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1455/2021

Bedarfsfeststellung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85 Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.08.2021

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Anlage 6 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes - RPA Nr. 141/37/02/21 vom 16.08.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs

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Anlage 5 Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst

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Anlage 2 Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag

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Anlage 4 Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 3 Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen

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Anlage 6 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes - RPA Nr. 141/37/02/21 vom 16.08.2021

1504 Zeichen

14
141/3
16.08.2021
37
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1455/2021 Bedarfsfeststellung zur Ersatz- und 
Neubeschaffung von insgesamt 85 Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier­
Jahres-Rahmenliefervertrages
Voraussichtliches Auftragsvolumen 15.850.000 Euro netto bzw. 18.861.500 Euro brut­
to;
RPA-Nr. 141/37/04/21
Sehr geehrte Damen und Herren, •
am 04.08.2021 legten Sie mir die Beschlussvorlage 1455/2021 zum Abschluss einer Rah­
menvereinbarung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85 
Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages von Ein­
satzfahrzeugen des Rettungsdienstes der Stadt Köln zur Stellungnahme vor. Sie rechnen bei 
einem 4-Jahres-Vertrag mit einem Auftragsvolumen von ca. 15.850.000 Euro netto bzw. 
18.861.500 Euro brutto.
Im Gespräch und per Mail haben Sie erläutert, dass der Vier-Jahres-Rahmenliefervertrag 
und hier insbesondere die Ausweitung der Technischen Ausfallreserve letztendlich zu einer 
Vermeidung von Kosten z. B. für aktuell notwendige Anmietungen von Fahrzeugen führt und 
der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft dient.
Bedingt durch die Umstellung auf die grundsätzliche Nutzungsdauer der Fahrzeuge von 
sechs Jahren sowie den angestrebten Vier-Jahres-Rahmenliefervertrag kommt es bei 
einzelnen Fahrzeugen zu einer deutlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, da die ersten 
Fahrzeuge aus dem Rahmenliefervertrag erst im dritten Quartal 2022 zum Austausch 
bereitstehen.
Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt.
/

Beschlussvorlage Rat

19563 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/372/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1455/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85 
Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt den Änderungen des Fahrzeug Soll/Ist-Vergleiches zu, wodurch u.a. die An-
zahl der für die technische Reserve vorgehaltenen Rettungswagen um vier erhöht wird. 
 
2. Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von 84 Standard-
rettungswagen sowie eines Rettungswagens mit reinem Elektroantrieb in Höhe von brutto 
18.861.500 € innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren an. 
 
3. Der Rat stimmt dem Abschluss eines vierjährigen Rahmenliefervertrages mit festen Lieferter-
minen der jeweiligen Chargen zur Deckung des vorgenannten Bedarfs zu. 
 
4. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in 
Höhe von 9.888.900 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2024 (4.105.500 € in 2022 und 
5.783.400 € in 2024) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, 
Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Fi-
nanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge. Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 
2021 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.902.800 € zu Lasten des 
Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungs-
dienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei 
Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge. 
 
Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021 
veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von 
Straßen in Höhe von 4.902.800 € für 2023. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung 
einzelner Maßnahmen werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in 
voller Höhe benötigt. 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021 
Rechnungsprüfungsausschuss 14.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
 
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 
14.791.700 € sowie zur Finanzierung der für 2025 vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von 
4.069.800 € wurden im Rahmen des Haushalsplanentwurfs 2022 ff. bzw. werden im Rahmen 
des Haushaltsplanentwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermäch-
tigungen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge in den Haushaltsjahren 2022 ff. 
eingeplant.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   18.861.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   s. Finanzierung € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Erträge    s. Finanzierung
 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rettungsdienst der Stadt Köln wird von der Feuerwehr Köln und den Leistungserbringer*innen 
(Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund, Firma 
Falck) durchgeführt. Als Trägerin des Rettungsdienstes beschafft die Stadt Köln die Fahrzeuge, so 
auch den Standardrettungswagen nach DIN EN 1789, zentral für den gesamten Rettungsdienst und 
stellt den beteiligten Leistungserbringer*innen diese zur Nutzung zur Verfügung. 
Grundsätzlich sollen alle Rettungsdienstfahrzeuge im Fahrzeugpark der Feuerwehr Köln nach der 
festgeschriebenen pauschalen Nutzungsdauer von sechs Jahren regelhaft ersatzbeschafft werden. 
Es wird beabsichtigt, die regelhafte Ersatzbeschaffung des gesamten Fahrzeugbestandes der vorge-
haltenen Standardrettungswagen sowie die Neubeschaffung der durch den Rettungsdienstbedarfs-
plan (RDBP) beschlossenen zusätzlichen Fahrzeuge und die Erhöhung der Technischen Ausfallre-
serve, im Rahmen eines gebündelten Beschaffungsvorhabens durchzuführen. Hierfür soll ein vier-
jähriger Rahmenliefervertrag geschlossen werden. 
Im Folgenden wird zunächst die Bedarfsbegründung zur Neu- und Ersatzbeschaffung von 85 Stan-
dardrettungswagen innerhalb der vierjährigen Vertragslaufzeit dargelegt. Anschließend werden die 
Vorteile der Umsetzung des Bedarfes in Form eines Rahmenliefervertrages dargestellt.

