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0791/2025

Baubeschluss zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Grundschule Siegburger Straße in Poll sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025, TOP 10.22

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2_Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

11329 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0791/2025 
Freigabedatum 
 27.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung 
am Schulstandort Grundschule Siegburger Straße in Poll sowie Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen 
hier: Finanzstelle 6601-1201-7-1155, Schulerschließung Auf dem Sandberg/Siegburger 
Straße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur 
Schulwegsicherung am Schulstandort Grundschule Auf dem Sandberg/Siegburger Straße in 
Poll mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.540.000 € (davon rd. 42.000 € konsumtive Beleuch-
tungskosten). 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von . 
10.000€ für die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schul-
standort Grundschule Auf dem Sandberg/ Siegburger Straße in Poll im Teilfinanzplan des Am-
tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der 
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-7-1155, 
Schulerschließung Auf dem Sandberg/ Siegburger Straße, Haushaltsjahr 2025.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz unein-
geschränkt zustimmt. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.498.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  42.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   49.960 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Förderschule „Auf dem Sandberg“ wurde baulich erweitert, indem die Schulräume in Con-
tainerbauweise ersetzt wurden. Die Schülerzahl erhöht sich durch das Bauvorhaben nicht. 
Gleichzeitig entstand auf dem benachbarten Grundstück an der Siegburger Straße eine zwei-
zügige Grundschule mit Einfachturnhalle und Mensa. Der Hauptzugang für Schülerinnen und 
Schüler befindet sich an der Siegburger Straße. Die Erschließung des Lehrerparkplatzes er-
folgt ebenfalls über die Siegburger Straße, jedoch abseits des Schülerverkehrs. Der Bring- 
und Holverkehr wird auf dem Lehrerparkplatz im Einbahnstraßensystem abgewickelt. Die Aus-
fahrt des Parkplatzes wird gemeinsam von Kleinbussen der Förderschule genutzt. 
 
Als verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung sollen eine Bedarfslichtsignalanlage im 
Bereich der Schule, die für zu Fußgehende erst nach Aufforderung auf Grün schaltet, sowie 
ein sicherer Radweg erstellt werden.  
 
Derzeitige Situation 
Die Siegburger Straße zwischen den Straßen „Auf dem Sandberg“ und „Im Forst“ ist nicht 
endausgebaut. Auf der Straßenseite der neuen Grundschule schließt sich an die Fahrbahn

3 
eine niveaugleich asphaltierte Fläche an, auf welcher geparkt wird und sich ein Geh- und ein 
Radweg befindet. Es gibt zahlreiche Grundstückszufahrten. Am signalisierten Knoten mit der 
Straße „Auf dem Sandberg“ fehlt die südliche Fußgängerquerung über die Siegburger Straße. 
Ferner lassen die Abbiegeradien von der Siegburger Straße nach Osten keine Begegnung 
von großen Fahrzeugen zu. Deshalb ist die Haltelinie „Auf dem Sandberg“ weit von der Kreu-
zung entfernt, was zu Kapazitätseinbußen führt. 
Vom neuen Wohngebiet „Poller Damm“ gibt es keine lichtzeichengesicherte Querung über die 
Siegburger Straße. Südlich der Kreuzung mit der Straße „Im Forst“ liegt eine Mittelinsel, die 
nicht mehr den heutigen Standards entspricht. 
 
Entwurf und zukünftiger Ausbau 
Geplant ist der Vollausbau des Knotens Siegburger Straße mit der Straße „Auf dem Sand-
berg“, die Herstellung von Nebenanlagen an der östlichen Straßenseite der Siegburger Straße 
sowie die Herstellung einer Bedarfs-Lichtsignalanlage im Bereich der Grundschule.  
 
Am Knoten Siegburger Straße/Auf dem Sandberg wird die vierte Fußgängerfurt ergänzt. Alle 
Fußgängerfurten werden mit taktilen Elementen ausgestattet. Ferner wird die Bordsteinfüh-
rung so angepasst, dass der Haltebalken im östlichen Knotenarm näher an die Kreuzung ver-
schoben werden kann. Der Radverkehr von Süden nach Norden wird im Knotenbereich auf 
die Fahrbahn geführt. Die Gehwege werden deutlich verbreitert.  
 
