuwendungsfähigen Baukosten.
Anlage 1 – Seitenbahnsteige – Ergebnis der gestalterischen Machbarkeitsstudie
Anlage 2 – Seitenbahnsteige – Lageplan
Anlage 3 – Mittelbahnsteig – Lageplan
Anlage 4 – Übersichtskarte
Anlage 5 – Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.04.2019
Anlage 6 – Ergänzendes Schreiben der Fachdienststelle an das RPA vom 04.06.2019
Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 12.03.2020
2069 Zeichen
Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 24.03.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 53. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12.03.2020 öffentlich 4.1 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahn- steiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 0330/2019 SE Lorenz macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass diese dem Verwaltungsvor- schlag folgen möchte. Der Beschluss der BV Innenstadt hingegen hätte eine enorme zeitliche Verzögerung der Barrierefreiheit zur Folge; dies sei nicht vermittelbar. RM Michel schließt sich für die CDU-Fraktion diesen Ausführungen vollumfänglich an. Auch RM Hammer plädiert seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Seiten- bahnsteige. Die Maßnahmen im Umfeld seien eher Gegenstand von anderen Be- schluss(vor)lagen. Er möchte dennoch in diesem Zusammenhang nachdrücklich da- rauf hinweisen, dass die Umsteigebeziehungen zwischen dem Ring-Bahnsteig und dem Innenstadt-Bahnsteig optimiert werden müssen. Vorsitzender Wolter stellt den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung. Es besteht Einvernehmen, den Ergänzungsbeschluss der BV Innenstadt „Neben den bereits vorgesehenen externen Vergaben soll auch bei der weiteren Planung zur Sicherung der gestalterischen Qualität ein Architekturbüro beteiligt wer- den.“ als Protokollhinweis/-notiz au fzunehmen. 2 Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Vergabe von Pla- nungsleistungen für die Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossa- platz in Seitenlage fest und beauftragt die Verwaltung, die Planung weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschrei- bung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Bedarfsanerkennung von Amt 14
3239 Zeichen
04.2019 14 143 Herr Jünger FEP Si «soft 69 Jahn HE 46.048 Bahnsteinanhebung Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz Bedarfsprüfung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Gutachter- und Liefer- leistungen RPA-Nr.: 2019/0694 Kosten eingereicht: 512.858,91€ (Netto) bzw. 631.661,68€ (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem gemeinsamen Erörterungsgespräch am 13.02.2019 zwischen 69 — Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau und 14 — Rechnungsprüfungsamt legt 69 am 07.03.2019 Unterlagen der Bedarfsprüfung für freiberufliche Leistungen, Liefer- und Gutachterleistungen zur Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz dem Rechnungsprüfungs- amt zur Prüfung vor. Nach einer ersten Prüfung der Unterlagen wurde in einem weiteren Erörterungsgespräch am 20.03.2019 vereinbart, dass 69 weitere erläuternde Unterlagen zur Verfügung stellen wird. Die Prüfung (RPA-Nr. 2019/0586) wurde daher zunächst ohne Prüfergebnis abgeschlossen. Mit E-Mail vom 28.03.2019 nimmt 69 nun Abstand davon Unterlagen nachzureichen und bittet darum die bereits vorgelegten Unterlagen abschließend zu prüfen. Diesem Wunsch komme ich hiermit nach. Den Bedarf erkenne ich dem Grunde nach an. Bo Darüber hinaus sind bei der Prüfung folgende Punkte aufgefallen: Der Entwurf der Beschlussvorlage zum Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss liegt den Unterlagen nicht bei. Unabhängig von der Prüfung der Planungs- und Baukosten kann ich feststellen, dass eine ordnungsgemäße Zuordnung der Fachplanungen der technischen Ausrüstungen (einschließ- lich zugehöriger Anlagengruppen) zur jeweiligen Objektplanung, wie es die HOAI' vorsieht, nicht erfolgt ist. Die den Honorarberechnungen zu Grunde liegenden anrechenbaren Kosten sind z. T. nicht nachvollziehbar dokumentiert. Insofern kann ich weder die anrechenbaren Kosten noch die Honorare in Ihrer Höhe bestätigen. Anrechenbare Kosten in Höhe von 707.850 € (Netto) für „UVG (Unvorhergesehenes?)