Mandari Insight

2763/2019

Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen

Beschlussvorlage Ausschuss 24.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.01.2020, TOP 9.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 17.02.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11, Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler 23.01.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8, Auszug Ausschuss Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Auszug StadtAG Behindertenpolitik 11.10.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, Auszug Verkehrsausschuss vom 02.12.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10, Auszug Beschlussprotokoll BV Ehrenfeld 03.02.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Auszug StadtAG Behindertenpolitik 16.2.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug AVR 02.12.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll BV Mülheim vom 09.12.2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6874 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2763/2019 
Freigabedatum 09.09.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschlussvorschlag 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der 
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als 
das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: 
„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, be-
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
30.01.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.11.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
21.01.2020 
Ausschuss  Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationa-
les 
02.12.2019 
27.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.12.2019 
Wirtschaftsausschuss 16.01.2020 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020

2 
sonders zu berücksichtigen. 
Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öf-
fentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Be-
rücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre 
Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“ 
Alternative 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der 
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die 
Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo-
bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die 
Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite 
von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und 
Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine 
Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 
Metern nicht aufweist."

3 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages  
1) 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in der Sitzung vom 16.02.2017 zum 
Thema: „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ folgende Beschlussempfeh-
lung beschlossen: 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo-
bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die 
Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite 
von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und 
Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine 
Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 
Metern nicht aufweist." 
 
2) 
Die Verwaltung berücksichtigt die Barrierefreiheit bereits seit Jahren bei der Planung von 
Plätzen, wie zum Beispiel beim Hermann-Josef-Platz, Chlodwigplatz, Augustinerplatz und 
Kurt-Hackenberg-Platz, oder bei Hoch- und Tiefbauprojekten und Standardfestlegungen, wie 
zum Beispiel die „Barrierefreie Standarddetails für öffentliche Plätze und Straßenräume für 
Köln“. 
Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die 
Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung. Zu nennen sind an 
dieser Stelle insbesondere das Gestaltungshandbuch für die Kölner Innenstadt, teilräumliche 
Stadtentwicklungskonzepte sowie die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zeptes. 
Bei 66 steht darüber hinaus ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner für Pla-
nungen zur Verfügung. 
Die aktuell gültige DIN-Norm für barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum 
(DIN 18040-3) definiert als Gesamtbreite für barrierefreie Gehwege eine nutzbare Gehweg-
breite von mindestens 1,80 m zuzüglich der in der Richtlinie für Anlage von Stadtstraßen 
(RASt 06) sowie in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 2002) genann-
ten Sicherheitsräume. Ob und in welcher Breite Sicherheitsräume zu berücksichtigen sind, 
hängt von der Örtlichkeit ab. In Summe ergeben sich sogar größere Mindestbreiten, als die in 
der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. 
Bei Neu- und Umplanungen von Gehwegen werden die Forderungen in der Regel bereits 
berücksichtigt. 
Auch im Hinblick auf den Altbestand der Kölner Gehwege verfolgt die Verwaltung das Ziel, 
den öffentlichen Straßenraum für alle Menschen möglichst barrierefrei zu halten. Im beeng-
ten Altbestand ist dieser Anspruch nicht immer umsetzbar, denn es sind gleichzeitig weitere, 
teils konkurrierende Belange wie Nahversorgung, Mobilität, Stadtklima und Stadtbild zu be-
rücksichtigen. Hinzu kommen Einschränkungen durch rechtliche und personelle Rahmenbe-
dingungen.

4 
 
Die Verwaltung strebt an, den Belangen der Menschen mit Behinderung bei der Abwägung 
der Interessen aller Akteure im öffentlichen Raum zukünftig noch mehr Gewicht zu geben. 
Der Intention der Beschlussempfehlung bzw. der Beschlüssen soll also entsprochen werden. 
Aus der beigefügten Übersicht (Anlage 2) werden einzelne Konflikte deutlich, die einer voll-
umfänglichen und undifferenzierten Umsetzung der Beschlussempfehlung / Beschlüsse ent-
gegenstehen. Hier sind beispielhaft die wegfallenden (wenn auch ordnungswidrigen) Park-
plätze und Einschränkungen der Außengastronomie zu nennen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Barrierefreiheit dient allen Verkehrsteilnehmer*innen. Auf den Kölner Gehwegen ist diese 
aber oft nicht gegeben. Mittlerweile wird diese auch noch weiter eingeschränkt, da u.a. eine 
hohe Anzahl von Elektro-Tretrollern auf Gehwegen abgestellt wird. Daher wird die Dringlich-
keit der baldmöglichsten Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen immer deutli-
cher. 
Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess der rechtlichen Rahmenbedingungen 
fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen. Die Verwaltung bittet daher 
um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um alsbald beschließen zu kön-
nen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift StadtAG Behindertenpolitik vom 16.02.2017 
Anlage 2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen Übersicht der betroffenen 
Aufgaben

Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 21.11.2019

1138 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467  
Fax       :  (0221) 221-22528 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  26.11.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 21.11.2019 
öffentlich 
7.2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Verwaltung diese Vorlage vor 
einer Beschlussfassung im Ausschuss Soziales und Senioren an folgende Gremien 
zu dortiger Befassung zu überweisen. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 
Wirtschaftsausschuss 
Verkehrsausschuss 
Bezirksvertretungen 1 bis 9 
 
Des Weiteren bittet der Ausschuss Soziales und Senioren ihn und die Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpolitik in die Beratungsfolge der Vorlage 1248/2019 aufzu-
nehmen. 
 
Beide Vorlagen werden in der nächst möglichen Sitzung des Ausschuss Soziales 
und Senioren zur Beratung aufgerufen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Im Rahmen der Debatte über die Tagesordnung ohne Votum und zur erneuten Wie-
dervorlage an weitere Gremien verwiesen. 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 9, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 17.02.2020

3844 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 18.02.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 17.02.2020  
öffentlich 
9.2.2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
 
 
Die CDU-Fraktion bittet im Namen der Seniorenvertretung um Ergänzung der  
Vorlage. Alle Fraktionen sprechen sich dafür aus. 
 
