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0876/2017

Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - Im Forst Köln Poll

Mitteilung BV 21.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 28.03.2017, TOP 6.12.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1993 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0876/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 
 
Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - Im Forst Köln Poll 
hier: Antrag der Bezirksvertretung Porz aus der Sitzung vom 14.06.2016, TOP 6.15 
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, die Durchfahrt der Straße Baumschu-
lenweg von der Straße Im Forst in Höhe der KVB HST Baumschulenweg zu sperren, gleichzeitig das 
Verbot der Einfahrt vom Poller Holzweg in den Baumschulenweg aufzuheben.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der Siedlung Baumschulenweg - 
Im Forst eine Durchgangsverkehr-Zählung vorgeschlagen. Da diese Zählungen an externe Ingenieur-
büros vergeben werden und kostenintensiv sind, hat die Verwaltung zunächst eine Querschnittsmes-
sung am Baumschulenweg durchgeführt, um die aktuelle Belastung der Strecke zu ermitteln. Der 
Baumschulenweg ist eine Anliegerstraße. Entsprechend dem Ausbau der Straße mit beidseitigem 
Gehweg und Parkmöglichkeiten wird für diese Kategorie von Anliegerstraßen (AS 3) laut „Empfehlun-
gen für die Anlage von Erschließungsstraßen“ ein Spitzenstundenwert von 120-200 Fahrzeugen an-
gesetzt.  
Falls die Strecke von Durchgangsverkehr belastet ist, sollte das auf dem nördlichsten Abschnitt des 
Baumschulenwegs (Einbahnstraße) festzustellen sein. Auf dem untersuchten Straßenabschnitt zwi-
schen „Grüner Anger“ und „Poller Holzweg“ fuhren innerhalb von 24 Stunden 568 KFZ, in der Spit-
zenstunde von 7:00 bis 8:00 Uhr konnten dort 64 Fahrzeuge gezählt werden. Diese Ergebnisse sind 
so niedrig, dass nicht von einer Belastung durch Schleich- oder Durchgangsverkehre gesprochen 
werden kann. Eine Durchgangsverkehr-Zählung mit Kennzeichenerfassung ist daher unwirtschaftlich. 
Ein weiterer Verkehrsberuhigungsbedarf lässt sich anhand der gemessenen Belastung nicht feststel-
len.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0876/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
21.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27