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V/0186/2006

Umwandlung von Haupt- und Förderschulen in erweiterte Ganztagsschulen

Vorlage 09.03.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 22.03.2006, TOP 3.1.5

Ergänzungsvorlage V/0186/2006/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0186/2006/1

10136 Zeichen

V/0186/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung von Haupt- und Förderschulen in erweiterte Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat stimmt nachträglich dem Antrag vom 15.03.2006 an die Bezirksregierung Münster 
zu,  
 
 1.1  mit erster Priorität die Droste-Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Ro-
xel ( Förderschule) zum Schuljahr 2006/2007 (01.08.2006) in erweiterte Ganztagsschu-
len umzuwandeln  
 
  oder, falls dies nicht erfolgreich ist, und 
 
 1.2 mit zweiter Priorität  die Fürstenbergschule (Hauptschule) zum Schuljahr 2006/2007 
(01.08.2006) in eine erweiterte Ganztagsschule umzuwandeln  
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster      
der erweiterte Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2006/2007 schrittweise aufgebaut wird und 
im Jahr 2006  
 
 2.1 an der Droste -Hauptschule Roxel die Jahrgangsstufe 5 und an der Augustin -Wibbelt-
Schule Roxel (Förderschule) die Jahrgangsstufe 1 - 4 umfasst 
 
  oder, falls die o. g. zweite Priorität realisiert wird,
 und 
 
 2.2 an der Fürstenbergschule (Hauptschule) die Jahrgangsstufe 5 umfasst. 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0186/2006/1. Erg Auskunft erteilt: 
Herr  Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
WatermaL@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0186/2006/1 
3. Der Rat stimmt zu, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster die räuml i-
chen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb an der Droste-Hauptschule Ro-
xel und der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel (Förderschule) oder und der Fürstenbe rgschule 
(Hauptsschule) geschaffen werden unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen i n-
vestiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms “Initiative Zukunft 
Bildung und Betreuung (IZBB)” zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wi rd beauf-
tragt, die entsprechenden Raumprogramme zu erarbeiten. 
 
 
4. Der Rat stimmt zu, dass mit Aufnahme des Betriebes der erweiterten Ganztagsschule begin-
nend mit dem Schuljahr 2006/2007 in Relation zu den betreuten Schülerinnen und Schülern 
das notwendige städtische Personal für die Bereiche Hauswirtschaft und Sekretariat sowie 
Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. 
 
 Dafür werden im Stellenplan ab dem 01.08.2006 die nachfolgend aufgeführten Stellen einge-
richtet werden. Mit den steigenden Teilnehmerzahlen erhöht sich das Stellenvolumen. 
 
 4.1 Droste-Hauptschule und Augustin-Wibbelt-Schule Roxel 
  
Zeitpunkt EGr. 4 
(hausw. Gehi l-
fin) 
Vermehrung EGr. 5 
(Sekretä-
rin) 
Vermehrung Gesamt 
 
Vermehrung 
 
01.08.2006 0,65 0,65 0,18 0,18 0,84 0,84 
01.08.2007 0,89 0,24 0,23 0,05 1,12 0,28 
01.08.2008 1,19 0,30 0,29 0,06 1,48 0,36 
01.08.2009 1,51 0,32 0,36 0,07 1,87 0,39 
01.08.2010 1,82 0,31 0,42 0,06 2,24 0,37 
01.08.2011 2,05 0,23 0,47 0,05 2,52 0,28 
01.08.2012 2,09 0,04 0,48 0,01 2,57 0,05 
 
  oder und 
 
 4.2 Fürstenbergschule 
 
Zeitpunkt EGr. 4 
(hausw. Gehi l-
fin) 
Vermehrung EGr. 5 
(Sekretä-
rin) 
Vermehrung Gesamt 
 
Vermehrung 
 
01.08.2006 0,44 0,44 0,14 0,14 0,58 0,58 
01.08.2007 0,61 0,17 0,17 0,03 0,78 0,20 
01.08.2008 0,83 0,22 0,22 0,05 1,05 0,27 
01.08.2009 1,01 0,18 0,26 0,04 1,27 0,22 
01.08.2010 1,22 0,21 0,30 0,04 1,52 0,25 
01.08.2011 1,40 0,18 0,34 0,04 1,74 0,22

- 3 - 
V/0186/2006/1 
Finanzierung: 
 
5. Für den laufenden Betrieb der erweiterten Ganztagsschulen sind nach Genehmigung durch 
die Bezirksregierung Münster durch den stu fenweisen Ausbau der Ganztagsbetreuung fol-
gende Kosten zu finanzieren: 
 
 5.1 Droste-Hauptschule Roxel und Augustin-Wibbelt-Schule Roxel  
    
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Kosten €/Jahr  
Sekretariats-
stunden 
Sekretärin 
Kosten 
€/Jahr  
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten Gesamt 
€/ Jahr  
2006 100 24,92 10.180 7,00 2.950 1.250 14.380 
2007 163 34,21 28.190 8,89 7.900 3.790 39.880 
2008 243 46,00 38.150 11,29 10.030 5.890 54.070 
2009 326 58,24 49.740 13,78 12.560 8.330 70.630 
2010 407 70,18 61.620 16,21 15.150 10.790 87.560 
2011 467 79,03 72.020 18,01 17.350 12.960 102.330 
2012 477 80,50 77.690 18,31 18.660 14.140 110.490 
2013 477 80,50 78.560 18,31 18.890 14.310 111.760 
 
Im Haushaltsjahr 2013 (Endausbaustufe) fallen dann bei unveränderten Teilnehmerzahlen 
Gesamtkosten i.H.v. voraussichtlich 111.760 € an.  
 
 An der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel soll der Ganztagsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 1 
bis 4 beginnen, so dass bei sc hrittweisem Ausbau der Ganztagsbetreuung der Endausbau 
erst 2013 stattfindet.  
 
 
 5.2 Fürstenbergschule 
 
        
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Kosten €/Jahr   
Sekretariats-
stunden 
Sekretärin 
Kosten 
€/Jahr  
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten Gesamt 
€/ Jahr  
2006 45 16,81 6.890 5,35 2.300 560 9.750 
2007 91 23,59 19.200 6,73 6.000 1.930 27.130 
2008 148 31,99 26.380 8,44 7.510 3.440 37.330 
2009 194 38,78 34.020 9,82 9.310 5.020 48.350 
2010 249 46,88 41.260 11,47 10.890 6.510 58.660 
2011 297 53,96 48.680 12,91 12.460 8.070 69.210 
2012 297 53,96 52.630 12,91 13.380 8.910 74.920 
 
Im Haushaltsjahr 2012 (Endausbaustufe) fallen dann bei unveränderten Teilnehmerzahlen 
Gesamtkosten i.H.v. voraussichtlich 74.920 € an.

