V/0255/2013
Standortsuche für den Neubau der JVA Münster
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Anlage zur Vorlage V/0255/2013 - Standortsuche für den Neubau der JVA Münster
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Mü nster Anlage zu r Vorlage V/0255/2013 Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster Stand: 26.04.2013 Mü nster Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“ Gem einsam e P räsentation v on BLB NRW MS u nd Stadt MS Anlass Im September 2012 hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Stadt Münster darüber informiert, dass es nicht möglich ist, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster am Standort Gartenstraße dauerhaft zu erhalten. Eine Sanierung der JVA MS würde einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand darstellen. Aus Sicht des Justizministeriums bedarf es vielmehr eines Neubaus an anderer Stelle. Die Belegungsfähigkeit des geplanten JVA-Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen. 2 Die Belegungsfähigkeit des geplanten JVA-Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen. Zudem soll neben dem JVA-Neubau eine Jugendarrestanstalt (JAA) mit rund 60 Plätzen errichtet werden. Der Flächenbedarf für den Neubau der JVA Münster und den Neubau der JAA beziffert das Justizministerium NRW auf ca. 12 bis 15 ha. Bauherr für die in Münster geplanten Neubauten einer JVA und einer JAA ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). Die NL MS ist durch die Planung und Realisierung des Neubaus der JVA Düsseldorf zum Kompetenzzentrum für alle JVA Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in NRW geworden. Die beim Neubau der JVA Düsseldorf gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Neubauplanung der JVA Münster. Landesjustizministerium und BLB Münster haben die Stadt Münster gebeten, das Land bei der Suche nach einem geeigneten Standort im Stadtgebiet von Münster zu unterstützen. Die vorliegende Dokumentation ist das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung. 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“ Gem einsam e P räsentation v on BLB NRW MS u nd Stadt MS Baurechtliche Zulässigkeit Bei baulichen Maßnahmen des Bundes und der Länder kommt § 37 Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung. Gem. § 37 Abs. 1 BauGB entscheidet über die Zulässigkeit von Vorhaben an einem geeigneten Standort die höhere Verwaltungsbehörde, im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Münster, wenn es die besondere öffentliche Zweckbestimmung baulicher Anlagen des Bundes oder eines Landes erforderlich macht, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen. Bei dem vom Justizministerium NRW geplanten Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen 3 Bei dem vom Justizministerium NRW geplanten Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen ihrer spezifischen Aufgabenstellung (Justizvollzug) um ein solches Vorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist bei der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 BauGB über die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben eines Landes das Einvernehmen der Gemeinde - hier der Stadt Münster - erforderlich. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den geplanten Neubau der JVA Münster an einem geeigneten Standort soll auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Münster erfolgen. Im Zuge der Herbeiführung einer Ratsentscheidung über das zu erteilende gemeindliche Einvernehmen werden die zuständigen städtischen Gremien (Bezirksvertretungen, Planungsausschuss) beteiligt. Im Fall der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann die höhere Verwaltungsbehörde das Einvernehmen ersetzen. 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“ Gem einsam e P räsentation v on BLB NRW MS u nd Stadt MS Baurechtliche Genehmigung Beim geplanten Neubau der JVA und JAA Münster sind die Voraussetzungen zur Anwendung des § 80 Landesbauordnung „Öffentliche Bauherren“ (BauO NRW) gegeben. Gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW bedürfen bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen keiner Baugenehmigung, wenn der öffentliche Bauherr die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle eines Landes - im vorliegenden Fall dem BLB NRW Münster - übertragen hat. 4 Münster - übertragen hat. Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW ist bei derartigen staatlichen Bauvorhaben anstelle einer Baugenehmigung die Zustimmung der Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Die Gemeinde - im vorliegenden Fall die Stadt Münster - ist gem. § 80 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW zum Bauvorhaben zu hören. 