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3716/2019

Beschluss über die Planung und Durchführung vom Maßnahmen auf den Schulhöfen der GGS und KGS Alzeyer Straße 12

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.11.2019, TOP 9.1.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4760 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
402/2-GS-17-505 
Vorlagen-Nummer 
 3716/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen auf den Schulhöfen der GGS 
und KGS Alzeyer Straße im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" gemäß § 2 
Absatz 1 Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbes-
serung der Situation auf den Schulhöfen der GGS und KGS Alzeyer Str. 12 in Köln-Bilderstöckchen 
im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 4.1 der Zuständig-
keitsordnung des Rates der Stadt Köln. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   107.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 107.100  100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.140 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   7.140 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; Zins- und Tilgungsleistungen leistet das Land NRW. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, 
wie die Fördergelder zu verwenden sind. Demnach ist vorgesehen, mit den Fördergeldern auch Maß-
nahmen zur Verbesserung, Aufwertung und Verschönerung auf den Kölner Schulhöfen durchzufüh-
ren. 
 
Das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln plant auf Antrag der Schulen GGS und KGS Alzeyer 
Straße im Rahmen dieser Möglichkeiten folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf 
den Schulhöfen: 
 Es sollen neue Spielgeräte (Reckstangen, Slackline und Kletterspinne) mit entsprechenden 
synthetischen Fallschutz montiert werden 
 Der bestehende Schulgarten soll durch einen Stabgitterzaun eingefriedet werden 
 Es sollen zusätzliche Spiel- und Sportangebote durch die Montage von zwei Fußballtoren und 
zwei Outdoorkickern geschaffen werden 
 Neue Aufenthaltsbereiche mit Sitzgelegenheiten sollen entstehen 
 Es sollen zusätzliche Fahrradständer montiert werden 
 
Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen betragen voraussichtlich rund 107.000 Euro brutto.

3 
Die Arbeiten werden, wie es der Ratsbeschluss vom 04.04.2017 vorsieht, von Rahmenvertragspart-
nern der Stadt Köln und den Kölner Beschäftigungsträgern durchgeführt. Die Kölner Beschäftigungs-
träger führen die Arbeiten ausschließlich mit kommunal geförderten Beschäftigten aus, die in einem 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. 
 
Die Planung und Bauleitung der Maßnahmen werden von der Abteilung Arbeitsmarktförderung im 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln ausgeführt. Vor der Umsetzung der Maßnahmen 
werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und 
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entsprechend beteiligt. 
Die Baumaßnahmen sollen im Jahr 2020 umgesetzt werden. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 107.100 Euro erfolgt haushaltsneut-
ral im Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufga-
ben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 
4050-0301-0-6013 im Rahmen des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 2020“. 
 
Jährliche, ergebniswirksame Folgeaufwendungen und –erträge: 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Höhe von 7.140 Euro pro Jahr ab 
voraussichtlich 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Den bilanziellen Abschreibungen steht ab ebenfalls voraussichtlich 2021 die ertragswirksame Auflö-
sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute 
Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3716/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.11.2019
Erstellt
24.10.2019 09:14