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2011/0052

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 114g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 12.704,85 € im Versicherungsbudget, Sachkonten 6909000 (Beiträge für sonstige Versicherungen) und 6909300 (Haftpflicht- und Vermögensversicherungen), HHJahr 2010

Magistratsvorlage 26.01.2011

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2011/0052

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2011/0052

2871 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.02.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
        Abt. Kämmerei 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0052 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 114g HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe von 12.704,85 € im Versicherungsbudget, Sachkonten 6909000 (Beiträge für 
sonstige Versicherungen) und 6909300 (Haftpflicht- und Vermögensversicherungen), 
HHJahr 2010 
 
Vorlage vom: 26. 1.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Im Versicherungsbudget, Sachkonten 6909000 (Beiträge für sonstige Versicherungen) und 6909300 
(Haftpflicht- und Vermögensversicherungen), werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 12.704,85 € 
erforderlich. 
Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht 
und die unvorhergesehen ist, gem. § 114g HGO. 
Die Mehrausgabe wird gedeckt durch Einsparungen bei dem Sachkonto 7710100 (Zinsen für 
Kassenkredite), Kostenstelle 910-020-1000. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. Januar 2011  
 
Die Versicherungsbeiträge der Stadt Darmstadt werden zentral zum 01.01. eines jeden Jahres zu 
Lasten der Sachkonten 6909000 und 6909300 angewiesen. Diese entsprechen dem fr üheren 
Sammelnachweis 8. Erst im Laufe des Jahres erfolgt dann die Abrechnung mit den mitversicherten 
Eigenbetrieben. 
Eventuell fallen auch noch Nachträge an, wenn sich die den Verträgen zugrunde liegenden  
Umstände im Laufe des Jahres ändern. 
 
Bedingt dadurch kann erst zum Jahresabschluss ermittelt werden, welcher Betrag genau im 
Kernhaushalt verbleibt und inwieweit dieser mit den Planansätzen übereinstimmt. 
 
Hierbei ist für das Jahr 2010 im Kernhaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 12.704,85 € ermittelt 
worden. 
 
Dies ist vor allem mit einer Steigerung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung, speziell im 
Bereich der Schulen, zu begründen. Diese Ausgaben sind unabweisbar, da sie gesetzlich 
vorgeschrieben sind. Sie sind auch der Höhe nach unvorhergesehen, da zwar aus 
Vorsichtsgründen eine gewisse Erhöhung der Beiträge eingeplant wurde, jedoch nicht mit einer 
Erhöhung in diesem Maß zu rechnen war – pro Schüler (=rd. 28.300)  von 36,46 € auf 37,67 €. 
 
Deckungsmittel stehen unter der Kostenstelle 910-020-1000 auf dem Sachkonto 7710100 zur 
Verfügung. 
 
Dezernat II 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 78 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0052
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.01.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00