4280/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anfrage zur Leyendeckerstraße zwischen Vogelsanger Straße und Venloer Straße (Az.: 02-1600-159/21)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 4280/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anfrage zur Leyendeckerstraße zwischen Vogelsanger Straße und Venloer Straße (Az.: 02-1600-159/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt der Petentin für Ihre Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die für die Leyendeckerstraße vom Gutachter für das RVKE getätigten Aussagen entsprechend zu prüfen und im Sinne einer verbesserten Führung des Radverkehrs umzusetzen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin macht einige Vorschläge zur Änderung der Verkehrssituation (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Tempo 30 und FGÜ: Die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) ist gemäß der Richtlinien für die Anlage und Aus- stattung von Fußgängerüberwegen an eine Reihe von Vorgaben gebunden. Der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle muss unter anderem hinreichend gebündelt auftreten. Nach Ortskenntnis der Straßenverkehrsbehörde ist dies an der vor- liegenden Stelle der Leyendeckerstr. nicht der Fall. Die Anordnung eines FGÜs scheidet hier dement- sprechend derzeit aus. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist lediglich durch eine Tempo 30 Einzelbeschilderung gemäß § 41 StVO möglich. Diese kann u. A. im unmittelbaren Nahbereich von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern angeordnet werden, soweit die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtung ein starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Um die Verkehrssicherheit der querenden Kinder zu erhöhen, wird von der Straßenverkehrsbehörde die Anbringung des Verkehrszeichens 274-30 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit), aus beiden Richtungen kommend, veranlasst. Radverkehr: Am 31.05.2021 wurde von der Bezirksvertretung Ehrenfeld das Radverkehrskonzept Ehrenfeld (RVKE) als Gesamtkonzept beschlossen. Nach dem beschlossenen Radverkehrshauptnetz wurde die Leyendeckerstraße vom Gutachter dem grünen Netz zugeordnet. Das grüne Netz ist so definiert, dass es ein Netz für Radfahrende abseits der großen Verkehrsströme des motorisierten Individual- verkehrs (MIV) bildet. Hier wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den weiteren Verkehrsarten geführt, eine separierte Radverkehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angeboten. Für die Leyendeckerstraße als Teil des grünen Netzes empfiehlt der Gutachter demnach die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr. Aufgrund der Bestandssituation und der geringen vorhandenen Fahrbahnbreite ist im Bestand zudem keine separate Radverkehrsinfrastruktur realisierbar. Zur Ver- besserung der Situation für Radfahrende empfiehlt der Gutachter, für diesen Abschnitt Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen. Im Bestand kann im Knoten Vogelsanger Stra- ße/Helmholtzstraße/Leyendeckerstraße keine Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur vorgenom- men werden, hierzu bedarf es einer eigenen konkreten Planung. Zurzeit wird die Umsetzungsplanung und Prioritätensetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Radver- kehrskonzept Ehrenfeld mit den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und Einzelmandatsträ- ger*innen der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgestimmt. Somit befindet sich die Maßnahmenplanung aktuell noch in Abstimmung und es können noch keine konkreten Aussagen zu Planungs- bzw. Um- setzungshorizonten gegeben werden. 3 Reinigung: Der benannte Bereich wird nunmehr regelmäßig kontrolliert und protokolliert. Die daraus resultieren- den Erkenntnisse werden im 2ten Quartal des folgenden Jahres der Bezirksvertretung vorgelegt. Im Anschluss daran werden die Reinigungspläne der AWB GmbH angepasst und zum nächst folgenden 01.01 des Jahres umgesetzt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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Anlage Sehr geehrter Herr Spelthann, sehr geehrte Damen und Herren, in der Hoffnung mit meinem Anliegen die richtigen Ansprechpartner gefunden zu haben, wende ich mich freundlichst an Sie. Seit 20 Jahren wohne ich nun schon in der Leyendeckerstraße. Damals war es ein Gewerbegebiet. Inzwischen sind in diesem Teil der Straße zahlreiche neue Wohnungen entstanden. Ebenso ein sehr schöner Kindergarten. Leider hat in den vergangenen Jahren auch der Verkehr sehr stark zugenommen. Und mit den zahlreichen neuen Anwohnern auch die Verschmutzung. Die Straße und die Fahrbahn wird seit ich hier wohne 2x die Woche gereinigt. Durch die enorme Zunahme des Verkehrs und der Mitbewohner reicht dies schon lange nicht mehr aus. Die Verkehrssituation empfinde ich inzwischen als Katastrophe, was auch ein Gutachten, welches die Stadt im Zusammenhang mit der Neubebauung Leyendeckerstraße/Christianstraße beauftragt hatte, bestätigt. Ich hatte gehofft, dass durch den Kindergarten und den Weg zum Leo-Aman-Park ein Zebrastreifen angelegt wird, damit die lange Straße in der Mitte sicher überquert werden kann. Super wäre auch die Anlegung eines Radweges, da die Straße recht breit ist. An der Ampel Vogelsanger Straße stehen die Autos zu zweit nebeneinander, sodass die Radfahrer hinter den Autos halten müssen und somit erst bei der zweiten oder dritten Grünphase rüber kommen. Radfahrer umgehen diese Situation, indem sie auf den Bürgersteig ab der Ley 3-5 fahren. Dies gilt auch für die E-Roller. Wir sind gezwungen, sehr sehr vorsichtig aus dem Haus zu treten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Meine Frage lautet, was kann ich tun bzw. an wen kann ich mich wenden, um folgendes zu erreichen: 1. Zebrastreifen am Kindergarten 2. Radweg in beide Richtungen 3. Anhebung der Reinigungsintervalle 4. Tempo 30 Zone.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4280/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.12.2021
- Erstellt
- 07.12.2021 14:25