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3550/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend "Interim der Ost-West-Achse: Beschlusslage ist fraglich", (AN/1473/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.01.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026

Anlage - Beantwortung mündliche Nachfrage aus Rat 16.12.2025

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage - Beantwortung von Zusatzfragen

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Anlage - Beantwortung mündliche Nachfrage aus Rat 16.12.2025

1871 Zeichen

Anlage 1 
Beantwortung der mündlichen Fragen von der Fraktion Die Linke 
aus der Ratssitzung vom 16.12.2025 zur Antwort der Verwaltung  
3550/2025   
 
Frage1: Wie bewertet die Verwaltung rechtlich die Aufnahme der Maßnahme in 
den ÖPNV-Bedarfsplan NRW trotz fehlender Beschlusslage/Planungstiefe zur 
Interimslösung? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1:  
 
Die Verwaltung begrüßt die Aufnahme der Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan, 
da dies die Grundlage zur möglichen Förderung von ÖPNV-Strukturmaßnahmen 
darstellt.  
 
 
Frage 2: Welche Bauzeit (reine Ausführungsdauer ab Baubeginn) veranschlagt die 
Verwaltung für die Umsetzung „vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung“ 
des Ausbaus der Außenäste (West/Ost) sowie der Interimshaltestellen in der 
Innenstadt – unabhängig von den noch unklaren Genehmigungs-/Abstim-
mungs- und Fördermittelprozessen? 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 2: 
 
Für den Bereich West sind nach heutigem Kenntnisstand ca. 3 Jahre für die reine 
Ausführungsdauer ab Baubeginn anzusetzen, für den Bereich Ost ca. 3 Jahre und 
für den Bereich Bestandstunnel ca. 4 Jahre. Die durch den Beschluss des VA 
Land gefragte Interimslösung muss planerisch auf der finalen Tunnellösung auf-
setzten und ist daher bislang noch nicht konzipiert. In Analogie zur Umsetzung der 
Oberflächenlösung (Alt.1) wird für die Interimslösung eine Bauzeit von ca. 3 Jahren 
erwartet.  
Der Ausbau der verschiedenen Streckenabschnitte erfolgt nicht nacheinander, 
sondern zeitlich gestaffelt und größtenteils parallel. Die jeweiligen Baubeginne der 
einzelnen Abschnitte werden beeinflusst durch die beschriebenen Abstimmungs- 
und Genehmigungsprozesse sowie die Beschaffung aller für die Förderung gemäß 
GVFG erforderlichen Unterlagen und sind derzeit nicht absehbar. Eine seriöse An-
gabe zur angefragten Gesamtbauzeit ist daher nach wie vor nicht möglich.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3727 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 16.12.2025 
 3550/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 16.12.2025 
Mobilitätsausschuss 20.01.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE  betreffend "Interim 
der Ost-West-Achse: Beschlusslage ist fraglich",  (AN/1473/2025) 
Die Fraktion Die Linke. hat für die Ratssitzung am 16.12.2025 unter AN/1473/2025 
und gleichlautend für die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 20.01.2026 unter 
AN/1423/2025 folgende Anfrage gestellt: 
 
„Der Verkehrsausschuss des Landes NRW hat am 12.11.2025 beschlossen, dass die 
„Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse in Köln“ als „Interimszustand“ in die 
Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des 
Landes NRW aufgenommen wird.  
Die Linke-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
1. Welcher Beschluss der Kölner Gremien legitimiert den Interimszustand auf der 
Ost-West-Achse mit einem provisorischen Betrieb der 90 Meter langen Züge?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Für eine (oberirdische) Interimslösung in der Innenstadt gibt es keinen Beschluss. 
Hierzu ist zunächst eine Planung erforderlich. Die Interimslösung muss mit der 
endgültigen Tunnelplanung korrespondieren, da sie den anschließenden Bau des 
Tunnels ermöglichen soll. Aus diesem Grund müssen zunächst die vom Rat der Stadt 
Köln beschlossenen Prüfaufträge durchgeführt und die Ergebnisse mit der Politik und 
den Zuwendungsgebern abgestimmt werden. 
 
2. Welche Folgebeschlüsse werden in Zukunft für das „Interim“ nötig? 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Nach der Bearbeitung der Prüfaufträge und der Festlegung der endgültigen 
Tunnelplanung können auch die Interimszustände geplant werden. Für die Herstellung 
und den Betrieb dieser Interimslösung muss ein Ratsbeschluss eingeholt werden. 
 
3. Zeithorizont: Wie lange wird der Ausbau der 34 Haltestellen auf der Linie 1 für 
Langzüge etwa dauern, vom ersten Spatenstich bis zum dauerhaften Ausbau 
der Außenäste im Westen und Osten sowie der Interimshaltestellen in der 
Innenstadt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zum heutigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie lang Abstimmungs- und 
Genehmigungsprozesse sowie die Beschaffung aller für eine Förderung gemäß 
GVFG erforderlichen Unterlagen dauern wird. Es kann daher keine seriöse Angabe 
zum Zeithorizont gemacht werden.  
 
4. Kosten: Ist es korrekt, dass die Kosten für den oberirdischen Ausbau der 
gesamten Linienstrecke 1 für 90m-Langzüge mit rund 572 Millionen Euro 
veranschlagt sind? 
Antwort der Verwaltung: 
Die zuletzt veröffentlichte Zahl zu den Gesamtkosten der oberirdischen Maßnahme 
stammt aus der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) und beläuft sich auf 510 Mio. € 
(siehe hierzu auch die Anlagen 20 und 21 der Vorlage Nr. 1037/2024). Hier ist jedoch 
zu berücksichtigen, dass die Baukosten für die Verarbeitung in der NKU mit 
Abschlägen und Aufschlägen versehen sind. Herausgerechnet werden z. B. die 
gesellschaftlich auferlegten Kosten, im Gegenzug erfolgt ein pauschaler Aufschlag 
von 20% für den Planungsstand am Abschluss der Leistungsphase 2. 
 
5. Sind nach Ansicht der Verwaltung Olympische Spiele 2036, 2040 oder 2044 in 
Köln denkbar und vertretbar, wenn sich die Stadtbahn in der Innenstadt in 
einem „Interimszustand“ befindet? 
Antwort der Verwaltung: 
Ja.  
Mit einem Endausbau auf den Außenästen und einem Interim in der Innenstadt sind 
die Voraussetzungen für den Einsatz von 90 m-Zügen auf der Ost-West-Achse 
gegeben. Damit können die Ziele der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse 
erreicht und ein leistungsfähiger ÖPNV garantiert werden. 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (2)

16.12.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.03.2026 Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3550/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.01.2026
Erstellt
11.12.2025 13:09