2009/0496
Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung
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2009/0496
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 18.11.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0496 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung Vorlage vom: 27.10.2009 Beschlussvorschlag: 1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Magistratsbeschluss vom 23. Oktober 1975 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 1975 eingerichtete unselbstständige Stiftung Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung wird aufgehoben. 2. Der im Testament von Frau Dr. Richtzenhain vom 17. 12. 1974 verfügte Verwendungszweck des Hauses Darmstadt, Alexandraweg 28 (so genanntes Olbrichhaus einschließlich des Brunnens) wird weiterhin für einen wissenschaftlichen, kulturellen, der Friedensarbeit gewidmeten Zweck gemeinnütziger Art zugeführt. Es ist sicherzustellen, dass im Falle eines Umsetzens des Polen- Institutes, das unter anderem dieses Haus nutzt, dieser testamentarische Wille gewahrt bleibt. 3. Das Gebäude Alexandraweg 28 „Olbrichhaus“ bleibt im Anlagevermögen des Eigenbetriebs IDA. Anlagen: Satzung Richtzenhain Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27. Oktober 2009 Begründung: Frau Dr. med. Wilhelmine Christine Richtzenhain errichtete am 17. Dezember 1974 ein Testament. Unter anderem „stiftete“ sie das Haus Darmstadt, Alexandraweg 28, so genanntes Olbrichhaus einschließlich des Brunnens der Stadt Darmstadt für einen wissenschaftlichen, kulturellen, der Friedensarbeit gewidmeten Zweck gemeinnütziger Art. Mit dieser testamentarischen Verfügung verbunden war die Auflage, dass das Bild ihres Mannes und ihr Bild als Stifter im Haus präsentiert bleiben. Die weiteren Testamentsauflagen auf lebenslängliches freies Wohnrecht und die Nutznießung von Haus und Garten in diesem Anwesen durch die Schwester der Verstorbenen, Frau Theresia Baumann, hat sich durch deren Ableben erfüllt. Die Formulierung im Testament „stifte ich“ hat die Stadt veranlasst, eine unselbstständige Stiftung einzurichten. Der Liegenschaftsverwaltung wurde die Hausverwaltung übertragen. Mit Beschlussfassung vom 23. 10. 1975 hat der Magistrat die Stiftung angenommen. Die ursprüngliche Satzung der Stiftung wurde aufgrund der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Abgabenordnung am 09. 10. 1984 modifiziert und liegt als Anlage dieser Vorlage bei. Die Stiftung erlangte Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Darmstadt (Bescheinigung vom 15. 01. 1976). Nachdem Frau Baumann die Stadt wissen ließ, dass sie das Haus in Kürze räumen wird, beschloss der Magistrat am 02. 08. 1978, dieses Anwesen dem damals in Gründung befindlichen Trägerverein für das Deutsche Polen-Institut mietfrei zur Verfügung zu stellen inklusive der Betreuung durch einen Hausmeister. Die Verwendung des Hauses für Zwecke des Deutschen Polen-Instituts, so ein Auszug aus dem damaligen Begründungstext zur Magistratsvorlage, entspricht vollinhaltlich dem testamentarischen Stiftungszweck. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01. 11. 1978 einstimmig, wie der Protokollauszug ausweist, dieser Zielsetzung entsprochen. Seitdem wird das Anwesen Olbrichweg 28 durch das Polen-Institut genutzt. Das Finanzamt Darmstadt wollte mit Schreiben vom 23. 08. 1994 wissen, warum in den Jahren 1990 bis 1992 durch diese Stiftung keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde. Nachdem die Stadt mitteilte, dass die Stiftung nur aus einem Haus besteht, das von der Stadt Darmstadt verwaltet wird und dem Polen-Institut zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung steht, also keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, wurde der Antrag gestellt, diese unselbstständige Stiftung zu löschen. Mit Bescheid vom 28. 09. 1994 hat das Finanzamt die Dr. Wilhelmine Christine Richtzenhain-Stiftung im steuerrechtlichen Sinne gelöscht. Ein Herauslösen dieser nach wie vor im städtischen Portfolio befindlichen unselbstständigen Stiftung war zwar gelegentlich in der Diskussion, wurde aber bislang nicht konsequent durchgeführt. Das Haus steht in der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienm anagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, müsste aber als Teil des Stiftungsvermögens dort herausgelöst werden. Der testamentarische Wille von Frau Dr. Richtzenhain kann auch ohne Stiftung durch die Stadt erfüllt werden. Steuerliche Vorteile sind durch die 3 ... Stiftung ebenfalls nicht gegeben, wenn die Immob ilie weiterhin im testamentarischen Sinne genutzt wird. Nichts spricht also für die Beibehaltung dieser unselbstständigen Stiftung. Sie sollte im Sinne der Bereinigung des Stiftungsportfolios aufgehoben werden. Darmstadt, den 27. Oktober 2009 10 do-pf Dezernent I Dezernent II Dezernent VI Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dieter Wenzel Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Alexandraweg 28
- Olbrichweg 28
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0496
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00