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V/0255/2013

Standortsuche für den Neubau der JVA Münster

Vorlagen 08.05.2013

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Anlage zur Vorlage V/0255/2013 - Standortsuche für den Neubau der JVA Münster

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V/0255/2013 - Standortsuche für den Neubau der JVA Münster

25673 Zeichen

Mü nster
Anlage zu r Vorlage V/0255/2013
Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster
Standortsu che fü r den Neu bau der J VA Mü nster
Stand: 26.04.2013

Mü nster
Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“
Gem einsam e P räsentation v on BLB NRW MS u nd Stadt MS
Anlass
Im September 2012 hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Stadt Münster
darüber informiert, dass es nicht möglich ist, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Münster am Standort
Gartenstraße dauerhaft zu erhalten. Eine Sanierung der JVA MS würde einen unverhältnismäßig hohen
wirtschaftlichen Aufwand darstellen.
Aus Sicht des Justizministeriums bedarf es vielmehr eines Neubaus an anderer Stelle.
Die Belegungsfähigkeit des geplanten JVA-Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des
geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen.
2
Die Belegungsfähigkeit des geplanten JVA-Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des
geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen.
Zudem soll neben dem JVA-Neubau eine Jugendarrestanstalt (JAA) mit rund 60 Plätzen errichtet werden.
Der Flächenbedarf für den Neubau der JVA Münster und den Neubau der JAA beziffert das
Justizministerium NRW auf ca. 12 bis 15 ha.
Bauherr für die in Münster geplanten Neubauten einer JVA und einer JAA ist der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). Die NL MS ist durch die Planung und Realisierung des Neubaus
der JVA Düsseldorf zum Kompetenzzentrum für alle JVA Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in NRW
geworden. Die beim Neubau der JVA Düsseldorf gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die
Neubauplanung der JVA Münster.
Landesjustizministerium und BLB Münster haben die Stadt Münster gebeten, das Land bei der Suche
nach einem geeigneten Standort im Stadtgebiet von Münster zu unterstützen.
Die vorliegende Dokumentation ist das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung.
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“
Gem einsam e P räsentation v on BLB NRW MS u nd Stadt MS
Baurechtliche Zulässigkeit
Bei baulichen Maßnahmen des Bundes und der Länder kommt § 37 Baugesetzbuch (BauGB) zur
Anwendung.
Gem. § 37 Abs. 1 BauGB entscheidet über die Zulässigkeit von Vorhaben an einem geeigneten Standort
die höhere Verwaltungsbehörde, im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Münster, wenn es die
besondere öffentliche Zweckbestimmung baulicher Anlagen des Bundes oder eines Landes erforderlich
macht, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen.
Bei dem vom Justizministerium NRW geplanten Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen
3
Bei dem vom Justizministerium NRW geplanten Neubau der JVA und JAA Münster handelt es sich wegen
ihrer spezifischen Aufgabenstellung (Justizvollzug) um ein solches Vorhaben mit besonderer öffentlicher
Zweckbestimmung.
Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist bei der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 BauGB über die
Zulässigkeit von baulichen Vorhaben eines Landes das Einvernehmen der Gemeinde - hier der Stadt
Münster - erforderlich. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den geplanten Neubau der
JVA Münster an einem geeigneten Standort soll auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses
durch den Rat der Stadt Münster erfolgen.
Im Zuge der Herbeiführung einer Ratsentscheidung über das zu erteilende gemeindliche Einvernehmen
werden die zuständigen städtischen Gremien (Bezirksvertretungen, Planungsausschuss) beteiligt.
Im Fall der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann die höhere Verwaltungsbehörde das
Einvernehmen ersetzen.
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“
Gem einsam e P räsentation v on BLB NRW MS u nd Stadt MS
Baurechtliche Genehmigung
Beim geplanten Neubau der JVA und JAA Münster sind die Voraussetzungen zur Anwendung des § 80
