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3651/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Jugendamtelternbeirats Köln und der Stadtschulpflegschaft Köln im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 25.10.2024 zu TOP Ö 5.5 (AN/1403/2024) bezgl. "Entgelt für Mahlzeiten in Offenen Ganztagsschulen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.11.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 03.12.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5694 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
AN/1403/2024 
Vorlagen-Nummer 22.11.2024 
 3651/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Jugendamtelternbeirats Köln und der 
Stadtschulpflegschaft Köln im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 25.10.2024 zu 
TOP Ö 5.5 (AN/1403/2024) bezgl. "Entgelt für Mahlzeiten in Offenen Ganztagsschulen" 
Der Jugendamtselternbeirat Köln und die Stadtschulpflegschaft Köln bitten mit Schreiben vom 
3.Oktober 2024 um Stellungnahme zu folgenden Fragen:  
 
 
1. Welche Rechtsgrundlage ist bei der Frage bezüglich der Umlage der Kosten auf 
die Eltern durch den freien Träger bei der Verpflegung im Offenen Ganztag anzu-
wenden? 
 
Antwort der Verwaltung zu 1: 
 
Zur Deckung der Kosten für die Verpflegung im Offenen Ganztag kann nach Punkt 8.4 
des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (12-63 Nr.2, Gebun-
dene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreu-
ungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I) für das tägliche Mittagessen ein 
zusätzlicher Beitrag erhoben werden.  
 
Dies wird auch im § 7 des Betreuungsvertrags zur Teilnahme an den Angeboten der 
Offenen Ganztagsschule zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger ver-
traglich festgelegt, da im Elternbeitrag nach § 6 keine Anteile für Verpflegungsleistun-
gen enthalten sind.  
 
 
2. Stellt die Stadt Köln als Schulträger für beide Formen der Ganztagsschulen (Ge-
bundene und Offene Ganztagsschulen) die im Erlass erwähnten Räume, Sach- 
und Personalausstattung bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten in Be-
zug auf Mahlzeiten? Werden diese Kosten durch Umlage auf die Träger auch 
mittelbar wiederum auf die Familien mit dem Essensgeld umgelegt? 
 
Antwort der Verwaltung zu 2:  
 
Gemäß Punkt 6.3 Satz 2,3 des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiter-
bildung 12-63 Nr.2, stellt der Schulträger Räume, Sach- und Personalausstattung zur 
Einnahme des Mittagesessens bereit und trägt die sächlichen Betriebskosten. Die kon-
krete Umsetzung kann auch von einem außerschulischen Träger geleistet werden.

2 
 
 
Die Stadt Köln stellt dem Träger oder dem jeweiligen Caterer die für diese Durchfüh-
rung benötigten Räume sowie die entsprechende Sachausstattung zur Einnahme des 
Mittagessens unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt auch die sächlichen Be-
triebskosten. 
 
Die Personalausstattung im Hinblick auf die Zubereitung und zentrale Ausgabe der 
Mittagsmahlzeit aus der Küche stellt der Ganztagsträger bzw. der Caterer und legt die 
Kosten dafür ebenso für jene für Verbrauchsmaterialien, die im Zusammenhang mit 
der Zubereitung stehen -beispielsweise Reinigungsmaterial- auf die Familien um.  
 
 
3. Erhalten alle Schulen eine einheitliche Pauschale (z. B. pro Kind) oder variiert 
die Finanzierung durch den Schulträger? Bei Variation bitte erläutern Sie die Un-
terschiedlichkeit sowie die entsprechende Berechnung. 
 
Antwort der Verwaltung zu 3:  
 
Es werden keine Pauschalen pro Kind in Bezug auf Mahlzeiten an städtischen Schulen 
gezahlt.  
 
 
4. Werden ausschließlich Personalkosten des OGS-Trägers für die pädagogisch tä-
tigen Personen vom Schulträger bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Pau-
schalen) finanziert oder ebenfalls die Personalkosten für die Hauswirtschafts- 
oder Küchenkräfte? 
 
Antwort der Verwaltung zu 4:  
 
Die Personalkosten für die Hauswirtschafts- und Küchenkräfte werden nicht von Seiten 
der Stadt Köln übernommen.  
 
 
5. Welche Positionen in Bezug auf die Kosten zu Mahlzeiten sind in den Pauscha-
len enthalten, die die OGS-Träger von der Stadt Köln erhalten und was darf den 
Eltern in Rechnung gestellt werden, ohne dass ggf. eine Doppeltberechnung er-
folgt? 
 
Antwort der Verwaltung zu 5:  
 
Pauschalen in Bezug auf die Kosten zur Mahlzeit werden nicht gezahlt. Die Eltern de-
cken die Kosten durch die gezahlten Beiträge vollumfänglich selbst.  
Allerdings erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler im Rahmen des 
Bildungs- und Teilhabepakets ihre Mahlzeiten in den Schulen grundsätzlich kostenfrei, 
welche über den Bund refinanziert werden.  
 
 
6. Für andere Betreuungsformen an einer Offenen Ganztagsschule zum Beispiel 
für Angebote nach 16 Uhr oder ergänzende Ferienangebote erhält der Schulträ-
ger je Offener Ganztagsschule für Grundschulen eine Betreuungspauschale in 
Form eines Zuschusses von 7.500 €. Ist es richtig, dass dieser Zuschuss an die 
OGS-Träger weitergegeben wird? Gibt es hier einen vorgeschriebenen Verwen-
dungszweck oder kann dieser Zuschuss vom jeweiligen OGS- Träger auch für 
die Kosten der Mittagsverpflegung verwendet werden oder ggf. für die Verpfle-
gung während der Ferienangebote? 
 
Antwort der Verwaltung zu 6:  
 
Bei dem hier erwähnten Zuschuss in Höhe von 7500 €, handelt es sich um eine Zu-
wendung im Sinne des Punktes 5.4.6. des Runderlasses des Ministeriums für Schule,

3 
 
Jugend und Kinder über die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher 
Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich (11-02 Nr. 19). Dieser ist nicht 
für den Einsatz der Übernahme von Verpflegungskosten gedacht, sondern für die Fi-
nanzierung anderer Betreuungsformen. In Köln werden diese Mittel von Ganztagsträ-
gern zumeist für die Früh- und Spätbetreuung eingesetzt. Eine weitere Verwendung 
erfolgt an einzelnen Schulen beispielsweise für die Durchführung von Kurzbetreuungs-
maßnahmen, welche sowohl von Ganztagsträgern als auch anderen Partnern bis ma-
ximal 14 Uhr durchgeführt werden. 
  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.12.2024 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3651/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.11.2024
Erstellt
18.11.2024 11:25