Die Hauptfahrrichtung des Radverkehrs ist stadteinwärts, die des Kfz-Verkehrs nach Osten in 
das Gewerbegebiet Rolshover Straße, d.h. die Fahrwege von Rad- und Kfz-Verkehr kreuzen 
sich. Um den Konflikt eines gefangenen Radstreifens zwischen zwei Kfz-Fahrstreifen zu ver-
meiden, wurde bewusst darauf verzichtet, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. In der 
östlichen Nebenanlage der Siegburger Straße werden ein Parkstreifen, ein Radweg sowie ein 
Gehweg baulich hergestellt. Der Parkstreifen wird durch regelmäßige Baumstandorte geglie-
dert und von Fahrradparkmöglichkeiten und Grundstückszufahrten unterbrochen. Der bauliche 
Radweg erhält eine Breite von 2,0 m. Der Radweg wird beidseitig von hellen Kleinpflasterstrei-
fen begleitet. Der Gehweg erhält eine Breite von 2,5 m. Im kompletten Ausbaubereich soll die 
Hinterkante mit 3-zeiligem Kleinpflaster ausgestattet werden, was gleichzeitig für sehbeein-
trächtige Personen als Führungslinie dienen soll. Taktile Elemente sind an den Signalanlagen, 
an der ungesicherten Querungsstelle und zum Eingang des Schulgrundstücks vorgesehen. 
Die Querungsbereiche sollen nach dem neuen Standard der Stadt Köln als Doppelquerung 
mit 0 und 6 cm Auftrittshöhe ausgeführt werden. 
 
Die Fahrbahn hat zwischen Schule und der Straße „Auf dem Sandberg“ drei Fahrstreifen, je-
weils einen durchgehenden Richtungsfahrstreifen sowie einen Abbiegefahrstreifen. Die Ein-
fahrt in die inklusive Schule erhält einen Linksabbiegestreifen, auf welchem die Kleinbusse vor 
dem Abbiegen den Gegenverkehr abwarten können. Zwischen der Schule und der Straße „Im 
Forst“ wird der dritte Fahrstreifen nicht benötigt und daher begrünt. In diesem Bereich liegt die 
Bedarfs-Lichtsignalanlage. Kurz vor der Straße „Im Forst“ wird ein Linksabbiegestreifen ange-
ordnet. Zwischen der Grundschule und der Straße „Im Forst“ befinden sich zwei Bushaltestel-
len. Die vorhandene Bushaltestelle der KVB-Linie 159 soll nach dem neuen Standard der 
Stadt Köln barrierefrei ausgebaut werden. Südlich davon wird für die künftige KVB-Linie 150, 
die das Neubaugebiet Deutzer Hafen erschließen soll, die Endhaltestelle eingerichtet. Vorge-
sehen ist dort die Batterie der elektrisch betriebenen Busse in der Wendezeit zu laden. Die 
Haltestelle liegt daher in einer Busbucht, um den fließenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen. 
Die Haltekante nördlich des Knotenpunktes Siegburger Straße/Auf dem Sandberg wird im 
Rahmen des Umbaus ebenfalls nach dem neuen Standard ausgestattet.  
 
Im Zuge der Maßnahme ist eine einzelne Baumfällung erforderlich. Mit den geplanten 20 
neuen Baumpflanzungen ergibt sich eine positive Baumbilanz. Das Erscheinungsbild der 
Siegburger Straße wird dadurch deutlich aufgewertet. Damit sich die Bäume künftig optimal 
entwickeln können, werden die Vorgaben aus dem Grünhandbuch der Stadt Köln berücksich-
tigt. 
 
Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG 
den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst.

4 
Das Schreiben vom Rechnungsprüfungsamt ist in der Vorlage als Anlage 3 beigefügt. 
 
 
Kosten und Finanzierung 
Die Gesamtkosten für die Umgestaltung der Siegburger Straße mit dem Umbau und Ergän-
zung der Lichtsignalanlage betragen rd. 2.540.000 €. 
Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 2.498.000 € für 
die Umgestaltung der Siegburger Straße und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung 
in Höhe von rd. 42.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages 
seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung ge-
stellt werden. 
 
Es ist vorgesehen im 4. Quartal 2025 mit den vorbereitenden Arbeiten (z.B. Baugrunduntersu-
chung) zu beginnen. Diese werden in 2025 kassenwirksam und verursachen Kosten in Höhe 
von rd. 10.000 €. Baubeginn ist im 3. Quartal 2026. Da die Bauzeit rd. 15 Monate beträgt, ist 
mit einem Mittelabfluss in 2026 (rd. 815.000 €) und 2027 (rd. 1.673.000 €) zu rechnen. 
 
Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 in Höhe von rd. 10.000 € steht im Hpl. 2025/2026 im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-7-1155, Schulerschließung Auf dem Sandberg/ Siegburger Straße eine entspre-
chende Auszahlungsermächtigung bereit. 
 
Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Mittel in Höhe von rd. 815.000 € sind eben-
falls im Hpl. 2025/2026 an gleicher Stelle vorgesehen.  
 
Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von rd. 1.673.000 € 
werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. eingeplant. 
 
Ab dem Jahr 2028 fallen jährliche bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 49.960 € an. Dar-
über hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden 
Beleuchtungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2028 erforderlichen Aufwendungen für die Ab-
schreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie 
im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement für die Beleuchtungskosten (Teil-
planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Anmerkungen des RPA werden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1147 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Planung wurde bereits mehrfach umgeplant und überarbeitet. Dabei wurden in der aktuellen Planung 
alle Vorgaben aus der Planungshistorie berücksichtigt und mit den aktuellen Vorgaben aus den 
Richtlinien übereinstimmend geplant. Die nun zu beschließende Planung weißt daher keinen 
Gestaltungspielraum mehr auf. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2_Lageplan

9724 Zeichen

APos.                                  Änderungen                                          Bearb.       Gez.         Gepr.      Geneh.     DatumBCDEntwurfsplanungSchulerschließungGS Siegburger Straße / Auf dem Sandberg12.03.2025G:\CAD(K00287)\664-5\Marotta\Schulerschließung\Siegburger Str\240604_Siegburger Str.dwg7-701-02897LP7 / PollAnlage 2: Lageplan1:25002.12.2024Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/5)Sachgebietsleiter-/in (664/5)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)
xx
Übersichtsplan
Bestand50.49PAutxx GebäudeFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageRückbauvorhandenerAnlagenBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenGrundstücksgrenzeprivat/ öffentlichZaunRundbord 15/22Tiefbord 8/20Flachbord 10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25Planung
Kleinpflaster 10/10Granit, hellBetonsteinpflaster10/20 altgraphitoder gleichwertigGehwegüberfahrt (mit LKW)Betonsteinpflaster 10/20/10altgraphit oder gleichwertigBetonsteinpflaster10/20 anthrazitGrünfläche/ BaumbeetGem. Geh- und RadwegBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigBetonsteinplatten 30/15anthrazitAsphalt /Betonsteinplatten40/40 grauBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigbaulicher RadwegBetonsteinplatten 30/15  rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurtTaktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30
30/5050/50fest-stehendBaumStraßen-beleuchtungFindlingPoller /Absperr-pfostenAbfallbehälterStandort fürLSA und MastEin- undAusfahrt KFZSinkkasten
KatastergrenzenSBBasamentstein16/16/14Kleinpflaster 10/10GrauwackeGeländeverkauffläche/GeländeankaufflächeStandort fürVZ-PfostenBetonsteinplatten 30/15altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-bügel
Baumschutz-bügel
Straßenbegrenzungs-linie gem. B-Plan
heraus-nehmbar
ZaunBuskapbordFindlingAchseGussasphaltrinneGussasphalt
DynamischeFahrgastinformation(DFI)"optionaler Standort"Fahrgastunterstand"optionaler Standort"Fahrradnadel /AnlehnbügelfußläufigerHauseingangH