Landesbauordnung „Öffentliche Bauherren“ (BauO NRW) gegeben.
Gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW bedürfen bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und
Einrichtungen keiner Baugenehmigung, wenn der öffentliche Bauherr die Leitung der Entwurfsarbeiten
und die Bauüberwachung einer Baudienststelle eines Landes - im vorliegenden Fall dem BLB NRW
Münster - übertragen hat.
4
Münster - übertragen hat.
Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW ist bei derartigen staatlichen Bauvorhaben anstelle einer
Baugenehmigung die Zustimmung der Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Die Gemeinde - im vorliegenden Fall die Stadt Münster - ist gem. § 80 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW zum
Bauvorhaben zu hören.
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Lu ftbild der J VA Dü sseldorf
5
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Beispiel Au ßenansicht P forten- u nd
Verw altu ngsgebäu de J VA Dü sseldorf
6
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Freistu ndenhöfe
Beispiel Haftgebäu de
7
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Orientieru ngsrahm en au s Sicht der J u stiz
Standortk riterien
Flächenbedarf: ca. 12-15 ha (einschließlich Jugendarrest)
Vollzu g
•Gerichtsnähe bei Untersuchungshaftanstalten
•heimatnahe Unterbringung von Gefangenen
•Sicherheitsrelevante Umgebungseinflüsse (Topographie und Gestaltung des unmittelbaren Umfeldes,
wie z.B. Bahndämme, Hügel, Halden, Hochspannungsleitungen)
8
wie z.B. Bahndämme, Hügel, Halden, Hochspannungsleitungen)
•Entfernung zu Wohnbebauung (Vermeidung der Kontaktaufnahme)
•Entfernung zu Immissionsquellen (z.B. Gewerbegebiete, Flughäfen, Autobahnen)
Städtebau
•Abwägung zwischen Stadt-, Stadtrandlage und ländlicher Lage
•Grundstücksgröße und –verfügbarkeit
•Einhaltung städtebaulicher Vorgaben
•Auflagen zur äußeren Gestaltung
•Baurecht
•Umweltverträglichkeit
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Orientieru ngsrahm en au s Sicht der J u stiz
Erschließu ng
•Anschluss an Straßennetz und ÖPNV
•Versorgungsanschlüsse an Strom-, Gas- und Fernmeldenetz
•Anbindung an Wasser/Abwasser
•Verfügbarkeit von Fernwärme
Wirtschaftlichk eit
9
Wirtschaftlichk eit
•Vorhandensein von Altlasten
•Vorhandene Bebauung
•Topographie
•Bodenbeschaffenheit
•Grundwasserstand
•Ökologische Gegebenheiten (z.B. Baumbestand, seltene Tierarten)
•Grundstückspreis
Öffentlichk eit
•Nähe zu Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, bei Bedarf auch zu Schulen/Berufsschulen
•Akzeptanz durch politische Gremien und Nachbarn
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Orientieru ngsrahm en au s Sicht der Stadt Mü nster
Bereiche, die für den Neubau der J VA nicht in Betracht k om m en:
 aufgrund der bestehenden und künftig weiter anhaltenden, besonderen Bedarfssituationen für Wohnen,
Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie und Hochschulen in der Stadt
•alle im FNP der Stadt dargestellten Siedlungsflächen für Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie,
Gemeinbedarf und Hochschulen sowie die von deutschen und britischen Militäreinheiten aufgegebenen bzw.
noch aufzugebenden Kasernenflächen (Blücher-, York- und Oxford-Kaserne)
•alle im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland über den FNP der Stadt Münster
hinausgehend dargestellten Siedlungsflächenpotenziale (ASB und GIB)
10
hinausgehend dargestellten Siedlungsflächenpotenziale (ASB und GIB)
 festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG), geschützte
Landschaftsbestandteile (LB), festgesetzte FFH- und Vogelschutzgebiete
 festgesetzte Wasserschutzgebiete (WSG) der Zonen I, II und III
 bestehende Waldgebiete, bestehende und geplante Grünflächen mit besonderen Zweckbestimmungen
 die in der Grünordnung der Stadt Münster dargestellten 7 radialen Hauptgrünzüge und der 2. Grünring
 Freiflächen, die gem. Grünordnung der Stadt Münster zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche
Entwicklung zulassen
 bestehende und geplante Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA)
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Übersicht m öglicher Standorte
8/9
3332
30/31
1- 6
7
10/11
12/1329
112013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
28
27
34
12/13
14/15
16- 22
23/24
25
26
5 k m
20 k m
15 k m
10 k m
25 k m

