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0907/2018

Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben ''Verlegung des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes (Gebäude 8a) auf das Dach des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln (Gebäude 40)''

Beschlussvorlage Ausschuss 12.04.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.04.2018, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Auszug aus der Standortwahl des Universitätsklinikums Köln

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

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Ansehen

Anlage 1 - Übersichtskarte ' Stadtplan

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Ansehen

Anlage 3 - Architekturplanung mit Ansicht von Süden

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5392 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0907/2018 
Freigabedatum 
12.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben 
''Verlegung des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes (Gebäude 8a) auf das Dach des 
Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln (Gebäude 40)'' 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, in dem Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luf t-
verkehrsgesetz (LuftVG) zur Verlegung des Bestandshubschrauber -Sonderlandeplatzes (G ebäude 
8a) auf das Dach des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln (Gebäude 40) die in der Anlage 4 
beigefügte Stellungnahme abzugeben. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Vorhaben 
 
Die medfacilities GmbH als Generalplanerin f ür das Universitätsklinikum Köln plant an der Kerpener 
Straße 62 umfangreiche Neubauten mit dem Arbeitstitel „Neubau Baufeld West“. Unweit hiervon b e-
findet sich derzeit noch der bestehe nde Hubschrauber -Sonderlandeplatz des Universitätsklinikums 
auf dem Dac h des Gebäudes 8a. Die im Zuge der Ba umaßnahme erforderlichen Kranaufstellungen 
führen aufgrund dann fehlender Hinderni sfreiheit dazu, dass der bestehende Hubschrauber -
Sonderlandeplatz nicht weiterbetrieben werden kann. 
 
Um aber auch zukünftigen Anforderun gen jederzeit gerecht werden zu können, soll ein Ersatzland e-
platz auf dem Dach des Herzzentrums (Gebäude 40) errichtet werden. Dieser soll jedoch auch lan g-
fristig, nach Eröffnung eines neuen Dachlandeplatzes im Baufeld West, als Reserve betriebsbereit 
bleiben. So wird dann später das Universitätsklinikum Köln jede rzeit anfliegbar sein, auch wenn der 
künftige primäre Landeplatz im Baufeld West mal nicht nutzbar sein sollte. 
 
Zwecks frühzeitiger Information der Öffentlichkeit über die umfangreichen Neubauten im Bereich des 
Baufeldes West und der hieraus resultierenden Verlagerung des Hu bschrauber-Sonderlandeplatzes 
hat die Vorhabenträgerin bereits am 15.06.2016 und 22.11.2016 Informationsveranstaltungen durc h-
geführt. Ferner wurde am 18.09.2017 das Vorhaben auc h der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vorg e-
stellt. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die medfacilities GmbH als Generalplanerin für das Universitätsklinikum Köln bei 
der Bezirksregierung Düsseldorf ein Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luf tverkehrsgesetz 
(LuftVG) beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Au f-
forderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 14.03.2018 
(Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener R echte) Stellung zu nehmen. Damit die von der 
Stadt Köln zu vertretenden Belange im Verfa hren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist 
wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadten t-
wicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu dem o.g. Genehmigungsverfahren hat in der Zeit vom 
29.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. 
 
 
Stellungnahme 
 
Die Stadt Köln wird in diesem Genehmigungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als B etroffene 
und als Trägerin öffentlicher Belange. 
 
Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchset zbare 
Forderungen geltend machen. Als ei gene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und die gemein d-
liche Planungshoheit in Betracht. Ausdrücklich nicht darunter fallen Rechte der G emeindemitglieder 
(beispielsweise Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner) oder 
Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an Vorhaben stellt, be ispielsweise solche aus dem 
Bereich des Natur - und Umweltschutzes. Dies ist durch ständige Rechtsprechung geklärt, z.B. B e-
schluss 7 VR 13.12 des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.02.2013 und Bes chluss 9 VR 6.03 des 
Bundesverwaltungsgerichts vom 09.10.2003.

