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1077/2023

Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement

Beschlussvorlage Ausschuss 15.05.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.06.2023, TOP 10.20

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

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Anlage 3 - Stellungnahme zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 2- Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

943 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich an dieser Stelle um verwaltungsinterne Entscheidungen zu organisatorischen und 
ressourcentechnischen Fragestellungen der Verwaltung. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

1270 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1077/2023
Stand: 28.10.2024 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für 
den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof 
des Amtes für Verkehrsmanagement fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe 
eines Gutachtens mit der Zielstellung „Erarbeitung eines Maßnahmenplanes“ als Grund-
lage für die Realisierung des Projektes „Klimaneutraler Bauhof 2035“. Die externe Erarbei-
tung des vorbereitenden Gutachtens für den Maßnahmenplan ist mit konsumtiven Aufwen-
dungen in Höhe von 238.000 € verbunden. 
2. Die Ergebnisse des Gutachtens und daraus resultierender Arbeitspakete werden dem Ver-
kehrsausschuss vorgelegt. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Vergabeverfahren zum Gutachten steht vor dem Abschluss. Mit der Erstellung des Gut-
achtens soll Anfang 2025 begonnen werden. Erste Ergebnisse werden im IV. Quartal 2025 
erwartet. 
Nächste Schritte: 
Die Gutachterleistung soll im November 2024 beauftragt werden.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  September 2025

Anlage 3 - Stellungnahme zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes

2208 Zeichen

Anlage 3 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für 
den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement 
1077/2023 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 12.05.2023 eine Stellungnahme abgegeben mit zahlrei-
chen Empfehlungen. Im Folgenden wird auf die Empfehlungen im Einzelnen eingegangen: 
 
Zu 1) Die Koordinationsstelle Klimaschutz ist über das Vorhaben „Klimaneutraler Bauhof“ und 
der erforderlichen Strategieerarbeitung des Amtes für Verkehrsmanagement zwischenzeitlich 
informiert und wird im Zuge der Ausschreibungsvorbereitung der gutachterlichen Leistungen 
aktiv eingebunden. Die Maßnahmen werden in den dort in Bearbeitung befindlichen Aktions-
plan als positives Beispiel aufgenommen. 
 
Zu 2) Mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen findet regelmäßig ein Austausch im 
Rahmen der Planung der beiden Standorte der Bauhöfe statt. Die Themen Lade- und Tankinf-
rastruktur sowie Lademanagement werden dabei intensiv in Kooperation geplant.  
 
Zu 3) Aufgrund der Maßgabe des Dezernats II wurde die Vorlage in Abstimmung mit Dezernat 
II in den folgenden Abschnitten geändert. Der Maßgabe wurde genüge getan: 
 
Aufgrund der Komplexität des durchzuführenden Vergabeverfahrens kann nicht ausge-
schlossen werden, dass zusätzlich zu der Begleitung durch das Amt für Recht, Vergabe und 
Versicherung eine Unterstützung durch eine externe Verfahrensbegleitung notwendig wird. 
Für eine solche Verfahrensbegleitung werden vorsorglich Mittel in Höhe von schätzungs-
weise 35.700 € eingeplant. 
[…] 
 
Finanzierung 
 
Die Erarbeitung eines Gutachtens zur Vorbereitung des Maßnahmenplanes ist mit ergebnis-
wirksamen Gesamtaufwendungen in Höhe von 238.000 € verbunden. Diese gliedern sich in 
35.700 € für die externe Verfahrensbegleitung (sofern notwendig) und weitere 202.300 € für 
die Erstellung des Gutachtens. Die Kosten für die externe Verfahrensbegleitung werden voll-
ständig in 2023 abfließen. In Bezug auf das Gutachten ist 2023 von einer Vergabe von Teil-
leistungen in Höhe von rd. 60.700 € auszugehen. Die Fertigstellung des Gutachtens ist für 
2024 vorgesehen. Somit werden die restlichen 141.600 € komplett in diesem Haushaltsjahr 
abfließen.“

