V/0386/2005
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
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Beschlussvorlage
7186 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-West
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-West
Beratungsfolge
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Sachentscheidung:
Den in der Anlage 2 zur Vorlage aufgeführten Vereinen, Verbänden, sonstigen Vereinigungen und
Initiativen werden die dort vorgeschlagenen Zuschüsse gewährt.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 4.960 €, aber keine Folgekosten ent-
stehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
0000.718.6000.0 Zuschüsse an Vereine im
Stadtbezirk Münster-West
2005 4.960,00
Insgesamt: 4.960,00
Vorlagen-Nr.:
V/0386/2005
Auskunft erteilt:
Herr Weihermann
Ruf:
492 33 00
E-Mail:
WeihermA@stadt-muenster.de
Datum:
11.05.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Begründung
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti-
ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen im
Stadtbezirk West gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung
Münster-West vom 08.03.2001 (s. Anlage 1).
Der Bezirksvertretung Münster-West stehen im Jahr 2005 inklusive eines Haushaltsrestes aus
dem Haushaltsjahr 2004 Finanzmittel in Höhe von 6.217,46 € zur Verfügung.
Die Höhe der in der Anlage 2 vorgeschlagenen Zuschüsse erfolgt – soweit es sich um Wiederho-
lungsanträge handelt – im Wesentlichen in Anlehnung an die Vergabepraxis der Vorjahre. Soweit
erforderlich enthält die Begründung zur Vorlage ergänzende Hinweise zu einzelnen Anträgen.
Ergänzende Hinweise zur Anlage 2 der Vorlage
Verein Stad
tteilkultur Sentruper Höhe e.V., lfd. Nr. 10
Der Verein Stadtteilkultur Sentruper Höhe e.V. hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen
beantragt. Die Stiftungsverwaltung hat am 27.01.2005 auf Anfrage erklärt, dass der Verein - wie in
den Vorjahren - auch im Jahr 2005 auf Antrag gefördert werden kann. Eine Förderung von Einzel-
projekten sei auf Antrag ebenfalls möglich.
Angesichts der anderen bestehenden städtischen Förderungsmöglichkeiten kann eine Zuschuss-
gewährung aus weiteren städtischen Mitteln nicht empfohlen werden.
Arbeitskreis Jugend St. Sebastian im Stadtteil Nienberge, lfd. Nr. 13
Der Arbeitskreis Jugend St. Sebastian hat einen Zuschusses zum 25-jährigen Jubiläum und einen
Zuschuss zum „Tag der Jugend“ am 17.09.2005 beantragt. Dem Antrag auf Gewährung eines Ju-
biläumszuschusses kann nicht gefolgt werden, da es sich nicht um ein Vereinsjubiläum im Sinne
der Zuschussrichtlinien vom 08.03.2001 handelt.
Zum Tag der Jugend wird die Gewährung eines Zuschusses empfohlen, da die Zuschussrichtlinien
hierfür in Ziffer 2. Abs. 2 eine besondere Förderungswürdigkeit vorsehen.
Haus der Generationen am Rüschhausweg e.V., lfd. Nr, 14
Der genannte Verein hatte bereits im Jahr 2002 einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen er-
halten. Da das eingereichte Programm für die Zeit von Februar bis Juli 2005 in Teilen förderungs-
würdig ist und Ziffer 2. Abs. 2 der Zuschussrichtlinien gerade auch für Aktivitäten älterer Menschen eine
besondere Förderungswürdigkeit feststellt, wir die Gewährung eines Zuschusses empfohlen.
Siedlergemeinschaft Gievenbeck e.V., lfd. Nr. 17
Die Siedler
gemeinschaft Gievenbeck e.V. hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und
zur Beseitigung von Mängeln am Festplatz und Zubehörgebäude beantragt.
