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V/0242/2016

Neuausrichtung der Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck

Vorlagen 19.04.2016

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Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage_Konzept Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck

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Ansehen

Berichtsvorlage

15574 Zeichen

V/0242/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung der Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
 
18.05.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
 und Arbeitsförderung Bericht 
19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Für die Unterbringung von wohnungslosen Mehrpersonenhaushalten unterhält die Stadt Münster 
zwei Übergangseinrichtungen. Zum einen sind dieses die bereits seit Anfang der 80ziger Jahre  
angemieteten Gebäude der Wohn+Stadtbau GmbH an der Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 und 
zum anderen die städtischen Gebäude an der Straße Schwarzer Kamp 21, 59 und 116 im Stad t-
teil Mecklenbeck. 
 
Bis vor einigen Monaten befanden sich am  Standort Schwarzer Kamp insgesamt drei zweige-
schossige Laubenganghäuser aus den frühen 60er Jahren mit insgesa mt 27 Wohneinhe iten in 
unterschiedlicher Größe. In den Gebäuden am Schwarzen Kamp lebten  zuletzt bis zu 25 Haus-
halte mit ca. 75 Personen. Bedingt durch häufig substanzschädigendes Nutzerverhalten und eine 
mit Blick auf zukünftige Planungen restriktive Bauu nterhaltung, stellten sich die Häuser in einem 
sehr schlechten baulichen Zustand dar. Die Wohnungen am Schwarzen Kamp standen im Frü h-
jahr des Jahres 2011 im Fokus der öffentlichen und politischen Di skussion. Der Hauptausschuss 
beschloss daraufhin am 21.09.2011 die Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises, der in den 
folgenden Monaten Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfä l-
len entwickelt hat. 
 
Mit der Vorlage V/0560/2012 hat der Rat am 19.09.2012 die Ergebnisse und Empfeh lungen des 
Arbeitskreises Wohnungslosigkeit beschlossen. Unter anderem wurde entschieden, für die Übe r-
gangseinrichtung am Schwarzen Kamp Ersatzbauten zu planen. Eine grundsätzliche Zielvorgabe 
der in dieser Vorlage verabschiedeten Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in 
Wohnungsnotfällen des Arbeitskreises orientiert sich an der Thematik „Dezentralität“, also einer 
Unterbringung wohnungsloser Haushalte verteilt im Stad tgebiet. Dennoch wurde beschlossen, 
auf Grundlage der vorhandenen Bedarfsla ge eine kleinere Unterkunft  für die Unterbringung von 
insgesamt ca. 40 Personen an einem Standort vorz uhalten, um die Haushalte zu versorgen, die 
mit den anderen Bausteinen der Handlungsempfehlungen nicht zu erreichen ist. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0242/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Ruppel 
Ruf: 
492-5968 
E-Mail: 
Spatzier@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.04.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0242/2016 
 
Die Verwaltung wurde daraufhin b eauftragt, in Abhängigkeit von den planungs - und baurechtli-
chen Voraussetzungen die Errichtung von Ersatzbauten für die Obdachlosenwohnungen am 
Schwarzen Kamp voranzutreiben. Folgende Kriterien sollten hierbei berücksichtigt werden: 
 ein Angebot von ca. 12 bis 14 Wohnungen für eine Anzahl von ca. 40 Personen, 
 aktuelle Bau-, Ausstattungs- und Hygienestandards werden erfüllt; im Innenbereich der Woh-
nungen wird ein Mindestausstattungsstandard eingehalten, 
 den hohen Anforderungen für die intensive Nutzung als Ob dachlosenunterkunft wird bei 
Funktionalität und Bausubstanz entsprochen, 
 eine hohe Flexibilität in der Raumkonzeption, um eine optimale Belegung zu ermöglichen, 
 die Bemühungen der Verwaltung sind auf eine schnellstmögliche Reintegration ausg erichtet, 
auch um eine angemessene Fluktuation innerhalb der Einrichtung zu gewährleisten  
 
Der Neubau ist inzwischen fertiggestellt. Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung nun das künftige 
Konzept für die Unterbringung und die sozialarbeiterische Betreuung der neuen Übergangsein-
richtung für wohnungslose Familien  im Stadtteil Mecklenbeck vor. Das Konzept ist als Anlage 
beigefügt. 
 
 
2. Auszugsmanagement Schwarzer Kamp 21, 59 und 116 
 
Im Rahmen der geplanten Belegung  des Neubaus der Übergangseinrichtung für wohnung slose 
Familien verfolgte das  Sozialamt die Zielsetzung , die bestehenden Haushalte am Schwarzen 
Kamp bis zur Fertigstellung des Neubaus in dezentrale Unterbringungsformen zu integrieren. Ein 
Wechsel der Bewohnerinnen und Bewohner in die neu errichtete Einrichtung und damit eine Ver-
festigung der Aufenthalte am Standort sollte vermieden werden. 
 
Das Kooperationsprojekt „Auszugsmanagement Schwarzer Kamp “ beinhaltete die Vermit tlung 
der wohnungslosen Haushalte vom Schwarzen Kamp 21, 59 und 116 in dezentrale Unterbri n-
gungsangebote sowie eine nachgehende Begleitung zur dauerhaften Stabilisierung.  Das Projekt 
fand unter Federführung der Fachstelle Wohnraumsicherung des Sozialamtes seit September 
2014 in Kooperation mit den Trägern des Sozialdienstes Wohnungsnotfälle , dem Amt für Woh-
nungswesen und einer Vielzahl weiterer Träger statt. 
 
Bis zum 17.03.2016 wurden von 25 Haushalten des Standortes Schwarzer Kamp 20 Haushalte in 
anderen Wohnraum vermittelt. Die Vermittlung gelang hierbei im Rahmen von: 
 Mietverträgen, 
 erneuten ordnungsbehördlichen Einweisungen in regulären Wohnraum (zum Teil mit der Op-
tion auf einen Mietvertrag), 
 Umzügen in die Übergangseinrichtung für obdachlose Haushalte an der Trauttmansdorffstr a-
ße (zwei Fälle) und 
 Umzügen in sonstige Wohnformen (z.  B. Rückkehr ins  Heimatland, Unterbringung in e iner 
Übergangseinrichtung für Flüchtlinge etc.). 
 
Die Zielsetzung, alle Haushalte bis zur Fertigstellung des Neubaus in alternativen Wohnraum zu 
vermitteln, konnte aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes und der hohen Vermi ttlungs-
hemmnisse bei den  ansässigen Haushalten nicht fristgerecht umgesetzt werden. Der endgültige 
Freizug der verbleibenden Gebäude Schwarzer Kamp 21 und 116 wird in Kürze abgeschlossen. 
Trotz der Vermittlungshemmnisse und der oftmals fehlenden Bereitschaft der betroffenen Hau s-
halte auszuziehen, konnten bisher alle Auszüge ohne Anwendung weitergehender ordnung s-
rechtlicher Maßnahmen  (z. B. Räumungsverfahren) umgesetzt werden. Der Rückbau des G e-
bäudes Schwarzer Kamp 59 erfolgte im Februar 2015, nachdem die bis zu diesem Zeitpunkt hier 
untergebrachten Familien/Haushalte mit Unterstützung  des Kooperationsprojektes „Auszugsm a-
nagement Schwarzer Kamp“ außerhalb der Übergangseinrichtung anderweitig mit Wohnraum  
versorgt werden konnten.

