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3107/2019

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 06.12.2019, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10930 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/113/3 
 
Vorlagen-Nummer  10.10.2019 
 3107/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Antworten zur Anfrage AN/1136/2019 
der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates anlässlich der 
Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren 
am 05.09.2019 
 
Inklusion in kommunaler Beschäftigung – Nachholbedarf in IT und Ausbildung 
 
 
1. Frage: 
 
Wie viele der behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt und der städ-
tischen bzw. stadtnahen Gesellschaften wurden als Menschen mit schwerer Behinde-
rung eingestellt, und bei wie vielen ist die Einschränkung erst im Laufe der Arbeitsjahre 
eingetreten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bezogen auf den Stichtag 31.12.2017 wurden bei der Stadt und den städtischen bzw. stadt-
nahen Gesellschaften 22 schwerbehinderte Menschen eingestellt. 
 
Bezogen auf den Stichtag 31.12.2018 wurden bei der Stadt und den städtischen bzw. stadt-
nahen Gesellschaften wurden 28 schwerbehinderte Menschen eingestellt. 
 
Hinweise: 
 
Vor dem Hintergrund, dass seitens behinderter Beschäftigter ohne Schwerbehinderung 
keine Mitteilungspflicht besteht, sind entsprechend aufschlüsselbare Zahlen nicht ermittel-
bar. 
 
Eine Auswertung, welche Personen im Laufe der Beschäftigung in die Schwerbehinderung 
„eintreten“, kann aus den Daten nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand 
(manueller Vergleich aller rd. 18.300 Mitarbeitenden) ermittelt werden. 
 
Die sich aus dem Verhältnis der schwerbehinderten Personen zum Gesamtbestand erge-
bende Quote ist nicht mit der Schwerbehindertenquote vergleichbar. Bei den nachstehen-
den Daten handelt es sich um eine Stichtagsauswertung zum 31.12.2017. Die Schwerbe-
hindertenquote wird gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX berechnet und bezieht sich auf das ge-

2 
 
samte Jahr 2017. Darüber hinaus wird nach festgelegter Formel die Schwerbehinderten-
quote nicht (nur) nach Personen, sondern auch nach bereitgestellten Arbeitsplätzen be-
rechnet. 
 
2. Frage: 
 
In welchen Bereichen und mit welchen Aufgaben sind die Menschen mit Behinderung 
beschäftigt? (Bitte unterscheiden Sie auch hier zwischen den mit einer Behinderung 
Eingestellten und den im Laufe der Beschäftigung Erkrankten.) 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den 
Stichtag 31.12.2017, die Menschen mit Schwerbehinderung, soweit Daten ermittelbar waren, 
aufgeteilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, beschäftigt: 
 
1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten:       29 
2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten   194 
3a - Verwaltung        558 
3b - sonstige Verwaltungsberufe        74 
4 - MINT  Informatik          10 
4 - MINT  Mathematik, Naturwissenschaften        2 
4 - MINT  Technik        146 
5 - Gewerblich-technische Berufe      151 
6 – Kultur           27 
7 - Lehrende bildende Tätigkeiten          4 
8 - Sicherheit und Überwachung        65 
 
Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den 
Stichtag 31.12.2017, soweit Daten ermittelbar waren, die 22 Menschen mit Schwerbehinde-
rung aufgeteilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, wie folgt ein-
gestellt worden: 
 
1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten:         1 
2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten       5 
3a - Verwaltung          11 
3b - sonstige Verwaltungsberufe          1 
4 - MINT  Informatik            1 
4 - MINT  Technik            3 
 
Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den 
Stichtag 31.12.2018, die Menschen mit Schwerbehinderung, soweit Daten ermittelbar waren, 
aufgeteilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, beschäftigt: 
 
1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten:       30 
2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten   198 
3a - Verwaltung        569 
3b - sonstige Verwaltungsberufe        81 
4 - MINT  Informatik          10 
4 - MINT  Mathematik, Naturwissenschaften        3 
4 - MINT  Technik        142 
5 - Gewerblich-technische Berufe      140 
6 – Kultur           31 
7 - Lehrende bildende Tätigkeiten          4 
8 - Sicherheit und Überwachung        59

3 
 
 
Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den 
31.12.2018, soweit Daten ermittelbar waren, die 28 Menschen mit Schwerbehinderung, aufge-
teilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, wie folgt eingestellt 
worden: 
 
2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten       3 
3a – Verwaltung          11 
3b - sonstige Verwaltungsberufe          3 
4 - MINT  Technik            8 
5 - Gewerblich-technische Berufe          1 
6 – Kultur             1 
8 - Sicherheit und Überwachung          1  
 
3. Frage: 
 
Welche Förder- und Qualifizierungsangebote halten die Stadt und die städtischen bzw. 
stadtnahen Gesellschaften für Mitarbeiter*innen mit Behinderung vor? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das städtische Fortbildungsprogramm zur Entwicklung der fachlichen, digitalen, persönlichen 
und sozialen, methodischen sowie Führungs- und Diversitykompetenzen wie auch die Qualifi-
zierungsangebote (zum Beispiel Aufstiegslehrgänge für Beamte und Angestellte) stehen 
selbstverständlich allen schwerbehinderten und nicht-schwerbehinderten Mitarbeitenden der 
Stadt Köln gleichermaßen offen. Sofern aufgrund der Schwerbehinderung besondere Vorbe-
reitungen oder Hilfsmittel für die Teilnahme an einer Fortbildung- oder Qualifizierung notwen-
dig sind, werden diese getroffen beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Bei der Auswahl der 
Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen werden schwerbehinderte Mitarbeitende be-
vorzugt behandelt. Im Jahr 2018 betrug die Teilnahmequote schwerbehinderter Mitarbeitender 
an den Fortbildungsveranstaltungen des Personal- und Verwaltungsmanagements 5 %. 
 