Herr Homann lässt über die Ergänzung abstimmen: 
 
1. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:  
 
1. Bei der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen 
(Bspl. Hochlegung eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte 
die Barrierefreiheit entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungs-
konzeptes der Stadt „Köln überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen 
werden. 
2. Das städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber priva-
ten Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt 
aufgrund Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und 
Auflistung derselben) 
3. Die Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutzbarkeit 
bezieht sich vor allem auch auf die davon abführenden Querungen (bei Trep-
pen im Grünstreifen). 
4. Bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevöl-
kerung festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben.

5. Bordsteine sind an allen Überwegen abzusenken. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(Nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Theilen von Wro-
chem) 
Herr Homann lässt zunächst über den Ursprungsbeschlussvorschlag abstimmen. 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales  folgenden ergänzten Beschluss zu 
fassen: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Interna-
tionales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Be-
schluss zu berücksichtigen: 
„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betref-
fen, besonders zu berücksichtigen. 
Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren 
im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten 
und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu ent-
scheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“ 
1. Bei der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen 
(Bspl. Hochlegung eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) 
sollte die Barrierefreiheit entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des 
Handlungskonzeptes der Stadt „Köln überwindet Barrieren“ eingefordert 
und empfohlen werden. 
2. Das städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber 
privaten Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung 
der Stadt aufgrund Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von 
Barcelona, 2009 und Auflistung derselben) 
3. Die Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutz-
barkeit bezieht sich vor allem auch auf die davon abführenden Querun-
gen (bei Treppen im Grünstreifen). 
4. Bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die 
Bevölkerung festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben.  
5. Bordsteine sind an allen Überwegen abzusenken.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme 
des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der 
SPD-Fraktion, zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg 
zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann,  
Herr Theilen von Wrochem)

Anlage 11, Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler 23.01.2020

2362 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 27.02.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift  der 49. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 23.01.2020  
öffentlich 
9.2.1 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans und Herr Roth beantragen über den Alternativbe-
schlussvorschlag abzustimmen. 
 
Laut Herrn Kleinjans muss der Klimaschutz, sprich Pflanzen und Bäume, immer Vor-
rang haben. 
Zudem fehlt Herrn Kleinjans in der Beratungsfolge der Beschluss seitens des Rates, 
dies muss noch ergänzt werden. 
 
Für Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg gehören zur Barrierefreiheit dann auch 
selbstverständlich die Reparatur und Sanierung von Gehwegen. 
 
Bürgeramtsleiter Herr Rummel erläutert was dies alles in Zukunft betreffen könnte. 
 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik so-
weit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere-
freie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an-
gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu so r-
gen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m 
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit ge-
eigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann mög-
lich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt zudem: 
Klimaschutz hat Priorität - Entfernung von Bäumen im öffentlichen Raum ist als letz-
tes Mittel zu nutzen 
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:  
 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthal-
tung von Herrn Neumann (CDU) 
 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthal-
tung von Herrn Neumann (CDU)

Anlage 8, Auszug Ausschuss Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

2002 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden 
Frau Dederichs 
Telefon: (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 27.01.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 38. Sitzung des Aussch usses für 
Anregungen und Beschwerden  vom 21.01.2020  
öffentlich 
1.5 Eingabe nach § 24 GO - Gehwegproblematik im Kölner Stadtgebiet - Az. 
264/18; 2921/2019 
Ergänzter Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe. Er beschließt, der Beschluss-
empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 inso-
weit zu folgen, dass die Barrierefreiheit bei Entscheidungen, die den öffentlichen 
Raum betreffen, zu berücksichtigen sind. 
Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im 
öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter 
Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre 
Regelung ist im Bestand nicht praktikabel. 
Die Verwaltung hat diesbezüglich für die Gremien Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik und Ausschuss für Soziales und Senioren eine Vorlage zur Vorberatung 
gefertigt. Beschlussorgan soll der Ausschuss für allgemeine Verwaltung und Rechts-
fragen/Vergabe/Internationales am 27.01.2020 sein. 
 
Die Schadensfälle sind zu begutachten und zu veranlassen, dass bauliche 
Maßnahmen zur Sicherstellung der Bewegungsfreiheit der Fußgänger/innen 
erfolgen. Die Sicherung und Sanierung der Gehwegplatten ist zu veranlassen. 
Gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge insbesondere auch LKW´s ist vor-
zugehen. Die Bezirksvertretung Mülheim sowie der Ausschuss für Anregungen 
und Beschwerden als auch der Verkehrsausschuss sind über das Ergebnis zu 
informieren.  
Die im Beratungslauf der allgemeinen Beschlussvorlage „Gehwegproblematik“ 
folgenden Gremien (u.a. der AVR) sind über den Beschluss des Ausschusses 
für Anregungen und Beschwerden zu informieren.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 3, Auszug StadtAG Behindertenpolitik 11.10.2019

1284 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Büro des Behindertenbeauftragten 
Herr Dr. Bell 
Telefon:  (0221) 221-29093 
E-Mail:  guenter.bell@stadt-koeln.de 
 
Datum: 11.10.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik vom 11.10.2019 
öffentlich 
 
TOP 2.4 
Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
Ds. Nr. 2763/2019 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Beschlussalternative: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und 
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere-
freie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an-
gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sor-
gen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m 
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit ge-
eigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann mög-
lich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 7, Auszug Verkehrsausschuss vom 02.12.2019

1748 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 13.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.12.2019  
öffentlich 
4.11 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
RM Kron meldet seitens der SPD-Fraktion Beratungsbedarf an; die Vorlage sollte im 
Zusammenhang mit der parallel laufenden Verwaltungsvorlage „Sitzen statt Parken“, 
1248/2019, im Januar 2020 beraten werden. 
 
RM Götz merkt an, dass der Verwaltungsvorschlag darauf abziele, auch weiterhin 
wie bisher zu verfahren und die Alternative die Maximalforderung der Stadtarbeits-
gemeinschaft Behindertenpolitik darstelle. Aus seiner Sicht sollte überlegt werden, ob 
es hier nicht einen praktikablen und akzeptablen Mittelweg gebe. 
 
RM Hammer schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an; es sollten zwar 
stringente Vorgaben gemacht werden, dennoch werde es sicherlich auch Einzelfall 
bezogene Entscheidungen geben. 
 