Betonsteinplatten 30/30anthrazitWinkelstein 30/22/8
   Dienststelle                                       Art der Abstimmung                                            Unterschrift           DatumKVB644/5682/4Rhein Energie665/22671/22642/12BushaltestelleStVO-AnordnungErneuerung LichtsignalanlageRadverkehrsplanungEntsiegelung Flächen/ GrünflächenerweiterungStraßenbeleuchtungBauausführung673/12Baumneupflanzung11.09.202410.09.202412.09.202423.09.202419.09.202411.11.202426.09.202402.12.2024
03.12.202403.12.202413.12.202413.12.2024
A INDMIND
WT MA M
0.4/8
48.0947.89
I FD
47.3847.51
Pfl.
Pfl.
47.23
47.09
46.91
47.01
47.11
47.02
Pfl.
2x0.3/60.3/6
Pfl.
47.09
47.02
0.6/10
47.06
47.18
47.29
0.4/8
47.21
47.03
47.01
47.03
2x0.3/7
2x0.3/7
0.3/6
47.11
47.07
46.99
Radweg
46.99
46.88
47.00
46.96
47.02
46.97
47.05
47.03
46.93
47.06
46.93
46.96
46.98
46.99
47.06
47.19
47.00
46.97
Asph.
46.98
47.13
Asph.
47.09
0.2/4
47.31
47.39
47.47
47.44 47.50
47.46
47.53
47.61
47.61
47.51
47.44
47.45
0.3/6
2*0.2/5
0.45/9
47.92
48.06
47.93
47.91
47.56 47.59
47.77
47.69
47.79
47.68
47.88
47.88
47.97
48.02
Pfl.
47.52
47.58
47.72
47.66
Pfl.47.75
47.94 47.79
47.74 47.90
47.73
47.98
47.9247.80 Radweg
47.92
49.67
48.08
47.93
47.92
48.06
48.22
Pfl.
47.68
0.35/6
0.4/7
47.83
47.97
48.36
47.69
47.7647.70
47.68
48.79
48.43
II SDA
457
Schotter
Pl.
48.03
48.42
459
Pfl.
48.38
II SDA
457b
48.38
48.38
Pl.
III SDA
47.30
47.36
47.25
47.16
47.21
47.39
BUS Stop
47.33
47.14
47.29
46.98
46.96
47.30
46.95
47.04
47.08
47.30
47.00
Schotter
0.3/6
46.94
47.39
47.30
Radweg
47.13
47.33
47.32
Asph.
453
Asph.
0.5/10
0.6/11 0.45/9
47.58
47.6948.15
47.64
47.6647.78
II SDA
47.72
47.80 47.77 47.74 47.81
Tor
0.4/7
Ga
47.78
Im Forst
Hechtstraße
48.07
47.95
IV SD A
ab I OG
398
48.07
47.93
IV SD A
400
47.85 47.80
47.74
Pfl.
Pl.
47.59
0.35/10
Pfl.
48.9548.58 II WD A82
47.51
Pl.
47.48
47.44II FD
404a
47.34
47.34
47.34
Pl.
47.60
47.31
Asph.
47.40
47.14
47.18
Asph.
47.11
48.35
Ga
48.14
Pl.
IV SD
404
47.85
47.67
47.58
48.53
48.17
47.64
47.64
Pl.
Pl.
47.73
0.35/10
47.58 47.57
47.46 47.5147.50
Radweg
47.40
47.41
Pl.
Radweg
47.36
47.35
47.48
47.43 47.44
Radweg
Pfl.
47.47
47.47
47.44
47.35
RGS
47.29
47.41
Radweg
47.2647.42
47.41
47.40
47.42
47.58
47.62
Pfl.
I SD
47.93 48.0547.95
47.92 47.96
48.03
Pfl.
II SD A
IV WD A
47.89
Pl.
Pfl.
396
48.08
48.00
47.82
48.08
47.98
47.88Pl.
Pl.
47.74 47.77
47.73 47.75
47.81
47.87
Pfl. Radweg
47.6447.77
47.65
47.66 47.67
47.73
47.63
47.82
47.80
47.67
47.94
47.79
ab I OG
Pl. Pfl.
Pfl.
Pfl.
0.3/10
Pl.
Pfl.
47.68
47.72
Radweg
Pfl.
47.61
47.65
47.48
47.52
47.61
47.44
47.65
47.59
47.76
47.65
47.72
IV SD
395
Pl. IV SD
397
47.72
47.90
47.74
47.88
47.72
Schotter
Radweg
ab I OG
47.33
47.45
47.68
Pfl.
ab I OG
ab I OG
III SD A
39947.61
Pl.
47.52
47.36
47.34
47.35
47.54
Pl.
Pfl.
47.40
47.43
47.52
47.46
Asph.
47.67
47.71
47.69
47.67
47.46
Asph.
90
47.66
47.41
47.39
47.44
47.47
47.46
47.68
47.69
Pl.
47.42
47.10
47.02
47.19
Asph.
Pl.
47.34
47.14
47.07
47.19
47.12
47.04
47.13
47.11
47.19
47.37
47.75
47.10
47.07
47.05
47.13
47.04
Asph.
46.96
46.92
47.05
47.05
47.03
Rinne
47.09
47.08
47.02
47.15
47.44
47.43
47.13
47.16
47.4547.4547.62
47.40
47.72
47.21
I FD
401
48.09
47.33
47.22
47.13
47.23
47.25
Rinne
Pfl.
47.20
47.40 47.39
47.33
47.35
47.40
47.44
Imbiss
I FD
45.50
Halle
I FD
47.49
47.61
47.49
I FD
46.95
46.96
47.02
47.07
47.12
47.48
0.3/6
46.43 46.29
Asph.
47.46
47.41
Halle
47.38
0.1/2
Zufahrt Schule
45.77
45.78
45.71
Pl.
Tor
0.45/10
45.40
45.58
0.15/0.35/10
45.71
0.2/4
0.25/345.50
2*0.2/5
0.25/o.K.
0.45/12
45.75
0.3/0.25/8