Während die Gewährung eines Zuschusses zu laufenden Aufwendungen empfohlen wird, kann die
Gewährung eines Zuschusses zur Beseitigung von Mängeln am Festplatz und Zubehörgebäude
- 3 -
nicht empfohlen werden. Die Finanzierung der Unterhaltung, Sanierung bzw. Instandsetzung von
vereinseigenen Gebäuden ist nicht Aufgabe der Bezirksvertretung und entspricht im übrigen auch
nicht den Zuschussrichtlinien.
SV Concordia Albachten 1955 e.V., lfd. Nr. 21
Der SV Concordia Albachten 1955 e.V. hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen sowie
zum 50-jährigen Vereinsjubiläum beantragt.
Die Gewährung eines Jubiläumszuschusses kommt nicht in Betracht, da hierfür Finanzmittel in der
jährlichen Sportförderpauschale der Stadt Münster an den Stadtsportbund Münster enthalten sind.
Im Rahmen des Jubiläums kann die Erstellung einer Chronik zur Vereinsgeschichte etc. gefördert
werden. Es wird empfohlen, hierzu einen einmaligen Zuschuss zu geben.
Schützenbruderschaft St. Aloysius Nienberge, lfd. Nr. 22
Die Schützenbruderschaft hat einen Zuschuss zur Instandsetzung eines Grill- und Bolzplatzes im
Stadtteil Nienberge beantragt. Da nach den Zuschussrichtlinien keine Fördermöglichkeit durch die
Bezirksvertretung besteht und im übrigen wegen der Reparatur der Rasenflächen und eines Bas-
ketballkorbes eher eine Zuständigkeit des Amtes für Grünflächen und Naturschutz anzunehmen
ist, wurde der Antrag zunächst dorthin zur Prüfung weiter gegeben.
Marienschule Roxel, lfd. Nr. 23
Die Mariengrundschule Roxel hat ebenfalls einen Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum und zur
Erstellung einer Schulchronik gestellt.
Nach Auskunft des Amtes für Schule und Weiterbildung wird zu Schuljubiläen grundsätzlich kein
Zuschuss der Stadt Münster gewährt. Auch eine Bezuschussung durch die Bezirksvertretung
scheidet aufgrund der fehlenden Möglichkeiten nach den Zuschussrichtlinien aus.
Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, einen Zuschuss zur Schulchronik zu gewähren.
Boxer-Klub Gruppe Münster, lfd. Nr. 24
Der Boxer-Klub hat einen Zuschuss zu laufenden Aufwendungen und darüber hinaus zum Tag des
Hundes am 22.05.2005 – der Boxer Klub Münster ist Ausrichter des Treffens – einen einmaligen
Zuschuss beantragt.
Derzeit wird seitens der Hundevereine eine Anerkennung als Sportverein angestrebt, um auf die-
sem Wege u.a. in den Genuss von Finanzmitteln aus der jährlichen Sportförderpauschale der
Stadt Münster an den Stadtsportbund zu gelangen. Da der Ausgang des Verfahrens noch offen ist,
sollte durch die Bewilligung eines Zuschusses zu laufenden Aufwendungen vor Abschluss des
Verfahrens kein Präzedenzfall für evtl. zukünftige Anträge von Hundevereinen geschaffen werden.
Der Tag des Hundes am 22.05.2005 hingegen kann mit einem einmaligen Zuschuss gefördert
werden. Die vom Boxer Klub geschilderte Einbi ndung von Kindern und Jugendlichen in die Arbeit
des Vereins (Information in Schulklassen etc. über Hundehaltung und Ausbildung) ist nach den
Zuschussrichtlinien besonders förderungswürdig.
- 4 -
Unter der Voraussetzung, dass die vorgeschlagenen Zuschüsse gemäß Anlage 2 bewilligt werden,
stehen für das Haushaltsjahr 2005 noch Restmittel in Höhe von 1.257,46 € zur Verfügung.
I. A.
Weihermann
Anlagen:
1. Zuschussrichtlinien
2. Zuschussliste für das Jahr 2005
Anlage 2 der Vorlage
5311 Zeichen
Anlage 2, Blatt 1
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2005
lfd.
