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0226/2017

Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe AN/1393/2016: "Werden die Standards für die Auswahl des Sicherheitspersonals kontrolliert?"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.02.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.03.2017, TOP 9.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

16266 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
1393/2016 
06.02.2017 
Vorlagen-Nummer 
 0226/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe AN/1393/2016: "Werden die Standards für die 
Auswahl des Sicherheitspersonals kontrolliert?" 
Mit dem Schreiben vom 31.08.2016 stellt die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln eine Anfrage gem. 
§ 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema der Kontrollstandards für Sicherheitspersonal in 
städtischen Objekten zur Flüchtlingsunterbringung. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
1. Welche Sicherheitsunternehmen arbeiten zurzeit in welchen Kölner Flüchtlingsunterkünf-
ten (Notunterkünfte und Regelunterkünfte)? (Bitte je Einrichtung, Unternehmen und Auf-
gabenbeschreibung aufschlüsseln) 
 
Momentan sind zwei Sicherheitsunternehmen in Kölner Flüchtlingsunterkünften tätig, ADLER Bewa-
chungs- und Sicherheitsservice Offizier und Pesch GmbH sowie W.I.S. Sicherheit & Service GmbH 
und Co. KG.  
 
Die Adlerwache ist als ursprünglicher Vertragspartner der Stadt Köln für Sicherheitsdienstleistungen 
in Objekten zur Flüchtlingsunterbringung tätig, die Firma W.I.S. wurde aufgrund der Entwicklung der 
Flüchtlingszahlen sowie des dadurch erheblich angestiegenen Personalbedarf ab 01.05.2016 als Ver-
tragspartner hinzugezogen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung des neuen Dienstleistungsver-
trags zu Hausmeister- und Sicherheitsdienstleistungen, welche an den aktuellen Personalbedarf in 
diesem Bereich angepasst ist, steht kurz bevor. 
 
Die Firma W.I.S. ist bislang in zehn Notaufnahmeeinrichtungen in Turnhallen sowie drei Regelunter-
künften tätig, während sämtliche sonstige Unterkünfte, in denen Bewachung erforderlich ist, durch die 
Adlerwache betreut werden. 
 
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass eine Auflistung sämtlicher Flüchtlingsunterkünfte inklusi-
ve der Anzahl sowie der Dienstzeiten der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter gerade aus Gründen 
der Gewährleistung der Sicherheit der Bewohner nicht veröffentlicht werden sollte.  
 
2. In welcher Höhe werden welche Kosten der Sicherheitsunternehmen von Flüchtlingsun-
terkünften seit 2014 mit der Stadt abgerechnet, und wie viele Sicherheitsleute arbeiten in 
den jeweiligen Unterkünften?

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In 2014 sind für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen 5.850.000 € angefallen, in 2015 
12.000.000 €, in 2016 insgesamt 34.400.000 €. Momentan sind täglich 227 Mitarbeiter in 77 Unter-
künften tätig. 
 
3. In welchen anderen Bereichen in der Stadt werden private Sicherheitsdienste eingesetzt, 
welche Vorgaben/Standards müssen dabei erfüllt sein? 
 
Die Gebäudewirtschaft hat einen Rahmenvertrag im Bereich Bewachungen, der alle 4 Jahre ausge-
schrieben wird, Vertragspartner ist hier die Fa. W.I.S. 
Seitens der Gebäudewirtschaft erfolgt ein Einsatz / eine Beauftragung im Bereich diverser Verwal-
tungsgebäude, in der Notrufserviceleitstelle sowie zur Bewachung von Baustellen insbesondere im 
Schulbau. 
 
Gleichzeitig bietet die Gebäudewirtschaft diese Leistung den objektverwaltenden Fachdienststellen 
als Serviceleistung an. Die Fachdienststellen formulieren ihren Bedarf und auf dieser Grundlage wird 
folglich aus dem Rahmenvertrag beauftragt. Hier sind insbesondere die Veraltungsgebäude betroffen, 
jedoch nicht im Rahmen der von der Gebäudewirtschaft beauftragten Dauerbewachungen, sondern 
entsprechend den Anforderungen der einzelnen Dienststellen wie z.B. Clearingstelle in Kalk, Asylan-
gelegenheiten in Nippes, Pfortendienste und temporär notwendige Bewachungen u.a. ausgehend von 
einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis insbesondere im Bereich des Amtes für Soziales und Senioren. 
 