SE Wienke macht hingegen deutlich, dass nach ihrer Auffassung Fußwege aus-
schließlich für Fußgänger/innen da seien. Der alternative Beschlussvorschlag der 
Verwaltung beinhalte allerdings schon sehr detaillierte Vorgaben. Von großem Inte-
resse sei für ihre Meinungsbildung, nach welchen Kriterien/Vorgaben das Amt für 
öffentliche Ordnung den öffentlichen Raum kontrolliere und Verwarn- oder Bußgelder 
ausspreche. Sie bittet um Mitteilung, ob es hier einen „Katalog“ gebe. 
 
SE Fahlenbock nimmt kurz Stellung zur Forderung der Stadtarbeitsgemeinschaft und 
wirbt um Zustimmung. 
 
 Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 21.01.2020 zurückgestellt. 
 
161 
 
66

Anlage 10, Auszug Beschlussprotokoll BV Ehrenfeld 03.02.2020

5847 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 27.02.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 45. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 03.02.2020  
öffentlich 
10.1 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität 
gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhal-
tung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. 
Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 
m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, 
wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist. (entspricht der Beschluss-
empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) 
 
Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen 
insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete illegale Gehwegparken 
zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung 
des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-) 
Fahrrädern und dem Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen usw. 
gelegt werden. Sollte Außengastronomie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzel-
fallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch 
eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die 
Außengastronomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt 
werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebe-
nenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und gfs. auch 
die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen 
lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der 
Sondernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben 
bereits der Fall sein sollte. 
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich in der geänderten Fassung zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertrete-
rin Pöttgen (FDP). 
 
10.1.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Schus-
ter (Deine Freunde), betr.: Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwe-
gen  
AN/0202/2020 
Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter Schuster 
(Deine Freunde) begründen den Änderungsantrag. 
Bezirksvertreter Petri (Fraktion Die Linke) weist darauf hin, dass sich die Beschlussvorlage 
mit dem Thema Barrierefreiheit und nicht mit der Außengastronomie befasse. Bei Außen-
gastronomie seien zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Daher spreche sich seine Fraktion 
gegen den letzten Satz des Änderungsantrages aus. 
Nach kurzer Beratung regt Bezirksvertreterin Martin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fol-
gende Änderung der letzten beiden Sätze des Änderungsantrags an: 
 „(…) Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebenenfalls die 
oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und gfs. auch die 0,3 m Ab-
stand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen lediglich eine 
Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Sondernut-
zungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der 
Fall sein sollte.“ 
 
Beschluss 
 
 „Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität 
gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhal-
tung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. 
Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 
m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, 
wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist.“ (entspricht der Beschluss-
empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik) 
Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen 
insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete illegale Gehwegparken 
zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung 
des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-) 
Fahrrädern und dem Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen usw. 
gelegt werden. Sollte Außengastronomie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzel-
fallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch 
eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die 
Außengastronomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt 
werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebe-
nenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und ggfs. auch 
die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen 
lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der 
Sondernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben 
bereits der Fall sein sollte. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthal-
tung der Fraktion Die Linke.

Anlage 1, Auszug StadtAG Behindertenpolitik 16.2.2017

3870 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de  
Datum: 15.03.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik  vom 16.02.2017  
öffentlich 
3.2 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen  
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
vom 18.01.2017 
 
 
Herr Ladenberger berichtet, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen 
und -selbsthilfegruppen sehr erfreut zur Kenntnis genommen haben, dass die Be-
zirksvertretung Ehrenfeld zu diesem Thema bereits einen Beschluss gefasst hat. Da-
her entstand die Überlegung, dass dieser sinnvolle Beschluss im Sinne der Men-
schen mit Behinderung aber auch aller anderen Menschen auf das gesamte Stadt-
gebiet ausgeweitet werden soll. Seitdem dieser Antrag auf der Tagesordnung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik steht haben ihn viele Menschen – auch 
viele, die in der Regel nicht mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik be-
fasst sind - angesprochen, die diesen Antrag ebenfalls sehr gut finden. Dies zeigt, 
dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik diese Beschlussempfehlung an 
den Fachausschuss ganz im Sinne der Kölner Stadtgesellschaft einbringt. Dies zeigt 
auch, dass die Arbeit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Stadt 
wahrgenommen wird. 
Herr Dr. Rau ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis auf die Problematik, dass 
in Köln die Luftbelastung durch Stickoxide zu oft die Grenzwerte übersteigen. Er hat 
in seiner Funktion als Umweltdezernent einen Arbeitskreis einberufen, der sich mit 
dem Thema befasst, um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Aus Umweltgesichts-
punkten sieht er langfristig die Aufgabe, den Individualverkehr in Köln zur Ausnahme 
zu machen und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Nutzung von 
Fahrrädern in Köln zu stärken. Es zu tolerieren, dass Autos Gehwege und Zufahrten 
zuparken, sei eine Bevorzugung des Individualverkehrs. Daher möchte er diesen An-

trag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik sowohl als Vorsitzender der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als auch als Umweltdezernent unter-
stützen. 
Herr Intveen dankt für diese Aussage, da hierdurch deutlich wird, dass es bei diesem 
Antrag nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung geht, sondern die inklusi-
ve Stadtgesellschaft betrifft. Eine moderne Stadt braucht Bewegungsräume. Er dankt 
daher auch der Bezirksvertretung Ehrenfeld, die dieses Thema aufgebracht hat. 
Herr Ladenberger bittet darauf zu achten, dass der ÖPNV bei der Einschränkung des 
Individualverkehrs auch zu einem ÖPNV für alle wird und es keine Nutzungsein-
schränkungen geben darf, die Menschen ausgrenzt und die Mobilität verhindert. 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt wie folgt: 
 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dem zuständigen Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu emp-
fehlen, in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss zu fassen: 
Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mo-
bilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die 
Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehweg-
breite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum 
PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu reali-
sieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche 
Breite von 2,00 Metern nicht aufweist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 2