3 
 
Die Prüfung des Vorhabens durch die städtischen Dienststellen hat keine grundsätzlichen Bedenken 
ergeben. Es wurden lediglich Hinweise und Nebenbestimmungen aus den Bereichen Brandschutz 
sowie Umwelt- und Verbraucherschutz in die Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf au f-
genommen. 
 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der medfacilities GmbH als 
Generalplanerin für das Universitätsklinikum Köln geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die 
Genehmigung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Die dabei aus städtischer Sicht zu berüc k-
sichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme im E inzelnen aufg e-
führt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine 
Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Übersichtskarte / Stadtplan 
Anlage 2 - Auszug aus der Standortwahl des Universitätsklinikums Köln 
Anlage 3 - Architekturplanung mit Ansicht von Süden 
Anlage 4 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

Anlage 2 - Auszug aus der Standortwahl des Universitätsklinikums Köln

4374 Zeichen

GENERALPLANUNG 
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 2  
Einleitung  
§ Im März 2017 tagte das Preisgericht zum Wettbewerb Eltern-Kind-Zentrum. Das 
Architekturbüro gmp international GmbH erhielt den 1. Preis.  
§ Mit den Bauarbeiten zum Neubau des Eltern-Kind-Zentrums verliert der Bestands- 
Hubschrauberlandeplatz (HLP) seine/n Nutzungserlaubnis/Standort. 
§ Als Klinikum der Maximalversorgung und durch die Einbindung in überregionale 
Katastrophenschutzkonzepte ist die Vorhaltung eines Ersatzlandeplatzes notwendig. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ansicht / Perspektive des geplanten Neubaus von der Kerpener Straße Richtung Gürtel 
 
 
© gmp 
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz 
Anlage 2
                                                                                            Seite 1

GENERALPLANUNG 
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 3  
Standortwahl 
§ Die Untersuchung von 8 möglichen Standorten durch den Sachverständigen hat eine 
Empfehlung ergeben (Dach Herzzentrum). 
§ Der HLP auf dem Dach Herzzentrum (2) wird künftig den bisherigen (1) ersetzen. 
§ Nach Abschluss der Bauarbeiten Eltern-Kind-Zentrum ist die Errichtung eines 
weiteren HLP auf dem Neubau geplant ( 
rotes Feld ). 
§ Langfristig soll der HLP (2) auf dem Dach des Herzzentrums aber erhalten bleiben. 
§ Dies wird dazu führen, dass die  Zahl der Flugbewegungen des HLP 2 deutlich 
zurück gehen werden (10 % der Gesamtflugbewegungen sind Herzpatienten) 
 
 
 
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz 
1 2 
                                                                                            Seite 2

GENERALPLANUNG 
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 4  
Bauausführung 
§ Gute Anflugbedingungen 
§ Direkte funktionale Anbindung an Aufzugsgruppe 
§ Optimierung der Aufzüge im Rahmen der Baumaßnahme 
§ Patiententransport über den Personalflur der IMC im 2. OG zur ZNA 
§ Baulicher Aufwand im angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung 
„Interimsmaßnahme“  
§ Wirtschaftlichste Lösung 
 
 
 
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz 
                                                                                            Seite 3

GENERALPLANUNG 
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 5  
Projektstand  
Baugenehmigungsrechtlicher Verfahrensstand 
• Der Bauantrag wurde am 04.11.2016 eingereicht, der Antragsgegenstand wird unter dem 
Az: 63/B13/4949/2016 geführt. Die Erteilung der Baugenehmigung wird kurzfristig 
erwartet. 
Luftrechtlicher Verfahrensstand 
• Der gewählte Standort des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach des Herzzentrums 
erfüllt alle flugrechtlichen und flugtechnischen Auflagen. 
• Der luftrechtliche Antrag auf Verlegung des Hubschrauberlandeplatzes wurde der 
Bezirksregierung Düsseldorf am 29.06.2017 übergeben. 
Zusammenfassung 
• Durch das BMVI wurde mit Schreiben vom 08.12.2016 bestätigt, dass der Flugbetrieb von 
dem beantragten Hubschrauberlandeplatz sicher durchgeführt werden kann. 
 
