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1385/2020

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0556/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5349 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer  11.05.2020 
 1385/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0556/2020 
Aktueller Sachstand zum 45-Millionen-Euro-Hilfsmaßnahmenpaket zur Bewältigung der 
wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise 
 
Die SPD-Fraktion hat im Zusammenhang mit der Covid19-Krise zwei Fragen gestellt, die von der 
Verwaltung wie folgt beantwortet werden: 
 
 
Frage 1: 
 
Was hat die Stadt bisher zur Auskehrung des 45-Millionen-Euro-Hilfsmaßnahmenpakets unternom-
men? Gibt es eine zentrale Steuerung, einen einheitlichen Kriterienkatalog und ein Controlling für die 
Verteilung der Mittel? In welcher Höhe und in welche Bereiche sind bereits Mittel an Betroffene aus-
gezahlt worden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Einleitend wird zunächst auf die erfolgte mündliche Beantwortung einer weitgehend inhaltsgleichen 
Anfrage im Hauptausschuss vom 07.04.2020 verwiesen. Die Stadt hat außerdem im Hauptausschuss 
am 07.04.2020 (1026/2020) und am 06.05.2020 (1277/2020) über die städtischen Maßnahmen zur 
Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen berichtet.  
 
Die inhaltliche Ausgestaltung des Hilfsmaßnahmenpakets entspricht hinsichtlich der zugrunde geleg-
ten Kriterien den Vorgaben der Resolution, wonach Maßnahmen zu entwickeln sind, „um die akute 
Situation zu bewältigen und die langfristigen Herausforderungen für alle Kölnerinnen und Kölner 
bestmöglich zu bewältigen.“ Die o.g. Vorlagen stellen dar, dass die Betroffenheit der Menschen, Insti-
tutionen, Kultur- und Wirtschaftsbetrieben etc. durch die Corona-Krise sehr vielfältig ist. Entsprechend 
breit gefächerte Maßnahmen wurden seitens der Stadt eingeleitet. Unterstützungsmaßnahmen wur-
den in Köln sehr frühzeitig auf den Weg gebracht und sukzessive im Verlauf der weiteren Pandemie-
entwicklung bedarfsorientiert weiterentwickelt. Der in der Resolution enthaltenen Aufforderung, dass 
„Menschen, die ohnehin in prekären Situationen leben und arbeiten“, besonders in den Blick zu neh-
men sind, wird (siehe zum Beispiel Care-Pakete zur Unterstützung von Obdachlosen, Quarantäne-
Angebote KidS,  Maßnahmen im Bereich der pflegerischen Angebotsstruktur sowie Maßnahmen zur 
Unterbringung von Menschen, die sich nicht selber versorgen können) dabei ebenso Rechnung ge-
tragen, wie der Aufforderung, vor allem Menschen und Einrichtungen zu unterstützen, die „weder Mit-
tel von der EU, vom Bund oder vom Land NRW erhalten“. Dieser Subsidiaritätsgedanke war und ist 
bei der Ausgestaltung der diversen Hilfsprogramme der Stadt leitend und soll eine Doppelkompensa-
tion corona-bedingter finanzieller Folge vermeiden und der Nachrangigkeit städtischer Hilfen ange-
sichts begrenzter finanzieller Spielräume der Stadt sicherstellen.

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Die einzelnen Hilfen betreffen alle Dezernate der Stadt und unterschiedliche Bereiche und Budgets, 
sowohl auf der Ertrags- als auch Aufwandsseite, und sind daher Gegenstand nicht nur des Sammel-
berichts im Hauptausschuss (s.o.), sondern im Bedarfsfall auch der Berichterstattung in den betref-
fenden Fachausschüssen. Das finanzielle Gesamtvolumen geht schon jetzt deutlich über 45 Mio. Eu-
ro hinaus.  
 
 
Frage 2: 
 
Wie finanziert die Stadt das 45-Millionen-Euro-Maßnahmenpaket (Umschichtungen im Haushalt, Fi-
nanzmittel von Land oder Bund, Kreditaufnahmen)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur Finanzierung ist einleitend mit Blick auf § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates, wonach über 
Anträge nur beraten und beschlossen werden kann, wenn die notwendigen und/oder laufenden Aus-
gaben dafür zu Verfügung stehen bzw., sofern ein Antrag bislang im Haushaltsplan vorgesehene Mit-
tel erfordert, ein ausreichender und gesetzlich zulässiger Deckungsvorschlag zu erfolgen hat, festzu-
halten, dass die am 26.03.2020 beschlossene Resolution keinerlei Angaben oder Vorgaben zur Fi-
nanzierung enthält und die Verwaltung mithin von einer vorrangigen Finanzierung aus bestehenden 
Ansätzen und Budgets ausgeht. 
Soweit sich ein Beschlusserfordernis ergibt, z.B. weil eine Finanzierung nicht durch budgetinterne 
Umschichtungen möglich ist, werden entsprechende Maßnahmen den Gremien vorgelegt und enthal-
ten entsprechend der geltenden Vorgaben und Handhabung auch die notwendigen Angaben zu Fi-
nanzierung. Bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr besteht darüber hinaus die Möglichkeit der unbe-
grenzten Bewilligung von überplan- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der 
Stadtkämmerin.  
Hierüber wird der Rat entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend im Nachgang 
informiert (s. ausführlich auch haushaltsrechtliche Unterrichtung, 1048/2020). Angesichts der insge-
samt in Rede stehenden Finanzvolumen – insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen auf der Er-
trags- und Liquiditätsseite - geht die Stadt nicht davon aus, dass die Finanzierung allein durch 
budgetinterne Umschichtungen gelöst werden kann, sondern erhebliche zusätzliche Liquiditätskredit-
aufnahmen nach sich ziehen wird. Zusätzliche Finanzmittel des Bundes und Landes werden im Sinne 
eines kommunalen Rettungsschirms seitens der Stadt eingefordert, sind bislang aber nicht erfolgt.  
 
Gez. Prof Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1385/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2020
Erstellt
11.05.2020 09:55