0907/2018
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben ''Verlegung des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes (Gebäude 8a) auf das Dach des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln (Gebäude 40)''
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
5392 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 0907/2018 Freigabedatum 12.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben ''Verlegung des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes (Gebäude 8a) auf das Dach des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln (Gebäude 40)'' Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, in dem Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luf t- verkehrsgesetz (LuftVG) zur Verlegung des Bestandshubschrauber -Sonderlandeplatzes (G ebäude 8a) auf das Dach des Herzzentrums des Universitätsklinikums Köln (Gebäude 40) die in der Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Vorhaben Die medfacilities GmbH als Generalplanerin f ür das Universitätsklinikum Köln plant an der Kerpener Straße 62 umfangreiche Neubauten mit dem Arbeitstitel „Neubau Baufeld West“. Unweit hiervon b e- findet sich derzeit noch der bestehe nde Hubschrauber -Sonderlandeplatz des Universitätsklinikums auf dem Dac h des Gebäudes 8a. Die im Zuge der Ba umaßnahme erforderlichen Kranaufstellungen führen aufgrund dann fehlender Hinderni sfreiheit dazu, dass der bestehende Hubschrauber - Sonderlandeplatz nicht weiterbetrieben werden kann. Um aber auch zukünftigen Anforderun gen jederzeit gerecht werden zu können, soll ein Ersatzland e- platz auf dem Dach des Herzzentrums (Gebäude 40) errichtet werden. Dieser soll jedoch auch lan g- fristig, nach Eröffnung eines neuen Dachlandeplatzes im Baufeld West, als Reserve betriebsbereit bleiben. So wird dann später das Universitätsklinikum Köln jede rzeit anfliegbar sein, auch wenn der künftige primäre Landeplatz im Baufeld West mal nicht nutzbar sein sollte. Zwecks frühzeitiger Information der Öffentlichkeit über die umfangreichen Neubauten im Bereich des Baufeldes West und der hieraus resultierenden Verlagerung des Hu bschrauber-Sonderlandeplatzes hat die Vorhabenträgerin bereits am 15.06.2016 und 22.11.2016 Informationsveranstaltungen durc h- geführt. Ferner wurde am 18.09.2017 das Vorhaben auc h der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vorg e- stellt. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die medfacilities GmbH als Generalplanerin für das Universitätsklinikum Köln bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luf tverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Au f- forderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 14.03.2018 (Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener R echte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt Köln zu vertretenden Belange im Verfa hren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadten t- wicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu dem o.g. Genehmigungsverfahren hat in der Zeit vom 29.01.2018 bis einschließlich 28.02.2018 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in diesem Genehmigungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als B etroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchset zbare Forderungen geltend machen. Als ei gene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und die gemein d- liche Planungshoheit in Betracht. Ausdrücklich nicht darunter fallen Rechte der G emeindemitglieder (beispielsweise Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner) oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an Vorhaben stellt, be ispielsweise solche aus dem Bereich des Natur - und Umweltschutzes. Dies ist durch ständige Rechtsprechung geklärt, z.B. B e- schluss 7 VR 13.12 des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.02.2013 und Bes chluss 9 VR 6.03 des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.10.2003. 3 Die Prüfung des Vorhabens durch die städtischen Dienststellen hat keine grundsätzlichen Bedenken ergeben. Es wurden lediglich Hinweise und Nebenbestimmungen aus den Bereichen Brandschutz sowie Umwelt- und Verbraucherschutz in die Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf au f- genommen. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der medfacilities GmbH als Generalplanerin für das Universitätsklinikum Köln geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Die dabei aus städtischer Sicht zu berüc k- sichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme im E inzelnen aufg e- führt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1 - Übersichtskarte / Stadtplan Anlage 2 - Auszug aus der Standortwahl des Universitätsklinikums Köln Anlage 3 - Architekturplanung mit Ansicht von Süden Anlage 4 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf
Anlage 2 - Auszug aus der Standortwahl des Universitätsklinikums Köln
4374 Zeichen
GENERALPLANUNG
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 2
Einleitung
§ Im März 2017 tagte das Preisgericht zum Wettbewerb Eltern-Kind-Zentrum. Das
Architekturbüro gmp international GmbH erhielt den 1. Preis.
§ Mit den Bauarbeiten zum Neubau des Eltern-Kind-Zentrums verliert der Bestands-
Hubschrauberlandeplatz (HLP) seine/n Nutzungserlaubnis/Standort.
§ Als Klinikum der Maximalversorgung und durch die Einbindung in überregionale
Katastrophenschutzkonzepte ist die Vorhaltung eines Ersatzlandeplatzes notwendig.