45.69
45.67
47.10
Pl.
Pfl.
Pl.
II F
Pl.
47.15
47.27
II S
47.26
Gemarkung Poll Flur 37
47.22
47.31
47.21
47.33
RGS
47.20
47.3847.34
II F
II S
I F
80
47.35
49.01
49.02
48.88
48.8048.72
48.67
48.5548.6748.7648.92
48.51
48.08
48.05
48.27
48.82
47.62
47.46 47.52
47.71
47.61
47.60
47.59
47.69
47.75
47.81
47.67
47.58
47.80
47.49
Pfl.
I F
Pl.
Asph.
III S 95
Pl.
Pfl.
Tor
47.36
47.26 47.12 47.10 47.18
47.10 47.15 47.27
47.27
47.14
47.14
47.1547.10
47.16
47.18
47.48 47.40
47.46
47.37
47.24 47.21 47.32
47.19 47.21
47.22
47.24
47.34
47.23
47.28
47.28
47.64
47.5047.63
47.78 47.90
47.39
47.43
47.50
47.51
47.22Asph.
47.21
47.37
Radweg
47.30 47.33
47.28
47.30
47.14
Pl.
47.74
47.65
47.71
Pl. 47.340.45/9
0,3/5
47.3047.38
III SD A
93
47.42
47.30
I SD A
Pl.
47.39
Asph.
Pfl.
Radweg
Pl.
Pfl.
Pfl.
47.31
47.07
46.98
47.17
47.05
Bauzaun
Bauzaun
Bauzaun
47.34
Baustellenbereich nicht zugänglichStand Mai 2024
unbef.
Asph.
Pl. Pl.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Asph.
Asph.
Asph. Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Pl.
Asph.
Asph.
Pl.
Schotter
Asph.
unbef.
Asph.Asph.Asph.Asph.Asph.Asph.
Pfl.
Asph.
Pfl.
Pl.
RGS RGSPl.
Asph.
Asph. Asph.
Asph. Asph.
47.27
47.44
47.57
47.59
Bewässerungs- schacht
0.1/3
0.1/3
unbef.
0.1/1
Asph.
Asph.
Asph.
48.93
48.39
48.22
48.02
47.93
47.52
47.50
47.52
47.49
47.40
47.39
47.35
47.58
47.56 47.56 47.47
47.33
47.3647.40
47.2947.37
47.28 47.26
47.16
47.17
47.20
47.19
47.23 47.33
47.24
47.24
47.28 47.19
47.18 47.18
47.26
47.17
47.11
47.02
47.05
47.02
46.95
46.90
47.04
46.95
46.99
46.98
47.18
47.17
47.2547.24
47.26
47.2747.4247.42
47.54 47.57
47.56 47.66
47.48
48.35
48.55
1520 978
22353254148
152190
197114811
1413 1084
1002957997996 1214
1394
998
1395 2020
1760214315151516 12331517 1232 1970
16501400
1880
152090
910
WT
T.
T.
WTWTT. T.T.T.T.T. T.T. 10011000999
2,002,103,253,053,25M
MWTWT
48.11
47.88
47.98
0.4/7
Pl.
Pl.
Radweg
0.25/5
47.76
Pfl.
Pfl.
47.85
0.2/4
Asph.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
I PD
Pl.
Pl.
Pl.47.80
47.77
48.02
48.02
48.09
47.77
47.81
47.94
0,3/4 47.82
47.83
48.00
48.15
Pfl.
48.15
47.79
47.59
47.93
48.14
SK 30x502xSK 30x502xSK 30x502xSK 30x502xSK 30x502xSK 30x50Siegburger StraßeSiegburger StraßeSiegburger StraßeAuf dem Sandberg
Auf dem Sandberg
GrundschuleJanusz-Korczak-SchuleCCK Car ConceptÖffentliche GrünanlageIm ForstPollerGetränke-ShopPoller DönerIl Toro Biancostar TankstelleGaststätteBürgerstubeBestattungHampel
Städt. FörderschuleAuf dem Sandberg
445
445a
447
GLASGLAS 1,0018,001,00
3,303,003,463,211,602,002,54
1,60502,002,801,633,50604,004,204,001,501,501,501,502,002,002,00
2,503,501,008,501,851,5018,001,502,502,003,506,506,003,009,753,0017,403,009,753,006,504,005,003,0011,603,008,003,0017,403,005,0014,603,505,007,003,004,001,004,20 1,501,501,501,501,501,131,131,251,25702,002,103,50
503,003,252,50302,00301,94303,25
2,503,50
2,00301,5030503,253,254,822,65 2,004,312,421,802,633,50902,002,691,42602,401,20602,402,40601,201,003,781,26301,6060301,721,21602,40
neuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein Energieneuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein EnergieM MM Kastenrinneb=20cm
47.38
Fahrgastwechsel-Linie 159-neue Buslinieneue Buslinie-nur Ausstieg-Pausenposition2xSK 30x502xSK 30x504 stkAnlehnbügel 6 stkAnlehnbügel6 stkAnlehnbügel4 stkAnlehnbügel
Tiefgarageneinfahrtnachrichtlich dargestellt
2,10702,002,553,253,253,25502,003,901,602,4450501,602,34
3,312,102,323,001,004,763,0011,60
1,0011,69
2,203,655,00
1,952,522,532,00
1,732,45
90
Kastenrinneb=20cmKastenrinneb=20cmKastenrinneb=20cm
2,53Kastenrinneb=20cm

Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2413 Zeichen

/ 2 
14 12.05.2025 
143  
  
 
 
Amt 66 
über 
 
Dezernat III 
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0791/2025, Stand 29.04.2025 
Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am 
Schulstandort Grundschule Siegburger Straße in Poll 
 
Eingereichte Gesamtkosten laut Beschlussvorlage:  
rd. 2.140.000 Euro netto (2.546.631,00 Euro brutto) 
 
RPA-Nr.: 143/22/01/25 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
66 Amt für Straßen und Radwegebau legt eine Kostenermittlung zur im Betreff ge- 
nannte Maßnahme vor, um einen Baubeschluss im Rat der Stadt Köln zu erwirken.  
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergab folgende Feststellungen: 
• Die vorgelegten Unterlagen waren vollständig und l assen den Stand der Ent- 
wurfsplanung erkennen.  
• Die Kostenermittlung entspricht in ihrer Gliederun g nicht dem Stand einer Kos- 
tenberechnung nach den einschlägigen Regelwerken. Zum Teil ist für außen- 
stehende Dritte nicht erkennbar, welche Kostenbestandteile in den verschie- 
denen Kostenpositionen berücksichtigt wurden. Es handelt sich ausschließlich 
um Baukosten. Die Planung wird durch städtische Mitarbeiter erstellt. Die Kos- 
ten hierfür wurden nicht benannt. 
• Bei den Kosten der Lichtsignalanlagen und der Begr ünung wurde die Mehr- 
wertsteuer doppelt angesetzt. 
• Es wurde ein Zuschlag für Unvorhergesehenes in Höh e von 10 % angerech- 
net, ohne hierfür ein konkretes Projektrisiko zu benennen. Da eine Kostener- 
mittlung zu diesem Projektstand ohnehin eine Kostentoleranz von +/-20 % 
aufweist, wird ein Zuschlag für nicht definierte Risiken obsolet.

- 2 - 
 
 
• Aufgrund der beiden vor genannten Punkten wurden d urch das RPA Kosten 
von rd. 345.000 € brutto ermittelt, denen keine konkrete Leistung entgegenge- 
setzt wurde, was in etwa 13 % der eingereichten Gesamtkosten entspricht. 
• Zusätzlich wurde ein Zuschlag in Höhe von 11 % für  Preissteigerungen bis zur 
geplanten Vergabe der Maßnahme kalkuliert. Zwischen der Kostenermittlung 
und der Vergabe liegt ein Zeitraum von 18 Monaten, sodass die zu erwarten- 
den Preissteigerungen in diesem Rahmen liegen könnten. 
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhalts- 
punkte ergeben, die gegen die Fortführung der Maßnahme sprechen. 
 
Auf die Verfügung von 20 Kämmerei vom 23.04.2025 zur Bewirtschaftung des Haus- 
halts 2025/2026 wird verwiesen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Beratungsverlauf (4)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Siegburger Straße
  • Brückenstraße 5
  • Poller Damm
  • Auf dem Sandberg
  • Rolshover Straße
  • Hechtstraße 48
  • Im Forst

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0791/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2025
Erstellt
13.03.2025 12:36