Mü nster
Standortu ntersu chu ng fü r den Neu bau der J VA Mü nster
Orientierungsrahm en für die Standortbew ertung
Folgende Grundvoraussetzungen muss ein geeigneter Standort aus Sicht des BLB NRW aufweisen:
Mindestgröße ca. 12 bis 15 ha
Zuschnitt des Grundstücks möglichst rechteckig oder quadratisch
Mindestbreite 250 m
12
Mindestbreite 250 m
Dokumentation der geprüften potenziellen Standortoptionen mit jeweiliger Eignungsempfehlung
bedeutet: Standort mit grundsätzlicher Eignung, weitere Prüfung im Genehmigungsverfahren
bedeutet: Standort bei dem die Eignung aus Sicht von Stadt oder Land nicht oder nur
eingeschränkt gegeben ist
bedeutet: Standort ohne Eignung
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Gelbe Empfehlung
Rote Empfehlung
Grüne Empfehlung

Mü nster
Standort 1, 2 u nd 3: w estl. Hanseller Str.
Lage:
Häger, nordw estlich Nienberge - Häger
Flächengröße:
1) 16,7 ha; 2) 22,8 ha; 3) 20,8 ha
Eigentüm er:
1) u. 3) priv at
2) priv at teilw eise Stadt MS
1
132013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 177, Bahnhaltepunk t Häger
Entfernung Landgericht:
ca.10 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standorte m it eingeschränk ter Eignung
3
2

Mü nster
Standort 4, 5 u nd 6: östlich Hanseller Str.
Lage:
nördlich Nienberge - Häger
Flächengröße:
4) 19,5 ha; 5) 14,1 ha; 6) 16,0 ha
Eigentüm er:
4), 5) u. 6) priv at
Nutzung:
4
14
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 177; Bahnhaltepunk t Häger
Entfernung Landgericht:
ca. 10 k m
Altlasten:
nicht bek annt
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Em pfehlung:
Standorte m it eingeschränk ter Eignung
6
5

Mü nster
Standort 7:
w estl. Am Max - K lem ens- K anal
Lage:
südlich Sprak el, nördlich K inderhaus
Flächengröße:
14,3 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
15
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
A1, landw irtschaftliche Betriebe, w estlich
angrenzendes Biotop (Wallheck e)
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
unzureichend/m uss angepasst w erden
Entfernung Landgericht:
ca. 7 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung; w eitere
P rüfung im Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 8: w estlich Lau heider Straße
Lage:
östlich Handorf, im südöstlichen Randbereich
Standortübungsplatz
Flächengröße:
15- 18 ha
Eigentüm er:
Bund
Nutzung:
16
Nutzung:
Wald, Truppenübungsplatz,
FNP : öffentlicher Interessenbereich des Bundes
Nachbarbebauung:
Landw irtschaftliche Betriebe, Übungsbereich
Landesfeuerw ehrschule, teilw eise Biotop nach LANUV u.
Stadtbiotop
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
m uss ausgebaut w erden; v on Haltestelle Waldfriedhof
Lauheide ca. 2,2 k m (Linie 2)
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
Altlasten:
Entm unitionierung notw endig
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im
Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 9:
nördlich K ötterstraße; Standortü bu ngsplatz Handorf Ost
Lage:
östlich Handorf, teilw eise im südöstlichen
Randbereich Standortübungsplatz
Flächengröße:
15- 18 ha
Eigentüm er:
Bund und BIMA
Nutzung:
17
Nutzung:
Wald, Truppenübungsplatz,
FNP : öffentlicher Interessenbereich des Bundes
Nachbarbebauung:
Landw irtschaftliche Betriebe, Übungsbereich IDF,
teilw eise Biotop nach LANUV u. Stadtbiotop
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
m uss ausgebaut w erden; v on Haltestelle
Waldfriedhof Lauheide ca. 2,2 k m (Linie 2)
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
Entm unitionierung notw endig
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren

Mü nster
Standort 10:
nördl. Freck enhorster Straße, östl. Alter Mü hlenw eg
Lage:
nördlich Wolbeck
Flächengröße:
25,4 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
18
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche, 2 Waldflächen
Nachbarbebauung:
Landw irtschaftliche Betriebe,
im Baufeld 2 Bebauungen
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, Entfernung zu Haltestelle Av erhoff/
Rusticus ca. 0,6 k m
Entfernung Landgericht:
ca. 8 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher
Eignung; w eitere P rüfung im
Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 11: nördl. Mü nsterstraße, w estl. Alter Mü hlenw eg
Lage:
nördlich Wolbeck
Flächengröße:
15,3 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
19
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Naturdenk m al entlang
Alter Mühlenw eg
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, Entfernung zu Haltestelle Av erhoff/
Rusticus ca. 0,6 k m
Entfernung Landgericht:
ca. 8 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im
Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 12:
sü dl. Freck enhorster Straße, östl. Alter Mü hlenw eg
Lage:
nördlich Wolbeck
Flächengröße:
17,2 ha; ungünstiger Zuschnitt
Eigentüm er:
P riv at; Stadt MS (3,6 ha)
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
202013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Wohnbebauung,
Gew erbe
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
in ca. 600 m m ehrere Buslinien v orhanden;
Haltestelle Av erhoff/Rusticus
Entfernung Landgericht:
ca. 11 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 13:
sü dl. Freck enhorster Straße, östl. K reu zbach
Lage:
nördlich Wolbeck
Flächengröße:
15,2 ha; ungünstiger Zuschnitt, Breite nicht
ausreichend
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
212013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
unzureichend, m uss ausgebaut w erden
Entfernung Landgericht:
ca. 13 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 14:
sü dl. Freck enhorster Straße, w estl. Stadtgrenze
Lage:
östlich Wolbeck
Flächengröße:
ca. 18,4 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
22
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe grenzen unm ittelbar
an Fläche
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
unzureichend
Entfernung Landgericht:
ca. 13 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im
Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 15:
nördl. Freck enhorster Straße, w estl. Telgter Straße
Lage:
nordöstlich Wolbeck
Flächengröße:
17,8 ha
Eigentüm er:
priv at und Land NRW (2,3 ha)
Nutzung:
23
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
unzureichend
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Ausgleichsfläche im Grundstück
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 16: östl. K appenberger Dam m
Lage:
nordw estlich Am elsbüren/Loev elingloh
Flächengröße:
13,9 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
242013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Wohnhaus
angrenzend
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus R 41
Entfernung Landgericht:
ca. 8 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it eingeschränk ter Eignung