4. Frage: 
 
Ist der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln in den Prozess der Ausschreibung von 
Stellen und/oder in das Bewerbungsverfahren sowie das Aufstellen/Auswerten der Eig-
nungstests eingebunden, und wie sieht diese Mitwirkung aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln ist in die genannten Verfahren nicht eingebunden. 
 
Jedoch erhält die Gesamtschwerbehindertenvertretung in einem mit dieser über das GEVA-
Institut abgestimmten Verfahren im Rahmen der Testungen monatliche Übersichten über alle 
Schwerbehinderten und deren Ergebnisse in einer Tabelle. 
 
5. Frage: 
 
Insgesamt liegt die Quote schwerbehinderter Menschen unter den Auszubildenden und 
Praktikant*innen im Bereich der Stadt nur bei 1,27 % und damit deutlich unterhalb des 
Anteils schwerbehinderter Menschen unter 25 an der Gesamtbevölkerung. Was plant 
die Stadt Köln, um den Anteil an Auszubildenden und Praktikant*innen mit schwerer 
Behinderung zu erhöhen, und welche Barrieren hindern Ausbildungswillige mit 
Schwerbehinderung zum Beispiel im Bereich der lnformationstechnik daran, eine Aus-
bildung bei der Stadt Köln zu beginnen?

4 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Ausbildungsleitung stellt seit langen Jahren Menschen mit sehr diversen Schwerbehinde-
rungen vollkommen vorurteilsfrei ein. Sowohl bei behinderten als auch bei nicht behinderten 
Menschen erhält circa jede 22. Bewerbung eine Zusage. Sie wirbt u.a. aktiv an Schulen für 
Menschen mit Beeinträchtigungen usw., um diesen Personenkreis aktiv anzusprechen und die 
Vorteile des öffentlichen Dienstes zu bewerben. 
 
Zudem wurde in 2018 mit einem Inklusionsprojekt begonnen, um die Stadt noch attraktiver für 
Menschen mit Beeinträchtigungen zu machen. Hier werden nun jährlich 5 Auszubildende zum 
Zwecke der Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation eingestellt. 
 
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Quote der schwerbehinderten Menschen unter den Aus-
zubildenden und Praktikant*innen im Bereich der Stadt gegenüber der Quote der schwerbe-
hinderten Menschen unter 25 Jahren in der Gesamtbevölkerung ist anzumerken, dass Men-
schen naturgemäß oft erst im Laufe des weiteren Lebens eine Beeinträchtigung erfahren, so-
dass sich Unterschiede in den Quoten zumindest teilweise relativieren. 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        
Alle Arbeitsplätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit körperlichen Einschränkungen 
werden anforderungsgerecht - auch in Absprache mit der zuständigen Stelle beim LVR (LVR-
Inklusionsamt) - mit Hardware (zum Beispiel Braille-Tastatur), Software (zum Beispiel Screen-
reader) und weiteren Hilfestellungen (zum Beispiel auch Gebärdendolmetscher bei Schulun-
gen) zur Barrierefreiheit ausgestattet. 
 
Die Anforderungen der Barrierefreiheit sind in das Standardleistungsverzeichnis für Neube-
schaffungen von Softwaresystemen aufgenommen worden und fester Bestandteil von Aus-
schreibungen beziehungsweise Vergabeverfahren. 
 
Es ist geplant, alle bestehenden Fachanwendungen auf Barrierefreiheit zu prüfen und gege-
benenfalls Nachbesserungen anzustoßen.  
 
Bei den von 12 betreuten Fachanwendungen wurden bereits entsprechende Maßnahmen ein-
geleitet. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Prüfung der Barrierefreiheit befin-
det sich in der vergabetechnischen Umsetzung. Auch laufen Gespräche mit einzelnen Herstel-
lern hinsichtlich der Möglichkeiten und der Zeitpunkte einer Optimierung der eingesetzten 
Softwarelösungen in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit.  
 
Neben den von 12 betreuten/betriebenen Verfahren existiert ein Fachverfahrensbestand, der 
mit den Aufgaben der Fachanwendungsbetreuung ausschließlich dezentral in den Dienststel-
len verantwortet wird. Für die Prüfung bzw. Ertüchtigung dieser Verfahren auf Barrierefreiheit 
sind die fachverfahrensverantwortlichen Dienststellen zuständig. 12 berät und unterstützt bei 
Bedarf bei der Beauftragung der Dienstleister zur Prüfung der Barrierefreiheit von Fachverfah-
ren.  
 
In Kürze wird es im Intranet eine Information zu den gesetzlichen Grundlagen und daraus ab-
geleiteten Anforderungen geben.  
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (3)

28.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3.1 Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3107/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.10.2019
Erstellt
04.09.2019 11:58