Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3107/2019 vom 10.10.2019
Stand: Am 06.12.2019 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/113/3 Vorlagen-Nummer 10.10.2019 3107/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Antworten zur Anfrage AN/1136/2019 der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates anlässlich der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 Inklusion in kommunaler Beschäftigung – Nachholbedarf in IT und Ausbildung 1. Frage: Wie viele der behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten der Stadt und der städ- tischen bzw. stadtnahen Gesellschaften wurden als Menschen mit schwerer Behinde- rung eingestellt, und bei wie vielen ist die Einschränkung erst im Laufe der Arbeitsjahre eingetreten? Antwort der Verwaltung: Bezogen auf den Stichtag 31.12.2017 wurden bei der Stadt und den städtischen bzw. stadt- nahen Gesellschaften 22 schwerbehinderte Menschen eingestellt. Bezogen auf den Stichtag 31.12.2018 wurden bei der Stadt und den städtischen bzw. stadt- nahen Gesellschaften wurden 28 schwerbehinderte Menschen eingestellt. Hinweise: Vor dem Hintergrund, dass seitens behinderter Beschäftigter ohne Schwerbehinderung keine Mitteilungspflicht besteht, sind entsprechend aufschlüsselbare Zahlen nicht ermittel- bar. Eine Auswertung, welche Personen im Laufe der Beschäftigung in die Schwerbehinderung „eintreten“, kann aus den Daten nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand (manueller Vergleich aller rd. 18.300 Mitarbeitenden) ermittelt werden. Die sich aus dem Verhältnis der schwerbehinderten Personen zum Gesamtbestand erge- bende Quote ist nicht mit der Schwerbehindertenquote vergleichbar. Bei den nachstehen- den Daten handelt es sich um eine Stichtagsauswertung zum 31.12.2017. Die Schwerbe- hindertenquote wird gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX berechnet und bezieht sich auf das ge- 2 samte Jahr 2017. Darüber hinaus wird nach festgelegter Formel die Schwerbehinderten- quote nicht (nur) nach Personen, sondern auch nach bereitgestellten Arbeitsplätzen be- rechnet. 2. Frage: In welchen Bereichen und mit welchen Aufgaben sind die Menschen mit Behinderung beschäftigt? (Bitte unterscheiden Sie auch hier zwischen den mit einer Behinderung Eingestellten und den im Laufe der Beschäftigung Erkrankten.) Antwort der Verwaltung: Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den Stichtag 31.12.2017, die Menschen mit Schwerbehinderung, soweit Daten ermittelbar waren, aufgeteilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, beschäftigt: 1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten: 29 2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten 194 3a - Verwaltung 558 3b - sonstige Verwaltungsberufe 74 4 - MINT Informatik 10 4 - MINT Mathematik, Naturwissenschaften 2 4 - MINT Technik 146 5 - Gewerblich-technische Berufe 151 6 – Kultur 27 7 - Lehrende bildende Tätigkeiten 4 8 - Sicherheit und Überwachung 65 Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den Stichtag 31.12.2017, soweit Daten ermittelbar waren, die 22 Menschen mit Schwerbehinde- rung aufgeteilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, wie folgt ein- gestellt worden: 1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten: 1 2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten 5 3a - Verwaltung 11 3b - sonstige Verwaltungsberufe 1 4 - MINT Informatik 1 4 - MINT Technik 3 Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den Stichtag 31.12.2018, die Menschen mit Schwerbehinderung, soweit Daten ermittelbar waren, aufgeteilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, beschäftigt: 1 - Ärztliche- und therapeutische Tätigkeiten: 30 2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten 198 3a - Verwaltung 569 3b - sonstige Verwaltungsberufe 81 4 - MINT Informatik 10 4 - MINT Mathematik, Naturwissenschaften 3 4 - MINT Technik 142 5 - Gewerblich-technische Berufe 140 6 – Kultur 31 7 - Lehrende bildende Tätigkeiten 4 8 - Sicherheit und Überwachung 59 3 Bei der Stadt und den städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften sind, bezogen auf den 31.12.2018, soweit Daten ermittelbar waren, die 28 Menschen mit Schwerbehinderung, aufge- teilt nach folgenden Bereichen und Aufgaben, vorliegend Jobfamilien, wie folgt eingestellt worden: 2 - Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Tätigkeiten 3 3a – Verwaltung 11 3b - sonstige Verwaltungsberufe 3 4 - MINT Technik 8 5 - Gewerblich-technische Berufe 1 6 – Kultur 1 8 - Sicherheit und Überwachung 1 3. Frage: Welche Förder- und Qualifizierungsangebote halten die Stadt und die städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften für Mitarbeiter*innen mit Behinderung vor? Antwort der Verwaltung: Das städtische Fortbildungsprogramm zur Entwicklung der fachlichen, digitalen, persönlichen und sozialen, methodischen sowie Führungs- und Diversitykompetenzen wie auch die Qualifi- zierungsangebote (zum Beispiel Aufstiegslehrgänge für Beamte und Angestellte) stehen selbstverständlich allen schwerbehinderten und nicht-schwerbehinderten Mitarbeitenden der Stadt Köln gleichermaßen offen. Sofern aufgrund der Schwerbehinderung besondere Vorbe- reitungen oder Hilfsmittel für die Teilnahme an einer Fortbildung- oder Qualifizierung notwen- dig sind, werden diese getroffen beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Bei der Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen werden schwerbehinderte Mitarbeitende be- vorzugt behandelt. Im Jahr 2018 betrug die Teilnahmequote schwerbehinderter Mitarbeitender an den Fortbildungsveranstaltungen des Personal- und Verwaltungsmanagements 5 %. 