Mü nster
Standort 17 u nd 18: w estl. K appenberger Dam m
Lage:
nordw estlich Am elsbüren/Loev elingloh
Flächengröße:
17) 18,0 ha; 18) 21,5 ha
Eigentüm er:
17) priv at; 18) priv at
Nutzung:
17
252013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Wohnhäuser
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 41
Entfernung Landgericht:
ca. 7 k m
Altlasten:
k eine bek annt
Em pfehlung:
Standorte m it eingeschränk ter Eignung
18

Mü nster
Standort 19: w estl. A1, nördl. Am K attw ink el
Lage:
nordw estlich Am elsbüren/Wilbrenning
Flächengröße:
26,8 ha
Eigentüm er:
priv at; Stadt MS (0,7 ha), Verk ehrsfläche läuft
durch Grundstück
Nutzung:
262013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Autobahn
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 41
Entfernung Landgericht:
ca. 10 k m
Altlasten:
k eine bek annt
Em pfehlung:
Standort m it eingeschränk ter Eignung

Mü nster
Standort 20: w estl. A1, sü dl. Feu erstiege
Lage:
w estlich Am elsbüren/Wilbrenning
Flächengröße:
ca. 13 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
272013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Wohnhäuser
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 41
Entfernung Landgericht:
ca. 11 k m
Altlasten:
nicht bek anntEm pfehlung:
Standort m it eingeschränk ter Eignung

Mü nster
Standort 21:
w estl. K appenberger Dam m , nördl. Hs. K annen
Lage:
w estlich Am elsbüren/Wilbrenning
Flächengröße:
16,2 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
28
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe,
Alex ianerk rank enhaus, Forensik
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 41
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
Altlasten:
k eine bek anntEm pfehlung:
Standort m it eingeschränk ter Eignung

Mü nster
Standort 22:
w estl. K appenberger Dam m ; sü dw estl. Hs. K annen
Lage:
w estlich K appenberger Dam m ,
südw estlich Hs. K annen
Flächengröße:
ca. 16,7 ha; ungünstiger Grundstück szuschnitt
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
292013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe,
Alex ianerk rank enhaus, Forensik
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 41
Entfernung Landgericht:
ca. 13 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 23: östl. Straße Ventru p - Nord
Lage:
südlich Albachten
Flächengröße:
19 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
30
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche, Gasleitung tangiert
Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftlicher Betrieb grenzt unm ittelbar
an Fläche
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 540, Bahnhof Albachten,
Entfernung ca. 3 k m
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
nicht bek annt

Mü nster
Standort 24: östl. Straße Ventru p - Sü d
Lage:
südlich Albachten
Flächengröße:
15,8 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
31
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche, Gasleitung führt über
Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftlicher Betrieb grenzt unm ittelbar an
Fläche
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Regionalbus 540, Bahnhof Albachten, Entfernung
ca. 3,5 k m
Entfernung Landgericht:
ca. 12 k m
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
nicht bek annt