- 4 - 
V/0186/2006/1 
 5.3  Der für die Personal- und Sachkosten ab dem Haushaltsjahr 2006 anfallende Mehrbe-
darf ist im städtischen Haushalt 2006 und im Finanz - und Investitionsplan 2005 bis 
2009 über entsprechende Veränderungsblätter zusätzlich bereitzustellen und steht 
aus finanzpolitischer Sicht dem Konsolidierungsziel der zweiten Stufe (nachhaltige 
Einsparung weitere 30 Mio. Euro) entgegen und führt zu weiteren nachhaltigen 
finanziellen Belastungen. 
 
  Im Falle, dass die Bezirksregierung Münster für die Fürstenbergschule (2. Priorität) 
entscheidet, reduzieren sich die Aufwendungen pro Haushaltsjahr gemäß der Übe r-
sicht lt. Ziffer 5.2. 
 
 
Investitionen: 
 
6. Für notwendige Investitionen im Rahmen der Umwandlung von Schulen in erweiterte Ganz-
tagsschulen werden im Haushaltsplan 2006, Finanzplan und Invest itionsprogramm 2005 - 
2009 Mittel wie folgt zusätzlich bereitgestellt: 
 
 1. Priorität
 
 Umwandlung der Droste-Hauptschule Roxel und Augustin-Wibbelt-Schule Roxel in erweiter-
te Ganztagsschulen 
 
HHSt. Bezeichnung Jahr  Betrag Euro Bemerkung 
Einnahmen     
2150.360.1090.6 Zuw. Bund Einrichtung 
erweiterte Ganztagssch u-
len 
2006 50.000  
  2007 1.000.000  
  2008 1.970.000  
  gesamt 3.020.000  
Ausgaben     
2150.940.1090.4 Bauk. Einrichtung erweiter-
te Ganztagsschulen 
2006 200.000  
  2007 1.900.000  
  2008 533.340  
  gesamt 2.633.340  
2150.935.1090.7 Besch. Einrichtung erwe i-
terte Ganztagsschulen 
2006 77.230  
  2007 150.000  
  2008 495.000  
  gesamt 722.230  
Ausgaben insgesamt 3.355.570  
Mehrbelastung im städt. Haushalt (Ausgaben abzügl. 
Einnahmen) 
335.570  
 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Investitionskosten bei einer Umwandlung der 
Fürstenbergschule anstelle der Droste-Hauptschule Roxel und der Augsustin-Wibbelt-Schule 
Roxel wie folgt reduzieren

- 5 - 
V/0186/2006/1 
 2. Priorität 
 Umwandlung der Fürstenbergschule in eine erweiterte Ganztagsschule 
 
HHSt. Bezeichnung Jahr  Betrag Bemerkung 
Einnahmen     
2150.360.1090.6 Zuw. Bund Einrichtung 
erweiterte Ganztagssch u-
len 
2006 27.500  
  2007 450.000  
  2008 1.110.000  
  gesamt 1.587.500  
Ausgaben     
2150.940.1090.4 Bauk. Einrichtung erweiter-
te Ganztagsschulen 
2006 100.000  
  2007 900.000  
  2008 388.890  
  gesamt 1.388.890  
2150.935.1090.7 Besch. Einrichtung erwe i-
terte Ganztagsschulen 
2006 50.000  
  2007 50.000  
  2008 275.000  
  gesamt 375.000  
Ausgaben insgesamt 1.763.890  
Mehrbelastung im städt. Haushalt (Ausgaben abzügl. 
Einnahmen) 
176.390  
 
 Für die Umwandlung der Schulen in erweiterte Ganztagsschulen werden über den notwendi-
gen 10 %igen Eigenanteil hinaus keine zusätzlichen kommunalen Investitionsmittel bereitge-
stellt. 
 
 Die notwendigen Veränderungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2006 werden von der Verwal-
tung gefertigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Mehrkosten sowohl die Ve r-
schuldung erhöhen als auch den Verwaltungshaushalt durch Zinszahlungen nachhal-
tig und dauerhaft belasten.

- 6 - 
V/0186/2006/1 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Beratung haben der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Ausländerbeirat 
und die Bezirksvertretung Münster-Mitte jeweils beschlossen, die Prioritätensetzung zu Gunsten 
der Droste-Hauptschule Roxel und der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel aufzuheben und die Fürs-
tenbergschule (Hauptschule) gleichrangig zu setzen. 
 
Die einzelnen Beschlussvorschläge der Ziffern 1 –  6 sind entsprechend korrigiert. Die Veränderun-
gen sind hervorgehoben. 
 
Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage unter dem Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung 
durch den Rat der Stadt Münster am 15.03.2006 bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf 
Umwandlung für drei Schulen gestellt. 
 
Nach wie vor gilt, dass die abschließende Entscheidung über die Anträge auf Umwandlung in er-
weiterte Ganztagsschulen durch das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung getrof-
fen wird. Es bleibt abzuwarten, ob über die bisher im Vorfeld genannten Platzkontingente hinaus 
weitergehende Förderzusagen für das Stadtgebiet Münster genannt werden. 
 
Aus diesem Grund hat die Verwaltung im Rahmen dieser Ergänzungsvorlage kein weiteres Verän-
derungsblatt für den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt gefertigt. Bei einer Umwandlung 
aller drei Schulen in erweiterte Ganztagsschulen und damit additiver Kosten bei den Beschlus s-
punkten 5 und 6 besteht dann im Rahmen des Nachtragshaushaltes die Möglichkeit, die notwendi-
gen Veränderungen im Haushaltsplan 2006 und im Finanz - und Investitionsplan 2005 bis 2009 
vorzunehmen.  
 
Auf die Anpassung der Begründung in der Ursprungsvorlage nach Wegfall der Prioritätensetzung 
wurde aus Zeitgründen verzichtet. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beschlussvorlage

37320 Zeichen

V/0186/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwandlung von Haupt- und Förderschulen in erweiterte Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.03.2006 Ausländerbeirat Anhörung 
21.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat stimmt nachträglich dem Antrag vom 15.03.2006 an die Bezirksregierung Münster 
zu,  
 
 1.1  mit erster Priorität die Droste-Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Ro-
xel ( Förderschule) zum Schuljahr 2006/2007 (01.08.2006) in erweiterte Ganztagsschu-
len umzuwandeln  
 
  oder, falls dies nicht erfolgreich ist, 
 
 1.2 mit zweiter Priorität die Fürstenbergschule (Hauptschule) zum Schuljahr 2006/2007 
(01.08.2006) in eine erweiterte Ganztagsschule umzuwandeln  
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster      
der erweiterte Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2006/2007 schrittweise aufgebaut wird und 
im Jahr 2006  
 
 2.1 an der Droste-Hauptschule Roxel die Jahrgangsstufe 5 und an der Augustin-Wibbelt-
Schule Roxel (Förderschule) die Jahrgangsstufe 1 - 4 umfasst 
 
  oder, falls die o. g. zweite Priorität realisiert wird,  
 
 2.2 an der Fürstenbergschule (Hauptschule) die Jahrgangsstufe 5 umfasst. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0186/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
WatermaL@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0186/2006 
3. Der Rat stimmt zu, dass bei Genehmigung dur ch die Bezirksregierung Münster die räumli-
chen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb an der Droste-Hauptschule Ro-
xel und der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel (Förderschule) oder der Fürstenbergschule 
(Hauptsschule) geschaffen werden unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen in-
vestiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms “Initiative Zukunft 
Bildung und Betreuung (IZBB)” zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, die entsprechenden Raumprogramme zu erarbeiten. 
 