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3. Konzeptionelle Neuausrichtung der Übergangseinrichtung für wohnungslose F amilien 
in Mecklenbeck 
 
Der konzeptionelle Grundgedanke der Betreuung wohnungsloser Familien in Mecklenbeck bei n-
haltet eine befristete Unterbringung einhergehend mit der Bearbeitung verschiedener Problemla-
gen. Die Reintegration betroffener Personengruppen in regulären Wohnraum ist die handlungslei-
tende Zielsetzung und entspricht somit den Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der 
Wohnungslosenhilfe der Stadt Münster. 
 
Die geplante Unterbringung wohnungsloser Familien an diesem Standort  erfolgt im Rahmen der 
konzeptionellen Ausrichtung ausschließlich für Familien, bei denen ein Klärungsbedarf im B e-
reich „Wohnen“ besteht. Abweichend von der bisherigen Praxis  sollen zukünftig Einweisungszei-
ten von mehreren Jahr en und damit eine Verfestigung der Wohnungslosigkeit vermieden und 
eine bedarfsgerechte, zielorientierte Begleitung der Haushalte angestrebt werden. Die reguläre 
Wohnraumversorgung von Familien, deren Räumung nicht zu verhindern ist oder die ihren Le-
bensmittelpunkt bislang in anderweitigen Notquartieren haben, bildet den Schwerpunkt des 
Übergangsangebotes.  
 
Die Einrichtung wird grundsätzlich eine möglichst intensive Betreuung und Unterstützung der 
Bewohner ermöglichen. Die konzeptionelle Ausrichtung baut  auf die Vermittlung von Kompete n-
zen, um erfolgreich wieder eigenen Wohnraum zu erlangen. Eine angemessene Fluktuation der 
Belegung wird im Sinne einer Übergangseinrichtung angestrebt. 
 
3.1 Schwerpunkt Unterbringung 
 
Die kurzfristige Unterbringung wohnungsloser Familien, deren Wohnraum trotz vielfältiger Bem ü-
hungen nicht gehalten werden kann, bildet einen Schwerpunkt der konzeptionellen Ausrichtung.  
 
Der angespannte Wohnungsmarkt der Stadt Münster lässt insbesondere Familien mit Probleml a-
gen zu Benachteiligt en im Wettbewerb um Wohnraum werden. Aus Sicht der Fachstelle Woh n-
raumsicherung sind Hindernisse wie Schufa -Einträge, Haustiere oder eine hohe Pe rsonenzahl 
bei der Suche nach Wohnraum heute teilweise zu Ausschlusskriterien geworden . Die zeitlichen 
und fina nziellen Aufwendungen einer angemessenen Wohnraumversorgung für die Zielgruppe 
wohnungsloser Haushalte haben sich daher deutlich verändert. Die Problematik der wachsenden 
Zuwanderungszahlen im Flüchtlingsbereich und die hohe Zahl der Studierenden ve rschärfen 
diese Problematik zusätzlich. Eine Bereitstellung von Wohnraum, insbesondere bei Familien, 
erfolgt zumeist durch die Fachstelle Wohnraumsicherung. 
 
Die Fachstelle Wohnungssicherung kooperiert sowohl einzelfallbezogen als auch grundsät zlich 
mit unterschi edlichsten Wohnungsgebern in der Stadt Münster. Die Bereitschaft der münste r-
schen Wohnungsgesellschaften etc., der Fachstelle entsprechende Ressourcen für eine funkti o-
nierende Obdachlosenhilfe zur Verfügung zu stellen, ist derzeit vor dem Hintergrund der s chwie-
rigen Angebotssituation unzureichend. Insbesondere  wenn vorhandene, mietwidrige Problemat i-
ken nicht nachweislich bearbeitet werden, ist die Bereitschaft der Wohnungsgesellschaften , er-
neut Mietverträge zu vergeben, sehr gering.  Dann erfolgt die Unterbringung alleinstehender Per-
sonen in der Regel im Haus der Wohnungslosenhilfe (Männer) bzw. in der Übernachtungsstelle 
des Gertrudenhauses (Frauen). Familien werden nach Möglichkeit in regulären Wohnraum ve r-
mittelt, soweit dieser zur Verfügung steht. In ande ren Fällen erfolgt eine Unterbringung in städt i-
schen Obdachlosenunterkünften. Alle Unterbringungen werden auf Grundlage ordnungsbehördli-
cher Einweisungen vollzogen und erfordern einen hohen Verwaltungs- und Personalaufwand. Die 
sozialarbeiterische Begleitung dieser heterogenen Klientel erfolgt bisher nur punktuell.

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V/0242/2016 
 
Mit der neuen Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck schafft die Stadt 
Münster eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit für Familien, die eine Begleitung und Unte r-
stützung innerhalb einer homogenen Personengruppe  ermöglicht. Der Aufenthalt in der Übe r-
gangseinrichtung wird für Familien zeitlich befristet und sollte sich im Rahmen einer Einweisung 
auf maximal sechs bis zwölf Monate begrenzen . Die bewusst reduzierten baulichen Vorausset-
zungen und der Ausstattungsstandard der Einrichtung empfehlen keine längere Verweildauer von 
Familien. Die Einhaltung der befristeten Unterbringung ist nur durch intensive Bemühungen zu 
erreichen, deren Anforderungen sich vor allem an sozialpädagogische Fachkräfte sowie die Ver-
netzungen innerhalb des bestehenden Hilfesystems wenden. 
 
3.2 Schwerpunkt Einzelfallbetreuung  
 
Neben der Unterbringung soll die Bear beitung multipler Problemlagen ein weiterer Schwerpunkt 
während des Aufenthaltes in der Übe rgangseinrichtung sein. Das Fachpersonal klärt die Urs a-
chen, die zur Wohnungslosigkeit führten und erarbeitet mit den Betroffenen Alternativen für mög-
liche Anschlusswohnformen. Ohne eine Bearbeitung der Ursachen, die zu Wohnungslosigkeit 
führten, kann auch zukünftig nicht nachhaltig Wohnraum vermittelt und erhalten werden. 
Der Maßstab für die Beurteilung des weitergehenden Klärungsbedarfes im Bereich  „Wohnen“ 
sind die Kriterien zur Erfüllung der Pflichten aus einem privatrechtlichen Mietvertrag, d.  h. regel-
mäßige Mietzahlung, korrekter Umgang mit der Mietsache sowie sozialverträgl iches Verhalten 
innerhalb der Hausgemeinschaft. Ziel ist die Klärung, ob die Haushalte eigenständig wohnen und 
den Verpflichtungen eines privatrechtlichen Mietvertrages nachkommen können. 
 