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Lu ftbild der J VA Dü sseldorf 5 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Beispiel Au ßenansicht P forten- u nd Verw altu ngsgebäu de J VA Dü sseldorf 6 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Freistu ndenhöfe Beispiel Haftgebäu de 7 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Orientieru ngsrahm en au s Sicht der J u stiz Standortk riterien Flächenbedarf: ca. 12-15 ha (einschließlich Jugendarrest) Vollzu g •Gerichtsnähe bei Untersuchungshaftanstalten •heimatnahe Unterbringung von Gefangenen •Sicherheitsrelevante Umgebungseinflüsse (Topographie und Gestaltung des unmittelbaren Umfeldes, wie z.B. Bahndämme, Hügel, Halden, Hochspannungsleitungen) 8 wie z.B. Bahndämme, Hügel, Halden, Hochspannungsleitungen) •Entfernung zu Wohnbebauung (Vermeidung der Kontaktaufnahme) •Entfernung zu Immissionsquellen (z.B. Gewerbegebiete, Flughäfen, Autobahnen) Städtebau •Abwägung zwischen Stadt-, Stadtrandlage und ländlicher Lage •Grundstücksgröße und –verfügbarkeit •Einhaltung städtebaulicher Vorgaben •Auflagen zur äußeren Gestaltung •Baurecht •Umweltverträglichkeit 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Orientieru ngsrahm en au s Sicht der J u stiz Erschließu ng •Anschluss an Straßennetz und ÖPNV •Versorgungsanschlüsse an Strom-, Gas- und Fernmeldenetz •Anbindung an Wasser/Abwasser •Verfügbarkeit von Fernwärme Wirtschaftlichk eit 9 Wirtschaftlichk eit •Vorhandensein von Altlasten •Vorhandene Bebauung •Topographie •Bodenbeschaffenheit •Grundwasserstand •Ökologische Gegebenheiten (z.B. Baumbestand, seltene Tierarten) •Grundstückspreis Öffentlichk eit •Nähe zu Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, bei Bedarf auch zu Schulen/Berufsschulen •Akzeptanz durch politische Gremien und Nachbarn 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Orientieru ngsrahm en au s Sicht der Stadt Mü nster Bereiche, die für den Neubau der J VA nicht in Betracht k om m en: aufgrund der bestehenden und künftig weiter anhaltenden, besonderen Bedarfssituationen für Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie und Hochschulen in der Stadt •alle im FNP der Stadt dargestellten Siedlungsflächen für Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie, Gemeinbedarf und Hochschulen sowie die von deutschen und britischen Militäreinheiten aufgegebenen bzw. noch aufzugebenden Kasernenflächen (Blücher-, York- und Oxford-Kaserne) •alle im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland über den FNP der Stadt Münster hinausgehend dargestellten Siedlungsflächenpotenziale (ASB und GIB) 10 hinausgehend dargestellten Siedlungsflächenpotenziale (ASB und GIB) festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG), geschützte Landschaftsbestandteile (LB), festgesetzte FFH- und Vogelschutzgebiete festgesetzte Wasserschutzgebiete (WSG) der Zonen I, II und III bestehende Waldgebiete, bestehende und geplante Grünflächen mit besonderen Zweckbestimmungen die in der Grünordnung der Stadt Münster dargestellten 7 radialen Hauptgrünzüge und der 2. Grünring Freiflächen, die gem. Grünordnung der Stadt Münster zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen bestehende und geplante Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Übersicht m öglicher Standorte 8/9 3332 30/31 1- 6 7 10/11 12/1329 112013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH 28 27 34 12/13 14/15 16- 22 23/24 25 26 5 k m 20 k m 15 k m 10 k m 25 k m Mü nster Standortu ntersu chu ng fü r den Neu bau der J VA Mü nster Orientierungsrahm en für die Standortbew ertung Folgende Grundvoraussetzungen muss ein geeigneter Standort aus Sicht des BLB NRW aufweisen: Mindestgröße ca. 12 bis 15 ha Zuschnitt des Grundstücks möglichst rechteckig oder quadratisch Mindestbreite 250 m 12 Mindestbreite 250 m Dokumentation der geprüften potenziellen Standortoptionen mit jeweiliger Eignungsempfehlung bedeutet: Standort mit grundsätzlicher Eignung, weitere Prüfung im Genehmigungsverfahren bedeutet: Standort bei dem die Eignung aus Sicht von Stadt oder Land nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist bedeutet: Standort ohne Eignung 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Gelbe Empfehlung Rote Empfehlung Grüne Empfehlung Mü nster Standort 1, 2 u nd 3: w estl. Hanseller Str. Lage: Häger, nordw estlich Nienberge - Häger Flächengröße: 1) 16,7 ha; 2) 22,8 ha; 3) 20,8 ha Eigentüm er: 1) u. 3) priv at 2) priv at teilw eise Stadt MS 1 