2763/2019
Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen
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Anlage 11, Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler 23.01.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 27.02.2020 Auszug aus der Niederschrift der 49. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.01.2020 öffentlich 9.2.1 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 Bezirksvertreter Herr Kleinjans und Herr Roth beantragen über den Alternativbe- schlussvorschlag abzustimmen. Laut Herrn Kleinjans muss der Klimaschutz, sprich Pflanzen und Bäume, immer Vor- rang haben. Zudem fehlt Herrn Kleinjans in der Beratungsfolge der Beschluss seitens des Rates, dies muss noch ergänzt werden. Für Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg gehören zur Barrierefreiheit dann auch selbstverständlich die Reparatur und Sanierung von Gehwegen. Bürgeramtsleiter Herr Rummel erläutert was dies alles in Zukunft betreffen könnte. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik so- weit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere- freie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an- gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu so r- gen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit ge- eigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann mög- lich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt zudem: Klimaschutz hat Priorität - Entfernung von Bäumen im öffentlichen Raum ist als letz- tes Mittel zu nutzen Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthal- tung von Herrn Neumann (CDU) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthal- tung von Herrn Neumann (CDU)
Anlage 7, Auszug Verkehrsausschuss vom 02.12.2019
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Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2019 öffentlich 4.11 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 RM Kron meldet seitens der SPD-Fraktion Beratungsbedarf an; die Vorlage sollte im Zusammenhang mit der parallel laufenden Verwaltungsvorlage „Sitzen statt Parken“, 1248/2019, im Januar 2020 beraten werden. RM Götz merkt an, dass der Verwaltungsvorschlag darauf abziele, auch weiterhin wie bisher zu verfahren und die Alternative die Maximalforderung der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik darstelle. Aus seiner Sicht sollte überlegt werden, ob es hier nicht einen praktikablen und akzeptablen Mittelweg gebe. RM Hammer schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an; es sollten zwar stringente Vorgaben gemacht werden, dennoch werde es sicherlich auch Einzelfall bezogene Entscheidungen geben. SE Wienke macht hingegen deutlich, dass nach ihrer Auffassung Fußwege aus- schließlich für Fußgänger/innen da seien. Der alternative Beschlussvorschlag der Verwaltung beinhalte allerdings schon sehr detaillierte Vorgaben. Von großem Inte- resse sei für ihre Meinungsbildung, nach welchen Kriterien/Vorgaben das Amt für öffentliche Ordnung den öffentlichen Raum kontrolliere und Verwarn- oder Bußgelder ausspreche. Sie bittet um Mitteilung, ob es hier einen „Katalog“ gebe. SE Fahlenbock nimmt kurz Stellung zur Forderung der Stadtarbeitsgemeinschaft und wirbt um Zustimmung. Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 21.01.2020 zurückgestellt. 161 66
Anlage 8, Auszug Ausschuss Anregungen und Beschwerden 21.01.2020
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Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 27.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 38. Sitzung des Aussch usses für Anregungen und Beschwerden vom 21.01.2020 öffentlich 1.5 Eingabe nach § 24 GO - Gehwegproblematik im Kölner Stadtgebiet - Az. 264/18; 2921/2019 Ergänzter Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Er beschließt, der Beschluss- empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 inso- weit zu folgen, dass die Barrierefreiheit bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, zu berücksichtigen sind. Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel. Die Verwaltung hat diesbezüglich für die Gremien Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik und Ausschuss für Soziales und Senioren eine Vorlage zur Vorberatung gefertigt. Beschlussorgan soll der Ausschuss für allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen/Vergabe/Internationales am 27.01.2020 sein. Die Schadensfälle sind zu begutachten und zu veranlassen, dass bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Bewegungsfreiheit der Fußgänger/innen erfolgen. Die Sicherung und Sanierung der Gehwegplatten ist zu veranlassen. Gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge insbesondere auch LKW´s ist vor- zugehen. Die Bezirksvertretung Mülheim sowie der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden als auch der Verkehrsausschuss sind über das Ergebnis zu informieren. Die im Beratungslauf der allgemeinen Beschlussvorlage „Gehwegproblematik“ folgenden Gremien (u.a. der AVR) sind über den Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden zu informieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5 - Auszug AVR 02.12.2019
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 12.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 02.12.2019 öffentlich 10.5 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Vorlage zusammen mit der unter TOP 10.1 geführten Vorlage 1248/2019 inhaltlich diskutiert. Im Anschluss an die inhaltliche Diskussion, schlägt MdR Richter vor, die Vorlage zurückzustellen. Beschluss: Die Vorlage wird zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 02.12.2019 öffentlich ohne TOP Vor Eintritt in die Tagesordnung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des AVR und begrüßt die Anwesenden. Er teilt mit, dass Frau Staufenbiel und Herr Marx entschuldigt fehlen. Im Anschluss trägt der Vorsitzende die folgenden Vorschläge der Verwaltung zur Zu- setzung in die Tagesordnung im öffentlichen Teil vor: Die Verwaltung schlägt die Zusetzung folgender Punkte im öffentlichen Teil vor: 3.