1420/2023
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung, hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 2 BV 2 Vorblatt
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Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 2
Anlage 4 BV 2 Zusammenfassung
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Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2024 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Bergstr. A 1 x neu: Bergstr. von Wesselinger Str. bis Falderstr./Heinrich-Erpenbach-Str. A 1 x 8 alt: Eygelshovener Str. von Sürther Feldallee bis Sürther Str. A 1 von Sürther Str. bis Grundstücksanfang Nebeneingang Schule (ungerade Hausnr.Seite) A 1 Parkplatz x neu: Eygelshovener Str. von Sürther Feldallee bis Grundstücksanfang Nebeneingang Schule x 8 von Sürther Feldallee bis Sürther Str. A 1 von Grundstücksanfang Nebeneingang Schule bis Sürther Str. (ungerade Hausnr. Seite) A 1 8 Parkplatz x alt: Falderstr. A 1 x neu: Falderstr. von Bahnhofstr. bis Sürther Hauptstr. A 1 x 8 alt: Industriestr. von Hausnr. 127 bis 155 H 1 x von Hausnr. 155 bis Ströer - Allee H 1 x neu: Industriestr. von Hausnr. 127 bis 155 H 1 x von Hausnr. 155 bis Ströer - Allee H 1 x Stichstr. entlang den Hausnr. 131 bis 133 x 8 alt: Mertener Str. bis Nr. 7 und gegenüberliegende Seite A 2 2 bis Ende x x neu: Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2024 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Mertener Str. A 2 2 8 Seite 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 1420/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung, hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbe- trieb der Stadt Köln und dem Rat der Stadt Köln die Änderung des Straßenreinigungsver- zeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2024 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Stra- ßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufge- nommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtli- chen Tatbeständen (z. B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb geschlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen sowie Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bür- ger*innen und Wohnungsgenossenschaften u. a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Rei- nigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen ist ausschließlich redaktioneller Art und dient der Klarstellung (Kenn- ziffer 8 (s. Anlage 2 BV 2 Legende)). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reini- gungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Stra- ßenreinigungssatzung frühzeitig dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 1 BV 2 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Nur wenige Bürger*innen sind betroffen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 BV 2 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 2 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (15)
- Brückenstraße 5
- Bergstraße
- Wesselinger Straße
- Falderstraße
- Eygelshovener Straße
- Sürther Feldallee
- Sürther Straße
- Bahnhofstraße
- Sürther Hauptstraße
- Industriestraße
- Mertener Straße
- Heinrich-Erpenbach-Straße
- Ströer-Allee
- Hauptstraße
- Straße A 1x
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Details
- Aktenzeichen
- 1420/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.06.2023
- Erstellt
- 27.04.2023 14:12