1077/2023
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich an dieser Stelle um verwaltungsinterne Entscheidungen zu organisatorischen und ressourcentechnischen Fragestellungen der Verwaltung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024
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Dezernat, Dienststelle
III/64/644
Vorlagen-Nummer
1077/2023
Stand: 28.10.2024
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für
den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof
des Amtes für Verkehrsmanagement fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe
eines Gutachtens mit der Zielstellung „Erarbeitung eines Maßnahmenplanes“ als Grund-
lage für die Realisierung des Projektes „Klimaneutraler Bauhof 2035“. Die externe Erarbei-
tung des vorbereitenden Gutachtens für den Maßnahmenplan ist mit konsumtiven Aufwen-
dungen in Höhe von 238.000 € verbunden.
2. Die Ergebnisse des Gutachtens und daraus resultierender Arbeitspakete werden dem Ver-
kehrsausschuss vorgelegt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Vergabeverfahren zum Gutachten steht vor dem Abschluss. Mit der Erstellung des Gut-
achtens soll Anfang 2025 begonnen werden. Erste Ergebnisse werden im IV. Quartal 2025
erwartet.
Nächste Schritte:
Die Gutachterleistung soll im November 2024 beauftragt werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: September 2025
Anlage 3 - Stellungnahme zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes
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Anlage 3 Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement 1077/2023 Das Rechnungsprüfungsamt hat am 12.05.2023 eine Stellungnahme abgegeben mit zahlrei- chen Empfehlungen. Im Folgenden wird auf die Empfehlungen im Einzelnen eingegangen: Zu 1) Die Koordinationsstelle Klimaschutz ist über das Vorhaben „Klimaneutraler Bauhof“ und der erforderlichen Strategieerarbeitung des Amtes für Verkehrsmanagement zwischenzeitlich informiert und wird im Zuge der Ausschreibungsvorbereitung der gutachterlichen Leistungen aktiv eingebunden. Die Maßnahmen werden in den dort in Bearbeitung befindlichen Aktions- plan als positives Beispiel aufgenommen. Zu 2) Mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen findet regelmäßig ein Austausch im Rahmen der Planung der beiden Standorte der Bauhöfe statt. Die Themen Lade- und Tankinf- rastruktur sowie Lademanagement werden dabei intensiv in Kooperation geplant. Zu 3) Aufgrund der Maßgabe des Dezernats II wurde die Vorlage in Abstimmung mit Dezernat II in den folgenden Abschnitten geändert. Der Maßgabe wurde genüge getan: Aufgrund der Komplexität des durchzuführenden Vergabeverfahrens kann nicht ausge- schlossen werden, dass zusätzlich zu der Begleitung durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherung eine Unterstützung durch eine externe Verfahrensbegleitung notwendig wird. Für eine solche Verfahrensbegleitung werden vorsorglich Mittel in Höhe von schätzungs- weise 35.700 € eingeplant. […] Finanzierung Die Erarbeitung eines Gutachtens zur Vorbereitung des Maßnahmenplanes ist mit ergebnis- wirksamen Gesamtaufwendungen in Höhe von 238.000 € verbunden. Diese gliedern sich in 35.700 € für die externe Verfahrensbegleitung (sofern notwendig) und weitere 202.300 € für die Erstellung des Gutachtens. Die Kosten für die externe Verfahrensbegleitung werden voll- ständig in 2023 abfließen. In Bezug auf das Gutachten ist 2023 von einer Vergabe von Teil- leistungen in Höhe von rd. 60.700 € auszugehen. Die Fertigstellung des Gutachtens ist für 2024 vorgesehen. Somit werden die restlichen 141.600 € komplett in diesem Haushaltsjahr abfließen.“
Anlage 2- Stellungnahme RPA
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/ 2 14 .05.2023 141/1 64 Bedarfsfeststellung über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für die Bau- höfe von 64/Amt für Verkehrsmanagement Erstellung eines Realisierungsgutachtens und die Unterstützung einer externen Firma im Vergabeverfahren voraussichtliche Auftragssumme netto 200.000,00 Euro zzgl. MwSt. 238.000,00 Euro Vorlagen-Nr. 1077/2023 hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung, RPA-Nr. 141/13/01/23 Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt mit der Beschlussvorlage-Nr. 1077/2023 über Session das Ergebnis einer Bedarfs- prüfung zwecks Stellungnahme über die Erstellung eines Gutachtens für die Erarbeitung ei- ner