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AN/0667/2019

Änderungsantrag zu 3.10. Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt

Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.05.2019, TOP 3.10.1

Anlage

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Anlage

378 Zeichen

6 
Abbildungen 
Abbildung 1: Hansaring zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße (Anlage 6.8) 
 
 
 
Abbildung 2: Hohenzollenring Flandrische Straße (Anlage 6.4)

7 
Abbildung 3: Habsburgerring (Anlage 6.3) 
 
 
Abbildung 4: Barbarossaplatz Fahrtrichtung Nord (Anhang 6.1)

8 
Abbildung 5: Hohenstaufenring (Anhang 6.3) 
 
 
Abbildung 6: Salierring Fahrtrichtung Nord (Anhang 6.1)

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

10534 Zeichen

Fraktion B ündnis 90/Die Gr ünen 
CDU-Fraktion 
Fraktion Die Linke  
GUT 
Deine Freunde 
SPD-Fraktion 
 
 
Herrn Bezirksb ürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau  Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
  
Eingang beim Bezirksb ürgermeister: 9.05.2019 
Gem. Änderungsantrag gem. § 3 der Gesch äftsordnung des Rates  
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09. Mai 2019 
 
 
Änderungsantrag zu 3.10. Radverkehrsf ührung auf den K ölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der 
Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt  
 
Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren,  
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 09. Mai 2019 aufzunehmen.  
Die Bezirksvertretung Innenstad t m öge beschließen: 
 
Punkt 2. Wird wie folgt ge ändert 
auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Am K ümpchens-
hof/Von-Werth-Straße und Flandrische Stra ße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung 
einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Der bauliche Radweg zwischen Am K ümp-
chenshof und Erftstra ße wird zurückgebaut. Die Fahrradaufstellfläche an der Kreuzung Hansaring/Am 
Kümpchenshof wird auf die Breite einer Fahrspur vergr ößert. Auf der Kreuzung werden die Markie-
rungen in Richtung des baulichen Radwegs entfernt. Auf dem Hansaring wird zwischen Adolf -Fischer-
Straße und Am Kümpchenshof f ür den geradeaus fahrenden Kfz -Verkehr nur ein Fahrstreifen als Au f-
stellfläche markiert, der Schutzstreifen der Fahrradwe iche wird entsprechend verbreitert.

- 2 - 
 
 
 
 
Punkt 3. Wird wie folgt ge ändert 
auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Stra ße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich 
Aachener Stra ße in beiden Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen bei Umnutzung einer Fahrspur ei nge-
richtet. In der n ördlichen Fahrtrichtung entstehen Ladezonen im Bereich des baulichen Radwegs.  
 
Punkt 4. Wird wie folgt ge ändert 
auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Stra ße und Richard-Wagner-Straße in beiden Fahrtric h-
tungen bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen in einer Breite von 2,50m zzgl. 0,75m 
Sicherheitszone einzurichten.  
 
Punkt 5. Wird wie folgt ge ändert 
auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -Wagner-Straße/Pilgrimstra ße und Lindenstr a-
ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtu ngen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In be i-
den Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur ein Radfahrstreifen in Regelbreite eing e-
richtet. Die Rechtsabbieger-Spur in s üdlicher Fahrtrichtung in Richtung Lindenstra ße kann entfallen.   
Alternativ: In s üdlicher Fahrtrichtung entf ällt Rechtsabbiegem öglichkeit in die Lindenstra ße.  
Die Abbiegebeziehungen in n ördlicher Fahrtrichtung sind so zu organisieren, dass der erforderliche 
Sicherheits- und Überholabstand des KfZ -Verkehrs zu Radfah renden eingehalten werden kann.  
 
Punkt 6 entfällt – siehe 2) 
Punkt 7 entfällt – siehe 4) 
 
Punkt 8. Wird wie folgt ge ändert 
am Barbarossaplatz in n ördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen in Breite der Regell ösung unter 
Umnutzung einer Fahrspur bei gle ichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von Schrä g- 
zu Längsparken einzurichten.  
 
Punkt 9. Wird wie folgt ge ändert 
das Parken auf den K ölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenhei-
ten die Flächen für Ladezonen ( tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. f ür die Einrichtung von Fah r-
radparkplätzen zur Verf ügung gestellt werden. Das Kurzzeitparken in Ladezonen entf ällt. Ladezonen 
werden durch eindeutige Beschilderungen und deutliche Markierungen gekennzeichnet.  
 
