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AnO/0008/2022

Änderung der Hinweisschilder von Bürgerbad in Heimathaus

Anregung in der BV Ost 20.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 26.01.2023, TOP 7.5

Stellungnahme zur Anregung AnO/0008/2022 (nicht barrierefrei)

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Anlage Fotos Schilder

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Originalanregung AnO_0008_2022

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Stellungnahme zur Anregung AnO/0008/2022 (nicht barrierefrei)

3921 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservioe
Bezirksverwaltung Ost

03 Nov, 2022

17.10.2022
3220

32.12.0010
Frau Kopp

Dezernent I

Eng. 31. 06T. 2022 | dx

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22

Hinweis zum Heimathaus

° Antrag lfd. Nr. An0/0008/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-

Ost vom 02.06.2022

Es wurde beantragt, anstelle des Hinweises zum Bürgerbad am Kirschgarten Ecke
Hobbeltstraße einen Hinweis zum Heimathaus anzubringen.

Das Heimathaus ist ein schmuckes Fachwerkhaus, welches durch viel Engagement und
ehrenamtliche Tätigkeiten restauriert und hergerichtet wurde. Es dient seit der Gründungszeit
1974/75 den Handorferanern als Treffpunkt für ein geselliges Miteinander. Hier soll das
heimatliche Brauchtum bewahrt und gefördert werden, um die Heimatgeschichte
aufzuarbeiten und lebendig zu erhalten. Ein Ort, an.dem die Handorfer Interessen besprochen
werden können. Der Heimatverein fördert deutlich die Handorfer Dorfgemeinschaft. Somit
handelt es sich um einen bedeutsamen Ort für die Handorferaner. Daher ist der Wunsch nach
einem Hinweis auf das historische Heimathaus, nachvollziehbar.

Hinweiszeichen sind Wegweiser, also Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung.
Sie können nach den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung oder den Richtlinien für
Touristische Hinweise an Straßen angeordnet werden:

Wegweisende Beschilderung

Die wegweisende Beschilderung dient im Wesentlichen der richtigen Wegfindung zum Ziel,
der Ortsbestimmung und der Verteilung des Verkehrs im Straßennetz..Sie wird aufgestellt,
wenn das genannte Ziel eine erhebliche Verkehrsbedeutung und somit Auswirkungen auf die
Verkehrssicherheit hat. Ziele mit erheblicher Verkehrsbedeutung sind beispielsweise Ortsteile,
öffentliche Einrichtungen wie Flughäfen, Bahnhöfe oder Rathäuser. Die Benennung von Zielen
auf Hinweisen erfolgt ausschließlich nach verkehrlichen Erfordernissen und dient nicht der

Werbung. Die Verwendung von privaten Zielen ist in der amtlichen Wegweisung grundsätzlich
nicht zulässig. Eine solche erhebliche Verkehrsbedeutung hat ein Heimatverein regelmäßig
nicht.

Touristische Hinweise

Ist das Ziel ein touristisch oder kulturell bedeutsames Ziel, kann darauf hingewiesen werden,
wenn, das Ziel überwiegend auf Tourismus ausgerichtet ist und tatsächlich erheblichen
touristischen Verkehr anzieht. Touristisch bedeutsame Ziele sind insbesondere touristische
Sehenswürdigkeiten wie Naturschönheiten, Denkmäler, kulturelle und historische Stätten,
touristische Erholungs- und Freizeiteinrichtungen besonderer Art wie z. B. Freizeitparks,
Wildparks, Gewerbliche Einrichtungen an kulturellen oder historischen Stellen mit
überwiegend touristischem Verkehr - nicht nur aus dem Nahbereich - wenn an diesen Stellen
Besichtigungen möglich sind.

Das Heimathaus Handorf wird hauptsächlich von Handorferanern aufgesucht, die die
Örtlichkeiten kennen. Mit auswärtigem Verkehr ist eher nicht zu rechnen, da Besichtigungen
wie beispielsweise in einem Museum, regelmäßig nicht vorgesehen sind. Auch finden hier
keine regelmäßigen Veranstaltungen statt, die überörtlichen Verkehr anlocken. Daher ist nicht
davon auszugehen, dass das Heimathaus einen erheblichen touristischen Verkehr anzieht.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht kann daher nach den Richtlinien für die Wegweisung
und nach den Richtlinien touristischer Hinweise leider kein Wegweiser aufgestellt werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass gleichlautende Anträge nicht nur auf dem Stadtgebiet
Münster abgelehnt werden. Im gesamten Münsterland ist in den letzten Jahren laut Auskunft
der Münsterland e.V. kein derartiger Hinweis auf ein Heimathaus aufgestellt worden. Daher
bitte ich um Verständnis, dass auch für das Heimathaus Handorf keine Ausnahme gemacht
werden kann.

Die wegweisende Beschilderung für das Hallenbad wird in Kürze vom Bauhof entfernt.
Aut nM

PUR Vechtel
ce

Anlage Fotos Schilder

26 Zeichen

Bürgerbad |
Sportzentrum .

Originalanregung AnO_0008_2022

1157 Zeichen

AnO0/0008/2022

= CDU...

CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost

Anregung

Die CDU-Fraktion regtan den Hinweis zum Bürgerbad am Kirschgarten/Ecke
Hobbeltstraße zu entfernen bzw. zu überkleben und durch einen Hinweis zum
Heimathaus zu ersetzen.

Der Aufkleber mit Hinweis zum Heimathaus soll kurzfristig aufgebracht werden
und den Schriftzug Bürgerbad, Hallenbad, Wellenbad überdecken, siehe
beigefügte Fotos. Sobald das Sportzentrum umgezogen ist, sollten die Schilder
durch ein neues Schild „Heimathaus Handorf“ ersetzt werden.

Begründung:

Das Bürgerbad ist vor einem Jahr umgezogen und das Wellenbad lange
abgerissen, somit sind die Schilder überflüssig.

Das Heimathaus wird im Laufe des Jahres immer wieder von Gästen besucht,
die nicht aus Handorf kommen.

Über die Gestaltung eines Hinweisschildes könnte mit dem Heimatverein
gesprochen werden.

Für die Fraktion

CDU-Kreisverband Münster e.V.
. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0 » Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 + BIC: WELADED1MST + Sparkasse Münsterland Ost
Vorsitzender: Hendrik Grau

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.5 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hobbeltstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Kirschgarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnO/0008/2022
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
20.05.2022
Erstellt
19.05.2022 12:45