Im Anschluss an die eigentliche Fallklärung steht die Vermittlung gesicherten, dauerhaften Wohn-
raums im Vordergrund sowie die Beratung und Unterstützung im Bereich „Wohnen“ . Hierzu g e-
hört die einzelfallorientierte Aufarbeitung dessen, was zur Wohnu ngslosigkeit g eführt hat. Die 
Motivation zur aktiven Mitarbeit und Kooperation ist hierbei ein Grundanliegen des Einrichtung s-
konzeptes. Hierfür erforderliche Unterstützungssysteme (Schuldnerberatung, Sozialdienste, Amt 
für Wohnungswesen, ehrenamtliche Begl eitung) sind weitestgehend vorhanden und müssen vor 
dem Hintergrund der konzeptionellen Grundlagen koordiniert werden. Dies erfolgt in Form einer 
Hilfeplanung mit kurz - und mittelfristigen Zielsetzungen und entsprechendem Einbezug vorha n-
dener Träger und In itiativen. Entsprechende Strukturen mit dem Kommunalen Sozialen Dienst, 
dem Amt für Wohnungswesen, den freien Trägern im Bereich Jugendhilfe sowie ehrenamtl ichen 
Initiativen wurden bereits im Rahmen des „Auszugsmanagements Schwarzer Kamp“ geknüpft. 
 
 
4. Ausblick 
 
Die Belegung der Übergangseinrichtung wird nun sukzessive vorgenommen . Die operative B e-
treuung der Wohneinheiten ist durch den Hausdienst des Sozialamtes sichergestellt. Zudem wird 
die regelmäßige Anwesenheit vor Ort und die Koordination der erforderl ichen Hilfen durch den 
Sozialdienst der Fachstelle Wohnraumsicherung gewährleistet. Die hierfür vorhandenen Räu m-
lichkeiten sollen zudem weiteren Akteuren vor Ort für sonstige Unterstützungsangebote zur Ve r-
fügung stehen. Ziel ist eine umfassende Betreuung v or Ort, die sowohl koordinierte Unterstü t-
zung anbietet, wie auch darüber hinaus die Einhaltung der Hausordnung und Absprachen inne r-
halb des Aufenthaltes gewährleistet. 
 
Trotz der vorhandenen Zielsetzungen wird darauf hingewiesen, dass es bei allen Bemühungen 
immer eine Gruppe wohnungsloser Haushalte geben wird, die nicht kooperativ ist und sich zum 
Teil auch dauerhaft sozial unverträglich verhält. Für die Zusammena rbeit mit diesen Familien 
müssen folglich auch Optionen bereitstehen, die im Falle einer Verweigerung der Zusammenar-
beit aufgezeigt werden können. Der Anteil dieser Haushalte wird quantitativ als gering eing e-
schätzt, dennoch müssen für diese Personengruppe grundsätzlich alternative Unterbringung s-
möglichkeiten aktiviert werden, die nicht im Rahmen d er Übergangseinrichtung in Mecklenbeck 
abgedeckt werden können.

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Diese sind bisher nur sehr bedingt vorhanden, so dass im Einzelfall Probleme bei der Umsetzung 
der konzeptionellen Ansätze auftreten können . Dennoch sind alle Entwicklungen zu vermeiden, 
die zu einer neuen Dauerwohnform führen. 
 
Die Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck ist ein künftiger Bestandteil 
der münsterschen Wohnungslosenhilfe, der eine spezifische Personengruppe in einer konkreten 
Problemlage anspricht. Sie muss sowohl die Perspektive zum Abschluss eigener Mietverträge, 
als auch zur Vermittlung in niedrigschwelligere Wohnformen bieten. Eine nachhaltige Vermittlung 
der Haushalte nach kurzer Zeit wird nur durch die Koordination der komplementären Angebote im 
Bereich der Wohnungslosenhilfe erfolgreich sein. Der aktuelle Stand der Bearbeitung dieser A n-
gebote wird Teil einer weiteren Berichtsvorlage voraussichtlich Ende 2016 sein, welche die Er-
gebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises Wohnungslosigkeit  vom 19.09.2012 (Vorlage 
V/0560/2012) in Bezug auf die weiteren Schwerpunktsetzungen darstellen wird. 
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlage: Konzept – Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck

Anlage_Konzept Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck

32275 Zeichen

Übergangseinrichtung für wohnungslose 
Familien im Stadtteil Mecklenbeck 
 
- Konzept -

Inhaltsverzeichnis 
 
 
1. Ausgangslage ............................................................................................................................. 3 
2. Handlungsempfehlung des Rates ................................................................................................ 3 
3. Konzeptionelle Grundlagen ......................................................................................................... 4 
3.1 Zielgruppe ............................................................................................................................. 4 
3.2 Aufnahmeverfahren .............................................................................................................. 5 
3.2.1 Schwerpunkt Unterbringung ............................................................................................... 5 
3.2.2 Schwerpunkt Einzelfallbetreuung ....................................................................................... 6 
4. Kooperationsstrukturen ............................................................................................................... 6 
4.1 Sozialamt Münster / Fachstelle Wohnraumsicherung ............................................................ 7 
4.2 Kommunaler Sozialer Dienst .................................................................................................  7 
4.3 Einkommens- und Schuldnerberatung .................................................................................. 7 
4.4 Amt für Wohnungswesen - Belegungsmanagement .............................................................. 7 
4.5 Sozialdienst Wohnungsnotfälle ............................................................................................. 7 
4.6 Sozialbüro Mecklenbeck / Ehrenamtliche Tätigkeit ............................................................... 7 
4.7 Arbeitskreis Mecklenbeck ..................................................................................................... 8 
4.9 Aufsuchende Jugendsozialarbeit .......................................................................................... 8 
4.10 Kindertagesstätten / Schulen .............................................................................................. 8 
5. Zielsetzungen .............................................................................................................................. 9 
6. Nachbegleitung ........................................................................................................................... 9 
7. Personal- und Raumausstattung ............................................................................................... 10 
8. Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................... 10 
9. Ausblick ..................................................................................................................................... 11 
 
 
 
 
2

1. Ausgangslage 
 
Die Stadt Münster betreibt aktuell zwei Übergangseinrichtungen für wohnungslose Menschen, wel-
che sich zum einen in angemieteten Gebäuden an der Trauttmansdorffstraße 77 -  87 und zum 
anderen in städtischen Gebäuden an der Straße Schwarzer Kamp 21, 59 und 116 befinden. 
 
Die Häuser am Schwarzen Kamp befinden sich im Areal nördlich der Weseler Straße und westlich 
des Meckmannwegs. Das Gebiet wird auf Basis eines städtebaulichen Wettbewerbs zu einem at-
traktiven Wohngebiet entwickelt und soll künftig möglichst vielfälti gen Wohnbedürfnissen gerecht 
werden. 
 
