Mandari Insight

3178/2024

Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Betreff: Möglichkeiten der baulichen Nutzung des Geländes Buchheimer Weg 34, 51107 Köln: Kirche "Zu den heiligen Engeln"

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 28.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024, TOP 1.1

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

8216 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 3178/2024 
Freigabedatum 16.10.2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Betreff: Möglichkeiten der baulichen Nutzung 
des Geländes Buchheimer Weg 34, 51107 Köln: Kirche und Gebäude  "Zu den heiligen 
Engeln" 
Einwohneranfrage: Möglichkeiten der baulichen Nutzung des Geländes Buchheimer Weg 34, 
51107 Köln: Kirche und Gebäude „Zu den heiligen Engeln“ 
 
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greven-Thürmer, 
 
Das SeniorenNetzwerk Ostheim hat einen „Runden Tisch Erhaltung der Engelkirche“ gegrün-
det. Dieser hatte am 29.6.24 Herrn Pfarrer Gerd Breidenbach zu Gast sowie den Geschäfts-
führer des Deutschordenswohnstift Herrn Norbert Frangenberg. Beide haben dann die aktuel-
len Pläne zur Nutzung des Geländes Buchheimer Weg 34 vorgestellt. Die Prämisse ist, dass 
das Grundstück für soziale Zwecke verwandt werden soll. 
 
1. Alle Gebäude auf dem Grundstück werden abgerissen, lediglich die Krypta bleibt erhalten. 
Diese soll dann über die Straße Auf der Driesch barrierefrei zugänglich sein. 
2. Alle Denkmal-werten Dinge in der Kirche werden aufbewahrt. Die Fenster sollen z.T.  im 
Neubau oder im neuen Pfarrheim verwandt werden, das Taufbecken kommt in die Kirche St. 
Adelheid. 
3. Es wird ein 3-geschossiger Baukörper entlang des Buchheimer Weges errichtet, in dem 30 
1- und 2-Zi-WE für Senior*innen vorgesehen sind. Zusätzlich wird es im Erdgeschoss eine Ta-
gespflege mit 15 Plätzen sowie einen Multifunktionsraum (50 qm) und Räume für Ambulante 
Pflege, Physiotherapie, Podologie und Arzt geben. Eine Küche soll es nicht geben. Ambulante 
Pflege, Physiotherapie und Fußpflege sowie die Essensversorgung sollen durch das DOW in 
Neubrück erfolgen. 
4. Es soll versucht werden die Kirchturmspitze mit dem Engel auf der Krypta zu platzieren. 
5. Der Rest des großen Geländes soll als Grünfläche erhalten bleiben. 
 
 
Viele Ostheimer Bürgerinnen und Bürger möchten, dass das Kirchengebäude erhalten bleibt 
und städtebaulich weiterhin den Mittelpunkt im Stadtteil-Viertel bildet. Viele Ostheimer Men-
schen haben eine sehr enge emotionale Beziehung zu diesem Kirchengebäude. Sie sind dort 
getauft worden, gingen zur 1. Kommunion, haben dort geheiratet und haben viele bewegende 
Gottesdienste und Messen gefeiert. Auch wenn die Kirche nicht weiter zu Gottesdiensten ge-
nutzt werden soll, so kann sie doch weiter Ankerpunkt sein. Im Rahmen des Bauvorhabens 
kann sie im Innern umgestaltet werden, ggfls. kann sie auch weiterhin ein öffentlicher Ver-
sammlungs- und Feier-Raum sein.

2 
 
 
Diese Forderung haben bisher mehr als 700 Personen durch ihre Unterschrift unterstützt.  
 
In dem Gespräch am 29.6.24 wurde darauf hingewiesen, dass bei einem 1. Entwurf der Bau 
eines Pflegeheimes aus grundsätzlichen Gründen (Lärmschutz etc.) abgelehnt worden ist. Zu-
sätzlich scheint auch die Grundstücksausnutzung zu hoch gewesen sein. Es ist allerdings 
nicht klar, welche bauliche Möglichkeiten das Grundstück bei Erhaltung der vorhandenen Be-
bauung – wenigstens des Kirchengebäudes – bieten würde. Die Informationen im Vorfeld des 
29.6.24 sprachen immer von 60-80 Senior*innen-Wohnungen während jetzt nur noch von 30 
1-2 Zimmer-Apartments die Rede ist. 
 
Wir fragen deshalb: 
 
1. Gibt es für das Gelände Buchheimer Weg 34 in Ostheim einen Bebauungsplan und was ist 
darin festgelegt? 
 
2. Wenn das Kirchengebäude erhalten bleibt und einer neuen Nutzung zugeführt wird, kann 
dann die vom Deutschordenswohnstift geplante bauliche Nutzung (s.o.) zusätzlich auf dem 
Grundstück realisiert werden? 
 
3. Kann ein Vorhaben-bezogener Bebauungsplan eine Erhaltung und Umnutzung des Kir-
chengebäudes sowie den zusätzlichen Bau von Senior*innen-Wohnungen bzw. eines Pflege-
bereichs ermöglichen? 
 
