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V/0386/2005

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im

Vorlage 11.05.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 24.05.2005, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage 2 der Vorlage

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Ansehen

Anlage 1 der Vorlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

7186 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
 
Sachentscheidung: 
 
Den in der Anlage 2 zur Vorlage aufgeführten Vereinen, Verbänden, sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen werden die dort vorgeschlagenen Zuschüsse gewährt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 4.960 €, aber keine Folgekosten ent-
stehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0000.718.6000.0 Zuschüsse an Vereine im 
Stadtbezirk Münster-West 
2005 4.960,00  
     
 
Insgesamt: 4.960,00  
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0386/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Weihermann 
Ruf: 
492 33 00 
E-Mail: 
WeihermA@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti-
ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im 
Stadtbezirk West gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Münster-West vom 08.03.2001 (s. Anlage 1). 
 
Der Bezirksvertretung Münster-West stehen im Jahr 2005 inklusive eines Haushaltsrestes aus 
dem Haushaltsjahr 2004 Finanzmittel in Höhe von 6.217,46 € zur Verfügung.  
 
Die Höhe der in der Anlage 2 vorgeschlagenen Zuschüsse erfolgt – soweit es sich um Wiederho-
lungsanträge handelt – im Wesentlichen in Anlehnung an die Vergabepraxis der Vorjahre. Soweit 
erforderlich enthält die Begründung zur Vorlage ergänzende Hinweise zu einzelnen Anträgen. 
 
 
Ergänzende Hinweise zur Anlage 2 der Vorlage 
 
 
Verein Stad
tteilkultur Sentruper Höhe e.V., lfd. Nr. 10 
 
Der Verein Stadtteilkultur Sentruper Höhe e.V. hat einen  Zuschuss zu laufenden Aufwendungen 
beantragt. Die Stiftungsverwaltung hat am 27.01.2005 auf Anfrage erklärt, dass der Verein  - wie in 
den Vorjahren - auch im Jahr 2005 auf Antrag gefördert werden kann. Eine Förderung von Einzel-
projekten sei auf Antrag ebenfalls möglich. 
 
Angesichts der anderen bestehenden städtischen Förderungsmöglichkeiten kann eine Zuschuss-
gewährung aus weiteren städtischen Mitteln nicht empfohlen werden. 
 
 
Arbeitskreis Jugend St. Sebastian im Stadtteil Nienberge, lfd. Nr. 13 
 
Der Arbeitskreis Jugend St. Sebastian hat einen Zuschusses zum 25-jährigen Jubiläum und einen 
Zuschuss zum „Tag der Jugend“ am 17.09.2005 beantragt. Dem Antrag auf Gewährung eines Ju-
biläumszuschusses kann nicht gefolgt werden, da es  sich nicht um ein Vereinsjubiläum im Sinne 
der Zuschussrichtlinien vom 08.03.2001 handelt. 
 
Zum Tag der Jugend wird die Gewährung eines Zuschusses empfohlen, da die Zuschussrichtlinien 
hierfür in Ziffer 2. Abs. 2 eine besondere Förderungswürdigkeit vorsehen.  
 
 
Haus der Generationen am Rüschhausweg e.V., lfd. Nr, 14
 
 
Der genannte Verein hatte bereits im Jahr 2002 einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen er-
halten. Da das eingereichte Programm für die Zeit von Februar bis Juli 2005 in Teilen förderungs-
würdig ist und Ziffer 2.  Abs. 2 der Zuschussrichtlinien gerade auch für Aktivitäten älterer Menschen eine 
besondere Förderungswürdigkeit feststellt, wir die Gewährung eines Zuschusses empfohlen. 
 
 
Siedlergemeinschaft Gievenbeck e.V., lfd. Nr. 17 
 
Die Siedler
gemeinschaft Gievenbeck e.V. hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und 
zur Beseitigung von Mängeln am Festplatz und Zubehörgebäude beantragt. 
 
Während die Gewährung eines Zuschusses zu laufenden Aufwendungen empfohlen wird, kann die 
Gewährung eines Zuschusses zur Beseitigung von Mängeln am Festplatz und Zubehörgebäude

- 3 - 
nicht empfohlen werden. Die Finanzierung der Unterhaltung, Sanierung bzw. Instandsetzung von 
vereinseigenen Gebäuden ist nicht Aufgabe der Bezirksvertretung und entspricht im übrigen auch 
nicht den Zuschussrichtlinien. 
 
 
SV Concordia Albachten 1955 e.V., lfd. Nr. 21 
 
Der SV Concordia Albachten 1955 e.V. hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen sowie  
zum 50-jährigen Vereinsjubiläum beantragt. 
 