 
4. Der Rat stimmt zu, dass mit Aufnahme des Betriebes der erweiterten Ganztagsschule begin-
nend mit dem Schuljahr 2006/2007 in Relation zu den betreuten Schülerinnen und Schülern 
das notwendige städtische Personal für die Bereiche Hauswirtschaft und Sekretariat sowie 
Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. 
 
 Dafür werden im Stellenplan ab dem 01.08.2006 die nachfolgend aufgeführten Stellen einge-
richtet werden. Mit den steigenden Teilnehmerzahlen erhöht sich das Stellenvolumen. 
 
 4.1 Droste-Hauptschule und Augustin-Wibbelt-Schule Roxel 
  
Zeitpunkt EGr. 4 
(hausw. Gehil-
fin) 
Vermehrung EGr. 5 
(Sekretä-
rin) 
Vermehrung Gesamt 
 
Vermehrung 
 
01.08.2006 0,65 0,65 0,18 0,18 0,84 0,84 
01.08.2007 0,89 0,24 0,23 0,05 1,12 0,28 
01.08.2008 1,19 0,30 0,29 0,06 1,48 0,36 
01.08.2009 1,51 0,32 0,36 0,07 1,87 0,39 
01.08.2010 1,82 0,31 0,42 0,06 2,24 0,37 
01.08.2011 2,05 0,23 0,47 0,05 2,52 0,28 
01.08.2012 2,09 0,04 0,48 0,01 2,57 0,05 
 
  oder 
 
 4.2 Fürstenbergschule 
 
Zeitpunkt EGr. 4 
(hausw. Gehil-
fin) 
Vermehrung EGr. 5 
(Sekretä-
rin) 
Vermehrung Gesamt 
 
Vermehrung 
 
01.08.2006 0,44 0,44 0,14 0,14 0,58 0,58 
01.08.2007 0,61 0,17 0,17 0,03 0,78 0,20 
01.08.2008 0,83 0,22 0,22 0,05 1,05 0,27 
01.08.2009 1,01 0,18 0,26 0,04 1,27 0,22 
01.08.2010 1,22 0,21 0,30 0,04 1,52 0,25 
01.08.2011 1,40 0,18 0,34 0,04 1,74 0,22

- 3 - 
V/0186/2006 
Finanzierung: 
 
5. Für den laufenden Betrieb der erweiterten Ganztagsschulen sind nach Genehmigung durch 
die Bezirksregierung Münster durch den stufenweisen Ausbau der Ganztagsbetreuung fol-
gende Kosten zu finanzieren: 
 
 5.1 Droste-Hauptschule Roxel und Augustin-Wibbelt-Schule Roxel  
    
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Kosten €/Jahr 
Sekretariats-
stunden 
Sekretärin 
Kosten 
€/Jahr 
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten Gesamt
€/ Jahr 
2006 100 24,92 10.180 7,00 2.950 1.250 14.380
2007 163 34,21 28.190 8,89 7.900 3.790 39.880
2008 243 46,00 38.150 11,29 10.030 5.890 54.070
2009 326 58,24 49.740 13,78 12.560 8.330 70.630
2010 407 70,18 61.620 16,21 15.150 10.790 87.560
2011 467 79,03 72.020 18,01 17.350 12.960 102.330
2012 477 80,50 77.690 18,31 18.660 14.140 110.490
2013 477 80,50 78.560 18,31 18.890 14.310 111.760
 
Im Haushaltsjahr 2013 (Endausbaustufe) fallen dann bei unveränderten Teilnehmerzahlen 
Gesamtkosten i.H.v. voraussichtlich 111.760 € an. 
 
 An der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel soll der Ganztagsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 1 
bis 4 beginnen, so dass bei schrittweisem Ausbau der Ganztagsbetreuung der Endausbau 
erst 2013 stattfindet.  
 
 
 5.2 Fürstenbergschule 
 
       
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Kosten €/Jahr   
Sekretariats-
stunden 
Sekretärin 
Kosten 
€/Jahr 
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten Gesamt
€/ Jahr 
2006 45 16,81 6.890 5,35 2.300 560 9.750
2007 91 23,59 19.20 0 6,73 6.000 1.930 27.130
2008 148 31,99 26.380 8,44 7.510 3.440 37.330
2009 194 38,78 34.020 9,82 9.310 5.020 48.350
2010 249 46,88 41.260 11,47 10.890 6.510 58.660
2011 297 53,96 48.680 12,91 12.460 8.070 69.210
2012 297 53,96 52.630 12,91 13.380 8.910 74.920
 
Im Haushaltsjahr 2012 (Endausbaustufe) fallen dann bei unveränderten Teilnehmerzahlen 
Gesamtkosten i.H.v. voraussichtlich 74.920 € an.

- 4 - 
V/0186/2006 
 5.3  Der für die Personal- und Sachkosten ab dem Haushaltsjahr 2006 anfallende Mehrbe-
darf ist im städtischen Haushalt 2006 und im Finanz- und Investitionsplan 2005 bis 
2009 über entsprechende Veränderungsblätter zusätzlich bereitzustellen und steht 
aus finanzpolitischer Sicht dem Konsolidierungsziel der zweiten Stufe (nachhaltige 
Einsparung weitere 30 Mio. Euro) entgegen und führt zu weiteren nachhaltigen 
finanziellen Belastungen. 
 
  Im Falle, dass die Bezirksregierung Münster für die Fürstenbergschule (2. Priorität) 
entscheidet, reduzieren sich die Aufwendungen pro Haushaltsjahr gemäß der Über-
sicht lt. Ziffer 5.2. 
 
 
Investitionen: 
 
6. Für notwendige Investitionen im Rahmen der Umwandlung von Schulen in erweiterte Ganz-
tagsschulen werden im Haushaltsplan 2006, Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 - 
2009 Mittel wie folgt zusätzlich bereitgestellt: 
 
 1. Priorität 
 Umwandlung der Droste-Hauptschule Roxel und Augustin-Wibbelt-Schule Roxel in erweiter-
te Ganztagsschulen 
 
HHSt. 
Bezeichnung Jahr  Betrag Euro Bemerkung 
Einnahmen     
2150.360.1090.6 Zuw. Bund Einrichtung 
erweiterte Ganztagsschu-
len 
2006 50.000  
  2007 1.000.000  
  2008 1.970.000  
  gesamt 3.020.000  
Ausgaben     
2150.940.1090.4 Bauk. Einrichtung erweiter-
te Ganztagsschulen 
2006 200.000  
  2007 1.900.000  
  2008 533.340  
  gesamt 2.633.340  
2150.935.1090.7 Besch. Einrichtung erwei-
terte Ganztagsschulen 
2006 77.230  
  2007 150.000  
  2008 495.000  
  gesamt 722.230  
Ausgaben insgesamt 3.355.570  
Mehrbelastung im städt. Haushalt (Ausgaben abzügl. 
Einnahmen) 
335.570  
 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Investitionskosten bei einer Umwandlung der 
Fürstenbergschule anstelle der Droste-Hauptschule Roxel und der Augsustin-Wibbelt-Schule 
Roxel wie folgt reduzieren

