0791/2025
Baubeschluss zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Grundschule Siegburger Straße in Poll sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 0791/2025 Freigabedatum 27.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Grundschule Siegburger Straße in Poll sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-7-1155, Schulerschließung Auf dem Sandberg/Siegburger Straße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Grundschule Auf dem Sandberg/Siegburger Straße in Poll mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.540.000 € (davon rd. 42.000 € konsumtive Beleuch- tungskosten). 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von . 10.000€ für die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schul- standort Grundschule Auf dem Sandberg/ Siegburger Straße in Poll im Teilfinanzplan des Am- tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-7-1155, Schulerschließung Auf dem Sandberg/ Siegburger Straße, Haushaltsjahr 2025. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz unein- geschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 24.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.498.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 42.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 49.960 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Förderschule „Auf dem Sandberg“ wurde baulich erweitert, indem die Schulräume in Con- tainerbauweise ersetzt wurden. Die Schülerzahl erhöht sich durch das Bauvorhaben nicht. Gleichzeitig entstand auf dem benachbarten Grundstück an der Siegburger Straße eine zwei- zügige Grundschule mit Einfachturnhalle und Mensa. Der Hauptzugang für Schülerinnen und Schüler befindet sich an der Siegburger Straße. Die Erschließung des Lehrerparkplatzes er- folgt ebenfalls über die Siegburger Straße, jedoch abseits des Schülerverkehrs. Der Bring- und Holverkehr wird auf dem Lehrerparkplatz im Einbahnstraßensystem abgewickelt. Die Aus- fahrt des Parkplatzes wird gemeinsam von Kleinbussen der Förderschule genutzt. Als verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung sollen eine Bedarfslichtsignalanlage im Bereich der Schule, die für zu Fußgehende erst nach Aufforderung auf Grün schaltet, sowie ein sicherer Radweg erstellt werden. Derzeitige Situation Die Siegburger Straße zwischen den Straßen „Auf dem Sandberg“ und „Im Forst“ ist nicht endausgebaut. Auf der Straßenseite der neuen Grundschule schließt sich an die Fahrbahn 3 eine niveaugleich asphaltierte Fläche an, auf welcher geparkt wird und sich ein Geh- und ein Radweg befindet. Es gibt zahlreiche Grundstückszufahrten. Am signalisierten Knoten mit der Straße „Auf dem Sandberg“ fehlt die südliche Fußgängerquerung über die Siegburger Straße. Ferner lassen die Abbiegeradien von der Siegburger Straße nach Osten keine Begegnung von großen Fahrzeugen zu. Deshalb ist die Haltelinie „Auf dem Sandberg“ weit von der Kreu- zung entfernt, was zu Kapazitätseinbußen führt. Vom neuen Wohngebiet „Poller Damm“ gibt es keine lichtzeichengesicherte Querung über die Siegburger Straße. Südlich der Kreuzung mit der Straße „Im Forst“ liegt eine Mittelinsel, die nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Entwurf und zukünftiger Ausbau Geplant ist der Vollausbau des Knotens Siegburger Straße mit der Straße „Auf dem Sand- berg“, die Herstellung von Nebenanlagen an der östlichen Straßenseite der Siegburger Straße sowie