A-W/0036/2020
Verlängerung des Fußweges hinter dem Rölverdurchlass in Nienberge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme der Verwaltung vom 24.07.2020
4683 Zeichen
A-W joo3sJa02r 67.20.0034 j 24.07.2020 Martin Krabbe = 6726 1. Bezirksverwaltungsstelle West über Herrn Stadtrat Peck VA Ihr Schreiben vom: 18.05.2020 Antrag Nr. A-W/0036/2020 der CDU-Fraktion vom 11.05.2020 Die Anregung der CDU Fraktion in der BV West bezieht sich auf eine bestehende Wegever- bindung zwischen dem „Durchlass Rölver“ und dem Rüschhausweg. Es ist gewünscht, aus- gehend vom bestehenden Weg, eine neue Wegetrasse bis zum Hochzeitswald zu schaffen und eine Ertüchtigung der vorhandenen Wegetrasse vorzunehmen. Vom Durchlass Rölver, bis zum Hochzeitswald entspricht die Anregung der BV West, einem ähnlichen Antrag aus dem Jahr 2016. Dieser wurde ebenso von der BV West eingebracht und regte an, einen Fuß- Radweg vom Durchlass Rölver bis zur Reiterbrücke zu bauen. Die Anregung wurde mit Hinweis, dass im Bereich des Waldes die hohen Grundwasserstände sowie die Vielzahl von Kleingewässern eine verträgliche Trassenführung verhindern, seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Die Begründung ergab sich aus der Tatsache, dass eine neue Trasse ökologisch wie waldbaulich die Zerschneidung von Wald verursacht und zum Verlust von Bäumen führt. Dabei war besonders zu beachten, dass der betroffene Wald vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) als schutzwürdiges Biotop ausgewiesen ist. Den Nutzen des neuen Weges zeigte eine Berech- nung der Wegezeiten. Diese ergab, dass sich für einen Fußgänger mit einer Durchschnitts- geschwindigkeit von ca. 4 km/h die Laufzeit durch den-neuen Weg lediglich um ca. 3 bis 4 Minuten verringern würden. Die jetzt eingebrachte Anregung der BV West zeigt die gleichen bautechnischen und ökolo- gischen Bedenken wie 2016. Die benannten Argumente haben weiterhin Gültigkeit. Der We- gebau, insbesondere der Neubau des Weges in den Hochzeitswald, führt zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Im geschützten Waldgebiet mit eng stehenden, alten Waldbäumen ist eine umfangreiche Fällung von Bäumen unvermeidbar, wenn ein qualifizier- ter Weg mit Unterbau erstellt werden müsste. Dieser würde intensiv in die Baumsubstanz und den Wurzelbereich eingreifen. Eine ausschließlich oberflächige Wegeerstellung inner- halb der Waldfläche mittels einer Deckschicht ist zwar schonender für den Wald, doch führt dies ebenso zum Verlust von Bäumen. Die Bauform verlangt zudem eine erhöhte Unterhal- tungsintensität, die unter Beachtung der Kosten und des Personaleinsatzes nicht zusätzlich geleistet werden kann. Eine aktualisierte Kostenschätzung für den Weg auf Basis der neuen Anregung weist für ei- nen Wegneubau mit 2,5 m Breite folgende Kosten auf: Neubaustrecke Länge inm Kosten in € innerhalb des Waldes (nur Deck- 130 5.000 schicht) Im Hochzeitswald (mit Unterbau) 300 41.000 Summe 46.000 Sanierungsstrecke innerhalb des Waldes (nur Deck- 480 18.000 schicht) Außerhalb des Waldes (mit Unterbau) 200 27.000 Summe 45.000 Der Neubau des Weges mit dem Ziel Hochzeitswald wurde bis zum vorhandenen Weg zur Reiterbrücke berechnet. Er verursacht Kosten in Höhe von 46.000 €. Hierbei wird angenom- men, dass innerhalb des Waldes nur eine Deckschicht aufgebracht wird, um den verbleiben- den Baumbestand weitestgehend zu schonen. Baufällungen für einen graden Trassenver- lauf lassen sich damit jedoch nicht völlig vermeiden. Die Sanierung des vorhandenen Waldwegs vom Durchlass Rölver bis zum Rüschhausweg wurde innerhalb des Waldes, wie beim Neubau, nur als Deckschichterneuerung ohne Unter- bau kalkuliert. Auch hier würde ein klassischer Neubau mit Unterbau zu umfangreichen Schäden und Fällungen wertvoller Waldbäume führen. Dies wäre aus Sicht des Naturhaus- haltes als auch der Forstwirtschaft nicht verantwortbar. Der Kostenansatz für die Sanierung des Weges beträgt 45.000 €. Nebenkosten zur Baustelleneinrichtung sowie zur Kompensa- tion von Eingriffen in Natur und Landschaft sind in den Schätzungen noch nicht enthalten. 7, Länge: 430 m " F, \2 A 5 £ Aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird der zusätzliche Weg, aus den genannten Gründen, wie die ungünstigen nasse Bodenverhältnisse, Baumverluste Beunruhigung sowie den ermittelten Kosten nicht empfohlen. Die hohen Aufwendungen ver- bunden mit einer geringen Zeitersparnis bieten kaum Vorteile. Auch fehlende Sozialkontrolle wird eine Akzeptanz des abseits gelegen Weges nicht erhöhen zumal im Außenbereich eine Beleuchtung des Weges ausgeschlossen ist. Sofern die Bezirksvertretung an der Anregung festhält, weise ich darauf hin, dass finanzielle Mittel im laufenden Haushalt nicht zu Verfügung stehen. Sie müssten für eine Umsetzung im den folgenden Jahren gesondert beantragt werden. ars
Originalantrag
1359 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 A-W/0036/2020 48161 M ü n s t e r Münster 11.05.2020 Antrag Die Verwaltung prüft die Verlängerung des Fußweges hinter dem Rölverdurchlass und teilt mit, ob eine Ausbesserung des Oberflächenzustandes erforderlich / möglich ist Begründung: Der Fußweg hinter dem Rölverdurchlass wurde vor Jahren im Rahmen einer 72 Stunden Aktion von Nienberger Jugendlichen hergestellt. Dieser Weg wird immer mehr von Fußgängern als beliebter Spazierweg genutzt. Die Verwaltung möge prüfen, ob eine zusätzliche gerade Wegführung ( ca 300 m) – parallel zum Autobahnzubringer – bis zum Hochzeitswald möglich ist. Dadurch würde ein schöner Rundweg entstehen, insbesondere auch für Eltern mit kleinen Kindern. Die Oberfläche des Weges hat durch die zunehmend starke Nutzung sehr gelitten. Bei stärkeren Regenfällen entstehen rutschige Matschflächen, die ausgebessert werden müssen. gezeichnet: Peter Wolfgarten Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Ingeborg Hißmann Thomas Bartelt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Rüschhausweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-W/0036/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37