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BKA 0870

Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 24.04.2026

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 24.04.2026, TOP 3.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses)

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Sitzungsvorlage Braunkohle­
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0870 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 17.04.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 24.04.2026 3. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Generelle Zusammensetzung 
 
Der Braunkohlenausschuss setzt sich aus der Kommunalen Bank, der Regionalen Bank, der Funk-
tionalen Bank und den beratenden Mitgliedern zusammen (§§ §§ 20 ff. LPlG, 20 ff. LPlG DVO). 
 
Die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte wählen nach Maßgabe des § 21 Abs. 1, 2 LPlG 
Mitglieder des Braunkohlenausschusses aus den ganz oder zum Teil im Braunkohlenplangebiet lie-
genden Gemeinden (Kommunale Bank). 
 
Weitere stimmberechtigte Mitglieder werden nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 bis 5 LPlG aus den 
Reihen der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalräte der Regierungsbezirke Köln und Düssel-
dorf berufen (Regionale Bank). 
 
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beruft darüber hinaus Vertreter von Kammern, Verbän-
den und Gewerkschaften als stimmberechtigte Mitglieder des Braunkohlenausschusses gemäß § 21 
Abs. 6 LPlG (Funktionale Bank). 
 
Mit beratender Befugnis nehmen an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses je eine Vertre -
terin oder ein Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg (Bergaufsicht), des Landesbetriebs Wald und 
Holz NRW, des Geologischen Dienstes -Landesbetrieb-, des Landesamtes für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz, des Erftverbandes, des Bergbautreibenden, des Landschaftsverbandes Rhein-
land, des Landesbetriebes Straßenbau und der kommunalen Gleichstellungsstellen (§ 22 Satz 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 2 von 7 
LPlG) teil. Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der kreisfreien Städte und der Kreise des Braunkoh-
lenplangebietes nimmt mit beratender Befugnis an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses teil, 
wenn Beratungsgegenstände im Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der jeweiligen 
Gebietskörperschaft stehen (§ 22 Satz 2 LPlG). 
 
 
I. Politische Zusammensetzung  
 
Die Sitzverteilung für die insgesamt 30 Mitglieder der Kommunalen und der Regionalen Bank muss 
das Ergebnis der Gemeindewahlen widerspiegeln und zwar für die Mitglieder, die aus dem Regie -
rungsbezirk Köln kommen, das Ergebnis der Gemeindewahlen im Kölner Bezirk und für die Mitglie-
der, die aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf kommen, das Ergebnis der dortigen Gemeindewah-
len in der Planungsregion des Regionalrats Düsseldorf (= RB Düsseldorf ohne Gebiet des RVR), § 
20 Abs. 3 LPlG.  
 
Die Aufteilung erfolgt nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich 
die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze der Kommunalen und Regionalen Bank reduziert, sollte 
bei den Wahlen zur Kommunalen Bank ein Vertreter auf Vorschlag einer Partei gewählt werden, die 
grundsätzlich nicht an der Sitzverteilung teilnähme, § 20 Abs. 5 LPlG.  
 
In die Kommunale Bank sind 10 Mitglieder aus dem Gebiet des RR Köln und 5 aus dem Gebiet des 
RR Düsseldorf zu wählen. In die Regionale Bank werden 11 Mitglieder aus dem RR Köln und 4 
Mitglieder aus dem RR Düsseldorf berufen. 
 
Damit sind insgesamt 21 Mitglieder aus dem Gebiet des RR Köln vertreten, die das Ergebnis der 
Gemeindewahlen im Regierungsbezirk Köln widerspiegeln, und 9 Mitglieder aus dem Gebiet des RR 
Düsseldorf vertreten, die das Ergebnis der Gemeindewahlen in der Planungsregion des Regionalrat 
Düsseldorf widerspiegeln. 
 
Nach dem Verfahren Hare/Niemeyer ergibt sich folgende Sitzverteilung: 
Regierungsbezirk CDU SPD B 90 / 
Grüne 
FDP Linke AfD Volt Gesamt 
Köln 7 4 4 1 1 3 1 21 
Düsseldorf 3 2 1 1 1 1 0 9 
Gesamt 10 6 5 2 2 4 1 30 
 
 
 
II. Stimmberechtigte Mitglieder 
 
1. Kommunale Bank 
 
Die Anzahl der Mitglieder der Kommunalen Bank bestimmt sich bei den Kreisen nach der Ein-
wohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden, die ganz oder zum Teil im Braunkohlenplangebiet

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 3 von 7 
liegen, und bei den kreisfreien Städten nach der Einwohnerzahl der ganz oder zum Teil im Braun-
kohlenplangebiet liegenden Stadtteile (betroffene Bevölkerung). Gemäß § 21 Abs. 2 LPlG wählen 
die Kreise und kreisfreien Städte mit einer betroffenen Bevölkerung. Basierend auf den Einwohner-
zahlen am maßgeblichen Stichtag (30. Juni 2024) wählen die Vertretungen der Kreise und kreis-
freien Städte im Braunkohlenplangebiet daher insgesamt 15 Mitglieder, die im Braunkohleplange-
biet ansässig sind, bis zum 09. Januar 2026 in den Braunkohlenausschuss. 
 