Sowie folgende Punkte zu erg änzen:

- 3 - 
 
10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 zur Anordnung von Tempo 30 ist u n-
verzüglich umzusetzen ( „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf den K ölner Ringen 
durchgängig vom Ubierring bis zum Theodor -Heuss-Ring Tempo 30 einzurichten. “) 
 
11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung der Rad-
wegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vollständig umzusetzen („Die Aufhebung der 
Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weitere Verzögerung umge-
setzt werden.“) 
 
12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfrastruktur 
auf der Fahrbahn einzurichten. 
 
13. Auf dem Hansaring zwischen Am K ümpchenshof/Kyotostraße und Ebertplatz werde n in beiden 
Fahrtrichtungen die vorhandenen Radverkehrsinfrastrukturen durch neue Markierungen auf den Sta n-
dard der Regellösung gebracht (Radfahrstreifen 2,50m zzgl. 0,5m Sicherheitsabstand).  
 
14. Auf dem Salierring in n ördlicher Fahrtrichtung zwischen Tri erer Stra ße und Neue Weyerstra ße wird 
ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50m eingerichtet, im Kreuzungsbereich Neue Weyerstr a-
ße als Schutzstreifen in gleicher Breite. In Richtung Neue Weyerstra ße wird ein Radfahrstreifen f ür 
rechts abbiegende Radfahrer unter Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet.  
 
15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz werden so ang e-
passt, dass eine „Grüne Welle “ für alle auf der Fahrbahn befindliche Verkehrsteilnehmer entsteht.  
 
16. Auf dem Hohenstaufenring in s üdlicher Fahrtrichtung zwischen Z ülpicher Platz und Barbaross a-
platz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten  
 
Begründung: 
2) Ziel muss sein, alle von Norden kommenden Fahrbahnradler auf der Fahrbahn zu behalten. Die 
vorgeschlagene zweispurige KfZ -Führung in s üdlicher Fahrtrichtung zwischen Am K ümpchenshof und 
Erfstraße führt zu einer ung ünstigen und riskanten Verflechtungssituation zwischen Kraftfahrzeugen, 
Radfahrern auf dem baulichen Radweg und denen auf der Fahrbah n. Die Reduzierung auf einen 
Fahrstreifen von der Kreuzung ist Voraussetzung, um hier f ür Klarheit zu sorgen.  
(Siehe Abbildung 1 in Anlage)  
 
 
3) Gerade im stark frequentierten Kernbereich zwischen Flandrischer Stra ße/Ehrenstraße und Aach e-
ner Straße ist die Entflechtung des Fu ß- und Radverkehrs f ür den Erfolg von #RingFrei unverzichtbar.

- 4 - 
 
Die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn kann nicht weiter aufgeschoben werden. Die g e-
plante Führung nimmt zudem Platz der ohnehin knappen Fu ßgängeraufstellflächen w eg. W ährend des 
Pilotbetriebs konnte trotz intensiver Anstrengungen keine nachhaltige L ösung für das Zuparken von 
Ladezonen erzielt werden. Die bereits beschlossene „endgültige L ösung“ ist ein Radfahrstreifen mit 
einer Breite von 2,50m zzgl. Sicherheitsabs tand – siehe 10-Punkte-Plan zum Radverkehr an den K öl-
ner Ringen (BV1 vom 03.03.16) sowie Anlage 2 „Regelquerschnitte“ zum Beschluss des Verkehrsau s-
schusses vom 10.10.17. (Siehe Abbildung 2 in Anlage)  
 
4) Die vorgeschlagene Breite von 2,25m unterschreitet d ie bereits beschlossene Regell ösung und ist 
in Verbindung mit nur 0,5m Sicherheitszone zu den neu geplanten Lieferzonen zu gering. Der Altb e-
stand der Parkbuchten unterscheitet das heute übliche Maß von 2,20 Meter Breite, teilweise sind di e-
se unter 2 Meter breit. Eine teilweise Mitbenutzung des Radstreifens durch KfZ ist daher absehbar. 
Durch den Entfall der zweiten Fahrspur in n ördlicher Fahrtrichtung entsteht ausreichend Platz – siehe 
auch die Erläuterungen zu 7 ) (Siehe Abbildung 3 in Anlage)  
 
