3550/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend "Interim der Ost-West-Achse: Beschlusslage ist fraglich", (AN/1473/2025)
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Anlage - Beantwortung mündliche Nachfrage aus Rat 16.12.2025
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Anlage 1 Beantwortung der mündlichen Fragen von der Fraktion Die Linke aus der Ratssitzung vom 16.12.2025 zur Antwort der Verwaltung 3550/2025 Frage1: Wie bewertet die Verwaltung rechtlich die Aufnahme der Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW trotz fehlender Beschlusslage/Planungstiefe zur Interimslösung? Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Die Verwaltung begrüßt die Aufnahme der Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan, da dies die Grundlage zur möglichen Förderung von ÖPNV-Strukturmaßnahmen darstellt. Frage 2: Welche Bauzeit (reine Ausführungsdauer ab Baubeginn) veranschlagt die Verwaltung für die Umsetzung „vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung“ des Ausbaus der Außenäste (West/Ost) sowie der Interimshaltestellen in der Innenstadt – unabhängig von den noch unklaren Genehmigungs-/Abstim- mungs- und Fördermittelprozessen? Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Für den Bereich West sind nach heutigem Kenntnisstand ca. 3 Jahre für die reine Ausführungsdauer ab Baubeginn anzusetzen, für den Bereich Ost ca. 3 Jahre und für den Bereich Bestandstunnel ca. 4 Jahre. Die durch den Beschluss des VA Land gefragte Interimslösung muss planerisch auf der finalen Tunnellösung auf- setzten und ist daher bislang noch nicht konzipiert. In Analogie zur Umsetzung der Oberflächenlösung (Alt.1) wird für die Interimslösung eine Bauzeit von ca. 3 Jahren erwartet. Der Ausbau der verschiedenen Streckenabschnitte erfolgt nicht nacheinander, sondern zeitlich gestaffelt und größtenteils parallel. Die jeweiligen Baubeginne der einzelnen Abschnitte werden beeinflusst durch die beschriebenen Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse sowie die Beschaffung aller für die Förderung gemäß GVFG erforderlichen Unterlagen und sind derzeit nicht absehbar. Eine seriöse An- gabe zur angefragten Gesamtbauzeit ist daher nach wie vor nicht möglich.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 16.12.2025 3550/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.12.2025 Mobilitätsausschuss 20.01.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend "Interim der Ost-West-Achse: Beschlusslage ist fraglich", (AN/1473/2025) Die Fraktion Die Linke. hat für die Ratssitzung am 16.12.2025 unter AN/1473/2025 und gleichlautend für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 20.01.2026 unter AN/1423/2025 folgende Anfrage gestellt: „Der Verkehrsausschuss des Landes NRW hat am 12.11.2025 beschlossen, dass die „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse in Köln“ als „Interimszustand“ in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen wird. Die Linke-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Beschluss der Kölner Gremien legitimiert den Interimszustand auf der Ost-West-Achse mit einem provisorischen Betrieb der 90 Meter langen Züge?“ Antwort der Verwaltung: Für eine (oberirdische) Interimslösung in der Innenstadt gibt es keinen Beschluss. Hierzu ist zunächst eine Planung erforderlich. Die Interimslösung muss mit der endgültigen Tunnelplanung korrespondieren, da sie den anschließenden Bau des Tunnels ermöglichen soll. Aus diesem Grund müssen zunächst die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Prüfaufträge durchgeführt und die Ergebnisse mit der Politik und den Zuwendungsgebern abgestimmt werden. 2. Welche Folgebeschlüsse werden in Zukunft für das „Interim“ nötig? Antwort der Verwaltung: 2 Nach der Bearbeitung der Prüfaufträge und der Festlegung der endgültigen Tunnelplanung können auch die Interimszustände geplant werden. Für die Herstellung und den Betrieb dieser Interimslösung muss ein Ratsbeschluss eingeholt werden. 3. Zeithorizont: Wie lange wird der Ausbau der 34 Haltestellen auf der Linie 1 für Langzüge etwa dauern, vom ersten Spatenstich bis zum dauerhaften Ausbau der Außenäste im Westen und Osten sowie der Interimshaltestellen in der Innenstadt? Antwort der Verwaltung: Zum heutigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie lang Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse sowie die Beschaffung aller für eine Förderung gemäß GVFG erforderlichen Unterlagen dauern wird. Es kann daher keine seriöse Angabe zum Zeithorizont gemacht werden. 4. Kosten: Ist es korrekt, dass die Kosten für den oberirdischen Ausbau der gesamten Linienstrecke 1 für 90m-Langzüge mit rund 572 Millionen Euro veranschlagt sind? Antwort der Verwaltung: Die zuletzt veröffentlichte Zahl zu den Gesamtkosten der oberirdischen Maßnahme stammt aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) und beläuft sich auf 510 Mio. € (siehe hierzu auch die Anlagen 20 und 21 der Vorlage Nr. 1037/2024). Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Baukosten für die Verarbeitung in der NKU mit Abschlägen und Aufschlägen versehen sind. Herausgerechnet werden z. B. die gesellschaftlich auferlegten Kosten, im Gegenzug erfolgt ein pauschaler Aufschlag von 20% für den Planungsstand am Abschluss der Leistungsphase 2. 5. Sind nach Ansicht der Verwaltung Olympische Spiele 2036, 2040 oder 2044 in Köln denkbar und vertretbar, wenn sich die Stadtbahn in der Innenstadt in einem „Interimszustand“ befindet? Antwort der Verwaltung: Ja. Mit einem Endausbau auf den Außenästen und einem Interim in der Innenstadt sind die Voraussetzungen für den Einsatz von 90 m-Zügen auf der Ost-West-Achse gegeben. Damit können die Ziele der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse erreicht und ein leistungsfähiger ÖPNV garantiert werden. gez. Burmester
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3550/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 26.01.2026
- Erstellt
- 11.12.2025 13:09