1455/2021
Bedarfsfeststellung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85 Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages
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Anlage 6 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes - RPA Nr. 141/37/02/21 vom 16.08.2021
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14 141/3 16.08.2021 37 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1455/2021 Bedarfsfeststellung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85 Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier Jahres-Rahmenliefervertrages Voraussichtliches Auftragsvolumen 15.850.000 Euro netto bzw. 18.861.500 Euro brut to; RPA-Nr. 141/37/04/21 Sehr geehrte Damen und Herren, • am 04.08.2021 legten Sie mir die Beschlussvorlage 1455/2021 zum Abschluss einer Rah menvereinbarung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85 Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages von Ein satzfahrzeugen des Rettungsdienstes der Stadt Köln zur Stellungnahme vor. Sie rechnen bei einem 4-Jahres-Vertrag mit einem Auftragsvolumen von ca. 15.850.000 Euro netto bzw. 18.861.500 Euro brutto. Im Gespräch und per Mail haben Sie erläutert, dass der Vier-Jahres-Rahmenliefervertrag und hier insbesondere die Ausweitung der Technischen Ausfallreserve letztendlich zu einer Vermeidung von Kosten z. B. für aktuell notwendige Anmietungen von Fahrzeugen führt und der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft dient. Bedingt durch die Umstellung auf die grundsätzliche Nutzungsdauer der Fahrzeuge von sechs Jahren sowie den angestrebten Vier-Jahres-Rahmenliefervertrag kommt es bei einzelnen Fahrzeugen zu einer deutlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, da die ersten Fahrzeuge aus dem Rahmenliefervertrag erst im dritten Quartal 2022 zum Austausch bereitstehen. Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. /
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/372/1
Vorlagen-Nummer
1455/2021
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsfeststellung zur Ersatz- und Neubeschaffung von insgesamt 85
Standardrettungswagen und Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat stimmt den Änderungen des Fahrzeug Soll/Ist-Vergleiches zu, wodurch u.a. die An-
zahl der für die technische Reserve vorgehaltenen Rettungswagen um vier erhöht wird.
2. Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von 84 Standard-
rettungswagen sowie eines Rettungswagens mit reinem Elektroantrieb in Höhe von brutto
18.861.500 € innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren an.
3. Der Rat stimmt dem Abschluss eines vierjährigen Rahmenliefervertrages mit festen Lieferter-
minen der jeweiligen Chargen zur Deckung des vorgenannten Bedarfs zu.
4. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 9.888.900 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022 und 2024 (4.105.500 € in 2022 und
5.783.400 € in 2024) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Fi-
nanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge. Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr
2021 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.902.800 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungs-
dienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei
Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine in 2021
veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von
Straßen in Höhe von 4.902.800 € für 2023. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung
einzelner Maßnahmen werden die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in
voller Höhe benötigt.
Gesundheitsausschuss 31.08.2021
Finanzausschuss 13.09.2021
Rechnungsprüfungsausschuss 14.09.2021
Rat 16.09.2021
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Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
14.791.700 € sowie zur Finanzierung der für 2025 vorgesehenen Auszahlungen in Höhe von
4.069.800 € wurden im Rahmen des Haushalsplanentwurfs 2022 ff. bzw. werden im Rahmen
des Haushaltsplanentwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermäch-
tigungen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge in den Haushaltsjahren 2022 ff.
eingeplant.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 18.861.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen s. Finanzierung €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022
a) Erträge s. Finanzierung
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Der Rettungsdienst der Stadt Köln wird von der Feuerwehr Köln und den Leistungserbringer*innen
(Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund, Firma
Falck) durchgeführt. Als Trägerin des Rettungsdienstes beschafft die Stadt Köln die Fahrzeuge, so
auch den Standardrettungswagen nach DIN EN 1789, zentral für den gesamten Rettungsdienst und
stellt den beteiligten Leistungserbringer*innen diese zur Nutzung zur Verfügung.
Grundsätzlich sollen alle Rettungsdienstfahrzeuge im Fahrzeugpark der Feuerwehr Köln nach der
festgeschriebenen pauschalen Nutzungsdauer von sechs Jahren regelhaft ersatzbeschafft werden.
Es wird beabsichtigt, die regelhafte Ersatzbeschaffung des gesamten Fahrzeugbestandes der vorge-
haltenen Standardrettungswagen sowie die Neubeschaffung der durch den Rettungsdienstbedarfs-
plan (RDBP) beschlossenen zusätzlichen Fahrzeuge und die Erhöhung der Technischen Ausfallre-
serve, im Rahmen eines gebündelten Beschaffungsvorhabens durchzuführen. Hierfür soll ein vier-
jähriger Rahmenliefervertrag geschlossen werden.
Im Folgenden wird zunächst die Bedarfsbegründung zur Neu- und Ersatzbeschaffung von 85 Stan-
dardrettungswagen innerhalb der vierjährigen Vertragslaufzeit dargelegt. Anschließend werden die
Vorteile der Umsetzung des Bedarfes in Form eines Rahmenliefervertrages dargestellt.