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Beantwortung der Anfrage AN/1259/2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Parkraum- überwachung" 4062/2019 (zugesetzt am 02.12.2019) 4.6 Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln hier: Sachstandsbe- richt 3622/2019 (zugesetzt am 22.11.2019) 4.7 Personalbericht 2018/2019 3914/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 4.8 Erfahrungsbericht Inklusionsvereinbarung 4091/2019 (zugesetzt am 02.12.2019) 10.11 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln 3220/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.12 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 3284/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.13 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabga- be im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 3688/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 11.1 Roncalliplatz; hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe "Legenden - Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020" 3875/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 11.2 Integration der Veranstaltung „STRASSENLAND“ in den NRW Tag 2020 3934/2019 (zugesetzt am 29.11.2019) Anschließend teilt er die V orschläge der Verwaltung zur Zusetzung in die Tagesor- dung im nicht-öffentlichen Teil mit: 17.6 Bedarfsfeststellung für die Kommunalwahl, Oberbürgermeister/in Wahl und Integrationsratswahl 2020 3609/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung die unter TOP 9.1 geführte Vorlage 3022/2019 „Veranstaltung „STRASSENLAND“ 2020“ zurückzieht, da sich diese durch die unter TOP 11.2 geführte Vorlage (3934/2019) erledigt hat. Darüber hinaus teilt der Vorsitzende mit, dass sich die zur ückgestellte Ursprungsvor- lage 3421/2019 durch die heute unter TOP 11.1 geführte Vorlage 3875/2019 (Ron- calliplatz; hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe „Legenden – Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020“) erledigt hat. Im Anschluss erkundigt sich de r Vorsitzende nach weiteren Änderungswünschen zur Tagesordnung. MdR Dr. Krupp schlägt vor, die unter TOP 10.1 (1248/2019 „Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplätzen“) und TOP 10.5 (2763/2019 „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“) geführten Vorlagen zusammen zu behandeln, da die SPD -Fraktion hier ein korrespondierendes Thema sehe. Aktuell seien die in den beiden Vorlagen behandelten Themen nicht gut miteinander verbunden. Inhalt- lich werde insbesondere die Vorlage „Herstellung vo n Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ für sehr gut befunden, man vermisse jedoch die Koordination zwischen den beiden Vorlagen. MdR Pohl bittet ergänzend zu den Ausführungen MdR Dr. Krupps darum, die unter TOP 10.1 geführte Vorlage „Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplät- zen“ ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, da diese abschlie- ßende im Verkehrsausschuss behandelt werde. Zudem bittet MdR Pohl darum die unter TOP 4.5 geführte Mitteilung 3639/2019 „Sachstandsmitteilung zum Per sonalri- sikomanagement zurückzustellen, da diese erst recht spät eingegangen sei. Der Vorsitzende teilt mit, dass zudem die Bitte bestehe, die unter TOP 10.9 und TOP 10.10 geführten Vorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. MdR Richter teilt mit, dass die Beratungsfolge der unter TOP 10.5 geführten Vorlage „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren um drei weitere Gremien erweitert worden sei. Aus diesem Grunde sei er der Meinung, dass die Ergebnisse dieser abgewartet und gewürdigt werden sollten. MdR Dr. Krupp entgegnet, dass die SPD -Fraktion beiden Vorlagen inhaltlich etwas abgewinnen könne, jedoch den Eindruck habe, diese liefen in der Verwaltung nicht synchron nebeneinander her. So habe man in der einen Vorlage das Ziel breiterer Gehwege, in der anderen wiederum wolle man mehr Platz für die Außengastronomie schaffen. Dies weise durchaus Potential für einen Interessenkonflikt auf. Aus diesem Grunde sei es angeb racht, die beiden Vorlagen synchron und auch in denselben Ausschüssen zu behandeln. Dies sei bislang nicht gewährleistet. MdR Krupp bittet als Möglichkeit einer Heilung darum, dass die Verwaltung, auch in die nachfolgenden Gremien, eine Anlage einbringt, a us der hervorgeht, wie das Zusammenlaufen der beiden Vorlagen angedacht sei. Seitens der SPD -Fraktion werde ein Gesamtkonzept vermisst. In der derzeit nebeneinander laufenden Form seien beide Vorlagen für die- se nicht zustimmungsfähig. Herr Stadtdirektor Dr . Keller stellt dar, dass es in der einen Vorlage um Außengast- ronomie auf Stellplätzen gehe und in der anderen darum, Gehwege freizuhalten. Er könne demzufolge auf Anhieb keine Überschneidungen ausmachen. Durchaus sei an dieser Stelle der ein oder andere K onflikt denkbar, grundsätzlich gehe es hier je- doch um zwei unterschiedliche Dinge. MdR Dr. Krupp entgegnet, dass teilweise Gehwege mit Parktaschen kombiniert seien und es somit durchaus zu Interessenkonflikten kommen könne. MdR Hoyer schließt sich den Aus führungen MdR Richters an. In anderen Ausschüs- sen würden nicht beide Vorlagen behandelt. Zudem sei sie der Ansicht, dass das Thema Außengastronomie in der Synopse zur Barrierefreiheit ausreichend darge- stellt sei und somit durchaus beschlussfähig sei. Man w ürde sich auch darauf einlas- sen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, vollstän- dig nachvollziehbar seien die Ausführungen MdR Dr. Krupps aus ihrer Sicht jedoch nicht. MdR Dr. Krupp erklärt sich damit einverstanden, die Vorlage 1 248/2019 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Für die SPD -Fraktion bestehe dennoch das Problem, dass die Vorlagen zusammengedacht werden müssten. Aus diesem Grunde unterstreicht er den Wunsch nach einer Anlage der Verwaltung, in der das Zusammenwirken der beiden Vorlagen dargestellt werde. MdR Richter unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage 1248/2019 („Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplätzen“) ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen und die Vorlage 2763/2019 („H erstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“) zurückzustellen. Dies führe dazu, dass beide Vorlagen vom jeweils fe- derführenden Ausschuss im Januar behandelt würden und innerhalb der Fraktionen ein Zusammendenken der beiden Vorlagen möglich sei. Der Vorsitzende fasst den Vorschlag des MdR Richter zusammen und stellt dar, dass dem Vorschlag entsprechend verfahren werde. Der Vorsitzende nimmt die Vorschläge entsprechend auf und lässt formell über die so geänderte Tagesordnung abstimmen. Der Ausschuss e rklärt sich mit der folgen- den Tagesordnung einverstanden: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Gleichstellungsrelevante Angelegenheiten 2 Internationales 3 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 3.1 Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch; hier: aktuali- sierte Mitteilung 3297/2019 3.