Die Gewährung eines Jubiläumszuschusses kommt nicht in Betracht, da hierfür Finanzmittel in der 
jährlichen Sportförderpauschale der Stadt Münster an den Stadtsportbund Münster enthalten sind.  
 
Im Rahmen des Jubiläums kann die Erstellung einer Chronik zur Vereinsgeschichte etc. gefördert 
werden. Es wird empfohlen, hierzu einen einmaligen Zuschuss zu geben.  
 
 
Schützenbruderschaft St. Aloysius Nienberge, lfd. Nr. 22 
 
Die Schützenbruderschaft hat einen Zuschuss zur Instandsetzung eines Grill- und Bolzplatzes im 
Stadtteil Nienberge beantragt. Da nach den Zuschussrichtlinien keine Fördermöglichkeit durch die 
Bezirksvertretung besteht  und im übrigen wegen der Reparatur der Rasenflächen und eines Bas-
ketballkorbes eher eine Zuständigkeit des Amtes für Grünflächen und Naturschutz anzunehmen 
ist, wurde der Antrag zunächst dorthin zur Prüfung weiter gegeben.    
 
 
Marienschule Roxel, lfd. Nr. 23  
 
Die Mariengrundschule Roxel hat ebenfalls einen Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum und zur 
Erstellung einer Schulchronik gestellt. 
 
Nach Auskunft des Amtes für Schule und Weiterbildung wird zu Schuljubiläen grundsätzlich kein 
Zuschuss der Stadt Münster gewährt. Auch eine Bezuschussung durch die Bezirksvertretung 
scheidet aufgrund der fehlenden Möglichkeiten nach den Zuschussrichtlinien aus. 
 
Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, einen Zuschuss zur Schulchronik  zu gewähren. 
 
 
Boxer-Klub Gruppe Münster, lfd. Nr. 24 
 
Der Boxer-Klub hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und darüber hinaus zum Tag des 
Hundes am 22.05.2005 – der Boxer Klub Münster ist Ausrichter des Treffens – einen einmaligen 
Zuschuss beantragt. 
 
Derzeit wird seitens der Hundevereine eine Anerkennung als Sportverein angestrebt, um auf die-
sem Wege u.a. in den Genuss von Finanzmitteln aus der jährlichen Sportförderpauschale der 
Stadt Münster an den Stadtsportbund zu gelangen. Da der Ausgang des Verfahrens noch offen ist, 
sollte durch die Bewilligung eines Zuschusses zu laufenden Aufwendungen vor Abschluss des 
Verfahrens kein Präzedenzfall für evtl. zukünftige Anträge von Hundevereinen geschaffen werden. 
 
Der Tag des Hundes am 22.05.2005 hingegen kann mit einem einmaligen Zuschuss gefördert 
werden. Die vom Boxer Klub geschilderte Einbi ndung von Kindern und Jugendlichen in die Arbeit 
des Vereins (Information in Schulklassen etc. über Hundehaltung und Ausbildung) ist nach den 
Zuschussrichtlinien besonders förderungswürdig.

- 4 - 
 
Unter der Voraussetzung, dass die vorgeschlagenen Zuschüsse gemäß Anlage 2 bewilligt werden, 
stehen für das Haushaltsjahr 2005 noch Restmittel in Höhe von 1.257,46 € zur Verfügung. 
 
 
 
I. A. 
 
 
 
 
Weihermann 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Zuschussrichtlinien 
2. Zuschussliste für das Jahr 2005

Anlage 2 der Vorlage

5311 Zeichen

Anlage 2, Blatt 1  
 
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2005 
 
 
lfd. 
Nr. 
 
 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wirkungskreis 
 
Mitglieder 
 
a) Jugendliche 
b) Erwachsene 
c) Familien  
 
beantragter Zuschuss für 
 
Zuschuss für 
a) lfd. Aufwendungen 
b) Jubiläum 
c) Einzelveranstaltungen  
 
Bemerkungen 
 
 
   Anzahl jährl. Beitrag 
(Euro) 
lfd. 
Aufw. 
Jubi- 
läum 
Einz.- 
Veran. 
Grund in 2004 (Euro) vorgeschlagen 
in 2005 (Euro) 
 
 
 1 
 
Musikzug Nienberge e. V. 
Isolde-Kurz-Str. 107 
48161 Münster 
 
Nienberge 
 
Münster, Nienberge, Roxel, 
Kinderhaus, Sprakel, 
Gievenbeck 
 
a) 13 
b) 18 
 
a) keine 
b) --- 
 
x 
 
 
 