4 
 
Bedarfsbegründung zur Neu- und Ersatzbeschaffung von 85 Standardrettungswagen  
Der Bedarf über 85 Standardrettungswagen setzt sich aus den folgenden (Einzel-)Bestandteilen zu-
sammen (vgl. auch Anlage 1: Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs): 
 
 
1. Ersatzbeschaffung von 57 Standardrettungswagen auf der Grundlage der festen Nutzungs-
dauer von 6 Jahren im Regelrettungsdienst 
Die Anzahl von 57 Standardrettungswagen für den Regelrettungsdienst ist im Fahrzeug-
Soll/Ist-Vergleich festgelegt worden (Vorlagen-Nr. 3695/2018). Darüber hinaus hatte die Ver-
waltung im Jahr 2017 in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt erstmalig das Verfah-
ren der Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen dahingehend vereinfacht, dass die 
Ersatzbeschaffungen sich grundsätzlich an einer pauschalen Nutzungsdauer (bei Rettungs-
dienstfahrzeugen an einer Nutzungsdauer von 6 Jahren) orientieren. Die bis dahin praktizierte 
fahrzeugbezogene Einzelbedarfsprüfung wird seit diesem Zeitpunkt für die Rettungsdienst-
fahrzeuge nicht mehr durchgeführt. Die konkrete Auflistung der Fahrzeuge inkl. Kennzeichen, 
Beschaffungszeitpunkte und die geplanten Außerdienststellungszeitpunkte sind in Anlage 2: 
„Detailaufstellung der geplanten Indienststellung der Standardrettungswagen nach dem Rah-
menliefervertrag“ zusammengefasst. 
 
 
2. Neubeschaffung von 3 Standardrettungswagen zur bedarfsgerechten Aufstockung des Regel-
rettungsdienstes gemäß RDBP 2019 
Nach einer Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Jahre 2019 (Vorlagen-Nr. 
3381/2019) soll der Fahrzeugbestand im Regelrettungsdienst um drei zusätzliche Standardret-
tungswagen erhöht werden. 
 
 
3. Ersatzbeschaffung für 2 „Baby-Transport“ Sonderrettungswagen als Standardrettungswagen 
auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren im Regelrettungsdienst 
Im Kölner Rettungsdienst werden zwei Sonderrettungswagen, sogenannte RTW – „Baby-
Transport“ mit den Fahrzeugkennzeichen K-LN 3807 und K-LN 3831, vorgehalten, welche 
vornehmlich im Inkubator- und Intensivtransport eingesetzt werden. Durch die allgemeine 
technische Weiterentwicklung im Bereich der Rettungswagen und deren Tragentransportsys-
temen ist eine fahrzeugtechnische Spezialisierung dieses Sonderbereiches entbehrlich, so 
dass die Sonderrettungswagen durch Standardrettungswagen ersetzt werden können. Im 
Vergleich zu der vormaligen Einzel-Spezialisierung der jeweiligen Fahrzeugtypen ist dieses 
Vorgehen sowohl in der Beschaffung als auch im Unterhalt wirtschaftlicher. 
 
Die Fahrzeugkategorie „Sonderfahrzeuge Rettungsdienst“ reduziert sich im Vergleich zum 
Stand 2019 des Fahrzeug-Soll/Ist-Vergleichs um zwei Rettungsdienstfahrzeuge wohin gegen 
sich die Anzahl an Standardrettungsdienstfahrzeuge um zwei Fahrzeuge erhöht. 
 
 
4. Ersatzbeschaffung für 13 Standardrettungswagen als Technische Ausfallreserve im Regelret-
tungsdienst auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 
Im Fahrzeug-Soll/Ist-Vergleich (Vorlagen-Nr. 3695/2018) ist eine Anzahl von 13 Standardret-
tungswagen als Technische Reserve festgelegt worden. Fahrzeug-Totalschäden haben dazu 
geführt, dass der Technischen Ausfallreserve mit Stand zum 2. Quartal 2021 zwei Standard-
rettungswagen nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der festgelegten Nutzungsdauer von 
sechs Jahren müssen die 11 vorhandenen sowie die beiden vorgenannten beschädigten und 
bereits veräußerten Standardrettungswagen (K-LN 3834 und K-LN 3882) ersatzbeschafft wer-
den. Die konkrete Auflistung der Fahrzeuge inkl. Kennzeichen, Beschaffungszeitpunkte und 
die geplanten Außerdienststellungszeitpunkte sind in Anlage 2 zusammengefasst.

5 
 
5. Aufstockung der Technischen Ausfallreserve im Regelrettungsdienst um 4 Standard-
rettungswagen 
Im Kalenderjahr 2020 standen an 49 Tagen keine einsatzbereiten Reservefahrzeuge zur Ver-
fügung. An 30 dieser 49 Tage waren mehr als 13 RTW außer Dienst, wobei das Ausfallmaxi-
mum bei 17 RTW lag. Dies bedeutet konkret, dass über einen Zeitraum von 13,4 % des Ka-
lenderjahres im Kölner Rettungsdienst keine Reservefahrzeuge zur Verfügung standen, so-
dass zur Erfüllung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages externe Kapazitäten kosten-
pflichtig angemietet werden mussten. 
 
Um die rettungsdienstlichen Leistung unterbrechungsfrei gewährleisten zu können sowie un-
wirtschaftliche Mietkosten zu vermeiden, ist die Aufstockung der Technischen Ausfallreserve 
um vier weitere Standardrettungswagen auf insgesamt 17 Fahrzeuge erforderlich. Darüber 
hinaus werden im Rahmen des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens Kaufoptionen für au-
ßerplanmäßige Totalschäden vereinbart, für welche bedarfsgerecht und vor dem jeweiligen 
Abruf die Zustimmung der politischen Gremien eingeholt wird. 
 
 
6. Ersatzbeschaffung von 3 Standardrettungswagen für die Rettungsdienst- und die Berufsfach-
schule für Notfallsanitäter*innen auf der Grundlage der festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 
Insgesamt werden drei Standardrettungswagen zur Ausbildung im Kölner Rettungsdienst in 
der Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen vorgehalten, welche gemäß der anerkannten 
Nutzungsdauer von sechs Jahren ersatzbeschafft werden müssen. Die konkrete Auflistung 
der Fahrzeuge, ihrer Kennzeichen, ihrer Beschaffungszeitpunkte und der geplante Außer-
dienststellungszeitpunkt sind in Anlage 2 zusammengefasst. 
 