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Beantwortung der Anfrage AN/1259/2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Parkraum- überwachung" 4062/2019 (zugesetzt am 02.12.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver- fügung gestellt) 4 Mitteilungen der Verwaltung 4.1 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln (Rats- beschluss v. 20.3.2018 - Vorlagen Nr. 0342/2018) 2875/2019 4.2 Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäi- schen Städtekoalition gegen Rassismus 3486/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 25.10.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 4.3 Jahresbericht 2017/2018 Kölner Anti Spray Aktion 3505/2019 (zurückgestellt aus der Sitzung vom 28.10.2019; bitte halten Sie die Unterla- gen bereit) 4.4 Aktuelle Rechtsprechung zu "Airbnb" 3722/2019 4.5 Sachstandsmitteilung zum Personalrisikomanagement 3639/2019 4.6 Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln hier: Sachstandsbe- richt 3622/2019 (zugesetzt am 22.11.2019) 4.7 Personalbericht 2018/2019 3914/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 4.8 Erfahrungsbericht 2018 zur Inklusionsvereinbarung 4091/2019 (zugesetzt am 02.12.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver- fügung gestellt) 5 Allgemeine Verwaltungsorganisation 6 Schriftliche Anfragen 7 Mündliche Anfragen 8 Anträge 9 Platzvergaben 9.1 Veranstaltung "STRASSENLAND" 2020 3022/2019 (zurückgestellt aus den Sitzungen vom 16.09.2019 und 28.10.2019; bitte hal- ten Sie die Unterlagen bereit) 10 Allgemeine Vorlagen 10.1 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 10.2 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln 2476/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 16.09.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.3 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln 2604/2019 10.4 Fortführung des kombinierten Programms "Win-Win für Köln", haushalts- rechtliche Unterrichtung des Rates über eine Kostensteigerung bei der Sa- nierung des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplan- mäßigen Auszahlung 2720/2019 10.5 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 10.6 Änderung der Luftrettungssatzung der Stadt Köln 2908/2019 10.7 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dia- logverfahrens sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwick- lung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuz- feld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 10.8 Beitritt der Stadt Köln zur Blockchain-Genossenschaft „govdigital eG“ 3475/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 14.11.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.9 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Er- hebung von Straßenreinigungsgebühren 3252/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 18.11.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.10 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 3253/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 18.11.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.11 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln 3220/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.12 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 3284/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.13 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabga- be im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 3688/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 11 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 11.1 Roncalliplatz: hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe "Legenden - Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020" 3875/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 11.2 Integration der Veranstaltung „STRASSENLAND“ in den NRW-Tag 2020 3934/2019 (zugesetzt am 29.11.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver- fügung gestellt) II. Nichtöffentlicher Teil 12 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 13 Mitteilungen der Verwaltung 13.1 Erweiterte Bedarfsprüfung zum Umzug des Amtes 34 Bürgerdienste 3768/2019 14 Schriftliche Anfragen 15 Mündliche Anfragen 16 Anträge 17 Allgemeine Vorlagen 17.1 Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkompo- nenten zum weiteren Netzausbau und der Erneuerung bestehender Installa- tion an Kölner Schulen (CAS) 3439/2019 17.2 Bedarfsfeststellung zur Einführung eines gesamtstädtischen Digital Asset Managements 3466/2019 17.3 Bedarfsfeststellung zur Verlängerung eines Rahmenvertrages mit der Firma ESRI über Software, Software-Pflege, Dienst- und Schulungsleistungen für 2020-2022 3470/2019 17.4 Bedarfsfeststellung zur Büroflächenerweiterung für die Kernverwaltung bis 2021 3414/2019 17.5 Prüfbericht über die Regelung zur IT-Sicherheit der Stadt Köln 3108/2019 17.6 Bedarfsfeststellung für die Kommunalwahl, Oberbürgermeister/in Wahl und Integrationsratswahl 2020 3609/2019 (zugesetzt am 25.11.2019)
Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll BV Mülheim vom 09.12.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 09.12.2019 öffentlich 9.2.4 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner G ehwegen 2763/2019 Beschlussvorschlag Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (An- lage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichti- gen: „Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betref- fen, besonders zu berücksichtigen. Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu ent- scheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“ Alternative Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik so- weit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere- freie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an- gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sor- gen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit ge- eigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann mög- lich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 2763/2019 Freigabedatum 09.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschlussvorschlag Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: „Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, be- Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 30.01.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Verkehrsausschuss 02.12.2019 21.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa- les 02.12.2019 27.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 2 sonders zu berücksichtigen. Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öf- fentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Be- rücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“ Alternative Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo- bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." 3 Problemstellung des Beschlussvorschlages 1) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung vom 16.02.2017 zum Thema: „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ folgende Beschlussempfeh- lung beschlossen: „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo- bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." 2) Die Verwaltung berücksichtigt die Barrierefreiheit bereits seit Jahren bei der Planung von Plätzen, wie zum Beispiel beim Hermann-Josef-Platz, Chlodwigplatz, Augustinerplatz und Kurt-Hackenberg-Platz, oder bei Hoch- und Tiefbauprojekten und Standardfestlegungen, wie zum Beispiel die „Barrierefreie Standarddetails für öffentliche Plätze und Straßenräume für Köln“. Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere das Gestaltungshandbuch für die Kölner Innenstadt, teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte sowie die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zeptes. Bei 66 steht darüber hinaus ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner für Pla- nungen zur Verfügung. Die aktuell gültige DIN-Norm für barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3) definiert als Gesamtbreite für barrierefreie Gehwege eine nutzbare Gehweg- breite von mindestens 1,80 m zuzüglich der in der Richtlinie für Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) genann- ten Sicherheitsräume. Ob und in welcher Breite Sicherheitsräume zu berücksichtigen sind, hängt von der Örtlichkeit ab. In Summe ergeben sich sogar größere Mindestbreiten, als die in der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Bei Neu- und Umplanungen von Gehwegen werden die Forderungen in der Regel bereits berücksichtigt. Auch im Hinblick auf den Altbestand der Kölner Gehwege verfolgt die Verwaltung das Ziel, den öffentlichen Straßenraum für alle Menschen möglichst barrierefrei zu halten. Im beeng- ten Altbestand ist dieser Anspruch nicht immer umsetzbar, denn es sind gleichzeitig weitere, teils konkurrierende Belange wie Nahversorgung, Mobilität, Stadtklima und Stadtbild zu be- rücksichtigen. Hinzu kommen Einschränkungen durch rechtliche und personelle Rahmenbe- dingungen. 4 Die Verwaltung strebt an, den Belangen der Menschen mit Behinderung bei der Abwägung der Interessen aller Akteure im öffentlichen Raum zukünftig noch mehr Gewicht zu geben. Der Intention der Beschlussempfehlung bzw. der Beschlüssen soll also entsprochen werden. Aus der beigefügten Übersicht (Anlage 2) werden einzelne Konflikte deutlich, die einer voll- umfänglichen und undifferenzierten Umsetzung der Beschlussempfehlung / Beschlüsse ent- gegenstehen. Hier sind beispielhaft die wegfallenden (wenn auch ordnungswidrigen) Park- plätze und Einschränkungen der Außengastronomie zu nennen. Begründung der Dringlichkeit: Barrierefreiheit dient allen Verkehrsteilnehmer*innen. Auf den Kölner Gehwegen ist diese aber oft nicht gegeben. Mittlerweile wird diese auch noch weiter eingeschränkt, da u.a. eine hohe Anzahl von Elektro-Tretrollern auf Gehwegen abgestellt wird. Daher wird die Dringlich- keit der baldmöglichsten Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen immer deutli- cher. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess der rechtlichen Rahmenbedingungen fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen. Die Verwaltung bittet daher um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um alsbald beschließen zu kön- nen. Anlagen Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift StadtAG Behindertenpolitik vom 16.02.2017 Anlage 2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen Übersicht der betroffenen Aufgaben
Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 26.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 21.11.2019 öffentlich 7.2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Verwaltung diese Vorlage vor einer Beschlussfassung im Ausschuss Soziales und Senioren an folgende Gremien zu dortiger Befassung zu überweisen. Stadtentwicklungsausschuss Wirtschaftsausschuss Verkehrsausschuss Bezirksvertretungen 1 bis 9 Des Weiteren bittet der Ausschuss Soziales und Senioren ihn und die Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik in die Beratungsfolge der Vorlage 1248/2019 aufzu- nehmen. Beide Vorlagen werden in der nächst möglichen Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren zur Beratung aufgerufen. Abstimmungsergebnis: Im Rahmen der Debatte über die Tagesordnung ohne Votum und zur erneuten Wie- dervorlage an weitere Gremien verwiesen. Einstimmig beschlossen.