4. Frage: Ist der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln in den Prozess der Ausschreibung von Stellen und/oder in das Bewerbungsverfahren sowie das Aufstellen/Auswerten der Eig- nungstests eingebunden, und wie sieht diese Mitwirkung aus? Antwort der Verwaltung: Der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln ist in die genannten Verfahren nicht eingebunden. Jedoch erhält die Gesamtschwerbehindertenvertretung in einem mit dieser über das GEVA- Institut abgestimmten Verfahren im Rahmen der Testungen monatliche Übersichten über alle Schwerbehinderten und deren Ergebnisse in einer Tabelle. 5. Frage: Insgesamt liegt die Quote schwerbehinderter Menschen unter den Auszubildenden und Praktikant*innen im Bereich der Stadt nur bei 1,27 % und damit deutlich unterhalb des Anteils schwerbehinderter Menschen unter 25 an der Gesamtbevölkerung. Was plant die Stadt Köln, um den Anteil an Auszubildenden und Praktikant*innen mit schwerer Behinderung zu erhöhen, und welche Barrieren hindern Ausbildungswillige mit Schwerbehinderung zum Beispiel im Bereich der lnformationstechnik daran, eine Aus- bildung bei der Stadt Köln zu beginnen? 4 Antwort der Verwaltung: Die Ausbildungsleitung stellt seit langen Jahren Menschen mit sehr diversen Schwerbehinde- rungen vollkommen vorurteilsfrei ein. Sowohl bei behinderten als auch bei nicht behinderten Menschen erhält circa jede 22. Bewerbung eine Zusage. Sie wirbt u.a. aktiv an Schulen für Menschen mit Beeinträchtigungen usw., um diesen Personenkreis aktiv anzusprechen und die Vorteile des öffentlichen Dienstes zu bewerben. Zudem wurde in 2018 mit einem Inklusionsprojekt begonnen, um die Stadt noch attraktiver für Menschen mit Beeinträchtigungen zu machen. Hier werden nun jährlich 5 Auszubildende zum Zwecke der Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation eingestellt. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Quote der schwerbehinderten Menschen unter den Aus- zubildenden und Praktikant*innen im Bereich der Stadt gegenüber der Quote der schwerbe- hinderten Menschen unter 25 Jahren in der Gesamtbevölkerung ist anzumerken, dass Men- schen naturgemäß oft erst im Laufe des weiteren Lebens eine Beeinträchtigung erfahren, so- dass sich Unterschiede in den Quoten zumindest teilweise relativieren. Alle Arbeitsplätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit körperlichen Einschränkungen werden anforderungsgerecht - auch in Absprache mit der zuständigen Stelle beim LVR (LVR- Inklusionsamt) - mit Hardware (zum Beispiel Braille-Tastatur), Software (zum Beispiel Screen- reader) und weiteren Hilfestellungen (zum Beispiel auch Gebärdendolmetscher bei Schulun- gen) zur Barrierefreiheit ausgestattet. Die Anforderungen der Barrierefreiheit sind in das Standardleistungsverzeichnis für Neube- schaffungen von Softwaresystemen aufgenommen worden und fester Bestandteil von Aus- schreibungen beziehungsweise Vergabeverfahren. Es ist geplant, alle bestehenden Fachanwendungen auf Barrierefreiheit zu prüfen und gege- benenfalls Nachbesserungen anzustoßen. Bei den von 12 betreuten Fachanwendungen wurden bereits entsprechende Maßnahmen ein- geleitet. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Prüfung der Barrierefreiheit befin- det sich in der vergabetechnischen Umsetzung. Auch laufen Gespräche mit einzelnen Herstel- lern hinsichtlich der Möglichkeiten und der Zeitpunkte einer Optimierung der eingesetzten Softwarelösungen in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit. Neben den von 12 betreuten/betriebenen Verfahren existiert ein Fachverfahrensbestand, der mit den Aufgaben der Fachanwendungsbetreuung ausschließlich dezentral in den Dienststel- len verantwortet wird. Für die Prüfung bzw. Ertüchtigung dieser Verfahren auf Barrierefreiheit sind die fachverfahrensverantwortlichen Dienststellen zuständig. 12 berät und unterstützt bei Bedarf bei der Beauftragung der Dienstleister zur Prüfung der Barrierefreiheit von Fachverfah- ren. In Kürze wird es im Intranet eine Information zu den gesetzlichen Grundlagen und daraus ab- geleiteten Anforderungen geben. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf
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28.10.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
31.10.2019
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen -
06.12.2019 zuletzt
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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