15546 Zeichen

Stand: September 2017 Seite 1/10 
Anlage 2 
HERSTELLUNG VON BARRIEREFREIHEIT AUF KÖLNER GEHWEGEN – ÜBERSICHT DER BETROFFENEN AUFGABEN 
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.02.2017: "Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich 
eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmo-
bilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 
Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern 
nicht aufweist." 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
1.  I/32/321-3 Außengastronomie 
Bestimmte Außengastronomien, die bisher 
genehmigungsfähig waren, dürften nicht 
mehr genehmigt werden. 
Wirtschaftlich negative Auswirkungen für 
die Gastronomiebetriebe, Vermieter sowie 
Mindereinnahmen für den städtischen 
Haushalt. 
Grundsätzlich 
ja, es ist jedoch 
mit öffentl. Dis-
kussion zu re-
chen. 
2.  I/324-11 
Überwachung ruhen-
der Verkehr 
Grundsätzlich stellt das Parken auf dem 
Gehweg eine Ordnungswidrigkeit dar, die 
geahndet werden kann. Bei der Beurteilung 
einer Ahndung gilt der sog. Opportunitäts-
grundsatz, nach dem die Verfolgungsbe-
hörde im pflichtgemäßen Ermessen han-
deln muss. 
Aufgrund des hohen Fußgängeraufkom-
mens wird gegen das Parken auf den 
Gehwegen in der Innenstadt bis hin zur 
Sicherstellung von Fahrzeugen konsequent 
eingeschritten. In den angrenzenden Stadt-
teilen und -bezirken orientiert sich ein Ein-
schreiten an den festgestellten Behinde-
rungen für Fußgänger. 
Dabei legt der Verkehrsdienst ein besonde-
Bei Umsetzung der Empfehlung sieht 324/1 
folgende Auswirkungen: 
- erhöhter Parksuchverkehr erhöhte 
Schadstoff- und Lärmbelastung 
- erhöhte Staubelastung durch Fahr-
bahnparken an bestimmten Stellen 
- steigende Unfallgefahr durch unüber-
sichtliche Straßenverhältnisse 
- Fahrräder müssen auf der Straße ab-
gestellt werden, dadurch erhöhte Un-
fallgefahr und Konflikte zwischen den 
Verkehrsteilnehmer/innen 
- erhöhtes Aggressionspotential gegen-
über den Außendienstkräften möglich  
- Personalmehrbedarf zur flächende-
Grundsätzlich 
ja, wenn an-
derweitig aus-
reichend Park-
raum geschaf-
fen wird (Quar-
tiersgaragen 
etc.). 
Es ist jedoch 
mit öffentl. Dis-
kussion sowie 
städtischen 
Mehrkosten zu 
rechnen.

Stand: September 2017 Seite 2/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
res Augenmerk auf die schwächeren Ver-
kehrsteilnehmer wie Kinder, ältere und be-
hinderte Personen. So wird beispielsweise 
bei einem Schulweg für Kinder ein anderer 
Maßstab angelegt, als bei einem kaum 
frequentierten Gehweg in einem ländlichen 
Vorort. 
Bei einem normal frequentierten Gehweg 
ist bei einem verbleibenden Durchgang von 
weniger als 1,50 m davon auszugehen, 
dass Behinderungen für Fußgänger ent-
stehen können. Hierbei handelt es sich 
jedoch ausschließlich um einen Richtwert. 
Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkom-
men kann dieser Wert auch niedriger 
(mind. 1,20 m) oder höher sein.  
ckenden und nachhaltigen Kontrolle 
3.  I/32/327 Blumenkübel 
Gegenwärtig wird innerhalb des Stadtge-
bietes satzungsgemäß eine Restgehweg-
breite von mindestens 1,5m gefordert. 
Seitens 327 wären sämtliche genehmigten 
Blumenkübel zu prüfen und im Einzelfall 
Widerrufsverfahren einzuleiten. 
Vorab wäre eine Änderung der Sondernut-
zungssatzung erforderlich. 
ja

Stand: September 2017 Seite 3/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
4.  I/32/327 Warenauslagen 
Gegenwärtig wird innerhalb des Stadtge-
bietes satzungsgemäß eine Restgehweg-
breite von mindestens 1,5m gefordert. 
Seitens 327 wären sämtliche genehmigte 
Warenauslagen zu prüfen, im Einzelfall 
Widerrufsverfahren einzuleiten und ggf. die 
Erstattung von bereits gezahlten Son-
dernutzungsgebühren vorzunehmen. 
Vorab wäre eine Änderung der Sondernut-
zungssatzung erforderlich. 
ja 
5.  I/32/327 Straßenfeste 
Grundsätzlich sind Gehwege von Aufbau-
ten freizuhalten. Ausnahme ist das Stra-
ßenfest auf der Severinstraße. Bei einem 
Straßenfest ist die Straße jedoch für den 
Individualverkehr gesperrt und kann ge-
nutzt werden. 
keine bereits erfolgt 
6.  I/32/327 Sportveranstaltungen Grundsätzlich sind Gehwege von Aufbau-
ten freizuhalten. keine bereits erfolgt 
7.  I/32/327 sonstige Veranstaltun-
gen 
Grundsätzlich sind Gehwege von Aufbau-
ten freizuhalten. keine bereits erfolgt 
8.  I/32/327 
Infostände/ 
Promotion 
Gegenwärtig wird der Ausschluss jeglicher 
Behinderungen des Fußgänger- und Fahr-
zeugverkehrs gefordert. Eine Mindest-
gehwegbreite wird nicht vorgegeben. 
Seitens 327 wäre die Genehmigungspraxis 
anzupassen. 
Vorab wäre eine Änderung der Sondernut-
zungssatzung erforderlich. 
ja

