BKA 0870
Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses)
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Seite 1 von 7 Sitzungsvorlage Braunkohle nausschuss - öffentlich - BKA 0870 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 17.04.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 24.04.2026 3. zur Kenntnis TOP: Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Generelle Zusammensetzung Der Braunkohlenausschuss setzt sich aus der Kommunalen Bank, der Regionalen Bank, der Funk- tionalen Bank und den beratenden Mitgliedern zusammen (§§ §§ 20 ff. LPlG, 20 ff. LPlG DVO). Die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte wählen nach Maßgabe des § 21 Abs. 1, 2 LPlG Mitglieder des Braunkohlenausschusses aus den ganz oder zum Teil im Braunkohlenplangebiet lie- genden Gemeinden (Kommunale Bank). Weitere stimmberechtigte Mitglieder werden nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 bis 5 LPlG aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalräte der Regierungsbezirke Köln und Düssel- dorf berufen (Regionale Bank). Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beruft darüber hinaus Vertreter von Kammern, Verbän- den und Gewerkschaften als stimmberechtigte Mitglieder des Braunkohlenausschusses gemäß § 21 Abs. 6 LPlG (Funktionale Bank). Mit beratender Befugnis nehmen an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses je eine Vertre - terin oder ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg (Bergaufsicht), des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, des Geologischen Dienstes -Landesbetrieb-, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, des Erftverbandes, des Bergbautreibenden, des Landschaftsverbandes Rhein- land, des Landesbetriebes Straßenbau und der kommunalen Gleichstellungsstellen (§ 22 Satz 1 Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 2 von 7 LPlG) teil. Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der kreisfreien Städte und der Kreise des Braunkoh- lenplangebietes nimmt mit beratender Befugnis an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses teil, wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaft stehen (§ 22 Satz 2 LPlG). I. Politische Zusammensetzung Die Sitzverteilung für die insgesamt 30 Mitglieder der Kommunalen und der Regionalen Bank muss das Ergebnis der Gemeindewahlen widerspiegeln und zwar für die Mitglieder, die aus dem Regie - rungsbezirk Köln kommen, das Ergebnis der Gemeindewahlen im Kölner Bezirk und für die Mitglie- der, die aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf kommen, das Ergebnis der dortigen Gemeindewah- len in der Planungsregion des Regionalrats Düsseldorf (= RB Düsseldorf ohne Gebiet des RVR), § 20 Abs. 3 LPlG. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze der Kommunalen und Regionalen Bank reduziert, sollte bei den Wahlen zur Kommunalen Bank ein Vertreter auf Vorschlag einer Partei gewählt werden, die grundsätzlich nicht an der Sitzverteilung teilnähme, § 20 Abs. 5 LPlG. In die Kommunale Bank sind 10 Mitglieder aus dem Gebiet des RR Köln und 5 aus dem Gebiet des RR Düsseldorf zu wählen. In die Regionale Bank werden 11 Mitglieder aus dem RR Köln und 4 Mitglieder aus dem RR Düsseldorf berufen. Damit sind insgesamt 21 Mitglieder aus dem Gebiet des RR Köln vertreten, die das Ergebnis der Gemeindewahlen im Regierungsbezirk Köln widerspiegeln, und 9 Mitglieder aus dem Gebiet des RR Düsseldorf vertreten, die das Ergebnis der Gemeindewahlen in der Planungsregion des Regionalrat Düsseldorf widerspiegeln. Nach dem Verfahren Hare/Niemeyer ergibt sich folgende Sitzverteilung: Regierungsbezirk CDU SPD B 90 / Grüne FDP Linke AfD Volt Gesamt Köln 7 4 4 1 1 3 1 21 Düsseldorf 3 2 1 1 1 1 0 9 Gesamt 10 6 5 2 2 4 1 30 II. Stimmberechtigte Mitglieder 1. Kommunale Bank Die Anzahl der Mitglieder der Kommunalen Bank bestimmt sich bei den Kreisen nach der Ein- wohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden, die ganz oder zum Teil