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz 
                                                                                            Seite 4

GENERALPLANUNG 
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 6  
Geräuschentwicklung am Hubschrauberlandeplatz  
• Die Flugbewegungen werden in den Flugbüchern der Uniklinik durch die Feuerwehr 
aufgezeichnet und stellen sich wie folgt dar: 
 
 
 
 
 
 
• Zukünftig wird angenommen, dass sich die Flugbewegungszahlen wieder auf das 
mittlere Niveau von 2011 bis 2014 zwischen 514 bis 524 einpendeln. 
• Für die Vorhersage ergeben sich somit für das Prognosejahr 2028 auf Basis des 
Jahresmittelwert 2015 mit 478 Flugbewegungen zuzüglich einer konservativen 
Steigerung von ca. 8 % voraussichtlich insgesamt 517 Flugbewegungen. 
• Der Nachflugbetrieb erfolgt nur in absoluten Notfällen. In dem Jahr 2015 haben nur 10 
Nachtflugbewegungen stattgefunden. 
• Der Anteil der Herznotfallpatienten beträgt ca. 10 % der Gesamtanflüge, also etwa 50 
Flugbewegungen pro Jahr, d.h. dass die Anzahl der Bewegungen auf dem 
Dachlandeplatz des Herzzentrums zukünftig deutlich abnehmen werden. 
 
200 
250 
300 
350 
400 
450 
500 
550 
600 
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Flugbewegungen pro Jahr 2006 bis 2015 
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz 
                                                                                            Seite 5

Anlage 4 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

10403 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
- Dezernat 26 / Luftverkehr - 
Postfach 30 08 65 
40408 Düsseldorf 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Az. 26.01.01.03 -59-
HSLP Köln Uniklinik 
62/621/2-62.10.06  12.03.2018 
 
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsg esetz (LuftVG) zur Verlegung 
des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes (Gebäude 8a) auf das Dach des Herz- 
zentrums der Uniklinik Köln (Gebäude 40) an der Kerpener Straße 62 in 50937 Köln 
 
Sehr geehrte Frau Schriever, 
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 09.01.2018 teil e ich Ihnen mit, dass aus Sicht der 
Stadt Köln gegen das beantragte Vorhaben keine Bede nken bestehen. Einem Verzicht auf 
eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird zugestimmt.  Ich bitte Sie jedoch, die nachfolgend 
aufgeführten Belange zu berücksichtigen. 
 
I. Kampfmittel 
Es ist, falls noch nicht geschehen, eine Kampfmitte lsondierung durchzuführen. Hierzu ist 
zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbe- 
seitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseld orf zu beantragen. Ansprechpartner im 
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Ottmar- Pohl-Platz 1, 51103 Köln, sind Herr Küh- 
lem (Telefon: 0221-221-26216) und Frau Ermert (Tele fon: 0221-221-31128). Die  
E-Mailadresse lautet jeweils: kampfmittel@stadt-koeln.de. 
 
II. Brandschutz 
Es bestehen brandschutztechnische Bedenken gegen di e vorliegende Planung, die jedoch 
zurückgestellt werden können, wenn die folgenden Forderungen erfüllt werden: 
a. Zu Punkt 3.5 des Brandschutzkonzeptes wird angem erkt, dass es für erforderlich gehal- 
ten wird, dass während der Landung / dem Abflug ein es Hubschraubers mindestens 2 
sachkundige Personen in der „Leitstelle“ (Dienstraum / Vorraum) anwesend sind (Perso- 
nalredundanz) – hierzu wird auch auf den Punkt 4.17  des Brandschutzkonzeptes ver- 
wiesen.

Seite 2 
 
/ 3  
 
 
b. Zu Punkt 4.15 des Brandschutzkonzeptes wird ange merkt, dass möglichst frühzeitig, 
spätestens aber vor der Installation der Erweiterun g der vorhandenen Brandmeldeanla- 
ge gemäß der DIN 14675 ein Planungsgespräch mit der  Berufsfeuerwehr Köln, Abtei- 
lung Gefahrenvorbeugung zu führen ist . Eine Ausfer tigung der Brandfallmatrix ist der 
Berufsfeuerwehr Köln dabei zur Verfügung zu stellen. 
Rechtzeitig vor der Gebrauchsabnahme des Objektes d urch das Bauaufsichtsamt der 
Stadt Köln ist entsprechend den Anschlussbedingunge n der Stadt Köln eine Abnahme 
der Brandmeldeanlage durch die Berufsfeuerwehr Köln  zu veranlassen. Diese hat 
grundsätzlich vor Anschaltung der Brandmeldeanlage an die Übertragungsanlage für 
Gefahrenmeldungen der Stadt Köln zu erfolgen. 
Bei der Abnahme sind mängelfreie Bescheinigungen de r Sachverständigen, die vor der 
ersten Inbetriebnahme die Brandmeldeanlage und die auf die Brandmeldeanlage aufge- 
schalteten sonstigen Sicherheitseinrichtungen gemäß  Prüfverordnung geprüft haben, 
vorzulegen. 
Ansprechpartner der Berufsfeuerwehr Köln, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr Bel- 
linghausen (Telefon: 0221-9748-5318; E-Mail: manfred.bellinghausen@stadt-koeln.de). 
 
III. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft  
Im Zuge des Bauantragverfahrens mit dem Aktenzeiche n 63/B13/4949/2016 (Erteilung einer 
Baugenehmigung nach § 63 Abs. 1 BauO NRW zur Änderu ng eines Krankenhauses – Er- 
richtung eines Hubschrauberlandeplatzes / Gebäude 4 0 Herzzentrum), wurde von Seiten 
des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Abteilung I mmissionsschutz, Wasser- und Ab- 
fallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, bereits Stellung genommen. 
Sollten sich zu den im Zuge des o.g. Bauantrages vo rgelegten Unterlagen keine wesentli- 
chen Änderungen ergeben haben, bleibt die Stellungn ahme – mit Ausnahme der Änderun- 
gen bezüglich der neuen Verordnung über Anlagen zum  Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffen (AwSV) – bestehen. 
1. Nebenbestimmungen 
Die Änderungen an der technischen Gebäudeausrüstung  sind gemäß dem Lüftungsge- 
such des Ingenieurbüros Brendel Ingenieure (Stand November 2016) zur Verlegung des 
Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes auszuführen. Neue und erweiterte Anlagen 
sind gemäß dem Stand der Technik zu errichten. Ände rungen, die sich durch die Fort- 
schreibung des Brandschutzkonzeptes mit Stand vom 1 5.03.2017 (Index C) ergeben, 
sind zu berücksichtigen. 
2. Hinweise 
Die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Bauv orhabens erfolgte nur für die Be- 
trachtung des gewerblichen Lärms, nicht aber für de n Fluglärm. Die Prüfung nach der 
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes 
(Lärmschutzverordnung – 16. BImSchV) zum Thema Flug lärm fällt in die Zuständigkeit 
der Genehmigungsbehörde. 
Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur  in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr 
gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 bis 7:00 Uh r) sind lärmintensive Arbeiten ge- 
mäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umweltein wirkungen durch Luftverunrei- 
nigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche V orgänge (Bundesimmissions- 
schutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Ve rwaltungsvorschrift zum Schutz 
gegen Baulärm, Geräuschimmissionen verboten. In beg ründeten Ausnahmefällen kann 
das Umwelt und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immi ssionsschutz, Wasser- und Ab-

Seite 3 
 
/ 4  
 
 
fallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, e ine Ausnahmegenehmigung für Arbei- 
ten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Ta ge vor dem geplanten Arbeitsbeginn 
zu beantragen. Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sin d die Regelungen der 32. Ver- 
ordnung zur Durchführung des BImSchG (Geräte- und M aschinenlärmschutzverordnung 
– 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werden die in dieser Verord- 
nung genannt werden. 
Das Schmutz- und Niederschlagswasser muss der öffen tlichen Kanalisation zugeführt 
werden. Im Zuge der Baumaßnahmen sind alle Abwasser leitungen einschließlich aller 
Schächte, Schlammfänge, Abscheideranlagen und dergl eichen gemäß der DIN 1986 in 
Verbindung mit der EN 1610 auf Dichtheit zu überprüfen. 
Im Zuge der Verlegung des Bestandshubschrauber-Sond erlandeplatzes ist eine Koales- 
zenzabscheideranlage vorgesehen. Nach Errichtung dieser Anlage ist dem Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, der Nachweis über die I nbetriebnahmeprüfung / Generalin- 
spektion der Anlage einzureichen. 
Auf Sonderregelungen für Lageranlagen entsprechend der Ziffer 2 der Richtlinie zur 
Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe 
(LöRüRl) in der jeweils gültigen Fassung wird hinge wiesen. Nach Errichtung der Lösch- 
wasseranlage ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, 
Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2,  50679 Köln der Nachweis über die 
sachgemäße Errichtung einzureichen.  
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die  Vorschriften der Verordnung 
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 
zu beachten. Auf die Pflicht zur Überprüfung von be stimmten Anlagen zum Lagern, Ab- 
füllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwe nden wassergefährdender Stoffe 
durch Sachverständige gemäß § 53 AwSV wird ausdrück lich hingewiesen – ebenso auf 
§ 46 AwSV in Verbindung mit Anhang 5 und Anhang 6 d er AwSV sowie die §§ 68, 69 
und 70 AwSV. 
Sollten im Zuge der Baumaßnahme hydraulisch betrieb ene Aufzugsanlagen errichtet 
werden, so handelt es sich bei diesen um HBV-Anlage n (= Anlagen zum Herstellen, Be- 
handeln und Verwenden) im Sinne der AwSV. Es wird e mpfohlen, die Aufzugsanlagen 
ausschließlich mit oberirdisch angeordneten Hydraul ikzylindern zu errichten. Bei der 
Verwendung von Aufzugsanlagen mit unterirdisch ange ordneten Hydraulikzylindern 
müssen diese mit einem lecküberwachten, doppelwandi gen Schutzrohr versehen wer- 
den. 
Ansprechpartner für die Belange Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft im Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 506 79 Köln, sind Frau Rosenbaum (Tele- 
fon: 0221-221-33713; E-Mail: laura.rosenbaum@stadt- koeln.de) und Herr Küpper (Telefon: 
0221-221-22704; E-Mail: alfons.kuepper@stadt-koeln.de). 
 