Stand: September 2017 Seite 4/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
9.  I/32/327 Dreharbeiten 
Grundsätzlich wird bereits jetzt eine Rest-
gehwegbreite von 1,5m gefordert. Sollte 
diese nicht eingehalten werden können, 
werden im Rahmen von StVO-
Anordnungen Sperrungen inkl. Umleitun-
gen angeordnet. 
Der Sicherheitsabstand von 0,5 m wäre 
künftig zusätzlich zu berücksichtigen. ja 
10.  V/5001/2 
a) Beteiligung an Pla-
nungsvorhaben; 
b) Bürgerbeschwer-
den 
keine Angabe 
a) klare und allgemein akzeptierte Vorga-
ben für zukünftige Planungen; 
b) verbesserte Teilhabemöglichkeiten für 
Menschen mit Behinderung u.a. 
ja 
11.  VI/6 Erstellung des Gestal-
tungshandbuches 
Im Gestaltungshandbuch wurde unter 
Punkt H7.1 Anordnung Außengastronomie 
aufgenommen (in Abstimmung mit 32 und 
5001-2): 
"Die Anordnung der Außengastronomie im 
öffentlichen Raum trägt maßgeblich zum 
Erscheinungsbild des Stadtraums bei. Zur 
Aufrechterhaltung der Gehwegmobilität ist 
eine grundsätzliche Gehwegbreite von 1,50 
Metern von Hindernissen jeglicher Art frei 
zu halten. Nach ca.15 Metern sind Begeg-
nungszonen (1,80 m x 1,80 m) zu realisie-
ren. Festlegungen von Abmessungen der 
Außengastronomieflächen sind nicht nur 
stadträumlich ordnend, sondern auch wich-
tig für die Barrierefreiheit." 
Vorlage 1120-2017 ist als Ratsvorlage 
stadtverwaltungsintern mitgezeichnet und 
wird nun politisch abgestimmt. 
ja

Stand: September 2017 Seite 5/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
12.  VI/6 
Stellungnahmen zu 
technischen oder an-
deren Einrichtungen 
(Schaltkästen etc.) im 
Stadtraum 
VI/6 wird bei kleineren Anlagen nicht betei-
ligt. Bei großen Anlagen wird bereits nach 
Lösungen gesucht, die den Gehweg nicht 
betreffen. 
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich um 
verhältnismäßig kleine Einbauten handelt, 
bei denen von tolerierbaren punktuellen 
Einschränkungen auszugehen ist. 
ja 
13.  VI/61 u.a. 
Neuplanungen von 
Baugebieten:  
Dimensionierung von 
Gehwegen in den Bau-
leitplanverfahren 
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen 
muss die Dimensionierung von Gehwegen 
entsprechend barrierefrei geplant sein. 
Ggf. mehrere Nutzungsansprüche; 
in Bebauungsplänen keine Festsetzung 
von Gehwegbreiten (lediglich Verkehrsflä-
chen insgesamt). 
ja 
14.  VI/61 u.a. 
Neuplanungen von 
Baugebieten: 
Planung von Gestal-
tungsmaßnahmen im 
öffentlichen Stadt- 
bzw. Freiräumen 
Bei der Positionierung von Möblierungs-
elementen aller Art im Straßenraum ist die 
barrierefreie Fußwegzone entsprechend 
einzuplanen. D.h. sowohl Leitungs- als 
auch Versorgungsträger müssen in der 
Planung Berücksichtigung finden. Geneh-
migungsfrei aufstellbare Elemente (Zei-
tungsspender, Aufsteller, Auslagen vor 
Geschäften etc.) können planerisch nicht 
reglementiert werden. 
Die genehmigungsfreien Elemente (Zei-
tungkästen, abgestellte Fahrräder) können 
planerisch nicht reglementiert werden. 
ja

Stand: September 2017 Seite 6/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
15.  VI/61 u.a. 
Planungen im Be-
stand:  
Dimensionierung von 
Gehwegen in den Bau-
leitplanverfahren 
Bei Umplanungen im Bestand: Bei der Auf-
stellung von Bebauungsplänen soll die Di-
mensionierung von Gehwegen entspre-
chend barrierefrei geplant sein. 
In vorhandenen Stadtstrukturen ist das 
Freihalten nicht immer umsetzbar; in jedem 
Fall mit Konsequenzen für andere Verkeh-
re / Nutzungen (Außengastronomie u.ä.). 
ja 
16.  VI/61 u.a. 
Planungen im Be-
stand:  
Planung von Gestal-
tungsmaßnahmen in 
öffentlichen Stadt- 
bzw. Freiräumen 
Bei der Positionierung von Mobilisierungs-
elementen aller Art im Straßenraum ist die 
barrierefreie Fußwegzone entsprechend 
einzuplanen. D.h. sowohl Leitungs- als 
auch Versorgungsträger müssen in der 
Planung Berücksichtigung finden. Geneh-
migungsfrei aufstellbare Elemente (Zei-
tungsspender, Aufsteller, Auslagen vor 
Geschäften etc.) können planerisch nicht 
reglementiert werden. 
In vorhandenen Stadtstrukturen ist das 
Freihalten nicht immer umsetzbar; in jedem 
Fall mit Konsequenzen für andere Verkeh-
re / Nutzungen (Außengastronomie u.ä.) 
Die genehmigungsfreien Elemente (Zei-
tungkästen, abgestellte Fahrräder) können 
planerisch nicht reglementiert werden. 
 
ja 
17.  VI/61 u.a. 
Planungen im Be-
stand:  
Stellungnahmen zur 
Genehmigung von 
Außengastronomie- 
und Eventflächen im 
Stadt- bzw. Straßen-
raum. 
Der Beschluss wird bereits in den Stellung-
nahmen durch die allgemeinen Regelun-
gen des Amtes umgesetzt. 
Einnahmeverluste. Es gibt Bereiche in de-
nen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten 
keine Genehmigung erteilt werden kann. 
ja

Stand: September 2017 Seite 7/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
18.  VI/61 u.a. 
Planungen im Be-
stand:  
Vorgaben bei Wettbe-
werbs-verfahren  
Die Vorgaben zur Dimensionierung der 
Gehwegbreiten werden von 66 vorgege-
ben. 
61 wird auf die Darstellung von möglichen 
Einschränkungen durch Einbauten achten. ja 
19.  VI/61 u.a. 
Planungen im Be-
stand:  
Genehmigung von 
technischen Einrich-
tungen (Schaltkästen 
etc.) im Stadtraum 
61 wird bei kleineren Anlagen nicht betei-
ligt. Bei großen Anlagen werden bereits 
Lösungen gesucht, die den Gehweg nicht 
betreffen. 
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich um 
verhältnismäßig kleine Einbauten handelt, 
bei denen von tolerierbaren punktuellen 
Einschränkungen auszugehen ist. 
ja 
20.  VI/61 u.a. 
Planungen im Be-
stand:  
Vorgaben bei Aus-
schreibungsverfahren 
oder Grundstücksver-
käufen 
Bei vorheriger Abfrage der in der Umset-
zung später notwendigen Einbauten: 
Schlüsselgrundstücke sollten mit der Ein-
tragung einer Baulast versehen werden. 
vorherige Abstimmung erforderlich, ggf. 
Einnahmeverluste ja 
21.  VIII/62/620-
2 
Erteilung von Son-
dernutzungserlaubnis-
sen nach § 18 Stra-
ßen- u. Wegegesetz 
NRW (StrWG) für pri-
vate, fest installierte 
Anlagen im öffentli-
chen Straßenland 
(Bsp. Werbeanlagen 
nach dem Werbenut-
Einhaltung der Mindestabstände zu Fahr-
bahnen und Radwegen sowie der erforder-
lichen Restgehwegbreiten bei der Standort-
festlegung. 
Eine Restgehwegbreite von 1,50 m wird 
bereits jetzt grundsätzlich eingehalten, 
ebenso die Sicherheitsabstände zur Fahr-
bahn. 
keine Angabe