im Braunkohlenplangebiet Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 3 von 7 liegen, und bei den kreisfreien Städten nach der Einwohnerzahl der ganz oder zum Teil im Braun- kohlenplangebiet liegenden Stadtteile (betroffene Bevölkerung). Gemäß § 21 Abs. 2 LPlG wählen die Kreise und kreisfreien Städte mit einer betroffenen Bevölkerung. Basierend auf den Einwohner- zahlen am maßgeblichen Stichtag (30. Juni 2024) wählen die Vertretungen der Kreise und kreis- freien Städte im Braunkohlenplangebiet daher insgesamt 15 Mitglieder, die im Braunkohleplange- biet ansässig sind, bis zum 09. Januar 2026 in den Braunkohlenausschuss. Die 15 Mandate teilen sich wie folgt auf: Kreisfreie Stadt / Kreis Einwohnerzahl Anzahl der Mandate Köln (Stadtbezirk 6) 84.079 1 Städteregion Aachen 135.363 1 Kreis Düren 254.293 2 Kreis Euskirchen 100.533 1 Rhein-Erft-Kreis 438.811 2 Rhein-Sieg Kreis 93.650 1 Kreis Heinsberg 262.665 2 Rhein-Kreis-Neuss 399.776 2 Kreis Viersen 111.619 1 Stadt Mönchengladbach 267.285 2 Aus dem Regierungsbezirk Köln gehören damit 10 Mitglieder, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf 5 Mitglieder der Kommunalen Bank des Braunkohlenausschusses an. Durch die Kommunale Bank des Braunkohlenausschusses wurden folgende Sitze bereits vergeben: Regierungsbezirk CDU SPD B 90 / Grüne FDP Linke AfD Volt Gesamt Köln 7 3 0 0 0 0 0 10 Düsseldorf 3 2 0 0 0 0 0 5 Gesamt 10 5 15 Namentlich sind dies folgende Mandatsträger: Regierungsbezirk Vorgeschlagenes Mitglied (Name, Vorname) Partei Kreis Viersen Bex, Alexander CDU Stadt Mönchengladbach Ferl, Henry CDU Stadt Mönchengladbach Hildemann, Michael SPD Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 4 von 7 Rhein-Erft-Kreis Steinhäuser, Heike SPD Rhein-Erft-Kreis Ripp, Klaus CDU Rhein-Sieg-Kreis Schmitz, Werner CDU Kreis Euskirchen Jakobs, Erwin CDU Städteregion Aachen Mannheims, Carsten CDU Kreis Düren Schoeller, Dr. Maria CDU Kreis Düren Berres-Förster, Menka SPD Kreis Heinsberg Muckel, Stephan CDU Kreis Heinsberg Spalink, Dieter SPD Rhein-Kreis-Neuss Zillikens, Harald CDU Rhein-Kreis-Neuss Thiel, Rainer SPD Stadt Köln Kastenholz, Daniel CDU 2. Regionale Bank Nachdem gemäß § 21 Abs. 1 und 2 LPlG NRW die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte die Mitglieder des Braunkohlenausschusses aus den im Braunkohlenplangebiet liegenden Gemeinden gewählt haben (Kommunale Bank), fand die Feststellung über die Sitzverteilung statt. Dazu war zur Berufung der Mitglieder der Regionalen Bank nach Maßgabe des Verfahren Hare/Niemeyer festzu- stellen, wie viele Sitze auf die Parteien und Wählergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln und wie viele Sitze auf die Parteien und Wählergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf insgesamt entfallen und wie viele Sitze den Parteien und Wählergruppen noch zustehen (§ 21 Abs. 3 und 4 LPlG NRW). Gemäß § 20 Abs.6 LPlG NRW werden die den Parteien und Wählergruppen noch zustehenden Sitze aus Listen zugeteilt, die für die Mitglieder aus dem Regierungsbezirk Köln von den Parteien und Wäh- lergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, für die Mitglieder aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf von den Parteien und Wählergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf aufzustellen sind. Diese Listen bestimmen zugleich die Reihenfolge der Sitzzuteilung für die einzel- nen Parteien und Wählergruppen. Die Listen sind von der für den jeweiligen Regierungsbezirk zuständigen Leitung der Partei oder Wählergruppe innerhalb eines Monats nach Feststellung der Sitzverteilung der jeweiligen Bezirks- regierung einzureichen (§ 20 Abs.7 LPlG NRW). Demnach werden folgende Sitze noch aus vorgenannten Listen für die Regionale Bank zugeteilt: Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 5 von 7 Regierungsbezirk CDU SPD B 90 / Grüne FDP Linke AfD Volt Gesamt Köln 0 1 4 1 1 3 1 11 Düsseldorf 0 0 1 1 1 1 0 4 Gesamt 0 1 5 2 2 4 1 15 Folgende Vorschläge wurden