Mü nster
Standort 25:
w estl. Möselerhook , östl. Welsingheide
Lage:
östlich Albachten
Flächengröße:
11,8 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
322013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
grenzt im Süden an Biotop
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
m ehrere Linien auf Weseler Str.
Entfernung Landgericht:
ca. 9 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 26: östl. Bösenseller Straße
Lage:
südw estlich Rox el
Flächengröße:
19 ha
Eigentüm er:
priv at
33
Nutzung:
landw irtschaftliche Fläche
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe; Hofstelle liegt im
Grundstück , Biotope grenzen im Westen/Süden an
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
unzureichend, m uss ausgebaut w erden
Entfernung Landgericht:
ca. 9 k m
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it grundsätzlicher Eignung;
w eitere P rüfung im
Genehm igungsv erfahren
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 27: sü dl. Rox eler Straße
Lage:
südlich Giev enbeck
Flächengröße:
ca. 15 ha
Eigentüm er:
Land NRW/Studienfonds
Nutzung:
34
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
FNP : LSG, Grünzüge
Nachbarbebauung:
nördlich Nähe zur Wohnbebauung, nahe Leitungstrasse
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Ram ertsw eg
ca. 0,2 k m (Linie 1)
Entfernung Landgericht:
ca. 5 k m
Altlasten:
nicht bek annt
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Hofstelle m uss aufgelöst w erden
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 28: w estl. Bu sso- P eu s- Straße
Lage:
östlich Giev enbeck
Flächengröße:
ca. 12 ha
Eigentüm er:
Land NRW/Studienfonds
Nutzung:
35
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft,
Regionalplanentw urf: Allgem einer Siedlungsbereich
Nachbarbebauung:
Nähe zu Wohnbebauung, Studentenw ohnheim und
Univ ersitätsgebäuden
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Hautk linik ca. 0,5 k m
(Linien 5,11,12)
Entfernung Landgericht:
ca. 3 k m
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 29: Au tobahnk reu z Mü nster Nord
Lage:
südöstlich Nienberge
Flächengröße:
ca. 15 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
36
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
FNP : LSG, Wald, Grünzüge
Nachbarbebauung:
Autobahnk reuz Münster Nord, Bebauung
eingeschränk t durch Nähe zu Hofstellen
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Autobahn Nord
1,7 k m (Linie 5)
Entfernung Landgericht:
ca. 6 k m
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Standort 30: nördl. Rü schhau sw eg
Lage:
südlich Nienberge
Flächengröße:
16 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
372013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung
(w egen Haus Rüschhaus)
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Haus Rüschhaus
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Linie 5, Haltestelle Schonebeck
Entfernung Landgericht:
ca. 8 k m
Altlasten:
nicht bek annt

Mü nster
Standort 31: sü dl. Rü schhau sw eg
Lage:
südlich Nienberge
Flächengröße:
13,9 ha
Eigentüm er:
priv at, Stadt MS (8,3 ha)
Nutzung:
382013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung
(w egen Haus Rüschhaus)
Nutzung:
Fläche für Landw irtschaft
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe, Haus Rüschhaus
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
Linie 5, Haltestelle Schonebeck
Entfernung Landgericht:
ca. 8 k m
Altlasten:
k eine bek annt

Mü nster
Standort 32: östl. K analstraße, nördl. Nev inghoff
Lage:
nördlich Zentrum - Nord
Flächengröße:
ca. 11 ha
Eigentüm er:
priv at
Nutzung:
Ack erfläche/ Wald
39
Ack erfläche/ Wald
FNP : LSG, Wald, Grünzug gem . Grünordnung
Nachbarbebauung:
Landw irtschaftsk am m er, Wohnbebauung
abgegrenzt durch K analstraße,
K iesek am pw eg und Bahntrasse
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle J oseph-
K önigstraße 400 m (Linie 17), Bahnstation
Zentrum Nord 700 m
Entfernung Landgericht:
ca. 6 k m
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
nicht bek annt
Em pfehlung:
Standort m it eingeschränk ter Eignung

Mü nster
Standort 33: ehem . Standortschießanlage Coerde
Lage:
nördlich Coerde
Flächengröße:
ca. 19 ha
Eigentüm er:
BIMA
Nutzung:
Fläche für den Gem einbedarf,
40
Fläche für den Gem einbedarf,
großflächige Biotope, Grünzug
Nachbarbebauung:
grenzt an K läranlage, ca. 450 m Entfernung zur Wohnbebauung
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
ÖP NV v orhanden, v on Haltestelle Coerheide 1,3 k m (Linien 8,9)
Erschließung über nicht öffentliche Straße (Bundeseigentum )
Bodenablagerung für den K analausbau bietet Einsicht
Entfernung Landgericht:
ca. 8 k m
Altlasten:
v orhanden
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Standort 34: Ev ersw ink el, K reis Warendorf
Lage:
K 43 / L793
Flächengröße:
ca. 31 ha
Eigentüm er:
Bund
41
Nutzung:
Wald, ehem aliges P OL- Depot (Tank lager)
Nachbarbebauung:
landw irtschaftliche Betriebe
Verk ehrsanbindung/ÖP NV:
unzureichend
Entfernung Landgericht:
ca. 24 k m
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
Altlasten:
Nicht bek annt, jedoch v erm utet w egen Lagerung
v on Treibstoffen
Em pfehlung:
Standort ohne Eignung

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
422013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
432013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der potenziellen Standort- Optionen
442013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
452013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
462013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
472013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
482013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
492013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
502013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
512013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
522013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
532013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
54
2013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Matrix der geprü ften potenziellen Standort- Optionen
552013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH

Mü nster
Dok u m entation Standortsu che „Neu bau J VA Mü nster“
Übersicht m öglicher Standorte m it gru ndsätzlicher Eignu ng
8/9
7
10/11
562013 BLB NRW NL MS Hau, Wil, RivH
14/15
23/24
26 5 k m
20 k m
15 k m
10 k m
25 k m

Beschlussvorlage

13073 Zeichen

V/0255/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Standortsuche für den Neubau der JVA Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
06.06.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
12.06.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Dokumentation „Standortsuche für den 
Neubau der JVA Münster“ zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land  NRW - vertreten du rch den Bau- und Liege n-
schaftsbetrieb (BLB) NRW , Niederlassung Münster - für den Neubau der Justizvollzugsanstalt 
(JVA) und Jugendarrestanstalt (JAA) Münster  auf der Grundlage des § 37 BauGB ( Bauliche 
Maßnahmen des Bundes und de r Länder) ein Zustimmungsverfahren gemäß § 80 BauO NRW 
(Öffentliche Bauherren) durchführen wird. 
 