132013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 177, Bahnhaltepunk t Häger Entfernung Landgericht: ca.10 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standorte m it eingeschränk ter Eignung 3 2 Mü nster Standort 4, 5 u nd 6: östlich Hanseller Str. Lage: nördlich Nienberge - Häger Flächengröße: 4) 19,5 ha; 5) 14,1 ha; 6) 16,0 ha Eigentüm er: 4), 5) u. 6) priv at Nutzung: 4 14 Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 177; Bahnhaltepunk t Häger Entfernung Landgericht: ca. 10 k m Altlasten: nicht bek annt 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Em pfehlung: Standorte m it eingeschränk ter Eignung 6 5 Mü nster Standort 7: w estl. Am Max - K lem ens- K anal Lage: südlich Sprak el, nördlich K inderhaus Flächengröße: 14,3 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 15 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: A1, landw irtschaftliche Betriebe, w estlich angrenzendes Biotop (Wallheck e) Verk ehrsanbindung/ÖP NV: unzureichend/m uss angepasst w erden Entfernung Landgericht: ca. 7 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 8: w estlich Lau heider Straße Lage: östlich Handorf, im südöstlichen Randbereich Standortübungsplatz Flächengröße: 15- 18 ha Eigentüm er: Bund Nutzung: 16 Nutzung: Wald, Truppenübungsplatz, FNP : öffentlicher Interessenbereich des Bundes Nachbarbebauung: Landw irtschaftliche Betriebe, Übungsbereich Landesfeuerw ehrschule, teilw eise Biotop nach LANUV u. Stadtbiotop Verk ehrsanbindung/ÖP NV: m uss ausgebaut w erden; v on Haltestelle Waldfriedhof Lauheide ca. 2,2 k m (Linie 2) Entfernung Landgericht: ca. 12 k m Altlasten: Entm unitionierung notw endig Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 9: nördlich K ötterstraße; Standortü bu ngsplatz Handorf Ost Lage: östlich Handorf, teilw eise im südöstlichen Randbereich Standortübungsplatz Flächengröße: 15- 18 ha Eigentüm er: Bund und BIMA Nutzung: 17 Nutzung: Wald, Truppenübungsplatz, FNP : öffentlicher Interessenbereich des Bundes Nachbarbebauung: Landw irtschaftliche Betriebe, Übungsbereich IDF, teilw eise Biotop nach LANUV u. Stadtbiotop Verk ehrsanbindung/ÖP NV: m uss ausgebaut w erden; v on Haltestelle Waldfriedhof Lauheide ca. 2,2 k m (Linie 2) Entfernung Landgericht: ca. 12 k m 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: Entm unitionierung notw endig Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren Mü nster Standort 10: nördl. Freck enhorster Straße, östl. Alter Mü hlenw eg Lage: nördlich Wolbeck Flächengröße: 25,4 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 18 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche, 2 Waldflächen Nachbarbebauung: Landw irtschaftliche Betriebe, im Baufeld 2 Bebauungen Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, Entfernung zu Haltestelle Av erhoff/ Rusticus ca. 0,6 k m Entfernung Landgericht: ca. 8 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 11: nördl. Mü nsterstraße, w estl. Alter Mü hlenw eg Lage: nördlich Wolbeck Flächengröße: 15,3 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 19 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Naturdenk m al entlang Alter Mühlenw eg Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, Entfernung zu Haltestelle Av erhoff/ Rusticus ca. 0,6 k m Entfernung Landgericht: ca. 8 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 12: sü dl. Freck enhorster Straße, östl. Alter Mü hlenw eg Lage: nördlich Wolbeck Flächengröße: 17,2 ha; ungünstiger Zuschnitt Eigentüm er: P riv at; Stadt MS (3,6 ha) Nutzung: landw irtschaftliche Fläche 202013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Wohnbebauung, Gew erbe Verk ehrsanbindung/ÖP NV: in ca. 600 m m ehrere Buslinien v orhanden; Haltestelle Av erhoff/Rusticus Entfernung Landgericht: ca. 11 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 13: sü dl. Freck enhorster Straße, östl. K reu zbach Lage: nördlich Wolbeck Flächengröße: 15,2 ha; ungünstiger Zuschnitt, Breite nicht ausreichend Eigentüm er: priv at Nutzung: 212013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe Verk ehrsanbindung/ÖP NV: unzureichend, m uss ausgebaut w erden Entfernung Landgericht: ca. 13 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 14: sü dl. Freck enhorster Straße, w estl. Stadtgrenze Lage: östlich Wolbeck Flächengröße: ca. 18,4 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 22 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe grenzen unm ittelbar an Fläche Verk ehrsanbindung/ÖP NV: unzureichend Entfernung Landgericht: ca. 13 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 15: nördl. Freck enhorster