5) Auch Radfahrende auf Schutzstreifen m üssen mit einem seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern 
überholt werden. Bei der geplanten F ührung mit je einer Geradeaus - und einer Rechtsabbieger-Spur 
ist dies nicht m öglich.  Der Rechtsabbieger in Richtung Lindenstra ße wird laut Verkehrsuntersuchung 
nicht benötigt. L ösungsmöglichkeiten sind eine separate Ampelschaltung f ür KfZ- und Radverkehr, 
oder das F ühren des Kfz -Verkehrs in die Lindenstra ße über Aachener Stra ße und Händelstraße. 
Wenn der Rechtsabbieger zur Pilgrimstra ße benötigt wird, muss ggf. Platz vom Hochbord verwendet 
werden. (Siehe Abbildung 5 in Anlage) 
 
7) Die Notwendigkeit einer zweispurigen F ührung des Kfz -Verkehrs ist nicht gegeben. Eine zweite 
Fahrspur erzeugt Konflikte und Sicherheitsrisiken sow ohl in s üdlicher als auch in n ördlicher Richtung 
(siehe auch 4).  Der Text der Beschlussvorlage widerspricht den Pl änen. Im Anhang 6 –3 ist ein Rad-
fahrstreifen zu sehen, der teilweise im Bereich der Gully -Deckel und teilweise auf dem Hochbord g e-
führt wird. (Siehe Abbildung 3) 
 
8) Die Ladezone ist mit 1,98m Breite und 0,5m Abstand zu gering dimensioniert. Der Radfahrstreifen 
ist mit 1,85m Breite weit unter Regelma ß geplant. Durch den Entfall einer Fahrspur bietet sich ausre i-
chend Platz. (Siehe Abbildung 4 in Anlage) 
 
9) Während des Pilotbetriebs konnte trotz intensiver Anstrengungen keine nachhaltige L ösung für das 
Zuparken von Ladezonen erzielt werden.  
 
11) Die vorgelegten Pl äne enthalten an mehreren Stellen das Vz. 237 (Radwegbenu tzungspflicht). Die 
Radwegebenutzungpflicht wurde in der STVO -Novelle 1997 abgeschafft. Alle Benutzungspflichten 
hätten laut Verwaltungsvorschrift bis 1998 überprüft werden m üssen. Eine Benutzungspflicht darf nur 
bei einer besonderen Gefahrenlage f ür Radfahrer angeordnet werden. Das ist hier nicht gegeben.  
 
13) Der schmale Schutzstreifen mit geringem Sicherheitsabstand zur den Parkpl ätzen (Dooring-Zone) 
neben einer überbreiten Fahrspur hat sich nicht bew ährt.

- 5 - 
 
14) Die Planskizze Anhang 6 –1 zeigt diesen Bere ich, es fehlt jedoch ein Beschlusspunkt dazu.  
Die vorgeschlagene F ührung auf einem verengten Streifen zwischen jeweils zwei Fahrspuren ist nicht 
akzeptabel. Der Verzicht auf die Aufweitung auf zwei Kfz -Fahrstreifen auf dem Salierring vor der 
Kreuzung mit der Neuen Weyerstra ße ist Voraussetzung f ür eine einstreifige F ührung des Kfz -
Verkehrs auf dem Barbarossaplatz selbst. Siehe Punkt 8.  
Im Radverkehrskonzept Innenstadt ist die F ührung des Radverkehrs auf den B ächen bereits eing e-
plant, eine Verbindung ist hie r also notwendig.(Siehe Abbildung 6 in Anlage) 
 
15) In München wurde die gr üne Welle bei 21 km/h eingerichtet – siehe https://www.ris-
muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_detail.jsp?risid=5103376  
 
Gez. 
 
 
Antje Kosubek      Ralf Uerlich           Michael Scheffer             
Fraktion B90/Grüne     CDU-Fraktion          Fraktion Die Linke           
 
Tom Geffe AdrianKasnitz   Dr. Regina Börschel  
GUT                 Deine Freunde   SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Richard-Wagner-Straße
  • Händelstraße
  • Hansaring
  • Habsburgerring
  • Barbarossaplatz
  • Hohenstaufenring
  • Salierring
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  • Ubierring
  • Ebertplatz
  • Am Kümpchenshof
  • Flandrische Straße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Adolf-Fischer-Straße
  • Theodor-Heuss-Ring
  • Von-Werth-Straße
  • Schaafenstraße
  • Ehrenstraße
  • Chlodwigplatz
  • Erftstraße
  • Kyotostraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0667/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
09.05.2019
Erstellt
09.05.2019 10:19