Im Rahmen der Leistungsfähigkeit sowie der notwendigen Fachlichkeit sind im Vorfeld der Vergabe 
folgende Nachweise und Erklärungen beizubringen. Unternehmen die diese nicht vollständig liefern 
werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Es werden von der Gebäudewirtschaft folgende Qualifi-
kationsnachweise gefordert: 
 
1. Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- Vergabegesetz NRW (Verpflichtungserklärung-
TVgG) 
2. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 
3. Maßnahmenbeschreibung zur Gewährleistung der Qualität 
4. Zertifizierung über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsdienstleister hinsichtlich Betrei-
bens einer Notruf- und Serviceleitstelle Klasse A, B und C  
5. Firmenprofil gem. Leistungsverzeichnis (insbesondere Unternehmensstruktur, Aufbauorgani-
sation, Leistungsspektrum, Betreuungsnetz, Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die sich 
ausschließlich mit der Logistik und Organisation der Bewachungsaufträge beschäftigen)  
6. Studiennachweise, Bescheinigungen Zertifikate, Urkunden und Nachweise bzgl. Dienstleis-
tungserbringer, Führungskräfte, Niederlassungsleiter/Projektleiter, Stellvertreter, Einsatzleiter 
gem. LV. 
7. Bestätigung, dass die Dienstleistungen mit eigenem, festangestellten Personal (mindestens 
Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO) durchgeführt wird 
8. Erläuterung zur Sicherstellung der definierten Reaktionszeiten von einer Stunde bei Nieder-
lassungen, welche sich weiter als 50 km von Köln befinden 
9. Unbedenklichkeit der Berufsgenossenschaft 
10. Aktuelle Unbedenklichkeit der zuständigen Finanzbehörde, nicht älter als 3 Monate 
11. Aktueller amtlicher Ausdruck aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate 
12. Bankauskunft 
13. Aktuelle Referenzliste hinsichtlich der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leis-
tungen, unter Angabe eines Ansprechpartners (Name, Funktion, Telefon, Email), Anzahl der 
jeweils eingesetzten Mitarbeiter, sowie eine kurze Aufgabenbeschreibung und Angaben zum 
jeweiligen Auftragsvolumen; es sollen insgesamt drei Referenzen mit einem jeweiligen Um-
satzvolumen von zwei Millionen Euro pro Geschäftsjahr vorgelegt werden. 
14. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger mit Angabe der An-
zahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter 
15. Nachweis über die Anzahl der festeingestellten Mitarbeiter des Unternehmens 
16. Angaben zur Personalentwicklung /Einstellung, Wechsel) der letzten drei Jahre (u.a. durch-
schnittliche Beschäftigungszahl, sowohl Belegschaft, als auch Führungspersonal) 
17. Qualifikationsnachweise über die berufliche Befähigung des Dienstleistungserbringers, der 
Führungskräfte und der Projektleitung.

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18. Ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Ausübung eines Bewachungsgewerbes (§34 GewO) 
19. Kalkulation der Angebotspreise gem. beiliegenden Vordrucken gem. beiliegenden Vordrucken, 
insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Auskömmlichkeit der Angebotspreise. Die Aus-
kömmlichkeit kann gesondert seitens des Bieters erläutert werden und ist ggfs. im Bieterge-
spräch ausreichend zu belegen. 
20. Benennung von mindestens 90 Mitarbeitern mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen (§ 
34 GewO), die bei Vertragsabschluss auf Verlangen des Auftraggebers für Bewachungsleis-
tungen/Pfortendienste, sowie Besetzung von Notrufleitstellen eingesetzt werden müssen; die 
Mitarbeiter müssen sich in einem festen Arbeitsverhältnis beim Bieter befinden und eine ent-
sprechende Berufserfahrung vorweisen (Entsprechende geeignete Nachweise sind beizufü-
gen).  
21. Einverständniserklärung zur Besichtigung der Geschäftsräume des Dienstleistungsunterneh-
mens durch den Auftraggeber vor Vertragsabschluss 
22. Auskünfte zu betriebsinternen Maßnahmen für den Arbeitnehmer/innen-Schutz, wie Gesund-
heits- und Sicherheitsrichtlinien 
23. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit 
der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, Geschäfts-
jahre 2013, 2014, 2015 
24. Auskünfte zu Weiterbildungsmaßnahmen des eingesetzten Personals 
25. Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgend aufgeführten Versicherungs-
summen (Mindeststummen) 
 
Beim Amt für öffentliche Ordnung werden in den Bereichen Ordnungs- und Verkehrsdienst und Abtei-
lung Straßen- und Grünflächennutzungen, Veranstaltungsservice, Drehgenehmigungen Sicherheits-
dienstleistungen für unterschiedliche Anlässe benötigt. Hierzu haben wir im letzten Jahr einen Rah-
menvertrag ausgeschrieben.  
 