Straße, w estl. Telgter Straße Lage: nordöstlich Wolbeck Flächengröße: 17,8 ha Eigentüm er: priv at und Land NRW (2,3 ha) Nutzung: 23 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe Verk ehrsanbindung/ÖP NV: unzureichend Entfernung Landgericht: ca. 12 k m Altlasten: nicht bek annt Ausgleichsfläche im Grundstück Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 16: östl. K appenberger Dam m Lage: nordw estlich Am elsbüren/Loev elingloh Flächengröße: 13,9 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 242013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Wohnhaus angrenzend Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus R 41 Entfernung Landgericht: ca. 8 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it eingeschränk ter Eignung Mü nster Standort 17 u nd 18: w estl. K appenberger Dam m Lage: nordw estlich Am elsbüren/Loev elingloh Flächengröße: 17) 18,0 ha; 18) 21,5 ha Eigentüm er: 17) priv at; 18) priv at Nutzung: 17 252013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Wohnhäuser Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 41 Entfernung Landgericht: ca. 7 k m Altlasten: k eine bek annt Em pfehlung: Standorte m it eingeschränk ter Eignung 18 Mü nster Standort 19: w estl. A1, nördl. Am K attw ink el Lage: nordw estlich Am elsbüren/Wilbrenning Flächengröße: 26,8 ha Eigentüm er: priv at; Stadt MS (0,7 ha), Verk ehrsfläche läuft durch Grundstück Nutzung: 262013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Autobahn Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 41 Entfernung Landgericht: ca. 10 k m Altlasten: k eine bek annt Em pfehlung: Standort m it eingeschränk ter Eignung Mü nster Standort 20: w estl. A1, sü dl. Feu erstiege Lage: w estlich Am elsbüren/Wilbrenning Flächengröße: ca. 13 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 272013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Wohnhäuser Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 41 Entfernung Landgericht: ca. 11 k m Altlasten: nicht bek anntEm pfehlung: Standort m it eingeschränk ter Eignung Mü nster Standort 21: w estl. K appenberger Dam m , nördl. Hs. K annen Lage: w estlich Am elsbüren/Wilbrenning Flächengröße: 16,2 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: Fläche für Landw irtschaft 28 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Alex ianerk rank enhaus, Forensik Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 41 Entfernung Landgericht: ca. 12 k m Altlasten: k eine bek anntEm pfehlung: Standort m it eingeschränk ter Eignung Mü nster Standort 22: w estl. K appenberger Dam m ; sü dw estl. Hs. K annen Lage: w estlich K appenberger Dam m , südw estlich Hs. K annen Flächengröße: ca. 16,7 ha; ungünstiger Grundstück szuschnitt Eigentüm er: priv at Nutzung: 292013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Alex ianerk rank enhaus, Forensik Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 41 Entfernung Landgericht: ca. 13 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 23: östl. Straße Ventru p - Nord Lage: südlich Albachten Flächengröße: 19 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 30 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche, Gasleitung tangiert Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftlicher Betrieb grenzt unm ittelbar an Fläche Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 540, Bahnhof Albachten, Entfernung ca. 3 k m Entfernung Landgericht: ca. 12 k m Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: nicht bek annt Mü nster Standort 24: östl. Straße Ventru p - Sü d Lage: südlich Albachten Flächengröße: 15,8 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 31 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche, Gasleitung führt über Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftlicher Betrieb grenzt unm ittelbar an Fläche Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Regionalbus 540, Bahnhof Albachten, Entfernung ca. 3,5 k m Entfernung Landgericht: ca. 12 k m Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: nicht bek annt Mü nster Standort 25: w estl. Möselerhook , östl. Welsingheide Lage: östlich Albachten Flächengröße: 11,8 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 322013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: grenzt im Süden an Biotop Verk ehrsanbindung/ÖP NV: m ehrere Linien auf Weseler Str. Entfernung Landgericht: ca. 9 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 26: östl. Bösenseller Straße Lage: südw estlich Rox el Flächengröße: 19 ha Eigentüm er: priv at 33 Nutzung: landw irtschaftliche