IV. Boden- und Grundwasserschutz  
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im nordwestlichen Bereich des Flurstückes 2998 (Flur 
63 der Gemarkung Kriel) eine Fläche befindet, die i m Kataster der Altlasten und altlastver- 
dächtigen Flächen gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzg esetzes (BBodSchG) als stoffliche 
Bodenveränderung mit der Nr. 303 121 und der Bezeic hnung „Joseph-Stelzmann-Straße, 
Kerpener Straße, Gleueler Straße“ registriert ist. Gemäß dem Fachinformationssystem „Alt- 
lasten und schädliche Bodenveränderungen“ (FisAlBo)  ist der Risikostatus 3 zugewiesen. 
Das heißt, dass hier aufgrund eines Altlastenverdac hts Schutzgüter gefährdet sein können 
und eine Gefahrenermittlung aussteht.

Seite 4 
 
  
 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwa hrend abgegebene Stellungnahme 
steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- 
ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirk svertretung für den Stadtbezirk Lin- 
denthal mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Rolf Stamm

Anlage 1 - Übersichtskarte ' Stadtplan

446 Zeichen

E 32356670
N 5645400
E 32351670N 5642500
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:20000   Datum: 21.3.2018
KölnGIS
1 km

Anlage 3 - Architekturplanung mit Ansicht von Süden

1019 Zeichen

Dam | Vene Anlage 3 em

09.09.2016 | Abgabe HU-Bau

26.08.2016 Aktueller Planstand

01.08.2016 | Plattform korrigiert (Höhenlage)
25.07.2016 | Aktueller Planstand, Variante 1 "erhöht"
10.05.2016 | Aktueller Planstand

e|>| 00 O0

PLANINDEX
EMPFÄNGER olale/c/lole/rleln| ılKlılmin/olela|r|sıt/u
medfacilities
HeliPortDesign Carloff
Kempen Krause Ing.
Brendel Ingenieure

+32.21

+27.47 426.96 am TT |

”3
zen +20.41 an

+16.44° Bauteil F , \
zZ +16.05

Planungsgrundlage:
Bestandspläne Herzzentrum von medfacilities übergeben am 23.03.2016

IL

+7.76

Klinikum der Universität zu Köln
Neubau Herzzentrum - Hubschrauber

Ib

Anbindung Magistrale Eingangshalle

BAUHERR vertreten durch

Uniklinik Köln AÖR

gmp

International GmbH
architects and enginsers

52062 Aachen
Gesefläftsbereicn 3 6
Technik und Gebäudewirtschaft hs

PLANTITEL

Ansicht von Süden

Entwurfsplanung / HU-Bau Hubschrauberlandeplatz

ZEOMUNGSMUMMERLAYOLT no | mlorsexror Fachplaner
A1_1_200-0 -

HZKHUB_AN_SS-0 09.09.2016

1:200 3307

1:200 10.05.2016

Beratungsverlauf (2)

23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0907/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.04.2018
Erstellt
21.03.2018 14:05