V/0647/2016
Radverkehrskonzept - Münster 2025
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Anlage_3_Verkehrsaufkommen in Münster
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ANLAGE 3: Verkehrsaufkommen in Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0647/2016
Anlage_2_Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards
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VZ 241 Sicherheits- trennstreifen 0,5 m Beton anthrazit (0,75 m bei Parken) Fahrbahn 2,00 m (3,00 m bei hoher Belastung) rotes Pflaster ohne Fase oder roter Asphalt Gehweg 2,00 - 2,50 m Radweg innerorts eine Richtung ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards 0,25 m Anlage 2 zur Vorlage V/0647/2016 Sicherheits- trennstreifen 0,5 m Beton anthrazit (0,75 m bei Parken) Fahrbahn 3,00 m (4,00 m bei hoher Belastung) rotes Pflaster ohne Fase oder roter Asphalt Radweg innerorts zwei Richtungen VZ 241 VZ 1000-31 Schmalstrich 1/2 ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards Gehweg 2,00 - 2,50 m 0,25 m 3,25 m 3,25 mFahrbahn Radfahrstreifen 2,25 m roter Asphalt oder Roteinfärbung Breitstrich durchgehend Radfahrstreifen 0,25 m ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards Gehweg 2,00 - 2,50 m VZ 237 1,50 m 1,50 m roter Asphalt oder Rotein- färbung roter Asphalt oder Rotein- färbung Schmalstrich 1/1 Schmalstrich 1/1 Gesamtbreite mind. 7,50 m Fahrbahn mind. 4,50 m Schutzstreifen ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards Gehweg 2,00 -2,50 m Gehweg 2,00 - 2,50 m Gehweg 2,00 - 2,50 m Fahrbahn Sicherheits- trennstreifen 0,5 m Beton anthrazit (0,75 m bei Parken) 2,50 m innerorts Betonstein grau, außerorts Asphalt außerorts Schmalstrich durchgehend außerorts Schmalstrich durchgehend VZ 240 Kombinierter Geh- und Radweg eine Richtung ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards Bankette 0,25 m Kombinierter Geh- und Radweg zwei Richtungen 3,00 m innerorts Betonstein grau, außerorts Asphalt Schmalstrich 0,5/2außerorts Schmalstrich durchgehend außerorts Schmalstrich durchgehend VZ 240 VZ 1000-31 ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards BanketteBankette 0,25 m ANLAGE 2: Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards Fahrradstraße Breitstrich durchgehend Breitstrich durchgehend Fahrradstraße gegenüber Nebenstraßen mit VZ 301 bevorrechtigen 4,00 m Fahrbahn roter Asphalt oder Roteinfärbung 2,00 m Parken VZ 244 Gehweg 2,00 -2,50 m Gehweg 2,00 - 2,50 m Gehweg 2,00 - 2,50 m 0,25 m
Beschlussvorlage
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V/0647/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Radverkehrskonzept - Münster 2025 Beratungsfolge 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das beigefügte Radverkehrskonze pt – Münster 2025 kons equent zu verfolgen. Zur Umsetzung des Konzepts sollen gezielt Maßnahmen ergriffen werden, die zu e i- ner Steigerung des Radverkehrsanteils führen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die im Rahmen des Konzepts formulierten Ziel standards in der Regel bei allen Neu- und Umplanungen der Radverkehrsinfrastruktur einzuhalten. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die notwendigen höheren Radverkehrsstandards, die eine Voraussetzung für die zukunftsg e- rechte Entwicklung der Stadt Münste r darstellen, werden die derzeitigen finanziellen und personellen Aufwendungen für Um-/Neubau und Erhaltung sowie betriebliche Unterhaltung der Radverkehrsinfr a- struktur steigen. Dazu zählen u.a. auch die Kontrolle der Verkehrssicherheit, Winte rdienst, baulicher Zustand, erhöhte Abschreibung, Markierung, Beleuchtung. Eine pauschale Kostenschätzung für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen kann derzeit nur vorläufig erfolgen. Dies ist u.a. auf die Komplexität der Maßnahmen und die Vielzahl der Handlung s- felder zurückzuführen. Zum Vergleich: Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) kalkuliert für Kommu- nen mit einer Vorreiterrolle im Radverkehr – also zweifelsfrei auch für die Stadt Münster – insgesamt einen Finanzbedarf von ca. 17,00 Euro pro Einwohnerin bzw. Ein wohner (z.B. für Radverkehrsinfr a- struktur, Abstellanlagen, Kommunikation). So ergäbe sich für Münster in Summe ein jährlicher Ko s- tenansatz von ca. 5 Mio. Euro. Die Verwaltung wird in Veränderungsblättern zum Etatentwurf 2017 die finanziellen und persone llen Konsequenzen im Sinne einer vorläufigen pauschalen Veranschlagung in die Beratungen zum Hau s- haltsplan einbringen. Vorlagen-Nr.: V/0647/2016 Auskunft erteilt: Herr Milde Ruf: 492-6150 E-Mail: Milde@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0647/2016 Begründung: Münster ist eine Fahrradhochburg. Annähernd 40 Prozent ihrer Wege legen die Münsteranerinnen und Münsteraner mit der Leeze zur ück und entscheiden sich so für das umweltfreundlichste aller Fortbewegungsmittel. Auf dieses Mobilitätsverhalten kann die Stadt Münster zu Recht stolz sein. Die Gründe dafür sind so plausibel wie vielseitig: Radfahren ist praktisch, schnell, kostengünstig , gesund- heitsfördernd und ökologisch! Münsters Stellenwert als (inter -)nationale Fahrradstadt kommt nicht von ungefähr, sondern ist das Ergebnis einer langjährigen, vorausschauenden und insbesondere nachhaltigen Planungspolitik. Radverkehr wird in Münster bereits seit den 1960er Jahren innovativ und zukunftsorientiert g edacht. Schon damals wurden die Vorzüge des Radverkehrs erkannt und seitdem wird stetig daran gearbe i- tet, das Radfahren in der Stadt komfortabler und sicherer zu gestalten. „Unechte“ Einbah nstraßen, Fahrradstraßen, Fahrradparkhäuser und Fahrradschleusen haben mittlerweile Tradition. Besuche r- gruppen aus dem In - und Ausland bereisen Münster, um sich über unsere Radverkehr sinfrastruktur zu informieren. Bereits fünfmal in Folge hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad -Club e.V. (ADFC) Münster zur fahrradfreundlichsten Stadt Deutschlands in der Kategorie über 200.000 Einwohner g e- kürt. Um aber auch zukünftig den Herausforderungen des (Rad-)Verkehrs in der wachsenden Stadt Müns- ter begegnen zu können, is t konsequente Radverkehrsförderung unabdin gbar. Denn gerade PKW - Pendler aus den Außenstadtteilen und Umlandgemeinden, ein Verkehrsflächenengpass im Ker n- stadtbereich, zunehmende Fahrradparkprobleme, klima - und gesundheitspolitische Zielse tzungen sowie hohe Unfallzahlen führen dazu, dass neue Antworten gefunden werden müssen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung unter Beteiligung der Anwesenden des Bürgersymposiums Radverkehr – Münster 2025 und nach intensiver Diskussion mit dem Runden Tisch Radverkehr den Entwurf des vorliegenden Radverkehrskonzepts erarbeitet. Die Mitglieder des Runden Tisches hatten vor der politischen Beratung die Möglichkeit, Anregungen zum Entwurf des Radverkehr skonzepts mitzuteilen. Die Verwaltung hat alle eingegangenen Anregungen thematisch gegliedert, ausgewertet, abgewogen und jeweilige Stellungnahmen formuliert. Anschließend wurde der Konzeptentwurf se i- tens der Planungsverwaltung dementspr echend teilweise ergänzt bzw. modifiziert. Eine transparente Zusammenstellung aller Anregungen sowie der zugehörigen Stellungnahmen findet sich in Anlage 5. Erfolgsversprechend ist das Radverkehrskonzept nur dann, wenn in den kommenden Jahren die hö- heren Radverkehrsstandards, die das Konzept formuliert, in konkrete Maßnahmen übertragen werden und diese weit oben auf der politischen Agenda stehen. Das notwendige Maßnahmenprogramm wird seitens der Verwaltung auf Grundlage des Radverkehrskonzepts erarbeitet. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 Radverkehrskonzept – Münster 2025 Anlage 2 Graphische Darstellung der neuen Radverkehrsstandards Anlage 3 Verkehrsaufkommen in Münster Anlage 4 Karte Velorouten in der Stadtregion Münster Anlage 5 Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025
Anlage_1_Radverkehrskonzept - Münster 2025
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ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 RADVERKEHRSKONZEPT - MÜNSTER 2025 Anlage 1 zur Vorlage V/0647/2016 ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 Impressum Herausgeberin: Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Redaktion: Michael Milde, Stephan Böhme, Phillip Oeinck ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung ..................................................................................................... - 1 - 2 Erarbeitungsprozess ......................................................................................... - 3 - 3 Übergeordnete Zielsetzung des Radverkehrskonzepts Münster 2025 ......... - 3 - 4 Innovativer Konzeptansatz für Münster ........................................................... - 4 - 4.1 Zielstandards .................................................................................... ....................... - 4 - 4.2 Stadtregionale Velorouten ........................................................................ ................ - 4 - 5 Konsequenzen ................................................................................................... - 5 - 6 Zukünftige Kernthemenfelder ........................................................................... - 6 - 6.1 Infrastruktur Fahren ............................................................................. .................... - 6 - 6.2 Infrastruktur Parken ............................................................................. .................. - 11 - 6.3 Kommunikation und Service ........................................................................ .......... - 12 - 7 Fazit .................................................................................................................. - 14 - ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 1 - 1 Veranlassung Die Veranlassung bzw. der Ursprung des vorliegenden Radverkehrskonzepts – Münster 2025 ergibt sich aus zahlreichen Beweggründen. Neben der steigenden Bevölkerungszahl (siehe Bevölkerungsprognose Münster) und dem zunehmenden Radverkehrsanteil machen insbesondere die nachhaltigen Klimaschutzziele sowie das derzeitige Unfallbild eine Neukonzeption unabdingbar. Auch die Bürgerumfrage 2013 sowie das größte internationale Fahrrad-Nutzer-Barometer, der ADFC-Klimatest, haben für den Radverkehr Münsters in einigen Kategorien Verbesserungserfordernisse aufgezeigt, wenn man die über Jahrzehnte erarbeitete nationale Spitzenposition im Radverkehr behaupten und den Herausforderungen einer dynamisch wachsenden Stadt mit einer nachhaltigen zukunftsweisenden Verkehrsplanung gerecht werden möchte. Gestiegener Radverkehrsanteil: In den vergangenen Jahren hat nicht nur Münster einen bemerkenswerten Fahrradboom erlebt. Bundesweit steigen Radverkehrsanteile an, nicht zuletzt aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich der E-Mobilität, vorrangig was die sogenannten Pedelecs (Pedal Electric Cycles) anbelangt. In Münster beträgt der Radverkehrsanteil aktuell 39,1 Prozent, Tendenz steigend. Diese Entwicklung ist zu begrüßen und weiter zu forcieren, denn Radverkehr trägt in erheblichem Maße dazu bei, dass unsere wachsende Stadt lebenswert, attraktiv sowie ökologisch und ökonomisch stark bleibt. Allerdings wird schon heute an vielen Stellen im Stadtgebiet deutlich, dass die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird und hinsichtlich Dimensionierung und Zustand teilweise „in die Jahre gekommen“ ist. Beschlüsse zum Klimaschutz: Die Stadt Münster setzt seit knapp 25 Jahren auf den kommunalen Klimaschutz. 1992 richtete sie einen Beirat für Klima und Energie ein; ein Gremium von Wissenschaftlern mit dem Auftrag, Empfehlungen zur Verringerung der CO 2- Emissionen um 25 Prozent bis 2005 zu erarbeiten. Nach Abschluss dieser Arbeit installierte die Stadt 1995 die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko), die die Empfehlungen des Beirats zu einem Handlungskonzept zusammenstellte und seitdem mit Erfolg für ihre konsequente Umsetzung sorgt. Da in der Vergangenheit gerade die Herausforderungen im Zuge des Klimawandels in aller Munde waren, hat der Rat der Stadt Münster am 12.03.2008 ein ambitioniertes Klimaschutzziel mit einer CO 2-Reduzierung von 40 Prozent bis 2020 (Basis 1990) und einen Anteil von 20 Prozent erneuerbare Energien an der gesamten Energieversorgung der Stadt Münster beschlossen. Ein konkreter Maßnahmenplan ist im Rahmen des Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster erarbeitet worden. Damit gehen die Beschlüsse zum Umweltverbund einher. Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängen die Belastungen durch ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 2 - Luftschadstoffe (vgl. Beschlussvorlage V/0991/2013, Luftreinhalteplan 2014), Lärm (vgl. Berichtsvorlage V/0156/2016, Entwurf Lärmaktionsplan), und der CO2-Ausstoß in erheblichem Maße von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll der Umweltverbund, und somit auch der Radverkehr im Modal Split gestärkt werden. Derzeitiges Unfallbild: Nach wie vor ist die Sicherheit der Radfahrenden in Münster ein vorrangiges Problem. Zwar verunglückten im Jahr 2015 erfreulicherweise 88 Radfahrende (entspricht minus 12,2 Prozent) weniger als im Vorjahr, gleichwohl stellen Fahrradbenutzer immer noch fast die Hälfte (46,4%) der verunglückten Personen (gesamt: 1.166) und sind an etwa jedem fünften (22,0%) meldepflichtigen Verkehrsunfall beteiligt. Dabei gilt es nach Aussage der Polizei im Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung 2015 zu berücksichtigen, „dass die Fahrradunfallstudie Münster eine hohe Dunkelziffer belegt und die tatsächlich Gesamtzahl dreimal höher liegen dürfte.“ Bürgerumfrage Verkehr: Im Jahr 2013 wurde in Münster eine Bürgerumfrage durchgeführt, die u.a. zum Themenkomplex Verkehr zahlreiche Erkenntnisse lieferte. Im Fokus standen die Nutzung der Verkehrsmittel, das subjektive Sicherheitsempfinden, die Relevanz von sicherheitserhöhenden Maßnahmen und auch die gewünschte Verteilung der Haushaltsmittel auf die verschieden Verkehrsträger. Im Ergebnis würden die (Teilnehmer an der) Bürger (-umfrage) von 100 Euro 33,40 Euro für den Radverkehr, 25,10 Euro für das Straßennetz sowie je 20,00 Euro für das Fußwege- und Busliniennetz ausgeben. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, den die Teilnehmer dem Radverkehr in Münster beimessen und eine deutliche Veränderung gegenüber der bestehenden Mittelverteilung. ADFC-Fahrradklimatest: Münster hat seit Einführung des ADFC-Fahrradklima-Tests 1991 fünfmal in Folge die Spitzenposition unter den Kommunen mit mehr als 200.000 Einwohnern eingenommen. Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die größte und bedeutendste Nutzerumfrage zum Radverkehr weltweit und hat sich in den vergangenen 25 Jahren eine hohe Anerkennung in der Fachwelt erworben. Mehr als 100 000 Radfahrerinnen und Radfahrer beantworteten letztmalig 2014 verschiedene Fragen in fünf Kategorien (Fahrrad- und Verkehrsklima, Stellenwert des Radverkehrs, Sicherheit beim Radfahren, Komfort beim Radfahren, Infrastruktur und Radverkehrsnetz). Wenngleich die Einzelergebnisse in den Kategorien größtenteils überaus positiv waren, zeigt sich bei genauerer Analyse, dass die Radfahrenden in Münster z. B. in den Kategorien „Breite der Radwege“, „Konflikte mit Kfz“ und „Abstellanlagen“ verhältnismäßig schlechtere Noten verteilt haben. Diese Nutzer- Einschätzung deckt sich mit den analysierten Handlungsbedarfen für die kommenden Jahre. ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 3 - 2 Erarbeitungsprozess Um für das vorliegende Radverkehrskonzept Münster 2025 einen möglichst breiten Konsens in der Stadt zu erreichen, hat die Verwaltung die Konzeptinhalte in enger Abstimmung mit dem Runden Tisch Radverkehr (RTR) erarbeitet. Seit der Konstituierung im September 2014 haben sechs Sitzungen stattgefunden. Der Runde Tisch setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für den Radverkehr in der Stadt relevanten Gruppen, Verbänden und Institutionen zusammen. Dazu gehören zum Beispiel die Polizei, die Stadtwerke, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Industrie- und Handelskammer, der Einzelhandelsverband, die politischen Parteien, die Kommunale Seniorenvertretung und die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB). Im Rahmen des Runden Tisches wurden die übergeordneten künftigen Zielsetzungen sowie unterschiedliche Handlungsfelder diskutiert und abgestimmt. Da auch die Bürgerschaft unmittelbar und aktiv an der Erarbeitung des Radverkehrskonzepts beteiligt werden sollte, fand im Sommer 2015 das Bürgersymposium "Radverkehr 2025" im Foyer der Bezirksregierung Münster statt. Auf der Grundlage vielfältiger Informationen, u.a. durch einen externen Input-Vortrag, haben über 160 Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit genutzt, ihre Standpunkte zu den Perspektiven, Handlungsnotwendigkeiten und Lösungsansätzen zum Radverkehr in Münster einzubringen. Zentrale Äußerungen der Bürgerschaft sind in die Radverkehrskonzeption eingeflossen. 3 Übergeordnete Zielsetzung des Radverkehrskonzepts Münster 2025 Schon die Ist-Situation in Münster macht deutlich: Radverkehr ist die urbane Mobilitätsform der Zukunft. Daher lautet das übergeordnete Leitziel des Radverkehrskonzepts Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren! Denn Radverkehr kann und wird seine Vorzüge nur dann nachhaltig ausspielen können, wenn den aktuellen und insbesondere den zukünftigen Herausforderungen Rechnung getragen wird. Dazu ist vielerorts eine deutliche Aufwertung der Radverkehrsinfrastruktur notwendig, um unmittelbar und spürbar eine Qualitätsverbesserung zu erzielen und ein sicheres, komfortables Radfahren zu ermöglichen. Des Weiteren sind „Kommunikation“ und „Service“ wesentliche Handlungsfelder des neuen, strategisch angelegten Konzepts (Kapitel 6). ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 4 - Begrenzte Haushaltsmittel machen es nötig, hauptsächlich „in die Fläche zu investieren“, um gesamtstädtisch nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, von denen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger Münsters sowie Gäste und Pendler gleichermaßen profitieren. Dies bedeutet vorrangig die Ertüchtigung und den Ausbau des bestehenden Netzes. Dem gegenüber sollten teure Einzelmaßnahmen nur dann realisiert werden, wenn sie sich für eine große Nutzergruppe positiv auswirken. Sogenannte „Leuchtturm-Projekte“ sind hierbei hinsichtlich Kosten und Nutzen gesondert zu würdigen. Alle künftigen Schritte und Maßnahmen müssen und sollen explizit vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit erfolgen. Denn das bereits skizzierte Unfallgeschehen (Kapitel 1) erfordert offenkundig weiterhin eine intensive Kraftanstrengung. Dazu bedarf es ausdrücklich der Fortsetzung resp. Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms, das seit 2009 in Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren durchgeführt wird. 4 Innovativer Konzeptansatz für Münster Im Vergleich zum Radverkehrskonzept Münster 2010 verfolgt die Verwaltung mit dem Radverkehrskonzept Münster 2025 zwei konkrete Ziele: 4.1 Zielstandards Durch Formulierung konkreter Zielstandards hinsichtlich der Breite und Qualität von Radverkehrsanlagen, die künftig allen Radverkehrsmaßnahmen zu Grunde gelegt und im Regelfall umgesetzt werden sollen, soll die Radverkehrsinfrastruktur anforderungsgerecht optimiert und durch ein einheitliches Erscheinungsbild sichtbarer und damit sicherer gemacht werden. So sollen alle Radverkehrsanlagen, die vornehmlich dem Radverkehr dienen, rot eingefärbt werden. Unbeleuchtete Radwege erhalten an beiden Seiten eine weiße Markierung als Orientierungshilfe. Hinsichtlich der Breiten der Radverkehrsanlagen sollen künftig grundsätzlich die Standardwerte der ERA zur Anwendung kommen, bei größerem Radverkehrsaufkommen ggfls. auch darüber hinaus. Demgegenüber wird auf eine Festlegung von Einzelmaßnahmen verzichtet, weil dies weder zielorientiert, noch anforderungs- und zukunftsgerecht wäre. 4.2 Stadtregionale Velorouten Die Münsteraner erledigen täglich 727.000 Wege mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Bus und Bahn und lediglich 296.000 Wege mit dem Kfz. Noch einmal die gleiche Anzahl an Kfz- Fahrten erfolgen durch Auswärtige, Besucher wie Pendler. Hier setzt das Konzept der stadtregionalen Velorouten an, das auf Anregung der stadtregionalen Bürgermeisterrunde maßgeblich von der Münsteraner Verwaltung in enger Abstimmung mit den Kommunen der ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 5 - Stadtregion erarbeitet wurde. Quasi als Anti-Stau-Programm wurden alltagstaugliche Routen von der Promenade in die Außenstadtteile und weiterführend in die Umlandgemeinden der Stadtregion Münster entwickelt. Vorwiegend am Bestand orientiert sollen diese zeitnah an- forderungsgerecht ausgebaut und verkehrssicher optimiert werden (vgl. Beschlussvorlagen V/0369/2013 und V/0232/2015). Grundlage ist das gemeinsam getragene Entwicklungsziel „Implementierung der stadtregionalen Velorouten“ (vgl. Beschlussvorlage V/0650/2016). Mit einem noch zu entwickelnden Marketingkonzept sollen diese Routen beworben werden, um insbesondere Berufspendler zum Umstieg vom Auto auf das (Elektro-)Fahrrad zu bewegen. Gerade die rasanten Entwicklungen im Bereich der E-Bikes und Pedelecs lassen Rad- Pendlerdistanzen von 15 bis 20 Kilometer zu. Begleitend setzt dies voraus, dass sichere und witterungsgeschützte Abstellanlagen an den Ausbildungs- und Arbeitsstätten zur Verfügung stehen. 5 Konsequenzen Wie bereits erwähnt, ist der Verkehrsraum für Radfahrende entsprechend der ambitionierten Zielsetzung und des hohen Radverkehrsaufkommens auszubauen. Im begrenzten öffentlichen Straßenraum des dicht bebauten Stadtgebiets kann die Vergrößerung der Verkehrsflächen für den Radverkehr aber vielerorts nur durch eine Umverteilung vorhandener Verkehrsflächen erfolgen. Hierbei sind grundsätzlich alle Möglichkeiten zu prüfen, wobei unter Betrachtung der Straße als Verkehrs- und Aufenthaltsraum in erster Linie Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr in Anspruch genommen werden sollen. Mit dieser Umverteilung von Verkehrsflächen wird nicht nur dem hohen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr Rechnung getragen, sondern gleichzeitig ein weiterer entscheidender Schritt zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung sowie der klimapolitischen Beschlüsse der Stadt Münster getan (siehe Kapitel 1). Da mancherorts eine Umverteilung der Flächen und somit eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur nicht umsetzbar ist, muss dort im Rahmen von Einzelfallprüfungen auch über die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr nachgedacht werden. Dazu ist dort allerdings zwingend eine punktuelle oder flächendeckende Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen, um hierbei auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Grundsätzlich gilt in der Straßenverkehrsordnung der Leitsatz: Sicherheit vor Leistungsfähigkeit. An Knotenpunkten soll der Rückbau „freier“ Rechtsabbieger für Kfz bei vorliegender Gefährdungslage konsequent weiter verfolgt werden. Durch die Separierung ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 6 - von Rechtsabbiegern an Lichtsignalanlagen sowie die durchgehende deutliche Rotmarkierung von Furten erhöht sich die Verkehrssicherheit von Radfahrenden unmittelbar. 6 Zukünftige Kernthemenfelder Als Kernthemenfelder der Zukunft nehmen Infrastruktur (Fahren + Parken), Kommunikation und Service eine exponierte Stellung ein. Diese Bausteine des Radverkehrskonzepts müssen aufgrund wechselseitiger Abhängigkeit gleichzeitig verfolgt werden und können nur ineinandergreifend, d. h. integrativ funktionieren. 6.1 Infrastruktur Fahren Die übergeordnete Zielsetzung (Kapitel 3) macht deutlich, dass nicht nur der gegenwärtige Radverkehr komfortabel und sicher geführt werden muss, sondern das besondere Augenmerk auf dem zukunftsgerechten Ausbau der Infrastruktur liegen soll. Nur so kann die mittelfristige „Zielmarke“ von 50 % Radverkehrsanteil am Modal Split der Münsteraner erreicht werden. Hierzu bedarf es in Münster der Anwendung von Radverkehrsstandards (siehe Tabelle 1), die sich an den Standardmaßen der ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)) orientieren, aber im Bedarfsfall (z.B. hoch frequentierte Querschnitte und Velorouten) auch darüber hinausgehen. Tabelle 1: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Netzelement Breite 1 Richtung Breite 2 Richtungen Ausstattung Bemerkung Radweg innerorts 2,0 m + 0,5/0,75m Sicherheitsstreifen 3,0 m + 0,5/0,75m Sicherheitsstreifen Roteinfärbung, Betonsteinpflaster ohne Fase oder Asphalt Beidseitig 1/0 Schmalstrich wenn unbeleuchtet, bei 2 Richtungen 1/2 Leitlinie Radweg innerorts mit hoher Belastung 3,0 m + 0,5/0,75m Sicherheitsstreifen 4,0 m + 0,5/0,75m Sicherheitsstreifen Radfahrstreifen 2,25 m - Roteinfärbung, 1/0 Breitstrich, Piktogramme Schutzstreifen 1,5 m - Roteinfärbung, 1/1 Schmalstrich, Piktogramme Kombinierter Geh-/ Radweg 2,5 m 3,0 m Innerorts grauer Betonstein, außerorts Asphalt Außerorts beidseitig 1/0 Schmalstrich Fahrradstraße 4,0 m 4,0 m Roteinfärbung, VZ 244, beidseitig 1/0 Breitstrich, Piktogramme Vorfahrt im Zuge Fahrradstraße in Tempo 30-Zonen ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 7 - Veloroute Durchgehende Radroute mit den oben genannten Elementen und jeweils entsprechenden Breiten Beidseitig 1/0 Schmalstrich, 1/1 rote Leitlinie, glatter Asphalt, innerorts Beleuchtung Kennzeichnung als Veloroute; zus. Gehweg, wo erforderlich Eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur (wie in der Tabelle 1 skizziert) macht Diskussionen über eine Radwegebenutzungspflicht hinfällig, denn auskömmliche Radverkehrsanlagen werden auch ohne Benutzungspflicht angenommen. Die grundsätzliche, pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der teilweise generalisierten Vorgehensweise anderer Kommunen ist in Münster nicht beabsichtigt. Stattdessen ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Zentrales Kriterium bei der Abwägungsentscheidung im Einzelfall ist das Vorhandensein einer qualifizierten Gefahrenlage. Die drei definierten Parameter dafür sind a) die zulässige Höchstgeschwindigkeit, b) die Verkehrsbelastungszahlen sowie c) die Anzahl der Fahrspuren. Sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden können, so sind Begleitmaßnahmen wie z. B. die Signalschaltungen hinsichtlich der Räumzeiten von Radfahrenden anzupassen und gleichzeitig die dann „Sonstigen (Hochbord-)Radwege“ nutzergerecht und verkehrssicher instand zu halten. Denn eine separate Radverkehrsinfrastruktur, wie sie nicht nur in Münster, sondern in fast allen anderen namhaften Fahrradstädten (z.B. Utrecht, Amsterdam, Kopenhagen) existiert, ist eine maßgebliche Voraussetzung für eine generationengerechte, komfortable, sichere und nutzerakzeptierte Verkehrsabwicklung. Sie trägt als infrastrukturelles „Fundament“ dazu bei, den hohen Radverkehrsanteil am Modal Split zu erhalten und nachhaltig ausbauen zu können. Angestrebt ist eine Dimensionierung von Radverkehrsanlagen , die ein kommunikatives Nebeneinanderfahren, das notwendige Überholen aufgrund unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten und die Nutzung von Lastenfahrrädern als Transportmittel sowie von Fahrradanhängern ermöglicht (graphische Darstellungen siehe Anlage 2). Ein weiteres zentrales Kriterium komfortabler Radverkehrsanlagen ist die Ausstattung mit einer möglichst glatten Oberfläche. Denn durch einen möglichst geringen Rollwiderstand erhöht sich der Fahrkomfort erheblich und vergrößert sich die Reichweite deutlich (bei gefastem Betonsteinpflaster ist der individuelle Energieverbrauch gegenüber Asphalt 40 % höher, bei wassergebundener Decke sogar 50-100 % höher). Daher gilt es zukünftig ausschließlich Asphalt oder Betonsteinpflaster ohne Fase zu verwenden. Störende Rinnen und Borde, die häufig auch eine Sturzgefährdung im Übergang ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 8 - zum Gehwegbereich darstellen, sind zu beseitigen. Übergänge zwischen Fahrbahn und Radweg sind zu minimieren (Stichwort „0“-Absenkung). Wurzelschäden und Aufbrüche sind zeitnah zu beheben, um höhere Aufwendungen bei Fortschreiten der Schäden vermeiden zu können. Als wesentliches Element der Radverkehrskonzeption lässt sich die Festlegung einer stadtweiten, flächendeckenden Roteinfärbung der Radverkehrsanlagen begreifen. Dies kann durch Farbauftrag (z. B. im Bestand) wie bisher erfolgen oder aber, wie bspw. in den Niederlanden, bei Sanierung bzw. Neubau mittels durchgefärbtem Asphalt. Alle Verkehrsanlagen, die ausschließlich (z.B. Radfahrstreifen) oder vordergründig (z.B. Fahrradstraßen) für den Radverkehr bestimmt sind (inklusive aller Furten), sollen zukünftig durch ein rotes, selbsterklärendes und gut erkennbares Erscheinungsbild als Gesamtsystem besser wahrgenommen werden. Im Gegensatz zu Städten mit einem gering(er)en Radverkehrsanteil, muss die in Münster dominierende Verkehrsart im Straßenraum allein aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich hervorgehoben werden, um die Aufmerksamkeit auf Radfahrende zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Des Weiteren sollen perspektivisch alle Grundstückszufahrten und Einmündungen von untergeordneten Nebenstraßen im Zuge wichtiger Radverkehrsverbindungen aufgepflastert werden. Durch die daraus resultierende Geschwindigkeitsreduzierung beim Abbiegevorgang ist eine Verringerung der Unfallgefahr zu erwarten. Um die Qualität für Radfahrende zu steigern und den Radverkehr zu bündeln, sollen im Verlauf aufkommensstarker Radverkehrs-Verbindungen bzw. -Achsen weitere, deutlich wahrnehmbare Fahrradstraßen ausgewiesen werden (z.B. Südstraße, Achse Hermannstraße/Dahlweg, Achse Prinz-Eugen-Straße/Weißenburgstraße). Sofern der Radverkehr aktuell noch nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellt und durch die Ausweisung als Fahrradstraße ein wichtiger Netzschluss, z. B. im Verlauf einer stadtregionalen Veloroute geschaffen werden soll, ist von der Einrichtungsermächtigung Gebrauch zu machen, dass der Radverkehr alsbald die ‚vorherrschende Verkehrsart werden soll‘, damit so weiterer Radverkehr generiert werden kann (siehe Kapitel 3: Übergeordnete Zielsetzung). Hinsichtlich der Erkennbarkeit und somit der Akzeptanz von Fahrradstraßen werden zukünftig und rückwirkend alle Fahrradstraßen im Stadtgebiet durchgängig bevorrechtigt, auch sofern sie in Tempo 30-Zonen verlaufen, und erhalten ein einheitliches Design. So soll die Asphaltoberfläche durchgängig rot eingefärbt werden (s.o.). Vorbild sind die Fahrradstraßen in den Niederlanden. Ergänzend ist eine weiße Breitstrichmarkierung an beiden Fahrradbahnrädern vorgesehen, die an den Knoten und Grundstückseinmündungen als Furtmarkierung unterbrochen wird. Da auf Fahrradstraßen der Kfz-Verkehr nur nachrangig zugelassen ist, soll diesem Umstand durch die Hervorhebung als Bestandteil der ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 9 - Fahrradinfrastruktur Rechnung getragen werden, vergleichbar zur Markierung von Radfahrstreifen. So heben sich Fahrradstraßen von anderen Straßen in Tempo 30-Zonen deutlich ab und die Aufmerksamkeit wird auf