“ und „sonstiges“ bei der Honorarberechnung der Projektsteuerung kann ich nicht anerkennen. Das Honorar bitte ich entsprechend anzupassen. Die Kosten der örtlichen Bauüberwachung bitte ich auf 2,7% der anrechenbaren Kosten zu reduzieren (vgl. Dezernatsverfügung gültig seit 12.2011 zu den wesentlichen Änderungen der HOAI 2009 für das Dezernat Planen und Bauen). Das Honorar reduziert sich demnach auf ca. 65.900€ (Netto). 1 HOAI: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 12 I Absehbar erforderliche besondere Leistungen (z. B. Planvereinbarung) wurden in den Unter- lagen bisher nicht berücksichtigt. Diverse Leistungen von Gutachtern wurden jeweils mit pauschalen Beträgen angegeben und sind nicht näher erläutert. Die Höhe dieser Pauschalen kann ich daher nicht bestätigen. Ich bedauere ausdrücklich, dass 69 davon absieht Unterlagen, wie in den Erörterungsge- sprächen abgestimmt, nachzureichen. Die von 69 nun gewählte Vorgehensweise birgt er- hebliche monetäre und zeitliche Risiken, einhergehend mit vermeidbarer Bindung von per- sonellen Ressourcen bei 69 und 27, z. B. für die Bearbeitung von vermeidbaren Nachträgen und Auftragserweiterungen. Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 8 - ergänzende Stellungnahme zu Sitzung VA 02.12.2019
2693 Zeichen
Anlage 8 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahnsteiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 (0330/2019) Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen des Verkehrsausschusses vom 02.12.2019 Frage 1 SE Fahlenbock bedankt sich zunächst für die Verwaltungsvorlage. Aus Sicht der Behindertenverbände stellen die Seitenbahnsteige die Vorzugsvariante dar. Allerdings seien die geplanten Rampen 15 m lang und bisher ohne Podest vorgesehen. Hier rege er aus Sicherheitsgründen eine entsprechende Nachbesserung an. Zudem bittet er um Angabe eines Zeitplanes. Frage 2: Auch RM Hammer zeigt sich erfreut über die ersten Planungen der Verwaltung und merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls die Seitenbahnsteige präferiere. Der Barbarossaplatz werde derzeit dominiert von vielen Umsteigebeziehungen von den Ringlinien auf die Innenstadttunnellinien, die alle über den Salierring abgewickelt werden. Er möchte daher die Frage aufwerfen, ob im Zuge dieser Maßnahme eine Autospur weggenommen oder ob alternativ der Autoverkehr – vom Salierring kommend – in einer Schleife durch den Pantaleonswall vorbeigeführt werden könne. Dies würde den Komfort für die Radfahrenden und auch die umsteigenden Fahrgäste wesentlich erhöhen. Frage 3: SE Fahlenbock fügt ergänzend hinzu, dass bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange der Behinderten in Form von Leitsystemen berücksichtigt werden sollten; aktuell ist dies nicht der Fall. Antwort der Verwaltung zu Frage 1 Die Rampen werden gemäß heutigem Standard mit Zwischenpodesten barrierefrei ausgebildet. Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen mit dem Bau im Sommer 2024 zu beginnen. zu Frage 2 In der vorliegenden Beschlussvorlage wird ausschließlich die Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz thematisiert. Zur Umsetzung der Vorzugsvariante (Seitenbahnsteige) werden keine angrenzenden Flächen in Anspruch genommen, so dass ein Umbau in den bisherigen Grenzen erfolgen wird. Eine Änderung der angrenzenden Verkehrsflächen ist demnach nicht notwendig bzw. nicht vorgesehen. Eine Anlage 8 Änderung der bisherigen Verkehrsführung muss daher separat betrachtet werden und ist nicht Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. zu Frage 3 Im weiteren Planungsverlauf werden sämtliche Belange der Behinderten berücksichtigt. Hierzu zählen u. a. das Blindenleitsystem und die akustische Ansage am Bahnsteig. Zudem wird der barrierefreie Ausbau im weiteren Planungsverlauf mit den zuständigen Behindertenvertretern im Detail abgestimmt.