 
7. Neubeschaffung von 3 Standardrettungswagen für die Rettungsdienst- und Berufsfachschule 
für Notfallsanitäter zur bedarfsgerechten Aufstockung gemäß des Fahrzeug-Soll/Ist-
Vergleiches 
Zur Sicherstellung der Ausbildungsverpflichtung im Zuge der aufwachsenden Berufsfachschu-
le für Notfallsanitäter*innen ist es gemäß des im Jahr 2019 beschlossenen Fahrzeug-Soll/Ist-
Vergleichs erforderlich, drei weitere Standardrettungswagen zu beschaffen. 
 
Eine gleichzeitige Nutzung als Technische Ausfallreserve ist grundsätzlich ausgeschlossen, 
da zum einen der ununterbrochenen Ausbildungsverpflichtung nachgekommen werden muss. 
Zum anderen müssen die Fahrzeuge der Technischen Ausfallreserve über das gesamte 
Stadtgebiet an verteilten Reservefahrzeugstützpunkten vorgehalten werden, um bei einem 
Fahrzeugausfall schnellstmöglich (annähernd unterbrechungsfrei) die notwendige rettungs-
dienstliche Leistung bzw. Vorhaltung im konkreten Ausrückebereich gewährleisten zu können. 
 
 
Vorteile der Umsetzung des Bedarfes in Form eines Rahmenliefervertrages 
Der Beschaffungsbedarf soll erstmalig durch den Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages 
mit festgelegten Abnahmezeitpunkten gedeckt werden. Eine erste Auslieferung kann Mitte 2022 star-
ten. 
 
Die bisher durchgeführten Beschaffungen von größeren Fahrzeugstückzahlen, wie z. B. bei der letz-
ten Rettungswagengeneration, zeigten vor allem organisatorische Grenzen bei der gleichzeitigen In-
dienststellung. Des Weiteren führten die gezwungenermaßen einzeln durchzuführenden Beschaf-
fungsvorgänge nicht nur zu einem Mehraufwand und einer ineffizienten Personal- und Ressourcen-
bindung in der Beschaffung, sondern vor allem zu jeweils unterschiedlichen Fahrzeugtypen im Ge-
samtfuhrpark, da den jeweiligen Ausschreibungen unterschiedliche Bieter folgten. Demzufolge be-
stand weiterhin ein hoher Schulungs- und Unterweisungsaufwand sowie Einschränkungen in der Re-
servefahrzeuglogistik. 
 
Das neue Verfahren bietet neben dem Vorteil der Etablierung eines einheitlichen Fahrzeugtyps als 
Standardrettungsdienstfahrzeug durch größtmögliche Flottenvereinheitlichung auch die Möglichkeit

6 
zur Reduzierung auf maximal zwei Fahrzeuggenerationen im gleichzeitigen Betrieb. Dieses Vorgehen 
trägt auch erheblich zu einer vereinfachten Erfüllung der Unternehmerpflichten in Bezug auf die Un-
terweisung in neue Arbeitsgeräte bei und reduziert auch hier personelle Aufwände. 
Ferner bieten die kontinuierlichen und gleichverteilten Lieferungen und Indienststellung der Fahrzeu-
ge über die Rahmenvertragsdauer von vier Jahren eine bessere zeitliche Planbarkeit sowie eine res-
sourcenschonende, kontinuierliche Erneuerung des Fahrzeugsparks in einem Regelprozess. Um das 
allgemeine Ziel, das durchschnittliche Fahrzeugalter aller Standardrettungsfahrzeuge möglichst kon-
stant zu halten, auch zu erreichen und die Belastungsspitzen des Servicebereiches bei Großchar-
geninbetriebnahmen abzufedern, sollen mit der Ausschreibung auf der Grundlage des anerkannten 
tatsächlichen Bedarfes feste Liefertermine der Fahrzeuge vertraglich vereinbart werden. (vgl. auch 
Anlage 3: „Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststel-
lung“).  
 
Für die Angleichung der Stückzahlen und den Einstieg in dieses optimierte Verfahren ist es erforder-
lich, die festgelegte Nutzungsdauer von sechs Jahren bei Rettungsdienstfahrzeugen geringfügig zu 
über- und zu unterschreiten (vgl. Anlage 2). Über den vierjährigen Verlauf liegt der Durchschnittswert 
bei einer Überschreitung der festgelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren bei 5,5 Monaten. Durch 
diese vorgeschlagene Maßnahme wird eine nachhaltige und zukunftsfähige Vorgehensweise bei der 
Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen mit festgelegten Nutzungsdauern etabliert. 
 
Mit der Umsetzung sollen gleichzeitig unter Beteiligung aller Leistungserbringer*innen die technischen 
Anforderungen an ein zukunftsweisendes Standardrettungswagen-Modells entwickelt werden. Das 
Modell des neuen Standardrettungswagens soll dem aktuellen Stand der Technik (vgl. z.B. DIN EN 
1789:2020-12 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagenentsprechen“) 
sowie insbesondere den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzergonomie ge-
recht werden. Hierbei sind auch notwendige Verbesserungen zu berücksichtigen, die helfen die be-
stehenden Belastungen der Mitarbeiter*innen maßgeblich reduzieren z. B. durch den Einbau moder-
ner, unterstützender Tragensysteme statt des manuellen Hebens der Tragen. 
 
Der Einsatz moderner und zukunftsweisender Technik und Geräte unterstützt auch die intensiven 
Maßnahmen der Feuerwehr Köln in Bezug auf die Personalgewinnung, -zufriedenheit und -erhalt in 
einem hart umworbenen Arbeitsmarkt nach Fachkräften im Rettungsdienst. 
 