die Herstellung einer Bedarfs-Lichtsignalanlage im Bereich der Grundschule. Am Knoten Siegburger Straße/Auf dem Sandberg wird die vierte Fußgängerfurt ergänzt. Alle Fußgängerfurten werden mit taktilen Elementen ausgestattet. Ferner wird die Bordsteinfüh- rung so angepasst, dass der Haltebalken im östlichen Knotenarm näher an die Kreuzung ver- schoben werden kann. Der Radverkehr von Süden nach Norden wird im Knotenbereich auf die Fahrbahn geführt. Die Gehwege werden deutlich verbreitert. Die Hauptfahrrichtung des Radverkehrs ist stadteinwärts, die des Kfz-Verkehrs nach Osten in das Gewerbegebiet Rolshover Straße, d.h. die Fahrwege von Rad- und Kfz-Verkehr kreuzen sich. Um den Konflikt eines gefangenen Radstreifens zwischen zwei Kfz-Fahrstreifen zu ver- meiden, wurde bewusst darauf verzichtet, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. In der östlichen Nebenanlage der Siegburger Straße werden ein Parkstreifen, ein Radweg sowie ein Gehweg baulich hergestellt. Der Parkstreifen wird durch regelmäßige Baumstandorte geglie- dert und von Fahrradparkmöglichkeiten und Grundstückszufahrten unterbrochen. Der bauliche Radweg erhält eine Breite von 2,0 m. Der Radweg wird beidseitig von hellen Kleinpflasterstrei- fen begleitet. Der Gehweg erhält eine Breite von 2,5 m. Im kompletten Ausbaubereich soll die Hinterkante mit 3-zeiligem Kleinpflaster ausgestattet werden, was gleichzeitig für sehbeein- trächtige Personen als Führungslinie dienen soll. Taktile Elemente sind an den Signalanlagen, an der ungesicherten Querungsstelle und zum Eingang des Schulgrundstücks vorgesehen. Die Querungsbereiche sollen nach dem neuen Standard der Stadt Köln als Doppelquerung mit 0 und 6 cm Auftrittshöhe ausgeführt werden. Die Fahrbahn hat zwischen Schule und der Straße „Auf dem Sandberg“ drei Fahrstreifen, je- weils einen durchgehenden Richtungsfahrstreifen sowie einen Abbiegefahrstreifen. Die Ein- fahrt in die inklusive Schule erhält einen Linksabbiegestreifen, auf welchem die Kleinbusse vor dem Abbiegen den Gegenverkehr abwarten können. Zwischen der Schule und der Straße „Im Forst“ wird der dritte Fahrstreifen nicht benötigt und daher begrünt. In diesem Bereich liegt die Bedarfs-Lichtsignalanlage. Kurz vor der Straße „Im Forst“ wird ein Linksabbiegestreifen ange- ordnet. Zwischen der Grundschule und der Straße „Im Forst“ befinden sich zwei Bushaltestel- len. Die vorhandene Bushaltestelle der KVB-Linie 159 soll nach dem neuen Standard der Stadt Köln barrierefrei ausgebaut werden. Südlich davon wird für die künftige KVB-Linie 150, die das Neubaugebiet Deutzer Hafen erschließen soll, die Endhaltestelle eingerichtet. Vorge- sehen ist dort die Batterie der elektrisch betriebenen Busse in der Wendezeit zu laden. Die Haltestelle liegt daher in einer Busbucht, um den fließenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen. Die Haltekante nördlich des Knotenpunktes Siegburger Straße/Auf dem Sandberg wird im Rahmen des Umbaus ebenfalls nach dem neuen Standard ausgestattet. Im Zuge der Maßnahme ist eine einzelne Baumfällung erforderlich. Mit den geplanten 20 neuen Baumpflanzungen ergibt sich eine positive Baumbilanz. Das Erscheinungsbild der Siegburger Straße wird dadurch deutlich aufgewertet. Damit sich die Bäume künftig optimal entwickeln können, werden die Vorgaben aus dem Grünhandbuch der Stadt Köln berücksich- tigt. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. 