Fläche Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe; Hofstelle liegt im Grundstück , Biotope grenzen im Westen/Süden an Verk ehrsanbindung/ÖP NV: unzureichend, m uss ausgebaut w erden Entfernung Landgericht: ca. 9 k m Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 27: sü dl. Rox eler Straße Lage: südlich Giev enbeck Flächengröße: ca. 15 ha Eigentüm er: Land NRW/Studienfonds Nutzung: 34 Nutzung: Fläche für Landw irtschaft FNP : LSG, Grünzüge Nachbarbebauung: nördlich Nähe zur Wohnbebauung, nahe Leitungstrasse Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Ram ertsw eg ca. 0,2 k m (Linie 1) Entfernung Landgericht: ca. 5 k m Altlasten: nicht bek annt 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Hofstelle m uss aufgelöst w erden Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 28: w estl. Bu sso- P eu s- Straße Lage: östlich Giev enbeck Flächengröße: ca. 12 ha Eigentüm er: Land NRW/Studienfonds Nutzung: 35 Nutzung: Fläche für Landw irtschaft, Regionalplanentw urf: Allgem einer Siedlungsbereich Nachbarbebauung: Nähe zu Wohnbebauung, Studentenw ohnheim und Univ ersitätsgebäuden Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Hautk linik ca. 0,5 k m (Linien 5,11,12) Entfernung Landgericht: ca. 3 k m 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 29: Au tobahnk reu z Mü nster Nord Lage: südöstlich Nienberge Flächengröße: ca. 15 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 36 Nutzung: Fläche für Landw irtschaft FNP : LSG, Wald, Grünzüge Nachbarbebauung: Autobahnk reuz Münster Nord, Bebauung eingeschränk t durch Nähe zu Hofstellen Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Autobahn Nord 1,7 k m (Linie 5) Entfernung Landgericht: ca. 6 k m 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Standort 30: nördl. Rü schhau sw eg Lage: südlich Nienberge Flächengröße: 16 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: 372013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Em pfehlung: Standort ohne Eignung (w egen Haus Rüschhaus) Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Haus Rüschhaus Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Linie 5, Haltestelle Schonebeck Entfernung Landgericht: ca. 8 k m Altlasten: nicht bek annt Mü nster Standort 31: sü dl. Rü schhau sw eg Lage: südlich Nienberge Flächengröße: 13,9 ha Eigentüm er: priv at, Stadt MS (8,3 ha) Nutzung: 382013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Em pfehlung: Standort ohne Eignung (w egen Haus Rüschhaus) Nutzung: Fläche für Landw irtschaft Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe, Haus Rüschhaus Verk ehrsanbindung/ÖP NV: Linie 5, Haltestelle Schonebeck Entfernung Landgericht: ca. 8 k m Altlasten: k eine bek annt Mü nster Standort 32: östl. K analstraße, nördl. Nev inghoff Lage: nördlich Zentrum - Nord Flächengröße: ca. 11 ha Eigentüm er: priv at Nutzung: Ack erfläche/ Wald 39 Ack erfläche/ Wald FNP : LSG, Wald, Grünzug gem . Grünordnung Nachbarbebauung: Landw irtschaftsk am m er, Wohnbebauung abgegrenzt durch K analstraße, K iesek am pw eg und Bahntrasse Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle J oseph- K önigstraße 400 m (Linie 17), Bahnstation Zentrum Nord 700 m Entfernung Landgericht: ca. 6 k m 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: nicht bek annt Em pfehlung: Standort m it eingeschränk ter Eignung Mü nster Standort 33: ehem . Standortschießanlage Coerde Lage: nördlich Coerde Flächengröße: ca. 19 ha Eigentüm er: BIMA Nutzung: Fläche für den Gem einbedarf, 40 Fläche für den Gem einbedarf, großflächige Biotope, Grünzug Nachbarbebauung: grenzt an K läranlage, ca. 450 m Entfernung zur Wohnbebauung Verk ehrsanbindung/ÖP NV: ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Coerheide 1,3 k m (Linien 8,9) Erschließung über nicht öffentliche Straße (Bundeseigentum ) Bodenablagerung für den K analausbau bietet Einsicht Entfernung Landgericht: ca. 8 k m Altlasten: v orhanden Em pfehlung: Standort ohne Eignung 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Standort 34: Ev ersw ink el, K reis Warendorf Lage: K 43 / L793 Flächengröße: ca. 31 ha Eigentüm er: Bund 41 Nutzung: Wald, ehem aliges P OL- Depot (Tank lager) Nachbarbebauung: landw irtschaftliche Betriebe Verk ehrsanbindung/ÖP NV: unzureichend Entfernung Landgericht: ca. 24 k m 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Altlasten: Nicht bek annt, jedoch v erm utet w egen Lagerung v on Treibstoffen Em pfehlung: Standort ohne Eignung Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 422013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 432013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der