1757/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2024 betreffend der Beantwortung einer Anfrage zu "Auswirkungen der temporären Angebotsreduzierungen im Stadtbezirk Kalk" (1507/2023)
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3114 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1757/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2024 betreffend der Beantwortung einer Anfrage zu "Auswirkungen der temporären Angebotsreduzierungen im Stadtbezirk Kalk" (1507/2023) Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Bezirksvertreter Krems (SPD -Fraktion) stellt fest, dass es seiner Ansicht nach insbeson- dere in den nachmittäglichen Spitzenzei ten bei den Straßenbahnen häufiger zu den von der Verwaltung selbst angeführten Überlastungssituationen komme. Insofern sei es be- dauerlich, dass derzeit von der Verwaltung keine konkreten Maßnahmen benannt werden, wie die Situation verbessert werden kann. Ergänzend bittet er um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wenn keine konkreten Zahlen zur Auslastung der Fahrten vorliegen, anhand wel- cher Kriterien werden Maßnahmen zur Rückkehr zum Regelangebot vorgenommen (zuletzt Wieder-Verlängerung Linie 4 von Ehrenfeld nach Bocklemünd) bzw. stadtweit priorisiert? 2. Der Presse konnte inzwischen entnommen werden, dass die KVB eine Rückkehr zum bisherigen Fahrplan ausschließt und stattdessen einen „neuen“ Fahrplan an- strebt: o Anhand welcher Kriterien wird der erstellt? o Gilt der Nahverkehrsplan weiter oder sind Anpassungen erforderlich? o Gibt es einen Zeitplan für die Erstellung? o Wie und wann wird die Bezirksvertretung Kalk beteiligt?“ Antwort der Verwaltung Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet. Zu 1. und 2.: Die Maßnahmen zur Rückkehr zum Regelangebot werden vor allem anhand der Nach- fragesituation vor Reduzierung der Angebote in Kombination mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ausgewählt und umgesetzt. So unterscheiden sich die einzel- nen Maßnahmen im Hinblick auf die benötigten Fahrzeuge und Fahrpersonale zum Teil sehr deutlich. Selbstverständlich ist weiterhin eine Rückkehr zum bisherigen Fahrplan gemäß Nah- versplan vorgesehen. Allerdings ist unklar, wann dies erreicht werden kann. So führt der Lieferverzug von neuen Niederflurfahrzeugen (welche ab September 2023 2 sukzessive Altfahrzeuge ersetzen sollten) um bis zu 36 Monate, zu Problemen bei der Rückführung des Angebotes auf den ursprünglichen Fahrplan. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den bestehenden Fuhrpark an Niederflurfahrzeugen in Teilen für einen längeren Einsatz noch einmal zu ertüchtigen. In der Konsequenz stehen somit über einen längeren Zeitraum weniger Niederflurfahrzeuge für den Fahrgastbetrieb zur Ver- fügung. Daher wird auch im Falle einer verbesserten Personalsituation der Fahrplan für das Jahr 2025 weiterhin noch Einschränkungen gegenüber dem ursprünglichen Fahrplana- ngebot beinhalten. Welche Angebotseinschränkungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 aufgeho- ben werden können, wird aktuell geprüft, sodass der neue Fahrplan in den Sommer- monaten festgelegt werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1757/2024
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 31.05.2024 09:46