Für folgende Anlässe werden Aufträge vergeben: 
 Straßenkarneval in Verbindung mit „Mehr Spaß ohne Glas“ und Eröffnung der Karnevalsses-
sion am 11.11. in Verbindung mit „Mehr Spaß ohne Glas“ 
 Verkehrslenkende Maßnahmen während der „Schull- un Veedelszöch“  
am Karnevalssonntag sowie beim Rosenmontagszug  
 Umsetzung des Glas- und Dosenverbotes im Umfeld des  
RheinEnergieSTADIONS bei Fußballspielen 
 Einsätze im Belgischen Viertel 
 Verkehrslenkende Maßnahmen zu sonstigen Anlässen und Ereignissen (Hochwasser, Unwet-
ter, Großschadensereignisse u.a.) 
 Bei Bedarfen in der Rolle als fiktiver Veranstalter 
 
 
Folgende Anforderungen müssen u.a. erfüllt sein: 
 
Anforderungen an den Auftragnehmer 
Der Bieter hat folgende Zertifizierungen, Unterlagen und Nachweise mit dem Gebot vorzulegen: 
 Ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO  
 
Für nachfolgende Zertifizierungen, Unterlagen und Nachweise kann ein vergleichbarer Nach-
weis bei einem internationalen Bieter vorgelegt werden (oder aber ein entsprechendes Doku-
ment aus dem Herkunftsland des Bieters): 
 Kopie der Gewerbeanmeldung 
 Zertifizierung nach DIN 77200 (Zertifizierung für Objektsicherung oder Sicherung- und Ord-
nungsdienst im öffentlichen Raum)

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 Zertifizierung nach der DIN-Norm 77200 von einem unabhängigen Gutachter / Institut (bei-
spielsweise TÜV)  
 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 
 Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft 
 Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger für mindestens 
50% der Mitarbeiter 
 persönliches Führungszeugnis (nicht älter als 2 Monate) des Inhabers / der Inhaberin bzw. der 
im Unternehmen verantwortlich tätigen Personen 
Das Führungszeugnis des Inhabers / der Inhaberin bzw. der im Unternehmen verantwortlich tätigen 
Personen muss eintragungsfrei sein. 
 
 
Anforderungen an die Einsatzkräfte und deren Ausstattung 
 
Folgende Anforderungen an die Einsatzkräfte und an deren Ausstattung sind zu erfüllen: 
 
 Zur Erfüllung des Auftrages darf nur Personal eingesetzt werden, das die Sachkundeprüfung 
nach § 34a der Gewerbeordnung abgelegt und bestanden hat sowie die Voraussetzungen 
der Bewachungsverordnung erfüllt (oder ein vergleichbares Dokument bei einem internationa-
len Bieter). 
 
 Das eingesetzte Personal muss über eine Ausbildung zum Ersthelfer und über ein Mindestal-
ter 21 Jahren verfügen. 
 Die Einsatzkräfte müssen ein gültiges Ausweispapier und einen Dienstausweis der Beschäfti-
gungsfirma nach § 11 BewachungsVO mit sich führen (oder ein vergleichbares Dokument bei 
einem internationalen Bieter). 
 
 Das eingesetzte Personal ist mit angemessener, zweckmäßiger und einheitlicher Dienst- und 
Schutzkleidung (Oberbekleidung, einschließlich der erforderlichen Winterausrüstung und 
Wetterschutz) auszustatten. In jedem Fall sind reflektierende Westen zu tragen. Sie müssen 
als Bewachungspersonal des Auftragnehmers erkennbar sein und über einen Ausweis mit 
Lichtbild verfügen, der ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigt.  
 
 Das eingesetzte Personal ist mit Funk auszustatten, um eine reibungslose Kommunikation zu 
gewährleisten. Um die Kommunikation zwischen der Einsatzleitung des Auftragnehmers und 
des Auftraggebers sicher zu stellen, muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Vorfeld 
des Einsatzes Funkgeräte in ausreichender Anzahl entsprechend dem Einsatzzweck zu Ver-
fügung zu stellen.  
 
 Das eingesetzte Personal muss zwingend über gute deutsche Sprachkenntnisse und gute 
Orientierungskenntnisse (Stadtgebiet Köln) verfügen. 
 
