3430/2023/3
Anhörung zur Bedarfsfeststellung für eine Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen
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Anlage 5 (aus 3430/2023) - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard
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3430/2023 Anlage 5 Peter-Grieß-Straße
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3430/2023/3 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Anhörung zur Bedarfsfeststellung für eine Schulbaumaßnahme zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Peter-Grieß-Straße in Köln- Flittard) Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Mülheim ist in diesem Zusammenhang anzu- hören. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errich- tung modularer Einheiten für die in der Beschlussbegründung genannte Grundschule zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu entsprechenden Vertragsverhand- lungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzeiten variieren dabei abhän- gig vom Bedarf an diesem Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül- tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus- halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. 2 Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein- richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 28.11.2023 zugestimmt gez. Norbert Fuchs gez. Dr. Thomas Portz 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für die in Folge aufgeführte Maßnahme in Ergänzung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie folgt be- gründet: Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf- grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder- schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023) 4 Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie- len. Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul- pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden kann. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul- plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs- fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö- sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen- zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei- tere fünf Standorte, dabei ein Standort im Stadtbezirk Mülheim, identifiziert. An diesen weite- ren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä- dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti- schem Personal. Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor- schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er- reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie- bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, was konkret 12 Räume (Unterrichtsräume, Differenzierungsräume, Ganztag) umfasst. Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer- den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul- entwicklung unterstützt. Voraussichtliche Kosten: Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. 5 Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich- tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Anlagen: Anlage 5 (aus 3430/2023) - Lageplan Peter-Grieß-Straße in Köln-Flittard
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3430/2023/3
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.11.2023
- Erstellt
- 23.11.2023 14:53