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2009/0496

Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung

Magistratsvorlage 27.10.2009

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2009/0496

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2009/0496

5326 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.11.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0496 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung 
 
Vorlage vom: 27.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Magistratsbeschluss vom 23. Oktober 1975 und 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 1975 eingerichtete unselbstständige 
Stiftung Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung wird aufgehoben. 
 
2. Der im Testament von Frau Dr. Richtzenhain vom 17. 12. 1974 verfügte Verwendungszweck des 
Hauses Darmstadt, Alexandraweg 28 (so genanntes Olbrichhaus einschließlich des Brunnens) wird 
weiterhin für einen wissenschaftlichen, kulturellen, der Friedensarbeit gewidmeten Zweck 
gemeinnütziger Art zugeführt. Es ist sicherzustellen, dass im Falle eines Umsetzens des Polen-
Institutes, das unter anderem dieses Haus nutzt, dieser testamentarische Wille gewahrt bleibt. 
 
3. Das Gebäude Alexandraweg 28 „Olbrichhaus“ bleibt im Anlagevermögen des Eigenbetriebs IDA. 
 
Anlagen: Satzung Richtzenhain 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27. Oktober 2009 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Frau Dr. med. Wilhelmine Christine Richtzenhain errichtete am 17. Dezember 1974 ein Testament. 
Unter anderem „stiftete“ sie das Haus Darmstadt, Alexandraweg 28, so genanntes Olbrichhaus 
einschließlich des Brunnens der Stadt Darmstadt für einen wissenschaftlichen, kulturellen, der 
Friedensarbeit gewidmeten Zweck gemeinnütziger Art. Mit dieser testamentarischen Verfügung 
verbunden war die Auflage, dass das Bild ihres Mannes und ihr Bild als Stifter im Haus präsentiert 
bleiben. Die weiteren Testamentsauflagen auf lebenslängliches freies Wohnrecht und die 
Nutznießung von Haus und Garten in diesem Anwesen durch die Schwester der Verstorbenen, Frau 
Theresia Baumann, hat sich durch deren Ableben erfüllt. Die Formulierung im Testament „stifte ich“ 
hat die Stadt veranlasst, eine unselbstständige Stiftung einzurichten. Der Liegenschaftsverwaltung 
wurde die Hausverwaltung übertragen. Mit Beschlussfassung vom 23. 10. 1975 hat der Magistrat 
die Stiftung angenommen. Die ursprüngliche Satzung der Stiftung wurde aufgrund der Änderung der 
rechtlichen Rahmenbedingungen der Abgabenordnung am 09. 10. 1984 modifiziert und liegt als 
Anlage dieser Vorlage bei. Die Stiftung erlangte Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Darmstadt 
(Bescheinigung vom 15. 01. 1976). 
 
Nachdem Frau Baumann die Stadt wissen ließ, dass sie das Haus in Kürze räumen wird, beschloss 
der Magistrat am 02. 08. 1978, dieses Anwesen dem damals in Gründung befindlichen Trägerverein 
für das Deutsche Polen-Institut mietfrei zur Verfügung zu stellen inklusive der Betreuung durch 
einen Hausmeister. Die Verwendung des Hauses für Zwecke des Deutschen Polen-Instituts, so ein 
Auszug aus dem damaligen Begründungstext zur Magistratsvorlage, entspricht vollinhaltlich dem 
testamentarischen Stiftungszweck. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01. 11. 1978 
einstimmig, wie der Protokollauszug ausweist, dieser Zielsetzung entsprochen. Seitdem wird das 
Anwesen Olbrichweg 28 durch das Polen-Institut genutzt. 
 
Das Finanzamt Darmstadt wollte mit Schreiben vom 23. 08. 1994 wissen, warum in den Jahren 
1990 bis 1992 durch diese Stiftung keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde. Nachdem die Stadt 
mitteilte, dass die Stiftung nur aus einem Haus besteht, das von der Stadt Darmstadt verwaltet wird 
und dem Polen-Institut zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung steht, also keine 
Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, wurde der Antrag gestellt, diese unselbstständige Stiftung zu 
löschen. Mit Bescheid vom 28. 09. 1994 hat das Finanzamt die Dr. Wilhelmine Christine 
Richtzenhain-Stiftung im steuerrechtlichen Sinne gelöscht.  
 
Ein Herauslösen dieser nach wie vor im städtischen Portfolio befindlichen unselbstständigen 
Stiftung war zwar gelegentlich in der Diskussion, wurde aber bislang nicht konsequent durchgeführt. 
Das Haus steht in der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienm anagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, müsste aber als Teil des Stiftungsvermögens dort herausgelöst 
werden. Der testamentarische Wille von Frau Dr. Richtzenhain kann auch ohne Stiftung durch die 
Stadt erfüllt werden. Steuerliche Vorteile sind durch die

3 
... 
 
 
 
Stiftung ebenfalls nicht gegeben, wenn die Immob ilie weiterhin im testamentarischen Sinne genutzt 
wird. Nichts spricht also für die Beibehaltung dieser unselbstständigen Stiftung. Sie sollte im Sinne 
der Bereinigung des Stiftungsportfolios aufgehoben werden. 
 
Darmstadt, den 27. Oktober 2009 
10 do-pf 
 
 
 
 
Dezernent I    Dezernent II   Dezernent VI 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz  Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 629
TOP 42
TOP 49

Orte (2)

  • Alexandraweg 28
  • Olbrichweg 28

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0496
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00