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V/0186/2006 
 2. Priorität 
 Umwandlung der Fürstenbergschule in eine erweiterte Ganztagsschule 
 
HHSt. Bezeichnun
g Jahr  Betrag Bemerkung 
Einnahmen     
2150.360.1090.6 Zuw. Bund Einrichtung 
erweiterte Ganztagsschu-
len 
2006 27.500  
  2007 450.000  
  2008 1.110.000  
  gesamt 1.587.500  
Ausgaben     
2150.940.1090.4 Bauk. Einrichtung erweiter-
te Ganztagsschulen 
2006 100.000  
  2007 900.000  
  2008 388.890  
  gesamt 1.388.890  
2150.935.1090.7 Besch. Einrichtung erwei-
terte Ganztagsschulen 
2006 50.000  
  2007 50.000  
  2008 275.000  
  gesamt 375.000  
Ausgaben insgesamt 1.763.890  
Mehrbelastung im städt. Haushalt (Ausgaben abzügl. 
Einnahmen) 
176.390  
 
 Für die Umwandlung der Schulen in erweiterte Ganztagsschulen werden über den notwendi-
gen 10 %igen Eigenanteil hinaus keine zusätzlichen kommunalen Investitionsmittel bereitge-
stellt. 
 
 Die notwendigen Veränderungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2006 werden von der Verwal-
tung gefertigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Mehrkosten sowohl die Ver-
schuldung erhöhen als auch den Verwaltungshaushalt durch Zinszahlungen nachhal-
tig und dauerhaft belasten.

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V/0186/2006 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
 Der Ausbau des Ganztagsangebotes ist laut Runderlass des Ministeriums für Schule und 
Weiterbildung vom 25.01.2006 ein zentraler Teil der “Qualitätsoffensive Hauptschule” zur Er-
neuerung und Stärkung der Hauptschulen. 
 
 Im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule stellt das Land nach Maßgabe des Haus-
halts aufbauend bis 2012 Mittel für die Einrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsange-
bote an Hauptschulen bereit. Darüber hinaus öffnet das Land die Mittel aus dem Bundespro-
gramm “Initiative Bildung und Betreuung (IZBB) ” für investive Maßnahmen der Schulträger. 
Diese Regelungen entsprechen im wesentlichen den Zuschussbestimmungen “Offene Ganz-
tagsschule im Primarbereich”. 
 
 Bewerben können sich alle Hauptschulen, die voraussichtlich dauerhaft eine gesicherte 
Schulgröße mit mindestens zwei Parallelklassen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 haben. 
 
 Vorrangig sollen Hauptschulen berücksichtigt werden, die ihren Bildungsauftrag unter be-
sonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Indikatoren dafür sind insbesondere: 
 
• ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshin-
tergrund 
 
• besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort 
 
• ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individu-
ellem Förderbedarf, der sich z. B. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Ab-
gängern ohne Schulabschluss oder Zahl der Hilfen zur Erziehung niederschlägt. 
 
 Darüber hinaus können nach Erlass aber auch Schulen berücksichtigt werden, die die ge-
nannten Indikatoren nicht ausgeprägt aufweisen, die jedoch unter dem Aspekt der individuel-
len Förderung zum Beispiel vorbildhafte Konzepte für Nachmittagsangebote oder besondere 
pädagogische Konzepte zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund entwickelt und 
umgesetzt haben. 
 
 Wichtiger Kernpunkt für die Dimension des Ausbauprogramms ist die Vorgabe des Landes, 
wonach das Ganztagsangebot für alle Jahrgangsstufen der Schule verbindlich ist; d. h. 
nach stufenweisem Beginn mit der Jahrgangsstufe 5 nehmen im Endausbau alle Schülerin-
nen und Schüler einer Schule am Ganztagsbetrieb teil. 
 
 Im Verwaltungsgespräch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung am 29.11.2005 bei 
der Bezirksregierung Münster ist ausdrücklich erwähnt worden, dass trotz der Schwerpunkt-
setzung Hauptschulen auch einzelne Förderschulen umgewandelt werden können. Dies 
spiegelt sich in Formulierungen der aktuellen Erlasse wider.

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V/0186/2006 
2. Verfahren 
 
 Laut. Runderlass vom 25.01.2006 muss der Antrag für Schulen, die den Ganztagsbetrieb ab 
dem 01.08.2006 aufnehmen wollen, bis zum 15.03.2006 bei der Bezirksregierung eingegan-
gen sein. Dieser Termin ist zwingend einzuhalten. Antragsteller ist der jeweilige Schulträger. 
 
 Der Antrag erfordert einen Beschluss des Schulträgers nach § 81 II und III des Schulgeset-
zes Nordrhein-Westfalen (SchulG NW) und muss über die Bestimmungen des SchulG NW 
hinaus enthalten : 
 
• die verbindliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkte die räumlichen, 
ggf. personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Ganztagsbe-
triebs gegeben sind  
 
• die verbindliche Erklärung des Schulträgers und der Schule, zu welchem Zeitpunkt der 
Ausbau des Ganztagsbetriebs begonnen wird 
 
• das Ganztagskonzept der Schule mit einer verbindlichen Zeitplanung zur Umsetzung. 
 
 Die Bezirksregierung prüft und bewertet die Anträge der Schulträger unter schulaufsichtli-
chen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der im Erlass vom 25.01.2006 genannten 
Kriterien und erstellt eine Rangfolge der Bewerbungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die 
Genehmigungen werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung 
erteilt. 
 
 Der enge Terminrahmen zwischen der Veröffentlichung des Erlasses am 25.01.2006 und 
dem Antragszeitpunkt 15.03.2006 bringt erhebliche Probleme mit sich, da einerseits die Be-
teiligung und Entscheidungsfindung in den Gremien der jeweiligen Schule stattfinden muss, 
andererseits auch das Votum des Rates einzuholen ist. 
 In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ist dieser fachliche Klärungsprozess mit dem 
formalen parlamentarischen Beratungsverfahren bis zum Antragstermin 15.03.2006 nicht 
umzusetzen. 
 
 Zum 15.03.2006 wird daher die Stadt Münster einen Antrag auf Einrichtung des erweiterten 
Ganztagsbetriebes bei der Bezirksregierung Münster für das Schuljahr 2006/2007 stellen. 
Dieser Antrag umfasst zwei Hauptschulen und eine Förderschule. Erste Priorität haben die 
Droste-Hauptschule Roxel und die benachbarte Augustin-Wibbelt-Schule Roxel (Förderschu-
le). Zweite Priorität hat die Fürstenbergschule (Hauptschule) im Stadtbezirk Mitte. 
 