 
Kostenschätzung 
Die Kosten für einen neuen Rettungswagen wurden aus einer aktuellen Marktrecherche, der vergan-
genen Ausschreibung, einem neuen Tragensystem und der zusätzlichen Geräteausstattung wie folgt 
ermittelt. 
 
Kosten Fahrgestell:        45.000 EUR 
Kosten Kofferaufbau:        80.000 EUR 
Kosten Ausstattung / Beladung:      15.000 EUR 
Kosten elektr. hydr. Tragensystem:      40.000 EUR 
Summe RTW (Ersatzbeschaffung)   180.000 EUR 
    Inkl. MwSt.   214.200 EUR 
 
 
Kosten für med. Gerätschaften:      42.000 EUR 
Summe RTW (Neubeschaffung):    222.000 EUR 
    Inkl. MwSt.   264.180 EUR 
 
 
 
Förderung der E-Mobilität / Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Im Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Köln werden im Rahmen von Beschaf-
fungsmaßnahmen grundsätzlich mögliche alternative Antriebsenergien der Einsatzfahrzeuge geprüft. 
Mittlerweile wird auf dem Markt auch ein erster Fahrzeug-Prototyp mit reinem Elektromotor angebo-
ten, dessen Batteriekapazität in der Praxis eine Reichweite zwischen 150 bis 200 km aufweisen soll.

7 
Es ist beabsichtigt im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme ein Fahrzeug der insgesamt 85 Stan-
dardrettungswagen mit der neuen Technologie als „Pilot-Fahrzeug“ zu beschaffen und den Einsatz im 
städtischen Großstadtverkehr über die festgelegte Nutzungsdauer von sechs Jahren kontinuierlich zu 
erproben.  
 
Hieraus sollen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Schutz und Rettung der Feuerwehr Köln wis-
senschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, ob die Elektromobilität mit den Anforderungen des 
Sicherstellungsauftrages vereinbar ist. 
 
Die Kosten für die Umstellung eines Standardrettungswagens auf einen Elektroantrieb erhöhen die 
Beschaffungskosten um voraussichtlich EUR 130.000. Es wird geprüft, ob diese Mehrkosten anteilig 
durch Förderungen kompensiert werden können. Dieser Standardrettungswagen wird in Anlage 2 
unter der Nr. 60 mit EUR 352.000 für eine Neubeschaffung und Indienststellung im Februar 2023 auf-
geführt. 
 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2021 (RPA-Nr. 141/37/04/21) ist in An-
lage 6 beigefügt. Der Bedarf ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nachvollziehbar dargestellt. 
 
 
Finanzierung 
Die Verteilung der Investitionsauszahlungen sowie der damit verbundenen Folgeaufwendungen und 
Folgeerträge ab 2022 sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die bilanziellen Abschreibungen für die Fahr-
zeuge des Rettungsdienstes sind zu 100% über Rettungsdienstgebühren refinanzierbar. Daher ent-
stehen Folgeaufwendungen und -erträge in gleicher Höhe. 
 
Die notwendigen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 18.861.500 € für die Jahre 
2022 ff. wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2022 bzw. werden im Rahmen des Haus-
haltsplanentwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge entsprechend eingeplant. 
 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wurden bzw. werden 
ebenfalls im Haushaltsplanentwurf im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung), Teilplanzeile 
14, Bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Die entsprechenden Erträge aus Rettungs-
dienstgebühren wurden bzw. werden in Teilplanzeile 04, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ent-
sprechend berücksichtigt. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen 
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er-
forderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs 
Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellung der Standardrettungswagen nach dem 
Rahmenliefervertrag 
Anlage 3: Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indi-
enststellung 
Anlage 4: Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und –
erträge 
Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst 
Anlage 6: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes – RPA-Nr. 141/37/04/21 vom 
16.08.2021

Anlage 1 Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs

1030 Zeichen

Anlage 1: Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs
Verwendungszweck Ziffer der 
Beschlussvorlage Begründung Anzahl RTW 
Ziff. 1 Ersatzbeschaffung für den Regelrettungsdienst auf der Grundlage 
einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 57 
Ziff. 2 Neubeschaffung zur bedarfsgerechten Aufstockung des 
Regelrettungsdienstes gemäß RDBP 2019 (davon ein E-RTW ) 3
Ziff. 3 Ersatzbeschaffung für 2 RTW „Baby-Transport“ auf der Grundlage 
einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 2
Ziff. 4 Ersatzbeschaffung der Technischen Ausfallreserve auf der Grundlage 
einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 13 
Ziff. 5 Neubeschaffung zur Aufstockung der Technischen Ausfallreserve 4
Ziff. 6 
Ersatzbeschaffung für die Rettungsdienst- und Berufsfachschule für 
Notfallsanitäter auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 
Jahren 
3
Ziff. 7 
Neubeschaffung für die Rettungsdienst- und Berufsfac hschule für 
Notfallsanitäter zur bedarfsgerechten Aufstockung gemäß Fahrzeug- 
Soll/Ist-Vergleich 
3
Summe 85 
Einsatzdienst 
Ausbildung