4 Das Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt ist in der Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten für die Umgestaltung der Siegburger Straße mit dem Umbau und Ergän- zung der Lichtsignalanlage betragen rd. 2.540.000 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 2.498.000 € für die Umgestaltung der Siegburger Straße und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von rd. 42.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung ge- stellt werden. Es ist vorgesehen im 4. Quartal 2025 mit den vorbereitenden Arbeiten (z.B. Baugrunduntersu- chung) zu beginnen. Diese werden in 2025 kassenwirksam und verursachen Kosten in Höhe von rd. 10.000 €. Baubeginn ist im 3. Quartal 2026. Da die Bauzeit rd. 15 Monate beträgt, ist mit einem Mittelabfluss in 2026 (rd. 815.000 €) und 2027 (rd. 1.673.000 €) zu rechnen. Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 in Höhe von rd. 10.000 € steht im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-7-1155, Schulerschließung Auf dem Sandberg/ Siegburger Straße eine entspre- chende Auszahlungsermächtigung bereit. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Mittel in Höhe von rd. 815.000 € sind eben- falls im Hpl. 2025/2026 an gleicher Stelle vorgesehen. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von rd. 1.673.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. eingeplant. Ab dem Jahr 2028 fallen jährliche bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 49.960 € an. Dar- über hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuchtungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2028 erforderlichen Aufwendungen für die Ab- schreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement für die Beleuchtungskosten (Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Anmerkungen des RPA werden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Planung wurde bereits mehrfach umgeplant und überarbeitet. Dabei wurden in der aktuellen Planung alle Vorgaben aus der Planungshistorie berücksichtigt und mit den aktuellen Vorgaben aus den Richtlinien übereinstimmend geplant. Die nun zu beschließende Planung weißt daher keinen Gestaltungspielraum mehr auf. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2_Lageplan
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APos. Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumBCDEntwurfsplanungSchulerschließungGS Siegburger Straße / Auf dem Sandberg12.03.2025G:\CAD(K00287)\664-5\Marotta\Schulerschließung\Siegburger Str\240604_Siegburger Str.dwg7-701-02897LP7 / PollAnlage 2: Lageplan1:25002.12.2024Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/5)Sachgebietsleiter-/in (664/5)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66) xx Übersichtsplan Bestand50.49PAutxx GebäudeFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageRückbauvorhandenerAnlagenBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenGrundstücksgrenzeprivat/ öffentlichZaunRundbord 15/22Tiefbord 8/20Flachbord 10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung Kleinpflaster 10/10Granit, hellBetonsteinpflaster10/20 altgraphitoder gleichwertigGehwegüberfahrt (mit LKW)Betonsteinpflaster 10/20/10altgraphit oder gleichwertigBetonsteinpflaster10/20 anthrazitGrünfläche/ BaumbeetGem. Geh- und RadwegBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigBetonsteinplatten 30/15anthrazitAsphalt /Betonsteinplatten40/40 grauBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigbaulicher RadwegBetonsteinplatten 30/15 rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurtTaktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30 30/5050/50fest-stehendBaumStraßen-beleuchtungFindlingPoller /Absperr-pfostenAbfallbehälterStandort fürLSA und MastEin- undAusfahrt KFZSinkkasten KatastergrenzenSBBasamentstein16/16/14Kleinpflaster 10/10GrauwackeGeländeverkauffläche/GeländeankaufflächeStandort fürVZ-PfostenBetonsteinplatten 30/15altgraphit oder gleichwertig Baumschutz-bügel Baumschutz-bügel Straßenbegrenzungs-linie gem. B-Plan heraus-nehmbar ZaunBuskapbordFindlingAchseGussasphaltrinneGussasphalt DynamischeFahrgastinformation(DFI)"optionaler Standort"Fahrgastunterstand"optionaler Standort"Fahrradnadel /AnlehnbügelfußläufigerHauseingangH Betonsteinplatten 30/30anthrazitWinkelstein 30/22/8 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift DatumKVB644/5682/4Rhein Energie665/22671/22642/12BushaltestelleStVO-AnordnungErneuerung LichtsignalanlageRadverkehrsplanungEntsiegelung Flächen/ GrünflächenerweiterungStraßenbeleuchtungBauausführung673/12Baumneupflanzung11.09.202410.09.202412.09.202423.09.202419.09.202411.11.202426.09.202402.12.2024 03.12.202403.12.202413.12.202413.12.2024 A INDMIND WT MA M 0.4/8 48.0947.89 I FD 47.3847.51 Pfl. Pfl. 47.23 47.09 46.91 47.01 47.11 47.02 Pfl. 2x0.3/60.3/6 Pfl. 47.09 47.02 0.6/10 47.06 47.18 47.29 0.4/8 47.21 47.03 47.01 47.03 2x0.3/7 2x0.3/7 0.3/6 47.11 47.07 46.99 Radweg 46.99 46.88 47.00 46.96 47.02 46.97 47.05 47.03 46.93 47.06 46.93 46.96 46.98 46.99 47.06 47.19 47.00 46.97 Asph. 46.98 47.13 Asph. 47.09 0.2/4 47.31 47.39 47.47 47.44 47.50 47.46 47.53 47.61 47.61 47.51 47.44 47.45 0.3/6 2*0.2/5 0.45/9 47.92 48.06 47.93 47.91 47.56 47.59 47.77 47.69 47.79 47.68 47.88 47.88 47.97 48.02 Pfl. 47.52 47.58 47.72 47.66 Pfl.47.75 47.94 47.79 47.74 47.90 47.73 47.98 47.9247.80 Radweg 47.92 49.67 48.08 47.93 47.92 48.06 48.22 Pfl. 47.68 0.35/6 0.4/7 47.83 47.97 48.36 47.69 47.7647.70 47.68 48.79 48.43 II SDA 457 Schotter Pl. 48.03 48.42 459 Pfl. 48.38 II SDA 457b 48.38 48.38 Pl. III SDA 47.30 47.36 47.25 47.16 47.21 47.39 BUS Stop 47.33 47.14 47.29 46.98 46.96 47.30 46.95 47.04 47.08 47.30 47.00 Schotter 0.3/6 46.94 47.39 47.30 Radweg 47.13 47.33 47.32 Asph. 453 Asph. 0.5/10 0.6/11 0.45/9 47.58 47.6948.15 47.64 47.6647.78 II SDA 47.72 47.80 47.77 47.74 47.81 Tor 0.4/7 Ga 47.78 Im Forst Hechtstraße 48.07 47.95 IV SD A ab I OG 398 48.07 47.93 IV SD A 400 47.85 47.80 47.74 Pfl. Pl. 47.59 0.35/10 Pfl. 48.9548.58 II WD A82 47.51 Pl. 47.48 47.44II FD 404a 47.34 47.34 47.34 Pl. 47.60 47.31 Asph. 47.40 47.14 47.18 Asph. 47.11 48.35 Ga 48.14 Pl. IV SD 404 47.85 47.67 47.58 48.53 48.17 47.64 47.64 Pl. Pl. 47.73 0.35/10 47.58 47.57 47.46 47.5147.50 Radweg 47.40 47.41 Pl. Radweg 47.36 47.35 47.48 47.43 47.44 Radweg Pfl. 47.47 47.47 47.44 47.35 RGS 47.29 47.41 Radweg 47.2647.42 47.41 47.40 47.42 47.58 47.62 Pfl. I SD 47.93 48.0547.95 47.92 47.96 48.03 Pfl. II SD A IV WD A 47.89 Pl. Pfl. 396 48.08 48.00 47.82 48.08 47.98 47.88Pl. Pl. 47.74 47.77 47.73 47.75 47.81 47.87 Pfl. Radweg 47.6447.77 47.65 47.66 47.67 47.73 47.63 47.82 47.80 47.67 47.94 47.79 ab I OG Pl. Pfl. Pfl. Pfl. 0.3/10 Pl. Pfl. 47.68 47.72 Radweg Pfl. 47.61 47.65 47.48 47.52 47.61 47.44 47.65 47.59 47.76 47.65 47.72 IV SD 395 Pl. IV SD 397 47.72 47.90 47.74 47.88 47.72 Schotter Radweg ab I OG 47.33 47.45 47.68 Pfl. ab I OG ab I OG III