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3793/2019

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Entwicklung des Siemens-Geländes an der Franz-Geuer-Straße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2019, TOP 5.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3827 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Sa 
Vorlagen-Nummer  31.10.2019 
 3793/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Entwicklung des 
Siemens-Geländes an der Franz-Geuer-Straße 
1. Welches Baurecht besteht aktuell auf dem besagten Grundstück an der Franz-Geuer-Straße, und 
unter welchen Voraussetzungen wäre dort eine andere als die bisherige gewerbliche Nutzung mög-
lich?  
 
2. Die Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld hat im Mai 2019 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der 
Bereich, der im Bebauungsplan Nr. 65460/06 als GE-Fläche ausgewiesen ist, als Fläche für einen 
Schulneubau geeignet ist. Was ist das Ergebnis der Prüfung? 
 
3. Welche konkreten Grundstücke stehen alternativ zur Franz-Geuer-Straße für den Bau von zwei 
weiteren Grundschulen im Stadtbezirk zur Verfügung, und zu welchem Zeitpunkt ist mit einer ent-
sprechenden Beschlussvorlage für die politischen Gremien zu rechnen?  
 
4. Auf der Grundlage welcher politischen Beschlüsse findet aktuell eine Mehrfachbeauftragung eines 
Investors für das Grundstück Franz-Geuer-Straße statt?  
 
5. Welche planerischen Ziele verfolgt diese Mehrfachbeauftragung und ist darin eine schulische Nut-
zung vorgesehen? Wie schätzt die Verwaltung die Realisierung der Grundschulen ein, wenn eine 
Schule nicht Bestandteil und Ergebnis des Mehrfachbeauftragungsverfahrens ist?  
 
 
Beantwortung: 
 
Zu 1. 
Für das derzeit noch von Siemens genutzte Grundstück besteht der Bebauungsplan Nr. 65460/06 
vom 06.09.1971, der ein Gewerbegebiet mit einer GFZ von 2,2 und eine geschlossenen Bauweise 
festsetzt.  
 
Soll eine andere als nach Bebauungsplan zulässige Nutzung dort realisiert werden, ist die Änderung 
des Bebauungsplanes bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. 
 
Zu 2. 
Das Ergebnis der Prüfung hat ergeben, dass die Fläche grundsätzlich geeignet für eine Grundschule 
ist. Dies wurde mit dem Inverstor vereinbart. Aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist der 
Investor zum jetzigen Projektstand nicht mehr in der Lage, eine Schule umzusetzen.

2 
 
Zu 3. 
Die Verwaltung ist aktuell intensiv auf der Suche nach geeigneten Grundstücken in Ehrenfeld. Zum 
derzeitigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Informationen zu konkreten Grundstücken erfolgen. 
Es besteht die Gefahr, dass sich dadurch die Marktchancen zum ggf. erforderlichen Erwerb von Flä-
chen verringern würden.  
 
Zu 4. 
Es handelt sich um eine Mehrfachbeauftragung, die der Eigentümer des Grundstücks Franz-Geuer-
Straße auf eigene Veranlassung und auf eigenes Risiko durchgeführt hat. Es liegt dazu kein politi-
scher Beschluss vor. In der Jury zur Mehrfachbeauftragung waren Vertreterinnen und Vertreter von 
Verwaltung und aus den politischen Gremien einbezogen.   
 
Zu 5. 
In der durchgeführten Mehrfachbeauftragung des Investors war keine schulische Nutzung vorgese-
hen, sondern Wohnen, Kindertagesstätte und untergeordnet Gewerbe. Die Mehrfachbeauftragung 
wurde zur Findung eines städtebaulichen Konzeptes durchgeführt, auf Grundlage dessen das not-
wendige Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden soll. Sollte eine Schulnutzung auf das Grund-
stück Franz-Geuer-Straße integriert werden, wäre das jetzige Ergebnis der Mehrfachbeauftragung 
gegenstandslos und es müsste eine neue Mehrfachbeauftragung oder Wettbewerbsverfahren statt-
finden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück an der Franz-Geuer-Straße für Wohnungsbau 
geeignet. Nächster Schritt ist die Einbringung einer Beschlussvorlage zur Einleitung eines Vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes.   
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3793/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.10.2019
Erstellt
30.10.2019 07:54