Klimaneutralitätsstrategie über die dortigen Bauhöfe sowie die Beauftragung einer exter- nen Firma für die Unterstützung des Vergabeverfahrens. Die voraussichtliche Auftragssumme liegt insgesamt bei 238.000,00 Euro brutto (200.000,00 Euro netto) und teilt sich in 202.300,00 Euro (170.000,00 Euro netto) für die Er- stellung des Gutachtens und 35.700,00 Euro (30.000,00 Euro netto) für die externe Firmen- beauftragung auf. Die externe Gutachtenerstellung wird damit begründet, dass der Bauhof für die Erstellung des Aktionsplans fachliche Unterstützung benötigt, da notwendiges Expertenwissen bzw. Er- fahrung mit einem derartigen Transformationsprozess im Fachbereich nicht besteht. Das Un- terstützungserfordernis soll auf der Komplexität des durchzuführenden Vergabeverfahrens basieren. Auf Anfrage haben Sie mir bestätigt, dass die Inhalte des umfangreichen Gutachtens über Klimaneutralität 2035 (Band I-III) Einfluss in diese Bedarfsprüfung genommen haben. In dem oben genannten Gutachten und in den darauf beziehenden Beschlussvorlagen sind für die Umsetzung der Empfehlungen in konkreten Maßnahmen eine Beteiligung bezie- hungsweise ein Maßnahmencontrolling durch die Koordinationsstelle Klimaschutz vorgese- hen. Dies ist hier nicht erfolgt. Deshalb möchte ich Sie bitten, die Koordinationsstelle sofort einzubeziehen. Das beabsichtigte Gutachten betrifft die Bauhöfe von 64/Amt für Verkehrsmanagement, ob- wohl der Betriebshof Frankfurter Straße sowie der zukünftige Betriebshof Zusestraße auch von 67/ Amt für Landschaftspflege und Grünflächen genutzt wird. 12 Anlage 2 - 2 - Eine Abstimmung mit 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist von Ihnen unterblie- ben. Das Rechnungsprüfungsamt sieht zumindest in den Punkten drei und vier des Themen- vorschlags (Lade-und Tankinfrastruktur, Lademanagement) zum Aktionsplan aufgrund der Standortkapazität eine Abstimmungsnotwendigkeit. Es wird empfohlen, das Abstimmungserfordernis nochmals zu prüfen. Dezernat II hat unter Maßgabe mitgezeichnet, dass für das beabsichtigte Vergabeverfahren über 35.700,00 Euro 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Da die Änderung der Beschlussvorlage diese Maßgabe nicht erfüllt, möchte ich Sie bitten, vor der Ausschreibung eine Abstimmung mit 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Ausschreibungsunterstützung herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 1077/2023 Freigabedatum 15.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss über die Erarbeitung einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement fest und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gutachtens mit der Zielstellung „Erarbeitung eines Maßnahmenplanes“ als Grundla- ge für die Realisierung des Projektes „Klimaneutraler Bauhof 2035“. Die externe Erarbei- tung des vorbereitenden Gutachtens für den Maßnahmenplan ist mit konsumtiven Auf- wendungen in Höhe von 238.000 € verbunden. 2. Die Ergebnisse des Gutachtens und daraus resultierender Arbeitspakete werden dem Verkehrsausschuss vorgelegt. Finanzausschuss 15.05.2023 Verkehrsausschuss 23.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 238.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: In der Sitzung vom 24.06.2021 (TOP 3.1.17) hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass Köln bis 2035 klimaneutral werden soll. Im Beschluss (AN/1377/2021) wird explizit formuliert: „Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treib- hausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.“ Die Verwaltung hat die Erstellung eines Gutachtens für ein klimaneutrales Köln 2035 beauf- tragt, um Maßnahmen, Entscheidungs- und Handlungsparameter zur Zielerreichung zu ermit- teln. Die Ergebnisse wurden dem Rat im Dezember 2022 zur Beschlussfassung (Vorlage 2547/2022) vorgelegt. In der Ratssitzung am 08.12.2022 (TOP Ö 10.1.) wurde u. a. beschlossen, aus den gutachter- lichen Empfehlungen und den vorgeschlagenen Instrumenten (Band 2) konkretisierende Maßnahmenpakete für einen Aktionsplan abzuleiten. Eine der wesentlichen Eckpunkte zur Zielerreichung ist der Grundsatz, dass die Stadt Köln und ihre Beteiligungen eine besondere Vorbildfunktion einnehmen. Diesen Grundsatz aufgrei- fend möchte der Bauhof des Amtes für Verkehrsmanagement in 2023 mit dem Projekt „Klima- 3 neutraler Bauhof 2035“ beginnen. Ziel des Projektes „Klimaneutraler Bauhof 2035“ ist die Erarbeitung und Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen auf dem Weg zur Zielerreichung der Klimaneutralität. Bei der Erarbeitung des Maßnahmenkataloges orientiert sich der Bauhof an den Ergebnissen des Gutachtens zur Klimaneutralität 2035. Die Klimaneutralitätsstrategie baut im Wesentlichen auf die vier Hauptstrategien Effizienz, Konsistenz, Suffizienz und Kompensation auf: • Besser machen (Effizienz): Den gleichen Nutzen mit weniger Energie- und Ressourcenein- satz erreichen und damit THG-Emissionen vermeiden. • Anders machen (Konsistenz): Den gewünschten Nutzen mit klimaverträglichem Energie- und Ressourceneinsatz erreichen. • Weniger nutzen (Suffizienz): Energie und Ressourcen durch geänderte Verhaltens- und Konsummuster einsparen. • Ausgleichen (Kompensation): Unvermeidbare Treibhausgasemissionen ausgleichen bzw. der Atmosphäre entziehen. Darüber hinaus wurden im Gutachten grundsätzlich 6 Handlungsfelder aufgezeigt: Handlungsfeld 1: „Gebäude und Quartiere werden klimaneutral“ Handlungsfeld 2: „Klimaneutrale Energieversorgung erreichen“ Handlungsfeld 3: „Arbeiten und Wirtschaften erfolgen klimaneutral“ Handlungsfeld 4: „Mobilität und Logistik werden klimaneutral“ Handlungsfeld 5: „Klimaneutralen Lebensstil und Bildung fördern“ Handlungsfeld 6: „Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur Klimaneutralität erreichen“ Wobei das Handlungsfeld 6 grundlegende strukturelle Rahmenbedingungen beschreibt, die für die Umsetzung der Maßnahmen in den Handlungsfeldern 1-5 notwendig sind. Die gutachterlichen Empfehlungen sowie die vorgeschlagenen Instrumente zeigen, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität eine ganzheitliche Betrachtung der Aufgaben, der Organisation und der Ressourcen des Bauhofs zwingend erforderlich ist, um konkrete Maßnahmen abzulei- ten. Es gilt einen Aktionsplan, der alle Handlungsfelder betrachtet, zu erarbeiten und konse- quent umzusetzen. Die Konstellation in Köln ist – wie in anderen Großstädten – diffizil, da Fuhrpark und Aufgaben auf mehrere, hier aktuell auf zwei Standorte, verteilt sind. Hieraus ergeben sich erweiterte Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Gutachten auch als Mustervorgehen für andere Großstädte herangezogen werden könnten. Weiteres Vorgehen: Für die Erstellung des Aktionsplans benötigt der Bauhof fachliche Unterstützung, da notwen- diges Expertenwissen bzw. Erfahrung mit einem derartigen Transformationsprozess im Fach- bereich nicht vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt (Teilprojekt) des Projektes Klimaneutraler Bauhof 2035 externe Dienstleistende mit der Erstel- lung des Aktionsplans beauftragt werden. Im Rahmen eines ersten Workshops mit dem Fachbereich konnten bereits folgende Themen herausgearbeitet werden, die zwingend im Aktionsplan Berücksichtigung finden sollen: 1. Erstellung eines Status Quo Berichts im Kontext der im Kapitel Ausgangslage beschriebe- nen Handlungsfelder 1-5 einschließlich Bewertung der Ausgangslage und Priorisierung der Maßnahmen (aktueller Fuhrpark- und Gerätebestand, Infrastruktur an den Standorten, Grad der Digitalisierung, vorhandene Aufgaben und Prozesse, Mobilitätsverhalten der Mit- arbeitenden). 2. Konzept für ein Fuhrpark- und Gerätemanagement unter Berücksichtigung vorhandener 4 technischer Zwänge einschließlich der Betrachtung organisatorischer Voraussetzungen für die Umsetzung (Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte mit alternativen Antrieben; Sze- narien zur Umstellung: Anzahl, Kosten, Emission; Schlussfolgerungen für die Umstellung; Eckwerte/Empfehlungen als Grundlage für Wirtschaftlichkeits- und Klimabetrachtungen im Zuge anstehender Vergabeverfahren; Konzept). 3. Lade- und Tankinfrastrukturkonzept einschließlich Variantenbetrachtung für mögliche Übergangszeiten aufgrund technischer Zwänge (Anforderungen an Lade- und Tankinfra- struktur; Bedarf an Ladeinfrastruktur: Anzahl, Kosten; Standortscharfe Darstellung des Grundszenarios). 4. Konzept zum Aufbau eines Lademanagements auf den vorhandenen Baubetriebshöfen sowie Empfehlungen für neue Standorte (Betrachtung vorhandener Betriebsabläufe im Spannungsfeld bedarfsgerechte Verfügbarkeit versus Ladezeiten; Schlussfolgerung für die Ladeinfrastruktur sowie Organisation und Ressourcen auf den Baubetriebshöfen). 