Anlage 5 Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst

5708 Zeichen

Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst
Anzahl Soll
Anzahl ISTFunktion IST Bestand SOLL Bestand
Stationierungskonzept BF / BSBP
Löschzugkonzept BF / Führung
techn. Reserve
Sonderaufgaben BF
Ausbildung / Fahrzeugkonzept Schule
Konzept FF Grundvorhaltung
Konzept Sonderaufgaben FF
Konzept Löschwasserförderung
Konzept FMD
Konzept Taktische Ventilation
Einsatz in überfluteten Bereichen
Messkonzept
Einsatzkonzept ATF
Wasserrettung
Technische Hilfe
Logistik / Transport
Konzept Warnfahrzeuge
Gefahrgutkonzept / SWR
Höhenrettung
Tierrettung
Einsatzstellenbeleuchtung
Sonderlöschmittel
Zuweisung Bund 
Zuweisung Land NRW
Sonderbedarf RettD
Konzept Botendienst
Ehrenamtskonzept
Rettungsdienstbedarfsplan
Sonderaufgaben Rettungsdienst
Einsatzkonzept MANV
Schwertransporte
PsychKG
Intensivtransporte / Inkubator
taktische Reserve / Spitzenbedarf
Infektionstransporte
Rettungsdienst
62 57 Rettungswagen RTW
RTW K-LN 3672 RTW RTW ●
RTW K-LN 3673 RTW RTW ●
RTW K-LN 3674 RTW RTW ●
RTW K-LN 3675 RTW RTW ●
RTW K-LN 3676 RTW RTW ●
RTW K-LN 3677 RTW RTW ●
RTW K-LN 3678 RTW RTW ●
RTW K-LN 3679 RTW RTW ●
RTW K-LN 3680 RTW RTW ●
RTW K-LN 3681 RTW RTW ●
RTW K-LN 3710 RTW RTW ●
RTW K-LN 3712 RTW RTW ●
RTW K-LN 3738 RTW RTW ●
RTW K-LN 3789 RTW RTW ●
RTW K-LN 3814 RTW RTW ●
RTW K-LN 3818 RTW RTW ●
RTW K-LN 3821 RTW RTW ●
RTW K-LN 3863 RTW RTW ●
RTW K-LN 3879 RTW RTW ●
RTW K-LN 3887 RTW RTW ●
RTW K-LN 3897 RTW RTW ●
RTW K-LN 3901 RTW RTW ●
RTW K-LN 3902 RTW RTW ●
RTW K-LN 3903 RTW RTW ●
RTW K-LN 3904 RTW RTW ●
RTW K-LN 3905 RTW RTW ●
RTW K-LN 3906 RTW RTW ●
RTW K-LN 3907 RTW RTW ●
RTW K-LN 3908 RTW RTW ●
RTW K-LN 3909 RTW RTW ●
RTW K-LN 3910 RTW RTW ●
RTW K-LN 3911 RTW RTW ●
RTW K-LN 3912 RTW RTW ●
RTW K-LN 3913 RTW RTW ●
RTW K-LN 3916 RTW RTW ●
RTW K-LN 3929 RTW RTW ●
RTW K-LN 3930 RTW RTW ●
RTW K-LN 3931 RTW RTW ●
RTW K-LN 3932 RTW RTW ●
RTW K-LN 3933 RTW RTW ●
RTW K-LN 3934 RTW RTW ●
Seite 1 von 3

Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst
Anzahl Soll
Anzahl ISTFunktion IST Bestand SOLL Bestand
Stationierungskonzept BF / BSBP
Löschzugkonzept BF / Führung
techn. Reserve
Sonderaufgaben BF
Ausbildung / Fahrzeugkonzept Schule
Konzept FF Grundvorhaltung
Konzept Sonderaufgaben FF
Konzept Löschwasserförderung
Konzept FMD
Konzept Taktische Ventilation
Einsatz in überfluteten Bereichen
Messkonzept
Einsatzkonzept ATF
Wasserrettung
Technische Hilfe
Logistik / Transport
Konzept Warnfahrzeuge
Gefahrgutkonzept / SWR
Höhenrettung
Tierrettung
Einsatzstellenbeleuchtung
Sonderlöschmittel
Zuweisung Bund 
Zuweisung Land NRW
Sonderbedarf RettD
Konzept Botendienst
Ehrenamtskonzept
Rettungsdienstbedarfsplan
Sonderaufgaben Rettungsdienst
Einsatzkonzept MANV
Schwertransporte
PsychKG
Intensivtransporte / Inkubator
taktische Reserve / Spitzenbedarf
Infektionstransporte
RTW K-LN 3935 RTW RTW ●
RTW K-LN 3936 RTW RTW ●
RTW K-LN 3937 RTW RTW ●
RTW K-LN 3938 RTW RTW ●
RTW K-LN 3939 RTW RTW ●
RTW K-LN 3940 RTW RTW ●
RTW K-LN 3941 RTW RTW ●
RTW K-LN 3942 RTW RTW ●
RTW K-LN 3943 RTW RTW ●
RTW K-LN 3944 RTW RTW ●
RTW K-LN 3945 RTW RTW ●
RTW K-LN 3946 RTW RTW ●
RTW K-LN 3947 RTW RTW ●
RTW K-LN 3948 RTW RTW ●
RTW K-LN 3949 RTW RTW ●
RTW K-LN 3950 RTW RTW ●
RTW                     (siehe Erläuterung Ziff. 2) RTW ●
RTW                     (siehe Erläuterung Ziff. 2) RTW ●
RTW (siehe Erläuterung Ziff. 2 + E-Mobilität) E-RTW ●
RTW                    (siehe Erläuterung Ziff. 3) RTW ●
RTW                    (siehe Erläuterung Ziff. 3) RTW ●
17 11 Rettungswagen Reserve RTW Res
RTW Res K-LN 3914 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3917 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3918 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3919 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3920 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3921 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3922 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3923 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3924 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3925 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3926 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3834 RTW RTW ● ●
RTW Res K-LN 3882 RTW RTW ● ●
RTW                    (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ●
RTW                    (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ●
RTW                    (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ●
RTW                    (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ●
6 3 Rettungswagen Schule RTW S
RTW S 1 K-LN 3915 RTW RTW ●
RTW S 1 K-LN 3927 RTW RTW ●
RTW S 3 K-LN 3928 RTW RTW ●
Seite 2 von 3

Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst
Anzahl Soll
Anzahl ISTFunktion IST Bestand SOLL Bestand
Stationierungskonzept BF / BSBP
Löschzugkonzept BF / Führung
techn. Reserve
Sonderaufgaben BF
Ausbildung / Fahrzeugkonzept Schule
Konzept FF Grundvorhaltung
Konzept Sonderaufgaben FF
Konzept Löschwasserförderung
Konzept FMD
Konzept Taktische Ventilation
Einsatz in überfluteten Bereichen
Messkonzept
Einsatzkonzept ATF
Wasserrettung
Technische Hilfe
Logistik / Transport
Konzept Warnfahrzeuge
Gefahrgutkonzept / SWR
Höhenrettung
Tierrettung
Einsatzstellenbeleuchtung
Sonderlöschmittel
Zuweisung Bund 
Zuweisung Land NRW
Sonderbedarf RettD
Konzept Botendienst
Ehrenamtskonzept
Rettungsdienstbedarfsplan
Sonderaufgaben Rettungsdienst
Einsatzkonzept MANV
Schwertransporte
PsychKG
Intensivtransporte / Inkubator
taktische Reserve / Spitzenbedarf
Infektionstransporte
RTW S 4                (siehe Erläuterung Ziff. 7) RTW ●
RTW S 5                (siehe Erläuterung Ziff. 7) RTW ●
RTW S 6                (siehe Erläuterung Ziff. 7) RTW ●
5 6 Sonderfahrzeuge Rettungsdienst
RTW Intensiv K-LN 3707 RTW RTW ● ●
RTW Schwergewichtige K-LN 3748 RTW RTW ● ●
RTW Intensiv/Schergewichtige Res RTW ● ● ●
RTW Infektion K-LN 3835 RTW RTW ● ●
RTW PsychKG K-LN 3737 RTW RTW ● ●
RTW Baby            (siehe Erläuterung Ziff. 3) K-LN 3807 RTW RTW ●
RTW Baby            (siehe Erläuterung Ziff. 3) K-LN 3831 RTW RTW ●
Seite 3 von 3

Anlage 2 Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag

7355 Zeichen

Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag 
Nummer Rettungswagen RTW Kennzeichen Datum der 
Erstzulassung 
2022 2023 2024 2025 
Ende der 
festgelegten 
Nutzungsdauer 
von sechs 
Jahren 
Geplanter 
Austausch mit 
Rahmenliefer- 
vertrag 
Differenz in 
Monaten 
(gerundet) 
1 RTW K-LN 3672 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Jun. 25 0
2 RTW K-LN 3673 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Jun. 25 0
3 RTW K-LN 3674 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Sep. 25 3
4 RTW K-LN 3675 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Jun. 25 0
5 RTW K-LN 3676 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Jun. 25 0
6 RTW K-LN 3677 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Aug. 25 2
7 RTW K-LN 3678 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Aug. 25 2
8 RTW K-LN 3679 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Aug. 25 2
9 RTW K-LN 3680 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Sep. 25 3
10 RTW K-LN 3681 17.06.2019 180.000,00 €     Jun. 25 Sep. 25 3
11 RTW K-LN 3710 22.02.2016 180.000,00 €      Feb. 22 Nov. 22 8
12 RTW K-LN 3712 22.02.2016 180.000,00 €      Feb. 22 Nov. 22 8
13 RTW K-LN 3738 17.07.2012 180.000,00 €      Jul. 18 Sep. 22 50 
14 RTW K-LN 3789 22.02.2016 180.000,00 €      Feb. 22 Nov. 22 8
15 RTW K-LN 3814 22.02.2016 180.000,00 €      Feb. 22 Okt. 22 8
16 RTW K-LN 3818 28.10.2016 180.000,00 €      Okt. 22 Okt. 22 -1 
17 RTW K-LN 3821 27.11.2014 180.000,00 €      Nov. 20 Okt. 22 22 
18 RTW K-LN 3863 27.11.2014 180.000,00 €      Nov. 20 Nov. 22 24 
19 RTW K-LN 3879 03.07.2012 180.000,00 €      Jul. 18 Sep. 22 51 
20 RTW K-LN 3887 27.11.2014 180.000,00 €      Nov. 20 Sep. 22 21 
21 RTW K-LN 3897 27.11.2014 180.000,00 €      Nov. 20 Sep. 22 21 
22 RTW K-LN 3901 07.12.2017 180.000,00 €      Nov. 23 Sep. 23 -3 
23 RTW K-LN 3902 07.12.2017 180.000,00 €      Nov. 23 Sep. 23 -3 
24 RTW K-LN 3903 07.12.2017 180.000,00 €      Nov. 23 Sep. 23 -3 
25 RTW K-LN 3904 07.12.2017 180.000,00 €      Nov. 23 Sep. 23 -3 
26 RTW K-LN 3905 07.12.2017 180.000,00 €      Nov. 23 Sep. 23 -3 
27 RTW K-LN 3906 07.12.2017 180.000,00 €      Nov. 23 Okt. 23 -2 
28 RTW K-LN 3907 15.01.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Okt. 23 -3 
29 RTW K-LN 3908 15.01.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Okt. 23 -3 
30 RTW K-LN 3909 15.01.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Okt. 23 -3 
31 RTW K-LN 3910 15.01.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Nov. 23 -2 
32 RTW K-LN 3911 06.02.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Nov. 23 -2 
33 RTW K-LN 3912 06.02.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Nov. 23 -2 
34 RTW K-LN 3913 06.02.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Nov. 23 -2 
35 RTW K-LN 3916 06.02.2018 180.000,00 €      Jan. 24 Nov. 23 -2 
36 RTW K-LN 3929 22.03.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Apr. 24 0
37 RTW K-LN 3930 22.03.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Jun. 25 14 
38 RTW K-LN 3931 22.03.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Apr. 24 0
Kassenwirksamkeit im Kalenderjahr 
Seite 1 von 3

Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag 
Nummer Rettungswagen RTW Kennzeichen Datum der 
Erstzulassung 
2022 2023 2024 2025 
Ende der 
festgelegten 
Nutzungsdauer 
von sechs 
Jahren 
Geplanter 
Austausch mit 
Rahmenliefer- 
vertrag 
Differenz in 
Monaten 
(gerundet) 
Kassenwirksamkeit im Kalenderjahr 
39 RTW K-LN 3932 22.03.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Apr. 24 0
40 RTW K-LN 3933 22.03.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Apr. 24 0
41 RTW K-LN 3934 22.03.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Mai. 24 1
42 RTW K-LN 3935 19.04.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Mai. 24 1
43 RTW K-LN 3936 19.04.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Mai. 24 1
44 RTW K-LN 3937 19.04.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Sep. 24 5
45 RTW K-LN 3938 19.04.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Sep. 24 5
46 RTW K-LN 3939 19.04.2018 180.000,00 €     Apr. 24 Sep. 24 5
47 RTW K-LN 3940 19.04.2018 180.000,00 €     Mai. 24 Feb. 25 9
48 RTW K-LN 3941 19.04.2018 180.000,00 €     Mai. 24 Sep. 24 3
49 RTW K-LN 3942 19.04.2018 180.000,00 €     Mai. 24 Sep. 24 3
50 RTW K-LN 3943 19.04.2018 180.000,00 €     Mai. 24 Sep. 24 3
51 RTW K-LN 3944 19.04.2018 180.000,00 €     Mai. 24 Feb. 25 9
52 RTW K-LN 3945 19.04.2018 180.000,00 €     Mai. 24 Feb. 25 9
53 RTW K-LN 3946 10.07.2018 180.000,00 €     Jul. 24 Feb. 25 7
54 RTW K-LN 3947 10.07.2018 180.000,00 €     Jul. 24 Feb. 25 7
55 RTW K-LN 3948 10.07.2018 180.000,00 €     Jul. 24 Feb. 25 7
56 RTW K-LN 3949 10.07.2018 180.000,00 €     Jul. 24 Apr. 25 9
57 RTW K-LN 3950 10.07.2018 180.000,00 €     Jul. 24 Apr. 25 9
58 RTW (siehe Erläuterung unter 
Ziff. 2) 222.000,00 €     Feb. 23 
59 RTW (siehe Erläuterung unter 
Ziff. 2) 222.000,00 €     Feb. 23 
60 
E-RTW (siehe Erläuterung unter 
Ziff. 2) als E-RTW (siehe 
Erläuterungen E-Mobilität) 
352.000,00 €     Feb. 23 
61 RTW "Baby-Transport" als 
Standard-RTW (siehe Ziff. 3) K-LN 3807 05.11.2012 180.000,00 €     Nov. 18 Nov. 22 49 
62 RTW "Baby-Transport" als 
Standard-RTW (siehe Ziff. 3) K-LN 3831 05.11.2012 180.000,00 €     Okt. 18 Nov. 22 49 
Rettungswagen Reserve (RTW Res) 
63 RTW Res 1 K-LN 3914 06.02.2018 180.000,00 €     Jan. 24 Feb. 24 1
64 RTW Res 4 K-LN 3917 01.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Feb. 24 -1 
65 RTW Res 5 K-LN 3918 01.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Feb. 24 -1 
66 RTW Res 6 K-LN 3919 01.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Feb. 24 -1 
67 RTW Res 7 K-LN 3920 01.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Mrz. 24 0
68 RTW Res 8 K-LN 3921 01.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Mrz. 24 0
69 RTW Res 9 K-LN 3922 01.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Mrz. 24 0
Seite 2 von 3

Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag 
Nummer Rettungswagen RTW Kennzeichen Datum der 
Erstzulassung 
2022 2023 2024 2025 
Ende der 
festgelegten 
Nutzungsdauer 
von sechs 
Jahren 
Geplanter 
Austausch mit 
Rahmenliefer- 
vertrag 
Differenz in 
Monaten 
(gerundet) 
Kassenwirksamkeit im Kalenderjahr 
70 RTW Res 10 K-LN 3923 13.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Mrz. 24 0
71 RTW Res 11 K-LN 3924 13.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Apr. 24 1
72 RTW Res 12 K-LN 3925 13.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Apr. 24 1
73 RTW Res 13 K-LN 3926 13.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Apr. 24 1
74 RTW Res 2 
(bereits ausgemustert) K-LN 3834 180.000,00 €     Feb. 23 Apr. 23 2
75 RTW Res 3 
(bereits ausgemustert) K-LN 3882 180.000,00 €     Feb. 23 Apr. 23 2
76 RTW Res 
(siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 €     Sep. 22 
77 RTW Res 
(siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 €     Nov. 22 
78 RTW Res 
(siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 €     Apr. 23 
79 RTW Res 
(siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 €     Apr. 23 
Rettungswagen Schule (RTW S) 
80 RTW S 2 K-LN 3915 06.02.2018 180.000,00 €     Jan. 24 Feb. 24 1
81 RTW S 3 K-LN 3927 13.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Jun. 24 3
82 RTW S 1 K-LN 3928 13.03.2018 180.000,00 €     Mrz. 24 Jun. 24 3
83 RTW S 5 
(s. Erläuterung unter Ziff. 7) 222.000,00 €     Dez. 22 
84 RTW S 6 
(s. Erläuterung unter Ziff. 7) 222.000,00 €     Dez. 22 
85 RTW S 7 
(s. Erläuterung unter Ziff. 7) 222.000,00 €     Dez. 22 
Beschaffungsjahr 2022 2023 2024 2025 Ø [m] 5,55 
Beschaffungssummen (netto) 3.450.000,00 €      4.120.000,00 €      4.860.000,00 €      3.420.000,00 €      
4.105.500,00 €      4.902.800,00 €      5.783.400,00 €      4.069.800,00 €      
Gesamtvolumen (netto) 15.850.000,00 €  
Gesamtvolumen (brutto) 18.861.500,00 €  
Beschaffungssummen (brutto) Seite 3 von 3