Zuletzt befanden sich am Standort Schwarzer Kamp drei zweigeschossige Laubenganghäuser aus 
den frühen 60er Jahren mit insgesamt 27 Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe (ein bis fünf 
Zimmer). In den Gebäuden am Schwarzen Kamp zuletzt 25 Haushalte mit ca. 75 Personen. 
 
Die Gebäude wurden in Einfachstbauweise (Kohleöfen, Einfachverglasung) errichtet. Bedingt 
durch häufig substanzschädigendes Nutzerverhalten und eine mit Blick auf zukünftige Planungen 
restriktive Bauunterhaltung, stellten sich die Häuser in einem sehr schlechten baulichen Zustand 
dar. Ein Rückbau der Einrichtung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach thematisiert. Durch-
greifende Sanierungen des Bestandes  unterblieben wegen der unklaren Zukunftsperspekt ive, so 
dass der Zustand der Wohnungen weiter als schlecht zu bezeichnen war. Einzelne Wohnungen 
waren zuletzt dauerhaft nicht mehr be legbar. Die Wohnungen am Schwarzen Kamp standen im 
Frühjahr des Jahres 2011 im Fokus der öffentlichen und politischen Disk ussion. Der Hauptau s-
schuss beschloss daraufhin am 21.09.2011 die Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises, der 
in den folgenden Monaten Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungs-
notfällen entwickelt hat. 
 
 
2. Handlungsempfehlung des Rates 
 
Mit Vorlage V/0560/2012 hat der Rat am 19.09.2012 die Ergebnisse und Empfehlungen des A r-
beitskreises Wohnungslosigkeit beschlossen. Eine grundsätzliche Zielvorgabe der Handlungsemp-
fehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen des  Arbeitskreises orientiert sich 
am Grundsatz der  Dezentralität, also einer Unterbringung wohnungsloser Haushalte verteilt im 
Stadtgebiet. Dennoch wurde auf Grundlage der vorhandenen Bedarfslage beschlossen, eine klei-
nere Unterkunft vorzuhalten. Der Arbeits kreis ging davon aus, dass auch bei erfolgreicher Arbeit 
aller Akteure des Handlungsfeldes eine Restgröße von Haushalten verbleiben wird, die mit vor-
handenen Maßnahmen nicht erreicht werden kann und folglich auf ein Angebot im Rahmen der 
räumlichen Versorgung von ca. 12 bis 14 Wohnungen und einer  Anzahl von bis zu 40 Personen 
zurückzugreifen ist. 
 
Ein weiterer Baustein dieser Empfehlungen ist folglich der Betrieb einer baulich und konzeptionell 
neu ausgerichteten Übergangseinrichtung an der Straße Schwarzer  Kamp. Die Verwaltung wurde 
daraufhin beauftragt, in Abhängigkeit von den planungs - und baurechtlichen Voraussetzungen die 
Errichtung von Ersatzbauten für die Obdachlosenwohnungen voranzutreiben. Folgende Krit erien 
sollten hierbei eingehalten werden: 
− ein Angebot von ca. 12 bis 14 Wohnungen für eine Anzahl von ca. 40 Personen wird vorgehal-
ten, 
− aktuelle Bau-, Ausstattungs- und Hygienestandards werden erfüllt, im Innenbereich der Wo h-
nungen wird ein Mindestausstattungsstandard eingehalten, 
− den hohen Anforderungen für die intensive Nutzung als Obdachlosenunterkunft wird bei Funk-
tionalität und Bausubstanz entsprochen, 
− eine hohe Flexibilität in der Raumkonzeption wird gewährleistet, um eine optimale Belegung zu 
ermöglichen, 
3

− die Bemühungen der Verwaltung sind auf ei ne schnellstmögliche Reintegration ausgeric htet, 
welche durch sozialarbeiterische Tätigkeit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht erreicht wer-
den soll und 
− hierdurch wird weitergehend eine hohe Fluktuation innerhalb der Einrichtung gewährleistet. 
 
Mit den Planungen wurde ein Standort für eine Übergangseinrichtung für Wohnungslose im B e-
reich der bisherigen Gebäude Schwarzer Kamp 59 und 116 abgesichert. Das Grundstück Schwar-
zer Kamp 21 wird für die Unterbringung wohnungsloser Haushalte aufgegeben und in das künftige 
Wohngebiet eingegliedert werden. 
 
 
3. Konzeptionelle Grundlagen 
 
Der Grundgedanke einer zeitlich befristeten Unterbringung wohnungsloser Haushalte deckt sich 
mit den Forderungen aus den Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Wohnungslosen-
hilfe der Stadt Münster. Die befristete Unterbringung ist hierbei an die Bearbeitung verschiedener 
Problemlagen gekoppelt und an die Reintegration betroffener Personengruppen in regulären 
Wohnraum. 
 
Die geplante Unterbringungsperspektive der Stadt Münster nimmt im Rahmen der konzeptionellen 
Ausrichtung ausschließlich Familien in den Blick , bei denen ein Klärungsbedarf im Bereich „Wo h-
nen“ besteht. Ausgehend von der aktuellen Situation in Münster sollen Unterbringungszeiten von 
mehreren Jahren vermieden und ei ne bedarfsgerechte, zielorientier te Begleitung der Haushalte 
angestrebt werden. Die Wohnraumversorgung von Familien, deren Räumung nicht zu verhindern 
war oder die aus anderweitigen Notquartieren kommen, bildet trotz des angespannten Wo h-
nungsmarktes den Schwerpunkt des Übergangsangebotes. 
 
Die Einrichtung wird  grundsätzlich eine möglichst intensive Betreuung und Unterstützung der B e-
wohner ermöglichen. Das pädagogische Konzept  baut auf die Vermittlung von Kompeten zen für 
eine erfolgreiche Wiedererlangung eig enen Wohnraums. Im Sinne eines Probewohnens bzw. ei-
nes intensiv betreuten Wohnens müssen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern unter pädagogi-
scher Anleitung die grundlegenden Kompetenzen für das Wohnen in der Gemeinschaft oft erst 
erlernt bzw. gefestigt und stabilisiert werden. Eine angemessene Fluktuation der Belegung wird im 
Sinne einer Übergangseinrichtung angestrebt. Die Zielgruppe stellt sich hierbei wie folgt dar. 
 
3.1 Zielgruppe 
 
In der Übergangseinrichtung in Mecklenbeck werden wohnungslose Familien untergebracht, die 
aufgrund vielfältiger Ursachen ihren Wohnraum verloren haben oder diesen nicht weiter nutzen 
können. Hierzu zählen vor allem Familien, 
− die ihre Wohnung aufgrund finanzieller und verhaltensbedingter Ursachen verloren haben,  
− deren Wohnungsräumung nicht verhindert werden konnte, 
− die aus privaten Notquartieren kommen (Freunde, Bekannte etc.). 
 