potenziellen Standort- Optionen 442013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 452013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 462013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 472013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 482013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 492013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 502013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 512013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 522013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 532013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 54 2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen 552013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH Mü nster Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“ Übersicht m öglicher Standorte m it gru ndsätzlicher Eignu ng 8/9 7 10/11 562013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH 14/15 23/24 26 5 k m 20 k m 15 k m 10 k m 25 k m
Beschlussvorlage
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V/0255/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Standortsuche für den Neubau der JVA Münster Beratungsfolge 08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 06.06.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 12.06.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Dokumentation „Standortsuche für den Neubau der JVA Münster“ zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land NRW - vertreten du rch den Bau- und Liege n- schaftsbetrieb (BLB) NRW , Niederlassung Münster - für den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) und Jugendarrestanstalt (JAA) Münster auf der Grundlage des § 37 BauGB ( Bauliche Maßnahmen des Bundes und de r Länder) ein Zustimmungsverfahren gemäß § 80 BauO NRW (Öffentliche Bauherren) durchführen wird. 3. Der Rat erklärt sein Einverständnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 (1) Satz 2 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 1 BauGB zum Neubau der JVA und JAA Münster an einem der in der als Anlage beigefügten Dokumentation auf Seite 56 aufg e- führten Standorte in Aussicht zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor- schläge keine Kosten und Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0255/2013 Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeGerd@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0255/2013 Begründung: 1. Anlass Mit Schreiben vom 13.09.2012 hat das Justizministerium des Landes Nordrhein -Westfalen (NRW) die Stadt Münster darüber informiert, dass es nicht möglich ist, die Justizvollzugsa nstalt (JVA) Münster am Standort Gartenstraße dauerhaft zu erhalten. Aus Sicht des Justi zministeriums bedarf es vielmehr eines Neubaus an anderer Stelle. Die Belegungsfähigkeit des geplanten JVA -Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zw e- cken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen. Zudem soll neben dem JVA-Neubau eine Jugendarrestanstalt (JAA) mit rund 60 Plätzen errichtet werden. De n Flächen- bedarf für den Neubau der JVA und JAA Münster beziffert das Justizmini sterium NRW auf ca. 12 bis 15 ha. Im Auftrag des Landes NRW wird der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW - Niederlassung Münster - die in Münster geplanten Neubauten der JVA und JAA bauen. Der BLB NRW Münster wird Eigentümer der JVA und JAA und diese an das Justizministerium des L andes NRW vermi e- ten. Der BLB NRW Münster ist durch die Planung und Realisierung des Neubaus der JVA Düsse l- dorf zum Kompetenzzentrum für alle JVA - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in NRW geworden. Landesjustizministerium und BLB NRW Münster haben die Stadt Münster gebeten, das Land bei der Suche nach einem geeigneten Standort im Stadtgebiet von Münster zu unterstützen. 2. Kriterien für eine Standortbewertung und Standortfindung 2.1. Anforderungen aus Sicht des Landesjustizministerium und BLB NRW Münster Nach den Erfahrungen bei anderen Neubaumaßnahmen ist für eine JVA der gepla nten Größe und Ausstattung mit einem Flächenbedarf von rund 12 bis 15 ha (einschließlich JAA) zu rechnen. Bei der Auswahl des Standortes sind insbesondere die nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen: Vollzug Gerichtsnähe bei Untersuchungshaftanstalten Heimatnahe Unterbringung von Gefangenen Sicherheitsrelevante Umgebungseinflüsse (Topographie und Gestaltung des unmittelbaren Um- feldes, wie z. B. Bahndämme, Hügel, Halden, Hochspannungsleitungen) Entfernung zu Wohnbebauung (Vermeidung der Kontaktaufnahme) Entfernung