Anlage 2- Stellungnahme RPA

3145 Zeichen

/ 2 
14    .05.2023 
141/1 
64 
Bedarfsfeststellung über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für die Bau-
höfe von 64/Amt für Verkehrsmanagement 
Erstellung eines Realisierungsgutachtens und die Unterstützung einer externen Firma 
im Vergabeverfahren 
voraussichtliche Auftragssumme netto 200.000,00 Euro zzgl. MwSt. 238.000,00 Euro 
Vorlagen-Nr. 1077/2023 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung, RPA-Nr. 141/13/01/23 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich erhielt mit der Beschlussvorlage-Nr. 1077/2023 über Session das Ergebnis einer Bedarfs-
prüfung zwecks Stellungnahme über die Erstellung eines Gutachtens für die Erarbeitung ei-
ner Klimaneutralitätsstrategie über die dortigen Bauhöfe sowie die Beauftragung einer exter-
nen Firma für die Unterstützung des Vergabeverfahrens. 
Die voraussichtliche Auftragssumme liegt insgesamt bei 238.000,00 Euro brutto 
(200.000,00 Euro netto) und teilt sich in 202.300,00 Euro (170.000,00 Euro netto) für die Er-
stellung des Gutachtens und 35.700,00 Euro (30.000,00 Euro netto) für die externe Firmen-
beauftragung auf. 
Die externe Gutachtenerstellung wird damit begründet, dass der Bauhof für die Erstellung 
des Aktionsplans fachliche Unterstützung benötigt, da notwendiges Expertenwissen bzw. Er-
fahrung mit einem derartigen Transformationsprozess im Fachbereich nicht besteht. Das Un-
terstützungserfordernis soll auf der Komplexität des durchzuführenden Vergabeverfahrens 
basieren. 
Auf Anfrage haben Sie mir bestätigt, dass die Inhalte des umfangreichen Gutachtens über 
Klimaneutralität 2035 (Band I-III) Einfluss in diese Bedarfsprüfung genommen haben. 
In dem oben genannten Gutachten und in den darauf beziehenden Beschlussvorlagen sind 
für die Umsetzung der Empfehlungen in konkreten Maßnahmen eine Beteiligung bezie-
hungsweise ein Maßnahmencontrolling durch die Koordinationsstelle Klimaschutz vorgese-
hen. Dies ist hier nicht erfolgt. 
Deshalb möchte ich Sie bitten, die Koordinationsstelle sofort einzubeziehen. 
Das beabsichtigte Gutachten betrifft die Bauhöfe von 64/Amt für Verkehrsmanagement, ob-
wohl der Betriebshof Frankfurter Straße sowie der zukünftige Betriebshof Zusestraße auch 
von 67/ Amt für Landschaftspflege und Grünflächen genutzt wird. 
12
Anlage 2

- 2 - 
 
 
Eine Abstimmung mit 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist von Ihnen unterblie-
ben. Das Rechnungsprüfungsamt sieht zumindest in den Punkten drei und vier des Themen-
vorschlags (Lade-und Tankinfrastruktur, Lademanagement) zum Aktionsplan aufgrund der 
Standortkapazität eine Abstimmungsnotwendigkeit.  
Es wird empfohlen, das Abstimmungserfordernis nochmals zu prüfen. 
 
Dezernat II hat unter Maßgabe mitgezeichnet, dass für das beabsichtigte Vergabeverfahren 
über 35.700,00 Euro 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen als Ansprechpartner 
zur Verfügung steht.  
Da die Änderung der Beschlussvorlage diese Maßgabe nicht erfüllt, möchte ich Sie bitten, 
vor der Ausschreibung eine Abstimmung mit 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 
hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Ausschreibungsunterstützung herbeizuführen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Sven Genseke

Beschlussvorlage Ausschuss

12454 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1077/2023 
Freigabedatum 15.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für 
den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof 
des Amtes für Verkehrsmanagement fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe 
eines Gutachtens mit der Zielstellung „Erarbeitung eines Maßnahmenplanes“ als Grundla-
ge für die Realisierung des Projektes „Klimaneutraler Bauhof 2035“. Die externe Erarbei-
tung des vorbereitenden Gutachtens für den Maßnahmenplan ist mit konsumtiven Auf-
wendungen in Höhe von 238.000 € verbunden. 
 