Anlage 9, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 17.02.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 18.02.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.02.2020 öffentlich 9.2.2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 Die CDU-Fraktion bittet im Namen der Seniorenvertretung um Ergänzung der Vorlage. Alle Fraktionen sprechen sich dafür aus. Herr Homann lässt über die Ergänzung abstimmen: 1. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 1. Bei der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen (Bspl. Hochlegung eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte die Barrierefreiheit entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungs- konzeptes der Stadt „Köln überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen werden. 2. Das städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber priva- ten Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt aufgrund Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und Auflistung derselben) 3. Die Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutzbarkeit bezieht sich vor allem auch auf die davon abführenden Querungen (bei Trep- pen im Grünstreifen). 4. Bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevöl- kerung festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben. 5. Bordsteine sind an allen Überwegen abzusenken. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Theilen von Wro- chem) Herr Homann lässt zunächst über den Ursprungsbeschlussvorschlag abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Interna- tionales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Be- schluss zu berücksichtigen: „Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betref- fen, besonders zu berücksichtigen. Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu ent- scheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“ 1. Bei der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen (Bspl. Hochlegung eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte die Barrierefreiheit entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungskonzeptes der Stadt „Köln überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen werden. 2. Das städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber privaten Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt aufgrund Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und Auflistung derselben) 3. Die Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutz- barkeit bezieht sich vor allem auch auf die davon abführenden Querun- gen (bei Treppen im Grünstreifen). 4. Bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevölkerung festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben. 5. Bordsteine sind an allen Überwegen abzusenken. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)
Anlage 10, Auszug Beschlussprotokoll BV Ehrenfeld 03.02.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 27.02.2020 Auszug aus der Niederschrift der 45. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 öffentlich 10.1 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhal- tung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist. (entspricht der Beschluss- empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete illegale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-) Fahrrädern und dem Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen usw. gelegt werden. Sollte Außengastronomie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzel- fallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Außengastronomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebe- nenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und gfs. auch die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Sondernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der Fall sein sollte. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich in der geänderten Fassung zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertrete- rin Pöttgen (FDP). 10.1.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Schus- ter (Deine Freunde), betr.: Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwe- gen AN/0202/2020 Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) begründen den Änderungsantrag. Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) weist darauf hin, dass sich die Beschlussvorlage mit dem Thema Barrierefreiheit und nicht mit der Außengastronomie befasse. Bei Außen- gastronomie seien zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Daher spreche sich seine Fraktion gegen den letzten Satz des Änderungsantrages aus. Nach kurzer Beratung regt Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fol- gende Änderung der letzten beiden Sätze des Änderungsantrags an: „(…) Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebenenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und gfs. auch die 0,3 m Ab- stand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Sondernut- zungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der Fall sein sollte.“ Beschluss „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhal- tung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist.“ (entspricht der Beschluss- empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete illegale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-) Fahrrädern und dem Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen usw. gelegt werden. Sollte Außengastronomie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzel- fallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Außengastronomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebe- nenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und ggfs. auch die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Sondernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der Fall sein sollte. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthal- tung der Fraktion Die Linke.