zu Immissionsquellen (z. B. Gewerbegebiete, Flughäfen, Autobahnen) Städtebau Abwägung zwischen Stadt-, Stadtrandlage und ländlicher Lage Grundstücksgröße und -verfügbarkeit Einhaltung städtebaulicher Vorgaben Auflagen zur äußeren Gestaltung Baurecht Umweltverträglichkeit Erschließung Anschluss an Straßennetz Anschluss an ÖPNV Versorgungsanschlüsse an Strom-, Gas- und Fernmeldenetz Anbindung an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Verfügbarkeit von Fernwärme - 3 - V/0255/2013 Wirtschaftlichkeit Vorhandensein von Altlasten Vorhandene Bebauung Topographie Bodenbeschaffenheit Grundwasserstand Ökologische Gegebenheiten (z. B. Baumbestand, seltene Tierarten) Grundstückspreis Öffentlichkeit Nähe zu Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, bei Bedarf auch zu Schulen/Berufsschulen Akzeptanz durch politische Gremien und Nachbarn 2.2. Anforderungen aus Sicht der Stadt Münster Im Sinne eines Orientierungsrahmens für eine Standortbewertung kommen a us Sicht der Stadt Münster folgende Bereiche im Stadtgebiet für den Neubau einer JVA und JAA nicht in Betracht: aufgrund der bestehenden und künftig weiter anhaltenden, besonderen Bedarfssituati onen für Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie und Hochschulen in der Stadt - alle im FNP der Stadt dargestellten Siedlungsflächen für Wohnen, Dienstleistung, G ewerbe, Industrie, Gemeinbedarf und Hochschulen sowie die von deutschen und britischen Mil i- täreinheiten aufgegebenen bzw. noch aufzugebenden Kasernenfl ächen (Blücher-, York- und Oxford-Kaserne) - alle im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland über den FNP der Stadt Münster hinausgehend dargestellten Siedlungsflächenpotenziale (ASB und GIB) festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete (N SG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG), geschützte Landschaftsbestandteile (LB) festgesetzte FFH- und Vogelschutzgebiete festgesetzte Wasserschutzgebiete (WSG) der Zonen I, II und III bestehende Waldgebiete bestehende und geplante Grünflächen mit besonderen Zweckbestimmungen die in der Grünordnung der Stadt Münster dargestellten 7 radialen Hauptgrünzüge und der 2. Grünring Freiflächen, die gem. Grünordnung der Stadt Münster zur Sicherung der Freiraumfunkt onen keine bauliche Entwicklung zulassen bestehende und geplante Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanl agen (WEA) - 4 - V/0255/2013 3. Standortauswahl Nach intensiver Prüfung und mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen dem Justizmini sterium NRW, dem BLB NRW Münster und der Planungsverwaltung der Stadt Münster sind die in der Übersichtskarte auf Seite 56 der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Standortbereiche für den geplanten Neubau der JVA und JAA Münster als grundsätzlich geeignet bewertet worden. Aus diesem Standortportfolio soll der nach M öglichkeit für alle Planungsbeteiligte am besten g e- eignete Standort ausgewählt und als Zielstandort für den Neubau der JVA und JAA Münster b e- stimmt werden. 4. Baurechtliche Zulässigkeit Die in der Übersichtskarte auf Seite 56 der beigefügten Anlage aufgeführten Standortbereiche sind baurechtlich alle dem Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Nach dieser Vorschrift sind im A ußenbereich in der Regel nur privilegierte Vorhaben zulässig, zu denen der Neubau der JVA und JAA Münster nicht z u zählen ist. Im vorliegenden Fall des Neubaus der JVA und JAA Münster kommt allerdings die Anwendung spezifischer bauplanungsrechtlicher Vorschri f- ten des BauGB zum Zuge. Bei baulichen Maßnahmen des Bundes und der Länder kommt § 37 BauGB zur Anwendung. Gem. § 37 Abs. 1 BauGB entscheidet über die Zulässigkeit von Vorhaben an einem geeigneten Standort die höhere Verwaltungsbehörde, im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Münster, wenn es die besondere öffentliche Zweckbestimmung baulicher Anlagen des Bund es oder eines Landes erfo r- derlich macht, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen. Bei dem vom BLB NRW Münster im Auftrag des Landes NRW für das Landesjustizministerium geplanten Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen ihrer spezifischen Auf gabenstellung (Justizvollzug) um ein solches Vorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung. Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist bei der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 BauGB über die Zuläs- sigkeit von baulichen Vorhaben eines Landes das Einvernehmen der Gemeinde - hier der Stadt Münster - erforderlich. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den geplanten Neubau der JVA und JAA Münster an einem geeigneten Standort soll auf der Grundlage eines entspr e- chenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Mü nster gem. Beschlusspunkt 3. dieser Vorlage erfolgen. Im Zuge der Herbeiführung dieser Ratsentscheidung über das zu erteilende gemeindliche Einvernehmen werden die zuständ igen städtischen Gremien, somit auch die Bezirksvertretungen, soweit sie räumlich betroffen sind (siehe Beratungsfolge dieser Vorlage), beteiligt. Im Fall der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann die höhere Verwaltungsbehö r- de das Einvernehmen ersetzen. Die Anwendung des Verfahrens gem. § 37 BauGB bedeutet, dass ein Bauleitp lanverfahren nach den §§ 1 ff. BauGB nicht erforderlich ist. 5. Baurechtliche Genehmigung Beim geplanten Neubau der JVA und JAA Münster sind die Voraussetzungen zur Anwendung des § 80 Landesbauordnung „Öffentliche Bauhe rren“ (BauO NRW) gegeben. Gem. § 8 0 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW bedürfen bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen keiner Baug e- nehmigung, wenn der öffentliche Bauherr, wie im vorliegenden Fall das Land NRW, die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststel le eines Landes - im vorliegenden Fall dem BLB NRW Münster - übertragen hat. Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW ist bei derartigen staatlichen Bauvorhaben anstelle einer Baugenehmigung die Zustimmung der Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde erford er- lich (Zustimmungsverfahren). Die Gemeinde - im vorliegenden Fall die Stadt Münster - ist gem. § 80 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW zum Bauvorhaben zu hören. - 5 - V/0255/2013 6. Baubeschreibung Neubau JVA und JAA Münster Anlagenteile Die wesentlichen baulichen Anlagen der zu errichtenden JVA sind das mindestens zweigeschossi- ge Pfortengebäude mit Technikzentrale, das in die die JVA umgebende Umwehrungsmauer einge- fügt ist. Das Pfortengebäude kann durch ein Verwaltungsgebäude erweitert werden, sofern dies nicht in Nähe des Unterkunftsgebäudes angeordnet wird. Das viergeschossige Unterkunftsgebäude mit den Hafträumen, Dienst- und Funktionsräumen (u. a. Schul- und Gruppenräume, Räumen für die medizinische Versorgung) bildet den Kern der J VA. Daneben verfügt die JVA über einen Kammerb ereich, einen Besuchsbereich, eine Küche, eine Sporthalle, ein Mehrzweckgebäude sowie über Werkstattgebäude und Garagen. Die Gebäude werden in Massivbauweise bzw. Fertigteilbauweise mit Satteldächern bzw. flach g e- neigten Dächern errichtet und sind mit ein em ober- und unterirdischen Gangsystem miteinander verbunden. Weiterhin sind innerhalb der Umwehrungsmauer Freistundenhöfe und ein Sportplatz angeordnet. Die Parkplätze, Fahrradabstellanlagen und Wartebereiche für Anlieferer und Besucher befinden sich außerhalb der Umwehrungsmauer im Sichtbereich der Pforte. Abbildung: Musterbeispiel JVA - Neubau (Standort unabhängig): - 6 - V/0255/2013 Baulich-technische Sicherung Der eigentliche Anstaltsbereich wird mit einer mindestens 5,50 m hohen Umwehrungsmauer u m- schlossen. Zwischen der Umwehrungsmauer und der äußeren Grundstückseinfriedung (2 m hoher Ordnungszaun) befindet sich ein kameraüberwachter, entsprechend ausgeleuchteter und beba u- ungsfreier Bereich, der abgesehen vom Anstaltszugang vor dem Pfortengebäude (mit Parkpla tz- flächen) für Unbefugte nicht zugänglich und entsprechend abgezäunt ist. Die Außenbeleuchtung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Umwehrungsmauer wird entspr e- chend der Lichtverhältnisse durchgehend betrieben. Für die äußere Sicherung der JAA gilt entsprechendes. Der Jugendarrest wird als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest bis zu 4 Wochen vollzogen. Der Vollzug des Jugendarrestes dient dem Ziel, die Jugendlichen zu befähigen, künftig eigenve r- antwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Ihnen ist dazu in erzieherisch geeigneter Weise zu vermitteln, dass sie Verantwortung für ihr sozialwidriges Verhalten übernehmen und die no t- wendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben daraus ziehen müssen. Der Vollzug des Jugen d- arrestes soll auch dabei helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zu der Begehung der Stra f- tat beigetragen haben. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Dokumentation „Standortsuche für den Neubau der JVA Münster“ BLB NRW Münster | Stadt Münster (Stand: 26.04.2013)
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0255/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37