Sofern durch die Familien keine eigenen adäquaten Ausweichquartiere benannt werden können, 
sind diese wohnungslos und müssen durch die Stadt Münster or dnungsbehördlich eingewiesen 
(Instrument zur Vermeidung von Obdachlosigkeit) werden. 
 
Bei einer Unterbringung in der Übergangseinrichtung sind Herkunft, Größe und Zusammensetzung 
der Familien nur bedingt  relevant, sofern der Anteil an Erwachsenen innerhalb der Familie nicht 
dominant ist. Der Wohnungsnotfall muss Schwerpunkt der Unterbringung sein.  Nicht zur Zielgrup-
pe gehören folglich Familien, deren Problemschwerpunkt in Bereichen wie familiärer  Schwierigkei-
ten, psychischer Erkrankungen oder Suchterkrankungen liegt. Aufgrund der Barrierefreiheit inner-
halb der Einrichtung besteht die Möglichkeit , auch Personen mit einer Behinderung aufzunehmen. 
4

Sichergestellt sein muss, dass die eingewiesenen Familien sich selbst versorgen können oder ent-
sprechende Hilfen bereits im Vorfeld bzw. bei Einzug organisiert und umgesetzt sind. Ähnliches gilt 
für Personen, die in ihrer Mobilität aus unterschiedlichen Gründen eingeschränkt sind. Der Aufent-
halt in der Übergangseinrichtung unterliegt spezifischen Aufnahmekriterien, die in Form einer B e-
nutzungsordnung/Hausordnung formuliert sind. 
 
3.2 Aufnahmeverfahren 
 
Die Aufnahme und Belegung in der Übergangseinrichtung  Mecklenbeck obliegt der Fachstelle 
Wohnraumsicherung des Sozialamtes. Die Belegung erfolgt ausschließlich mit der genannten Ziel-
gruppe. Zugangsvoraussetzungen ist  neben der Zugehörigkeit zum Personenkreis die Berei t-
schaft, sich eigenen Wohnraum zu beschaffen und diesen auch halten zu wollen
1. 
 
Die Aufnahme wird durch ein Hilfeplangespräch eröffnet, wie es auch mit dem S ozialdienst Woh-
nungsnotfälle praktiziert wird. Das Hilfeplangespräch dient der Abklärung der Bereitschaft, sich auf 
die Anforderungen und Erwartungen innerhalb der Unterbringung in der Notunterkunft einzulassen. 
Erwartungen, Möglichkeiten und Grenzen der M aßnahme sind hier offen zu kommunizieren. Wei-
terhin werden die Rahmenbedingungen des Aufenthaltes ( Haus- und Benutzungsordnung) festge-
legt. 
 
Federführend durch die Fachstelle Wohnraumsicherung erfolgt in Kooperation mit den Betroffenen 
und dem zuständigen Kommunalen Sozialen Dienst eine Bedarfsfeststellung zu bearbeitender 
Themen und ein zeitlicher Ablaufplan, der sich an der maximalen Gesamtaufenthaltsdauer orien-
tiert. Der Hilfeplan dient neben einer statistischen Erfassung der Fälle und einer „vertraglichen“ 
Grundlage mit den Betroffenen insbesondere der offiziellen Eröffnung des Verfahrens für alle B e-
teiligten innerhalb der zu beschreibenden Kooperationsstrukturen. Zunächst definieren sich zwei 
Schwerpunkte bei der Aufnahme innerhalb der Übergangseinrichtung. 
 
3.2.1 Schwerpunkt Unterbringung 
 
Die kurzfristige Unterbringung wohnungsloser Familien, deren Wohnraum trotz vielfältiger Bem ü-
hungen nicht gehalten werden konnte, bildet einen Schwerpunkt der Zielsetzung en. Der ang e-
spannte Wohnungsmarkt in Münster mit hoher Nachfrage und geringem Angebot fördert  die Be-
reitschaft der Vermieterinnen und Vermieter, ein Räumungsverfahren anzustreben sowie weiterhin 
eine Räumung herbeizuführen. Zum anderen fällt es der zuständigen Fachstelle Wohnraumsiche-
rung der Stadt Münster aufgrund des Wohnraummangels zunehmend schwerer , wohnungslose 
Haushalte in zur Verfügung stehende Wohneinheiten zu vermitteln.  Vor allem wenn vorhandene, 
mietwidrige Problematiken nicht nachweislich bearbeitet werden, ist die Bereitschaft z. B. der 
Wohnungsbaugesellschaften, Mietverträge zu vergeben, sehr gering. 
 
Die Unterbringung alleinstehender Personen erfolgt häufig im Haus der Wohnungslosenhilfe 
(Männer) bzw. in der Übernachtungsstelle des Gertrudenhauses (Frauen), was mit nicht unerhebli-
chen finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Familien konnten bislang  nur in die genannten 
Obdachlosenunterkünfte mit einer sehr heterogenen Klientel vermittelt werden. Alle Unterbringun-
gen werden auf Grundlage einer ordnungsbehördlichen Einweisung vollzogen und erfordern für die 
Dauer der Einweisung ebenfalls einen hohen Verwaltungs - und Personalaufwand. Die pädagog i-
sche Bearbeitung der Probleme dieser heterogenen Klientel erfolgt bisher nur punktuell.  
 
Mit der neuen Übergangseinrichtung schafft die Stadt Münster nicht nur  eine adäquate Unterbrin-
gungsmöglichkeit für Familien, sondern ermöglicht auch eine Begleitung und Unterstützung inner-
halb einer relativ homogenen Personengruppe. Der Aufenthalt in der Über gangseinrichtung wird 
1  Aufgrund entsprechender Kontakte mit der Zielgruppe ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Familien gewillt 
ist, eigenen Wohnraum (wieder) zu erlangen. Grundsätzliche Unfähigkeit oder Unwillen, sich am Leben in der Ge-
meinschaft (also auch in Form eines Mietervertrages) zu beteiligen, kann nur einem äußerst geringen Teil der Fami-
lien zugeschrieben werden.  
5

für Familien zeitlich befristet und soll sich im Rahmen einer Einweisung auf maximal ein halbes 
Jahr begrenzen. Begründete Ausnahmen können eine Verlängerung e rmöglichen. Die baulichen 
Voraussetzungen der Einrichtung sind zudem bewusst so angelegt, dass eine längere Verweildau-
er von Familien nicht anzustreben ist. Die Einhaltung der befristeten Unterbringung ist jedoch nur 
durch intensive Bemühungen zu erreichen, deren Anforderungen sich vor allem an pädagogische 
Fachkräfte und den Sozialraum wenden. 
 
