Mandari Insight

2109/2025

Mehrbedarf im Bereich 14/1 Stabsstelle Antikorruptionsstelle

Mitteilung Ausschuss 25.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 01.07.2025, TOP 6.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

4073 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/14 
 
Vorlagen-Nummer 25.06.2025 
 2109/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 
 
Mehrbedarf im Bereich 14/1 Stabsstelle Antikorruptionsstelle 
Einrichtung/Bereitstellung einer 1,0 Mehrstelle für die Sachbearbeitung 
(Hinweisgeberschutz/Unterstützung Leitung 14/1 auf operativer Ebene) 
 
Unterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 4 Absatz 4, Satz 3 RPO 
Sachlage 
Mit Beschluss vom 27.05.2025 hat der Rat dem Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe des Be-
triebs der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) übertragen. 
Die Einrichtung und der Betrieb einer internen Meldestelle nach dem HinSchG stellt eine 
Pflichtaufgabe im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Hinweisgeberschutz 
vom 23.10.2019 und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 12.05.2023 dar. 
Seit der von 11 Personal- und Verwaltungsmanagement im März 2023 organisatorisch verfüg-
ten Anbindung der Tätigkeiten nach dem HinSchG bei 14/1 Antikorruptionsstelle erfolgten bis-
her keine personellen Zusätze für diese neue Aufgabe. 
Zu den Hauptaufgaben der internen Meldestelle gehören die Einrichtung und der Betrieb von 
Meldekanälen im Sinne des § 16 HinSchG, die Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen 
sowie das Ergreifen von Folgemaßnahmen (§§ 17, 18 HinSchG). Ferner haben Meldestellen 
für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren und 
einschlägige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäi-
schen Union bereitzuhalten. 
Daneben gehören u.a. die Aufbereitung von Schulungs-, Aufklärungs-, Informationsangeboten 
zum Hinweisgeberschutz, die Kommunikation mit externen Meldestellen sowie statische Aus-
wertungen und Berichterstattung zu den weiteren Aufgabenfeldern der internen Meldestelle. 
Stellenbedarf 
Der Stabsstelle 14/1 ist derzeit nur eine unbefristete Planstelle für die Stabsstellenleitung und 
Antikorruptionsbeauftragte, die im Rahmen eines Job-Sharings besetzt ist, zugeordnet. Bis 
zum 31.07.2025 wird die Leitung 14/1 noch durch einen Mitarbeitenden, der auf einer Stelle 
aus dem Zentralen Personalreserveplan (PR-Plan) geführt wird, schwerpunktmäßig im Aufga-
benbereich Korruptionsprävention und –repression unterstützt. Die freiwerdende PR-Plan-
stelle (BGr. A 14) wird jedoch an 11 zurückgeführt werden müssen und steht nicht für eine 
Wiederbesetzung zur Verfügung. In der Folge verfügt die Stabstellenleitung ab dem 
01.08.2025 über keinen Mitarbeitenden mehr und müsste in ihrer Funktion der Antikorrupti-
onsbeauftragten gänzlich alle Aufgaben in den Bereichen Korruptionsprävention/-repression 
und Hinweisgeberschutz, auch auf der operativen Ebene, übernehmen.

2 
 
Mit Blick auf die übertragene Aufgabe des Betriebs der internen Meldestelle bedarf es für die 
adäquate Aufgabenerledigung (formelle Bearbeitung von Hinweisen, Plausibilitätsbewertung, 
Sachverhaltsermittlung durch Nachfragen bei Hinweisgebenden, ggf. Einleitung von Vorermitt-
lungen, fristgerechte Rückmeldungen an hinweisgebende Personen, Erfüllung von Dokumen-
tationspflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Konzep-
tion von Aufklärungs-/Informationsangeboten, Newslettern; Aktualisierung und Pflege Intranet-
auftritt) kurzfristig zumindest der Bereitstellung einer unbefristeten 1,0 Mehrstelle für die Sach-
bearbeitung (Hinweisgeberschutz und zur Unterstützung der Leitung 14/1 auf operativer 
Ebene). Damit der Betrieb der internen Meldestelle dauerhaft sichergestellt werden kann, ist 
die Mehrstelle im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan bereitzustellen und zur sofortigen Be-
setzung freizugeben.  
Der von Seiten der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes festgestellte Stellenbedarf wurde – 
entsprechend der Regelung in § 4 Absatz 4 Satz 2 RPO – der Oberbürgermeisterin schriftlich 
mitgeteilt und diese gebeten, die Einrichtung der Mehrstelle bei 11 zu veranlassen. 
Die Bewertung der Mehrstelle wird im Nachgang mit 11 abgestimmt. 
 
Gez. Genseke

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2109/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.06.2025
Erstellt
24.06.2025 13:40