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Bedarfsbegründung zur Neu- und Ersatzbeschaffung von 85 Standardrettungswagen
Der Bedarf über 85 Standardrettungswagen setzt sich aus den folgenden (Einzel-)Bestandteilen zu-
sammen (vgl. auch Anlage 1: Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs):
1. Ersatzbeschaffung von 57 Standardrettungswagen auf der Grundlage der festen Nutzungs-
dauer von 6 Jahren im Regelrettungsdienst
Die Anzahl von 57 Standardrettungswagen für den Regelrettungsdienst ist im Fahrzeug-
Soll/Ist-Vergleich festgelegt worden (Vorlagen-Nr. 3695/2018). Darüber hinaus hatte die Ver-
waltung im Jahr 2017 in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt erstmalig das Verfah-
ren der Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen dahingehend vereinfacht, dass die
Ersatzbeschaffungen sich grundsätzlich an einer pauschalen Nutzungsdauer (bei Rettungs-
dienstfahrzeugen an einer Nutzungsdauer von 6 Jahren) orientieren. Die bis dahin praktizierte
fahrzeugbezogene Einzelbedarfsprüfung wird seit diesem Zeitpunkt für die Rettungsdienst-
fahrzeuge nicht mehr durchgeführt. Die konkrete Auflistung der Fahrzeuge inkl. Kennzeichen,
Beschaffungszeitpunkte und die geplanten Außerdienststellungszeitpunkte sind in Anlage 2:
„Detailaufstellung der geplanten Indienststellung der Standardrettungswagen nach dem Rah-
menliefervertrag“ zusammengefasst.
2. Neubeschaffung von 3 Standardrettungswagen zur bedarfsgerechten Aufstockung des Regel-
rettungsdienstes gemäß RDBP 2019
Nach einer Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Jahre 2019 (Vorlagen-Nr.
3381/2019) soll der Fahrzeugbestand im Regelrettungsdienst um drei zusätzliche Standardret-
tungswagen erhöht werden.
3. Ersatzbeschaffung für 2 „Baby-Transport“ Sonderrettungswagen als Standardrettungswagen
auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren im Regelrettungsdienst
Im Kölner Rettungsdienst werden zwei Sonderrettungswagen, sogenannte RTW – „Baby-
Transport“ mit den Fahrzeugkennzeichen K-LN 3807 und K-LN 3831, vorgehalten, welche
vornehmlich im Inkubator- und Intensivtransport eingesetzt werden. Durch die allgemeine
technische Weiterentwicklung im Bereich der Rettungswagen und deren Tragentransportsys-
temen ist eine fahrzeugtechnische Spezialisierung dieses Sonderbereiches entbehrlich, so
dass die Sonderrettungswagen durch Standardrettungswagen ersetzt werden können. Im
Vergleich zu der vormaligen Einzel-Spezialisierung der jeweiligen Fahrzeugtypen ist dieses
Vorgehen sowohl in der Beschaffung als auch im Unterhalt wirtschaftlicher.
Die Fahrzeugkategorie „Sonderfahrzeuge Rettungsdienst“ reduziert sich im Vergleich zum
Stand 2019 des Fahrzeug-Soll/Ist-Vergleichs um zwei Rettungsdienstfahrzeuge wohin gegen
sich die Anzahl an Standardrettungsdienstfahrzeuge um zwei Fahrzeuge erhöht.
4. Ersatzbeschaffung für 13 Standardrettungswagen als Technische Ausfallreserve im Regelret-
tungsdienst auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren
Im Fahrzeug-Soll/Ist-Vergleich (Vorlagen-Nr. 3695/2018) ist eine Anzahl von 13 Standardret-
tungswagen als Technische Reserve festgelegt worden. Fahrzeug-Totalschäden haben dazu
geführt, dass der Technischen Ausfallreserve mit Stand zum 2. Quartal 2021 zwei Standard-
rettungswagen nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der festgelegten Nutzungsdauer von
sechs Jahren müssen die 11 vorhandenen sowie die beiden vorgenannten beschädigten und
bereits veräußerten Standardrettungswagen (K-LN 3834 und K-LN 3882) ersatzbeschafft wer-
den. Die konkrete Auflistung der Fahrzeuge inkl. Kennzeichen, Beschaffungszeitpunkte und
die geplanten Außerdienststellungszeitpunkte sind in Anlage 2 zusammengefasst.
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5. Aufstockung der Technischen Ausfallreserve im Regelrettungsdienst um 4 Standard-
rettungswagen
Im Kalenderjahr 2020 standen an 49 Tagen keine einsatzbereiten Reservefahrzeuge zur Ver-
fügung. An 30 dieser 49 Tage waren mehr als 13 RTW außer Dienst, wobei das Ausfallmaxi-
mum bei 17 RTW lag. Dies bedeutet konkret, dass über einen Zeitraum von 13,4 % des Ka-
lenderjahres im Kölner Rettungsdienst keine Reservefahrzeuge zur Verfügung standen, so-
dass zur Erfüllung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages externe Kapazitäten kosten-
pflichtig angemietet werden mussten.
Um die rettungsdienstlichen Leistung unterbrechungsfrei gewährleisten zu können sowie un-
wirtschaftliche Mietkosten zu vermeiden, ist die Aufstockung der Technischen Ausfallreserve
um vier weitere Standardrettungswagen auf insgesamt 17 Fahrzeuge erforderlich. Darüber
hinaus werden im Rahmen des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens Kaufoptionen für au-
ßerplanmäßige Totalschäden vereinbart, für welche bedarfsgerecht und vor dem jeweiligen
Abruf die Zustimmung der politischen Gremien eingeholt wird.
6. Ersatzbeschaffung von 3 Standardrettungswagen für die Rettungsdienst- und die Berufsfach-
schule für Notfallsanitäter*innen auf der Grundlage der festen Nutzungsdauer von 6 Jahren
Insgesamt werden drei Standardrettungswagen zur Ausbildung im Kölner Rettungsdienst in
der Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen vorgehalten, welche gemäß der anerkannten
Nutzungsdauer von sechs Jahren ersatzbeschafft werden müssen. Die konkrete Auflistung
der Fahrzeuge, ihrer Kennzeichen, ihrer Beschaffungszeitpunkte und der geplante Außer-
dienststellungszeitpunkt sind in Anlage 2 zusammengefasst.