5. Digitalisierung von Betriebs- und Arbeitsabläufen auf den Baubetriebshöfen als wesentli- cher Beitrag zu einem klimaneutralen Arbeiten und Wirtschaften (Untersuchung der vorhandenen Arbeits- und Betriebsabläufe sowie Identifizierung erfor- derlicher Maßnahmen; Priorisierung der Maßnahmen einschließlich Umsetzungsempfeh- lung). 6. Konzept für ein digitales Flottenmanagement (z. B. Einsatz smarter Telematik Lösungen) als Grundlage für einen effizienten Ressourceneinsatz (Betrachtung der Betriebsabläufe, Marktrecherche möglicher technischer Lösungen unter Berücksichtigung juristischer Gren- zen z.B. aus dem Arbeitsrecht oder Datenschutz; Umsetzungsempfehlung). 7. Mobilitätsmanagement für die Mitarbeiter*innen der Baubetriebshöfe (Harmonisierung betrieblicher Zwänge auf den Baubetriebshöfen mit allgemeinen Zielvor- gaben der Stadtverwaltung; Umsetzungsempfehlung). Die externen Dienstleistenden sollten generell Fachkompetenz in den beschriebenen The- menfeldern vorweisen und darüber hinaus Erfahrungen in Bezug auf die Besonderheiten und Zwänge kommunaler Dienststellen aufweisen können. Wünschenswert wäre Fachexpertise im Zusammenhang mit den betrieblichen und organisatorischen Zwängen kommunaler Baube- triebshöfe. Für die Erstellung des Aktionsplans durch externe Dienstleistende sollen grundsätzlich vor- handene Förderprogramme identifiziert und genutzt werden. Aktuell konnten keine Förderpro- gramme identifiziert werden, die die Erstellung von anwenderorientierten kommunalen Umset- zungskonzepten für alle der im Kapitel Lösungsansatz beschriebenen Themen fördern. Die Akquise passender Förderprogramme wird fortgeführt. Aufgrund der engen Zeitvorgaben und des Umfangs des Transformationsprozesses ist eine Vergabe noch in 2023 erforderlich. Auf der Grundlage erster Marktrecherchen muss aktuell davon ausgegangen werden, dass der Bieterkreis, der für entsprechende bedarfsgerechte Beratungsleistungen herangezogen werden kann, sehr klein ist. Aus den genannten Gründen wird eine Priorisierung und Aus- schreibung von Teilleistungen des Aktionsplans als zielführend in Betracht gezogen, d. h. die Ausschreibung wird so vorbereitet, dass auch eine Vergabe in Teillosen möglich ist, um dar- über hinaus flexibel auf möglich zukünftige Förderprogramme reagieren zu können. Auf der Grundlage von Anfragen bei anderen Fachdienststellen wird in Abhängigkeit vom tat- sächlichen Untersuchungsumfang von Gutachterkosten in Höhe von schätzungsweise 202.300 € ausgegangen. Aufgrund der Komplexität des durchzuführenden Vergabeverfahrens kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass zusätzlich zu der Begleitung durch das Amt für Recht, Vergabe und Versi- cherung eine Unterstützung durch eine externe Verfahrensbegleitung notwendig wird. Für eine solche Verfahrensbegleitung werden vorsorglich Mittel in Höhe von schätzungsweise 35.700 € eingeplant. 5 Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme hat einen konkreten Maßnahmenplan inklusive erforderlicher Arbeitspakete zum Ziel, um systematisch und effizient auf dem Bauhof die Klimaziele der Stadt Köln zu erreichen. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Finanzierung Die Erarbeitung eines Gutachtens zur Vorbereitung des Maßnahmenplanes ist mit ergebnis- wirksamen Gesamtaufwendungen in Höhe von 238.000 € verbunden. Diese gliedern sich in 35.700 € für die externe Verfahrensbegleitung (sofern notwendig) und weitere 202.300 € für die Erstellung des Gutachtens. Die Kosten für die externe Verfahrensbegleitung werden voll- ständig in 2023 abfließen. In Bezug auf das Gutachten ist 2023 von einer Vergabe von Teil- leistungen in Höhe von rd. 60.700 € auszugehen. Die Fertigstellung des Gutachtens ist für 2024 vorgesehen. Somit werden die restlichen 141.600 € komplett in diesem Haushaltsjahr abfließen. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teiler- gebnisplan des mit der Umsetzung des Maßnahmenplanes klimaneutraler Bauhof betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 in Hö- he von 96.400 € und im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 141.600 € zur Verfügung. Dringlichkeitsbegründung Die Zielstellung war es, den Finanz- und Verkehrsausschuss vor der Sommerpause zu errei- chen, um weiteren Verzögerungen im Projektverlauf entgegenzuwirken. Die verwaltungsinter- ne Abstimmung dieses komplexen Vorhabens konnte nicht in der regulären Frist erreicht wer- den. Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1077/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 30.03.2023 13:37