4. Die Gebäude der GAG (Buchheimer Weg 2-28) haben alle 4 Stockwerke und stehen senk-
recht zur Straße. Ist eine solche Anordnung des Baukörpers parallel zum Kirchengebäude 
auch auf dem Grundstück Buchheimer Weg 34 möglich und sinnvoll? 
 
5. Bestehende Gebäude haben einen sehr hohen ökologischen Wert. Abriß und Neubau be-
dingen einen extrem hohen Energieverbrauch und damit CO2-Freisetzung. Sollte ein Bauvor-
haben deshalb nicht besser den Abriß vermeiden und eine Verwendung der vorhandenen gut 
erhaltenen und wertigen Bausubstanz nutzen? 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
1. Frage: 
Gibt es für das Gelände Buchheimer Weg 34 in Ostheim einen Bebauungsplan und was ist 
darin festgelegt? 
 
Antwort der Verwaltung: Für dieses Grundstück liegt weder ein in Aufstellung befindlicher Be-
bauungsplanentwurf noch ein rechtswirksamer Bebauungsplan vor. 
 
2. und 4. Frage:  
Wenn das Kirchengebäude erhalten bleibt und einer neuen Nutzung zugeführt wird, kann 
dann die vom Deutschordenswohnstift geplante bauliche Nutzung (s.o.) zusätzlich auf dem 
Grundstück realisiert werden? 
 
Die Gebäude der GAG (Buchheimer Weg 2-28) haben alle 4 Stockwerke und stehen senk-
recht zur Straße. Ist eine solche Anordnung des Baukörpers parallel zum Kirchengebäude 
auch auf dem Grundstück Buchheimer Weg 34 möglich und sinnvoll? 
 
Antwort der Verwaltung: Dabei handelt es sich um Objektplanungsfragen, die nur innerhalb 
des gesetzlich festgelegten Vorbescheidverfahrens gemäß § 77 Bauordnung NRW 2018 in-
haltlich beantwortet werden könnten. Dazu müssten auch die Fragen verdeutlichende Planun-
terlagen mit beigefügt sein. Das ist hier alles nicht der Fall. 
 
Dem Bauaufsichtsamt liegt kein entsprechender Antrag (ganz gleich von wem) zu der erfrag-
ten Fläche vor. Es ist rechtlich nicht möglich über eine Einwohnerfrage nach § 39 der Ge-
schäftsordnung des Rates der Stadt Köln abseits der Bauordnung NRW 2018 eine Planungs-
auskunft zu erhalten.

3 
 
 
3. Frage:  
Kann ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan eine Erhaltung und Umnutzung des Kirchenge-
bäudes sowie den zusätzlichen Bau von Senior*innen-Wohnungen bzw. eines Pflegebereichs 
ermöglichen? 
 
Antwort der Verwaltung: Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erfordert Grundeigentum. 
Idealtypisch besteht die Absicht des Bauens für ein konkretes Vorhaben auf dem im Besitz 
stehendem Grundstück.  
Hierfür tritt die/der Grundeigentümer*in mit einem sogenannten Vorhaben- und Erschließungs-
plan an die Gemeinde heran und bittet mit einem Antrag um Zustimmung sowie um Einleitung 
und Durchführung eines Bauleitplanverfahrens mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für sein konkretes Vorhaben zu schaffen. Anschließend entscheidet die Gemeinde 
nach pflichtgemäßem Ermessen über den Antrag der Einleitung eines Bebauungsplanverfah-
rens. Hierbei wird insbesondere die Umsetzbarkeit des Vorhabens und ein Planerfordernis ge-
mäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft, das heißt konkret, ob ein Bauleitplanverfah-
ren für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde erforderlich ist. Zudem 
muss die antragstellende Person bereit und in der Lage zur Durchführung des Vorhabens 
sein. Das bedeutet über genügend finanzielle Mittel und über das Grundstück verfügen.  
 
5. Frage:  
Bestehende Gebäude haben einen sehr hohen ökologischen Wert. Abriss und Neubau bedin-
gen einen extrem hohen Energieverbrauch und damit CO2-Freisetzung. Sollte ein Bauvorha-
ben deshalb nicht besser den Abriss vermeiden und eine Verwendung der vorhandenen gut 
erhaltenen und wertigen Bausubstanz nutzen? 
 
Antwort der Verwaltung: Im Stadtplanungsamt ist keine Planung bekannt. Das Grundstück be-
findet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln, sondern in privatem Eigentum. Da das Grund-
stück sich weder im Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans als 
auch eines rechtkräftigen Bebauungsplans befindet, orientiert sich die Bebaubarkeit des 
Grundstückes gesetzlich nach dem Einfügen in die Umgebung gemäß § 34 BauGB. Im § 34 
BauGB wird zudem eine gesicherte Erschließung, die Wahrung von gesunden Wohn- und Ar-
beitsverhältnissen und keine Beeinträchtigung des Ortsbildes für eine mögliche Bebauung vo-
rausgesetzt.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3178/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
28.10.2024
Erstellt
15.10.2024 13:29