Stand: September 2017 Seite 8/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
zungsvertrag, Telefon-
zellen, Postablagekäs-
ten, etc.) 
22.  VIII/62/620-
2 
Erteilung von Zustim-
mungen nach § 68 
Telekommunikations-
gesetz (TKG) u.a. für 
Schaltkästen (Tele-
kommunikation) 
Einhaltung der Mindestabstände zu Fahr-
bahnen und Radwegen sowie der erforder-
lichen Restgehwegbreiten bei der Standort-
festlegung. 
Es besteht nach TKG grundsätzlich das 
Recht zur Aufstellung der Schaltkästen. Die 
Zustimmung kann nur verweigert werden, 
wenn der Gehweg nicht mehr der Widmung 
entsprechend genutzt werden kann. 
Grundsätzlich sind 62 und 66 in Abstim-
mung mit den Telekommunikationsunter-
nehmen bemüht, die erforderlichen Maße 
einzuhalten. 
 
keine Angabe 
23.  VI/67 Straßenbäume 
Neu- und Ersatzpflanzungen von Straßen-
bäumen: Die Kölner Baumpflanz-standards 
sehen vor, dass bei Bäumen zwischen 
Stammaußenkante und Fahrbahnen sowie  
Gehwegen ein Abstand von mindestens 
0,5 Metern einzuhalten ist. 
Bäume dürfen nur in Gehwege gepflanzt 
werden, deren Breite mehr als 4,0 Meter 
beträgt. Somit könnten bei schmaleren 
Gehwegen keine Nachpflanzungen erfol-
gen.  
keine Angabe 
24.  VI/67 Straßenbäume 
Vorhandene Straßenbäume wachsen oft in 
Bereichen, in denen es schmalere Geh-
wegbreiten gibt. 
Diese Bäume stellen ein Hindernis dar und 
dürften nach einer Fällung nicht mehr er-
setzt werden. 
keine Angabe

Stand: September 2017 Seite 9/10 
lfd. 
Nr. 
Amt/ 
Abteilung 
von der Empfehlung 
betroffen (Aufgabe) 
Beschreibung 
(Inwieweit ist Ihre Aufgabe von der Emp-
fehlung betroffen?) 
Auswirkungen 
(Welche konkreten Folgen hätte eine 
Umsetzung der Empfehlung?) 
fachliches 
Votum zur 
Umsetz-
barkeit 
(ja/nein) 
25.  VI/67 
Straßenbäume/ 
Unterpflanzungen/ 
technischer Baum-
schutz 
Technische Einbauten sowie Bepflanzun-
gen der Baumscheiben schränken die 
Gehwegbreiten ein. Technische Schutzvor-
richtungen sind aber unverzichtbar, da par-
kende PKW Baumschäden verursachen. 
Einbauten und Bepflanzungen stellen ein 
Hindernis dar und dürften nach einer 
Baumfällung nicht mehr ersetzt werden. 
Bestehende Unterpflanzungen müssten 
gerodet und Schutzeinrichtungen entfernt 
werden. 
keine Angabe 
26.  VIII/66 
Parkraumkonzepte, 
ortsfeste Beschilde-
rung 
bewirtschafteter und unbewirtschafteter 
Parkraum, Beschilderung nach der StVO, 
sonstige Einrichtungen im öffentlichen 
Straßenland 
zusätzlicher Verlust dringend benötigter 
Stellplätze in hochverdichteten Bereichen 
und Bewohnerparkgebieten, Einnahmever-
luste (Parkgebühren), Abbau bzw. Aus-
tausch von Verkehrszeichen- und Einrich-
tungen 
nein

Anlage 5 - Auszug AVR 02.12.2019

13597 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Schacknat 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE 
Datum: 12.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 02.12.2019 
öffentlich 
10.5 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
 
Vor Eintritt in die Tagesordnung  wird die Vorlage zusammen mit der unter TOP 10.1 
geführten Vorlage 1248/2019 inhaltlich diskutiert. Im Anschluss an die inhaltliche 
Diskussion, schlägt MdR Richter vor, die Vorlage zurückzustellen. 
 
Beschluss: 
 
Die Vorlage wird zurückgestellt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 02.12.2019 
öffentlich 
 
ohne TOP Vor Eintritt in die Tagesordnung 
 
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des AVR und begrüßt die Anwesenden. 
Er teilt mit, dass Frau Staufenbiel und Herr Marx entschuldigt fehlen. 
Im Anschluss trägt der Vorsitzende die folgenden Vorschläge der Verwaltung zur Zu-
setzung in die Tagesordnung im öffentlichen Teil vor: 
 
Die Verwaltung schlägt die Zusetzung folgender Punkte im öffentlichen Teil vor:  
3.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Beantwortung der Anfrage 
AN/1259/2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Parkraum-
überwachung" 
4062/2019 
(zugesetzt am 02.12.2019) 
4.6 Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln hier: Sachstandsbe-
richt 
3622/2019 
(zugesetzt am 22.11.2019) 
4.7 Personalbericht 2018/2019 
3914/2019 
(zugesetzt am 26.11.2019) 
 
4.8 Erfahrungsbericht Inklusionsvereinbarung 
 4091/2019 
 (zugesetzt am 02.12.2019) 
10.11 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt 
Köln 
3220/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019) 
10.12 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 
3284/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019)