Anlage 4 Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge

4165 Zeichen

2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
1 Jun 25 214.200 17.850 35.700
2 Jun 25 214.200 17.850 35.700
3 Sep 25 214.200 8.925 35.700
4 Jun 25 214.200 17.850 35.700
5 Jun 25 214.200 17.850 35.700
6 Aug 25 214.200 11.900 35.700
7 Aug 25 214.200 11.900 35.700
8 Aug 25 214.200 11.900 35.700
9 Sep 25 214.200 8.925 35.700
10 Sep 25 214.200 8.925 35.700
11 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700
12 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700
13 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700
14 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700
15 Okt 22 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 35.700
16 Okt 22 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 35.700
17 Okt 22 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 35.700
18 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700
19 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700
20 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700
21 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700
22 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700
23 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700
24 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700
25 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700
26 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700
27 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700
28 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700
29 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700
30 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700
31 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700
32 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700
33 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700
Anlage 4 - Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge
Investitionsauszahlungen Jährliche Folgeaufwendungen und -erträgeLfd. Nr. lt.
Anlage 2
Liefer-
datum

2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
Investitionsauszahlungen Jährliche Folgeaufwendungen und -erträgeLfd. Nr. lt.
Anlage 2
Liefer-
datum
34 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700
35 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700
36 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
37 Jun 25 214.200 17.850 35.700
38 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
39 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
40 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
41 Mai 24 214.200 20.825 35.700 35.700
42 Mai 24 214.200 20.825 35.700 35.700
43 Mai 24 214.200 20.825 35.700 35.700
44 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700
45 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700
46 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700
47 Feb 25 214.200 29.750 35.700
48 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700
49 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700
50 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700
51 Feb 25 214.200 29.750 35.700
52 Feb 25 214.200 29.750 35.700
53 Feb 25 214.200 29.750 35.700
54 Feb 25 214.200 29.750 35.700
55 Feb 25 214.200 29.750 35.700
56 Apr 25 214.200 23.800 35.700
57 Apr 25 214.200 23.800 35.700
58 Feb 23 264.180 36.692 44.030 44.030 44.030
59 Feb 23 264.180 36.692 44.030 44.030 44.030
60 Feb 23 418.880 58.178 69.813 69.813 69.813
61 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700
62 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700
63 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700
64 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700
65 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700
66 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700
67 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700
68 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700
69 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700

2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 2026 ff.
Investitionsauszahlungen Jährliche Folgeaufwendungen und -erträgeLfd. Nr. lt.
Anlage 2
Liefer-
datum
70 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700
71 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
72 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
73 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700
74 Apr 23 214.200 23.800 35.700 35.700 35.700
75 Apr 23 214.200 23.800 35.700 35.700 35.700
76 Sep 22 264.180 11.008 44.030 44.030 44.030 44.030
77 Nov 22 264.180 3.669 44.030 44.030 44.030 44.030
78 Apr 23 264.180 29.353 44.030 44.030 44.030
79 Apr 23 264.180 29.353 44.030 44.030 44.030
80 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700
81 Jun 24 214.200 17.850 35.700 35.700
82 Jun 24 214.200 17.850 35.700 35.700
83 Dez 22 264.180 44.030 44.030 44.030 44.030
84 Dez 22 264.180 44.030 44.030 44.030 44.030
85 Dez 22 264.180 44.030 44.030 44.030 44.030
4.105.500 4.902.800 5.783.400 4.069.800 86.077 1.005.418 2.075.558 2.843.108 3.143.583
18.861.500

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1313 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
Für die Sicherstellung des Rettungsdienstes der Stadt Köln ist der Abschluss des geplanten 
Rahmenliefervertrages dringlich geboten, um den kontinuierlichen Zugang und den damit 
einhergehenden Austausch von Standardrettungswagen in einem geplanten Regelprozess 
zu ermöglichen. 
Zum aktuellen Zeitpunkt besteht ein Defizit an Standardrettungswagen, welches unter ande-
rem sowohl aus außerplanmäßigen Totalschäden als auch der gestiegenen Ausfall- und Un-
fallanzahl resultieren. Aktuell wird dies durch die kostenintensive Anmietung von Fahrzeug-
Sonderbedarf kompensiert. 
Aufgrund eines unvorhersehbar umfangreichen ämterübergreifenden Abstimmungsbedarfes 
und –prozesses konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. 
 
Da die Ratssitzung am 09.11.2021 für die Haushaltsberatungen vorgesehen ist, könnte die 
nächstmögliche reguläre Ratssitzung erst im Dezember 2021 erreicht werden. Die Beratung 
der Vorlage zu einem solch späten Zeitpunkt stellt eine nicht vertretbare Verzögerung des 
Beschaffungsprozesses sowie ein Gesamtrisiko für die Sicherstellung des Kölner Rettungs-
dienstes dar. Darüber hinaus entstehen in diesem Fall vermeidbare Aufwendungen für die 
Anmietung von Fahrzeug-Sonderbedarf für den Zeitraum von mindestens drei Monaten.

Anlage 3 Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen

247 Zeichen

Anlage 3: Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
RTW Indienststellungen 2022 - 2025 
Geplantes / optimiertes Verfahren 
Bisheriges Beschaffungsmodell

Beratungsverlauf (4)

31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1455/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.08.2021
Erstellt
17.04.2021 09:45