Mandari Insight

2324/2025

Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Regelwidriges Abstellen/Parken von Wohnwagen, Az. 61/25

Mitteilung Ausschuss 12.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.12.2025, TOP 4.3

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_Auszug aus der Niederschrift

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Anlage_Eingabe

2123 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
20.05.2025 11:23:24 an Sie geschickt 
 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich möchte für die nächste Sitzung der BV Lindenthal eine Bürgereingabe nach §24  
GO NRW (?) einbringen. Thema ist das nervige, wochenlange Dauerparken von  
Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen, die zudem mittlerweile doch sehr rar  
geworden sind. Detaillierte Ortsangaben folgen anschließend im Antrag. 
Erbitte Ihre Hilfe bei der Frage der formellen Eingabe, die wie gestellt werden muss? 
 
vom Amt für öffentliche Ordnung hat mir  
diesbezüglich am 13.05.2025 nicht sehr zielführend geantwortet. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
Vorname:  
 
 
 
Familienname:  
 
 
 
Straße und Hausnummer:  
 
 
 
Postleitzahl:  
 
 
 
Ort:  
 
 
 
Telefon:  
 
 
Handy:  
 
 
 
E-Mail:

Kennzeichen Wohnwagen Anhänger PKW Standort
K - xxxxxx X Gesamtschule Berrenrather Strasse 488
SL - xxxxxx X Parkplatz  P 2 Militärring, 1.FC Köln
BM - xxxxxx X Parkplatz  P 2 Militärring, 1.FC Köln
K - xxxxxx X Parkplatz Militärring / Gleueler Strasse
K - xxxxxx X Parkplatz Militärring / Gleueler Strasse
AC - xxxxxx X Parkplatz Militärring / Gleueler Strasse
K - xxxxxx X Parkplatz Fort Deckstein
K - xxxxxx X Decksteiner Strasse gegenüber Eingang  Alter Friedhof
TR - xxxxxx X Decksteiner Strasse gegenüber Eingang  Alter Friedhof
EU - xxxxxx X Gleueler Strasse hinter Decksteiner Mühle stadtauswärts
K - xxxxxx X Gleueler Strasse hinter Decksteiner Mühle stadtauswärts
K - xxxxxx X Gleueler Strasse gegenüber Hausnr. 316
K - xxxxxx X Gleueler Strasse gegenüber Hausnr. 290
K - xxxxxx X Gleueler Strasse gegenüber Hausnr. 290
K -xxxxxx X Gleueler Strasse gegenüber Hausnr. 427
DO - xxxxxx X Gleueler Strasse vor Hausnr. 270
K - xxxxxx X Gleueler Strasse vor Hausnr. 413
K - xxxxxx X Gleueler Strasse vor Hausnr. 407
EN -xxxxxx X Dürener Strasse vor Hausnr. 292
K - xxxxxx X Neuenhöfer Allee vor Hausnr. 84
Weitere Wohnwagen/Anhänger stehen im Gewerbegebiet Marsdorf, Toyota-Allee und in benachbarten Straßen!!

Mitteilung Ausschuss

891 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2025 
 2324/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 
 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Regelwidriges Abstellen/Parken von Wohnwagen, 
Az. 61/25 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat die Eingabe 
in seiner Sitzung am 30.06.2025 beraten. 
 
Die Eingabe und der Beschluss werden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
 
Gez. Brohl

Anlage_Auszug aus der Niederschrift

6896 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 18.07.2025 
Auszug 
aus der Niederschrift der 32. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 30.06.2025 
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Regelwidriges Abstellen/Parken 
von Wohnwagen, Az.: 61/25 
1878/2025 
Der Petent stellt seine Eingabe vor. Er führt aus, dass es mittlerweile ein untragbarer 
Zustand sei, dass Anhänger und Wohnwagen einfach regelwidrig auf Parkplätzen ab-
gestellt werden und diese wochenlang belegen. Hierdurch würden Parkplätze fehlen. 
Das gleiche Problem bestünde auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel in der 
Toyota-Allee in Marsdorf, in der Emil-Hoffmann-Straße in Rodenkirchen, oder in Klett-
enberg. Die Problematik bestünde schon lange. Die Verwaltung würde wenig dagegen 
unternehmen. In diesem Sinne stimme die Stellungnahme der Verwaltung in der Be-
schlussvorlage nicht. Er habe sich die Arbeit gemacht und seine Beobachtungen in ei-
ner Auflistung zusammengestellt. Aus dieser ist ersichtlich, in welchem Maße Park-
plätze in bestimmte Straßenzügen unrechtmäßig durch Wohnwagen und Anhänger 
teilweise monatelang belegt werden. Er habe hierbei sehr wohl unterschieden, ob es 
sich um das kurzweilige Abstellen durch Handwerksbetriebe handelt, die dann nach 
wenigen Tagen die Anhänger wieder wegfahren. Die Lösung des Problems sehe er im 
Aufstellen von Verbotsschildern. 
Herr Rosellen, Amt für Öffentliche Ordnung, ist das Problem bekannt. Die Straßenver-
kehrsordnung erlaube ein Abstellen für die Dauer von bis zu vierzehn Tagen; bei 
Überschreiten dieser Frist betrage das Verwarngeld 20 Euro. Herr Rosellen schildert, 
dass vor dem Hintergrund, dass ein Stellplatz teurer ist, dieses Verwarngeld in Kauf 
genommen wird oder aber die Anhänger oder Wohnwagen nach der Frist einfach ein 
Stück bewegt oder weiter weg abgestellt werden. Über den Ventilstand sei die Ahn-
dung von Verstößen somit schwierig. Es müsse der Nachweis erbracht werden, dass 
über die Frist hinaus, der Anhänger oder Wohnwagen abgestellt und nicht bewegt 
wurde. Der Ordnungsbehörde seien die Hände gebunden, solange es nicht regelnde 
Anordnungen gibt, die ausschließlich das Pkw-Parken erlauben. 
Um das Abstellen von Anhängern und Wohnwagen zu unterbinden, sieht Herr Wah-
len, Bündnis 90/Die Grünen, aufgrund der Ausführungen des Petenten und der Ver-
waltung, nur die Möglichkeit, an den besagten Stellen das Abstellen von Anhängern 
und Wohnwagen komplett zu verbieten. Herr Wahlen betont, dass es auch um die Si-
cherheit der Menschen geht, die die Straßen queren wollen und die Sicht durch die