 Da die nächste Beratungskette der zuständigen parlamentarischen Gremien erst mit der Sit-
zung des Rates am 05.04.2006 endet, steht dieser Antrag an die Bezirksregierung unter dem 
Vorbehalt der (späteren) parlamentarischen Zustimmung. In der Sitzung des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung am 14.03.2006 besteht Gelegenheit, vor Antragstellung bei der 
Bezirksregierung Münster die Entscheidungsvorschläge fachlich zu diskutieren. 
 
 Abweichend von der “Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksver-
tretungen der Stadt Münster” vom 29.06.2005 kann wegen der äußersten Dringlichkeit keine 
Beteiligung weiterer parlamentarischer Gremien erfolgen. 
 Wenn die Stadt Münster zum 01.08.2006 mit erweiterten Ganztagsplätzen starten will, lässt 
die vorgegebene Zeitschiene des Landes keine Alternative zu.

- 8 - 
V/0186/2006 
 2.1 Beteiligung der Schulkonferenzen im Rahmen der Mitwirkung in der Schule nach 
§ 65 SchulG NW 
 
  Die Schulkonferenzen der im Beschlussvorschlag genannten Hauptschulen sowie der 
Förderschule wurden beteiligt und haben der Einrichtung des Ganztagsbetriebs ab 
dem 01.08.2006 zugestimmt.  
 
 2.2 Genehmigungspflicht nach § 81 III SchulG NW 
 
  Als Änderungen bestehender Schulen im Sinne des § 81 II SchulG NW bedarf die Ent-
scheidung des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtbehörde 
(hier: Bezirksregierung Münster). 
 
 2.3 Zuständigkeit des Rates  
 
  Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 I der Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NW). 
 
 
3. Kernpunkte des erweiterten Ganztagsschulbetriebes 
 
 Als zentrale Ziele des Auf- und Ausbaus der Ganztagsangebote an Hauptschulen werden in 
den vorliegenden Erlassen  
 
• “Qualitätsoffensive Hauptschule / Aus bau des Ganztagsangebots an Hauptschulen; 
hier: Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs/ Zuweisung und Verwendung 
des Ganztagszuschlags”  
 (Runderlass des MSW NRW vom 25.01.2006 -53-6.03.13-35734-1) 
 
• “Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I / Neue erweiterte 
Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen”  
 (Runderlass des MSW NRW vom 25.01.2006 -53-6.03.13-35734-2) 
 
 folgende Eckpunkte genannt : 
 
• die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förde-
rung der Stärken und den Ausgleich von Lernrückständen insbesondere von Lern-
schwächeren 
 
• der Ausgleich von Benachteiligungen von Schülerinnen und Schüler aus bildungsfer-
nen Milieus 
 
• die Verbesserung der  Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Ab-
schluss der Sekundarstufe I 
 
• die Förderung der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familienarbeit durch verlässliche 
Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag und am Nachmittag. 
 
 
 Ganztagsschulen tragen nach Intention der Landesregierung dazu insbesondere bei durch 
 
• eine sinnvolle rhythmisierte Verteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den 
Nachmittag, die erfolgreiches Lernen unterstützt

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V/0186/2006 
 
• bedarfsgerechte Förderkonzepte und -angebote zur Stärkung fachlicher und überfach-
licher Kompetenzen und der Persönlichkeitsbildung 
 
• Förderung der Schülerinteressen durch zusätzliche fachbezogene oder fächerübergrei-
fende Lernangebote 
 
• die Schaffung zusätzlicher Lernzugänge und Bildungsangebote, z.B. durch gestalteri-
sche, handwerkliche, experimentelle, musische und sportliche Arbeitsgemeinschaften 
 
• Hausaufgabenhilfen und Schaffung von Möglichkeiten zum Üben und Entwickeln der 
Fähigkeiten zum selbstständigen Lernen und Gestalten 
 
• eine frühzeitige Orientierung auf Aspekte der Berufs- und Ausbildungsreife. 
 
 
 3.1  Rahmenbedingungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb  
 
  Der Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten an Haupt- und Förderschulen setzt bei 
den dargestellten Anforderungen voraus, dass Land, Kommunen und Schulen ihre je-
weiligen Ressourcen einbringen. 
 
 3.1.1  Ganztagskonzepte der Schulen 
 
  Von den Schulen sind Ganztagskonzepte als wesentliche und integrierte Bestandteile 
des Schulprogramms zu entwerfen, die von der Schulkonferenz zu beschließen sind. 
Soweit Belange des Schulträgers berührt sind, ist zuvor das Einvernehmen herzustel-
len
.   
 
 3.1.2  Personal im Ganztagsbetrieb 
 
  Vom Land wird ein Ganztagszuschlag für zusätzliche Lehrkräfte im Umfang von 30 % 
der Grundstellenzahl zur Verfügung gestellt, der bis zu einem Drittel (10 %-Punkte) für 
freie und besetzbare Stellen im Gegenwert von 51.000 Euro je Stelle und Jahr “kapita-
lisiert” werden kann. Von den kapitalisierten Beträgen können pädagogische Angebote 
zur Unterstützung und Ergänzung des Unterrichts finanziert werden. 
 
 3.1.3  Sachausstattung 
 
  Vom Schulträger ist die Sachausstattung vorzuhalten. Dazu gehört : 
 
• die Sicherstellung der Nutzung von Unterrichts- und Fachräumen der Schule ein-
schließlich der Sporthallen bis mindestens 16.00 Uhr 
  
• über den Unterrichtsbedarf einer Halbtagsschule hinaus sind für eine Ganztags-
schule zusätzliche Räume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesonde-
re für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Grup-
penarbeit vorzusehen (siehe Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogram-
men für allgemein bildende Schulen und Förderschulen - BASS 10 - 21 Nr. 1) 
 
• die Bereitstellung zusätzlicher Ausstattung und zusätzlicher Räume für besonde-
re fachliche Schülerinteressen

- 10 - 
V/0186/2006 
 
• den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines Mittagessens oder eines 
Mittagsimbisses zu bieten. Die Räumlichkeiten dazu einschließlich der Sach- und 
Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten hat der Schulträger zu 
stellen, die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahl-
zeiten. 
 
  Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen kann der Schulträger auf Antrag Zuwen-
dungen im Rahmen des Bundesprogramms “Initiative Zukunft, Bildung und Betreuung 
(IZBB)” erhalten. Die Bedingungen und das Verfahren sind durch eine am 26.01.2006 
veröffentlichte Änderung des Runderlasses “Zuwendungen für Investitionen und Aus-
stattung in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich” vom 12.05.2003 geregelt.  
 