10.13 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabga-
be im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 
3688/2019 
(zugesetzt am 26.11.2019) 
11.1 Roncalliplatz; hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe "Legenden - 
Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020" 
3875/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019) 
 
11.2 Integration der Veranstaltung „STRASSENLAND“ in den NRW Tag 2020 
 3934/2019 
 (zugesetzt am 29.11.2019) 
 
Anschließend teilt er die V orschläge der Verwaltung zur Zusetzung in die Tagesor-
dung im nicht-öffentlichen Teil mit: 
17.6 Bedarfsfeststellung für die Kommunalwahl, Oberbürgermeister/in Wahl und 
Integrationsratswahl 2020 
3609/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019) 
 
Der Vorsitzende teilt mit,  dass die Verwaltung die unter TOP 9.1 geführte Vorlage 
3022/2019 „Veranstaltung „STRASSENLAND“ 2020“ zurückzieht, da sich diese 
durch die unter TOP 11.2 geführte Vorlage (3934/2019) erledigt hat. 
Darüber hinaus teilt der Vorsitzende mit, dass sich die zur ückgestellte Ursprungsvor-
lage 3421/2019 durch die heute unter TOP 11.1 geführte Vorlage 3875/2019 (Ron-
calliplatz; hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe „Legenden – Weltstars auf 
dem Roncalliplatz 2020“) erledigt hat.  
Im Anschluss erkundigt sich de r Vorsitzende nach weiteren Änderungswünschen zur 
Tagesordnung. 
MdR Dr. Krupp schlägt vor, die unter TOP 10.1 (1248/2019 „Sitzen statt Parken – 
Außengastronomie auf Stellplätzen“) und TOP 10.5 (2763/2019 „Herstellung von 
Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“) geführten Vorlagen zusammen zu behandeln, 
da die SPD -Fraktion hier ein korrespondierendes Thema sehe. Aktuell seien die in 
den beiden Vorlagen behandelten Themen nicht gut miteinander verbunden. Inhalt-
lich werde insbesondere die Vorlage „Herstellung vo n Barrierefreiheit auf Kölner 
Gehwegen“ für sehr gut befunden, man vermisse jedoch die Koordination zwischen 
den beiden Vorlagen. 
MdR Pohl bittet ergänzend zu den Ausführungen MdR Dr. Krupps darum, die unter 
TOP 10.1 geführte Vorlage „Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplät-
zen“ ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, da diese abschlie-
ßende im Verkehrsausschuss behandelt werde. Zudem bittet MdR Pohl darum die 
unter TOP 4.5 geführte Mitteilung 3639/2019 „Sachstandsmitteilung zum Per sonalri-
sikomanagement zurückzustellen, da diese erst recht spät eingegangen sei. 
Der Vorsitzende teilt mit, dass zudem die Bitte bestehe, die unter TOP 10.9 und TOP 
10.10 geführten Vorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

MdR Richter teilt mit, dass die Beratungsfolge der unter TOP 10.5 geführten Vorlage 
„Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ in der letzten Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren um drei weitere Gremien erweitert worden 
sei. Aus diesem Grunde sei er der Meinung, dass die Ergebnisse dieser abgewartet 
und gewürdigt werden sollten. 
MdR Dr. Krupp entgegnet, dass die SPD -Fraktion beiden Vorlagen inhaltlich etwas 
abgewinnen könne, jedoch den Eindruck habe, diese liefen in der Verwaltung nicht 
synchron nebeneinander her. So habe man in der einen Vorlage das Ziel breiterer 
Gehwege, in der anderen wiederum wolle man mehr Platz für die Außengastronomie 
schaffen. Dies weise durchaus Potential für einen Interessenkonflikt auf. Aus diesem 
Grunde sei es angeb racht, die beiden Vorlagen synchron und auch in denselben 
Ausschüssen zu behandeln. Dies sei bislang nicht gewährleistet. MdR Krupp bittet 
als Möglichkeit einer Heilung darum, dass die Verwaltung, auch in die nachfolgenden 
Gremien, eine Anlage einbringt, a us der hervorgeht, wie das Zusammenlaufen der 
beiden Vorlagen angedacht sei. Seitens der SPD -Fraktion werde ein Gesamtkonzept 
vermisst. In der derzeit nebeneinander laufenden Form seien beide Vorlagen für die-
se nicht zustimmungsfähig. 
Herr Stadtdirektor Dr . Keller stellt dar, dass es in der einen Vorlage um Außengast-
ronomie auf Stellplätzen gehe und in der anderen darum, Gehwege freizuhalten. Er 
könne demzufolge auf Anhieb keine Überschneidungen ausmachen. Durchaus sei 
an dieser Stelle der ein oder andere K onflikt denkbar, grundsätzlich gehe es hier je-
doch um zwei unterschiedliche Dinge. 
MdR Dr. Krupp entgegnet, dass teilweise Gehwege mit Parktaschen kombiniert seien 
und es somit durchaus zu Interessenkonflikten kommen könne.  
MdR Hoyer schließt sich den Aus führungen MdR Richters an. In anderen Ausschüs-
sen würden nicht beide Vorlagen behandelt. Zudem sei sie der Ansicht, dass das 
Thema Außengastronomie in der Synopse zur Barrierefreiheit ausreichend darge-
stellt sei und somit durchaus beschlussfähig sei. Man w ürde sich auch darauf einlas-
sen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, vollstän-
dig nachvollziehbar seien die Ausführungen MdR Dr. Krupps aus ihrer Sicht jedoch 
nicht. 
MdR Dr. Krupp erklärt sich damit einverstanden, die Vorlage 1 248/2019 ohne Votum 
in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Für die SPD -Fraktion bestehe dennoch 
das Problem, dass die Vorlagen zusammengedacht werden müssten. Aus diesem 
Grunde unterstreicht er den Wunsch nach einer Anlage der Verwaltung, in der das 
Zusammenwirken der beiden Vorlagen dargestellt werde. 
MdR Richter unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage 1248/2019 („Sitzen statt Parken 
– Außengastronomie auf Stellplätzen“) ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu 
verweisen und die Vorlage 2763/2019 („H erstellung von Barrierefreiheit auf Kölner 
Gehwegen“) zurückzustellen. Dies führe dazu, dass beide Vorlagen vom jeweils fe-
derführenden Ausschuss im Januar behandelt würden und innerhalb der Fraktionen 
ein Zusammendenken der beiden Vorlagen möglich sei. 
Der Vorsitzende fasst den Vorschlag des MdR Richter zusammen und stellt dar, 
dass dem Vorschlag entsprechend verfahren werde. 
Der Vorsitzende nimmt die Vorschläge entsprechend auf und lässt formell über die 
so geänderte Tagesordnung abstimmen. Der Ausschuss e rklärt sich mit der folgen-
den Tagesordnung einverstanden:

Tagesordnung 
I. Öffentlicher Teil 
1 Gleichstellungsrelevante Angelegenheiten 
2 Internationales 
3 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 
3.1 Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch; hier: aktuali-
sierte Mitteilung 
3297/2019 
3.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Beantwortung der Anfrage 
AN/1259/2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Parkraum-
überwachung" 
4062/2019 
(zugesetzt am 02.12.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver-
fügung gestellt) 
4 Mitteilungen der Verwaltung 
4.1 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln (Rats-
beschluss v. 20.3.2018 - Vorlagen Nr. 0342/2018) 
2875/2019 
4.2 Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäi-
schen Städtekoalition gegen Rassismus 
3486/2019 
(die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 25.10.2019 zur Verfügung 
gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 
4.3 Jahresbericht 2017/2018 Kölner Anti Spray Aktion 
3505/2019 
(zurückgestellt aus der Sitzung vom 28.10.2019; bitte halten Sie die Unterla-
gen bereit) 
4.4 Aktuelle Rechtsprechung zu "Airbnb" 
3722/2019 
4.5 Sachstandsmitteilung zum Personalrisikomanagement 
3639/2019 
4.6 Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln hier: Sachstandsbe-
richt 
3622/2019 
(zugesetzt am 22.11.2019)

4.7 Personalbericht 2018/2019 
3914/2019 
(zugesetzt am 26.11.2019) 
4.8 Erfahrungsbericht 2018 zur Inklusionsvereinbarung 
4091/2019 
(zugesetzt am 02.12.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver-
fügung gestellt) 
5 Allgemeine Verwaltungsorganisation 
6 Schriftliche Anfragen 
7 Mündliche Anfragen 
8 Anträge 
9 Platzvergaben 
9.1 Veranstaltung "STRASSENLAND" 2020 
3022/2019 
(zurückgestellt aus den Sitzungen vom 16.09.2019 und 28.10.2019; bitte hal-
ten Sie die Unterlagen bereit) 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.1 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 
1248/2019 
10.2 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
2476/2019 
(die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 16.09.2019 zur Verfügung 
gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 
10.3 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln 
2604/2019 
10.4 Fortführung des kombinierten Programms "Win-Win für Köln", haushalts-
rechtliche Unterrichtung des Rates über eine Kostensteigerung bei der Sa-
nierung des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplan-
mäßigen Auszahlung 
2720/2019 
10.5 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 
2763/2019 
10.6 Änderung der Luftrettungssatzung der Stadt Köln 
2908/2019

10.7 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dia-
logverfahrens sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwick-
lung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuz-
feld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines 
verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe 
von Gutachten  
hier: Bedarfsfeststellung 
3536/2019 
10.8 Beitritt der Stadt Köln zur Blockchain-Genossenschaft „govdigital eG“ 
3475/2019 
(die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 14.11.2019 zur Verfügung 
gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 
10.9 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Er-
hebung von Straßenreinigungsgebühren 
3252/2019 
(die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 18.11.2019 zur Verfügung 
gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 
10.10 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 
3253/2019 
(die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 18.11.2019 zur Verfügung 
gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 
10.11 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt 
Köln 
3220/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019) 
10.12 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 
3284/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019) 
10.13 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabga-
be im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 
3688/2019 
(zugesetzt am 26.11.2019) 
11 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 
11.1 Roncalliplatz:  
hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe "Legenden - Weltstars auf 
dem Roncalliplatz 2020" 
3875/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019) 
11.2 Integration der Veranstaltung „STRASSENLAND“ in den NRW-Tag 2020 
3934/2019 
(zugesetzt am 29.11.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver-
fügung gestellt)

II. Nichtöffentlicher Teil 
12 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 
13 Mitteilungen der Verwaltung 
13.1 Erweiterte Bedarfsprüfung zum Umzug des Amtes 34 Bürgerdienste 
3768/2019 
14 Schriftliche Anfragen 
15 Mündliche Anfragen 
16 Anträge 
17 Allgemeine Vorlagen 
17.1 Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkompo-
nenten zum weiteren Netzausbau und der Erneuerung bestehender Installa-
tion an Kölner Schulen (CAS) 
3439/2019 
17.2 Bedarfsfeststellung zur Einführung eines gesamtstädtischen Digital Asset 
Managements 
3466/2019 
17.3 Bedarfsfeststellung zur Verlängerung eines Rahmenvertrages mit der Firma 
ESRI über Software, Software-Pflege, Dienst- und Schulungsleistungen für 
2020-2022 
3470/2019 
17.4 Bedarfsfeststellung zur Büroflächenerweiterung für die Kernverwaltung bis 
2021 
3414/2019 
17.5 Prüfbericht über die Regelung zur IT-Sicherheit der Stadt Köln 
3108/2019 
17.6 Bedarfsfeststellung für die Kommunalwahl, Oberbürgermeister/in Wahl und 
Integrationsratswahl 2020 
3609/2019 
(zugesetzt am 25.11.2019)

Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll BV Mülheim vom 09.12.2019

2087 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 10.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 09.12.2019 
öffentlich 
9.2.4 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner G ehwegen 
2763/2019 
 
 
Beschlussvorschlag 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (An- 
lage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichti- 
gen: 
„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betref- 
fen, besonders zu berücksichtigen. 
Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren 
im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten 
und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu ent- 
scheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“ 
Alternative 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik so- 
weit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen: 
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barriere- 
freie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an- 
gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sor- 
gen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m 
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit ge-

eigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann mög- 
lich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist." 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.

Beratungsverlauf (16)

11.10.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.12.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.01.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
2763/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.11.2022
Erstellt
13.08.2019 09:44