SD A 39947.61 Pl. 47.52 47.36 47.34 47.35 47.54 Pl. Pfl. 47.40 47.43 47.52 47.46 Asph. 47.67 47.71 47.69 47.67 47.46 Asph. 90 47.66 47.41 47.39 47.44 47.47 47.46 47.68 47.69 Pl. 47.42 47.10 47.02 47.19 Asph. Pl. 47.34 47.14 47.07 47.19 47.12 47.04 47.13 47.11 47.19 47.37 47.75 47.10 47.07 47.05 47.13 47.04 Asph. 46.96 46.92 47.05 47.05 47.03 Rinne 47.09 47.08 47.02 47.15 47.44 47.43 47.13 47.16 47.4547.4547.62 47.40 47.72 47.21 I FD 401 48.09 47.33 47.22 47.13 47.23 47.25 Rinne Pfl. 47.20 47.40 47.39 47.33 47.35 47.40 47.44 Imbiss I FD 45.50 Halle I FD 47.49 47.61 47.49 I FD 46.95 46.96 47.02 47.07 47.12 47.48 0.3/6 46.43 46.29 Asph. 47.46 47.41 Halle 47.38 0.1/2 Zufahrt Schule 45.77 45.78 45.71 Pl. Tor 0.45/10 45.40 45.58 0.15/0.35/10 45.71 0.2/4 0.25/345.50 2*0.2/5 0.25/o.K. 0.45/12 45.75 0.3/0.25/8 45.69 45.67 47.10 Pl. Pfl. Pl. II F Pl. 47.15 47.27 II S 47.26 Gemarkung Poll Flur 37 47.22 47.31 47.21 47.33 RGS 47.20 47.3847.34 II F II S I F 80 47.35 49.01 49.02 48.88 48.8048.72 48.67 48.5548.6748.7648.92 48.51 48.08 48.05 48.27 48.82 47.62 47.46 47.52 47.71 47.61 47.60 47.59 47.69 47.75 47.81 47.67 47.58 47.80 47.49 Pfl. I F Pl. Asph. III S 95 Pl. Pfl. Tor 47.36 47.26 47.12 47.10 47.18 47.10 47.15 47.27 47.27 47.14 47.14 47.1547.10 47.16 47.18 47.48 47.40 47.46 47.37 47.24 47.21 47.32 47.19 47.21 47.22 47.24 47.34 47.23 47.28 47.28 47.64 47.5047.63 47.78 47.90 47.39 47.43 47.50 47.51 47.22Asph. 47.21 47.37 Radweg 47.30 47.33 47.28 47.30 47.14 Pl. 47.74 47.65 47.71 Pl. 47.340.45/9 0,3/5 47.3047.38 III SD A 93 47.42 47.30 I SD A Pl. 47.39 Asph. Pfl. Radweg Pl. Pfl. Pfl. 47.31 47.07 46.98 47.17 47.05 Bauzaun Bauzaun Bauzaun 47.34 Baustellenbereich nicht zugänglichStand Mai 2024 unbef. Asph. Pl. Pl. Pl. Pl. Pfl. Pl. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. Pl. Asph. Asph. Pl. Schotter Asph. unbef. Asph.Asph.Asph.Asph.Asph.Asph. Pfl. Asph. Pfl. Pl. RGS RGSPl. Asph. Asph. Asph. Asph. Asph. 47.27 47.44 47.57 47.59 Bewässerungs- schacht 0.1/3 0.1/3 unbef. 0.1/1 Asph. Asph. Asph. 48.93 48.39 48.22 48.02 47.93 47.52 47.50 47.52 47.49 47.40 47.39 47.35 47.58 47.56 47.56 47.47 47.33 47.3647.40 47.2947.37 47.28 47.26 47.16 47.17 47.20 47.19 47.23 47.33 47.24 47.24 47.28 47.19 47.18 47.18 47.26 47.17 47.11 47.02 47.05 47.02 46.95 46.90 47.04 46.95 46.99 46.98 47.18 47.17 47.2547.24 47.26 47.2747.4247.42 47.54 47.57 47.56 47.66 47.48 48.35 48.55 1520 978 22353254148 152190 197114811 1413 1084 1002957997996 1214 1394 998 1395 2020 1760214315151516 12331517 1232 1970 16501400 1880 152090 910 WT T. T. WTWTT. T.T.T.T.T. T.T. 10011000999 2,002,103,253,053,25M MWTWT 48.11 47.88 47.98 0.4/7 Pl. Pl. Radweg 0.25/5 47.76 Pfl. Pfl. 47.85 0.2/4 Asph. Pl. Pl. Pfl. Pfl. I PD Pl. Pl. Pl.47.80 47.77 48.02 48.02 48.09 47.77 47.81 47.94 0,3/4 47.82 47.83 48.00 48.15 Pfl. 48.15 47.79 47.59 47.93 48.14 SK 30x502xSK 30x502xSK 30x502xSK 30x502xSK 30x502xSK 30x50Siegburger StraßeSiegburger StraßeSiegburger StraßeAuf dem Sandberg Auf dem Sandberg GrundschuleJanusz-Korczak-SchuleCCK Car ConceptÖffentliche GrünanlageIm ForstPollerGetränke-ShopPoller DönerIl Toro Biancostar TankstelleGaststätteBürgerstubeBestattungHampel Städt. FörderschuleAuf dem Sandberg 445 445a 447 GLASGLAS 1,0018,001,00 3,303,003,463,211,602,002,54 1,60502,002,801,633,50604,004,204,001,501,501,501,502,002,002,00 2,503,501,008,501,851,5018,001,502,502,003,506,506,003,009,753,0017,403,009,753,006,504,005,003,0011,603,008,003,0017,403,005,0014,603,505,007,003,004,001,004,20 