zur Regionalen Bank eingereicht, die den Anforderungen des § 21 LPlG NRW entsprachen: Regierungsbezirk Vorgeschlagenes Mitglied (Name, Vorname) Partei Köln Thorsten Konzelmann SPD Köln Gudrun Zentis GRÜNE Köln Hans-Josef Dederichs GRÜNE Köln Doris Kurschilgen GRÜNE Köln Manfred Waddey GRÜNE Düsseldorf Manfred Krause GRÜNE Köln Ulrich Göbbels FDP Düsseldorf Bernd Kuckels FDP Köln Murat Yilmaz LINKE Düsseldorf Edith Bartelmus-Scholich LINKE Köln Bernd Roland Essler AfD Köln Andreas Wirtz AfD Köln Michael Winkler AfD Düsseldorf Ann-Kathrin Heimes AfD Köln Andrea Browers VOLT 3. Funktionale Bank Nach § 21 Abs. 6 des LPlG beruft der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln als stimmberechtigte Mitglieder des Braunkohlenausschusses (Funktionale Bank): 1. eine Vertreterin oder einen Vertreter der für das Braunkohlenplangebiet zuständigen Indus- trie- und Handelskammern, 2. eine Vertreterin oder einen Vertreter der für das Braunkohlenplangebiet zuständigen Hand- werkskammern, Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 6 von 7 3. eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 4. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen Arbeitgeberver- bände, 5. drei Vertreterinnen oder Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen Gewerkschaften, 6. eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaft und 7. eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen nach Naturschutz- recht durch das zuständige Landesministerium anerkannten Naturschutzverbände Die Sitze nach § 21 Abs. 6 Nr.5 LPlG werden im Braunkohlenplangebiet tätigen Gewerkschaften nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zugeteilt. Dabei sind die Zahlen der Gewerkschaftsmit- glieder zugrunde zu legen, die bei den Bergbautreibenden im Braunkohlenplangebiet beschäftigt sind (§ 21 Abs. 7 LPlG). Der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk Nordrhein-Westfalen, hat hierzu mitgeteilt, dass im Braunkohlenplangebiet nur Mitglieder für die Gewerkschaft IGBCE nachzuweisen sind. Es wurden folgende Vorschläge nach § 24 LPlG DVO für die Berufung eingereicht: Organisation Vorgeschlagenes Mitglied IHK Aachen Raphael Jonas Handwerkskammer NRW Georg Stoffels Landwirtschaftskammer NRW Bernhard Conzen Arbeitgeberverband (Unternehmer NRW) Dr. Thorsten Diercks Arbeitgeberverband (Unternehmer NRW) Phillip Schollmeyer Gewerkschaft (IGBCE) Ernst Ungermann Gewerkschaft (IGBCE) Jörg Erkens Gewerkschaft (IGBCE) Manuel Rendla Landwirtschaft (RLV) Erich Gussen Naturschutzverband Henning Walther III. Beratende Mitglieder Der Braunkohlenausschuss hat neben den 40 stimmberechtigten weitere 19 Mitglieder, die mit be - ratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen, § 22 LPlG. Die beratenden Mitglieder sind bereits zur konstituierenden Sitzung zu laden, § 26 Abs. 2 LPlG DVO. Dabei handelt es sich um Vertreter von 9 fachlich betroffenen Institutionen (RWE, GD, LANUV etc.) und den Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte im Braunkohlenplangebiet. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 7 von 7 Gem. §22 S. 1 LPIG Organisation Vorgeschlagenes Mitglied Bezirksregierung Arnsberg Wolfgang Dronia Landesbetrieb Wald und Holz Jan-V. Wiesmeyer Geologischer Dienst Annika Mittmann LANUK Dorothee Levacher Erftverband Dr.-ing. Dietmar Jansen Bergbautreibender Dr. Markus Kosma Landschaftsverband Rheinland Iris Heinisch Landesbetrieb Straßen NRW Klaus Münster Gleichstellungsstelle Birgit Kuballa Gem. §22 S. 2 LPIG Organisation Vorgeschlagenes Mitglied Stadt Köln Andree Haack Stadt Mönchengladbach Olaf Holtrup Städteregion Aachen Jan-Frederic Wentz Kreis Düren Susanne Schepers Rhein-Erft-Kreis Uwe Zaar Kreis Heinsberg Sonja Zaunbrecher Rhein-Kreis Neuss Dirk Brügge Rhein-Sieg-Kreis Dr. Mehmet Sarikaya Kreis Viersen Rainer Röder Kreis Euskirchen Achim Blindert
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0870
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 27.03.2026 10:16