breiten Wohnwagen behindert wird. Deshalb sei bei der Novelle der Satzung für Be-
wohnerparken auch geregelt, dass längere Wohnwagen nicht mehr Parkausweise er-
halten und in den Bewohnerparkgebieten nicht parken können. Herr Wahlen schlägt 
vor, den Beschlusstext dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung außerdem be-
auftragt wird, in Absprache mit den Bezirksvertretungen Schwerpunkte zu identifizie-
ren, an denen das Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Kfz-Anhängern ver-
boten wird und Verstöße gegen diese Verbote entsprechend zu ahnden.  
Frau Oedingen, SPD, schließt sich dem Ergänzungsvorschlag an. Sie möchte, dass 
die Eingabe und der Beschluss auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben 
werden. Frau Röhrig, Die Linke, sowie Frau Schöppen, FDP, schließen sich dem Er-
gänzungsvorschlag an. Frau Schöppen bittet jedoch auch dem Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales, die Eingabe samt Beschluss 
zur Kenntnis zu geben.  
Frau Gabrysch, Klima Freunde, schließt sich dem Ergänzungsvorschlag ebenfalls an. 
Sie möchte wissen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit das Verwarn-
geld von 20 Euro signifikant erhöht werden kann. Das Problem des Dauerparkens be-
treffe auch Wohnmobile. Sie möchte wissen, ob diese anders zu behandeln sind als 
Wohnwagen. Wenn es offensichtlich Möglichkeiten gibt, auf kommunaler Ebene Park-
verbote für Wohnwagen und Anhänger auszusprechen, sei es eventuell auch möglich 
dies für Wohnmobile zu tun. Herr Rosellen, Amt für öffentliche Ordnung, erläutert, 
dass das Verwarngeld geregelt ist in der Straßenverkehrsordnung und diese ein Bun-
desgesetz ist. Eine Änderung kann somit lediglich auf Bundesebene herbeigeführt 
werden. Die erlaubte Parkfrist von bis zu vierzehn Tagen beziehe sich ausschließlich 
auf Wohnwagenanhänger. Würde man die Wohnmobile mit in den Fokus nehmen, im 
Rahmen des angeordneten Pkw-Parkens, dann wären diese ebenfalls erfasst und das 
Abstellen wäre damit unterbunden – also ordnungswidrig. 
Herr Gebhardt, AfD, geht davon aus, dass sich das Problem künftig erweitern wird. Es 
sei eine politische Agenda autofreie Städte zu haben. Ganzen Straßenzügen werden 
die Parkplätze genommen. Der Parkdruck werde immer größer. Die Bürger wissen 
nicht mehr, wo sie ihr Fahrzeug abstellen können. Das Problem mit den Wohnwagen 
und Wohnanhängern werde künftig das kleinere Problem sein.  
Auf die Frage des Petenten, was mit seiner eingereichten Liste nun passiert, teilt Herr 
Rosellen mit, dass diesen Hinweisen nachgegangen wird, sobald sie dem Amt vorlie-
gen. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Petent das Ergebnis womöglich 
nicht sehen wird. Wenn die Verwarnung nach der Straßenverkehrsordnung erfolgt ist, 
das Verwarngeld gezahlt wurde, der Wohnwagen weiterhin dort stehen bleibt, dann 
beginnt das Verfahren von vorne. Für anderer Menschen sei nicht erkennbar, dass 
gehandelt worden ist, denn es sei nicht die Regel, dass die Verwarnten schuldbe-
wusst den Wohnwagen dann wegfahren. 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, erläutert, dass der Beschlussvorschlag 
deshalb vorsieht, dass Bereiche identifiziert werden, wo das Abstellen verboten wer-
den soll. Dies ginge aber nicht von heute auf morgen.  
Herr Derichsweiler fasst die Ergänzungsvorschläge zusammen und lässt über den so 
ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.  
 
Ergänzter Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tent für die Eingabe. 
 
Im Ergebnis nimmt die Stadt Köln, im Rahmen ihrer rechtlichen und personellen Mög-
lichkeiten, die Aufgabe hinsichtlich regelwidrig abgestellten Kraftfahrzeuganhängern 
wahr.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit den Bezirksvertre-
tungen Schwerpunkte zu identifizieren, an denen das Abstellen von Wohnmobi-
len, Wohnwagen und Kfz-Anhängern verboten wird und Verstöße gegen diese 
Verbote entsprechend zu ahnden. 
 
Die Eingabe und der Beschluss werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales und den Bezirksvertretungen zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (10)

01.09.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.09.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2324/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.08.2025
Erstellt
18.07.2025 15:45