 
4.  Auswahl der Schulen für den erweiterten Ganztagsbetrieb 
 
 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat zur Umwandlung von Hauptschulen in “ech-
te” Ganztagsschulen eine Zielgröße von 50.000 vollwertigen Ganztagsplätzen in Hauptschu-
len angegeben, die bis zum Jahr 2012 geschaffen und finanziert werden sollen. Bei landes-
weit rund 740 vorhandenen Hauptschulen mit einer durchschnittlichen Schülerzahl von 382 
pro Hauptschule können bis zum Jahr 2012 rund 130 Hauptschulen (ca. 18 %) in “echte” 
Ganztagsschulen umgewandelt werden. Antragsberechtigt sind die rund 400 Gemeinden 
und kreisfreien Städte als öffentliche Schulträger sowie private Schulträger. 
 
 Nach aktuellen Informationen der Bezirksregierung stehen dem Schulträger Stadt Münster 
nur begrenzte Platzkontingente für das neue Schuljahr zur Verfügung stehen. Bezogen auf 
die Gesamtzahl von 3027 Hauptschülern in der Stadt Münster werden 352 Ganztagsplätze 
(= 6,6 % gemessen an der Gesamtschülerzahl des Landes) genannt. Dies entspricht in etwa 
den Schulgrößen der jetzigen Halbtagshauptschulen Droste-Hauptschule Roxel (384), Fürs-
tenbergschule (397) und Hauptschule Wolbeck ( 382). Die Hauptschule Hiltrup ist mit 568 
Schülerinnen und Schülern dem gegenüber deutlich größer. 
 
 Denkbar wäre auch die Einbeziehung der vier Hauptschulen in Münster, die zur Zeit in An-
gebotsform Ganztagsplätze anbieten. Dies sind die Geistschule, die Hauptschule Coerde, 
die Waldschule Kinderhaus und die Wartburgschule. Da diese Schulen bereits über einen 20 
%igen Stellenzuschlag bei der Lehrerversorgung verfügen, werden bei diesen Schulen die 
Schülerzahlen jeweils nur zu einem Drittel angerechnet. Dies ergibt sich durch den Vergleich 
mit dem 30 %igen Zuschlag bei der erweiterten Ganztagsschule. Nach aktuellem Stand kön-
nen diese Ganztagsplätze in Angebotsform ohne Einschränkung fortgeführt werden. Intenti-
on der Verwaltung ist daher, das Angebot insgesamt stärker auszuweiten und die Zahl der 
Schulstandorte zu erhöhen.  
 Die jetzigen Hauptschulen mit Ganztagsplätzen in Angebotsform sollen daher in dieser Pha-
se nicht in die Antragstellung einbezogen werden.

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V/0186/2006 
 
Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Hauptschulen  
im Schuljahr 2005/2006       
        
Lfd. 
Nr. 
Schule Gesamt- 
schülerzahl 
Spät- 
aussiedler 
Ausländer Schüler/innen mit  
Migrationshintergrund 
Anzahl 
Schüler/innen mit  
Migrationshintergrund 
Anteil  
1 Droste-Hauptschule Roxel 384 15 39 54 14,06 % 
2 Fürstenbergschule 397 104 52 156 39,29 % 
3 Geistschule 407 12 215 227 55,77 % 
4 Hauptschule Coerde 273 56 57 113 41,39 % 
5 Hauptschule Hiltrup 568 64 97 161 28,35 % 
6 Hauptschule Wolbeck 382 31 75 106 27,75 % 
7 Waldschule Kinderhaus 330 61 77 138 41,82 % 
8 Wartburgschule 286 18 58 76 26,57 % 
 Summe 3.027 361 670 1.031 34,06 % 
 
In Fettschrift: Hauptschulen mit Ganztagsplätzen in Angebotsform 
 
 Bei der Betrachtung der quantitativen (Platzzahl) und qualitativen (Indikatoren) Elemente 
würde die Fürstenbergschule in einem hohen Maße Übereinsti mmung erzielen. Allerdings 
ist die räumliche / bauliche Situation sehr schwierig. Das Schulgebäude steht unter Denk-
malschutz und die Grundstücksverhältnisse sind sehr beengt.  
 
 Eine Alternative stellt die Droste-Hauptschule Roxel dar und dies aus zwei Gründen.  
 
 Zum einen arbeiten die Hauptschule als auch die benachbarte Förderschule Augustin-
Wibbelt-Schule Roxel an einer verstärkten Kooperation. Die Förderschule mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen hat im Schuljahr 2005/2006 163 Schülerinnen und Schülern und eben-
falls starkes Interesse, als erweiterte Ganztagsschule zu arbeiten. Nach dem Runderlass 
und den Zusatzinformationen der Bezirksregierung ist dies im Einzelfall auch möglich. Zur-
zeit werden in Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster die rechtlichen Rahmenbedin-
gungen geklärt. Von den 163 Schülerinnen und Schülern sind 5 Spätaussiedler und 60 Aus-
länder. Daraus ergibt sich ein prozentualer Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migra-
tionshintergrund von insgesamt 39,88 %.  Diese Kooperation verspricht unter fachlichen As-
pekten interessante Perspektiven und erscheint daher unter diesem Gesichtspunkt auch un-
ter Einbeziehung der genannten zentralen Entscheidungsindikatoren förderfähig.  
 
 Zum anderen könnten anstehende Baumaßnahmen zur Umsetzung des jeweiligen Muster-
raumprogramms in beiden Schulen passgenau verknüpft werden mit den notwendigen Er-
weiterungen für die Ganztagsbetreuung.  
 
 Die “Überschreitung” des im Vorfeld genannten Platzkontingentes von 352 um die Schülerin-
nen und Schüler der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel ist abschließend durch die Bezirksregie-
rung Münster zu werten und zu entscheiden. Die Informationen im Vorfeld lassen hier aber 
Chancen erkennen. 
 Die Kombination von pädagogischen und baulichen Aspekten ist der Hauptgrund, eine An-
tragstellung für die Droste-Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel zu fa-
vorisieren und die Fürstenbergschule mit der Priorität 2 zu setzen. 
 
 Dies hätte gleichzeitig den Vorteil, dass je nach Gewichtung der Indikatoren durch die Be-
zirksregierung Münster mindestens eine Hauptschule den Zuschlag erhalten müsste.

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V/0186/2006 
 Umgekehrt könnte die Stadt Münster bei Nichtausschöpfung der Platzkontingente durch an-
dere Kommunen von diesen Überhängen eventuell profitieren und eine Bewilligung für alle 
drei Antragsschulen erhalten. In diesem Fall müsste aber über eine separate Ratsentschei-
dung die Zustimmung für weitere anteilige kommunale Finanzbelastungen eingeholt werden. 
 
 Alle drei Schulen, für die laut Ziffer 1 des Beschlussvorschlages ein Antrag auf Einrichtung 
des erweiterten Ganztagsbetriebes gestellt wurde, haben ihre Ganztagskonzepte Anfang 
März vorgelegt. Die Konzepte enthalten jeweils Planungen für Aufnahme und den Aufbau 
des Ganztagsbetriebs. 
 
 Alle Schulen verfügen über organisatorische Grundvoraussetzungen für schulische Betreu-
ungsangebote und Vernetzungsprojekte. Sie verfügen damit über wertvolle Erfahrungen und 
ein Netzwerk von Kooperationspartnern, welche bei der Konzeption und Durchführung eines 
erweiterten Ganztagsbetriebs eingesetzt werden können.  
 