7. Neubeschaffung von 3 Standardrettungswagen für die Rettungsdienst- und Berufsfachschule
für Notfallsanitäter zur bedarfsgerechten Aufstockung gemäß des Fahrzeug-Soll/Ist-
Vergleiches
Zur Sicherstellung der Ausbildungsverpflichtung im Zuge der aufwachsenden Berufsfachschu-
le für Notfallsanitäter*innen ist es gemäß des im Jahr 2019 beschlossenen Fahrzeug-Soll/Ist-
Vergleichs erforderlich, drei weitere Standardrettungswagen zu beschaffen.
Eine gleichzeitige Nutzung als Technische Ausfallreserve ist grundsätzlich ausgeschlossen,
da zum einen der ununterbrochenen Ausbildungsverpflichtung nachgekommen werden muss.
Zum anderen müssen die Fahrzeuge der Technischen Ausfallreserve über das gesamte
Stadtgebiet an verteilten Reservefahrzeugstützpunkten vorgehalten werden, um bei einem
Fahrzeugausfall schnellstmöglich (annähernd unterbrechungsfrei) die notwendige rettungs-
dienstliche Leistung bzw. Vorhaltung im konkreten Ausrückebereich gewährleisten zu können.
Vorteile der Umsetzung des Bedarfes in Form eines Rahmenliefervertrages
Der Beschaffungsbedarf soll erstmalig durch den Abschluss eines Vier-Jahres-Rahmenliefervertrages
mit festgelegten Abnahmezeitpunkten gedeckt werden. Eine erste Auslieferung kann Mitte 2022 star-
ten.
Die bisher durchgeführten Beschaffungen von größeren Fahrzeugstückzahlen, wie z. B. bei der letz-
ten Rettungswagengeneration, zeigten vor allem organisatorische Grenzen bei der gleichzeitigen In-
dienststellung. Des Weiteren führten die gezwungenermaßen einzeln durchzuführenden Beschaf-
fungsvorgänge nicht nur zu einem Mehraufwand und einer ineffizienten Personal- und Ressourcen-
bindung in der Beschaffung, sondern vor allem zu jeweils unterschiedlichen Fahrzeugtypen im Ge-
samtfuhrpark, da den jeweiligen Ausschreibungen unterschiedliche Bieter folgten. Demzufolge be-
stand weiterhin ein hoher Schulungs- und Unterweisungsaufwand sowie Einschränkungen in der Re-
servefahrzeuglogistik.
Das neue Verfahren bietet neben dem Vorteil der Etablierung eines einheitlichen Fahrzeugtyps als
Standardrettungsdienstfahrzeug durch größtmögliche Flottenvereinheitlichung auch die Möglichkeit
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zur Reduzierung auf maximal zwei Fahrzeuggenerationen im gleichzeitigen Betrieb. Dieses Vorgehen
trägt auch erheblich zu einer vereinfachten Erfüllung der Unternehmerpflichten in Bezug auf die Un-
terweisung in neue Arbeitsgeräte bei und reduziert auch hier personelle Aufwände.
Ferner bieten die kontinuierlichen und gleichverteilten Lieferungen und Indienststellung der Fahrzeu-
ge über die Rahmenvertragsdauer von vier Jahren eine bessere zeitliche Planbarkeit sowie eine res-
sourcenschonende, kontinuierliche Erneuerung des Fahrzeugsparks in einem Regelprozess. Um das
allgemeine Ziel, das durchschnittliche Fahrzeugalter aller Standardrettungsfahrzeuge möglichst kon-
stant zu halten, auch zu erreichen und die Belastungsspitzen des Servicebereiches bei Großchar-
geninbetriebnahmen abzufedern, sollen mit der Ausschreibung auf der Grundlage des anerkannten
tatsächlichen Bedarfes feste Liefertermine der Fahrzeuge vertraglich vereinbart werden. (vgl. auch
Anlage 3: „Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststel-
lung“).
Für die Angleichung der Stückzahlen und den Einstieg in dieses optimierte Verfahren ist es erforder-
lich, die festgelegte Nutzungsdauer von sechs Jahren bei Rettungsdienstfahrzeugen geringfügig zu
über- und zu unterschreiten (vgl. Anlage 2). Über den vierjährigen Verlauf liegt der Durchschnittswert
bei einer Überschreitung der festgelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren bei 5,5 Monaten. Durch
diese vorgeschlagene Maßnahme wird eine nachhaltige und zukunftsfähige Vorgehensweise bei der
Ersatzbeschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen mit festgelegten Nutzungsdauern etabliert.
Mit der Umsetzung sollen gleichzeitig unter Beteiligung aller Leistungserbringer*innen die technischen
Anforderungen an ein zukunftsweisendes Standardrettungswagen-Modells entwickelt werden. Das
Modell des neuen Standardrettungswagens soll dem aktuellen Stand der Technik (vgl. z.B. DIN EN
1789:2020-12 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagenentsprechen“)
sowie insbesondere den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzergonomie ge-
recht werden. Hierbei sind auch notwendige Verbesserungen zu berücksichtigen, die helfen die be-
stehenden Belastungen der Mitarbeiter*innen maßgeblich reduzieren z. B. durch den Einbau moder-
ner, unterstützender Tragensysteme statt des manuellen Hebens der Tragen.
Der Einsatz moderner und zukunftsweisender Technik und Geräte unterstützt auch die intensiven
Maßnahmen der Feuerwehr Köln in Bezug auf die Personalgewinnung, -zufriedenheit und -erhalt in
einem hart umworbenen Arbeitsmarkt nach Fachkräften im Rettungsdienst.
Kostenschätzung
Die Kosten für einen neuen Rettungswagen wurden aus einer aktuellen Marktrecherche, der vergan-
genen Ausschreibung, einem neuen Tragensystem und der zusätzlichen Geräteausstattung wie folgt
ermittelt.