2. Die Ergebnisse des Gutachtens und daraus resultierender Arbeitspakete werden dem 
Verkehrsausschuss vorgelegt. 
 
 
 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Verkehrsausschuss 23.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  238.000      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
In der Sitzung vom 24.06.2021 (TOP 3.1.17) hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass 
Köln bis 2035 klimaneutral werden soll. Im Beschluss (AN/1377/2021) wird explizit formuliert: 
„Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. 
der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treib-
hausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden 
können.“ 
 
Die Verwaltung hat die Erstellung eines Gutachtens für ein klimaneutrales Köln 2035 beauf-
tragt, um Maßnahmen, Entscheidungs- und Handlungsparameter zur Zielerreichung zu ermit-
teln. Die Ergebnisse wurden dem Rat im Dezember 2022 zur Beschlussfassung (Vorlage 
2547/2022) vorgelegt.  
 
In der Ratssitzung am 08.12.2022 (TOP Ö 10.1.) wurde u. a. beschlossen, aus den gutachter-
lichen Empfehlungen und den vorgeschlagenen Instrumenten (Band 2) konkretisierende 
Maßnahmenpakete für einen Aktionsplan abzuleiten. 
 
Eine der wesentlichen Eckpunkte zur Zielerreichung ist der Grundsatz, dass die Stadt Köln 
und ihre Beteiligungen eine besondere Vorbildfunktion einnehmen. Diesen Grundsatz aufgrei-
fend möchte der Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement in 2023 mit dem Projekt „Klima-

3 
neutraler Bauhof 2035“ beginnen. 
 
Ziel des Projektes „Klimaneutraler Bauhof 2035“ ist die Erarbeitung und Umsetzung konkreter 
Einzelmaßnahmen auf dem Weg zur Zielerreichung der Klimaneutralität. Bei der Erarbeitung 
des Maßnahmenkataloges orientiert sich der Bauhof an den Ergebnissen des Gutachtens zur 
Klimaneutralität 2035. 
 
Die Klimaneutralitätsstrategie baut im Wesentlichen auf die vier Hauptstrategien Effizienz, 
Konsistenz, Suffizienz und Kompensation auf: 
 
• Besser machen (Effizienz): Den gleichen Nutzen mit weniger Energie- und Ressourcenein-
satz erreichen und damit THG-Emissionen vermeiden. 
• Anders machen (Konsistenz): Den gewünschten Nutzen mit klimaverträglichem Energie- 
und Ressourceneinsatz erreichen. 
• Weniger nutzen (Suffizienz): Energie und Ressourcen durch geänderte Verhaltens- und 
Konsummuster einsparen. 
• Ausgleichen (Kompensation): Unvermeidbare Treibhausgasemissionen ausgleichen bzw. 
der Atmosphäre entziehen. 
 
Darüber hinaus wurden im Gutachten grundsätzlich 6 Handlungsfelder aufgezeigt: 
 
Handlungsfeld 1: „Gebäude und Quartiere werden klimaneutral“ 
Handlungsfeld 2: „Klimaneutrale Energieversorgung erreichen“  
Handlungsfeld 3: „Arbeiten und Wirtschaften erfolgen klimaneutral“  
Handlungsfeld 4: „Mobilität und Logistik werden klimaneutral“  
Handlungsfeld 5: „Klimaneutralen Lebensstil und Bildung fördern“  
Handlungsfeld 6: „Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur Klimaneutralität 
erreichen“ 
Wobei das Handlungsfeld 6 grundlegende strukturelle Rahmenbedingungen beschreibt, die 
für die Umsetzung der Maßnahmen in den Handlungsfeldern 1-5 notwendig sind.  
 
Die gutachterlichen Empfehlungen sowie die vorgeschlagenen Instrumente zeigen, dass auf 
dem Weg zur Klimaneutralität eine ganzheitliche Betrachtung der Aufgaben, der Organisation 
und der Ressourcen des Bauhofs zwingend erforderlich ist, um konkrete Maßnahmen abzulei-
ten. Es gilt einen Aktionsplan, der alle Handlungsfelder betrachtet, zu erarbeiten und konse-
quent umzusetzen. 
 