3.2.2 Schwerpunkt Einzelfallbetreuung  
 
Im Rahmen derzeitiger Unterbringung en erfolgt eine Bearbeitung vorhandener Problemlagen und 
Aufarbeitung zum Wohnungsverlust führender Faktoren nur bedingt.  Neben der Unterbringung 
sollte die Bearbeitung multipler Problemlagen folglich ein weiterer Schwerpunkt des Angebotes der 
neuen Übergangseinrichtung sein. Das Fachpersonal klärt die Ursachen, die zur Wohnungslosi g-
keit führten und erarbeitet mögliche Anschlusswohnformen. Ohne eine Bearbeitung der Ursachen, 
die zu Wohnungslosigkeit führten, kann auch zuk ünftig nicht nachhaltig Wohnraum vermittelt und 
gehalten werden. 
 
Der Maßstab für die Beurteilung des weitergehenden Klärungsbedarfes im Bereich Wohnen sind 
die Kriterien zur Erfüllung der Pflichten aus einem privatrechtlichen Mietvertrag, das heißt vor allem 
regelmäßige Mietzahlung, korrekter Umgang mit der Mietsache sowie sozialverträgliches Verhal-
ten innerhalb der Hausgemeinschaft. Ziel ist die Klärung, ob die Haushalte eigenständig wohnen 
und den Verpflichtungen eines privatrechtlichen Mietvertrages nachkommen können. Im Anschluss 
an die  eigentliche Fallklärung steht einerseits die Vermittlung von gesichertem, dauerhaftem 
Wohnraum im Vordergrund, andererseits die Beratung und Unterstützung im Bereich „ Wohnen“ 
sowie die Aufarbeitung dessen, was zur Wohnungslosigkeit geführt hat. Die Motivation zur aktiven 
Mitarbeit und Eigeninitiative ist hierbei ein Grundanliegen des Einrichtungskonzeptes. 
 
Angebote zu hierfür erforderlichen Hilfen sind weitestgehend vorhanden und müssen vor dem Hin-
tergrund dieser konzeptionellen Grundlage koordiniert werden. Dies erfolgt  in Form einer Hilfepl a-
nung mit kurz- und mittelfristigen Zielsetzungen (siehe Gliederungspunkt 3.2 Aufnahmeverfahren) 
und entsprechendem Einbezug vorhandener Träger und Initiativen. 
 
 
4. Kooperationsstrukturen 
 
Trotz der beschriebenen intensiven pädagogischen Begleitung darf  die Übergangseinrichtung 
Mecklenbeck nicht den Charakter einer Heimeinrichtung oder eines ambulant betreuten Wohnens 
vermitteln. Die Schaffung und inhaltliche Ausgestaltung  verschiedener Kooperationsstrukturen in 
den Räumlichkeiten der Einrichtung ist folglich als Anlaufpunkt zur Gestaltung eines intensiv, diffe-
renziert versorgten Sozialraum s zu verstehen. Im Rahmen der fachlichen Begleitung der von 
Wohnungslosigkeit betroffenen Familien werden vorrangig vorhandene Hilfesysteme involviert.  
 
Die Zielsetzung, Familien innerhalb einer festgelegten Zeit in reguläre Miet - bzw. Wohnverhältnis-
se zu reintegrieren, setzt eine fortwährende, je nach Einzelfall enge fachliche Begleitung und Ko-
ordination voraus. Die Vergangenheit der Obdachloseneinrichtung  Schwarzer Kamp hat gezeigt, 
dass nicht ausreichende Nachsorge, Begleitung und Zielgruppenorientierung eine stetig vora n-
schreitende Verfestigung und Gettoisierung wohnungsloser Familien mit einhergehender Verschär-
fung der Problematiken hervorruft. 
 
Eine fachliche Beratung und Versorgung vor Ort hilft bei gesundheitlichen, wirtschaftlichen, ps y-
chosozialen, arbeitsmarktrelevanten und familiären Fragen. Vorhande ne Dienste und Institutionen 
sollen im Rah men eines Gesamtkonzeptes , geknüpft an einen K ooperationsvertrag, koordiniert 
werden. Ziel ist eine ganzheitliche Herangehensweise und gemeinsame Verantwortung aller betei-
ligten Fachkräfte. Folgende Leistungen bilden dabei die Schwerpunkte: 
 
 
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− Motivation der Haushalte zur Hilfeannahme und zum Beziehungsaufbau, 
− Unterstützung der Eigeninitiative und der Selbsthilfe, 
− Beratung und Begleitung der Haushalte im Hinblick auf Lebens - und Wohnsituation, vor al lem 
in Hinblick auf Vermittlung in dauerhaftes Wohnen, 
− altersübergreifende, pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, 
− Instandhaltung der Einrichtung, 
− Vermittlung sozialraumorientierter Angebote/Netzwerkmanagement und 
− Dokumentation, Auswertung und Evaluation der Angebote (Jahresstatistik). 
 
Die Leistungen sollen insbesondere durch folgende kooperierende Dienste, Institutionen und Gr e-
mien in ihrer jeweiligen inhaltlichen Zuständigkeit erbracht werden: 
 
4.1 Sozialamt Münster / Fachstelle Wohnraumsicherung 
− Organisation und Koordination der Hilfeangebote 
− Federführung der Hilfeplanverfahren und Belegung der Einrichtung 
− Statistische Auswertung und Evaluation 
− Vermittlung und Akquise von Wohnraum 
− Koordination der Hausmeistertätigkeiten und Instandhaltung der Immobilie 
 
4.2 Kommunaler Sozialer Dienst  
− Kontaktaufnahme zu Familien (ggf. Implementierung individueller Angebote) 
− ggf. regelmäßige Begleitung/Beratung der Familien vor Ort / Sprechstunde 
− Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen 
− präventive Angebote 
 
4.3 Einkommens- und Schuldnerberatung  
− Erstberatungen vor Ort 
− Einkommens- und Schuldnerberatung 
− Vermittlung in weitere Beratungsangebote 
 
4.4 Amt für Wohnungswesen - Belegungsmanagement  
− Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen  
− Vermittlung in Wohnraum / Belegungsmanagement 
− Allgemeine Beratungsangebote 
 
4.5 Sozialdienst Wohnungsnotfälle  
− sozialpädagogische Beratungsangebote 
− Vermittlung von Wohnraum, Akquise 
− Koordination der Hilfen 
 
4.6 Sozialbüro Mecklenbeck / Ehrenamtliche Tätigkeit 
− niedrigschwellige, ehrenamtliche Beratungsangebote 
− Vernetzung im Stadtteil, Wohnraumakquise 
− Hilfen beim Umgang mit Ämtern und Behörden  
− Freizeitangebote, sonstige Angebote 
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4.7 Arbeitskreis Mecklenbeck 
− Verankerung der Einrichtung im Stadtteil 
− weitergehende Netzwerkarbeit / Wohnraumakquise 
− praxisbezogene Verknüpfung zu politischen Gremien im Stadtteil 
 
4.9 Aufsuchende Jugendsozialarbeit  
− aufsuchende, niedrigschwellige Angebote für Kinder- und Jugendliche  
− Präventionsangebote 
− Stadtteilarbeit / Vernetzung Paulushof / Gemeindearbeit / Sportangebote etc. 
 