den Radverkehr gelenkt. Als wesentliche Ergänzung der Radverkehrsinfrastruktur wird die Einrichtung von stadtregionalen Velorouten gesehen. Gerade vor dem Hintergrund der Zunahme der Radverkehrs-Reichweiten durch den zunehmenden Einsatz von E-Bikes und Pedelecs ist eine Qualitätsverbesserung der Alltagsrouten sowohl für die Stadtgesellschaft als auch für die Bevölkerung in den Umlandgemeinden eine wichtige Voraussetzung zur Förderung des Umstiegs vom Kfz auf das Fahrrad (vgl. Beschlussvorlage V/0232/2015). Dieser Umstieg resp. die Verkehrsverlagerung ist nicht zuletzt deswegen notwendig, um der derzeitigen Kfz- Stauproblematik entgegenzuwirken (Graphik siehe Anlage 3). Insgesamt 13 durchgängige, sichere und störungsarme stadtregionale Velorouten zwischen der Promenade und den Hauptorten der Umlandgemeinden sowie weitere Routen zur Anbindung der Außenstadtteile und als wichtige Zubringer-, Tangential- und Bypassverbindungen sollen für eine zügige Erreichbarkeit sorgen (Karte siehe Anlage 4). Dabei sollen insbesondere die Reisezeit und eine kontinuierliche Reisegeschwindigkeit – z.B. durch Verringerung der Wartezeit an Knotenpunkten – im Vordergrund stehen. Die Planung bzw. Auswahl der Routenführung er- folgte im Rahmen der stadtregionalen Zusammenarbeit. Die Velorouten sind im städtischen Radverkehrsnetz vollständig sozial integriert, denn sie verlaufen nicht losgelöst von, sondern ausschließlich auf bestehender Infrastruktur. Allerdings ist vielerorts ein Aus- bzw. Umbau erforderlich, um derzeitige Schwachpunkte der Routen (u.a. Knotenpunkte, Oberflächen- beschaffenheit, Breiten) sukzessive zu verbessern. Auch kann im Einzelfall ein abschnitts- weiser Neubau zum Netzschluss erforderlich werden. Die Zielstandards für Velorouten (s.o.) sind bewusst niedrigschwelliger gewählt als die für Radschnellwege in NRW geltenden Standards. Denn so werden die Realisierungschancen trotz der vorhandenen Flächen- konkurrenz, der teils beengten Verhältnisse und der begrenzten finanziellen Mittel deutlich vergrößert. Bevor eine Veloroute als solche beworben werden kann, müssen Mindest- anforderungen erfüllt sein, die in der Regel für den gesamten Routenverlauf gelten müssen: 1. Die ERA-Mindestmaße sind nicht zu unterschreiten , ein Ausbau auf Standardmaße ist konkret anzugehen 2. Es besteht eine durchgängige Verbindung ohne Net zunterbrechung 3. Die Oberfläche ist alltagstauglich und besteht a usschließlich aus Betonsteinpflaster oder Asphalt 4. Auf der gesamten Strecke ist außerorts bzw. auf nicht beleuchteten Abschnitten eine beidseitige Fahrbahnrandmarkierung (Schmalstrich) als Orientierungshilfe vorhanden 5. Reinigung, Unterhaltung und Winterdienst werden gewährleistet ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 10 - Die Velorouten sind gemäß der festgelegten Zielstandards im Rahmen einer noch festzulegenden Programm-Priorisierung auszubauen und anschließend zu bewerben. Neben den skizzierten radialen Velorouten soll eine tangentiale, durchgängig asphaltierte Radschnellverbindung entlang des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) zwischen Greven, Münster und Senden entstehen. Die Zielstandards sind mit denen der Velorouten identisch. Bereich der Stadtstrecke zwischen Warendorfer Straße und Hiltrup/Osttor ist aufgrund der hohen Frequentierung sowie Netzbedeutung der beidseitige Ausbau der Radverkehrs- anlagen das erklärte Ziel. Unabhängig von den Velorouten sollen in den kommenden Jahren weitere Inhalte der Radverkehrsplanung auf der Agenda stehen: A) Die bereits begonnene systematische Überprüfung zur Reduzierung von Sperrpfosten und Umlaufsperren im Stadtgebiet ist fortzusetzen, um überflüssige Barrieren zu beseitigen. B) Sukzessive werden an allen Lichtsignalanlagen die Radsignale durch eine Gelbkammer ergänzt. Dadurch wird das rechtzeitige Abbremsen erleichtert, das Anfahren beschleunigt und Rotlichtfahrten werden reduziert. C) In der Vergangenheit konnten an vielen Knotenpunkten Tote-Winkel-Spiegel installiert werden, um gefährliche Abbiegeunfälle mit teils schwerwiegenden Unfallfolgen zu verringern. Derzeitig wird die Maßnahme evaluiert und soll bei Erfolg fortgesetzt werden. D) Bei Änderungen von Signalprogrammen , auch aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit, ist darauf zu achten, dass die Lasten gleich verteilt werden. E) Für sogenannte Radwege auf privat (Privatwege, Wirtschaftswege, Interessentenwege), die das Radverkehrsnetz wesentlich ergänzen, sind Zuschüsse für die radfahrgerechte Instandhaltung auf Grundlage zu vereinbarender Qualitätskriterien zu zahlen. F) Noch bestehende Lücken im Radverkehrsnetz sind zu schließen . Teilweise ist hierfür der Neubau von Radverkehrsinfrastruktur zwingend erforderlich (z.B. Hessenweg- Schifffahrter Damm). G) Die Verkehrsführung für Radfahrende an Baustellen ist durch Baustellenkonzepte sicherzustellen. So soll die Kontinuität und Verkehrssicherheit für den Radverkehr gewährleistet sein und intensiver als bisher nach Einrichtung vor Ort überprüft werden. Um infrastrukturelle Investitionen zu begründen, Prioritäten für Maßnahmen zu benennen, saisonale Schwankungen zu erfassen und Trends zu erkennen, ist die Erhebung ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 11 - verlässlicher Radverkehrsdaten zwingend erforderlich. Aktuell werden in Münster Radfahrende bereits an zwei Punkten (Neutor und Wolbecker Straße) mittels automatischer Zählstellen (Induktionsschleifen) erfasst. Eine Maßnahme, die für den motorisierten Verkehr bereits seit vielen Jahren „Stand der Technik“ ist und in Münster an annähernd 100 Signalanlagen Anwendung findet. Im Jahr 2016 werden daher zunächst sieben weitere Radverkehrszählstellen installiert (vgl. Beschlussvorlage V/0224/2015). Die dabei gewonnenen Ganglinien ermöglichen erstmals die Einordnung und Bewertung an anderer Stelle vorgenommener manueller Zählungen. Gleichzeitig entsteht erstmals eine Datengrundlage zum alltäglichen Radverkehrsgeschehen und dessen Entwicklung. 6.2 Infrastruktur Parken Bei einer angestrebten Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ist zwingend die Fahrrad- Abstellthematik zu berücksichtigen. Denn wenn – wie gewünscht – künftig noch mehr Menschen das Fahrrad für die alltäglichen Wege nutzen, sind sichere und komfortable Abstellanlagen an Arbeitsplatzstandorten, in der Innenstadt und in stadtnahen Wohngebieten (Verstetigung des Programms „Fahrradständer in der Altstadt und in innenstadtnahen Wohngebieten“ (Beschlussvorlage V/0054/2012)) sowie an Verknüpfungspunkten mit dem ÖPNV/SPNV ein zentrales Basiselement der Radverkehrsplanung. Die zukünftigen Zielstandards sind in nachfolgender Tabelle 2 zusammengefasst: Tabelle 2: Standards Fahrradparken Fahrradparken Umfang Bemerkung Altstadt Anlehnbügel 85x85 DB 703 matt In Abstimmung mit Stadtgestaltung Wohngebiet innenstadtnah Anlehnbügel 85x85 verzinkt Systematisches Vorgehen Bei Neubauvorhaben (§ 51 BauO NRW) Gemäß Fahrradabstellsatzung Münster Nach Inkrafttreten BauO NRW An Supermärkten Anlehnbügel 85x85 verzinkt Eigenes Programm auflegen Radstation Bahnhofostseite 2.000-3.000 Plätze Angebot für freies Parken erforderlich Leezenbox Nach „Modell Roxel“ an allen Haltepunkten Betreiber Stadtwerke oder privat Bushaltestellen Angebotsplanung, wo erforderlich Überdachung an ausgew. Haltestellen ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 12 - Verknüpfung mit dem ÖPNV/SPNV: Der Hauptbahnhof als zentraler Verkehrsknoten ist in Münster die Nr. 1 im Fahrradparken. Den Kapazitätsengpässen soll durch eine zweite Radstation (auf der Bahnhofostseite) mit bis zu 3.000 Stellplätzen sowie Doppelparkständern im öffentlichen Straßenraum (Bahnhofstraße, Hamburger Tunnel) entgegengewirkt werden. Grundsätzlich gilt, dass durch attraktive Fahrradabstellanlagen an Bahnhaltepunkten die Einzugsbereiche signifikant vergrößert werden. Daher ist es notwendig, ein qualifiziertes und attraktives Angebot zu schaffen, das die multimodale Fortbewegung erleichtert. Nach dem Vorbild des Bahnhaltepunktes Roxel sollen Leezenboxen mit Anlehnbügeln oder doppelstöckigen Fahrradständern und elektronischem Schließsystem sukzessive an allen Schienenhaltepunkten als Standard installiert werden. Dies gilt auch für sämtliche Haltepunkte bei Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Münster-Sendenhorst (WLE). Für den Betrieb der Leezenboxen ist nach Abschluss des Testlaufs am Haltepunkt Roxel über eine Vergabe an einen professionellen Betreiber zu entscheiden. Die unmittelbare Nähe zum Bahnsteig ist mitunter wesentlich für die Akzeptanz und den Erfolg der jeweiligen Abstellanlage. Um den Nutzern von E-Bikes und Pedelecs gerecht zu werden, sind Elektro-Schließfächer zum Aufladen der Akkus vorzuhalten. In 2016 werden an insgesamt 16 Bushaltestellen im Stadtgebiet neue Abstellanlagen gebaut bzw. bestehende Anlagen erweitert, um eine sicheres Fahrradparken zu gewährleisten (in Summe handelt es sich um 82 Anlehnbügel sowie einen Fahrradständer (mit zehn Haken). Vergleichbar zu den geplanten Maßnahmen an Schienenhaltepunkten sollen hierdurch primär die Einzugsradien zur Förderung der Verknüpfung von Bus und Rad vergrößert werden. Um die Fahrradabstellsituation an den städtischen Bushaltestellen grundlegend zu verbessern, soll künftig ein zweijähriges Maßnahmenprogramm „Radabstellanlagen an Bushaltestellen“ aufgestellt und sukzessive umgesetzt werden. Darüber hinaus gilt es, die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Bus und Bahn (Stadt- und Regionalverkehr) weiterzuentwickeln. Denn für viele Bürgerinnen und Bürger ließe sich dadurch die individuelle Flexibilität auf ihren täglichen Wegen signifikant erhöhen und so eine vermehrte Nutzung des Umweltverbunds erreichen. 6.3 Kommunikation und Service Kommunikation und Service müssen zwei wesentliche Bausteine der zukünftigen Radverkehrsstrategie sein. Im Kern geht es u.a. um die Wertschätzung der Radfahrenden. Durch eine zügige Bearbeitung von Mängelmitteilungen und eine zeitnahe Instandsetzung, eine konsequente, turnusmäßige Unterhaltung der Infrastruktur sowie einen Winterdienst vorrangig auf Radverkehrsanlagen, Fahrradstraßen und Velorouten soll den Radfahrenden signalisiert werden: „Wir kümmern uns, ihr werdet ernstgenommen und seid willkommen“! ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 13 - Dazu zählt aber auch ein selbstbewusster Umgang mit dem bisher Erreichten. PR-Image- Kampagnen pro Radverkehr mit dem Hinweis auf den städtischen Status als Fahrrad(haupt)stadt sollen zukünftig verstärkt initiiert werden, um das Thema Radverkehr noch deutlicher in der Öffentlichkeit zu platzieren. Einen guten Rahmen dafür bieten u.a. die großen Fahrradaktionstage auf dem Stubengassen-Platz. Es gilt die Aktionstage als jährliche Veranstaltung zu etablieren. Eine zusätzliche öffentlichkeitswirksame Methode, um das Bewusstsein für das Fahrrad im städtischen Kontext zu fördern und den hohen Wert des Radverkehrs für Münster darzustellen, ist die geplante Installation von zunächst zwei Informationstafeln , die die tägliche und jährliche Radverkehrsmenge unmittelbar „live“ abbilden. Es handelt sich dabei um ein technisches Instrument, das mittels Zählstellen (siehe Infrastruktur Fahren) erfasste Daten sowie die Uhrzeit und die Temperatur digital auf Displays darstellt. Als Standorte sind aufgrund der Frequentierung und der Sichtbarkeit als erste Standorte das Neutor und die Hammer Straße (Einfahrt Ludgeriplatz) ausgewählt worden. Darüber hinaus sollen Kommunikationsstrategien dazu dienen, das Positive des Radverkehrs hervorzuheben, aber auch Hinweise zum Verkehrsverhalten, wie z. B. mehr Regeltreue, Gelassenheit und Gefahrenbewusstsein zu geben. Denn dies gelingt nur, wenn eine pro-aktive Öffentlichkeitsarbeit stattfindet. Als weitere Serviceeinrichtungen für Radfahrende sollen zusätzliche öffentlich nutzbare, elektrisch betriebene Luftstationen im Stadtgebiet installiert werden. Die Erfahrungen mit den Luftstationen an der Heinrich-Brüning-Straße und am Stadthaus III belegen, dass diese Stationen sehr gut angenommen werden. Daher ist im Innenstadtbereich, am Hauptbahnhof, in den stadtnahen Wohngebieten, an universitären Einrichtungen, an großen Gewerbe- und Dienstleistungsstandorten, Krankenhäusern etc. sowie in allen Stadtteilen an den zentralen Orten die Installation weiterer Luftstationen vorgesehen. Die Finanzierung kann beispielsweise mithilfe der Unterstützung von geeigneten Sponsoren erfolgen. Nutzer von Pedelecs bzw. E-Bikes, insbesondere Berufspendler, die bis zu ihrem Arbeitsplatz eine größere Streckenlänge zurücklegen, sind darauf angewiesen, den Akku am Arbeitsplatz aufzuladen. Die derzeitigen Dienstvorschriften lassen dies jedoch nicht zu. Die Stadtverwaltung sollte deshalb mit gutem Beispiel vorangehen, dies zu ändern. Bereits jetzt verfügt Münster über ein dicht beschildertes Radverkehrsnetz, um gerade Ortsfremden die Orientierung zu erleichtern. Diese Radverkehrswegweisung ist regelmäßig zu kontrollieren und zeitnah instand zu setzen. Nur als ganzheitliches, fehlerfreies System erfährt die Wegweisung eine Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern und übernimmt so eine wichtige Servicefunktion. ANLAGE 1: Radverkehrskonzept – Münster 2025 - 14 - 7 Fazit Die wachsende Stadt Münster steht in puncto Verkehr vor großen Herausforderungen. Es bedarf einer konsequenten Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzepts Münster 2025, wenn auch weiterhin die hohe Freiraum- und dadurch Lebensqualität Münsters erhalten bleiben soll. Denn Radverkehr orientiert sich am Maßstab Mensch und führt dazu, dass der Straßenraum gleichzeitig gern genutzter Aufenthaltsraum wird. Gerade die Einhaltung der für Münster definierten Radverkehrsstandards, eine flächendeckende Roteinfärbung jeglicher Radverkehrsinfrastruktur, durchgängige, komfortable Velorouten in die Außenstadteile und Umlandgemeinden, ein ausreichendes Angebot sicherer Fahrradabstellanlagen und weiterer Serviceeinrichtungen werden dazu führen, dass künftig noch mehr Radverkehr generiert und verträglich abgewickelt werden kann. Dem Radverkehr als zentralem Baustein des Münsteraner Verkehrssystems wird so der Stellenwert eingeräumt, den er aufgrund all seiner positiven Aspekte zwangsläufig verdient. Es versteht sich von selbst, dass das Radverkehrskonzept nur umgesetzt werden kann, wenn personelle Ressourcen und finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Inwieweit dies durch Umverteilung, oder zusätzliche Mittel zu erreichen ist, ist im Rahmen der politischen Beratung zu klären. Grundsätzlich bleibt jedoch anzumerken, dass sich Ausgaben zur Verbesserung des Radverkehrs (u.a. Bau, Unterhaltung, Winterdienst, Werbung) mehrfach amortisieren. Durch die Substituierung von Kfz-(Pendler)Verkehren können mittelfristig erhebliche Kosten im Straßenbau eingespart werden. Darüber hinaus ergeben sich gesundheits- und klimapolitische Effekte mit einem ebenfalls erheblichen volkswirtschaftlichen Gewinn, wenn der Radverkehr konsequent gefördert wird. Beispielberechnungen z.B. aus Dänemark zeigen: Während die Gesellschaft durch jeden geradelten Kilometer pro Person 16 Cent einspart, kostet jeder per PKW zurückgelegte Kilometer die Gesellschaft 15 Cent. Radfahren erzeugt also einen erheblichen Nettogewinn für die Gemeinschaft. Außerdem führt Radfahren auch zu individuellen Kostenvorteilen für jede(n) Einzelne(n): Jeder geradelte Kilometer kostet nur 8 Cent, jeder per PKW zurückgelegte Kilometer hingegen durchschnittlich 50 Cent. Somit stellt sich Radverkehr insgesamt als innerstädtische Mobilitätsform für die Kommune als bei weitem wirtschaftlichste Mobilitätsform dar.