 
 
 
 
a) 360,-- 
 
a) 360,-- 
 
 
 2 
 
Spielmannszug ”Gut Schlag” 
Oberort 70 
 
Albachten 
 
Albachten, Gremmendorf, 
Mecklenbeck, Amelsbüren 
 
a) 13 
b) 24 
 
a) 12,-- 
b) 12,-- 
 
x 
 
 
  
 
 
a) 360,-- 
b) 300,-- 
 
a) 360,-- 
 
 
 
 
 3 
 
Bläservereinigung Albachten 
Sendener Stiege 42 
 
Albachten 
 
gesamter Stadtbezirk 
 
a) 8 
b) 42 
 
a) - 
b) - 
 
x 
    
a) 360,-- 
 
a) 360,-- 
 
 
 
 
 4 
 
Musikzug Gievenbeck e.V. 1979 
Deipenfohr 4 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck und Umgebung 
 
a) 5 
b) 8 
 
 
a) 13,-- 
b) 19,-- 
 
x 
 
 
  
 
 
a) 360,-- 
b) 100,-- 
 
a) 240,-- 
 
 
 
 5 
 
Männergesangsverein 
Concordia 1886 
Hafkhorst 1 b 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
a) keine 
b) 49 
 
a) keine 
b) 50,-- 
 
x 
    
a) 360,.-- 
 
a) 360,-- 
 
 
 6 
 
Frauenchor Albachten 72 
Steinkuhle 7 
 
Albachten 
 
Albachten 
 
a) keine 
b) 48 
 
a) keine 
b) 48,-- 
 
x 
    
a) 360,-- 
 
a) 360,-- 
 
 
 7 
 
Männerchor Cäcilia 
Nienberge v. 1902 
Stefan-Zweig-Str. 9 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
a) keine 
b) 51 
 
a) keine 
b) 50,-- 
 
x 
 
 
  
 
 
a) 360,-- 
 
a) 360,-- 
 
 
 
 
8 
 
Heimatverein Nienberge e.V. 
Schonebecker Weg 181 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
b) 200 
 
c) 9,00 
 
x 
  
 
 
 
 
a) 215,-- 
 
a) 240,-- 
 
 
 
 
 
9 
 
Heimat- und Kulturkreis e.V. 
Goldaper Str. 13a 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
a) keine 
b) 205 
 
a) --- 
b) 96,-- 
 
x 
 
 
   
a) 215,-- 
 
 
 
a) 240,-- 
 
 
 
10 
 
Verein Stadtteilkultur  
Sentruper Höhe e.V. 
Schmeddingstraße 117 
 
Sentrup 
 
Sentrup 
 
a) keine 
b)ca. 100 
 
a) keine 
b) 6,-- 
 
x 
    
a) 170,-- 
 
a)  
 
 
 
 
11 
 
 
KulturSinn Mecklenbeck 
Am Dill 224 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
a) --- 
b) 16 
 
a) --- 
b) 15 
 
 
x 
  
 
  
a) 170,-- 
 
a) 150,-- 
 
 
 
 
12 
 
Verein zur Förderung der 
offenen Jugendarbeit 
Am Hof Schultmann 77 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
a) 150 
b) 15 
 
a) keine 
b) 30,-- 
 
x 
    
a) 225,-- 
 
a) 300,-- 
 
 
13 
 
AS Jugend St. Stebastian + 
Offene Jugendarbeit Nienberge 
Sebastianstraße 5c 
 
Nienberge 
 
Nienberge + Häger 
 
a) ca. 15 
 
a) keine 
 
 
 
x 
 
x 
 
25-jähriges Jubiläum, 
Einzelveranstaltung „Tag der Jugend“ 
 
 
 
b) - 
c) 150,-- 
 
 
14 
 
 
 
Haus der Generationen am 
Rüschhausweg e. V. 
Rüschhausweg 17-19 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
 
b) 41 
 
a) keine 
 
x 
 
 
 
 
  
 
 
a) 100,-- 
 
 
15 
 
 
Gartenbauverein Nienberge e.V. 
Stefan-Zweig-Straße 40 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
a) keine 
b) 103 
 
a) keine 
b) 7,50 
 
 
x 
    
a) 110,-- 
 
a) 125,-- 
 
 
 
 
Anlage 2, Blatt 2

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2005 
 
 
lfd. 
Nr. 
 