Anlage 3, Auszug StadtAG Behindertenpolitik 11.10.2019
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Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Büro des Behindertenbeauftragten Herr Dr. Bell Telefon: (0221) 221-29093 E-Mail: guenter.bell@stadt-koeln.de Datum: 11.10.2019 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 11.10.2019 öffentlich TOP 2.4 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen Ds. Nr. 2763/2019 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Beschlussalternative: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere- freie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an- gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sor- gen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit ge- eigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann mög- lich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 1, Auszug StadtAG Behindertenpolitik 16.2.2017
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Anlage 1 Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2017 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.02.2017 öffentlich 3.2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 18.01.2017 Herr Ladenberger berichtet, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen sehr erfreut zur Kenntnis genommen haben, dass die Be- zirksvertretung Ehrenfeld zu diesem Thema bereits einen Beschluss gefasst hat. Da- her entstand die Überlegung, dass dieser sinnvolle Beschluss im Sinne der Men- schen mit Behinderung aber auch aller anderen Menschen auf das gesamte Stadt- gebiet ausgeweitet werden soll. Seitdem dieser Antrag auf der Tagesordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik steht haben ihn viele Menschen – auch viele, die in der Regel nicht mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik be- fasst sind - angesprochen, die diesen Antrag ebenfalls sehr gut finden. Dies zeigt, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik diese Beschlussempfehlung an den Fachausschuss ganz im Sinne der Kölner Stadtgesellschaft einbringt. Dies zeigt auch, dass die Arbeit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Stadt wahrgenommen wird. Herr Dr. Rau ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis auf die Problematik, dass in Köln die Luftbelastung durch Stickoxide zu oft die Grenzwerte übersteigen. Er hat in seiner Funktion als Umweltdezernent einen Arbeitskreis einberufen, der sich mit dem Thema befasst, um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Aus Umweltgesichts- punkten sieht er langfristig die Aufgabe, den Individualverkehr in Köln zur Ausnahme zu machen und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Nutzung von Fahrrädern in Köln zu stärken. Es zu tolerieren, dass Autos Gehwege und Zufahrten zuparken, sei eine Bevorzugung des Individualverkehrs. Daher möchte er diesen An- trag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowohl als Vorsitzender der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als auch als Umweltdezernent unter- stützen. Herr Intveen dankt für diese Aussage, da hierdurch deutlich wird, dass es bei diesem Antrag nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung geht, sondern die inklusi- ve Stadtgesellschaft betrifft. Eine moderne Stadt braucht Bewegungsräume. Er dankt daher auch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, die dieses Thema aufgebracht hat. Herr Ladenberger bittet darauf zu achten, dass der ÖPNV bei der Einschränkung des Individualverkehrs auch zu einem ÖPNV für alle wird und es keine Nutzungsein- schränkungen geben darf, die Menschen ausgrenzt und die Mobilität verhindert. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dem zuständigen Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu emp- fehlen, in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss zu fassen: Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo- bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehweg- breite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu reali- sieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 2
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Stand: September 2017 Seite 1/10 Anlage 2 HERSTELLUNG VON BARRIEREFREIHEIT AUF KÖLNER GEHWEGEN – ÜBERSICHT DER BETROFFENEN AUFGABEN Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.02.2017: "Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmo- bilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 1. I/32/321-3 Außengastronomie Bestimmte Außengastronomien, die bisher genehmigungsfähig waren, dürften nicht mehr genehmigt werden. Wirtschaftlich negative Auswirkungen für die Gastronomiebetriebe, Vermieter sowie Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt. Grundsätzlich ja, es ist jedoch mit öffentl. Dis- kussion zu re- chen. 2. I/324-11 Überwachung ruhen- der Verkehr Grundsätzlich stellt das Parken auf dem Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Bei der Beurteilung einer Ahndung gilt der sog. Opportunitäts- grundsatz, nach dem die Verfolgungsbe- hörde im pflichtgemäßen Ermessen han- deln muss. Aufgrund des hohen Fußgängeraufkom- mens wird gegen das Parken auf den Gehwegen in der Innenstadt bis hin zur Sicherstellung von Fahrzeugen konsequent eingeschritten. In den angrenzenden Stadt- teilen und -bezirken orientiert sich ein Ein- schreiten an den festgestellten Behinde- rungen für Fußgänger. Dabei legt der Verkehrsdienst ein besonde- Bei Umsetzung der Empfehlung sieht 324/1 folgende Auswirkungen: - erhöhter Parksuchverkehr erhöhte Schadstoff- und Lärmbelastung - erhöhte Staubelastung durch Fahr- bahnparken an bestimmten Stellen - steigende Unfallgefahr durch unüber- sichtliche Straßenverhältnisse - Fahrräder müssen auf