Ansicht / Perspektive des geplanten Neubaus von der Kerpener Straße Richtung Gürtel
© gmp
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz
Anlage 2
Seite 1
GENERALPLANUNG
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 3
Standortwahl
§ Die Untersuchung von 8 möglichen Standorten durch den Sachverständigen hat eine
Empfehlung ergeben (Dach Herzzentrum).
§ Der HLP auf dem Dach Herzzentrum (2) wird künftig den bisherigen (1) ersetzen.
§ Nach Abschluss der Bauarbeiten Eltern-Kind-Zentrum ist die Errichtung eines
weiteren HLP auf dem Neubau geplant (
rotes Feld ).
§ Langfristig soll der HLP (2) auf dem Dach des Herzzentrums aber erhalten bleiben.
§ Dies wird dazu führen, dass die Zahl der Flugbewegungen des HLP 2 deutlich
zurück gehen werden (10 % der Gesamtflugbewegungen sind Herzpatienten)
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz
1 2
Seite 2
GENERALPLANUNG
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 4
Bauausführung
§ Gute Anflugbedingungen
§ Direkte funktionale Anbindung an Aufzugsgruppe
§ Optimierung der Aufzüge im Rahmen der Baumaßnahme
§ Patiententransport über den Personalflur der IMC im 2. OG zur ZNA
§ Baulicher Aufwand im angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung
Interimsmaßnahme
§ Wirtschaftlichste Lösung
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz
Seite 3
GENERALPLANUNG
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 5
Projektstand
Baugenehmigungsrechtlicher Verfahrensstand
Der Bauantrag wurde am 04.11.2016 eingereicht, der Antragsgegenstand wird unter dem
Az: 63/B13/4949/2016 geführt. Die Erteilung der Baugenehmigung wird kurzfristig
erwartet.
Luftrechtlicher Verfahrensstand
Der gewählte Standort des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach des Herzzentrums
erfüllt alle flugrechtlichen und flugtechnischen Auflagen.
Der luftrechtliche Antrag auf Verlegung des Hubschrauberlandeplatzes wurde der
Bezirksregierung Düsseldorf am 29.06.2017 übergeben.
Zusammenfassung
Durch das BMVI wurde mit Schreiben vom 08.12.2016 bestätigt, dass der Flugbetrieb von
dem beantragten Hubschrauberlandeplatz sicher durchgeführt werden kann.
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz
Seite 4
GENERALPLANUNG
Projektvorstellung Bezirksvertretung | 18.09.2017| Seite 6
Geräuschentwicklung am Hubschrauberlandeplatz
Die Flugbewegungen werden in den Flugbüchern der Uniklinik durch die Feuerwehr
aufgezeichnet und stellen sich wie folgt dar:
Zukünftig wird angenommen, dass sich die Flugbewegungszahlen wieder auf das
mittlere Niveau von 2011 bis 2014 zwischen 514 bis 524 einpendeln.
Für die Vorhersage ergeben sich somit für das Prognosejahr 2028 auf Basis des
Jahresmittelwert 2015 mit 478 Flugbewegungen zuzüglich einer konservativen
Steigerung von ca. 8 % voraussichtlich insgesamt 517 Flugbewegungen.
Der Nachflugbetrieb erfolgt nur in absoluten Notfällen. In dem Jahr 2015 haben nur 10
Nachtflugbewegungen stattgefunden.
Der Anteil der Herznotfallpatienten beträgt ca. 10 % der Gesamtanflüge, also etwa 50
Flugbewegungen pro Jahr, d.h. dass die Anzahl der Bewegungen auf dem
Dachlandeplatz des Herzzentrums zukünftig deutlich abnehmen werden.