Nr.
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wirkungskreis
Mitglieder
a) Jugendliche
b) Erwachsene
c) Familien
beantragter Zuschuss für
Zuschuss für
a) lfd. Aufwendungen
b) Jubiläum
c) Einzelveranstaltungen
Bemerkungen
Anzahl jährl. Beitrag
(Euro)
lfd.
Aufw.
Jubi-
läum
Einz.-
Veran.
Grund in 2004 (Euro) vorgeschlagen
in 2005 (Euro)
1
Musikzug Nienberge e. V.
Isolde-Kurz-Str. 107
48161 Münster
Nienberge
Münster, Nienberge, Roxel,
Kinderhaus, Sprakel,
Gievenbeck
a) 13
b) 18
a) keine
b) ---
x
a) 360,--
a) 360,--
2
Spielmannszug ”Gut Schlag”
Oberort 70
Albachten
Albachten, Gremmendorf,
Mecklenbeck, Amelsbüren
a) 13
b) 24
a) 12,--
b) 12,--
x
a) 360,--
b) 300,--
a) 360,--
3
Bläservereinigung Albachten
Sendener Stiege 42
Albachten
gesamter Stadtbezirk
a) 8
b) 42
a) -
b) -
x
a) 360,--
a) 360,--
4
Musikzug Gievenbeck e.V. 1979
Deipenfohr 4
Gievenbeck
Gievenbeck und Umgebung
a) 5
b) 8
a) 13,--
b) 19,--
x
a) 360,--
b) 100,--
a) 240,--
5
Männergesangsverein
Concordia 1886
Hafkhorst 1 b
Mecklenbeck
Mecklenbeck
a) keine
b) 49
a) keine
b) 50,--
x
a) 360,.--
a) 360,--
6
Frauenchor Albachten 72
Steinkuhle 7
Albachten
Albachten
a) keine
b) 48
a) keine
b) 48,--
x
a) 360,--
a) 360,--
7
Männerchor Cäcilia
Nienberge v. 1902
Stefan-Zweig-Str. 9
Nienberge
Nienberge
a) keine
b) 51
a) keine
b) 50,--
x
a) 360,--
a) 360,--
8
Heimatverein Nienberge e.V.
Schonebecker Weg 181
Nienberge
Nienberge
b) 200
c) 9,00
x
a) 215,--
a) 240,--
9
Heimat- und Kulturkreis e.V.
Goldaper Str. 13a
Roxel
Roxel
a) keine
b) 205
a) ---
b) 96,--
x
a) 215,--
a) 240,--
10
Verein Stadtteilkultur
Sentruper Höhe e.V.
Schmeddingstraße 117
Sentrup
Sentrup
a) keine
b)ca. 100
a) keine
b) 6,--
x
a) 170,--
a)
11
KulturSinn Mecklenbeck
Am Dill 224
Mecklenbeck
Mecklenbeck
a) ---
b) 16
a) ---
b) 15
x
a) 170,--
a) 150,--
12
Verein zur Förderung der
offenen Jugendarbeit
Am Hof Schultmann 77
Mecklenbeck
Mecklenbeck
a) 150
b) 15
a) keine
b) 30,--
x
a) 225,--
a) 300,--
13
AS Jugend St. Stebastian +
Offene Jugendarbeit Nienberge
Sebastianstraße 5c
Nienberge
Nienberge + Häger
a) ca. 15
a) keine
x
x
25-jähriges Jubiläum,
Einzelveranstaltung „Tag der Jugend“
b) -
c) 150,--
14
Haus der Generationen am
Rüschhausweg e. V.
Rüschhausweg 17-19
Gievenbeck
Gievenbeck
b) 41
a) keine
x
a) 100,--
15
Gartenbauverein Nienberge e.V.
