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Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - Im Forst Köln Poll

Mitteilung BV 0876/2017 vom 21.03.2017

Stand: Am 28.03.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/1 Vorlagen-Nummer 0876/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - Im Forst Köln Poll hier: Antrag der Bezirksvertretung Porz aus der Sitzung vom 14.06.2016, TOP 6.15 „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, die Durchfahrt der Straße Baumschu- lenweg von der Straße Im Forst in Höhe der KVB HST Baumschulenweg zu sperren, gleichzeitig das Verbot der Einfahrt vom Poller Holzweg in den Baumschulenweg aufzuheben.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - Im Forst eine Durchgangsverkehr-Zählung vorgeschlagen. Da diese Zählungen an externe Ingenieur- büros vergeben werden und kostenintensiv sind, hat die Verwaltung zunächst eine Querschnittsmes- sung am Baumschulenweg durchgeführt, um die aktuelle Belastung der Strecke zu ermitteln. Der Baumschulenweg ist eine Anliegerstraße. Entsprechend dem Ausbau der Straße mit beidseitigem Gehweg und Parkmöglichkeiten wird für diese Kategorie von Anliegerstraßen (AS 3) laut „Empfehlun- gen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ ein Spitzenstundenwert von 120-200 Fahrzeugen an- gesetzt. Falls die Strecke von Durchgangsverkehr belastet ist, sollte das auf dem nördlichsten Abschnitt des Baumschulenwegs (Einbahnstraße) festzustellen sein. Auf dem untersuchten Straßenabschnitt zwi- schen „Grüner Anger“ und „Poller Holzweg“ fuhren innerhalb von 24 Stunden 568 KFZ, in der Spit- zenstunde von 7:00 bis 8:00 Uhr konnten dort 64 Fahrzeuge gezählt werden. Diese Ergebnisse sind so niedrig, dass nicht von einer Belastung durch Schleich- oder Durchgangsverkehre gesprochen werden kann. Eine Durchgangsverkehr-Zählung mit Kennzeichenerfassung ist daher unwirtschaftlich. Ein weiterer Verkehrsberuhigungsbedarf lässt sich anhand der gemessenen Belastung nicht feststel- len.

Beratungsverlauf

  1. 28.03.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 6.12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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