Die Konstellation in Köln ist – wie in anderen Großstädten – diffizil, da Fuhrpark und Aufgaben 
auf mehrere, hier aktuell auf zwei Standorte, verteilt sind. Hieraus ergeben sich erweiterte 
Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Gutachten auch als Mustervorgehen für 
andere Großstädte herangezogen werden könnten. 
 
 
Weiteres Vorgehen: 
Für die Erstellung des Aktionsplans benötigt der Bauhof fachliche Unterstützung, da notwen-
diges Expertenwissen bzw. Erfahrung mit einem derartigen Transformationsprozess im Fach-
bereich nicht vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt 
(Teilprojekt) des Projektes Klimaneutraler Bauhof 2035 externe Dienstleistende mit der Erstel-
lung des Aktionsplans beauftragt werden.  
 
Im Rahmen eines ersten Workshops mit dem Fachbereich konnten bereits folgende Themen 
herausgearbeitet werden, die zwingend im Aktionsplan Berücksichtigung finden sollen:   
 
1. Erstellung eines Status Quo Berichts im Kontext der im Kapitel Ausgangslage beschriebe-
nen Handlungsfelder 1-5 einschließlich Bewertung der Ausgangslage und Priorisierung der 
Maßnahmen (aktueller Fuhrpark- und Gerätebestand, Infrastruktur an den Standorten, 
Grad der Digitalisierung, vorhandene Aufgaben und Prozesse, Mobilitätsverhalten der Mit-
arbeitenden).  
 
2. Konzept für ein Fuhrpark- und Gerätemanagement unter Berücksichtigung vorhandener

4 
technischer Zwänge einschließlich der Betrachtung organisatorischer Voraussetzungen für 
die Umsetzung (Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte mit alternativen Antrieben; Sze-
narien zur Umstellung: Anzahl, Kosten, Emission; Schlussfolgerungen für die Umstellung; 
Eckwerte/Empfehlungen als Grundlage für Wirtschaftlichkeits- und Klimabetrachtungen im 
Zuge anstehender Vergabeverfahren; Konzept). 
 
3. Lade- und Tankinfrastrukturkonzept einschließlich Variantenbetrachtung für mögliche 
Übergangszeiten aufgrund technischer Zwänge (Anforderungen an Lade- und Tankinfra-
struktur; Bedarf an Ladeinfrastruktur: Anzahl, Kosten; Standortscharfe Darstellung des 
Grundszenarios). 
 
4. Konzept zum Aufbau eines Lademanagements auf den vorhandenen Baubetriebshöfen 
sowie Empfehlungen für neue Standorte (Betrachtung vorhandener Betriebsabläufe im 
Spannungsfeld bedarfsgerechte Verfügbarkeit versus Ladezeiten; Schlussfolgerung für die 
Ladeinfrastruktur sowie Organisation und Ressourcen auf den Baubetriebshöfen). 
 
5. Digitalisierung von Betriebs- und Arbeitsabläufen auf den Baubetriebshöfen als wesentli-
cher Beitrag zu einem klimaneutralen Arbeiten und Wirtschaften 
(Untersuchung der vorhandenen Arbeits- und Betriebsabläufe sowie Identifizierung erfor-
derlicher Maßnahmen; Priorisierung der Maßnahmen einschließlich Umsetzungsempfeh-
lung). 
 
6. Konzept für ein digitales Flottenmanagement (z. B. Einsatz smarter Telematik Lösungen) 
als Grundlage für einen effizienten Ressourceneinsatz (Betrachtung der Betriebsabläufe, 
Marktrecherche möglicher technischer Lösungen unter Berücksichtigung juristischer Gren-
zen z.B. aus dem Arbeitsrecht oder Datenschutz; Umsetzungsempfehlung). 
 
7. Mobilitätsmanagement für die Mitarbeiter*innen der Baubetriebshöfe 
(Harmonisierung betrieblicher Zwänge auf den Baubetriebshöfen mit allgemeinen Zielvor-
gaben der Stadtverwaltung; Umsetzungsempfehlung). 
 
