3651/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Jugendamtelternbeirats Köln und der Stadtschulpflegschaft Köln im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 25.10.2024 zu TOP Ö 5.5 (AN/1403/2024) bezgl. "Entgelt für Mahlzeiten in Offenen Ganztagsschulen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 AN/1403/2024 Vorlagen-Nummer 22.11.2024 3651/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Jugendamtelternbeirats Köln und der Stadtschulpflegschaft Köln im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 25.10.2024 zu TOP Ö 5.5 (AN/1403/2024) bezgl. "Entgelt für Mahlzeiten in Offenen Ganztagsschulen" Der Jugendamtselternbeirat Köln und die Stadtschulpflegschaft Köln bitten mit Schreiben vom 3.Oktober 2024 um Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Welche Rechtsgrundlage ist bei der Frage bezüglich der Umlage der Kosten auf die Eltern durch den freien Träger bei der Verpflegung im Offenen Ganztag anzu- wenden? Antwort der Verwaltung zu 1: Zur Deckung der Kosten für die Verpflegung im Offenen Ganztag kann nach Punkt 8.4 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (12-63 Nr.2, Gebun- dene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreu- ungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I) für das tägliche Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Dies wird auch im § 7 des Betreuungsvertrags zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger ver- traglich festgelegt, da im Elternbeitrag nach § 6 keine Anteile für Verpflegungsleistun- gen enthalten sind. 2. Stellt die Stadt Köln als Schulträger für beide Formen der Ganztagsschulen (Ge- bundene und Offene Ganztagsschulen) die im Erlass erwähnten Räume, Sach- und Personalausstattung bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten in Be- zug auf Mahlzeiten? Werden diese Kosten durch Umlage auf die Träger auch mittelbar wiederum auf die Familien mit dem Essensgeld umgelegt? Antwort der Verwaltung zu 2: Gemäß Punkt 6.3 Satz 2,3 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiter- bildung 12-63 Nr.2, stellt der Schulträger Räume, Sach- und Personalausstattung zur Einnahme des Mittagesessens bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten. Die kon- krete Umsetzung kann auch von einem außerschulischen Träger geleistet werden. 2 Die Stadt Köln stellt dem Träger oder dem jeweiligen Caterer die für diese Durchfüh- rung benötigten Räume sowie die entsprechende Sachausstattung zur Einnahme des Mittagessens unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt auch die sächlichen Be- triebskosten. Die Personalausstattung im Hinblick auf die Zubereitung und zentrale Ausgabe der Mittagsmahlzeit aus der Küche stellt der Ganztagsträger bzw. der Caterer und legt die Kosten dafür ebenso für jene für Verbrauchsmaterialien, die im Zusammenhang mit der Zubereitung stehen -beispielsweise Reinigungsmaterial- auf die Familien um. 3. Erhalten alle Schulen eine einheitliche Pauschale (z. B. pro Kind) oder variiert die Finanzierung durch den Schulträger? Bei Variation bitte erläutern Sie die Un- terschiedlichkeit sowie die entsprechende Berechnung. Antwort der Verwaltung zu 3: Es werden keine Pauschalen pro Kind in Bezug auf Mahlzeiten an städtischen Schulen gezahlt. 4. Werden ausschließlich Personalkosten des OGS-Trägers für die pädagogisch tä- tigen Personen vom Schulträger bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Pau- schalen) finanziert oder ebenfalls die Personalkosten für die Hauswirtschafts- oder Küchenkräfte? Antwort der Verwaltung zu 4: Die Personalkosten für die Hauswirtschafts- und Küchenkräfte werden nicht von Seiten der Stadt Köln übernommen. 5. Welche Positionen in Bezug auf die Kosten zu Mahlzeiten sind in den Pauscha- len enthalten, die die OGS-Träger von der Stadt Köln erhalten und was darf den Eltern in Rechnung gestellt werden, ohne dass ggf. eine Doppeltberechnung er- folgt? Antwort der Verwaltung zu 5: Pauschalen in Bezug auf die Kosten zur Mahlzeit werden nicht gezahlt. Die Eltern de- cken die Kosten durch die gezahlten Beiträge vollumfänglich selbst. Allerdings erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ihre Mahlzeiten in den Schulen grundsätzlich kostenfrei, welche über den Bund refinanziert werden. 6. Für andere Betreuungsformen an einer Offenen Ganztagsschule zum Beispiel für Angebote nach 16 Uhr oder ergänzende Ferienangebote erhält der Schulträ- ger je Offener Ganztagsschule für Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 7.500 €. Ist es richtig, dass dieser Zuschuss an die OGS-Träger weitergegeben wird? Gibt es hier einen vorgeschriebenen Verwen- dungszweck oder kann dieser Zuschuss vom jeweiligen OGS- Träger auch für die Kosten der Mittagsverpflegung verwendet werden oder ggf. für die Verpfle- gung während der Ferienangebote? Antwort der Verwaltung zu 6: Bei dem hier erwähnten Zuschuss in Höhe von 7500 €, handelt es sich um eine Zu- wendung im Sinne des Punktes 5.4.6. des Runderlasses des Ministeriums für Schule, 3 Jugend und Kinder über die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich (11-02 Nr. 19). Dieser ist nicht für den Einsatz der Übernahme von Verpflegungskosten gedacht, sondern für die Fi- nanzierung anderer Betreuungsformen. In Köln werden diese Mittel von Ganztagsträ- gern zumeist für die Früh- und Spätbetreuung eingesetzt. Eine weitere Verwendung erfolgt an einzelnen Schulen beispielsweise für die Durchführung von Kurzbetreuungs- maßnahmen, welche sowohl von Ganztagsträgern als auch anderen Partnern bis ma- ximal 14 Uhr durchgeführt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3651/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 11:25