0226/2017
Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe AN/1393/2016: "Werden die Standards für die Auswahl des Sicherheitspersonals kontrolliert?"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 1393/2016 06.02.2017 Vorlagen-Nummer 0226/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe AN/1393/2016: "Werden die Standards für die Auswahl des Sicherheitspersonals kontrolliert?" Mit dem Schreiben vom 31.08.2016 stellt die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema der Kontrollstandards für Sicherheitspersonal in städtischen Objekten zur Flüchtlingsunterbringung. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1. Welche Sicherheitsunternehmen arbeiten zurzeit in welchen Kölner Flüchtlingsunterkünf- ten (Notunterkünfte und Regelunterkünfte)? (Bitte je Einrichtung, Unternehmen und Auf- gabenbeschreibung aufschlüsseln) Momentan sind zwei Sicherheitsunternehmen in Kölner Flüchtlingsunterkünften tätig, ADLER Bewa- chungs- und Sicherheitsservice Offizier und Pesch GmbH sowie W.I.S. Sicherheit & Service GmbH und Co. KG. Die Adlerwache ist als ursprünglicher Vertragspartner der Stadt Köln für Sicherheitsdienstleistungen in Objekten zur Flüchtlingsunterbringung tätig, die Firma W.I.S. wurde aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie des dadurch erheblich angestiegenen Personalbedarf ab 01.05.2016 als Ver- tragspartner hinzugezogen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung des neuen Dienstleistungsver- trags zu Hausmeister- und Sicherheitsdienstleistungen, welche an den aktuellen Personalbedarf in diesem Bereich angepasst ist, steht kurz bevor. Die Firma W.I.S. ist bislang in zehn Notaufnahmeeinrichtungen in Turnhallen sowie drei Regelunter- künften tätig, während sämtliche sonstige Unterkünfte, in denen Bewachung erforderlich ist, durch die Adlerwache betreut werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass eine Auflistung sämtlicher Flüchtlingsunterkünfte inklusi- ve der Anzahl sowie der Dienstzeiten der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter gerade aus Gründen der Gewährleistung der Sicherheit der Bewohner nicht veröffentlicht werden sollte. 2. In welcher Höhe werden welche Kosten der Sicherheitsunternehmen von Flüchtlingsun- terkünften seit 2014 mit der Stadt abgerechnet, und wie viele Sicherheitsleute arbeiten in den jeweiligen Unterkünften? 2 In 2014 sind für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen 5.850.000 € angefallen, in 2015 12.000.000 €, in 2016 insgesamt 34.400.000 €. Momentan sind täglich 227 Mitarbeiter in 77 Unter- künften tätig. 3. In welchen anderen Bereichen in der Stadt werden private Sicherheitsdienste eingesetzt, welche Vorgaben/Standards müssen dabei erfüllt sein? Die Gebäudewirtschaft hat einen Rahmenvertrag im Bereich Bewachungen, der alle 4 Jahre ausge- schrieben wird, Vertragspartner ist hier die Fa. W.I.S. Seitens der Gebäudewirtschaft erfolgt ein Einsatz / eine Beauftragung im Bereich diverser Verwal- tungsgebäude, in der Notrufserviceleitstelle sowie zur Bewachung von Baustellen insbesondere im Schulbau. Gleichzeitig bietet die Gebäudewirtschaft diese Leistung den objektverwaltenden Fachdienststellen als Serviceleistung an. Die Fachdienststellen formulieren ihren Bedarf und auf dieser Grundlage wird folglich aus dem Rahmenvertrag beauftragt. Hier sind insbesondere die Veraltungsgebäude betroffen, jedoch nicht im Rahmen der von der Gebäudewirtschaft beauftragten Dauerbewachungen, sondern entsprechend den Anforderungen der einzelnen Dienststellen wie z.B. Clearingstelle in Kalk, Asylan- gelegenheiten in Nippes, Pfortendienste und temporär notwendige Bewachungen u.a. ausgehend von einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis insbesondere im Bereich des Amtes für Soziales und Senioren. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit sowie der notwendigen Fachlichkeit sind im Vorfeld der Vergabe folgende Nachweise und Erklärungen beizubringen. Unternehmen die diese nicht vollständig liefern werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Es werden von der Gebäudewirtschaft folgende Qualifi- kationsnachweise gefordert: 1. Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- Vergabegesetz NRW (Verpflichtungserklärung- TVgG) 2. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 3. Maßnahmenbeschreibung zur Gewährleistung der Qualität 4. Zertifizierung über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsdienstleister hinsichtlich Betrei- bens einer Notruf- und Serviceleitstelle Klasse A, B und C 5. Firmenprofil gem. Leistungsverzeichnis (insbesondere Unternehmensstruktur, Aufbauorgani- sation, Leistungsspektrum, Betreuungsnetz, Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die sich ausschließlich mit der Logistik und Organisation der Bewachungsaufträge beschäftigen) 6. Studiennachweise, Bescheinigungen Zertifikate, Urkunden und Nachweise bzgl. Dienstleis- tungserbringer, Führungskräfte, Niederlassungsleiter/Projektleiter, Stellvertreter, Einsatzleiter gem. LV. 7. Bestätigung, dass die Dienstleistungen mit eigenem, festangestellten Personal (mindestens Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO) durchgeführt wird 8. Erläuterung zur Sicherstellung der definierten Reaktionszeiten von einer Stunde bei Nieder- lassungen, welche sich weiter als 50 km von Köln befinden 9. Unbedenklichkeit der Berufsgenossenschaft 10. Aktuelle Unbedenklichkeit der zuständigen Finanzbehörde, nicht älter als 3 Monate 11. Aktueller amtlicher Ausdruck aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate 12. Bankauskunft 13. Aktuelle Referenzliste hinsichtlich der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leis- tungen, unter Angabe eines Ansprechpartners (Name, Funktion, Telefon, Email), Anzahl der jeweils eingesetzten Mitarbeiter, sowie eine kurze Aufgabenbeschreibung und Angaben zum jeweiligen Auftragsvolumen; es sollen insgesamt drei Referenzen mit einem jeweiligen Um- satzvolumen von zwei Millionen Euro pro Geschäftsjahr vorgelegt werden. 14. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger mit Angabe der An- zahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter 15. Nachweis über die Anzahl der festeingestellten Mitarbeiter des Unternehmens 16. Angaben zur Personalentwicklung /Einstellung, Wechsel) der letzten drei Jahre (u.a. durch- schnittliche Beschäftigungszahl, sowohl Belegschaft, als auch Führungspersonal) 17. Qualifikationsnachweise über die berufliche Befähigung des Dienstleistungserbringers, der Führungskräfte und der Projektleitung. 3 18. Ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Ausübung eines Bewachungsgewerbes (§34 GewO) 19. Kalkulation der Angebotspreise gem. beiliegenden Vordrucken gem. beiliegenden Vordrucken, insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Auskömmlichkeit der Angebotspreise. Die Aus- kömmlichkeit kann gesondert seitens des Bieters erläutert werden und ist ggfs. im Bieterge- spräch ausreichend zu belegen. 20. Benennung von mindestens 90 Mitarbeitern mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen (§ 34 GewO), die bei Vertragsabschluss auf Verlangen des Auftraggebers für Bewachungsleis- tungen/Pfortendienste, sowie Besetzung von Notrufleitstellen eingesetzt werden müssen; die Mitarbeiter müssen sich in einem festen Arbeitsverhältnis beim Bieter befinden und eine ent- sprechende Berufserfahrung vorweisen (Entsprechende geeignete Nachweise sind beizufü- gen). 21. Einverständniserklärung zur Besichtigung der Geschäftsräume des Dienstleistungsunterneh- mens durch den Auftraggeber vor Vertragsabschluss 22. Auskünfte zu betriebsinternen Maßnahmen für den Arbeitnehmer/innen-Schutz, wie Gesund- heits- und Sicherheitsrichtlinien 23. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, Geschäfts- jahre 2013, 2014, 2015 24. Auskünfte zu Weiterbildungsmaßnahmen des eingesetzten Personals 25. Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgend aufgeführten Versicherungs- summen (Mindeststummen) Beim Amt für öffentliche Ordnung werden in den Bereichen Ordnungs- und Verkehrsdienst und Abtei- lung Straßen- und Grünflächennutzungen, Veranstaltungsservice, Drehgenehmigungen Sicherheits- dienstleistungen für unterschiedliche Anlässe benötigt. Hierzu haben wir im letzten Jahr einen Rah- menvertrag ausgeschrieben. Für folgende Anlässe werden Aufträge vergeben: Straßenkarneval in Verbindung mit „Mehr Spaß ohne Glas“ und Eröffnung der Karnevalsses- sion am 11.11. in Verbindung mit „Mehr Spaß ohne Glas“ Verkehrslenkende Maßnahmen während der „Schull- un Veedelszöch“ am Karnevalssonntag sowie beim Rosenmontagszug Umsetzung des Glas- und Dosenverbotes im Umfeld des RheinEnergieSTADIONS bei Fußballspielen Einsätze im Belgischen Viertel Verkehrslenkende Maßnahmen zu sonstigen Anlässen und Ereignissen (Hochwasser, Unwet- ter, Großschadensereignisse u.a.) Bei Bedarfen in der Rolle als fiktiver Veranstalter Folgende Anforderungen müssen u.a. erfüllt sein: Anforderungen an den Auftragnehmer Der Bieter hat folgende Zertifizierungen, Unterlagen und Nachweise mit dem Gebot vorzulegen: Ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO Für nachfolgende Zertifizierungen, Unterlagen und Nachweise kann ein vergleichbarer Nach- weis bei einem internationalen Bieter vorgelegt werden (oder aber ein entsprechendes Doku- ment aus dem Herkunftsland des Bieters): Kopie der Gewerbeanmeldung Zertifizierung nach DIN 77200 (Zertifizierung für Objektsicherung oder Sicherung- und Ord- nungsdienst im öffentlichen Raum) 4 Zertifizierung nach der DIN-Norm 77200 von einem unabhängigen Gutachter / Institut (bei- spielsweise TÜV) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger für mindestens 50% der Mitarbeiter persönliches Führungszeugnis (nicht älter als 2 Monate) des Inhabers / der Inhaberin bzw. der im Unternehmen verantwortlich tätigen Personen Das Führungszeugnis des Inhabers / der Inhaberin bzw. der im Unternehmen verantwortlich tätigen Personen muss eintragungsfrei sein. Anforderungen an die Einsatzkräfte und deren Ausstattung Folgende Anforderungen an die Einsatzkräfte und an deren Ausstattung sind zu erfüllen: Zur Erfüllung des Auftrages darf nur Personal eingesetzt werden, das die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung abgelegt und bestanden hat sowie die Voraussetzungen der Bewachungsverordnung erfüllt (oder ein vergleichbares Dokument bei einem internationa- len Bieter). Das eingesetzte Personal muss über eine Ausbildung zum Ersthelfer und über ein Mindestal- ter 21 Jahren verfügen. Die Einsatzkräfte müssen ein gültiges Ausweispapier und einen Dienstausweis der Beschäfti- gungsfirma nach § 11 BewachungsVO mit sich führen (oder ein vergleichbares Dokument bei einem internationalen Bieter). Das eingesetzte Personal ist mit angemessener, zweckmäßiger und einheitlicher Dienst- und Schutzkleidung (Oberbekleidung, einschließlich der erforderlichen Winterausrüstung und Wetterschutz) auszustatten. In jedem Fall sind reflektierende Westen zu tragen. Sie müssen als Bewachungspersonal des Auftragnehmers erkennbar sein und über einen Ausweis mit Lichtbild verfügen, der ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigt. Das eingesetzte Personal ist mit Funk auszustatten, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten. Um die Kommunikation zwischen der Einsatzleitung des Auftragnehmers und des Auftraggebers sicher zu stellen, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Vorfeld des Einsatzes Funkgeräte in ausreichender Anzahl entsprechend dem Einsatzzweck zu Ver- fügung zu stellen. Das eingesetzte Personal muss zwingend über gute deutsche Sprachkenntnisse und gute Orientierungskenntnisse (Stadtgebiet Köln) verfügen. Auf Adäquates Sozialverhalten des eingesetzten Personals ist zwingend zu achten, (wie z.B.: freundliche und höfliche Ansprache, keine private Handynutzung, respektvolles Verhalten in der Öffentlichkeit) Für die Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl nach Geschlechtern getrennte Toiletten in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen, die als ausschließlich für Personal bestimmt gekennzeichnet werden müssen. Die erforderlichen hygienischen Mittel zur Reinigung und zum Trocknen der Hände sind ebenfalls bereit zu stellen. Den Beschäftigten ist eine Aufenthaltsgelegenheit während der Pausen zur Verfügung zu stel- len. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Zutritt Dritter ausgeschlossen ist. Die Kosten für die Anschaffung, Reinigung, Instandhaltung Ersatzbeschaffung der Dienst- und Schutzkleidung sowie der Ausrüstungsgegenstände trägt der Auftragnehmer. 5 Der Auftragnehmer hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er ist dafür verantwort- lich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie die sonstigen einschlägi- gen Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. Die Museen der Stadt Köln werden von einem privaten Bewachungsdienstleistungsunternehmen bewacht. Die Leistung bezieht sich auf die Bewachung der Gebäude und Ausstellungsräumlichkeiten während der Besuchszeiten. Ebenfalls werden die Kassen und die beiden Sicherheitszentralen be- setzt. Die vorgegebenen Standards bestimmen sich aus den DIN-Normen 77200 und DIN 15602. Das Bewachungsunternehmen ist verpflichtet, die eingesetzten Wachdienstmitarbeiter/innen durch die zuständige Ordnungsbehörde gem. § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz überprüfen zu las- sen. Die zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter/innen dürfen erst nach persönlicher Vorstellung und der erfolgten Zustimmung des jeweiligen Museums zum Einsatz gelangen. Im Einsatz sind je nach Anzahl und Volumen der von den Museen ausgerichteten Sonderausstellungsprojekte und Sonder- veranstaltungen zwischen 130 und 150 Wachkräfte. 4. In welcher Höhe fallen für die Stadt Köln Kosten in den in Frage 3 abgefragten Bereichen für private Sicherheitsdienste an? Die Gebäudewirtschaft verzeichnet jährlich Kosten für private Sicherheitsdienste in Höhe von 3.500.000 € netto. Das Ordnungsamt teilt mit, dass der Rahmenvertrag ein Volumen von rd. 320.000 € je Jahr hat. Die Kosten für die unter Punkt 3. beschriebene Externbewachung der Museen belaufen sich insge- samt für alle Museen auf jährlich rd. 5,0 Mio. €. 5. Wie will die Stadt zukünftig Sicherheitsdienste und die Einhaltung der Dienstleistungsver- träge besser kontrollieren? Könnte hier der Ordnungsdienst einbezogen werden? Neben den bedarfsorientiert eingeleiteten Kontrollen durch diverse städtische Dienststellen (321 – Amt für öffentliche Ordnung / Gewerbeangelegenheiten, 27 – Zentrales Vergabeamt, 56 – Amt für Wohnungswesen) sind als Kontrollinstanz insbesondere die von der Stadt Köln beauftragten Sozial- betreuungsträger in den Einrichtungen zu nennen, welche für die Heimleitung im Namen der Stadt Köln verantwortlich sind und auch gegenüber Sicherheitsmitarbeitern weisungsbefugt sind. Der Ordnungsdienst ist grundsätzlich nicht für die Kontrolle eines privaten Sicherheitsunternehmens heranzuziehen, da etwaige Beanstandungen z.B. bezüglich eines nicht genehmigten Subunterneh- mereinsatzes nicht in den Bereich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fallen und daher nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des kommunalen Ordnungsdienstes liegen. Zudem wird die Einrichtung eines Wächterkontrollsystems für größere Standorte in die zukünftige Planung aufgenommen und ist Gegenstand der aktuellen Neuausschreibung für 56. Es gibt verschie- denen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Leistungserbringung, zum einen besteht die Möglichkeit, Kontrollpunkte in Einrichtungen zu installieren. Damit können Sicherheitsmitarbeiter über die Nutzung von Lesegeräten ihre Präsenz und die Kontrolle eines bestimmten Bereichs einer Unterkunft nach- weisen. Außerdem könnte die Nutzung der Standortbestimmung von mobilem Sicherheitspersonal über GPS in Betracht gezogen werden. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0226/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27