3. Der Rat erklärt sein Einverständnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, das Einvernehmen der 
Gemeinde nach § 36 (1) Satz 2 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 1 BauGB zum Neubau der JVA und 
JAA Münster an einem der in der als Anlage beigefügten Dokumentation auf Seite 56 aufg e-
führten Standorte in Aussicht zu stellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor-
schläge keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0255/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0255/2013 
Begründung: 
 
 
1. Anlass 
 
Mit Schreiben vom 13.09.2012 hat das Justizministerium des Landes Nordrhein -Westfalen (NRW) 
die Stadt Münster darüber informiert, dass es nicht möglich ist, die Justizvollzugsa nstalt (JVA) 
Münster am Standort Gartenstraße dauerhaft zu erhalten. Aus Sicht des Justi zministeriums bedarf 
es vielmehr eines Neubaus an anderer Stelle.  
Die Belegungsfähigkeit des geplanten JVA -Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zw e-
cken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen. Zudem soll neben dem 
JVA-Neubau eine Jugendarrestanstalt (JAA) mit rund 60 Plätzen errichtet werden. De n Flächen-
bedarf für den Neubau der JVA und JAA Münster beziffert das Justizmini sterium NRW auf ca. 12 
bis 15 ha. 
Im Auftrag des Landes NRW wird der Bau - und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW - Niederlassung 
Münster - die in Münster geplanten Neubauten der JVA und JAA bauen. Der BLB NRW Münster 
wird Eigentümer der JVA und JAA und diese an das Justizministerium des L andes NRW vermi e-
ten. Der BLB NRW Münster ist durch die Planung und Realisierung des Neubaus der JVA Düsse l-
dorf zum Kompetenzzentrum für alle JVA - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in NRW geworden. 
Landesjustizministerium und BLB NRW Münster haben die Stadt  Münster gebeten, das Land bei 
der Suche nach einem geeigneten Standort im Stadtgebiet von Münster zu unterstützen.  
 
 
2. Kriterien für eine Standortbewertung und Standortfindung  
 
2.1. Anforderungen aus Sicht des Landesjustizministerium und BLB NRW Münster 
 
Nach den Erfahrungen bei anderen Neubaumaßnahmen ist für eine JVA der gepla nten Größe und 
Ausstattung mit einem Flächenbedarf von rund 12 bis 15 ha (einschließlich JAA) zu rechnen. Bei 
der Auswahl des Standortes sind insbesondere die nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen: 
 
Vollzug 
 Gerichtsnähe bei Untersuchungshaftanstalten 
 Heimatnahe Unterbringung von Gefangenen 
 Sicherheitsrelevante Umgebungseinflüsse (Topographie und Gestaltung des unmittelbaren Um-
feldes, wie z. B. Bahndämme, Hügel, Halden, Hochspannungsleitungen)  
 Entfernung zu Wohnbebauung (Vermeidung der Kontaktaufnahme) 
 Entfernung zu Immissionsquellen (z. B. Gewerbegebiete, Flughäfen, Autobahnen) 
 
Städtebau 
 Abwägung zwischen Stadt-, Stadtrandlage und ländlicher Lage 
 Grundstücksgröße und -verfügbarkeit 
 Einhaltung städtebaulicher Vorgaben 
 Auflagen zur äußeren Gestaltung 
 Baurecht 
 Umweltverträglichkeit 
 
Erschließung 
 Anschluss an Straßennetz 
 Anschluss an ÖPNV 
 Versorgungsanschlüsse an Strom-, Gas- und Fernmeldenetz 
 Anbindung an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 
 Verfügbarkeit von Fernwärme

- 3 - 
V/0255/2013 
Wirtschaftlichkeit 
 Vorhandensein von Altlasten 
 Vorhandene Bebauung 
 Topographie 
 Bodenbeschaffenheit 
 Grundwasserstand 
 Ökologische Gegebenheiten (z. B. Baumbestand, seltene Tierarten) 
 Grundstückspreis 
 
Öffentlichkeit 
 Nähe zu Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus, bei Bedarf auch zu Schulen/Berufsschulen 
 Akzeptanz durch politische Gremien und Nachbarn 
 