Die 15 Mandate teilen sich wie folgt auf: 
 
Kreisfreie Stadt / Kreis Einwohnerzahl Anzahl der Mandate 
Köln (Stadtbezirk 6) 84.079 1 
Städteregion Aachen 135.363 1 
Kreis Düren 254.293 2 
Kreis Euskirchen 100.533 1 
Rhein-Erft-Kreis 438.811 2 
Rhein-Sieg Kreis 93.650 1 
Kreis Heinsberg 262.665 2 
Rhein-Kreis-Neuss 399.776 2 
Kreis Viersen 111.619 1 
Stadt Mönchengladbach 267.285 2 
 
 
Aus dem Regierungsbezirk Köln gehören damit 10 Mitglieder, aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf 
5 Mitglieder der Kommunalen Bank des Braunkohlenausschusses an. 
 
 
Durch die Kommunale Bank des Braunkohlenausschusses wurden folgende Sitze bereits vergeben: 
 
Regierungsbezirk CDU SPD B 90 / 
Grüne 
FDP Linke AfD Volt Gesamt 
Köln 7 3 0 0 0 0 0 10 
Düsseldorf 3 2 0 0 0 0 0 5 
Gesamt 10 5           15 
 
 
Namentlich sind dies folgende Mandatsträger: 
 
Regierungsbezirk Vorgeschlagenes Mitglied 
(Name, Vorname) 
Partei 
Kreis Viersen Bex, Alexander CDU 
Stadt Mönchengladbach Ferl, Henry CDU 
Stadt Mönchengladbach Hildemann, Michael  SPD

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 4 von 7 
Rhein-Erft-Kreis Steinhäuser, Heike SPD 
Rhein-Erft-Kreis Ripp, Klaus  CDU 
Rhein-Sieg-Kreis 
 
Schmitz, Werner CDU 
Kreis Euskirchen  Jakobs, Erwin  CDU 
Städteregion Aachen  Mannheims, Carsten  CDU 
Kreis Düren Schoeller, Dr. Maria  CDU 
Kreis Düren Berres-Förster, Menka  SPD 
Kreis Heinsberg  Muckel, Stephan  CDU 
Kreis Heinsberg Spalink, Dieter  SPD 
Rhein-Kreis-Neuss  Zillikens, Harald  CDU 
Rhein-Kreis-Neuss  Thiel, Rainer  SPD 
Stadt Köln Kastenholz, Daniel  CDU 
 
 
2. Regionale Bank 
 
Nachdem gemäß § 21 Abs. 1 und 2 LPlG NRW die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte die 
Mitglieder des Braunkohlenausschusses aus den im Braunkohlenplangebiet liegenden Gemeinden 
gewählt haben (Kommunale Bank), fand die Feststellung über die Sitzverteilung statt. Dazu war zur 
Berufung der Mitglieder der Regionalen Bank nach Maßgabe des Verfahren Hare/Niemeyer festzu-
stellen, wie viele Sitze auf die Parteien und Wählergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks 
Köln und wie viele Sitze auf die Parteien und Wählergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks 
Düsseldorf insgesamt entfallen und wie viele Sitze den Parteien und Wählergruppen noch zustehen 
(§ 21 Abs. 3 und 4 LPlG NRW). 
Gemäß § 20 Abs.6 LPlG NRW werden die den Parteien und Wählergruppen noch zustehenden Sitze 
aus Listen zugeteilt, die für die Mitglieder aus dem Regierungsbezirk Köln von den Parteien und Wäh-
lergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, für die Mitglieder aus dem Regierungsbezirk 
Düsseldorf von den Parteien und Wählergruppen im Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf 
aufzustellen sind. Diese Listen bestimmen zugleich die Reihenfolge der Sitzzuteilung für die einzel-
nen Parteien und Wählergruppen. 
Die Listen sind von der für den jeweiligen Regierungsbezirk zuständigen Leitung der Partei oder 
Wählergruppe innerhalb eines Monats nach Feststellung der Sitzverteilung der jeweiligen Bezirks-
regierung einzureichen (§ 20 Abs.7 LPlG NRW). 
 
 
Demnach werden folgende Sitze noch aus vorgenannten Listen für die Regionale Bank zugeteilt:

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 5 von 7 
Regierungsbezirk CDU SPD B 90 / 
Grüne 
FDP Linke AfD Volt Gesamt 
Köln 0 1 4 1 1 3 1 11 
Düsseldorf 0 0 1 1 1 1 0 4 
Gesamt 0 1 5 2 2 4 1 15 
 
 
Folgende Vorschläge wurden zur Regionalen Bank eingereicht, die den Anforderungen des § 21 
LPlG NRW entsprachen: 
 