 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wirkungskreis 
 
Mitglieder 
 
a) Jugendliche 
b) Erwachsene 
c) Familien  
 
beantragter Zuschuss für 
 
Zuschuss für 
a) lfd. Aufwendungen 
b) Jubiläum 
c) Einzelveranstaltungen  
 
Bemerkungen 
 
 
   Anzahl jährl. Beitrag 
(Euro) 
lfd. 
Aufw. 
Jubi- 
läum 
Einz.- 
Veran. 
Grund in 2004 (Euro) vorgeschlagen 
in 2005 (Euro) 
 
 
16 
 
Familiengemeinschaft 
Albachten 
Albachtener Straße 82 
 
 
Albachten 
 
Albachten 
 
c) 170 
 
c) 3,-- 
 
x 
 
 
 
 
 
 
 
a) 165,-- 
 
a) 165,-- 
 
 
 
17 
 
Siedlergemeinschaft 
Gievenbeck 
Boverste Meer 5 
 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
 
c) 164 
 
c) 36,-- 
 
x 
  
x 
 
Baumaßnamen Vereinshaus etc. 
 
a) 165,-- 
 
a) 165,-- 
c) - 
 
 
18 
 
Siedlergemeinschaft Rote Erde 
Rote Erde 12 
 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
c) 150 
 
c) - 
 
x 
 
x 
  
50-jähriges Jubiläum 
 
a) 100,-- 
 
a) 100,-- 
b) 100,-- 
 
 
19 
 
 
Volkstanzgruppe Albachten 
Osthofstraße 10 b 
 
Albachten 
 
Albachten 
 
a)  
b) 30 
 
a) keine 
b) 30,-- 
 
 
x 
    
a) 110,-- 
 
a) 125,-- 
 
 
20 
 
SV Concordia Albachten 
1955 e. V. 
Hohe Geist 7 
 
 
Albachten 
 
Albachten 
 
a) 450 
b) 350 
 
a) 55,-- 
b) 85,-- 
 
 
 
 
 
x 
 
50 jähriges Jubiläum des Sportvereins, 
Herausgabe einer Chronik 
 
 
 
 
b) - 
c) 200,-- 
 
 
21 
 
Schützenbruderschaft 
St. Aloysius Nienberge-Häger- 
Uhlenbrock 1962-1987 
Schmitthausweg 8 
 
 
Nienberge 
 
Nienberge-Häger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
x 
 
Erneuerung und Unterhaltung des Grill- und 
Bolzplatzes am Plantstaken 
 
 
 
c)  
 
Zur Prüfung an das Amt für 
Grünflächen u. Umweltschutz 
abgegeben. 
 
22 
 
Marienschule Roxel 
Auf dem Dorn 
 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
x 
 
Erstellung einer Chronik zum 50-jährigen 
Bestehen der Schule 
 
 
 
c) 200,-- 
 
 
23 
 
 
Boxer-Klub Gruppe Münster 
Rüschhausweg 492 
 
Nienberge 
 
Nienberge 
 
a) 8 
b) 93 
 
a) 24,-- 
b) 48,-- 
 
 
x 
 
 
 
x 
 
Tag des Hundes am 22.05.2005 
 
a) - 
 
a) - 
c) 200,--

Anlage 1 der Vorlage

3878 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-West  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Au fwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- 
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der ö rtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen  Stellen Förderungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf An trag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- 
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf An trag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützen vereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (in der Regel durch 25 teilbares Ju biläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Ve r- 
einigungen und Initiativen können auf Antrag mit ei nem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. 
Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstal tung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe ent- 
sprechend berücksichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 100,00 DM nicht un terschreiten und 1.000,00 DM nicht überschrei- 
ten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der A nzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus- 
haltsmittel. 
 
 Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss . 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres ges tellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung be - 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren richtet sich nach den bis her von der Bezirksvertretung Münster-West angewand- 
ten Kriterien vom 07.10.1997. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Isolde-Kurz-Straße 107
  • Stefan-Zweig-Straße 9
  • Goldaper Straße 13a
  • Schmeddingstraße 117
  • Sebastianstraße 5c
  • Albachtener Straße 82
  • Osthofstraße 10b
  • Rüschhausweg 17
  • Hafkhorst 1b
  • Schonebecker Weg 181
  • Schmitthausweg 8
  • Am Dill 224
  • Am Hof Schultmann 77
  • Auf dem Dorn
  • Sentruper Höhe
  • Sendener Stiege 42
  • Boverste Meer 5
  • Plantstaken
  • Kinderhaus
  • Deipenfohr 4
  • Steinkuhle 7
  • Rote Erde 12
  • Hohe Geist 7
  • Oberort 70

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0386/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37