 Die Grundbedingungen für einen kurzfristigen Einstieg in den erweiterten Ganztagsbetrieb 
sind gegeben. Der erweiterte Ganztagsbetrieb kann zu Beginn der Aufbauphase in den vor-
handenen Schulräumen durchgeführt werden.  
 Die in den Erlassen genannten Voraussetzungen werden von den Schulen grundsätzlich 
erfüllt, so dass ein Antrag zur Einrichtung und eine kurzfristige Aufnahme des erweiterten 
Ganztagsbetriebs im beschriebenen Rahmen möglich ist.  
 
 
5. Finanzielle Auswirkungen 
 
 Mit der Sicherstellung der personellen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb im Umfang 
eines Stellenzuschlags von 30 % wird ein erheblicher Teil der finanziellen Aufwendung vom 
Land Nordrhein-Westfalen getragen. 
 
 Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Münster als Schulträger liegen im Bereich der 
personellen und sächlichen Voraussetzungen. Es müssen folgende dem Grunde nach er-
kennbare Aufwendungen kalkuliert und finanziert werden: 
 
• zusätzliche Personalkosten (z. B. durch zusätzliche Organisationsaufgaben in den 
Schulsekretariaten; durch Arbeitszeiten im Bereich Hauswirtschaft) 
 
• zusätzliche Sachkosten  
 
• Investitionskosten für bauliche Veränderungen und Erweiterungen des Raumpro-
gramms für den erweiterten Ganztagsbetrieb (z.B. Mensa, zusätzliche Fachraumaus-
stattung, Freizeit- und Aufenthaltsbereiche, Lehrkräftearbeitsräume usw.) 
 
 Im Falle einer Genehmigung wird der erweiterte Ganztagsbetrieb vom 01.08.2006 an mit 
mittelfristiger Perspektive jahrgangsweise aufgebaut und umfasst im Jahr 2006 bei den 
Hauptschulen maximal die Jahrgangsstufe 5 und bei der Förderschule die Jahrgänge 1 - 4. 
Die im Haushaltsjahr 2006 zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen sind daher deutlich 
geringer als bei späterem Vollbetrieb. 
 
 Bei der Kalkulation wurde zu Grunde gelegt, dass als kommunale Mehrbelastung nur die 
Kosten für folgendes städtisches Personal gerechnet werden: 
 
• Hauswirtschaft 
 
• Sekretariatsstunden Ganztag 
 
• Sachkosten.

- 13 - 
V/0186/2006 
 Wenn die erweiterten Ganztagsschulen auf der kommunalen Seite  den bestehenden Ganz-
tagshauptschulen gleichgestellt werden sollen, müssten über die vorgenannten städtischen 
Personalressourcen hinaus pro Hauptschule 
 
• 2 Sozialpädagogen/innen mit halber Stundenzahl 
• Budget für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten 
 
zur Verfügung gestellt werden. Durch den Stellenzuschlag von 30 % auf Landesseite ist dies 
in hohen Maße kompensiert und daher nicht für den kommunalen Haushalt berücksichtigt 
worden. 
 
 Nachfolgend sind noch einmal die tabellarischen Übersichten aufgeführt, aus der je nach 
Genehmigung durch die Bezirksregier ung Münster die jährlichen laufenden Aufwendungen 
ablesbar sind: 
 
            Droste Hauptschule Roxel und Augustin-Wibbelt-Schule 
 
Jahr Teil-
nehmer 
hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehilfin 
Kosten €/Jahr 
Sekretariats-
stunden 
Sekretärin 
Kosten 
€/Jahr 
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten Gesamt
€/ Jahr 
2006 100 24,92 10.180 7,00 2.950 1.250 14.380
2007 163 34,21 28.190 8,89 7.900 3.790 39.880
2008 243 46,00 38.150 11,29 10.030 5.890 54.070
2009 326 58,24 49.740 13,78 12.560 8.330 70.630
2010 407 70,18 61.620 16,21 15.150 10.790 87.560
2011 467 79,03 72.020 18,01 17.350 12.960 102.330
2012 477 80,50 77.690 18,31 18.660 14.140 110.490
2013 477 80,50 78.560 18,31 18.890 14.310 111.760
 
 oder 
 
 Fürstenbergschule       
Jahr Teilnehmer hausw. 
Gehilfin 
Stunden 
hausw. Gehil-
fin Kosten 
€/Jahr   
Sekretariats-
stunden 
Sekretärin 
Kosten 
€/Jahr 
Sachkosten  
(30€/Kind) 
Kosten Gesamt
€/ Jahr 
2006 45 16,81 6.890 5,35 2.300 560 9.750
2007 91 23,59 19.20 0 6,73 6.000 1.930 27.130
2008 148 31,99 26.38 0 8,44 7.510 3.440 37.330
2009 194 38,78 34.02 0 9,82 9.310 5.020 48.350
2010 249 46,88 41.260 11,47 10.890 6.510 58.660
2011 297 53,96 48.680 12,91 12.460 8.070 69.210
2012 297 53,96 52.630 12,91 13.380 8.910 74.920
 
 
 Da bei der Augustin-Wibbelt-Schule die Primarstufe in den Ganztagsbetrieb eingebunden 
werden soll, ist die schrittweise Einbindung aller Jahrgangsstufen erst komplett 2013 abge-
schlossen.

- 14 - 
V/0186/2006 
 Bei der Kalkulation der zusätzlichen kommunalen Aufwendungen sind auch die perspektivi-
schen Schülerzahlen eingeflossen, sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für die 
notwendigen Investitionen. Für die Berechnung der abrufbaren Bundesmittel für das umzu-
setzende Raumprogramm an der Droste-Hauptschule Roxel und der Augustin-Wibbelt-
Schule Roxel wurde auf die prognostizierte Schülerzahl für den geplanten Fertigstellungs-
zeitraum Schuljahr 2007/2008 abgestellt. 
 
 Danach werden die Schülerzahlen an der Dr oste-Hauptschule Roxel von zurzeit 384 Schüle-
rinnen und Schüler zurückgehen auf 338 Schülerinnen und Schüler. Die Schülerzahl an der 
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel wird mit 163 Schülerinnen und Schülern 2007/2008 perspek-
tivisches identisch bleiben. 
 
 Bei der Fürstenbergschule werden sich die Schülerzahlen laut Prognose von 397 Schülerin-
nen und Schülern im Schuljahr 2005/2006 auf 341 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 
2007/2008 verändern. 
 
 Voraussetzung für die Finanzierung der Investitionen ist, dass seitens des Landes Zuwen-
dungen im Rahmen des Bundesprogramms “Initi ative Zukunft und Bildung (IZBB)” gewährt 
werden. Die Landesregierung hat durch eine am 26.01.2006 veröffentlichte Änderung des 
Runderlasses “Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in offenen Ganztagsschulen 
im Primarbereich” vom 12.05.2003 den Weg zur Beantragung von IZBB-Mittel für investive 
Maßnahmen an erweiterten Ganztagshaupt- und Förderschulen geöffnet.  
 