Regierungsbezirk Vorgeschlagenes Mitglied 
(Name, Vorname) 
Partei 
Köln Thorsten Konzelmann SPD 
Köln Gudrun Zentis GRÜNE 
Köln Hans-Josef Dederichs GRÜNE 
Köln Doris Kurschilgen GRÜNE 
Köln Manfred Waddey GRÜNE 
Düsseldorf Manfred Krause GRÜNE 
Köln Ulrich Göbbels FDP 
Düsseldorf Bernd Kuckels FDP 
Köln Murat Yilmaz LINKE 
Düsseldorf Edith Bartelmus-Scholich LINKE 
Köln Bernd Roland Essler AfD 
Köln Andreas Wirtz AfD 
Köln Michael Winkler AfD 
Düsseldorf Ann-Kathrin Heimes AfD 
Köln Andrea Browers VOLT 
 
 
3. Funktionale Bank 
 
Nach § 21 Abs. 6 des LPlG beruft der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln als stimmberechtigte 
Mitglieder des Braunkohlenausschusses (Funktionale Bank): 
1. eine Vertreterin oder einen Vertreter der für das Braunkohlenplangebiet zuständigen Indus-
trie- und Handelskammern, 
2. eine Vertreterin oder einen Vertreter der für das Braunkohlenplangebiet zuständigen Hand-
werkskammern,

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 6 von 7 
3. eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 
4. zwei Vertreterinnen oder Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen Arbeitgeberver-
bände, 
5. drei Vertreterinnen oder Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen Gewerkschaften, 
6. eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaft und 
7. eine Vertreterin oder ein Vertreter der im Braunkohlenplangebiet tätigen nach Naturschutz-
recht durch das zuständige Landesministerium anerkannten Naturschutzverbände 
 
Die Sitze nach § 21 Abs. 6 Nr.5 LPlG werden im Braunkohlenplangebiet tätigen Gewerkschaften 
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zugeteilt. Dabei sind die Zahlen der Gewerkschaftsmit-
glieder zugrunde zu legen, die bei den Bergbautreibenden im Braunkohlenplangebiet beschäftigt 
sind (§ 21 Abs. 7 LPlG). 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, Bezirk Nordrhein-Westfalen, hat hierzu mitgeteilt, dass im 
Braunkohlenplangebiet nur Mitglieder für die Gewerkschaft IGBCE nachzuweisen sind. 
Es wurden folgende Vorschläge nach § 24 LPlG DVO für die Berufung eingereicht: 
Organisation Vorgeschlagenes Mitglied 
IHK Aachen Raphael Jonas 
Handwerkskammer NRW Georg Stoffels 
Landwirtschaftskammer NRW Bernhard Conzen 
Arbeitgeberverband (Unternehmer NRW) Dr. Thorsten Diercks 
Arbeitgeberverband (Unternehmer NRW) Phillip Schollmeyer 
Gewerkschaft (IGBCE) Ernst Ungermann 
Gewerkschaft (IGBCE) Jörg Erkens 
Gewerkschaft (IGBCE) Manuel Rendla 
Landwirtschaft (RLV) Erich Gussen 
Naturschutzverband Henning Walther 
 
 
III. Beratende Mitglieder 
 
Der Braunkohlenausschuss hat neben den 40 stimmberechtigten weitere 19 Mitglieder, die mit be -
ratender Funktion an den Sitzungen teilnehmen, § 22 LPlG. Die beratenden Mitglieder sind bereits 
zur konstituierenden Sitzung zu laden, § 26 Abs. 2 LPlG DVO. Dabei handelt es sich um Vertreter 
von 9 fachlich betroffenen Institutionen (RWE, GD, LANUV etc.) und den Vertretern der Kreise und 
kreisfreien Städte im Braunkohlenplangebiet.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0870 Seite 7 von 7 
Gem. §22 S. 1 LPIG 
Organisation Vorgeschlagenes Mitglied 
Bezirksregierung Arnsberg Wolfgang Dronia 
Landesbetrieb Wald und Holz Jan-V. Wiesmeyer 
Geologischer Dienst  Annika Mittmann  
LANUK Dorothee Levacher 
Erftverband Dr.-ing. Dietmar Jansen  
Bergbautreibender  Dr. Markus Kosma 
Landschaftsverband Rheinland Iris Heinisch 
Landesbetrieb Straßen NRW Klaus Münster  
Gleichstellungsstelle  Birgit Kuballa  
 
 
Gem. §22 S. 2 LPIG 
Organisation Vorgeschlagenes Mitglied 
Stadt Köln Andree Haack  
Stadt Mönchengladbach  Olaf Holtrup  
Städteregion Aachen  Jan-Frederic Wentz 
Kreis Düren Susanne Schepers 
Rhein-Erft-Kreis Uwe Zaar  
Kreis Heinsberg  Sonja Zaunbrecher 
Rhein-Kreis Neuss Dirk Brügge  
Rhein-Sieg-Kreis Dr. Mehmet Sarikaya  
Kreis Viersen Rainer Röder  
Kreis Euskirchen Achim Blindert

Beratungsverlauf (1)

24.04.2026 Braunkohlenausschuss
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0870
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
24.04.2026
Erstellt
27.03.2026 10:16