4.10 Kindertagesstätten / Schulen 
− Die Unterbringung in Mecklenbeck ist vor allem für Kinder und Ju gendliche häufig schwie-
rig, da diese aus gewohnten Bezügen herausgerissen werden. Auch die Vermittlung in e i-
genen Wohnraum nach sechs bis zwölf Monaten wird für die Kinder im Einzelfall erneut mit 
einem Wohnort- und Schul-/Kitawechsel verbunden sein. Hier muss zur sinnvollen Gestal-
tung mit vorhandenen, tagesbetreuenden Regeleinrichtungen abgestimmt werden, ob im 
Einzelfall situationsgerechte Lösungen gefunden werden können. 
 
Weitere Kooperationspartner erscheinen durchaus möglich. Beispielhaft wäre hier das Jobcenter 
zu nennen, das im Rahmen von Mietzahlungen nach SGB II ohnehin eng mit dem Vorgehen ver-
knüpft ist und zudem die Möglichkeit hat, über Eingliederungsvereinbarungen zielorientiert Prozes-
se zu steuern. Gemeinsame Absprachen wären hier erforderlich. Weiterhin kann im Rahmen aktu-
eller Absprachen mit der Wohn+Stadtbau GmbH und nach Möglichkeit mit weiteren Wohnung s-
baugesellschaften eine dauerhafte Zusammenarbeit  vor allem in Bezug auf Wohnraumakqui se 
angestrebt werden. 
 
Die Vielzahl der Beratungsangebote vor Ort dient einerseits der optimalen Versorgung der Fam i-
lien, die sich erfahrungsgemäß in kritischen Lebenslagen im Bereich Wohnungs notfälle befinden, 
andererseits erzeugt die enge Begleitung ein hohes Maß an Kontrolle vor Ort
2. Die Wahrnehmung 
verschiedener Angebote kann zudem innerhalb des Hilfeplanverfahrens verbindlich festgehalten 
werden. 
 
Ziel ist es, das vorhandene Sozialbüro vielfältig nutzbar und -  an einen Tages- bzw. Wochenplan 
gebunden - für die Familien bei ihren vielfältigen Problemlagen erreichbar zu machen. Relevante 
Hilfen werden mit den Familien innerhalb eines Hilfeplanes festgelegt und die Maßnahmen müs-
sen anschließend vorrangig durch die Familien umgesetzt  werden. Die Forderung nach Eigenver-
antwortung ist Grundvoraussetzung für eine gelingende Reintegration und den künftigen Erhalt von 
Wohnraum. Das Angebot vielfältiger Hilfen soll diese Eigenverantwortung fördern und Problembal-
lungen aufzulösen helfen. 
 
Die Koordination der diff erenzierten Angebote ist hierbei für die Fachstelle Wohnraumsicherung 
eine große Herausforderung. Aufgabe der Fachkräfte ist die Klärung der Ursachen der Wohnungs-
losigkeit sowie die Planung der künftigen Wohnperspektive im Rahmen einer Anschlusswohnform. 
Zudem findet die persönliche Unterstützung durch die Beratung und Begleitung der  ehrenamtli-
chen und pädagogischen Fachkräfte statt. Für die Akquise von entsprechendem Wohnraum kön-
nen die Vernetzungsangebote ohnehin nicht vielfältig genug sein. 
 
 
2  Ausgehend von den Erfahrungen mit der Zielgruppe kann davon ausgegangen werden, dass die Präsenz vor Ort, die 
Anforderungen an die Zielgruppen und die geringe Anonymität des Sozialraums die Auszugsbemühungen der Be-
wohner zusätzlich motivieren. 
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5. Zielsetzungen  
 
Zur Zielerreichung ist eine intensive, koordinierte Zusammenarbeit zwischen den in der Einzelfal l-
hilfe beteiligten Fachkräften notwendig, die eine ganzheitliche Herangehensweise und gemeins a-
me Verantwortung aller Kooperationspartner innen und - partner erfordert. Ziel ist die Erarbeitung 
einer Wohnperspektive. Begleitend sollen die Bewohnerinnen und Bewohner Verhaltensweisen 
einüben, die vor allem eine regelmäßige Mietzahlung, den sachgemäßen Gebrauch der Mietsache 
und die Einordnung in die Hausgemeinschaft sicherstellen. 
 
Die neue Übergangseinrichtung verfügt über verschiedene Wohneinheiten. Die Verweildauer im 
Haus ist für alle Nutzer grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Sie kann im Ausnahmefall varia-
bel verlängert werden, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht. Insgesamt solle der Aufenthalt zwölf 
Monate jedoch nicht überschreiten. Innerhalb dieser Zeit solle über einen differenziert aufgestellten 
Fachkräftepool eine Vermittlung in eine für die Familien geeignete A nschlusswohnung erfolgen. 
Zusammenfassend sind aus  Sicht der Fachstelle Wohnraumsicherung folgende Zielsetzungen 
relevant: 
− das angespannte System der Sofortunterbringungen entlasten, 
− durch die abgeschlossenen Wohneinheiten mit separaten Sanitäranlagen und Kochgelegenheit 
die Selbstständigkeit und die Wohnfähigkeit bei den Betroffenen erhalten, 
− individuelle Schwierigkeiten, die zu Wohnungslosigkeit führten oder diese bedingen, lösung s-
orientiert bearbeiten, 
− Wohnfähigkeit verbessern oder wiederherstellen, 
− Wohnraum akquirieren und zeitnahe, alternative Perspektive (idealerweise durch reguläre 
Mietverhältnisse) herstellen, 
− sozialpädagogische Unterstützung vor Ort mit dem Schwerpunkt „Wohnen“ leisten, 
− die Wohnperspektive gemeinsam mit den Haushalten erarbeiten, 
− die wohnungslosen Haushalte mit  ihren Ressourcen fördern und fordern, um schnellstmöglich 
geeigneten Wohnraum außerhalb des Systems der akuten Wohnungslosigkeit zu beziehen. 
 
 
6. Nachbegleitung 
 
Im Rahmen der Prozessqualität ist bei der Weiterentwicklung des Angebotes zu prüfen, ob weiter-
gehende, unter Umständen auch niedrigschwelligere  Hilfen die Nachhaltigkeit und dauerhafte 
Vermittlung der Familien in Wohnraum fördern könnten. Eine Nachbetreuung im Sinn einer „Star t-
hilfe Mietvertrag“ wird auf Grundlage des aktuell vorhandenen Konzeptansatzes idealerweise dann 
nicht notwendig sein, wenn die Kompetenzen und Verantwortung im Zuge eines Mietverhältni sses 
als Kernanliegen der Unterbringung in der Übergangseinrichtung vermittelt sind. Denkbar wäre in 
Abstimmung mit den Kooperations partnerinnen und -partnern jedoch eine Unterstützung bei U m-
zug und Einstieg in ein Mietverhältnis3. 
 