Kosten Fahrgestell: 45.000 EUR
Kosten Kofferaufbau: 80.000 EUR
Kosten Ausstattung / Beladung: 15.000 EUR
Kosten elektr. hydr. Tragensystem: 40.000 EUR
Summe RTW (Ersatzbeschaffung) 180.000 EUR
Inkl. MwSt. 214.200 EUR
Kosten für med. Gerätschaften: 42.000 EUR
Summe RTW (Neubeschaffung): 222.000 EUR
Inkl. MwSt. 264.180 EUR
Förderung der E-Mobilität / Auswirkungen auf den Klimaschutz
Im Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Köln werden im Rahmen von Beschaf-
fungsmaßnahmen grundsätzlich mögliche alternative Antriebsenergien der Einsatzfahrzeuge geprüft.
Mittlerweile wird auf dem Markt auch ein erster Fahrzeug-Prototyp mit reinem Elektromotor angebo-
ten, dessen Batteriekapazität in der Praxis eine Reichweite zwischen 150 bis 200 km aufweisen soll.
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Es ist beabsichtigt im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme ein Fahrzeug der insgesamt 85 Stan-
dardrettungswagen mit der neuen Technologie als „Pilot-Fahrzeug“ zu beschaffen und den Einsatz im
städtischen Großstadtverkehr über die festgelegte Nutzungsdauer von sechs Jahren kontinuierlich zu
erproben.
Hieraus sollen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Schutz und Rettung der Feuerwehr Köln wis-
senschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, ob die Elektromobilität mit den Anforderungen des
Sicherstellungsauftrages vereinbar ist.
Die Kosten für die Umstellung eines Standardrettungswagens auf einen Elektroantrieb erhöhen die
Beschaffungskosten um voraussichtlich EUR 130.000. Es wird geprüft, ob diese Mehrkosten anteilig
durch Förderungen kompensiert werden können. Dieser Standardrettungswagen wird in Anlage 2
unter der Nr. 60 mit EUR 352.000 für eine Neubeschaffung und Indienststellung im Februar 2023 auf-
geführt.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2021 (RPA-Nr. 141/37/04/21) ist in An-
lage 6 beigefügt. Der Bedarf ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nachvollziehbar dargestellt.
Finanzierung
Die Verteilung der Investitionsauszahlungen sowie der damit verbundenen Folgeaufwendungen und
Folgeerträge ab 2022 sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die bilanziellen Abschreibungen für die Fahr-
zeuge des Rettungsdienstes sind zu 100% über Rettungsdienstgebühren refinanzierbar. Daher ent-
stehen Folgeaufwendungen und -erträge in gleicher Höhe.
Die notwendigen investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 18.861.500 € für die Jahre
2022 ff. wurden im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2022 bzw. werden im Rahmen des Haus-
haltsplanentwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge entsprechend eingeplant.
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wurden bzw. werden
ebenfalls im Haushaltsplanentwurf im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung), Teilplanzeile
14, Bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Die entsprechenden Erträge aus Rettungs-
dienstgebühren wurden bzw. werden in Teilplanzeile 04, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ent-
sprechend berücksichtigt. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung und Ordnung wird im Rahmen
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die er-
forderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlagen
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1: Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs
Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellung der Standardrettungswagen nach dem
Rahmenliefervertrag
Anlage 3: Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indi-
enststellung
Anlage 4: Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und –
erträge
Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst
Anlage 6: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes – RPA-Nr. 141/37/04/21 vom
16.08.2021
Anlage 1 Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs
1030 Zeichen
Anlage 1: Tabellarische Übersicht der Bestandteile des Bedarfs Verwendungszweck Ziffer der Beschlussvorlage Begründung Anzahl RTW Ziff. 1 Ersatzbeschaffung für den Regelrettungsdienst auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 57 Ziff. 2 Neubeschaffung zur bedarfsgerechten Aufstockung des Regelrettungsdienstes gemäß RDBP 2019 (davon ein E-RTW ) 3 Ziff. 3 Ersatzbeschaffung für 2 RTW „Baby-Transport“ auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 2 Ziff. 4 Ersatzbeschaffung der Technischen Ausfallreserve auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 13 Ziff. 5 Neubeschaffung zur Aufstockung der Technischen Ausfallreserve 4 Ziff. 6 Ersatzbeschaffung für die Rettungsdienst- und Berufsfachschule für Notfallsanitäter auf der Grundlage einer festen Nutzungsdauer von 6 Jahren 3 Ziff. 7 Neubeschaffung für die Rettungsdienst- und Berufsfac hschule für Notfallsanitäter zur bedarfsgerechten Aufstockung gemäß Fahrzeug- Soll/Ist-Vergleich 3 Summe 85 Einsatzdienst Ausbildung
Anlage 5 Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst
5708 Zeichen
Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst Anzahl Soll Anzahl ISTFunktion IST Bestand SOLL Bestand Stationierungskonzept BF / BSBP Löschzugkonzept BF / Führung techn. Reserve Sonderaufgaben BF Ausbildung / Fahrzeugkonzept Schule Konzept FF Grundvorhaltung Konzept Sonderaufgaben FF Konzept Löschwasserförderung Konzept FMD Konzept Taktische Ventilation Einsatz in überfluteten Bereichen Messkonzept Einsatzkonzept ATF Wasserrettung Technische Hilfe Logistik / Transport Konzept Warnfahrzeuge Gefahrgutkonzept / SWR Höhenrettung Tierrettung Einsatzstellenbeleuchtung Sonderlöschmittel Zuweisung Bund Zuweisung Land NRW Sonderbedarf RettD Konzept Botendienst Ehrenamtskonzept Rettungsdienstbedarfsplan Sonderaufgaben Rettungsdienst Einsatzkonzept MANV Schwertransporte PsychKG Intensivtransporte / Inkubator taktische Reserve / Spitzenbedarf Infektionstransporte Rettungsdienst 62 57 Rettungswagen RTW RTW K-LN 3672 RTW RTW ● RTW K-LN 3673 RTW RTW ● RTW K-LN 3674 RTW RTW ● RTW K-LN 3675 RTW RTW ● RTW K-LN 3676 RTW RTW ● RTW K-LN 3677 RTW RTW ● RTW K-LN 3678 RTW RTW ● RTW K-LN 3679 RTW RTW ● RTW K-LN 3680 RTW RTW ● RTW K-LN 3681 RTW RTW ● RTW K-LN 3710 RTW RTW ● RTW K-LN 3712 RTW RTW ● RTW K-LN 3738 RTW RTW ● RTW K-LN 3789 RTW RTW ● RTW K-LN 3814 RTW RTW ● RTW K-LN 3818 RTW RTW ● RTW K-LN 3821 RTW RTW ● RTW K-LN 3863 RTW RTW ● RTW K-LN 3879 RTW RTW ● RTW K-LN 3887 RTW RTW ● RTW K-LN 3897 RTW RTW ● RTW K-LN 3901 RTW RTW ● RTW K-LN 3902 RTW RTW ● RTW K-LN 3903 RTW RTW ● RTW K-LN 3904 RTW RTW ● RTW K-LN 3905 RTW RTW ● RTW K-LN 3906 RTW RTW ● RTW K-LN 3907 RTW RTW ● RTW K-LN 3908 RTW RTW ● RTW K-LN 3909 RTW RTW ● RTW K-LN 3910 RTW RTW ● RTW K-LN 3911 RTW RTW ● RTW K-LN 3912 RTW RTW ● RTW K-LN 3913 RTW RTW ● RTW K-LN 3916 RTW RTW ● RTW K-LN 3929 RTW RTW ● RTW K-LN 3930 RTW RTW ● RTW K-LN 3931 RTW RTW ● RTW K-LN 3932 RTW RTW ● RTW K-LN 3933 RTW RTW ● RTW K-LN 3934 RTW RTW ● Seite 1 von 3 Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst Anzahl Soll Anzahl ISTFunktion IST Bestand SOLL Bestand Stationierungskonzept BF / BSBP Löschzugkonzept BF / Führung techn. Reserve Sonderaufgaben BF Ausbildung / Fahrzeugkonzept Schule Konzept FF Grundvorhaltung Konzept Sonderaufgaben FF Konzept Löschwasserförderung Konzept FMD Konzept Taktische Ventilation Einsatz in überfluteten Bereichen Messkonzept Einsatzkonzept ATF Wasserrettung Technische Hilfe Logistik / Transport Konzept Warnfahrzeuge Gefahrgutkonzept / SWR Höhenrettung Tierrettung Einsatzstellenbeleuchtung Sonderlöschmittel Zuweisung Bund Zuweisung Land NRW Sonderbedarf RettD Konzept Botendienst Ehrenamtskonzept Rettungsdienstbedarfsplan Sonderaufgaben Rettungsdienst Einsatzkonzept MANV Schwertransporte PsychKG Intensivtransporte / Inkubator taktische Reserve / Spitzenbedarf Infektionstransporte RTW K-LN 3935 RTW RTW ● RTW K-LN 3936 RTW RTW ● RTW K-LN 3937 RTW RTW ● RTW K-LN 3938 RTW RTW ● RTW K-LN 3939 RTW RTW ● RTW K-LN 3940 RTW RTW ● RTW K-LN 3941 RTW RTW ● RTW K-LN 3942 RTW RTW ● RTW K-LN 3943 RTW RTW ● RTW K-LN 3944 RTW RTW ● RTW K-LN 3945 RTW RTW ● RTW K-LN 3946 RTW RTW ● RTW K-LN 3947 RTW RTW ● RTW K-LN 3948 RTW RTW ● RTW K-LN 3949 RTW RTW ● RTW K-LN 3950 RTW RTW ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 2) RTW ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 2) RTW ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 2 + E-Mobilität) E-RTW ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 3) RTW ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 3) RTW ● 17 11 Rettungswagen Reserve RTW Res RTW Res K-LN 3914 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3917 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3918 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3919 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3920 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3921 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3922 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3923 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3924 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3925 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3926 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3834 RTW RTW ● ● RTW Res K-LN 3882 RTW RTW ● ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ● RTW (siehe Erläuterung Ziff. 5) RTW ● ● 6 3 Rettungswagen Schule RTW S RTW S 1 K-LN 3915 RTW RTW ● RTW S 1 K-LN 3927 RTW RTW ● RTW S 3 K-LN 3928 RTW RTW ● Seite 2 von 3 Anlage 5: Anpassung des Fahrzeug-Soll/Ist Vergleiches Rettungsdienst Anzahl Soll Anzahl ISTFunktion IST Bestand SOLL Bestand Stationierungskonzept BF / BSBP Löschzugkonzept BF / Führung techn. Reserve Sonderaufgaben BF Ausbildung / Fahrzeugkonzept Schule Konzept FF Grundvorhaltung Konzept Sonderaufgaben FF Konzept Löschwasserförderung Konzept FMD Konzept Taktische Ventilation Einsatz in überfluteten Bereichen Messkonzept Einsatzkonzept ATF Wasserrettung Technische Hilfe Logistik / Transport Konzept Warnfahrzeuge Gefahrgutkonzept / SWR Höhenrettung Tierrettung Einsatzstellenbeleuchtung Sonderlöschmittel Zuweisung Bund Zuweisung Land NRW Sonderbedarf RettD Konzept Botendienst Ehrenamtskonzept Rettungsdienstbedarfsplan Sonderaufgaben Rettungsdienst Einsatzkonzept MANV Schwertransporte PsychKG Intensivtransporte / Inkubator taktische Reserve / Spitzenbedarf Infektionstransporte RTW S 4 (siehe Erläuterung Ziff. 7) RTW ● RTW S 5 (siehe Erläuterung Ziff. 7) RTW ● RTW S 6 (siehe Erläuterung Ziff. 7) RTW ● 5 6 Sonderfahrzeuge Rettungsdienst RTW Intensiv K-LN 3707 RTW RTW ● ● RTW Schwergewichtige K-LN 3748 RTW RTW ● ● RTW Intensiv/Schergewichtige Res RTW ● ● ● RTW Infektion K-LN 3835 RTW RTW ● ● RTW PsychKG K-LN 3737 RTW RTW ● ● RTW Baby (siehe Erläuterung Ziff. 3) K-LN 3807 RTW RTW ● RTW Baby (siehe Erläuterung Ziff. 3) K-LN 3831 RTW RTW ● Seite 3 von 3
Anlage 2 Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag
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Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag Nummer Rettungswagen RTW Kennzeichen Datum der Erstzulassung 2022 2023 2024 2025 Ende der festgelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren Geplanter Austausch mit Rahmenliefer- vertrag Differenz in Monaten (gerundet) 1 RTW K-LN 3672 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Jun. 25 0 2 RTW K-LN 3673 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Jun. 25 0 3 RTW K-LN 3674 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Sep. 25 3 4 RTW K-LN 3675 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Jun. 25 0 5 RTW K-LN 3676 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Jun. 25 0 6 RTW K-LN 3677 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Aug. 25 2 7 RTW K-LN 3678 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Aug. 25 2 8 RTW K-LN 3679 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Aug. 25 2 9 RTW K-LN 3680 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Sep. 25 3 10 RTW K-LN 3681 17.06.2019 180.000,00 € Jun. 25 Sep. 25 3 11 RTW K-LN 3710 22.02.2016 180.000,00 € Feb. 22 Nov. 22 8 12 RTW K-LN 3712 22.02.2016 180.000,00 € Feb. 22 Nov. 22 8 13 RTW K-LN 3738 17.07.2012 180.000,00 € Jul. 18 Sep. 22 50 14 RTW K-LN 3789 22.02.2016 180.000,00 € Feb. 22 Nov. 22 8 15 RTW K-LN 3814 22.02.2016 180.000,00 € Feb. 22 Okt. 22 8 16 RTW K-LN 3818 28.10.2016 180.000,00 € Okt. 22 Okt. 22 -1 17 RTW K-LN 3821 27.11.2014 180.000,00 € Nov. 20 Okt. 22 22 18 RTW K-LN 3863 27.11.2014 180.000,00 € Nov. 20 Nov. 22 24 19 RTW K-LN 3879 03.07.2012 180.000,00 € Jul. 18 Sep. 22 51 20 RTW K-LN 3887 27.11.2014 180.000,00 € Nov. 20 Sep. 22 21 21 RTW K-LN 3897 27.11.2014 180.000,00 € Nov. 20 Sep. 22 21 22 RTW K-LN 3901 07.12.2017 180.000,00 € Nov. 23 Sep. 23 -3 23 RTW K-LN 3902 07.12.2017 180.000,00 € Nov. 23 Sep. 23 -3 24 RTW K-LN 3903 07.12.2017 180.000,00 € Nov. 23 Sep. 23 -3 25 RTW K-LN 3904 07.12.2017 180.000,00 € Nov. 23 Sep. 23 -3 26 RTW K-LN 3905 07.12.2017 180.000,00 € Nov. 23 Sep. 23 -3 27 RTW K-LN 3906 07.12.2017 180.000,00 € Nov. 23 Okt. 23 -2 28 RTW K-LN 3907 15.01.2018 180.000,00 € Jan. 24 Okt. 23 -3 29 RTW K-LN 3908 15.01.2018 180.000,00 € Jan. 24 Okt. 23 -3 30 RTW K-LN 3909 15.01.2018 180.000,00 € Jan. 24 Okt. 23 -3 31 RTW K-LN 3910 15.01.2018 180.000,00 € Jan. 24 Nov. 23 -2 32 RTW K-LN 3911 06.02.2018 180.000,00 € Jan. 24 Nov. 23 -2 33 RTW K-LN 3912 06.02.2018 180.000,00 € Jan. 24 Nov. 23 -2 34 RTW K-LN 3913 06.02.2018 180.000,00 € Jan. 24 Nov. 23 -2 35 RTW K-LN 3916 06.02.2018 180.000,00 € Jan. 24 Nov. 23 -2 36 RTW K-LN 3929 22.03.2018 180.000,00 € Apr. 24 Apr. 24 0 37 RTW K-LN 3930 22.03.2018 180.000,00 € Apr. 24 Jun. 25 14 38 RTW K-LN 3931 22.03.2018 180.000,00 € Apr. 24 Apr. 24 0 Kassenwirksamkeit im Kalenderjahr Seite 1 von 3 Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag Nummer Rettungswagen RTW Kennzeichen Datum der Erstzulassung 2022 2023 2024 2025 Ende der festgelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren Geplanter Austausch mit Rahmenliefer- vertrag Differenz in Monaten (gerundet) Kassenwirksamkeit im Kalenderjahr 39 RTW K-LN 3932 22.03.2018 180.000,00 € Apr. 24 Apr. 24 0 40 RTW K-LN 3933 22.03.2018 180.000,00 € Apr. 24 Apr. 24 0 41 RTW K-LN 3934 22.03.2018 180.000,00 € Apr. 24 Mai. 24 1 42 RTW K-LN 3935 19.04.2018 180.000,00 € Apr. 24 Mai. 24 1 43 RTW K-LN 3936 19.04.2018 180.000,00 € Apr. 24 Mai. 24 1 44 RTW K-LN 3937 19.04.2018 180.000,00 € Apr. 24 Sep. 24 5 45 RTW K-LN 3938 19.04.2018 180.000,00 € Apr. 24 Sep. 24 5 46 RTW K-LN 3939 19.04.2018 180.000,00 € Apr. 24 Sep. 24 5 47 RTW K-LN 3940 19.04.2018 180.000,00 € Mai. 24 Feb. 25 9 48 RTW K-LN 3941 19.04.2018 180.000,00 € Mai. 24 Sep. 24 3 49 RTW K-LN 3942 19.04.2018 180.000,00 € Mai. 24 Sep. 24 3 50 RTW K-LN 3943 19.04.2018 180.000,00 € Mai. 24 Sep. 24 3 51 RTW K-LN 3944 19.04.2018 180.000,00 € Mai. 24 Feb. 25 9 52 RTW K-LN 3945 19.04.2018 180.000,00 € Mai. 24 Feb. 25 9 53 RTW K-LN 3946 10.07.2018 180.000,00 € Jul. 24 Feb. 25 7 54 RTW K-LN 3947 10.07.2018 180.000,00 € Jul. 24 Feb. 25 