 
2.2. Anforderungen aus Sicht der Stadt Münster 
 
Im Sinne eines Orientierungsrahmens für eine Standortbewertung kommen a us Sicht der Stadt 
Münster folgende Bereiche im Stadtgebiet für den Neubau einer JVA und JAA nicht in Betracht: 
 
 aufgrund der bestehenden und künftig weiter anhaltenden, besonderen Bedarfssituati onen für 
Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie und Hochschulen in der Stadt 
 
- alle im FNP der Stadt dargestellten Siedlungsflächen für Wohnen, Dienstleistung, G ewerbe, 
Industrie, Gemeinbedarf und Hochschulen sowie die von deutschen und britischen Mil i-
täreinheiten aufgegebenen bzw. noch aufzugebenden Kasernenfl ächen (Blücher-, York- und 
Oxford-Kaserne) 
 
- alle im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland über den FNP der Stadt 
Münster hinausgehend dargestellten Siedlungsflächenpotenziale (ASB und GIB) 
 
 festgesetzte und geplante Naturschutzgebiete (N SG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG), 
geschützte Landschaftsbestandteile (LB) 
 
 festgesetzte FFH- und Vogelschutzgebiete 
 
 festgesetzte Wasserschutzgebiete (WSG) der Zonen I, II und III 
 
 bestehende Waldgebiete 
 
 bestehende und geplante Grünflächen mit besonderen Zweckbestimmungen 
 
 die in der Grünordnung der Stadt Münster dargestellten 7 radialen Hauptgrünzüge und der 2. 
Grünring 
 
 Freiflächen, die gem. Grünordnung der Stadt Münster zur Sicherung der Freiraumfunkt onen 
keine bauliche Entwicklung zulassen 
 
 bestehende und geplante Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanl agen 
(WEA)

- 4 - 
V/0255/2013 
3. Standortauswahl 
 
Nach intensiver Prüfung und mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen dem Justizmini sterium 
NRW, dem BLB NRW Münster und der Planungsverwaltung der Stadt Münster sind die in der 
Übersichtskarte auf Seite 56  der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Standortbereiche für den 
geplanten Neubau der JVA und JAA Münster als grundsätzlich geeignet bewertet worden.  
Aus diesem Standortportfolio soll der nach M öglichkeit für alle Planungsbeteiligte am besten g e-
eignete Standort ausgewählt und als Zielstandort für den Neubau der JVA und JAA Münster b e-
stimmt werden. 
 
 
4. Baurechtliche Zulässigkeit  
 
Die in der Übersichtskarte auf Seite 56 der beigefügten Anlage aufgeführten Standortbereiche sind 
baurechtlich alle dem Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Nach dieser 
Vorschrift sind im A ußenbereich in der Regel nur privilegierte Vorhaben zulässig, zu denen der 
Neubau der JVA und JAA Münster nicht z u zählen ist. Im vorliegenden Fall des Neubaus der JVA 
und JAA Münster kommt allerdings die Anwendung spezifischer bauplanungsrechtlicher Vorschri f-
ten des BauGB zum Zuge.  
 
Bei baulichen Maßnahmen des Bundes und der Länder kommt § 37 BauGB zur Anwendung. Gem. 
§ 37 Abs. 1 BauGB entscheidet über die Zulässigkeit von Vorhaben an einem geeigneten Standort 
die höhere Verwaltungsbehörde, im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Münster, wenn es die 
besondere öffentliche Zweckbestimmung baulicher Anlagen des Bund es oder eines Landes erfo r-
derlich macht, von den Vorschriften des BauGB abzuweichen. Bei dem vom BLB NRW Münster im 
Auftrag des Landes NRW für das Landesjustizministerium geplanten Neubau der JVA und JAA 
Münster handelt es sich wegen ihrer spezifischen Auf gabenstellung (Justizvollzug) um ein solches 
Vorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung. 
Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist bei der Entscheidung gem. § 37 Abs. 1 BauGB über die Zuläs-
sigkeit von baulichen Vorhaben eines Landes das Einvernehmen der Gemeinde - hier der Stadt 
Münster - erforderlich. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den geplanten Neubau 
der JVA und JAA Münster an einem geeigneten Standort soll auf der Grundlage eines entspr e-
chenden Beschlusses durch den Rat der Stadt Mü nster gem. Beschlusspunkt 3. dieser Vorlage 
erfolgen. Im Zuge der Herbeiführung dieser Ratsentscheidung über das zu erteilende gemeindliche 
Einvernehmen werden die zuständ igen städtischen Gremien, somit auch die Bezirksvertretungen, 
soweit sie räumlich betroffen sind (siehe Beratungsfolge dieser Vorlage), beteiligt.  
Im Fall der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann die höhere Verwaltungsbehö r-
de das Einvernehmen ersetzen. 
Die Anwendung des Verfahrens gem. § 37 BauGB bedeutet, dass ein Bauleitp lanverfahren nach 
den §§ 1 ff. BauGB nicht erforderlich ist. 
 