Zusammenfassend muss davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Familien häufig auch 
weiterhin problematische Lebensverhältnisse haben werden und eine potentielle Gef ährdung des 
Wohnraumes auch weiterhin bestehen wird. Eine weiterführende, befristete  Begleitung, insbeson-
dere in Bezug auf Schuldnerberatung, Anbindung an Stadtteilbüros und niedrigschwellige Ber a-
tungsangebote, wird folglich in vielen Fällen sowohl im Sinne von Nachhaltigkeit als auch von Prä-
vention angezeigt sein.  
3 Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass ein bedeutender Teil der Familien mit einem Umzug und den damit einhergehen-
den Anforderungen überfordert ist. In der Folge verbleibt die Wohnung im Renovierungszustand, der manchmal auch 
mit Gefährdungen für das Kindeswohl einhergeht. Weiterhin werden erforderliche Behördenwege oft nicht beschritten 
und Zahlungsmodalitäten (Daueraufträge etc.) nicht in die Wege geleitet. Erneute Zahlungsausfälle und Gefährdun-
gen der Mietsache können dann die Folge sein. 
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7. Personal- und Raumausstattung 
 
Die Betreuung der Einrichtung leitet die Fachstelle Wohnraumsicherung der  Stadt Münster. Hierzu 
wird auch weiterhin durch das Sozialamt eine 0,5 Sozialarbeiterstelle vorgehalten, wie sie vom Rat 
mit der Vorlage V/0560/2012 am 19.09.2012 im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur Neu-
ausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen vorgesehen wurde. Vor allem zu Beginn der Konzep-
tumsetzung steht die Prozess- und Ergebnisqualität im Fokus, welche durch sozialarbeiterisches 
Personal gesteuert wird. Die Fachstelle hat dabei eine hohe Verantwortung,  auf Veränderungen 
und Vorkommnisse der Belegung sozialkompetent  zu reagieren,  u. a. indem vorhandene Net z-
werkpartner zeitnah informiert und involviert werden.  Mit Verweis auf Kooperationsstrukturen ist  
zusätzliches Personal für die Einrichtung darüber hinaus zunächst nicht erforderlich. 
 
Dazu wird es eine Räumlichkeit geben, die als Sozialbüro nutzbar ist und es vorhan denen Hilfe- 
und Versorgungssystemen ermöglicht, in geschütztem Rahmen in der Einrichtung tätig zu werden. 
Die externe Begleitung der Einrichtung durch vorhandenes, fachspezifisches Personal wird im 
Rahmen eines Kooperationsvertrages festgehalten und wurde im Gliederungspunkt Kooperations-
strukturen bereits näher erläutert. Ausgeführt werden die Kooperationen durch Gestaltung der Hil-
feplanverfahren (je nach Belegung voraussichtlich max. 25 Hilfepläne pro Jahr). Andererseits sind 
regelmäßige Arbeitsabsprachen/Einzelfallbesprechungen mit relevanten beteiligten Trägern erfo r-
derlich und sollen, sofern kein anderes Verfahren favorisiert wird, mindestens vierwöchentlich o r-
ganisiert werden. 
 
Die räumliche Ausstattung sieht im Übrigen ein Büro für den Hausdienst vor. Diesem obliegt die 
technische Wartung, Instandsetzung und Unterhaltung innerhalb der Einrichtung sowie die G e-
währleistung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit.  
 
 
8. Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Obdachloseneinrichtung Schwarzer Kamp war bislang  geprägt von der Unterbr ingung einer 
heterogenen Gruppe wohnungsloser Alleinstehender und Familien, die im U mfeld häufig durch 
nicht angepasstes, teilweise sozial unverträgliches Verhalten auff ielen. Die lange H istorie des 
Quartiers geht zudem mit einer hohen Stigmatisierung der Bewohner einher. Die regionale B e-
richterstattung der letzten Jahre hat zudem verstärkend dazu beigetragen, dass der Schwarze 
Kamp mit Wohnungslosigkeit in stereotyper Ausprägung assoziiert wird. Folglich kann bereits die 
Meldeadresse Schwarzer Kamp bei der  Suche einer neuen Wohnung zum Ver mittlungshemmnis 
werden. 
 
Um im Rahmen einer konzeptionell neu zu gestaltenden Einrichtung derartige Hindernisse zu ver-
meiden und Stigmatisierungen vorzubeugen, wurde mit dem Sozialkreis Mecklenbeck eine Umbe-
nennung des St raßenzuges thematisiert, wie sie beispiel haft bereits in anderen Sozialräumen 
Münsters umgesetzt wurde (Beispiel ehemalige Osthuesheide). Nach Klärung unterschiedlicher 
Sachverhalte sollte eine Namensänderung für die neue Übergangsei nrichtung für wohnungsl ose 
Familien im Stadtteil Mecklenbeck  mit Neubau und Eröffnung der  Einrichtung angestrebt werden. 
In jedem Fall soll eine Prämisse der Öffentlichkeitsarbeit sein, die Übergangseinrichtung von der 
aktuellen Nutzung des Schwarzen Kampes abzuheben.  Dies soll gleichzeitig in Form öffentlic h-
keitswirksamer Maßnahmen innerhalb des Sozialraums (Vorstellung des Konzeptes, Tag der off e-
nen Tür etc.), aber auch durch Berichterstattung in regionalen Medien erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
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9. Ausblick 
 
Der angespannte Wohnungsmarkt der Stadt Münster lässt insbesondere Familien mit Probleml a-
gen zu Benachteiligten im Wettbewerb um Wohnraum werden. Aus Sicht der Fachstelle Wohn-
raumsicherung sind frühere Hindernisse wie Schufa- Einträge, viele Haustiere oder eine hohe Per-
sonenzahl bei der Suc he nach Wohnraum heute teilweise zu Ausschlusskriterien geworden, die 
durch die Stadt Münster zunehmend zeitlich und finanziell aufwendigere Bemühungen bei der 
Vermittlung dieser Menschen erforderlich machen. Die Problematik der wachsenden Zuwande-
rungszahlen im Bereich der Flüchtlinge und die steigende Zahl der Studierenden verschärfen diese 
Problematik zusätzlich. 
 
Da ein Ende dieser Entwic klung nicht absehbar ist, scheint die Konzentration auf präventive, 
nachhaltige Ansätze umso relevanter. Die Implement ierung einer Übergangseinrichtung für Fami-
lien in Kombination mit einer weiteren Stärkung präventiver Angebote zur Vermeidung von Wo h-
nungslosigkeit ist ein vielversprechender Ansatz . Das Ziel,  Familien intensiv zu begleiten, um 
schnell und nachhaltig Wohnungslosigkeit vorzubeugen , sollte daher nicht nur finanziell, son dern 
auch gesamtgesellschaftlich Handlungsmaxime sein.  
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Beratungsverlauf (2)

19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Trauttmansdorffstraße 77
  • Weseler Straße
  • Schwarzer Kamp 59

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0242/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37