der Straße ab- gestellt werden, dadurch erhöhte Un- fallgefahr und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmer/innen - erhöhtes Aggressionspotential gegen- über den Außendienstkräften möglich - Personalmehrbedarf zur flächende- Grundsätzlich ja, wenn an- derweitig aus- reichend Park- raum geschaf- fen wird (Quar- tiersgaragen etc.). Es ist jedoch mit öffentl. Dis- kussion sowie städtischen Mehrkosten zu rechnen. Stand: September 2017 Seite 2/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) res Augenmerk auf die schwächeren Ver- kehrsteilnehmer wie Kinder, ältere und be- hinderte Personen. So wird beispielsweise bei einem Schulweg für Kinder ein anderer Maßstab angelegt, als bei einem kaum frequentierten Gehweg in einem ländlichen Vorort. Bei einem normal frequentierten Gehweg ist bei einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,50 m davon auszugehen, dass Behinderungen für Fußgänger ent- stehen können. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Richtwert. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkom- men kann dieser Wert auch niedriger (mind. 1,20 m) oder höher sein. ckenden und nachhaltigen Kontrolle 3. I/32/327 Blumenkübel Gegenwärtig wird innerhalb des Stadtge- bietes satzungsgemäß eine Restgehweg- breite von mindestens 1,5m gefordert. Seitens 327 wären sämtliche genehmigten Blumenkübel zu prüfen und im Einzelfall Widerrufsverfahren einzuleiten. Vorab wäre eine Änderung der Sondernut- zungssatzung erforderlich. ja Stand: September 2017 Seite 3/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 4. I/32/327 Warenauslagen Gegenwärtig wird innerhalb des Stadtge- bietes satzungsgemäß eine Restgehweg- breite von mindestens 1,5m gefordert. Seitens 327 wären sämtliche genehmigte Warenauslagen zu prüfen, im Einzelfall Widerrufsverfahren einzuleiten und ggf. die Erstattung von bereits gezahlten Son- dernutzungsgebühren vorzunehmen. Vorab wäre eine Änderung der Sondernut- zungssatzung erforderlich. ja 5. I/32/327 Straßenfeste Grundsätzlich sind Gehwege von Aufbau- ten freizuhalten. Ausnahme ist das Stra- ßenfest auf der Severinstraße. Bei einem Straßenfest ist die Straße jedoch für den Individualverkehr gesperrt und kann ge- nutzt werden. keine bereits erfolgt 6. I/32/327 Sportveranstaltungen Grundsätzlich sind Gehwege von Aufbau- ten freizuhalten. keine bereits erfolgt 7. I/32/327 sonstige Veranstaltun- gen Grundsätzlich sind Gehwege von Aufbau- ten freizuhalten. keine bereits erfolgt 8. I/32/327 Infostände/ Promotion Gegenwärtig wird der Ausschluss jeglicher Behinderungen des Fußgänger- und Fahr- zeugverkehrs gefordert. Eine Mindest- gehwegbreite wird nicht vorgegeben. Seitens 327 wäre die Genehmigungspraxis anzupassen. Vorab wäre eine Änderung der Sondernut- zungssatzung erforderlich. ja Stand: September 2017 Seite 4/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 9. I/32/327 Dreharbeiten Grundsätzlich wird bereits jetzt eine Rest- gehwegbreite von 1,5m gefordert. Sollte diese nicht eingehalten werden können, werden im Rahmen von StVO- Anordnungen Sperrungen inkl. Umleitun- gen angeordnet. Der Sicherheitsabstand von 0,5 m wäre künftig zusätzlich zu berücksichtigen. ja 10. V/5001/2 a) Beteiligung an Pla- nungsvorhaben; b) Bürgerbeschwer- den keine Angabe a) klare und allgemein akzeptierte Vorga- ben für zukünftige Planungen; b) verbesserte Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung u.a. ja 11. VI/6 Erstellung des Gestal- tungshandbuches Im Gestaltungshandbuch wurde unter Punkt H7.1 Anordnung Außengastronomie aufgenommen (in Abstimmung mit 32 und 5001-2): "Die Anordnung der Außengastronomie im öffentlichen Raum trägt maßgeblich zum Erscheinungsbild des Stadtraums bei. Zur Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität ist eine grundsätzliche Gehwegbreite von 1,50 Metern von Hindernissen jeglicher Art frei zu halten. Nach ca.15 Metern sind Begeg- nungszonen (1,80 m x 1,80 m) zu realisie- ren. Festlegungen von Abmessungen der Außengastronomieflächen sind nicht nur stadträumlich ordnend, sondern auch wich- tig für die Barrierefreiheit." Vorlage 1120-2017 ist als Ratsvorlage stadtverwaltungsintern mitgezeichnet und wird nun politisch abgestimmt. ja Stand: September 2017 Seite 5/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 12. VI/6 Stellungnahmen zu technischen oder an- deren Einrichtungen (Schaltkästen etc.) im Stadtraum VI/6 wird bei kleineren Anlagen nicht betei- ligt. Bei großen Anlagen wird bereits nach Lösungen gesucht, die den Gehweg nicht betreffen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich um verhältnismäßig kleine Einbauten handelt, bei denen von tolerierbaren punktuellen Einschränkungen auszugehen ist. ja 13. VI/61 u.a. Neuplanungen von Baugebieten: Dimensionierung von Gehwegen in den Bau- leitplanverfahren Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss die Dimensionierung von Gehwegen entsprechend barrierefrei geplant sein. Ggf. mehrere Nutzungsansprüche; in Bebauungsplänen keine Festsetzung von Gehwegbreiten (lediglich Verkehrsflä- chen insgesamt). ja 14. VI/61 u.a. Neuplanungen von Baugebieten: Planung von Gestal- tungsmaßnahmen im öffentlichen Stadt- bzw. Freiräumen Bei der Positionierung von Möblierungs- elementen aller Art im Straßenraum ist die barrierefreie Fußwegzone entsprechend einzuplanen. D.h. sowohl Leitungs- als auch Versorgungsträger müssen in der Planung Berücksichtigung finden. Geneh- migungsfrei aufstellbare Elemente (Zei- tungsspender, Aufsteller, Auslagen vor Geschäften etc.) können planerisch nicht reglementiert werden. Die genehmigungsfreien Elemente (Zei- tungkästen, abgestellte Fahrräder) können planerisch nicht reglementiert werden. ja Stand: September 2017 Seite 6/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 15. VI/61 u.a. Planungen im Be- stand: Dimensionierung von Gehwegen in den Bau- leitplanverfahren Bei Umplanungen im Bestand: Bei der Auf- stellung von Bebauungsplänen soll die Di- mensionierung von Gehwegen entspre- chend barrierefrei geplant sein. In vorhandenen Stadtstrukturen ist das Freihalten nicht immer umsetzbar; in jedem Fall mit Konsequenzen für andere Verkeh- re / Nutzungen (Außengastronomie u.