 Der geänderte Erlass sieht - analog zum Program m “Offene Ganztagsgrundschulen im Pri-
marbereich” - eine Förderung in Höhe von 90 % der Gesamtkosten investiver Maßnahmen 
unter Berücksichtigung von Festbeträgen vor. Gefördert werden
 
 
• Baumaßnahmen (Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von für den erweiterten 
Ganztagsbetrieb geeigneten Räumen aller Art) bis zu einem Festbetrag von 80.000 € 
 
• Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu einem Festbetrag 
von 25.000 € 
 
• Renovierung von geeigneten Räumen und Herrichtung und Ausstattung des Schul-
grundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke bis zu einem Festbetrag  
von 10.000 €. 
 
 Die Festbeträge werden an Hauptschulen für je 20 betreute Schülerinnen und Schüler und 
an Förderschulen für je 12 betreute Schülerinnen und Schüler gewährt. Bei mehr als 200 
Schülerinnen und Schülern reduzieren sich die Beträge auf 40.000 Euro für Baumaßnah-
men, 12.500 Euro für Ersteinrichtung usw. und 10.000 Euro für Renovierung usw. 
 
 Der Schulträger hat einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu tragen.  
 
 Der Höchstbetrag der Gesamtzuwendung ist von der tatsächlichen Schülerzahl der jeweili-
gen Haupt- und Förderschule abhängig. Er beträgt maximal 2,4 Mio. € für eine Hauptschule, 
die bisher in Halbtagsform geführt wird.  
 
 Weder die Droste-Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel noch die Fürs-
tenbergschule verfügen über ausreichende Raumkapazitäten zur Organisation des Ganz-
tagsbetriebes. Es ist deshalb erforderlich, die notwendigen räumlichen Voraussetzungen 
durch Neubau von Küchen und Speiseräumen sowie zusätzlichen Räumen für die Ganz-
tagsbetreuung (z.B. Spiel-, Musik- und Aufenthaltsräume) zu schaffen.

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V/0186/2006 
 Lediglich für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Gebäudeerweiterungen ist die Or-
ganisation der Mittagsverpflegung und Betreuung in den vorhandenen Räumlichkeiten mög-
lich, zumal der Ganztagsbetrieb aufbauend mit dem Jahrgang 5 an den Hauptschulen bzw. 
den Jahrgängen 1 - 4 an der Förderschule beginnen wird. 
 
 Das zu erstellende Raumprogramm muss sich sowohl an den Bedarfen der Schulen als auch 
an den Kosten orientieren. Aus finanziellen Gründen werden über den zu erbringenden 10 
%igen Eigenanteil der Stadt keine weiteren kommunalen Investitionsmittel bereitgestellt.  
 
 Wie unter Ziffer 3.1.3 bereits ausgeführt, können zur Finanzierung der Investitionen seitens 
des Landes Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms “Zukunft Bildung und Betreu-
ung” gewährt werden. Die Investitionen sind nach dem Erlass bis zum 31.08.2008 durchzu-
führen.  
 
 Für die Droste-Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel beträgt der Maxi-
malbetrag der möglichen Zuwendung unter Zugrundelegung der für das Schuljahr 2007/08 
prognostizierten Schülerzahlen 3.020.000 €. Der Schulträger hat einen Eigenanteil in Höhe 
von 10 % der Gesamtkosten zu tragen. Es ergeben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 
3.355.570 €. 
 
 Aufgrund der angestrebten Kooperation der beiden Schulen ist beabsichtigt, eine gemein-
same Mensa zu errichten. Darüber hinaus müssen für beide Schulen zusätzliche Räume für 
die Ganztagsbetreuung geschaffen werden. Die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten sowie 
die Einbindung in die zz. anstehenden Baumaßnahmen an beiden Schulen wird derzeit ge-
prüft. 
 
 Für die Fürstenbergschule errechnet sich auf der Grundlage der für das Schuljahr 2007/08 
prognostizierten Schülerzahl eine Bundeszuwendung in Höhe von 1.587.500 €. Unter Be-
rücksichtigung des zu erbringenden städt. Eigenanteils ergeben sich Gesamtkosten in Höhe 
von 1.763.890 €.  
 
 Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 08.06.2005 das Raumprogramm zum 
Ausbau der Droste-Hauptschule Roxel zur 3-Zügigkeit beschlossen. Am 01.12.2005 hat die 
Bezirksvertretung West die Zustimmung zur Planung erteilt.  
 
 Die Beschlussvorlage zur Erweiterung der Augustin-Wibbelt-Schule Roxel befindet sich zur 
Zeit im Beratungsgang (Vorlage 1070/2005). Der Beschluss soll in der Sitzung des Haupt-
ausschusses am 29.03.2006 herbeigeführt werden. Bei der Planung sollen Räume für einen 
Ganztagsbereich berücksichtigt werden. 
 
 Für beide Maßnahmen stehen Investitionsmittel von insgesamt 6.981.500 Euro in den Haus-
haltsjahren bis 2008 bereit. Gerade unter den Aspekten von Mittagsverpflegung, aber auch 
Betreuungsbereichen sind hier wirtschaftliche Synergieeffekte für die eng zusammenliegen-
den Schulen denkbar. Perspektivisch ist hierbei auch die Realschule Roxel mit zu betrach-
ten. 
 
 
6. Perspektiven für die Einführung des erweiterten Ganztagsbetriebs an weiteren Haupt-
schulen der Stadt Münster 
 
 Die Einführung des erweiterten Ganztagsbetriebes stößt bei den Hauptschulen der Stadt 
Münster auf großes Interesse. Bei vorhandenen Platzkontingenten seitens der Bezirksregie-
rung Münster und entsprechenden, zusätzlichen kommunalen Finanzressourcen würde nach 
der Interessenlage der  Hauptschulen bereits zum nächsten Schuljahr 2006/2007 ein flä-
chendeckendes Angebot an erweiterten Ganztagshauptschulen zur Verfügung stehen. Dies 
wäre auch bildungspolitisch zu begrüßen.

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V/0186/2006 
 
 Sowohl durch die Begrenzung auf der Landesseit e als auch durch die Konsolidierungsvor-
gaben auf städtischer Seite ist ein schneller, alle Standorte einbeziehender Ausbau nicht 
möglich. 
 
 Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist daher für den Bereich der Hauptschulen nach 
den erfolgten Prioritätensetzungen Droste-Hauptschule Roxel und Fürstenbergschule ein 
Konzept zu entwickeln, nach welchen Kriterien der weitere Ausbau planerisch zu entwickeln 
ist und welche Finanzressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden können. 
 
 In der Perspektive sollen alle Hauptschulen zu erweiterten Ganztagsschulen weiter entwi-
ckelt werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (8)

14.03.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2006 Sitzung
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (1)

  • Kinderhaus 330

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0186/2006
Typ
Vorlage
Datum
09.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37