 
5. Baurechtliche Genehmigung 
 
Beim geplanten Neubau der JVA und JAA Münster sind die Voraussetzungen zur Anwendung des 
§ 80 Landesbauordnung „Öffentliche Bauhe rren“ (BauO NRW) gegeben. Gem. § 8 0 Abs. 1 Nr. 1 
BauO NRW bedürfen bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen keiner Baug e-
nehmigung, wenn der öffentliche Bauherr, wie im vorliegenden Fall das Land NRW, die Leitung der 
Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststel le eines Landes - im vorliegenden 
Fall dem BLB NRW Münster - übertragen hat.  
Gem. § 80 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW ist bei derartigen staatlichen Bauvorhaben anstelle einer 
Baugenehmigung die Zustimmung der Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde erford er-
lich (Zustimmungsverfahren).  
Die Gemeinde - im vorliegenden Fall die Stadt Münster - ist gem. § 80 Abs. 1 Satz 4 BauO NRW 
zum Bauvorhaben zu hören.

- 5 - 
V/0255/2013 
 
6. Baubeschreibung Neubau JVA und JAA Münster 
 
Anlagenteile 
Die wesentlichen baulichen Anlagen der zu errichtenden JVA sind das mindestens zweigeschossi-
ge Pfortengebäude mit Technikzentrale, das in die die JVA umgebende Umwehrungsmauer einge-
fügt ist. Das Pfortengebäude kann durch ein Verwaltungsgebäude erweitert werden, sofern dies 
nicht in Nähe des Unterkunftsgebäudes angeordnet wird. 
Das viergeschossige Unterkunftsgebäude mit den Hafträumen, Dienst- und Funktionsräumen (u. a. 
Schul- und Gruppenräume, Räumen für die medizinische Versorgung) bildet den Kern der J VA. 
Daneben verfügt die JVA über einen Kammerb ereich, einen Besuchsbereich, eine Küche, eine 
Sporthalle, ein Mehrzweckgebäude sowie über Werkstattgebäude und Garagen.  
Die Gebäude werden in Massivbauweise bzw. Fertigteilbauweise mit Satteldächern bzw. flach g e-
neigten Dächern errichtet und sind mit ein em ober- und unterirdischen Gangsystem miteinander 
verbunden.  
Weiterhin sind innerhalb der Umwehrungsmauer Freistundenhöfe und ein Sportplatz angeordnet. 
Die Parkplätze, Fahrradabstellanlagen und Wartebereiche für Anlieferer und Besucher befinden 
sich außerhalb der  Umwehrungsmauer im Sichtbereich der Pforte.   
 
Abbildung: Musterbeispiel JVA - Neubau (Standort unabhängig):

- 6 - 
V/0255/2013 
 
Baulich-technische Sicherung 
Der eigentliche Anstaltsbereich wird mit einer mindestens 5,50 m hohen Umwehrungsmauer u m-
schlossen. Zwischen der Umwehrungsmauer und der äußeren Grundstückseinfriedung (2 m hoher 
Ordnungszaun) befindet sich ein kameraüberwachter, entsprechend ausgeleuchteter und beba u-
ungsfreier Bereich, der abgesehen vom Anstaltszugang vor dem Pfortengebäude (mit Parkpla tz-
flächen) für Unbefugte nicht zugänglich und entsprechend abgezäunt ist. 
Die Außenbeleuchtung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Umwehrungsmauer wird entspr e-
chend der Lichtverhältnisse durchgehend betrieben.  
  
Für die äußere Sicherung der JAA gilt entsprechendes. 
Der Jugendarrest wird als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest bis zu 4 Wochen vollzogen.  
Der Vollzug des Jugendarrestes dient dem Ziel, die Jugendlichen zu befähigen, künftig eigenve r-
antwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Ihnen ist  dazu in erzieherisch geeigneter Weise 
zu vermitteln, dass sie Verantwortung für ihr sozialwidriges Verhalten übernehmen und die no t-
wendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben daraus ziehen müssen. Der Vollzug des Jugen d-
arrestes soll auch dabei helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zu der Begehung der Stra f-
tat beigetragen haben. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
 
Dokumentation „Standortsuche für den Neubau der JVA Münster“ 
BLB NRW Münster | Stadt Münster (Stand: 26.04.2013)

Beratungsverlauf (8)

23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Einbringung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (10)

  • Hanseller Straße
  • Telgter Straße
  • Weseler Straße
  • Bösenseller Straße
  • Gartenstraße
  • Wilbrenning
  • Möselerhook
  • Welsingheide
  • Schonebeck
  • Coerheide 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0255/2013
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37