ä.). ja 16. VI/61 u.a. Planungen im Be- stand: Planung von Gestal- tungsmaßnahmen in öffentlichen Stadt- bzw. Freiräumen Bei der Positionierung von Mobilisierungs- elementen aller Art im Straßenraum ist die barrierefreie Fußwegzone entsprechend einzuplanen. D.h. sowohl Leitungs- als auch Versorgungsträger müssen in der Planung Berücksichtigung finden. Geneh- migungsfrei aufstellbare Elemente (Zei- tungsspender, Aufsteller, Auslagen vor Geschäften etc.) können planerisch nicht reglementiert werden. In vorhandenen Stadtstrukturen ist das Freihalten nicht immer umsetzbar; in jedem Fall mit Konsequenzen für andere Verkeh- re / Nutzungen (Außengastronomie u.ä.) Die genehmigungsfreien Elemente (Zei- tungkästen, abgestellte Fahrräder) können planerisch nicht reglementiert werden. ja 17. VI/61 u.a. Planungen im Be- stand: Stellungnahmen zur Genehmigung von Außengastronomie- und Eventflächen im Stadt- bzw. Straßen- raum. Der Beschluss wird bereits in den Stellung- nahmen durch die allgemeinen Regelun- gen des Amtes umgesetzt. Einnahmeverluste. Es gibt Bereiche in de- nen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten keine Genehmigung erteilt werden kann. ja Stand: September 2017 Seite 7/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 18. VI/61 u.a. Planungen im Be- stand: Vorgaben bei Wettbe- werbs-verfahren Die Vorgaben zur Dimensionierung der Gehwegbreiten werden von 66 vorgege- ben. 61 wird auf die Darstellung von möglichen Einschränkungen durch Einbauten achten. ja 19. VI/61 u.a. Planungen im Be- stand: Genehmigung von technischen Einrich- tungen (Schaltkästen etc.) im Stadtraum 61 wird bei kleineren Anlagen nicht betei- ligt. Bei großen Anlagen werden bereits Lösungen gesucht, die den Gehweg nicht betreffen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich um verhältnismäßig kleine Einbauten handelt, bei denen von tolerierbaren punktuellen Einschränkungen auszugehen ist. ja 20. VI/61 u.a. Planungen im Be- stand: Vorgaben bei Aus- schreibungsverfahren oder Grundstücksver- käufen Bei vorheriger Abfrage der in der Umset- zung später notwendigen Einbauten: Schlüsselgrundstücke sollten mit der Ein- tragung einer Baulast versehen werden. vorherige Abstimmung erforderlich, ggf. Einnahmeverluste ja 21. VIII/62/620- 2 Erteilung von Son- dernutzungserlaubnis- sen nach § 18 Stra- ßen- u. Wegegesetz NRW (StrWG) für pri- vate, fest installierte Anlagen im öffentli- chen Straßenland (Bsp. Werbeanlagen nach dem Werbenut- Einhaltung der Mindestabstände zu Fahr- bahnen und Radwegen sowie der erforder- lichen Restgehwegbreiten bei der Standort- festlegung. Eine Restgehwegbreite von 1,50 m wird bereits jetzt grundsätzlich eingehalten, ebenso die Sicherheitsabstände zur Fahr- bahn. keine Angabe Stand: September 2017 Seite 8/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) zungsvertrag, Telefon- zellen, Postablagekäs- ten, etc.) 22. VIII/62/620- 2 Erteilung von Zustim- mungen nach § 68 Telekommunikations- gesetz (TKG) u.a. für Schaltkästen (Tele- kommunikation) Einhaltung der Mindestabstände zu Fahr- bahnen und Radwegen sowie der erforder- lichen Restgehwegbreiten bei der Standort- festlegung. Es besteht nach TKG grundsätzlich das Recht zur Aufstellung der Schaltkästen. Die Zustimmung kann nur verweigert werden, wenn der Gehweg nicht mehr der Widmung entsprechend genutzt werden kann. Grundsätzlich sind 62 und 66 in Abstim- mung mit den Telekommunikationsunter- nehmen bemüht, die erforderlichen Maße einzuhalten. keine Angabe 23. VI/67 Straßenbäume Neu- und Ersatzpflanzungen von Straßen- bäumen: Die Kölner Baumpflanz-standards sehen vor, dass bei Bäumen zwischen Stammaußenkante und Fahrbahnen sowie Gehwegen ein Abstand von mindestens 0,5 Metern einzuhalten ist. Bäume dürfen nur in Gehwege gepflanzt werden, deren Breite mehr als 4,0 Meter beträgt. Somit könnten bei schmaleren Gehwegen keine Nachpflanzungen erfol- gen. keine Angabe 24. VI/67 Straßenbäume Vorhandene Straßenbäume wachsen oft in Bereichen, in denen es schmalere Geh- wegbreiten gibt. Diese Bäume stellen ein Hindernis dar und dürften nach einer Fällung nicht mehr er- setzt werden. keine Angabe Stand: September 2017 Seite 9/10 lfd. Nr. Amt/ Abteilung von der Empfehlung betroffen (Aufgabe) Beschreibung (Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp- fehlung betroffen?) Auswirkungen (Welche konkreten Folgen hätte eine Umsetzung der Empfehlung?) fachliches Votum zur Umsetz- barkeit (ja/nein) 25. VI/67 Straßenbäume/ Unterpflanzungen/ technischer Baum- schutz Technische Einbauten sowie Bepflanzun- gen der Baumscheiben schränken die Gehwegbreiten ein. Technische Schutzvor- richtungen sind aber unverzichtbar, da par- kende PKW Baumschäden verursachen. Einbauten und Bepflanzungen stellen ein Hindernis dar und dürften nach einer Baumfällung nicht mehr ersetzt werden. Bestehende Unterpflanzungen müssten gerodet und Schutzeinrichtungen entfernt werden. keine Angabe 26. VIII/66 Parkraumkonzepte, ortsfeste Beschilde- rung bewirtschafteter und unbewirtschafteter Parkraum, Beschilderung nach der StVO, sonstige Einrichtungen im öffentlichen Straßenland zusätzlicher Verlust dringend benötigter Stellplätze in hochverdichteten Bereichen und Bewohnerparkgebieten, Einnahmever- luste (Parkgebühren), Abbau bzw. Aus- tausch von Verkehrszeichen- und Einrich- tungen nein
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2763/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.11.2022
- Erstellt
- 13.08.2019 09:44