 Auf Adäquates Sozialverhalten des eingesetzten Personals ist zwingend zu achten, (wie 
z.B.: freundliche und höfliche Ansprache, keine private Handynutzung, respektvolles Verhalten 
in der Öffentlichkeit) 
 
 Für die Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl nach Geschlechtern getrennte Toiletten in 
zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen, die als ausschließlich für Personal bestimmt 
gekennzeichnet werden müssen. Die erforderlichen hygienischen Mittel zur Reinigung und 
zum Trocknen der Hände sind ebenfalls bereit zu stellen. 
 
 Den Beschäftigten ist eine Aufenthaltsgelegenheit während der Pausen zur Verfügung zu stel-
len. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Zutritt Dritter ausgeschlossen ist. 
 
Die Kosten für die Anschaffung, Reinigung, Instandhaltung Ersatzbeschaffung der Dienst- und 
Schutzkleidung sowie der Ausrüstungsgegenstände trägt der Auftragnehmer.

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Der Auftragnehmer hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er ist dafür verantwort-
lich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie die sonstigen einschlägi-
gen Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. 
 
 
Die Museen der Stadt Köln werden von einem privaten Bewachungsdienstleistungsunternehmen 
bewacht. Die Leistung bezieht sich auf die Bewachung der Gebäude und Ausstellungsräumlichkeiten 
während der Besuchszeiten. Ebenfalls werden die Kassen und die beiden Sicherheitszentralen be-
setzt. Die vorgegebenen Standards bestimmen sich aus den DIN-Normen 77200 und DIN 15602. Das 
Bewachungsunternehmen ist verpflichtet, die eingesetzten Wachdienstmitarbeiter/innen durch die 
zuständige Ordnungsbehörde gem. § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz überprüfen zu las-
sen. Die zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter/innen dürfen erst nach persönlicher Vorstellung und 
der erfolgten Zustimmung des jeweiligen Museums zum Einsatz gelangen. Im Einsatz sind je nach 
Anzahl und Volumen der von den Museen ausgerichteten Sonderausstellungsprojekte und  Sonder-
veranstaltungen zwischen 130 und 150 Wachkräfte. 
 
 
4. In welcher Höhe fallen für die Stadt Köln Kosten in den in Frage 3 abgefragten Bereichen 
für private Sicherheitsdienste an? 
 
Die Gebäudewirtschaft verzeichnet jährlich Kosten für private Sicherheitsdienste in Höhe von 
3.500.000 € netto. 
 
Das Ordnungsamt teilt mit, dass der Rahmenvertrag ein Volumen von rd. 320.000 € je Jahr hat. 
 
Die Kosten für die unter Punkt 3. beschriebene Externbewachung der Museen belaufen sich insge-
samt für alle Museen auf jährlich rd. 5,0 Mio. €. 
 
 
5. Wie will die Stadt zukünftig Sicherheitsdienste und die Einhaltung der Dienstleistungsver-
träge besser kontrollieren? Könnte hier der Ordnungsdienst einbezogen werden? 
 
Neben den bedarfsorientiert eingeleiteten Kontrollen durch diverse städtische Dienststellen (321 – 
Amt für öffentliche Ordnung / Gewerbeangelegenheiten, 27 – Zentrales Vergabeamt, 56 – Amt für 
Wohnungswesen) sind als Kontrollinstanz insbesondere die von der Stadt Köln beauftragten Sozial-
betreuungsträger in den Einrichtungen zu nennen, welche für die Heimleitung im Namen der Stadt 
Köln verantwortlich sind und auch gegenüber Sicherheitsmitarbeitern weisungsbefugt sind. 
 
Der Ordnungsdienst ist grundsätzlich nicht für die Kontrolle eines privaten Sicherheitsunternehmens 
heranzuziehen, da etwaige Beanstandungen z.B. bezüglich eines nicht genehmigten Subunterneh-
mereinsatzes nicht in den Bereich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fallen 
und daher nicht innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des kommunalen Ordnungsdienstes liegen. 
 
Zudem wird die Einrichtung eines Wächterkontrollsystems für größere Standorte in die zukünftige 
Planung aufgenommen und ist Gegenstand der aktuellen Neuausschreibung für 56. Es gibt verschie-
denen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Leistungserbringung, zum einen besteht die Möglichkeit, 
Kontrollpunkte in Einrichtungen zu installieren. Damit können Sicherheitsmitarbeiter über die Nutzung 
von Lesegeräten ihre Präsenz und die Kontrolle eines bestimmten Bereichs einer Unterkunft nach-
weisen. Außerdem könnte die Nutzung der Standortbestimmung von mobilem Sicherheitspersonal 
über GPS in Betracht gezogen werden. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

06.02.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0226/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27