Anlage_4_Karte Velorouten in der Stadtregion Münster
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! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Greven Senden Telgte Nottuln Münster Havixbeck Ostbevern Ascheberg Altenberge Everswinkel Sendenhorst Drensteinfurt Brock Darup Roxel Vadrup Gimbte Sprakel Hiltrup Wolbeck Herbern Handorf Albachten Rinkerode Walstedde Bösensell Nienberge Albersloh Reckenfeld Hohenholte Westbevern Amelsbüren Davensberg Appelhülsen Schapdetten Alverskirchen Ottmarsbocholt B 51 K 1 K 13 L 510 K 3 L 520 L 581 K 4 L 884 L 843 L 588 K 2 B 54 L 586 B 219 L 844 K 39 K 51 L 585 L 529 B 235 K 60 K 17 K 16 B 58 L 551 K 46 L 550 K 33 K 44 K 7 L 587 K 39 L 586 L 843 K 13 L 586 B 54 L 843 L 529 L 884 B 219 L 843 K 3 B 54 K 3 K 42 L 510 B 219 L 843 K 60 B 54 K 18 K 10 L 551 L 830 L 844 L 811 B 58 K 17 K 53 L 884 L 587 K 33 K 31 B 525 L 585 K 21 L 529 K 24 K 16 K 30 L 529 L 529 L 81 1 K 33 L 551 L 844 L 844 L 585 L 811 K 22 L 830 L 81 1 L 529 0 3 6 91,5 Kilometer Distanzzur Promenade 20 km Entwicklungsziele im stadtregionalen Alltagsradwegenetz Technische Bearbeitung: Geschäftsstelle Ansprechpartnerkreis Stand: 25.7.2016 Datenquelle: Geodaten © OpenStreetMap und Mitwirkende Promenade Straßen, Wege Gemeindegrenze Siedlungsfläche Stadtregionale Entwicklungsziele Kommunale Entwicklungsziele potentielle stadtregionale Velorouten von der Umlandgemeinde zur münsteraner Promenade potentiell wichtige Zubringer-, Tangential- oder Bypassverbindungen ANLAGE 4: Karte Velorouten in der Stadtregion Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0647/2016
Anlage_5_Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts - Münster 2025
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ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Ü bersicht der Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts ADFC Münsterland e.V. 1.1 ERA nicht ausreichend (vgl. 2.3, 3.1) 1.2 Veloroute DEK und Campusroute 1.3 Innerörtliche Einrichtungsradwege 1.4 Innerörtliche Einrichtungsradwege mit hoher Belastung 1.5 Radfahrstreifen 1.6 Radfahrstreifen mit hoher Belastung 1.7 Kombinierte Geh-/Radwege 1.8 Zweirichtungsverkehr 1.9 Standards Velorouten (vgl. 2.5) 1.10 Oberflächen Radverkehrsanlagen (vgl. 4.3) 1.11 Radwegebenutzungspflicht (vgl. 2.1, 2.4, 6.3) 1.12 Abstellanlagen an Bahnhaltepunkten 1.13 Fahrräder in Bus und Bahn 1.14 Standards Fahrradparken 1.15 Doppelparkständer 1.16 Anlehnbügel 1.17 Abstellanlagen auf Gehwegflächen (vgl. 4.2) 1.18 Potentiale an Bahnhaltepunkten 1.19 Abstellmöglichkeiten Bahnhofostseite 1.20 Mängelmitteilungen 1.21 Elektrische Luftstationen 1.22 Radverkehrswegweisung 1.23 Sicherheitskampagnen und -Maßnahmen 1.24 Umverteilung der Verkehrsfläche (vgl. 3.4, 6.2) 1.25 Umverteilung der Geldmittel 1.26 Reduzierung der Kfz-Höchstgeschwindigkeit (vgl. 3.2) VCD Regionalverband Münsterland 2.1 Radwegebenutzungspflicht (vgl. 1.11, 2.4, 6.3) 2.2 Sicherheitsabstand 2.3 ERA nicht ausreichend (vgl. 1.1, 3.1) 2.4 Radwegebenutzungspflicht (vgl. 1.11, 2.1, 6.3) 2.5 Standards Velorouten (vgl. 1.9) 2.6 Kooperation mit Unternehmen, Verbänden etc. 2.7 „Anti-Kfz-Maßnahmen“ (vgl. 3.3, 3.4) Umweltforum Münster e.V. 3.1 ERA nicht ausreichend (vgl. 1.1, 2.3) 3.2 Reduzierung der Kfz-Höchstgeschwindigkeit (vgl. 1.26) 3.3 „Anti-Kfz-Maßnahmen“ (vgl. 2.7, 3.4) 3.4 „Anti-Kfz-Maßnahmen“ (vgl. 1.24, 2.7, 3.3, 6.2) 3.5 Einbindung wissenschaftlicher Faktenlage Anlage 5 zur Vorlage V/0647/2016 ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 4.1 Dimensionierung Radverkehrsanlagen 4.2 Abstellanlagen auf Gehwegflächen (vgl. 1.17) 4.3 Oberflächen Radverkehrsanlagen (vgl. 1.10) 4.4 Sichere Querung von Radwegen 4.5 PR zum Thema „Barrieren durch abgestellte Fahrr äder“ 4.6 Ausreichende Gehwegbreiten 4.7 Trennstreifen zwischen Geh- und Radweg 4.8 Abstellanlagen auf privatem Grund Stadtwerke Münster GmbH 5.1 Belange des ÖPNV im fließenden Verkehr 5.2 Gemeinsame Sonderspuren für Bus und Fahrrad 5.3 Radverkehrsführung bei Baumaßnahmen BUND-Kreisgruppe Münster 6.1 Erhöhung des Radverkehrsanteils 6.2 Umverteilung der Verkehrsfläche (vgl. 1.24, 3.4 ) 6.3 Radwegebenutzungspflicht (vgl. 1.11, 2.1, 2.4) 6.4 Tempo 30 in der Innenstadt Mündliche Mitteilungen im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr 7.1 Ladestationen für Pedelec-Akkus 7.2 Selbst-Verpflichtung und Verbindlichkeit 7.3 Besucher- und Wirtschaftsverkehr 7.4 Baumittel 7.5 Touristischer Radverkehr 7.6 Verknüpfung mit Luftreinhalteplan und Lärmaktio nsplan ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.1 ADFC Münsterland e.V. 2.3, 3.1 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Erhebliche Bedenken kommen jedoch, wenn unter dem Gesichtspunkt „begrenzter Haushaltsmittel“ (Z. 101) nur noch von einer „ Ertüchtigung und dem Ausbau des bestehenden Netzes “ (Z. 104) die Rede ist und als zukünftiger Maßstab für die Dimensionierung von Radverkehrsanlagen im Wesentlichen die „Standardwerte der ERA 2010“ (Z. 1024) zu Grunde gelegt werden. Bei den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA) handelt es sich um ein maßgebliches deutsches Standardwerk. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die ERA 2010 grundsätzlich nicht auf die in Münster vorherrschenden hohen Radverkehrsaufkommen ausgerichtet sind. So gilt gemäß ERA 2010 bereits ein Verkehrsaufkommen von 300 Radfahrern in der Spitzenstunde als hoch. Dieser Wert wird in Münster an vielen Stellen regelmäßig um das Zweifache überschritten, auf den Haupt- Radverkehrsachsen (bspw. am Hörstertor, Neutor) treten sogar das Drei- oder Vervierfache dieser Werte auf. Ein auf den ERA 2010 basierendes RVK für Münster muss daher schon im Ansatz unterdimensioniert ausfallen und ist in keiner Weise zukunftsorientiert. Die Orientierung an den ERA- Maßgaben würde demnach zu erheblichen Reisezeit-, Sicherheits- und Komfortverlusten für den Radverkehr in Münster führen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 3 Begrenzte Haushaltsmittel machen es nötig, hauptsächlich „in die Fläche zu investieren“, um gesamtstädtisch nachhaltige Verbesserungen zu erzielen, von denen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger Münsters sowie Gäste und Pendler gleichermaßen profitieren. Dies bedeutet vorrangig die Ertüchtigung und den Ausbau des bestehenden Netzes. Dem gegenüber sollten teure Einzelmaßnahmen nur dann realisiert werden, wenn sie sich für eine große Nutzergruppe positiv auswirken. Sogenannte „Leuchtturm-Projekte“ sind hierbei hinsichtlich Kosten und Nutzen gesondert zu würdigen. Vgl. Kapitel 6.1 Die übergeordnete Zielsetzung (Kapitel 3) macht deutlich, dass nicht nur der gegenwärtige Radverkehr komfortabel und sicher geführt werden muss, sondern das besondere Augenmerk auf dem zukunftsgerechten Ausbau der Infrastruktur liegen soll. Nur so kann die mittelfristige „Zielmarke“ von 50 % Radverkehrsanteil am Modal Split der Münsteraner erreicht werden. Hierzu bedarf es in Münster der Anwendung von Radverkehrsstandards (siehe Tabelle 1), die sich an den Standardmaßen der ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)) orientieren, aber im Bedarfsfall (z.B. hoch frequentierte Querschnitte und Velorouten) auch darüber hinausgehen. Stellungnahme der Verwaltung: Wenn Straßenquerschnitte besonders hohe Radverkehrsmengen aufweisen und die Bemaßungen der ERA nicht ausreichen um Komfort und Sicherheit zu gewährleisten, werden Einzelfallentscheidungen zugunsten (noch) breiterer Radverkehrsanlagen angestrebt. Die Verwaltung wird sich in diesen Fällen am Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) orientieren, um die Qualität des Radverkehrsablaufs sicherzustellen. Dabei gilt, dass in der Regel die Qualitätsstufe QSV C nicht unterschritten werden sollte, da es ansonsten zu einer deutlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.2 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Einrichtung der Radschnellverbindung entlang des Do rtmund-Ems-Kanals Vorschlag 1: Ausbau nicht nur bis zur Warendorfer S traße sondern bis zur Schleuse Vorschlag 2: Weitere Einrichtung von Radschnellverb indungen als „Stadtlinien“ wie z. B. eine Campuslinie zwischen Hauptbahnhof und Uni-Klinikum und naturwissenschaftlichen Instituten; Anbindung von Bahnhaltepunkten an Gewerbegebiete, Verwaltungs- oder Schulzentren etc. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Neben den skizzierten radialen Velorouten soll eine tangentiale, durchgängig asphaltierte Radschnellverbindung entlang des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) zwischen Greven, Münster und Senden entstehen. Die Zielstandards sind mit denen der Velorouten identisch. Bereich der Stadtstrecke zwischen Warendorfer Straße und Hiltrup/Osttor ist aufgrund der hohen Frequentierung sowie Netzbedeutung der beidseitige Ausbau der Radverkehrs-anlagen das erklärte Ziel. Stellungnahme der Verwaltung: Zu Vorschlag 1: Die Verbesserung der Radwege entlang des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Kommunalgrenze Senden und Kommunalgrenze Greven sind bereits Bestandteil der Konzeption, nicht nur auf der Stadtstrecke bis zur Warendorfer Straße. Zu Vorschlag 2: Die geforderte „Campuslinie“ ist im bestehenden Netz eingebunden, der Bau einer separaten Trasse ist nicht realistisch. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.3 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Für innerörtliche Einrichtungsradwege setzt das RVK eine Regelbreite von zwei Metern zuzüglich 50 bis 75 cm Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn an. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Maß bei der zu erwartenden Zunahme der Nutzung mehrspur iger Fahrräder (bspw. Fahrradanhänger, Lastenräder, Spezialanfertigungen für mobilitätsein geschränkte Menschen) nicht ausreichend sein wird: Bereits für Überholvorgänge zwischen einem ei nspurigen und einem zweispurigen Fahrrad fordern die ERA 2010 alleine für die Radverkehrsfüh rung eine Mindestbreite von 2,30 Metern. Um also bei dem hohen Radverkehrsanteil in Münster „kommunikatives Nebeneinanderfahren, das notwendige Überholen aufgrund unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten“ (z. B. durch Pedelecs) „und die Nutzung von Lastenfahrrädern“ (Z. 203 ff) zu ermöglichen, also um sicher, zügig und komfortabel fahren zu können, fordert der ADFC eine durchgehende Mindestbreite von 2,30 m. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausführungen der ERA stellen lediglich einen notwendig lichten Raum von 2,30 m für Überholvorgänge zwischen einspurigen und zweispurigen Fahrrädern dar, postulieren 2,30 m aber nicht als Regel- bzw. Mindestbreite. Im Bedarfsfall kann der nach ERA und nach definierten Standards in Tabelle 1 des RVK geforderte Sicherheitstrennstreifen für Überholvorgänge ausnahmsweise mitgenutzt werden. So ergibt sich ein lichter Raum von > 2,30 m. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.4 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Für innerörtliche Einrichtungsradwege mit hoher Bel astung, d. h. bei „starkem Radverkehr und bei häufiger Nutzung durch mehrspurige Fahrräder“, sind laut ERA 2010 (S. 16), „ größere Breiten zweckmäßig .“ Das RVK macht keine quantitative oder qualitativ e Aussage zu dem Begriff „ hohe Belastung “. Um Planungssicherheit zu erhalten, fordert der A DFC, dass ab einem Radverkehrsaufkommen von 300 Radfahrern pro Stunde (ERA 2010, S. 88 und S. 91) von einem hohen Radverkehr auszugehen ist. Für diese Radverkehrsanl agen ist eine durchgehende Mindestbreite von 3,00 m anzunehmen. Für die Bemessungen sind Verkehrszählungen zu Grunde zu legen. Zukünftig zu erwartende Entwicklungen, z. B. durch die Verkehrsb ündelungen beim Neubau von Velorouten u. ä. sind hierbei zu berücksichtigen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Wenn Straßenquerschnitte besonders hohe Radverkehrsmengen aufweisen und die Bemaßungen der ERA nicht ausreichen um Komfort und Sicherheit zu gewährleisten, werden Einzelfallentscheidungen zugunsten (noch) breiterer Radverkehrsanlagen angestrebt. Die Verwaltung wird sich in diesen Fällen am Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) orientieren, um die Qualität des Radverkehrsablaufs sicherzustellen. Dabei gilt, dass in der Regel die Qualitätsstufe QSV C nicht unterschritten werden sollte, da es ansonsten zu einer deutlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.5 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Für Radfahrstreifen fordert der ADFC, wie für inner örtliche Radwege, eine durchgehende Mindestbreite von 2,30 m. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Im Radverkehrskonzept ist die zukünftige Standardbreite von Radfahrstreifen mit 2,25 m angegeben. Eine Diskussion über zusätzliche 5 cm sollte aus Sicht der Verwaltung nicht geführt werden. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.6 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Das RVK macht keine Aussagen zu Radfahrstreifen mit hoher Belastung. Hier fordert der ADFC, auf Grundlage derselben Kriterien wie für innerörtliche Einrichtungsradwege mit hoher Belastung, eine durchgehende Mindestbreite von 3,00 m. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Wenn Straßenquerschnitte besonders hohe Radverkehrsmengen aufweisen und die Bemaßungen der ERA nicht ausreichen um Komfort und Sicherheit zu gewährleisten, werden Einzelfallentscheidungen zugunsten (noch) breiterer Radverkehrsanlagen angestrebt. Die Verwaltung wird sich in diesen Fällen am Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) orientieren, um die Qualität des Radverkehrsablaufs sicherzustellen. Dabei gilt, dass in der Regel die Qualitätsstufe QSV C nicht unterschritten werden sollte, da es ansonsten zu einer deutlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.7 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die ERA 2010 (S. 27) empfiehlt nur dort kombinierte Geh-/Radwege, wo die „ Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist “, denn, „ Radverkehr im Gehwegbereich kann Fußgänger verunsichern und gefährden “. und wird den Ansprüchen des Radverkehrs oft nur unzureichend gerecht. Wegen des allgemein hohen Rad verkehrs in Münster und um die Sicherheit und die Leichtgängigkeit beider Verkehre zu fördern, fordert der ADFC grundsätzlich den Verzicht auf innerörtliche kombinierte Geh-/Radwege. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Im Radverkehrskonzept ist die Definition von Standards für kombinierte Geh-/Radwege der Vollständigkeit halber vorgenommen worden. Innerorts sollen kombinierte Geh-/Radwege nur in absoluten Ausnahme fällen ausgewiesen werden, und nur dort, wo sich keine adäquate Alternative bietet sowie sehr geringer Fußverkehr vorherrscht. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.8 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Bedeutet schon der Einrichtungs-Geh-/Radweg eine hö here Gefährdung der Verkehrsteilnehmer, so trifft dies insbesondere auf Zweirichtungs-Geh-/Radwege zu. Der ADFC fordert daher auch in dem Fall grundsätzlich den Verzicht auf innerörtliche Zweirichtungs-Geh-/Radwege. Anmerkung: Auch die ERA 2010 sieht eine solche Verkehrsanlage nicht explizit vor. Innerörtliche Zweirichtungsradwege gelten nach derzeitigem Stand der Forschung als extrem unfallfördernd. Auch an den Stellen, an denen die Stadt Münster derzeit entsprechende Verkehrsführungen eingerichtet hat (bspw. vor der Mensa II oder an der Weseler Straße zwischen Kanonengraben und Bismarckallee) befinden sich bekannte Unfallschwerpunkte. Wegen den besonderen Gefahren an Knotenpunkten und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sollten innerörtliche Zweirichtungsradwege demnach nur die Ausnahme sein (Peter Gwiasda, VIA e.G. Köln, Die neue ERA, 09.03.2011). Der ADFC fordert, dass sie allenfalls für kurze Netzverbindungen in Frage kommen und dass die Spurbreiten denen der o. g. Einrichtungsradwege entspricht, d. h. ein Zweirichtungsradweg ist doppelt so breit wie ein Einrichtungsradweg der jeweiligen Belastungskategorie. Innerörtliche Zweirichtungsradwege sind nicht als eigenständiges Netzelement zu betrachten. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Die ERA sieht separate Infrastruktur für den Zweirichtungsverkehr explizit vor und formuliert dafür auch explizit Regelbreiten. In Münster soll der Zweirichtungsverkehr nur ausnahmsweise und bei wesentlicher Verbindungsfunktion zugelassen werden. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.9 ADFC Münsterland e.V. 2.5 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Leider lässt der beschriebene Standard im RVK als „durchgehende Radroute mit den oben genannten Elementen und jeweils entsprechenden Breiten “ (Tabelle 1) befürchten, dass eine Veloroute ein Flickwerk aus schon vorhandenen Radverkehrsanlagen wird, bestehend aus: Ein- und Zweirichtungsradwegen, Schutzstreifen, Radfahrstreifen, kombinierten gemeinsamen Geh/Radwegen und Fahrradstraßen, in Breiten zwischen 1,5 und 4 Metern, zusammengehalten durch eine rote Leitlinie, und ohne zureichende Ausstattungsstandards. Es wird zwar „zügige Erreichbarkeit“ und „kontinuierliche Reisegeschwindigkeit“ genannt (Z. 263), aber es ist nicht ausreichend erkennbar, wie die in der ERA 2010 (S.10) benannte Zielgröße „angestrebte Fahrgeschwindigkeiten in km/h“ für AR II, AR III und AR IV (überregionale, regionale und nahräumige Radverkehrsverbindung) von 20 - 30 km/h sowie IR II (innergemeindliche Radschnellverbindung) von 15 - 25 km/h erreicht werden kann. Der ADFC fordert für Velorouten und für eine Radschnellverbindung parallel zum Dortmund-Ems- Kanal (DEK) folgende Standards: - Evaluierung jeder Veloroute nach dem Kriterium Reisezeit, auf Grundlage z. B. der niederländischen Leitlinien (CROW) und/oder dem niederländischen „Fietsbalance“. - Angenommen wird eine allgemein akzeptierte Reisezeit von Pendlern, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels, von 30 bis 45 min. - Außerörtliche Mindestbreite für Einrichtungsradweg von 3,00 m und Zweirichtungsradweg von 4,00 m - Keine Führung von Velorouten auf Schutzstreifen - Keine Führung auf kombinierten Geh-/Radwegen, Anmerkung: Eine gemeinsame Führung von Fußgänger und Radverkehr auf Hauptverbindungen des Radverkehrs ist gem. ERA 2010 (S. 27) ein Ausschlusskriterium. - Durchgängiges, gut erkennbares Erscheinungsbild und Wegeverlauf - Oberfläche aus Asphalt mit tieferem Unterbau - Weitgehende Bevorrechtigung an Knotenpunkten (außer an klassifizierten Straßen) mit Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeit - Priorisierung durch LSA (grüne Welle) - Beleuchtung, inner- und nach Möglichkeit auch außerörtlich, zur sozialen Sicherheit, gendergerecht, gem. Amsterdamer Verträge, an 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche (24/7- Prinzip) - Durchgehende Fahrbahnmarkierung - Kurvenradien an die örtlichen Gegebenheiten angepasst - Reinigung und Unterhalt (Winterdienst zeitgleich mit dem Vorbehaltsnetz und den klassifizierten Straßen) - Einheitliche und durchgehende Wegweisung Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Als wesentliche Ergänzung der Radverkehrsinfrastruktur wird die Einrichtung von 25 stadtregionalen Velorouten gesehen. Gerade vor dem Hintergrund der Zunahme der Radverkehrs-Reichweiten durch den zunehmenden Einsatz von E-Bikes und Pedelecs ist eine Qualitätsverbesserung der Alltagsrouten sowohl für die Stadtgesellschaft als auch für die Bevölkerung in den Umlandgemeinden eine wichtige ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Voraussetzung zur Förderung des Umstiegs vom Kfz auf das Fahrrad (vgl. Beschlussvorlage V/0232/2015). Dieser Umstieg resp. die Verkehrsverlagerung ist nicht zuletzt deswegen notwendig um der derzeitigen Kfz-Stauproblematik entgegenzuwirken (Graphik siehe Anlage 2). Insgesamt 25 durchgängige, sichere und störungsarme Velorouten (Karte siehe Anlage 3), die die Umlandgemeinden und Außenstadtteile mit der Promenade in Münster verbinden, sollen für eine zügige Erreichbarkeit sorgen. Dabei sollen insbesondere die Reisezeit und eine kontinuierliche Reisegeschwindigkeit – z.B. durch Verringerung der Wartezeit an Knotenpunkten – im Vordergrund stehen. Bei der Planung bzw. Auswahl der Routenführung wurden die Umlandgemeinden intensiv eingebunden. Die Velorouten sind im städtischen Radverkehrsnetz vollständig sozial integriert, denn sie verlaufen nicht losgelöst von, sondern ausschließlich auf bestehender Infrastruktur. Allerdings ist vielerorts ein Aus- bzw. Umbau erforderlich, um derzeitige Schwachpunkte der Routen (u.a. Knotenpunkte, Oberflächen-beschaffenheit, Breiten) sukzessive zu verbessern. Auch kann im Einzelfall ein abschnittsweiser Neubau zum Netzschluss erforderlich werden. Die Zielstandards für Velorouten (s.o.) sind bewusst niedrigschwelliger gewählt als die für Radschnellwege in NRW geltenden Standards. Denn so werden die Realisierungschancen trotz der vorhandenen Flächenkonkurrenz, der teils beengten Verhältnisse und der begrenzten finanziellen Mittel deutlich vergrößert. Bevor eine Veloroute als solche beworben werden kann, müssen Mindestanforderungen erfüllt sein, die in der Regel für den gesamten Routenverlauf gelten müssen: 1. Die ERA-Mindestmaße sind nicht zu unterschreiten, ein Ausbau auf Standardmaße ist konkret anzugehen 2. Es besteht eine durchgängige Verbindung ohne Netzunterbrechung 3. Die Oberfläche ist alltagstauglich und besteht ausschließlich aus Betonsteinpflaster oder Asphalt 4. Auf der gesamten Strecke ist außerorts bzw. auf nicht beleuchteten Abschnitten eine beidseitige Fahrbahnrandmarkierung (Schmalstrich) als Orientierungshilfe vorhanden 5. Reinigung, Unterhaltung und Winterdienst werden gewährleistet Im Jahr 2016 sollen die Velorouten in den Korridoren Münster-Greven, Münster-Telgte und Münster- Everswinkel prioritär ertüchtigt werden. Das wesentliche Kriterium für diese Priorisierung der Velorouten ist die möglichst hohe Deckung von Aufwand und Nutzen (Frequentierung). Ab 2017 sind kontinuierlich alle weiteren Routen gemäß der festgelegten Zielstandards im Rahmen einer noch festzulegenden Programm-Priorisierung auszubauen und anschließend zu bewerben Stellungnahme der Verwaltung: Soweit umsetzbar besteht ohnehin der Anspruch, eine möglichst attraktive Infrastruktur für den stadtregionalen Radverkehr vorzuhalten. In enger Abstimmung mit den Umlandgemeinden werden gemeinsame Handlungsziele erarbeitet. Den Ausführungen des Radverkehrskonzepts zu der Thematik Velorouten ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.10 ADFC Münsterland e.V. 4.3 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Das RVK schlägt für die Oberflächen der Radverkehrsanlagen Asphalt oder Betonsteinpflaster ohne Fase vor. Laut ERA 2010 (S. 76) werden „ die grundlegenden Anforderungen … durch maschinell eingebaute Decken aus Asphalt “ jedoch „insgesamt am besten erfüllt. Der Einbau von … Betonsteinen oder Klinkern ist wegen des fugenbedingten höheren Rollwiderstandes im Neubau sorgfältig abzuwägen .“ Der ADFC fordert daher ausschließlich den Einbau von Asphalt wegen der bekannten Nachteilen von Betonsteinpflaster, auch von ungefastem Betonpflaster - höherer Rollwiderstand und weniger Fahrkomfort erfordern mehr Krafteinsatz und führen damit zu geringeren Reichweiten. Um den Komfort dauerhaft sicherzustellen und um den Unterhalt zu verringern, sollte der Unterbau tiefer ausgeführt werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Ein weiteres zentrales Kriterium komfortabler Radverkehrsanlagen ist die Ausstattung mit einer möglichst glatten Oberfläche. Denn durch einen möglichst geringen Rollwiderstand erhöht sich der Fahrkomfort erheblich und vergrößert sich die Reichweite deutlich (bei gefastem Betonsteinpflaster ist der individuelle Energieverbrauch gegenüber Asphalt 40 % höher, bei wassergebundener Decke sogar 50-100 % höher). Daher gilt es zukünftig ausschließlich Asphalt oder Betonsteinpflaster ohne Fase zu verwenden. Störende Rinnen und Borde, die häufig auch eine Sturzgefährdung im Übergang zum Gehwegbereich darstellen, sind zu beseitigen. Übergänge zwischen Fahrbahn und Radweg sind zu minimieren (Stichwort „0“-Absenkung). Stellungnahme der Verwaltung: Innerstädtisch soll auch zukünftig Betonsteinpflaster verwendet werden. Neben stadtgestalterischen Gründen spricht insbesondere dafür, dass notwendige Arbeiten z.B. am Leitungsnetz einfacher und ohne optische Rückstände („Asphaltflicken“) durchgeführt werden können. Des Weiteren trocknet Betonsteinpflaster im Vergleich zum Asphalt deutlich schneller ab und erhöht so den Fahrkomfort merklich. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.11 ADFC Münsterland e.V. 2.1, 2.4, 6.3 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Der ADFC lehnt das pauschale Festhalten der Stadt Münster an der Radwegebenutzungspflicht ab, obwohl die Voraussetzungen hierfür seit der StVO-Novelle von 1997 an vielen Radverkehrsanlagen nicht vorlagen bzw. auch heute noch nicht vorliegen, weil z. B. keine besondere Gefährdung vorliegt und/oder die erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Die Fahrbahn ist in Münster durchgängig die direkteste, die zügigste Strecke mit den besten, reibungsärmsten Oberflächen. Diese Fahrbahnen müssen als Regelfall und Normalfall der STVO für den Radverkehr, besonders für den zügigen Radverkehr, offen bleiben. Hier wird bisher der Radverkehr häufig ausgebremst zugunsten eines schnellen Autoverkehrs. Die nun angekündigte Einzelfallprüfung wird deshalb vom ADFC begrüßt. Allerdings fehlen Angaben zur zeitlichen Umsetzung und konkrete Kriterien für die Bewertung. Der ADFC schlägt daher für die Bewertung vor, den „Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz“ (Jonas Klöpfer und Bernd Mayer-Zawar, Stadt Mainz, 06.2011) anzuwenden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur (wie in der Tabelle 1 skizziert) macht Diskussionen über eine Radwegebenutzungspflicht hinfällig, denn auskömmliche Radverkehrsanlagen werden auch ohne Benutzungspflicht angenommen. Die grundsätzliche, pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der teilweise generalisierten Vorgehensweise anderer Kommunen ist in Münster nicht beabsichtigt. Stattdessen ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Zentrales Kriterium bei der Abwägungsentscheidung im Einzelfall ist das Vorhandensein einer qualifizierten Gefahrenlage. Die drei definierten Parameter dafür sind a) die zulässige Höchstgeschwindigkeit, b) die Verkehrsbelastungszahlen sowie c) die Anzahl der Fahrspuren. Sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden können, so sind Begleitmaßnahmen wie z. B. die Signalschaltungen hinsichtlich der Räumzeiten von Radfahrenden anzupassen und gleichzeitig die dann „Sonstigen (Hochbord-)Radwege“ nutzergerecht und verkehrssicher instand zu halten. Denn eine separate Radverkehrsinfrastruktur, wie sie nicht nur in Münster, sondern in fast allen anderen namhaften Fahrradstädten (z.B. Utrecht, Amsterdam, Kopenhagen) existiert, ist eine maßgebliche Voraussetzung für eine generationengerechte, komfortable, sichere und nutzerakzeptierte Verkehrsabwicklung. Sie trägt als infrastrukturelles „Fundament“ dazu bei, den hohen Radverkehrsanteil am Modal Split zu erhalten und nachhaltig ausbauen zu können. Stellungnahme der Verwaltung: Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.12 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Abstellanlagen an Bahnhaltepunkten sollten grundsätzlich überdacht sein! Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Grundsätzlich gilt, dass durch attraktive Fahrradabstellanlagen an Bahnhaltepunkten die Einzugsbereiche signifikant vergrößert werden. Daher ist es notwendig, ein qualifiziertes und attraktives Angebot zu schaffen, das die multimodale Fortbewegung erleichtert. Nach dem Vorbild des Bahnhaltepunktes Roxel sollen Leezenboxen mit Anlehnbügeln oder doppelstöckigen Fahrradständern und elektronischem Schließsystem sukzessive an allen Schienenhaltepunkten als Standard installiert werden. Dies gilt auch für sämtliche Haltepunkte bei Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Münster-Sendenhorst (WLE). Stellungnahme der Verwaltung: Die Überdachung von Abstellanlagen an Bahnhaltepunkten ist bereits gängige Praxis und Bestandteil des Radverkehrskonzepts (s.o.: „nach dem Vorbild des Bahnhaltepunktes Roxel“). /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.13 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Es fehlen konkrete Vorschläge, wie z. B. mehr Platz für Fahrräder in Bus und Bahn, Förderung der Radmitnahme über Jobtickets, evtl. sogar die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern etc. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Darüber hinaus gilt es, die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Bus und Bahn (Stadt- und Regionalverkehr) weiterzuentwickeln. Denn für viele Bürgerinnen und Bürger ließe sich dadurch die individuelle Flexibilität auf ihren täglichen Wegen signifikant erhöhen und so eine vermehrte Nutzung des Umweltverbunds erreichen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Arbeitsauftrag an die Verwaltung ist in Kapitel 6.2 bereits hinreichend formuliert (s.o.). /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.14 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Fahrradparken: Die Angaben der Standards, nach Tabelle 2, sind zu unpräzise. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Siehe Tabelle 2 im RVK: Standards Fahrradparken Stellungnahme der Verwaltung: Da es sich vielmehr um ein Konzept und weniger um ein Maßnahmenprogramm handelt, werden „lediglich“ Standards für das zukünftige Fahrradparken formuliert. Eine fehlende Präzisierung ist seitens der Verwaltung nicht zu erkennen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.15 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im öffentlichen Straßenraum sollen keine Doppelparkständer eingerichtet werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Der Hauptbahnhof als zentraler Verkehrsknoten ist in Münster die Nr. 1 im Fahrradparken. Den Kapazitätsengpässen soll durch eine zweite Radstation (auf der Bahnhofostseite) mit bis zu 3.000 Stellplätzen sowie Doppelparkständern im öffentlichen Straßenraum (Bahnhofstraße, Hamburger Tunnel) entgegengewirkt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Doppelparkständer sollen nur in Ausnahmefällen und bei außerordentlichem Parkdruck aufgestellt werden, u.a. im unmittelbaren Bahnhofsumfeld. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.16 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Statt Fahrradständern mit Haken, z. B. an Bushaltestellen, sind grundsätzlich Anlehnbügel vorzusehen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 In 2016 werden an insgesamt 16 Bushaltestellen im Stadtgebiet neue Abstellanlagen gebaut bzw. bestehende Anlagen erweitert, um eine sicheres Fahrradparken zu gewährleisten (in Summe handelt es sich um 82 Anlehnbügel sowie einen Fahrradständer (mit zehn Haken). Vergleichbar zu den geplanten Maßnahmen an Schienenhaltepunkten sollen hierdurch primär die Einzugsradien zur Förderung der Verknüpfung von Bus und Rad vergrößert werden. Um die Fahrradabstellsituation an den städtischen Bushaltestellen grundlegend zu verbessern, soll künftig ein zweijähriges Maßnahmenprogramm „Radabstellanlagen an Bushaltestellen“ aufgestellt und sukzessive umgesetzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung entspricht dem derzeit gängigen Grundsatz. Fahrradständer mit Haken werden nur in absoluten Ausnahmefällen aufgestellt, beispielsweise um eine Trennwirkung zur Fahrbahn zu erzielen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.17 ADFC Münsterland e.V. 4.2 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Radabstellanlagen dürfen nicht auf Kosten von Gehwegflächen eingerichtet werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Bei einer angestrebten Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ist zwingend die Fahrrad- Abstellthematik zu berücksichtigen. Denn wenn – wie gewünscht – künftig noch mehr Menschen das Fahrrad für die alltäglichen Wege nutzen, sind sichere und komfortable Abstellanlagen an Arbeitsplatzstandorten, in der Innenstadt und in stadtnahen Wohngebieten (Verstetigung des Programms „Fahrradständer in der Altstadt und in innenstadtnahen Wohngebieten“ (Beschlussvorlage V/0054/2012)) sowie an Verknüpfungspunkten mit dem ÖPNV/SPNV ein zentrales Basiselement der Radverkehrsplanung. Siehe Tabelle 2 im RVK: Standards Fahrradparken Stellungnahme der Verwaltung: Je nach verfügbaren Flächenkapazitäten sind Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Örtlichkeit von Fahrradabstellanlagen zu treffen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.18 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Zur Förderung der multimodalen Fortbewegung sind die Potenziale an Bahnhaltepunkte zu eruieren, es sind z. B. die tatsächlichen Ziele der Umsteiger oder mögliche Ziele zu ermitteln. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Anregung um Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und nicht explizit um Bestandteile eines Radverkehrskonzepts. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.19 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Aus aktuellem Anlass fordert der ADFC eine ausreichende Zahl anforderungsgerechter frei zugänglicher Abstellmöglichkeiten am Osteingang des Bahnhofs. Auch diese sollten überdacht sein. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Der Hauptbahnhof als zentraler Verkehrsknoten ist in Münster die Nr. 1 im Fahrradparken. Den Kapazitätsengpässen soll durch eine zweite Radstation (auf der Bahnhofostseite) mit bis zu 3.000 Stellplätzen […] entgegengewirkt werden. Stellungnahme der Verwaltung: An dieser Stelle sei auf die derzeitigen Planungen der Bahnhofsostseite verwiesen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.20 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die Dokumentation von Mängelmitteilungen sollte für die Bürger schnell und leicht einsehbar sein, beispielhaft ist die ehemalige Radwegemängelkarte des ADFC Münster. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltungsaufwand, der mit der Umsetzung der Anregung einhergehen würde, ist mit den derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen nicht leistbar. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.21 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Elektr. betriebene Luftstationen könnten über Werbung von Sponsoren finanziert werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.3 Als weitere Serviceeinrichtungen für Radfahrende sollen zusätzliche öffentlich nutzbare, elektrisch betriebene Luftstationen im Stadtgebiet installiert werden. Die Erfahrungen mit den Luftstationen an der Heinrich-Brüning-Straße und am Stadthaus III belegen, dass diese Stationen sehr gut angenommen werden. Daher ist im Innenstadtbereich, am Hauptbahnhof, in den stadtnahen Wohngebieten, an universitären Einrichtungen, an großen Gewerbe- und Dienstleistungsstandorten, Krankenhäusern etc. sowie in allen Stadtteilen an den zentralen Orten die Installation weiterer Luftstationen vorgesehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Luftstationen können aus Sicht der Verwaltung durchaus mittels Sponsoring finanziert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich ein geeigneter „Werbepartner“ für eine langfristige Kooperation bereit erklärt. /head2right Der Anregung wird gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.22 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die Radverkehrswegweisung in ihrer jetzigen Ausführung wird kritisiert. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.3 Bereits jetzt verfügt Münster über ein dicht beschildertes Radverkehrsnetz, um gerade Ortsfremden die Orientierung zu erleichtern. Diese Radverkehrswegweisung ist regelmäßig zu kontrollieren und zeitnah instand zu setzen. Nur als ganzheitliches, fehlerfreies System erfährt die Wegweisung eine Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern und übernimmt so eine wichtige Servicefunktion. Stellungnahme der Verwaltung: Die derzeitige Radverkehrswegweisung entspricht der landesweiten Wegweisung und den dazugehörigen Empfehlungen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.23 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Sicherheitskampagnen und -maßnahmen sollen sich an der polizeilichen Unfallstatistik orientieren und danach priorisiert werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.3 PR-Image-Kampagnen pro Radverkehr mit dem Hinweis auf den städtischen Status als Fahrrad(haupt)stadt sollen zukünftig verstärkt initiiert werden, um das Thema Radverkehr noch deutlicher in der Öffentlichkeit zu platzieren. Einen guten Rahmen dafür bieten u.a. die großen Fahrradaktionstage auf dem Stubengassen-Platz. Es gilt die Aktionstage als jährliche Veranstaltung zu etablieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung entspricht der derzeit praktizierten Vorgehensweise. Auf Grundlage des Verkehrssicherheitsprogramms werden mit verschiedenen Partnern (u.a. Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention) gezielt Maßnahmen und Kampagnen initiiert und durchgeführt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.24 ADFC Münsterland e.V. 3.4, 6.2 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Der ADFC geht entgegen dem Entwurf (S. 146 ff), nicht davon aus, dass eine Umverteilung im Bereich des ruhenden Verkehrs ausreichend sein wird. Im Gegenteil, nur wenn auch der fließende Kfz- Verkehr eingeschränkt wird, können die Klimaziele und die Lärmreduktion erreicht werden. Denn sonst verkehrt sich die Radverkehrsförderung in eine reine Kfz-Förderung! Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 5 Wie bereits erwähnt, ist der Verkehrsraum für Radfahrende entsprechend der ambitionierten Zielsetzung und des hohen Radverkehrsaufkommens auszubauen. Im begrenzten öffentlichen Straßenraum des dicht bebauten Stadtgebiets kann die Vergrößerung der Verkehrsflächen für den Radverkehr aber vielerorts nur durch eine Umverteilung vorhandener Verkehrsflächen erfolgen. Hierbei sind grundsätzlich alle Möglichkeiten zu prüfen, wobei unter Betrachtung der Straße als Verkehrs- und Aufenthaltsraum in erster Linie Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr in Anspruch genommen werden sollen. Mit dieser Umverteilung von Verkehrsflächen wird nicht nur dem hohen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr Rechnung getragen, sondern gleichzeitig ein weiterer entscheidender Schritt zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung sowie der klimapolitischen Beschlüsse der Stadt Münster getan (siehe Kapitel 1). Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenraum dient primär der Fortbewegung und dem Aufenthalt von Menschen (Lebensraum). Die Befriedigung dieser Bedürfnisse muss oberste Priorität haben. Daher ist vorrangig der ruhende Verkehr restriktiv zu handhaben. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.25 ADFC Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Eine Umverteilung in der Fläche bedeutet zwangsläufig auch eine Umverteilung der Geldmittel. Geld das bisher für den Straßenbau und die Unterhaltung genutzt wurde, ist zukünftig in Radinfrastruktur zu investieren – und trägt zukünftig zu Einsparungen im städtischen Haushalt bei - denn Radverkehrsanlagen sind kostengünstiger in der Errichtung und in der Unterhaltung. Der ADFC fordert, dass jährlich mindestens 25,00 €/Einwohner in die Radinfrastruktur investiert werden. Natürlich sollten Ablösesummen nach § 51 BauO NRW zukünftig in den Radverkehr investiert werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 7 Es versteht sich von selbst, dass das Radverkehrskonzept nur umgesetzt werden kann, wenn personelle Ressourcen und finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Inwieweit dies durch Umverteilung, oder zusätzliche Mittel zu erreichen ist, ist im Rahmen der politischen Beratung zu klären. Grundsätzlich bleibt jedoch anzumerken, dass sich Ausgaben zur Verbesserung des Radverkehrs (u.a. Bau, Unterhaltung, Winterdienst, Werbung) mehrfach amortisieren. Durch die Substituierung von Kfz-(Pendler)Verkehren können mittelfristig erhebliche Kosten im Straßenbau eingespart werden. Darüber hinaus ergeben sich gesundheits- und klimapolitische Effekte mit einem ebenfalls erheblichen volkswirtschaftlichen Gewinn, wenn der Radverkehr konsequent gefördert wird. Beispielberechnungen z.B. aus Dänemark zeigen: Während die Gesellschaft durch jeden geradelten Kilometer pro Person 16 Cent einspart, kostet jeder per PKW zurückgelegte Kilometer die Gesellschaft 15 Cent. Radfahren erzeugt also einen erheblichen Nettogewinn für die Gemeinschaft. Außerdem führt Radfahren auch zu individuellen Kostenvorteilen für jede(n) Einzelne(n): Jeder geradelte Kilometer kostet nur 8 Cent, jeder per PKW zurückgelegte Kilometer hingegen durchschnittlich 50 Cent. Somit stellt sich Radverkehr insgesamt als innerstädtische Mobilitätsform für die Kommune als bei weitem wirtschaftlichste Mobilitätsform dar. Stellungnahme der Verwaltung: Der NRVP (Nationaler Radverkehrsplan) spricht bei Vorreiterstädten des Radverkehrs von einem Finanzbedarf von etwa 15 Euro pro Einwohner für den Umbau, Neubau, die Erhaltung und die betriebliche Unterhaltung der Radverkehrsinfrastruktur. Der seitens der Planungsverwaltung vorgeschlagene Finanzansatz für Münster ist der Beschlussvorlage „Radverkehrskonzept“ zu entnehmen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 1.26 ADFC Münsterland e.V. 3.2 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Um mit geringen Kosten schon kurzfristig Verbesserungen im Radverkehr zu ermöglichen schlägt der ADFC vor, den Radverkehr vermehrt im Mischverkehr zu führen, bei gleichzeitiger Senkung der Kfz- Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Dann stände den Radfahrenden mehr Fläche zur Verfügung - nicht mehr nur die zu schmalen und unfallträchtigen Radwege. Damit wären unterschiedliche Fahrgeschwindigkeiten möglich und die bessere Nutzung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 5 Da mancherorts eine Umverteilung der Flächen und somit eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur nicht umsetzbar ist, muss dort […] über die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr nachgedacht werden. Dazu ist dort allerdings zwingend eine punktuelle oder flächendeckende Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen, um hierbei auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Stellungnahme der Verwaltung: Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.1 VCD Regionalverband Münsterland 1.11, 2.4, 6.3 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Menschen, die zügig von A nach B kommen wollen oder müssen, brauchen eine Radinfrastruktur auf eigenen Wegen und auf gemischt genutzten Fahrbahnen, auf denen sie deutlich zügiger mit Rad vorankommen als bisher und auf denen der Autoverkehr zeitlich zumindest relativ verlieren muss. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur (wie in der Tabelle 1 skizziert) macht Diskussionen über eine Radwegebenutzungspflicht hinfällig, denn auskömmliche Radverkehrsanlagen werden auch ohne Benutzungspflicht angenommen. Die grundsätzliche, pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der teilweise generalisierten Vorgehensweise anderer Kommunen ist in Münster nicht beabsichtigt. Stattdessen ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Zentrales Kriterium bei der Abwägungsentscheidung im Einzelfall ist das Vorhandensein einer qualifizierten Gefahrenlage. Die drei definierten Parameter dafür sind a) die zulässige Höchstgeschwindigkeit, b) die Verkehrsbelastungszahlen sowie c) die Anzahl der Fahrspuren. Sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden können, so sind Begleitmaßnahmen wie z. B. die Signalschaltungen hinsichtlich der Räumzeiten von Radfahrenden anzupassen und gleichzeitig die dann „Sonstigen (Hochbord-)Radwege“ nutzergerecht und verkehrssicher instand zu halten. Denn eine separate Radverkehrsinfrastruktur, wie sie nicht nur in Münster, sondern in fast allen anderen namhaften Fahrradstädten (z.B. Utrecht, Amsterdam, Kopenhagen) existiert, ist eine maßgebliche Voraussetzung für eine generationengerechte, komfortable, sichere und nutzerakzeptierte Verkehrsabwicklung. Sie trägt als infrastrukturelles „Fundament“ dazu bei, den hohen Radverkehrsanteil am Modal Split zu erhalten und nachhaltig ausbauen zu können. Stellungnahme der Verwaltung: Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.2 VCD Regionalverband Münsterland - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Menschen, die nur aus Ängstlichkeit das Rad nicht nutzen und das Auto für sicherer halten, werden umsteigen, wenn sie nicht mehr von KFZ bedrängt und geschnitten werden und die Autofahrer auf hinreichend Seitenabstände achten. (Orientierung an STVO notwendig und überwiegend hinreichend). Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.3 Darüber hinaus sollen Kommunikationsstrategien dazu dienen, das Positive des Radverkehrs hervorzuheben, aber auch Hinweise zum Verkehrsverhalten, wie z. B. mehr Regeltreue, Gelassenheit und Gefahrenbewusstsein zu geben. Denn dies gelingt nur, wenn eine pro-aktive Öffentlichkeitsarbeit stattfindet. Stellungnahme der Verwaltung: Hinreichende Seitenabstände bei Überholvorgängen oder zu parkenden Autos sowie gegenseitige Rücksichtnahme können Bestandteil von zukünftigen PR-Kampagnen sein, die bereits im Radverkehrskonzept Erwähnung finden (s.o.). /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.3 VCD Regionalverband Münsterland 1.1, 3.1 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die Orientierung im Entwurf an den Standards der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) ist kein Blick in die Zukunft, sondern selbstverständliche rechtliche Basis für NRW. Die Standards gelten für jede Stadt, auch z.B. für Dortmund mit seinem Anteil von höchstens 10% Radverkehr. Was für Dortmund fördernd sein mag, ist in Münster beim Radverkehr eine Bremse. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Die übergeordnete Zielsetzung (Kapitel 3) macht deutlich, dass nicht nur der gegenwärtige Radverkehr komfortabel und sicher geführt werden muss, sondern das besondere Augenmerk auf dem zukunftsgerechten Ausbau der Infrastruktur liegen soll. Nur so kann die mittelfristige „Zielmarke“ von 50 % Radverkehrsanteil am Modal Split der Münsteraner erreicht werden. Hierzu bedarf es in Münster der Anwendung von Radverkehrsstandards (siehe Tabelle 1), die sich an den Standardmaßen der ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)) orientieren, aber im Bedarfsfall (z.B. hoch frequentierte Querschnitte und Velorouten) auch darüber hinausgehen. Stellungnahme der Verwaltung: Wenn Straßenquerschnitte besonders hohe Radverkehrsmengen aufweisen und die Bemaßungen der ERA nicht ausreichen um Komfort und Sicherheit zu gewährleisten, werden Einzelfallentscheidungen zugunsten (noch) breiterer Radverkehrsanlagen angestrebt. Die Verwaltung wird sich in diesen Fällen am Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) orientieren, um die Qualität des Radverkehrsablaufs sicherzustellen. Dabei gilt, dass in der Regel die Qualitätsstufe QSV C nicht unterschritten werden sollte, da es ansonsten zu einer deutlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.4 VCD Regionalverband Münsterland 1.11, 2.1, 6.3 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Fahrbahnverbote aufheben: Die Fahrbahn ist in Münster durchgängig die direkteste, die zügigste Strecke mit den besten, reibungsärmsten und häufig sogar wirklich guten Oberflächen. Diese Fahrbahnen müssen als Regel- und Normalfall der STVO für den Radverkehr, besonders für den zügigen Radverkehr offen bleiben. In Münster wird bisher der Radverkehr häufig ausgebremst zugunsten eines schnellen Autoverkehrs: Den angestrebten veröffentlichten Zielen entgegengesetzt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur (wie in der Tabelle 1 skizziert) macht Diskussionen über eine Radwegebenutzungspflicht hinfällig, denn auskömmliche Radverkehrsanlagen werden auch ohne Benutzungspflicht angenommen. Die grundsätzliche, pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der teilweise generalisierten Vorgehensweise anderer Kommunen ist in Münster nicht beabsichtigt. Stattdessen ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Zentrales Kriterium bei der Abwägungsentscheidung im Einzelfall ist das Vorhandensein einer qualifizierten Gefahrenlage. Die drei definierten Parameter dafür sind a) die zulässige Höchstgeschwindigkeit, b) die Verkehrsbelastungszahlen sowie c) die Anzahl der Fahrspuren. Sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden können, so sind Begleitmaßnahmen wie z. B. die Signalschaltungen hinsichtlich der Räumzeiten von Radfahrenden anzupassen und gleichzeitig die dann „Sonstigen (Hochbord-)Radwege“ nutzergerecht und verkehrssicher instand zu halten. Denn eine separate Radverkehrsinfrastruktur, wie sie nicht nur in Münster, sondern in fast allen anderen namhaften Fahrradstädten (z.B. Utrecht, Amsterdam, Kopenhagen) existiert, ist eine maßgebliche Voraussetzung für eine generationengerechte, komfortable, sichere und nutzerakzeptierte Verkehrsabwicklung. Sie trägt als infrastrukturelles „Fundament“ dazu bei, den hohen Radverkehrsanteil am Modal Split zu erhalten und nachhaltig ausbauen zu können. Stellungnahme der Verwaltung: Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.5 VCD Regionalverband Münsterland 1.9 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Tatsächliche Absicherung eines zukunftsfähigen Velo routenstandards: Die im Entwurf vorgesehene Orientierung an der Tabelle 1 kann in d er Umsetzung zu einem Stückwerk ertüchtigter Pättkes führen: Für heutige Radfahrend e vielleicht erfreulich, für einen Klima wirksamen Umstieg einer bedeutsamen Anzahl je tziger Autofahrer und Autofahrerinnen noch unattraktiv. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Soweit umsetzbar besteht ohnehin der Anspruch, eine möglichst attraktive Infrastruktur für den stadtregionalen Radverkehr vorzuhalten. In enger Abstimmung mit den Umlandgemeinden werden gemeinsame Handlungsziele erarbeitet. Den Ausführungen des Radverkehrskonzepts zu der Thematik Velorouten ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.6 VCD Regionalverband Münsterland - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Zusätzliche Maßnahme, in der Stadt ansatzweise prak tiziert, im RVK 2025 zu wenig verankert: Langfristige Kooperation mit Firmen, Unt ernehmen, Verbänden, die bisher aus praktischen Gründen sehr auf das Auto setzen. ( Erste positive Beispiele: Das Bewerben von Lastenrädern auf der Messe Trends in d er Halle Münsterland 2015; „Münsters Allianz für Klimaschutz - Das Netzwerk der Unternehmen“, 1. Juli 2014.) Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Anregung um Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und nicht explizit um Bestandteile eines Radverkehrskonzepts. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 2.7 VCD Regionalverband Münsterland 3.3, 3.4 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Wenn nicht in das RVK 2025, so gehören zumindest in den Generalverkehrsplan VEP 2025 gezielter Maßnahmen, um Autofahren unkomfortab ler und unnötiger zu machen: z. B. Pförtnerampeln, abgelegene Parkplätze, Quarti ersparkplätze, Auto arme Wohngebiete und lange effektive Umweltspuren mit Be vorrechtigungen für ÖPNV (im Schienenverkehr schon in der Regel selbstverständlich). Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Anregung um Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und nicht explizit um Bestandteile eines Radverkehrskonzepts. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 3.1 Umweltforum Münster e.V. 1.1, 2.3 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Das vorliegende Radverkehrskonzept wird einer Stadt, die ihre Fahrradfreundlichkeit betont und damit wirbt, nicht gerecht. […] Die bloße Umsetzung der ERA-Standards würde sich nur auf das absolut notwendige Minimum beschränken, setzt das Abstimmungsergebnis beim Bürgersymposium nicht um und kann nicht wirklich der Anspruch der Stadt Münster sein. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Die übergeordnete Zielsetzung (Kapitel 3) macht deutlich, dass nicht nur der gegenwärtige Radverkehr komfortabel und sicher geführt werden muss, sondern das besondere Augenmerk auf dem zukunftsgerechten Ausbau der Infrastruktur liegen soll. Nur so kann die mittelfristige „Zielmarke“ von 50 % Radverkehrsanteil am Modal Split der Münsteraner erreicht werden. Hierzu bedarf es in Münster der Anwendung von Radverkehrsstandards (siehe Tabelle 1), die sich an den Standardmaßen der ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)) orientieren, aber im Bedarfsfall (z.B. hoch frequentierte Querschnitte und Velorouten) auch darüber hinausgehen. Stellungnahme der Verwaltung: Wenn Straßenquerschnitte besonders hohe Radverkehrsmengen aufweisen und die Bemaßungen der ERA nicht ausreichen um Komfort und Sicherheit zu gewährleisten, werden Einzelfallentscheidungen zugunsten (noch) breiterer Radverkehrsanlagen angestrebt. Die Verwaltung wird sich in diesen Fällen am Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) orientieren, um die Qualität des Radverkehrsablaufs sicherzustellen. Dabei gilt, dass in der Regel die Qualitätsstufe QSV C nicht unterschritten werden sollte, da es ansonsten zu einer deutlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 3.2 Umweltforum Münster e.V. 1.26 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die Profis auf dem Gebiet sind die Teilnehmer des ADFC. Deren Konzept und die Vorschläge unterstützen wir. Diese sind unserer Auffassung nach allerdings kaum in das vorliegende Konzept eingeflossen. Ebenfalls nicht eingeflossen ist der Wunsch des ehemaligen Polizeipräsidenten Herrn Weiß nach einer Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h. Dies dient in allererster Linie der Verkehrssicherheit. Das Unfallbild wurde im Konzept angesprochen, jedoch die beiden höchst bedauerlichen Todesfälle im vergangenen Jahr nicht einmal erwähnt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 5 Da mancherorts eine Umverteilung der Flächen und somit eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur nicht umsetzbar ist, muss dort […] über die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr nachgedacht werden. Dazu ist dort allerdings zwingend eine punktuelle oder flächendeckende Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen, um hierbei auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Vgl. Kapitel 1 Derzeitiges Unfallbild: Nach wie vor ist die Sicherheit der Radfahrenden in Münster ein vorrangiges Problem. Zwar verunglückten im Jahr 2015 erfreulicherweise 88 Radfahrende (entspricht minus 12,2 Prozent) weniger als im Vorjahr, gleichwohl stellen Fahrradbenutzer immer noch fast die Hälfte (46,6%) der verunglückten Personen (gesamt: 1.166) und sind an etwa jedem fünften (22,0%) meldepflichtigen Verkehrsunfall beteiligt. Dabei gilt es nach Aussage der Polizei im Fachbericht zur Verkehrsunfallentwicklung 2015 zu berücksichtigen, „dass die Fahrradunfallstudie Münster eine hohe Dunkelziffer belegt und die tatsächlich Gesamtzahl dreimal höher liegen dürfte.“ Stellungnahme der Verwaltung: Den Ausführungen im Radverkehrskonzept hinsichtlich Geschwindigkeitsreduzierungen und derzeitigem Unfallbild (als Teilaspekt der Veranlassung) ist nichts hinzuzufügen. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keiner expliziten Nennung einzelner Unfallgeschehnisse (wie beispielsweise überaus bedauerlicher Todesfälle), um die Notwendigkeit des Radverkehrskonzepts zu erläutern. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 3.3 Umweltforum Münster e.V. 2.7, 3.4 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Untrennbar verbunden mit einem Radverkehrskonzept ist ein Konzept zur Reduzierung des Autoverkehrs. Bei wesentlich geringerem Autoverkehr und einer Herabsetzung der Möglichkeiten des MIV wären die Bedingungen für den Radverkehr besser und ein zukunftsgerechtes Konzept wesentlich einfacher zu entwickeln und umzusetzen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Anregung um Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und nicht explizit um Bestandteile eines Radverkehrskonzepts. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 3.4 Umweltforum Münster e.V. 1.24, 2.7, 3.3, 6.2 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Wir sehen im vorliegenden Konzept eine Beibehaltung des Status quo mit kleinen Verbesserungen für den Radverkehr und kleinen Einschränkungen für den MIV. Grundsätzlich bleibt der Autoverkehr privilegiert (Festhalten an einer generellen Radwegbenutzungspflicht) und die Praxis in Münster (Kostenlose Parkplätze zentrumsnah, Duldung des Parkens auf Bürgersteigen) lassen eine wirkliche fortschrittliche Entwicklung in Münster reine Vision bleiben. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 5 Im begrenzten öffentlichen Straßenraum des dicht bebauten Stadtgebiets kann die Vergrößerung der Verkehrsflächen für den Radverkehr aber vielerorts nur durch eine Umverteilung vorhandener Verkehrsflächen erfolgen. Hierbei sind grundsätzlich alle Möglichkeiten zu prüfen, wobei unter Betrachtung der Straße als Verkehrs- und Aufenthaltsraum in erster Linie Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr in Anspruch genommen werden sollen. Mit dieser Umverteilung von Verkehrsflächen wird nicht nur dem hohen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr Rechnung getragen, sondern gleichzeitig ein weiterer entscheidender Schritt zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung sowie der klimapolitischen Beschlüsse der Stadt Münster getan (siehe Kapitel 1). Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Anregung um Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und nicht explizit um Bestandteile eines Radverkehrskonzepts. Grundsätzlich gilt: Der Straßenraum dient primär der Fortbewegung und dem Aufenthalt von Menschen (Lebensraum). Die Befriedigung dieser Bedürfnisse muss oberste Priorität haben. Daher ist vorrangig der ruhende Verkehr restriktiv zu handhaben. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 3.5 Umweltforum Münster e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die wissenschaftliche Faktenlage (und dies in einer Stadt mit großer Universität) bleibt nahezu unberücksichtigt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung 3.5 ist aufgrund unzureichender Erläuterung bzw. Pauschalisierung seitens des Verantwortlichen der Anregung nicht nachvollziehbar. Der Verwaltung ist nicht ersichtlich, inwieweit die wissenschaftliche Faktenlage im Radverkehrskonzept zu kurz kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.1 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Durch die rasante Entwicklung im Bereich der E-Mobilität wird die Durchschnittsgeschwindigkeit der Radfahrer erheblich erhöht, sodass ein höheres Risiko in allen Bereichen – stadtplanerisch, verkehrstechnisch und unfalltechnisch – entsteht. Die Radwege sind auf Grund der teilweisen Rücksichtslosigkeit der Radfahrer zu schmal, um die entsprechenden daraus resultierenden Überholmanöver sicher ohne Nutzung der anderen Verkehrsflächen und somit Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer z.B. Fußgänger -auch Behinderte-, Nah- und Individualverkehr abwickeln zu können. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 4.1 Durch Formulierung konkreter Zielstandards hinsichtlich der Breite und Qualität von Radverkehrsanlagen, die künftig allen Radverkehrsmaßnahmen zu Grunde gelegt und im Regelfall umgesetzt werden sollen, soll die Radverkehrsinfrastruktur anforderungsgerecht optimiert […] werden. Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Wenn Straßenquerschnitte besonders hohe Radverkehrsmengen aufweisen und die Bemaßungen der ERA nicht ausreichen um Komfort und Sicherheit zu gewährleisten, werden Einzelfallentscheidungen zugunsten (noch) breiterer Radverkehrsanlagen angestrebt. Die Verwaltung wird sich in diesen Fällen am Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) orientieren, um die Qualität des Radverkehrsablaufs sicherzustellen. Dabei gilt, dass in der Regel die Qualitätsstufe QSV C nicht unterschritten werden sollte, da es ansonsten zu einer deutlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommt. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.2 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 1.17 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Es müssen zusätzliche Abstellanlagen für Fahrräder entstehen. Diese Abstellanlagen und deren Nebenflächen dürfen nicht das Wegenetz der Fußgänger in seiner Breite von mindestens 1,50 m nicht beeinträchtigen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Bei einer angestrebten Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ist zwingend die Fahrrad- Abstellthematik zu berücksichtigen. Denn wenn – wie gewünscht – künftig noch mehr Menschen das Fahrrad für die alltäglichen Wege nutzen, sind sichere und komfortable Abstellanlagen an Arbeitsplatzstandorten, in der Innenstadt und in stadtnahen Wohngebieten (Verstetigung des Programms „Fahrradständer in der Altstadt und in innenstadtnahen Wohngebieten“ (Beschlussvorlage V/0054/2012)) sowie an Verknüpfungspunkten mit dem ÖPNV/SPNV ein zentrales Basiselement der Radverkehrsplanung. Siehe Tabelle 2 im RVK: Standards Fahrradparken Stellungnahme der Verwaltung: Je nach verfügbaren Flächenkapazitäten sind Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Örtlichkeit von Fahrradabstellanlagen zu treffen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 1.10 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Der Wunsch nach einer möglichst glatten Oberfläche darf im Innstadtbereich nicht dazu führen, dass die Radfahrer den Fußweg nutzen. z.B. Rothenburg-Prinzipalmarkt Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Ein weiteres zentrales Kriterium komfortabler Radverkehrsanlagen ist die Ausstattung mit einer möglichst glatten Oberfläche. Denn durch einen möglichst geringen Rollwiderstand erhöht sich der Fahrkomfort erheblich und vergrößert sich die Reichweite deutlich (bei gefastem Betonsteinpflaster ist der individuelle Energieverbrauch gegenüber Asphalt 40 % höher, bei wassergebundener Decke sogar 50-100 % höher). Stellungnahme der Verwaltung: Das Radverkehrskonzept trifft in Kapitel 6.1 Aussagen zur Oberflächenbeschaffenheit von Radverkehrsanlagen und nicht von Gehwegen. Selbstverständlich ist seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt, dass Radfahrende den Gehweg nutzen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.4 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: An Querungsstellen und an Bushaltestellen ist sicherzustellen, dass Fußgängern ein sicheres Überqueren von Fuß- und Radweg möglich ist. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Sichere Querungen von Fuß- und Radwegen gehören ganz unabhängig vom Radverkehrskonzept bereits zum Planungsstandard in Münster. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.5 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Es sollte sichergestellt werden, dass auch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „ Barrieren durch behindernd abgestellte Fahrräder“ erfolgt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.3 Darüber hinaus sollen Kommunikationsstrategien dazu dienen, das Positive des Radverkehrs hervorzuheben, aber auch Hinweise zum Verkehrsverhalten, wie z. B. mehr Regeltreue, Gelassenheit und Gefahrenbewusstsein zu geben. Stellungnahme der Verwaltung: Barrieren durch behindernd abgestellte Fahrräder können Bestandteil von zukünftigen PR- Kampagnen sein, die bereits im Radverkehrskonzept Erwähnung finden (s.o.). /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.6 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Bei der Errichtung der Hinweisschilder auf Gehwegen einer Breite zwischen 2,00 m - 2,50 m werden durch die Pfosten Anbindepunkte für gesichert parkende Fahrräder geboten. Dadurch reduziert sich die Gehwegbreite auf unter 1,50 m, sodass eine sichere Nutzung des Gehweges durch Menschen mit Behinderung, Senioren und Familien mit Kindern nicht möglich ist. Durch abgestellte Räder am Gebäude reduziert sich die nutzbare Fläche nochmalig um ca. 0,70 m. D.h. die nutzbare Gehwegbreite beträgt ca. 0,80 cm. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist die Aufstellung von Verkehrsschildern unerlässlich, die Standorte werden nach unterschiedlichen Kriterien sorgsam abgewogen. In Einzelfällen kann es dadurch auch zu einer Reduzierung von Geh- und/oder Radwegebreiten kommen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.7 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Zwischen niveaugleichen Fuß- und Radwegen ist ein Trennstreifen nach DIN 32984 in mindestens 30 cm Breite vorzusehen. Dieser Trennstreifen ist für die Orientierungshilfe und die Erkennbarkeit des verfügbaren Gehbereiches der Blinden wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird zu dieser Anregung eine separate Beschlussvorlage erstellen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 4.8 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Hierzu ist besonders darauf zu achten, dass bei Umbau- und Neubaumaßnahmen entsprechend genügend Stellplätze für Fahrräder auf privatem Grund bereitgestellt werden. Die Vorlage V/0597/2011 Richtlinie zur Ermittlung des Stellplatz- und Fahrradabstellplatzbedarfs gem. § 51 BauO NRW, die im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 13.10.2011 zur Kenntnis genommen worden ist, sollte als Grundlage dienen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.2 Siehe Tabelle 2 im RVK: Standards Fahrradparken Stellungnahme der Verwaltung: Nach Inkrafttreten der Novellierung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) wird die Verwaltung eine Fahrradabstellsatzung erstellen (siehe Kapitel 6.2, Tabelle). /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 5.1 Stadtwerke Münster GmbH - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Mit den Vorschlägen und den genannten Zielen für de n ruhenden Verkehr im Radverkehrskonzept sind wir einverstanden. Allerdings fehlt uns im fli eßenden Verkehr die Berücksichtigung der Belange des ÖPNV. Dieser wird im Bereich "Fahren" überhaupt nicht betrachtet. Wir bitten darum, im Sinne der Stärkung des Umweltverbundes, die Querbeziehung en zwischen Fahrrad und ÖPNV im Radverkehrskonzept deutlich herauszustellen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Verknüpfung mit dem ÖPNV/SPNV: Der Hauptbahnhof als zentraler Verkehrsknoten ist in Münster die Nr. 1 im Fahrradparken. Den Kapazitätsengpässen soll durch eine zweite Radstation (auf der Bahnhof- ostseite) mit bis zu 3.000 Stellplätzen sowie Doppelparkständern im öffentlichen Straßenraum (Bahnhofstraße, Hamburger Tunnel) entgegengewirkt werden. Grundsätzlich gilt, dass durch attraktive Fahrradabstellanlagen an Bahnhaltepunkten die Einzugsbereiche signifikant vergrößert werden. Daher ist es notwendig, ein qualifiziertes und attraktives Angebot zu schaffen, das die multimodale Fortbewegung erleichtert. Nach dem Vorbild des Bahnhaltepunktes Roxel sollen Leezenboxen mit Anlehnbügeln oder doppelstöckigen Fahrradständern und elektronischem Schließsystem sukzessive an allen Schienenhaltepunkten als Standard installiert werden. Dies gilt auch für sämtliche Haltepunkte bei Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn Münster-Sendenhorst (WLE). Für den Betrieb der Leezenboxen ist nach Abschluss des Testlaufs am Haltepunkt Roxel über eine Vergabe an einen professionellen Betreiber zu entscheiden. Die unmittelbare Nähe zum Bahnsteig ist mitunter wesentlich für die Akzeptanz und den Erfolg der jeweiligen Abstellanlage. Um den Nutzern von E-Bikes und Pedelecs gerecht zu werden, sind Elektro-Schließfächer zum Aufladen der Akkus vorzuhalten. In 2016 werden an insgesamt 16 Bushaltestellen im Stadtgebiet neue Abstellanlagen gebaut bzw. bestehende Anlagen erweitert, um eine sicheres Fahrradparken zu gewährleisten (in Summe handelt es sich um 82 Anlehnbügel sowie einen Fahrradständer (mit zehn Haken). Vergleichbar zu den geplanten Maßnahmen an Schienenhaltepunkten sollen hierdurch primär die Einzugsradien zur Förderung der Verknüpfung von Bus und Rad vergrößert werden. Um die Fahrradabstellsituation an den städtischen Bushaltestellen grundlegend zu verbessern, soll künftig ein zweijähriges Maßnahmenprogramm „Radabstellanlagen an Bushaltestellen“ aufgestellt und sukzessive umgesetzt werden. Darüber hinaus gilt es, die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in Bus und Bahn (Stadt- und Regionalverkehr) weiterzuentwickeln. Denn für viele Bürgerinnen und Bürger ließe sich dadurch die individuelle Flexibilität auf ihren täglichen Wegen signifikant erhöhen und so eine vermehrte Nutzung des Umweltverbunds erreichen. Stellungnahme der Verwaltung: In Kapitel 6.2 des Radverkehrskonzepts ist die Verknüpfung ÖPNV/Fahrrad als multimodale Lösung ausführlich beschrieben (s.o.). Eine weitere Thematisierung, etwa im Kapitel „Fahren“, ist aus Sicht der Verwaltung nicht Bestandteil eines Radverkehrskonzeption, sondern vielmehr der Gesamtverkehrsplanung bzw. Nahverkehrsplanung. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 5.2 Stadtwerke Münster GmbH - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Insbesondere in der stärkeren Ausbildung gemeinsame r Sonderspuren von Bus und Fahrrad (Umweltspur, Busspur mit Freigabe Rad oder Fahrrads traße mit Freigabe Linienbus) bestehen aus Sicht der Stadtwerke und des ADFC noch erhebliche P otenziale, z.B. auf wichtigen Einfallstraßen wie der Wolbecker Straße. Hiermit würde einerseits der Busverkehr signifikant beschleunigt andererseits die Sicherheit für den Radfahrer nachhaltig verbessert. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Gemeinsame Sonderspuren (Bus/Fahrrad) gehören zum gängigen Planungsinstrumentarium. Auch zukünftig sind Planung und Bau von Sonderspuren bei geeigneten Randbedingungen angedacht. Einer „stärkeren Ausprägung“ stehen aber häufig die beengten Straßenraumverhältnisse entgegen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 5.3 Stadtwerke Münster GmbH - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Für die Baumaßnahmen der Stadtwerke Münster ist die Aussage aus dem Entwurf des Radverkehrskonzepts „…die Verkehrsführung für Radfa hrende an Baustellen, insbesondere private Bauvorhaben und Arbeiten am Leitungsnetz, weist imm er wieder erhebliche Mängel und damit Verkehrsgefährdungen auf“ nicht nachvollziehbar, da die Verkehrsführung mit dem Ordnungsamt der Stadt Münster abgestimmt wird und die Sicherheitsvo rkehrungen im Rahmen unserer Bauüberwachung regelmäßig überprüft werden. Seitens der Stadt Münster gab es in den vergangenen Jahren keine Hinweise, die auf „erhebliche Mängel“ hindeuteten. Weder direkt noch in den regel mäßigen Gesprächsrunden mit dem Tiefbauamt. Falls es zu Kritikpunkten kam, bezogen sich diese in der Regel auf die Kommunikation einzelner Baumaßnahmen in der Öffentlichkeit. Aus den zuvor genannten Gründen bitten wir die Worte „und Arbeiten am Leitungsnetz“ zu streichen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Die Verkehrsführung für Radfahrende an Baustellen, insbesondere private Bauvorhaben und Arbeiten am Leitungsnetz, weist immer wieder erhebliche Mängel und damit Verkehrsgefährdungen auf. In Zukunft sollen Baustellenkonzepte sicherstellen, dass die Kontinuität und Verkehrssicherheit für den Radverkehr gewährleistet ist und diese intensiver als bisher nach Einrichtung vor Ort überprüft werden. Stellungnahme der Verwaltung: Da das Radverkehrskonzept nicht die Intention hat, nur bestimmte Vorhabenträger für eine mangelhafte Verkehrsführung an Baustellen verantwortlich zu machen, sondern vielmehr auf die allgemeine Problematik hinweisen will, wird der Passus im Radverkehrskonzept folgendermaßen geändert: Die Verkehrsführung für Radfahrende an Baustellen ist durch Baustellenkonzepte sicherzustellen. So soll die Kontinuität und Verkehrssicherheit für den Radverkehr gewährleistet sein und intensiver als bisher nach Einrichtung vor Ort überprüft werden. /head2right Der Anregung wird gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 6.1 BUND-Kreisgruppe Münster - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Schon das übergeordnete Leitziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ greift zu kurz. In einer wachsenden Stadt könnte mehr Radverkehr entstehen, auch wenn sich die Verkehrsmittelwahl zuungunsten des Fahrrads entwickelt. Das Ziel darf nicht „mehr Radverkehr“ sein, das Ziel muss eine Erhöhung des Radverkehrsanteils sein. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Die übergeordnete Zielsetzung (Kapitel 3) macht deutlich, dass nicht nur der gegenwärtige Radverkehr komfortabel und sicher geführt werden muss, sondern das besondere Augenmerk auf dem zukunftsgerechten Ausbau der Infrastruktur liegen soll. Nur so kann die mittelfristige „Zielmarke“ von 50 % Radverkehrsanteil am Modal Split der Münsteraner erreicht werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Entwurf des Radverkehrskonzepts nennt die Erhöhung des Radverkehrsanteils zwar nicht im übergeordneten Leitziel, sehr wohl aber wird die mittelfristige Zielmarke von 50% Radverkehrsanteil explizit in Kapitel 6.1 beschrieben. Dies wäre ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Ist-Zustand. Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist daher nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 6.2 BUND-Kreisgruppe Münster 1.24, 3.4 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Dem Radverkehr muss, wo nicht genug Verkehrsfläche vorhanden ist, Fläche zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs zur Verfügung gestellt werden. Den Kampf um den knappen Verkehrsraum aber haben die Autoren des Radverkehrskonzepts schon aufgegeben bevor sie ihn begonnen haben. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 5 Wie bereits erwähnt, ist der Verkehrsraum für Radfahrende entsprechend der ambitionierten Zielsetzung und des hohen Radverkehrsaufkommens auszubauen. Im begrenzten öffentlichen Straßenraum des dicht bebauten Stadtgebiets kann die Vergrößerung der Verkehrsflächen für den Radverkehr aber vielerorts nur durch eine Umverteilung vorhandener Verkehrsflächen erfolgen. Hierbei sind grundsätzlich alle Möglichkeiten zu prüfen, wobei unter Betrachtung der Straße als Verkehrs- und Aufenthaltsraum in erster Linie Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr in Anspruch genommen werden sollen. Mit dieser Umverteilung von Verkehrsflächen wird nicht nur dem hohen Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr Rechnung getragen, sondern gleichzeitig ein weiterer entscheidender Schritt zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsplanung sowie der klimapolitischen Beschlüsse der Stadt Münster getan (siehe Kapitel 1). Stellungnahme der Verwaltung: Der Entwurf des Radverkehrskonzepts formuliert sehr deutlich, dass vielerorts eine Umverteilung der vorhandenen Verkehrsflächen erfolgen muss. Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 6.3 BUND-Kreisgruppe Münster 1.11, 2.1, 2.4 Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die Planer glauben wohl doch nicht daran, dass sie eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur schaffen werden, die die Radfahrer freiwillig nutzen wollen. Die Radwegebenutzungspflicht manifestiert durch den Ausschluss anderer Verkehrsteilnehmer das Recht des Autofahrers auf die uneingeschränkte Nutzung der Straße. Sie bestärkt den Autofahrer darin, Radfahrer als Störfaktoren im Verkehrsfluss zu sehen. Eine zukunftsfähige städtische Verkehrspolitik muss die vorrangige Ausrichtung auf das Auto überwinden. Wenn man Menschen zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad bewegen will, muss das Radfahren attraktiver werden und die Anreize zur Benutzung des Autos müssen vermindert werden. Wenn Radfahrer die Fahrbahn bevorzugen, weil die Radwege unzureichend sind, muss das im Regelfall möglich sein, zumal in einer Stadt, die sich ihrer Fahrradfreundlichkeit rühmt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Eine anforderungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur (wie in der Tabelle 1 skizziert) macht Diskussionen über eine Radwegebenutzungspflicht hinfällig, denn auskömmliche Radverkehrsanlagen werden auch ohne Benutzungspflicht angenommen. Die grundsätzliche, pauschale Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der teilweise generalisierten Vorgehensweise anderer Kommunen ist in Münster nicht beabsichtigt. Stattdessen ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Zentrales Kriterium bei der Abwägungsentscheidung im Einzelfall ist das Vorhandensein einer qualifizierten Gefahrenlage. Die drei definierten Parameter dafür sind a) die zulässige Höchstgeschwindigkeit, b) die Verkehrsbelastungszahlen sowie c) die Anzahl der Fahrspuren. Sollte die Benutzungspflicht aufgehoben werden können, so sind Begleitmaßnahmen wie z. B. die Signalschaltungen hinsichtlich der Räumzeiten von Radfahrenden anzupassen und gleichzeitig die dann „Sonstigen (Hochbord-)Radwege“ nutzergerecht und verkehrssicher instand zu halten. Denn eine separate Radverkehrsinfrastruktur, wie sie nicht nur in Münster, sondern in fast allen anderen namhaften Fahrradstädten (z.B. Utrecht, Amsterdam, Kopenhagen) existiert, ist eine maßgebliche Voraussetzung für eine generationengerechte, komfortable, sichere und nutzerakzeptierte Verkehrsabwicklung. Sie trägt als infrastrukturelles „Fundament“ dazu bei, den hohen Radverkehrsanteil am Modal Split zu erhalten und nachhaltig ausbauen zu können. Stellungnahme der Verwaltung: Den Ausführungen im Radverkehrskonzept ist nichts hinzuzufügen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 6.4 BUND-Kreisgruppe Münster - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Wir vermissen im Entwurf des Radverkehrskonzepts die Forderung nach Tempo 30 in der Innenstadt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Anregung (generelle Forderung nach Tempo 30 in der Innenstadt) um Aspekte der Gesamtverkehrsplanung und nicht explizit um Bestandteile eines Radverkehrskonzepts. Daher trifft das Radverkehrskonzept diesbezüglich keine Aussagen, sondern formuliert stattdessen, dass „zwingend eine punktuelle oder flächendeckende Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen“ ist, wenn der Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt wird (vgl. Kapitel 5). /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 7.1 Mündliche Mitteilung im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr: Kommunale Seniorenvertretung - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Das Angebot von Ladestationen für Pedelec-Akkus ist für Senioren, die in der Stadt unterwegs sind, wichtig. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit lassen sich noch keine hinreichenden Bedarfe erkennen, die ein zusätzliches städtisches Angebot von Ladestationen rechtfertigen würde. Beispielsweise im Radlager (Stubengasse) ist das Aufladen von Pedelec-Akkus bereits möglich. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 7.2 Mündliche Mitteilung im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr: Handelsverband NRW – Westfalen Münsterland - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Es fehlt eine konkrete Selbst-Verpflichtung und Verbindlichkeit, etwa konkrete Jahreszahlen für die Erreichung bestimmter Ziele. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung führt die Nennung konkreter Jahreszahlen nicht zu einer Beschleunigung hinsichtlich der Zielerreichung. Radverkehrsplanung ist klassische Angebotsplanung und so von der freien, individuellen Willensentscheidung der Verkehrsteilnehmer abhängig. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 7.3 Mündliche Mitteilung im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr: Industrie- und Handelskammer - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Bei dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur dürfen nicht der Besucher- und der Wirtschaftsverkehr eingeschränkt werden, denn sie bilden die Basis für die Wirtschaftskraft dieser Stadt. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Das Radverkehrskonzept zielt nicht auf die Reduzierung notwendiger Besucher- und Wirtschaftsverkehre ab, sondern auf die Substituierung „überflüssiger“ Kfz-Fahrten. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 7.4 Mündliche Mitteilung im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr: Industrie- und Handelskammer - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sollten die Baumittel nicht aus anderen Ressorts umgeschichtet werden, denn sie werden auch an anderen Stellen im Straßennetz gebraucht. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Im Radverkehrskonzept gibt es keine konkreten Ausführungen zu dieser Thematik. Stellungnahme der Verwaltung: Ob zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden, kann nicht Bestandteil einer Radverkehrskonzeption sein. Die Mittelverteilung ist stets von politischen Entscheidungen abhängig. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 7.5 Mündliche Mitteilung im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr: Münsterland e.V. - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Die Qualitätsradwege kommen als ein Baustein von Münsters Qualität für die Touristen in dem Radverkehrskonzept zu kurz. Die Touristen vergleichen die Qualität des Reiseziels Münster mit anderen Destinationen. Die Routen, die die Touristen fahren wollen, können, aber müssen nicht mit den Velorouten für die Alltagsradler identisch sein. Hier sollte noch einmal sorgfältig hingeschaut werden, welche Wege auch für die Zielgruppe Touristen ausgebaut werden sollen. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Vgl. Kapitel 6.1 Siehe Tabelle 1 im RVK: Breiten und Ausstattung für Radverkehrsanlagen in Münster Stellungnahme der Verwaltung: Die im Radverkehrskonzept definierten Standards schließen selbstverständlich auch vordergründig touristische Wege mit ein. Die Qualifizierung dient dem Gesamtnetz und soll dazu beitragen, sämtliche Radinfrastruktur aufzuwerten, also auch touristische Routen. /head2right Der Anregung wird nicht gefolgt ANLAGE 5: Anregungen zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025 Anregung Nr. Verantwortlich für die Anregung Verweise 7.6 Mündliche Mitteilung im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr: BUND Münster - Inhalt der Anregung zum Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Das Radverkehrskonzept soll mit den Planwerken Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan der Stadt Münster verknüpft werden. Entwurf des Radverkehrskonzepts – Münster 2025: Beschlüsse zum Klimaschutz: Die Stadt Münster setzt seit knapp 25 Jahren auf den kommunalen Klimaschutz. 1992 richtete sie einen Beirat für Klima und Energie ein; ein Gremium von Wissenschaftlern mit dem Auftrag, Empfehlungen zur Verringerung der CO 2-Emissionen um 25 Prozent bis 2005 zu erarbeiten. Nach Abschluss dieser Arbeit installierte die Stadt 1995 die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko), die die Empfehlungen des Beirats zu einem Handlungskonzept zusammenstellte und seitdem mit Erfolg für ihre konsequente Umsetzung sorgt. Da in der Vergangenheit gerade die Herausforderungen im Zuge des Klimawandels in aller Munde waren, hat der Rat der Stadt Münster am 12.03.2008 ein ambitioniertes Klimaschutzziel mit einer CO 2-Reduzierung von 40 Prozent bis 2020 (Basis 1990) und einen Anteil von 20 Prozent erneuerbare Energien an der gesamten Energieversorgung der Stadt Münster beschlossen. Ein konkreter Maßnahmenplan ist im Rahmen des Klimaschutzkonzepts 2020 für Münster erarbeitet worden. Damit gehen die Beschlüsse zum Umweltverbund einher. Der Verkehr wirkt sich maßgeblich auf viele Bereiche der Umwelt aus. So hängen die Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm und der CO 2- Ausstoß in erheblichem Maße von der Wahl des Verkehrsmittels ab. Daher soll der Umweltverbund, und somit auch der Radverkehr im Modal Split gestärkt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Entwurf des Radverkehrskonzepts werden in Kapitel 1 (Veranlassung) der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan nicht explizit genannt. Es ist aus Sicht der Verwaltung durchaus sinnvoll im Radverkehrskonzept auf diese Planwerke hinzuweisen. /head2right Der Anregung wird gefolgt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0647/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37