7 55 RTW K-LN 3948 10.07.2018 180.000,00 € Jul. 24 Feb. 25 7 56 RTW K-LN 3949 10.07.2018 180.000,00 € Jul. 24 Apr. 25 9 57 RTW K-LN 3950 10.07.2018 180.000,00 € Jul. 24 Apr. 25 9 58 RTW (siehe Erläuterung unter Ziff. 2) 222.000,00 € Feb. 23 59 RTW (siehe Erläuterung unter Ziff. 2) 222.000,00 € Feb. 23 60 E-RTW (siehe Erläuterung unter Ziff. 2) als E-RTW (siehe Erläuterungen E-Mobilität) 352.000,00 € Feb. 23 61 RTW "Baby-Transport" als Standard-RTW (siehe Ziff. 3) K-LN 3807 05.11.2012 180.000,00 € Nov. 18 Nov. 22 49 62 RTW "Baby-Transport" als Standard-RTW (siehe Ziff. 3) K-LN 3831 05.11.2012 180.000,00 € Okt. 18 Nov. 22 49 Rettungswagen Reserve (RTW Res) 63 RTW Res 1 K-LN 3914 06.02.2018 180.000,00 € Jan. 24 Feb. 24 1 64 RTW Res 4 K-LN 3917 01.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Feb. 24 -1 65 RTW Res 5 K-LN 3918 01.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Feb. 24 -1 66 RTW Res 6 K-LN 3919 01.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Feb. 24 -1 67 RTW Res 7 K-LN 3920 01.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Mrz. 24 0 68 RTW Res 8 K-LN 3921 01.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Mrz. 24 0 69 RTW Res 9 K-LN 3922 01.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Mrz. 24 0 Seite 2 von 3 Anlage 2: Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen der Standardrettungswagen nach dem Rahmenliefervertrag Nummer Rettungswagen RTW Kennzeichen Datum der Erstzulassung 2022 2023 2024 2025 Ende der festgelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren Geplanter Austausch mit Rahmenliefer- vertrag Differenz in Monaten (gerundet) Kassenwirksamkeit im Kalenderjahr 70 RTW Res 10 K-LN 3923 13.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Mrz. 24 0 71 RTW Res 11 K-LN 3924 13.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Apr. 24 1 72 RTW Res 12 K-LN 3925 13.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Apr. 24 1 73 RTW Res 13 K-LN 3926 13.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Apr. 24 1 74 RTW Res 2 (bereits ausgemustert) K-LN 3834 180.000,00 € Feb. 23 Apr. 23 2 75 RTW Res 3 (bereits ausgemustert) K-LN 3882 180.000,00 € Feb. 23 Apr. 23 2 76 RTW Res (siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 € Sep. 22 77 RTW Res (siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 € Nov. 22 78 RTW Res (siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 € Apr. 23 79 RTW Res (siehe Erläuterung unter Ziff. 5) 222.000,00 € Apr. 23 Rettungswagen Schule (RTW S) 80 RTW S 2 K-LN 3915 06.02.2018 180.000,00 € Jan. 24 Feb. 24 1 81 RTW S 3 K-LN 3927 13.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Jun. 24 3 82 RTW S 1 K-LN 3928 13.03.2018 180.000,00 € Mrz. 24 Jun. 24 3 83 RTW S 5 (s. Erläuterung unter Ziff. 7) 222.000,00 € Dez. 22 84 RTW S 6 (s. Erläuterung unter Ziff. 7) 222.000,00 € Dez. 22 85 RTW S 7 (s. Erläuterung unter Ziff. 7) 222.000,00 € Dez. 22 Beschaffungsjahr 2022 2023 2024 2025 Ø [m] 5,55 Beschaffungssummen (netto) 3.450.000,00 € 4.120.000,00 € 4.860.000,00 € 3.420.000,00 € 4.105.500,00 € 4.902.800,00 € 5.783.400,00 € 4.069.800,00 € Gesamtvolumen (netto) 15.850.000,00 € Gesamtvolumen (brutto) 18.861.500,00 € Beschaffungssummen (brutto) Seite 3 von 3
Anlage 4 Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge
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2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 2026 ff. 1 Jun 25 214.200 17.850 35.700 2 Jun 25 214.200 17.850 35.700 3 Sep 25 214.200 8.925 35.700 4 Jun 25 214.200 17.850 35.700 5 Jun 25 214.200 17.850 35.700 6 Aug 25 214.200 11.900 35.700 7 Aug 25 214.200 11.900 35.700 8 Aug 25 214.200 11.900 35.700 9 Sep 25 214.200 8.925 35.700 10 Sep 25 214.200 8.925 35.700 11 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700 12 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700 13 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700 14 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700 15 Okt 22 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 35.700 16 Okt 22 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 35.700 17 Okt 22 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 35.700 18 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700 19 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700 20 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700 21 Sep 22 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 35.700 22 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 23 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 24 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 25 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 26 Sep 23 214.200 8.925 35.700 35.700 35.700 27 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 28 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 29 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 30 Okt 23 214.200 5.950 35.700 35.700 35.700 31 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 32 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 