200
250
300
350
400
450
500
550
600
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Flugbewegungen pro Jahr 2006 bis 2015
Herzzentrum Hubschrauberlandeplatz
Seite 5
Anlage 4 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf
10403 Zeichen
/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bauverwaltungsamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 26 / Luftverkehr - Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Az. 26.01.01.03 -59- HSLP Köln Uniklinik 62/621/2-62.10.06 12.03.2018 Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsg esetz (LuftVG) zur Verlegung des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes (Gebäude 8a) auf das Dach des Herz- zentrums der Uniklinik Köln (Gebäude 40) an der Kerpener Straße 62 in 50937 Köln Sehr geehrte Frau Schriever, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 09.01.2018 teil e ich Ihnen mit, dass aus Sicht der Stadt Köln gegen das beantragte Vorhaben keine Bede nken bestehen. Einem Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird zugestimmt. Ich bitte Sie jedoch, die nachfolgend aufgeführten Belange zu berücksichtigen. I. Kampfmittel Es ist, falls noch nicht geschehen, eine Kampfmitte lsondierung durchzuführen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbe- seitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseld orf zu beantragen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Ottmar- Pohl-Platz 1, 51103 Köln, sind Herr Küh- lem (Telefon: 0221-221-26216) und Frau Ermert (Tele fon: 0221-221-31128). Die E-Mailadresse lautet jeweils: kampfmittel@stadt-koeln.de. II. Brandschutz Es bestehen brandschutztechnische Bedenken gegen di e vorliegende Planung, die jedoch zurückgestellt werden können, wenn die folgenden Forderungen erfüllt werden: a. Zu Punkt 3.5 des Brandschutzkonzeptes wird angem erkt, dass es für erforderlich gehal- ten wird, dass während der Landung / dem Abflug ein es Hubschraubers mindestens 2 sachkundige Personen in der „Leitstelle“ (Dienstraum / Vorraum) anwesend sind (Perso- nalredundanz) – hierzu wird auch auf den Punkt 4.17 des Brandschutzkonzeptes ver- wiesen. Seite 2 / 3 b. Zu Punkt 4.15 des Brandschutzkonzeptes wird ange merkt, dass möglichst frühzeitig, spätestens aber vor der Installation der Erweiterun g der vorhandenen Brandmeldeanla- ge gemäß der DIN 14675 ein Planungsgespräch mit der Berufsfeuerwehr Köln, Abtei- lung Gefahrenvorbeugung zu führen ist . Eine Ausfer tigung der Brandfallmatrix ist der Berufsfeuerwehr Köln dabei zur Verfügung zu stellen. Rechtzeitig vor der Gebrauchsabnahme des Objektes d urch das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln ist entsprechend den Anschlussbedingunge n der Stadt Köln eine Abnahme der Brandmeldeanlage durch die Berufsfeuerwehr Köln zu veranlassen. Diese hat grundsätzlich vor Anschaltung der Brandmeldeanlage an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Stadt Köln zu erfolgen. Bei der Abnahme sind mängelfreie Bescheinigungen de r Sachverständigen, die vor der ersten Inbetriebnahme die Brandmeldeanlage und die auf die Brandmeldeanlage aufge- schalteten sonstigen Sicherheitseinrichtungen gemäß Prüfverordnung geprüft haben, vorzulegen. Ansprechpartner der Berufsfeuerwehr Köln, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr Bel- linghausen (Telefon: 0221-9748-5318; E-Mail: manfred.bellinghausen@stadt-koeln.de). III. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Im Zuge des Bauantragverfahrens mit dem Aktenzeiche n 63/B13/4949/2016 (Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 Abs. 1 BauO NRW zur Änderu ng eines Krankenhauses – Er- richtung eines Hubschrauberlandeplatzes / Gebäude 4 0 Herzzentrum), wurde von Seiten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Abteilung I mmissionsschutz, Wasser- und Ab- fallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, bereits Stellung genommen. Sollten sich zu den im Zuge des o.g. Bauantrages vo rgelegten Unterlagen keine wesentli- chen Änderungen ergeben haben, bleibt die Stellungn ahme – mit Ausnahme der Änderun- gen bezüglich der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) – bestehen. 1. Nebenbestimmungen Die Änderungen an der technischen Gebäudeausrüstung sind gemäß dem Lüftungsge- such des Ingenieurbüros Brendel Ingenieure (Stand November 2016) zur Verlegung des Bestandshubschrauber-Sonderlandeplatzes auszuführen. Neue und erweiterte Anlagen sind gemäß dem Stand der Technik zu errichten. Ände rungen, die sich durch die Fort- schreibung des Brandschutzkonzeptes mit Stand vom 1 5.03.2017 (Index C) ergeben, sind zu berücksichtigen. 2. Hinweise Die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Bauv orhabens erfolgte nur für die Be- trachtung des gewerblichen Lärms, nicht aber für de n Fluglärm. Die Prüfung nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Lärmschutzverordnung – 16. BImSchV) zum Thema Flug lärm fällt in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde. Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 bis 7:00 Uh r) sind lärmintensive Arbeiten ge- mäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umweltein wirkungen durch Luftverunrei- nigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche V orgänge (Bundesimmissions- schutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Ve rwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Geräuschimmissionen verboten. In beg ründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immi ssionsschutz, Wasser- und Ab- Seite 3 / 4 fallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, e ine Ausnahmegenehmigung für Arbei- ten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Ta ge vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sin d die Regelungen der 32. Ver- ordnung zur Durchführung des BImSchG (Geräte- und M aschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werden die in dieser Verord- nung genannt werden. Das Schmutz- und Niederschlagswasser muss der öffen tlichen Kanalisation zugeführt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen sind alle Abwasser leitungen einschließlich aller Schächte, Schlammfänge, Abscheideranlagen und dergl eichen gemäß der DIN 1986 in Verbindung mit der EN 1610 auf Dichtheit zu überprüfen. Im Zuge der Verlegung des Bestandshubschrauber-Sond erlandeplatzes ist eine Koales- zenzabscheideranlage vorgesehen. Nach Errichtung dieser Anlage ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, der Nachweis über die I nbetriebnahmeprüfung / Generalin- spektion der Anlage einzureichen. Auf Sonderregelungen für Lageranlagen entsprechend der Ziffer 2 der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRl) in der jeweils gültigen Fassung wird hinge wiesen. Nach Errichtung der Lösch- wasseranlage ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln der Nachweis über die sachgemäße Errichtung einzureichen. Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 zu beachten. Auf die Pflicht zur Überprüfung von be stimmten Anlagen zum Lagern, Ab- füllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwe nden wassergefährdender Stoffe durch Sachverständige gemäß § 53 AwSV wird ausdrück lich hingewiesen – ebenso auf § 46 AwSV in Verbindung mit Anhang 5 und Anhang 6 d er AwSV sowie die §§ 68, 69 und 70 AwSV. Sollten im Zuge der Baumaßnahme hydraulisch betrieb ene Aufzugsanlagen errichtet werden, so handelt es sich bei diesen um HBV-Anlage n (= Anlagen zum Herstellen, Be- handeln und Verwenden) im Sinne der AwSV. Es wird e mpfohlen, die Aufzugsanlagen ausschließlich mit oberirdisch angeordneten Hydraul ikzylindern zu errichten. Bei der Verwendung von Aufzugsanlagen mit unterirdisch ange ordneten Hydraulikzylindern müssen diese mit einem lecküberwachten, doppelwandi gen Schutzrohr versehen wer- den. Ansprechpartner für die Belange Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 506 79 Köln, sind Frau Rosenbaum (Tele- fon: 0221-221-33713; E-Mail: laura.rosenbaum@stadt- koeln.de) und Herr Küpper (Telefon: 0221-221-22704; E-Mail: alfons.kuepper@stadt-koeln.de). IV. Boden- und Grundwasserschutz Es wird darauf hingewiesen, dass sich im nordwestlichen Bereich des Flurstückes 2998 (Flur 63 der Gemarkung Kriel) eine Fläche befindet, die i m Kataster der Altlasten und altlastver- dächtigen Flächen gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzg esetzes (BBodSchG) als stoffliche Bodenveränderung mit der Nr. 303 121 und der Bezeic hnung „Joseph-Stelzmann-Straße, Kerpener Straße, Gleueler Straße“ registriert ist. Gemäß dem Fachinformationssystem „Alt- lasten und schädliche Bodenveränderungen“ (FisAlBo) ist der Risikostatus 3 zugewiesen. Das heißt, dass hier aufgrund eines Altlastenverdac hts Schutzgüter gefährdet sein können und eine Gefahrenermittlung aussteht. Seite 4 Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwa hrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirk svertretung für den Stadtbezirk Lin- denthal mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rolf Stamm
Anlage 1 - Übersichtskarte ' Stadtplan
446 Zeichen
E 32356670 N 5645400 E 32351670N 5642500 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:20000 Datum: 21.3.2018 KölnGIS 1 km
Anlage 3 - Architekturplanung mit Ansicht von Süden
1019 Zeichen
Dam | Vene Anlage 3 em 09.09.2016 | Abgabe HU-Bau 26.08.2016 Aktueller Planstand 01.08.2016 | Plattform korrigiert (Höhenlage) 25.07.2016 | Aktueller Planstand, Variante 1 "erhöht" 10.05.2016 | Aktueller Planstand e|>| 00 O0 PLANINDEX EMPFÄNGER olale/c/lole/rleln| ılKlılmin/olela|r|sıt/u medfacilities HeliPortDesign Carloff Kempen Krause Ing. Brendel Ingenieure +32.21 +27.47 426.96 am TT | ”3 zen +20.41 an +16.44° Bauteil F , \ zZ +16.05 Planungsgrundlage: Bestandspläne Herzzentrum von medfacilities übergeben am 23.03.2016 IL +7.76 Klinikum der Universität zu Köln Neubau Herzzentrum - Hubschrauber Ib Anbindung Magistrale Eingangshalle BAUHERR vertreten durch Uniklinik Köln AÖR gmp International GmbH architects and enginsers 52062 Aachen Gesefläftsbereicn 3 6 Technik und Gebäudewirtschaft hs PLANTITEL Ansicht von Süden Entwurfsplanung / HU-Bau Hubschrauberlandeplatz ZEOMUNGSMUMMERLAYOLT no | mlorsexror Fachplaner A1_1_200-0 - HZKHUB_AN_SS-0 09.09.2016 1:200 3307 1:200 10.05.2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0907/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 21.03.2018 14:05