Stefan-Zweig-Straße 40
Nienberge
Nienberge
a) keine
b) 103
a) keine
b) 7,50
x
a) 110,--
a) 125,--
Anlage 2, Blatt 2
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2005
lfd.
Nr.
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wirkungskreis
Mitglieder
a) Jugendliche
b) Erwachsene
c) Familien
beantragter Zuschuss für
Zuschuss für
a) lfd. Aufwendungen
b) Jubiläum
c) Einzelveranstaltungen
Bemerkungen
Anzahl jährl. Beitrag
(Euro)
lfd.
Aufw.
Jubi-
läum
Einz.-
Veran.
Grund in 2004 (Euro) vorgeschlagen
in 2005 (Euro)
16
Familiengemeinschaft
Albachten
Albachtener Straße 82
Albachten
Albachten
c) 170
c) 3,--
x
a) 165,--
a) 165,--
17
Siedlergemeinschaft
Gievenbeck
Boverste Meer 5
Gievenbeck
Gievenbeck
c) 164
c) 36,--
x
x
Baumaßnamen Vereinshaus etc.
a) 165,--
a) 165,--
c) -
18
Siedlergemeinschaft Rote Erde
Rote Erde 12
Mecklenbeck
Mecklenbeck
c) 150
c) -
x
x
50-jähriges Jubiläum
a) 100,--
a) 100,--
b) 100,--
19
Volkstanzgruppe Albachten
Osthofstraße 10 b
Albachten
Albachten
a)
b) 30
a) keine
b) 30,--
x
a) 110,--
a) 125,--
20
SV Concordia Albachten
1955 e. V.
Hohe Geist 7
Albachten
Albachten
a) 450
b) 350
a) 55,--
b) 85,--
x
50 jähriges Jubiläum des Sportvereins,
Herausgabe einer Chronik
b) -
c) 200,--
21
Schützenbruderschaft
St. Aloysius Nienberge-Häger-
Uhlenbrock 1962-1987
Schmitthausweg 8
Nienberge
Nienberge-Häger
x
Erneuerung und Unterhaltung des Grill- und
Bolzplatzes am Plantstaken
c)
Zur Prüfung an das Amt für
Grünflächen u. Umweltschutz
abgegeben.
22
Marienschule Roxel
Auf dem Dorn
Roxel
Roxel
x
Erstellung einer Chronik zum 50-jährigen
Bestehen der Schule
c) 200,--
23
Boxer-Klub Gruppe Münster
Rüschhausweg 492
Nienberge
Nienberge
a) 8
b) 93
a) 24,--
b) 48,--
x
x
Tag des Hundes am 22.05.2005
a) -
a) -
c) 200,--
Anlage 1 der Vorlage
3878 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Au fwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der ö rtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf An trag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf An trag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützen vereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (in der Regel durch 25 teilbares Ju biläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Ve r- einigungen und Initiativen können auf Antrag mit ei nem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstal tung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe ent- sprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 100,00 DM nicht un terschreiten und 1.000,00 DM nicht überschrei- ten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der A nzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus- haltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss . 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres ges tellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung be - reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren richtet sich nach den bis her von der Bezirksvertretung Münster-West angewand- ten Kriterien vom 07.10.1997. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (24)
- Isolde-Kurz-Straße 107
- Stefan-Zweig-Straße 9
- Goldaper Straße 13a
- Schmeddingstraße 117
- Sebastianstraße 5c
- Albachtener Straße 82
- Osthofstraße 10b
- Rüschhausweg 17
- Hafkhorst 1b
- Schonebecker Weg 181
- Schmitthausweg 8
- Am Dill 224
- Am Hof Schultmann 77
- Auf dem Dorn
- Sentruper Höhe
- Sendener Stiege 42
- Boverste Meer 5
- Plantstaken
- Kinderhaus
- Deipenfohr 4
- Steinkuhle 7
- Rote Erde 12
- Hohe Geist 7
- Oberort 70
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0386/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37