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A-W/0036/2020

Verlängerung des Fußweges hinter dem Rölverdurchlass in Nienberge

Antrag an die BV West 18.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.08.2020, TOP 9.15

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.07.2020

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 24.07.2020

4683 Zeichen

A-W joo3sJa02r

67.20.0034 j 24.07.2020
Martin Krabbe = 6726

1. Bezirksverwaltungsstelle West

über Herrn Stadtrat Peck VA

Ihr Schreiben vom: 18.05.2020
Antrag Nr. A-W/0036/2020 der CDU-Fraktion vom 11.05.2020

Die Anregung der CDU Fraktion in der BV West bezieht sich auf eine bestehende Wegever-
bindung zwischen dem „Durchlass Rölver“ und dem Rüschhausweg. Es ist gewünscht, aus-
gehend vom bestehenden Weg, eine neue Wegetrasse bis zum Hochzeitswald zu schaffen
und eine Ertüchtigung der vorhandenen Wegetrasse vorzunehmen.

Vom Durchlass Rölver, bis zum Hochzeitswald entspricht die Anregung der BV West, einem
ähnlichen Antrag aus dem Jahr 2016. Dieser wurde ebenso von der BV West eingebracht
und regte an, einen Fuß- Radweg vom Durchlass Rölver bis zur Reiterbrücke zu bauen. Die
Anregung wurde mit Hinweis, dass im Bereich des Waldes die hohen Grundwasserstände
sowie die Vielzahl von Kleingewässern eine verträgliche Trassenführung verhindern, seitens
der Verwaltung nicht befürwortet. Die Begründung ergab sich aus der Tatsache, dass eine
neue Trasse ökologisch wie waldbaulich die Zerschneidung von Wald verursacht und zum
Verlust von Bäumen führt. Dabei war besonders zu beachten, dass der betroffene Wald vom
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) als
schutzwürdiges Biotop ausgewiesen ist. Den Nutzen des neuen Weges zeigte eine Berech-
nung der Wegezeiten. Diese ergab, dass sich für einen Fußgänger mit einer Durchschnitts-
geschwindigkeit von ca. 4 km/h die Laufzeit durch den-neuen Weg lediglich um ca. 3 bis 4
Minuten verringern würden.

Die jetzt eingebrachte Anregung der BV West zeigt die gleichen bautechnischen und ökolo-
gischen Bedenken wie 2016. Die benannten Argumente haben weiterhin Gültigkeit. Der We-
gebau, insbesondere der Neubau des Weges in den Hochzeitswald, führt zu erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft. Im geschützten Waldgebiet mit eng stehenden, alten
Waldbäumen ist eine umfangreiche Fällung von Bäumen unvermeidbar, wenn ein qualifizier-
ter Weg mit Unterbau erstellt werden müsste. Dieser würde intensiv in die Baumsubstanz
und den Wurzelbereich eingreifen. Eine ausschließlich oberflächige Wegeerstellung inner-
halb der Waldfläche mittels einer Deckschicht ist zwar schonender für den Wald, doch führt
dies ebenso zum Verlust von Bäumen. Die Bauform verlangt zudem eine erhöhte Unterhal-
tungsintensität, die unter Beachtung der Kosten und des Personaleinsatzes nicht zusätzlich
geleistet werden kann.

Eine aktualisierte Kostenschätzung für den Weg auf Basis der neuen Anregung weist für ei-
nen Wegneubau mit 2,5 m Breite folgende Kosten auf:

Neubaustrecke Länge inm Kosten in €

innerhalb des Waldes (nur Deck- 130 5.000
schicht)

Im Hochzeitswald (mit Unterbau) 300 41.000
Summe 46.000

Sanierungsstrecke

innerhalb des Waldes (nur Deck- 480 18.000
schicht)

Außerhalb des Waldes (mit Unterbau) 200 27.000
Summe 45.000

Der Neubau des Weges mit dem Ziel Hochzeitswald wurde bis zum vorhandenen Weg zur
Reiterbrücke berechnet. Er verursacht Kosten in Höhe von 46.000 €. Hierbei wird angenom-
men, dass innerhalb des Waldes nur eine Deckschicht aufgebracht wird, um den verbleiben-
den Baumbestand weitestgehend zu schonen. Baufällungen für einen graden Trassenver-
lauf lassen sich damit jedoch nicht völlig vermeiden.

Die Sanierung des vorhandenen Waldwegs vom Durchlass Rölver bis zum Rüschhausweg
wurde innerhalb des Waldes, wie beim Neubau, nur als Deckschichterneuerung ohne Unter-
bau kalkuliert. Auch hier würde ein klassischer Neubau mit Unterbau zu umfangreichen
Schäden und Fällungen wertvoller Waldbäume führen. Dies wäre aus Sicht des Naturhaus-
haltes als auch der Forstwirtschaft nicht verantwortbar. Der Kostenansatz für die Sanierung
des Weges beträgt 45.000 €. Nebenkosten zur Baustelleneinrichtung sowie zur Kompensa-
tion von Eingriffen in Natur und Landschaft sind in den Schätzungen noch nicht enthalten.

7, Länge: 430 m
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\2 A 5 £

Aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird der zusätzliche Weg,
aus den genannten Gründen, wie die ungünstigen nasse Bodenverhältnisse, Baumverluste
Beunruhigung sowie den ermittelten Kosten nicht empfohlen. Die hohen Aufwendungen ver-
bunden mit einer geringen Zeitersparnis bieten kaum Vorteile. Auch fehlende Sozialkontrolle
wird eine Akzeptanz des abseits gelegen Weges nicht erhöhen zumal im Außenbereich eine
Beleuchtung des Weges ausgeschlossen ist.

Sofern die Bezirksvertretung an der Anregung festhält, weise ich darauf hin, dass finanzielle

Mittel im laufenden Haushalt nicht zu Verfügung stehen. Sie müssten für eine Umsetzung im
den folgenden Jahren gesondert beantragt werden.

ars

Originalantrag

1359 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7        A-W/0036/2020 
48161 M ü n s t e r 
 
Münster 11.05.2020 
 
 
Antrag 
Die Verwaltung prüft die Verlängerung des Fußweges hinter dem Rölverdurchlass und teilt 
mit, ob eine Ausbesserung des Oberflächenzustandes erforderlich / möglich ist 
 
Begründung: 
Der Fußweg hinter dem Rölverdurchlass wurde vor Jahren im Rahmen einer 72 Stunden 
Aktion von Nienberger Jugendlichen hergestellt. Dieser Weg wird immer mehr von 
Fußgängern als beliebter Spazierweg genutzt. Die Verwaltung möge prüfen, ob eine 
zusätzliche gerade Wegführung ( ca 300 m) – parallel zum Autobahnzubringer – bis zum 
Hochzeitswald möglich ist. Dadurch würde ein schöner Rundweg entstehen, insbesondere 
auch für Eltern mit kleinen Kindern. 
 
Die Oberfläche des Weges hat durch die zunehmend starke Nutzung sehr gelitten. Bei 
stärkeren Regenfällen entstehen rutschige Matschflächen, die ausgebessert werden müssen.    
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Ingeborg Hißmann 
Thomas Bartelt

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.15 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Rüschhausweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0036/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37