Anlage 6 - ergänzende Stellungnahme zur Bedarfsanerkennung von Amt 69
2770 Zeichen
69 29.05.2019 690/11 v3 am < 190524-Stellungnahme zur Bedarfsprüfung an 14.docx 1. Schreiben an: ab DEE: vor N, 14 Bedarfsprüfung für Lieferungen und Leistungen hier: Bahnsteiganhebung Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz RPA-Nr.: 2019/0694 Ihr Schreiben vom 08.04.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich für Ihr Schreiben vom 08.04.2019 danken, in dem Sie grundsätzlich den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen anerkennen. Auf Grundlage Ihrer Zustimmung kann die erforderliche Beschlussfassung durch die politischen Gremien erfolgen und die wichtige Planung zur Herstellung einer barrierefreien Haltestelle „Barbarossaplatz“ kann fort- geführt werden. Gleichwohl möchte ich auf einzelne Punkte aus Ihrem Schreiben wie folgt Stellung nehmen: Wie Sie bereits selbst geschrieben haben, haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen 690 und 143 zur Vorbereitung und technischen Abstimmung der Bedarfsprüfung Barba- rossaplatz stattgefunden. In diesen Gesprächen wies 690 mehrfach darauf hin, dass die der- zeitige Planungstiefe einer Machbarkeitsstudie entspricht. Diverse Planungsdetails, wie z. B. Verkehrsführung während der Bauzeit, Leitungsverlegungen, etc. liegen somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Im Zuge der Gespräche wurden selbstverständlich weitere Unterlagen seitens 690 erstellt bzw. die Unterlagen überarbeitet und übergeben. Weitere Angaben im Rahmen der Bedarfsprüfung sind zum derzeitigen Planungsstand nicht möglich, ohne der noch kommenden Planung vorzugreifen. Es war leider nicht möglich einen Entwurf der Beschlussvorlage zum Planungs- und Bedarfs- feststellungsbeschluss vorab an 143 zu übergeben, da der Entwurf hierzu intern noch in der Vorabstimmung war. Der Prozentsatz von 3,5% der anrechenbaren Kosten für die örtliche Bauüberüberwachung wurde bereits bei anderen Bedarfsprüfungen anerkannt und basiert zudem auf Erfahrungs- werten. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung dieser Planungsleistung kann sich dieser Kostenansatz je nach Angeboten noch verändern. Die seitens 690 angesetzten Pauschalen für die Honorare der verschiedenen Gutachten beruhen auf Erfahrungswerten von vergleich- baren Projekten. Eine genauere Erläuterung dieser Pauschalbeträge ist bei heutigem Pla- nungsstand nicht möglich und zur grundsätzlichen Anerkennung des Bedarfs auch nicht re- levant. Auch diese Planungsleistungen werden auf Basis einer detaillierten Leistungsbe- schreibung öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Die weiteren Prüfanmerkungen werden im Rahmen der fortschreitenden Projektbearbeitung berücksichtigt. Es werden nach heutigem Kenntnisstand keine wesentlichen Hinweise auf besondere Kosten- oder Terminrisiken gesehen. 2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerd Neweling 2. 690/11 z.V. Vö 29.85 ! ni
Anlage 1 - gestalterische Machbarkeitsstudie
66 Zeichen
Anlage 1Gestalterische Machbarkeitsstudie für die Seitenbahnsteige
Anlage 4 - Übersichtskarte
84 Zeichen
Anlage 4 - Übersichtskarte Haltestelle Barbarossaplatz Stadtbahnlinien 16 und 18
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.12.2019
1914 Zeichen
Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 12.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2019 öffentlich 4.9 Erweiterter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Bahn- steiganhebung der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz hier: Herstellung der Barrierefreiheit für die Stadtbahnlinien 16 und 18 0330/2019 SE Fahlenbock bedankt sich zunächst für die Verwaltungsvorlage. Aus Sicht der Be- hindertenverbände stellen die Seitenbahnsteige die Vorzugsvariante dar. Allerdings seien die geplanten Rampen 15 m lang und bisher ohne Podest vorgesehen. Hier rege er aus Sicherheitsgründen eine entsprechende Nachbesserung an. Zudem bit- tet er um Angabe eines Zeitplanes. Auch RM Hammer zeigt sich erfreut über die ersten Planungen der Verwaltung und merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls die Seitenbahnsteige präferiere. Der Barbarossaplatz werde derzeit dominiert von vielen Umsteigebezie- hungen von den Ringlinien auf die Innenstadttunnellinien, die alle über den Salierring abgewickelt werden. Er möchte daher die Frage aufwerfen, ob im Zuge dieser Maß- nahme eine Autospur weggenommen oder ob alternativ der Autoverkehr – vom Sa- lierring kommend – in einer Schleife durch den Pantaleonswall vorbeigeführt werden könne. Dies würde den Komfort für die Radfahrenden und auch die umsteigenden Fahrgäste wesentlich erhöhen. SE Fahlenbock fügt ergänzend hinzu, dass bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange der Behinderten in Form von Leitsystemen berücksichtigt werden sollten; aktuell sei dies am Barbarossaplatz nicht der Fall. Beschluss Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 3 - Lageplan Mittelbahnsteig
630 Zeichen
- = M.: Machbarkeitsstudie Anlage 3 1:250 Bahnsteiganhebung Haltestelle Barbarossaplatz ——— Lageplan - Mittelbahnsteig Feb. 2019 69 690 690/1 Bear.: Baulos Dötsch Gez.: gez. Rode gez. Melchert gez. Knecht Soon Nr: VEL-O2 gez. Matzel Ind. u Die Oberbür isteri SL re I r rmeı rın 6} d | © Oberbürgerneistern | SR Kefeaellı Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau G:\69-BLW\690\690-1\690-11\Barbarossaplatz Bahnsteiganhebung 13118\04 Planunterlagen\Vestra - Mittelbahnsteig\VE-L-02-Lageplan Mittelbahnsteig Staha Februar 2019.dwg | 000.077 ERLIRSTEN) =a [6] fe) oo-4 000571 66, 7610 Igalz+0 oo =u [o'} gyezz+d Vorabzug
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0330/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 24.01.2019 07:55