Die externen Dienstleistenden sollten generell Fachkompetenz in den beschriebenen The-
menfeldern vorweisen und darüber hinaus Erfahrungen in Bezug auf die Besonderheiten und 
Zwänge kommunaler Dienststellen aufweisen können. Wünschenswert wäre Fachexpertise im 
Zusammenhang mit den betrieblichen und organisatorischen Zwängen kommunaler Baube-
triebshöfe. 
 
Für die Erstellung des Aktionsplans durch externe Dienstleistende sollen grundsätzlich vor-
handene Förderprogramme identifiziert und genutzt werden. Aktuell konnten keine Förderpro-
gramme identifiziert werden, die die Erstellung von anwenderorientierten kommunalen Umset-
zungskonzepten für alle der im Kapitel Lösungsansatz beschriebenen Themen fördern. Die 
Akquise passender Förderprogramme wird fortgeführt. Aufgrund der engen Zeitvorgaben und 
des Umfangs des Transformationsprozesses ist eine Vergabe noch in 2023 erforderlich. 
 
Auf der Grundlage erster Marktrecherchen muss aktuell davon ausgegangen werden, dass 
der Bieterkreis, der für entsprechende bedarfsgerechte Beratungsleistungen herangezogen 
werden kann, sehr klein ist. Aus den genannten Gründen wird eine Priorisierung und Aus-
schreibung von Teilleistungen des Aktionsplans als zielführend in Betracht gezogen, d. h. die 
Ausschreibung wird so vorbereitet, dass auch eine Vergabe in Teillosen möglich ist, um dar-
über hinaus flexibel auf möglich zukünftige Förderprogramme reagieren zu können. 
 
Auf der Grundlage von Anfragen bei anderen Fachdienststellen wird in Abhängigkeit vom tat-
sächlichen Untersuchungsumfang von Gutachterkosten in Höhe von schätzungsweise 
202.300 € ausgegangen.  
 
Aufgrund der Komplexität des durchzuführenden Vergabeverfahrens kann nicht ausgeschlos-
sen werden, dass zusätzlich zu der Begleitung durch das Amt für Recht, Vergabe und Versi-
cherung eine Unterstützung durch eine externe Verfahrensbegleitung notwendig wird. Für 
eine solche Verfahrensbegleitung werden vorsorglich Mittel in Höhe von schätzungsweise 
35.700 € eingeplant.

5 
 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme hat einen konkreten Maßnahmenplan inklusive erforderlicher 
Arbeitspakete zum Ziel, um systematisch und effizient auf dem Bauhof die Klimaziele der 
Stadt Köln zu erreichen. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
Finanzierung 
 
Die Erarbeitung eines Gutachtens zur Vorbereitung des Maßnahmenplanes ist mit ergebnis-
wirksamen Gesamtaufwendungen in Höhe von 238.000 € verbunden. Diese gliedern sich in 
35.700 € für die externe Verfahrensbegleitung (sofern notwendig) und weitere 202.300 € für 
die Erstellung des Gutachtens. Die Kosten für die externe Verfahrensbegleitung werden voll-
ständig in 2023 abfließen. In Bezug auf das Gutachten ist 2023 von einer Vergabe von Teil-
leistungen in Höhe von rd. 60.700 € auszugehen. Die Fertigstellung des Gutachtens ist für 
2024 vorgesehen. Somit werden die restlichen 141.600 € komplett in diesem Haushaltsjahr 
abfließen.  
 
Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teiler-
gebnisplan des mit der Umsetzung des Maßnahmenplanes klimaneutraler Bauhof betrauten 
Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 in Hö-
he von 96.400 € und im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 141.600 € zur Verfügung. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Zielstellung war es, den Finanz- und Verkehrsausschuss vor der Sommerpause zu errei-
chen, um weiteren Verzögerungen im Projektverlauf entgegenzuwirken. Die verwaltungsinter-
ne Abstimmung dieses komplexen Vorhabens konnte nicht in der regulären Frist erreicht wer-
den. 
 
 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (2)

23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1077/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.05.2023
Erstellt
30.03.2023 13:37