1,501,501,501,501,501,131,131,251,25702,002,103,50 503,003,252,50302,00301,94303,25 2,503,50 2,00301,5030503,253,254,822,65 2,004,312,421,802,633,50902,002,691,42602,401,20602,402,40601,201,003,781,26301,6060301,721,21602,40 neuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein EnergieM MM Kastenrinneb=20cm 47.38 Fahrgastwechsel-Linie 159-neue Buslinieneue Buslinie-nur Ausstieg-Pausenposition2xSK 30x502xSK 30x504 stkAnlehnbügel 6 stkAnlehnbügel6 stkAnlehnbügel4 stkAnlehnbügel Tiefgarageneinfahrtnachrichtlich dargestellt 2,10702,002,553,253,253,25502,003,901,602,4450501,602,34 3,312,102,323,001,004,763,0011,60 1,0011,69 2,203,655,00 1,952,522,532,00 1,732,45 90 Kastenrinneb=20cmKastenrinneb=20cmKastenrinneb=20cm 2,53Kastenrinneb=20cm
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2413 Zeichen
/ 2 14 12.05.2025 143 Amt 66 über Dezernat III Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0791/2025, Stand 29.04.2025 Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Grundschule Siegburger Straße in Poll Eingereichte Gesamtkosten laut Beschlussvorlage: rd. 2.140.000 Euro netto (2.546.631,00 Euro brutto) RPA-Nr.: 143/22/01/25 Sehr geehrte Damen und Herren, 66 Amt für Straßen und Radwegebau legt eine Kostenermittlung zur im Betreff ge- nannte Maßnahme vor, um einen Baubeschluss im Rat der Stadt Köln zu erwirken. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergab folgende Feststellungen: • Die vorgelegten Unterlagen waren vollständig und l assen den Stand der Ent- wurfsplanung erkennen. • Die Kostenermittlung entspricht in ihrer Gliederun g nicht dem Stand einer Kos- tenberechnung nach den einschlägigen Regelwerken. Zum Teil ist für außen- stehende Dritte nicht erkennbar, welche Kostenbestandteile in den verschie- denen Kostenpositionen berücksichtigt wurden. Es handelt sich ausschließlich um Baukosten. Die Planung wird durch städtische Mitarbeiter erstellt. Die Kos- ten hierfür wurden nicht benannt. • Bei den Kosten der Lichtsignalanlagen und der Begr ünung wurde die Mehr- wertsteuer doppelt angesetzt. • Es wurde ein Zuschlag für Unvorhergesehenes in Höh e von 10 % angerech- net, ohne hierfür ein konkretes Projektrisiko zu benennen. Da eine Kostener- mittlung zu diesem Projektstand ohnehin eine Kostentoleranz von +/-20 % aufweist, wird ein Zuschlag für nicht definierte Risiken obsolet. - 2 - • Aufgrund der beiden vor genannten Punkten wurden d urch das RPA Kosten von rd. 345.000 € brutto ermittelt, denen keine konkrete Leistung entgegenge- setzt wurde, was in etwa 13 % der eingereichten Gesamtkosten entspricht. • Zusätzlich wurde ein Zuschlag in Höhe von 11 % für Preissteigerungen bis zur geplanten Vergabe der Maßnahme kalkuliert. Zwischen der Kostenermittlung und der Vergabe liegt ein Zeitraum von 18 Monaten, sodass die zu erwarten- den Preissteigerungen in diesem Rahmen liegen könnten. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhalts- punkte ergeben, die gegen die Fortführung der Maßnahme sprechen. Auf die Verfügung von 20 Kämmerei vom 23.04.2025 zur Bewirtschaftung des Haus- halts 2025/2026 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Siegburger Straße
- Brückenstraße 5
- Poller Damm
- Auf dem Sandberg
- Rolshover Straße
- Hechtstraße 48
- Im Forst
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0791/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 13.03.2025 12:36