33 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 Anlage 4 - Darstellung der Investitionsauszahlungen und der jährlichen Folgeaufwendungen und -erträge Investitionsauszahlungen Jährliche Folgeaufwendungen und -erträgeLfd. Nr. lt. Anlage 2 Liefer- datum 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 2026 ff. Investitionsauszahlungen Jährliche Folgeaufwendungen und -erträgeLfd. Nr. lt. Anlage 2 Liefer- datum 34 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35 Nov 23 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 36 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 37 Jun 25 214.200 17.850 35.700 38 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 39 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 40 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 41 Mai 24 214.200 20.825 35.700 35.700 42 Mai 24 214.200 20.825 35.700 35.700 43 Mai 24 214.200 20.825 35.700 35.700 44 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700 45 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700 46 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700 47 Feb 25 214.200 29.750 35.700 48 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700 49 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700 50 Sep 24 214.200 8.925 35.700 35.700 51 Feb 25 214.200 29.750 35.700 52 Feb 25 214.200 29.750 35.700 53 Feb 25 214.200 29.750 35.700 54 Feb 25 214.200 29.750 35.700 55 Feb 25 214.200 29.750 35.700 56 Apr 25 214.200 23.800 35.700 57 Apr 25 214.200 23.800 35.700 58 Feb 23 264.180 36.692 44.030 44.030 44.030 59 Feb 23 264.180 36.692 44.030 44.030 44.030 60 Feb 23 418.880 58.178 69.813 69.813 69.813 61 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700 62 Nov 22 214.200 2.975 35.700 35.700 35.700 35.700 63 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700 64 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700 65 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700 66 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700 67 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700 68 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700 69 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700 2022 2023 2024 2025 2022 2023 2024 2025 2026 ff. Investitionsauszahlungen Jährliche Folgeaufwendungen und -erträgeLfd. Nr. lt. Anlage 2 Liefer- datum 70 Mrz 24 214.200 26.775 35.700 35.700 71 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 72 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 73 Apr 24 214.200 23.800 35.700 35.700 74 Apr 23 214.200 23.800 35.700 35.700 35.700 75 Apr 23 214.200 23.800 35.700 35.700 35.700 76 Sep 22 264.180 11.008 44.030 44.030 44.030 44.030 77 Nov 22 264.180 3.669 44.030 44.030 44.030 44.030 78 Apr 23 264.180 29.353 44.030 44.030 44.030 79 Apr 23 264.180 29.353 44.030 44.030 44.030 80 Feb 24 214.200 29.750 35.700 35.700 81 Jun 24 214.200 17.850 35.700 35.700 82 Jun 24 214.200 17.850 35.700 35.700 83 Dez 22 264.180 44.030 44.030 44.030 44.030 84 Dez 22 264.180 44.030 44.030 44.030 44.030 85 Dez 22 264.180 44.030 44.030 44.030 44.030 4.105.500 4.902.800 5.783.400 4.069.800 86.077 1.005.418 2.075.558 2.843.108 3.143.583 18.861.500
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Für die Sicherstellung des Rettungsdienstes der Stadt Köln ist der Abschluss des geplanten Rahmenliefervertrages dringlich geboten, um den kontinuierlichen Zugang und den damit einhergehenden Austausch von Standardrettungswagen in einem geplanten Regelprozess zu ermöglichen. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht ein Defizit an Standardrettungswagen, welches unter ande- rem sowohl aus außerplanmäßigen Totalschäden als auch der gestiegenen Ausfall- und Un- fallanzahl resultieren. Aktuell wird dies durch die kostenintensive Anmietung von Fahrzeug- Sonderbedarf kompensiert. Aufgrund eines unvorhersehbar umfangreichen ämterübergreifenden Abstimmungsbedarfes und –prozesses konnte die Beschlussvorlage nicht fristgerecht eingebracht werden. Da die Ratssitzung am 09.11.2021 für die Haushaltsberatungen vorgesehen ist, könnte die nächstmögliche reguläre Ratssitzung erst im Dezember 2021 erreicht werden. Die Beratung der Vorlage zu einem solch späten Zeitpunkt stellt eine nicht vertretbare Verzögerung des Beschaffungsprozesses sowie ein Gesamtrisiko für die Sicherstellung des Kölner Rettungs- dienstes dar. Darüber hinaus entstehen in diesem Fall vermeidbare Aufwendungen für die Anmietung von Fahrzeug-Sonderbedarf für den Zeitraum von mindestens drei Monaten.
Anlage 3 Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen
247 Zeichen
Anlage 3: Idealisierte Fahrzeugaltersverteilung gem. der Detailaufstellung der geplanten Indienststellungen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 RTW Indienststellungen 2022 - 2025 Geplantes / optimiertes Verfahren Bisheriges Beschaffungsmodell
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1455/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 17.04.2021 09:45