4461/2021
Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1205 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15
Vorlagen-Nummer
4461/2021
Stand: 02.09.2025
Sachstandsbericht
Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt die ähnlich lautenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nip-
pes betreffend Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes und Ehrenfeld zur
Kenntnis (Anlage 4 AN/0432/2021, Anlage 5 AN/0454/2021);
2. nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Prozessdesign zum Projekt Räumli-
ches Entwicklungskonzept Liebigquartier zur Kenntnis;
3. stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zum Projekt Räumliches
Entwicklungskonzept Liebigquartier zu.
4. verzichtet auf eine nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und
Nippes ohne Einschränkung zustimmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Entsprechend dem Beschluss vom Stadtentwicklungsausschuss am 02.06.2022, hat die Ver-
waltung ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) für das LiebigQuartier erarbeitet. Das
REK LiebigQuartier wurde am 07.11.2024 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (s.
Vorlage Nr. 2088/2024).
-
Beschlussvorlage Ausschuss
8935 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 4461/2021 Freigabedatum 05.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die ähnlich lautenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes betref- fend Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes und Ehrenfeld zur Kenntnis (Anlage 4 AN/0432/2021, Anlage 5 AN/0454/2021); 2. nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Prozessdesign zum Projekt Räumliches Ent- wicklungskonzept Liebigquartier zur Kenntnis; 3. stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwick- lungskonzept Liebigquartier zu. Alternative: Die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 4 und 5 werden vollumfänglich umgesetzt. Zur Umsetzung werden zusätzliche Ressourcen benötigt. Der benötigte Stellenzusatz würde den Projektstart deutlich verzögern. Der von der Verwaltung erkannte Steuerungsbedarf im Gebiet kann nur zeitverzögert be- arbeitet werden. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 Wirtschaftsausschuss 12.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Politische Auftragslage Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 28.06.2018 zur „Städtebau- liche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof“ (AN/0985/2018, siehe Anlage 3) beauftragt, für den besagten Bereich einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen. Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete städtebauliche Situation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen für gewerbliche Nutzung, Wohnen, Grün sowie die soziale Infra- struktur zu identifizieren und ggf. neu festzulegen. Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine angemessene Höhenentwicklung sind zu treffen. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben (u.a. Rheinenergie, Campina, Möllers etc.), den Anwohnenden und den beteiligten Bezirksvertretungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Dieser Auftrag wurde vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik bislang aufgrund mangelnder personeller Ressourcen noch nicht bearbeitet. 2021 haben sich die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes mit den beiden folgenden Beschlüs- sen dafür ausgesprochen, für das Quartier zwischen, Innerer Kanalstraße, Herkulesstraße (inkl. K4 / A57), Parkgürtel und S-Bahntrasse Nippes ein Zielbild im Sinne einer urbanen Transformation zu entwickeln. Im weiteren Verlauf ist ein städtebaulicher Entwicklungsbereich nach §165 BauGB ff ein- zurichten. 3 - Beschluss BV Ehrenfeld vom 15.03.2021: Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Entwicklungsbeirats „LiebIG“ (AN/0432/2021, siehe Anlage 4) - Beschluss BV Nippes vom 17.06.2021: Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes, und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Öffentlichkeitsbeirats „LiebIG “ (AN/0454/2021, siehe An- lage 5); Teile des Änderungsantrags der Grünen übernommen Die beiden fast gleich lautenden Aufträge der Bezirksvertretungen sind dem Stadtentwicklungsaus- schuss vorzulegen, was mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfolgt. Vorschlag zur Vorgehensweise Die Verwaltung bestätigt den gesehenen Handlungsbedarf der Bezirksvertretungen, schlägt aber eine angepasste Art der Vorgehensweise vor. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen werden zum jetzi- gen Zeitpunkt nicht als Instrument der Wahl gesehen. Nach jetzigen Kenntnisstand ist kein Hand- lungserfordernis für dieses Instrument gegeben. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, zunächst ein informelles Planungsverfahren mit einer breiten Beteiligung vorzusehen und im Rahmen dessen wei- tere städtebauliche Instrumente zu prüfen. Dabei soll der vom Stadtentwicklungsausschuss beschlos- sene Entwicklungs- und Nutzungsplan erstellt werden. Aufbauend auf den Vorgaben aus dem Be- schluss „Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof (AN/0985/2018)“ hat die Verwaltung ein Prozessdesign für das Projekt Räumliches Entwicklungskon- zept Liebigquartier erarbeitet, das in Anlage 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt ist und im Folgen- den erläutert wird. Es kann Ergebnis des Räumlichen Entwicklungskonzeptes sein, städtebauliche Instrumente im Plangebiet anzuwenden. Zudem soll an Stelle eines formalen Beirats als Begleitung des Prozesses zum Räumlichen Entwick- lungskonzept Liebigquartier vielmehr eine informelle Beteiligungsmöglichkeit geschaffen werden. Da- bei sollen auch Stakeholder systematisch eingebunden werden. Zur Errichtung eines formalen sat- zungsbegründeten Beirates stehen derzeit keine finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfü- gung. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen möchte die Verwaltung die zeitnahe Bearbeitung sicher- stellen, da akuter Handlungs- und Steuerungsbedarf im Gebiet gesehen wird, der kurzfristig umge- setzt werden sollte. Prozessdesign Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier Im zweiten Quartal 2022 erfolgt mit Beschluss der Politik der Projektstart. Das Vergabeverfahren zur inhaltlichen-planerischen sowie kommunikativen Begleitung des Prozesses wird durchgeführt. Erster Schritt der Durchführungsphase ist die Erstellung einer Bestandsaufnahme und -analyse des Betrach- tungsraumes. Dabei sind insbesondere die folgenden Themen zu berücksichtigen: Wohnen, Gewerbe und Industrie, Verkehr und Mobilität, Soziale Infrastruktur, Umwelt und Grün, Einzelhandel, Kultur-und Kreativwirtschaft. In einem zweiten Schritt wird die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben (u.a. Rhein- energie, Campina, Möllers etc.), den Anwohnenden, Initiativen wie z.B. Wandelwerk / Klug e.V. und der Politik (Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes, StEA-Sprecher*innen) suchen, um Entwick- lungsinteressen zu bündeln. Dazu wird ein Expert*innengremium für die Dauer des Prozesses gebil- det, das an ca. 2-3 Terminen zusammenkommen wird. Das finale Räumliche Entwicklungskonzept Liebigquartier soll die aktuell ungeordnete städtebauliche Situation strukturieren und neu ordnen. Es sind - gemäß StEA Beschluss 2018 - zukünftige Flächen für gewerbliche Nutzungen, Wohnen, Grün sowie die soziale Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzulegen. Dabei sollen Aussagen über eine angemessene Höhenentwicklung und optimale Flächenausnutzung (Verdichtungsmöglichkeiten) getroffen werden. Weiterhin soll ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der öffentlichen Räume gelegt werden, hier insbesondere der Liebig- straße als zentrale Verbindungsachse zwischen Ehrenfeld und Nippes. Bei der Konzepterstellung soll das Thema Klimaschutz von Beginn an integriert werden. Allgemeine Ziele von Klimaschutzmaßnah- men in der integrierten Stadtentwicklung sind u.a. die Verringerung von Umweltbelastungen, die Be- rücksichtigung stadtklimatischer Aspekte und die Verbesserung der Energieeffizienz. Bei der Erarbei- tung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes Liebigquartier soll dies insbesondere berücksichtigt werden. 4 Voraussichtlich im dritten Quartal 2023 soll das Räumliche Entwicklungskonzept Liebigquartier dem StEA zum Beschluss vorgelegt werden. Anlagen: Anlage 1 Abgrenzung Betrachtungsraum Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier Anlage 2 Prozessdesign Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier Anlage 3 Beschluss StEA vom 28.06.2018: Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof (AN/0985/2018) Anlage 4 Beschluss BV Ehrenfeld vom 15.03.2021: Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Entwicklungsbeirats „LiebIG“ (AN/0432/2021) Anlage 5 Beschluss BV Nippes vom 17.06.2021: Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nip- pes, und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Öffentlichkeitsbeirats „LiebIG “ (AN/0454/2021)
Anlage 2 Prozessdesign Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier
657 Zeichen
2. Quartal 20231. Quartal 20234. Quartal 20223. Quartal 2022 3. Quartal 2023 BESTANDSAUFNAHME UND -ANALYSE DIALOGPROZESS Betriebe / Anwohner:innen / BV 4 , BV 5, StEA Politische Beratung Vergabe Prozessbegleitung Entwicklung Prozessdesign Politische Beratung ERARBEITUNG ENTWICKLUNGSKONZEPT Abschluss Analyse Entwurf Konzept Beauftragung BESCHLUSS Konzept BESCHLUSS Prozessdesign Abschluss Beteiligung Projekt- START VerwaltungsINTERN Beteiligung EXTERN Anlage 2 Amt für Stadtentwicklung und Statistik, 151/2 Prozessdesign Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier Stand: 22.03.2022 Projekt- ABSCHLUSS
Anlage 1 Abgrenzung Betrachtungsraum Räumliches Entwicklungskonzept Lieb...
197 Zeichen
´ 1:10.000 Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier Abgrenzung Betrachtungsraum 0 250 500125 Meter - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - © Stadt Köln Abgrenzung Betrachtungsraum Anlage 1
Anlage 3 AN-0985-2018_StEA
4503 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 28.12.2021 Auszug aus der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.06.2018 öffentlich 3 Anträge 3.3 Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen be- treffend "Städtebauliche Neuordnung für den Bereich Parkgürtel Süd und GE Schlachthof" AN/0985/2018 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich südlich des Parkgürtels, (s. Zeichnung, schwarz markierte Fläche mit Ausnahme des orange umrandeten Gebietes) einen Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzustellen. (Auszug Köln-GIS) Anlage 3 2. Der Entwicklungs- und Nutzungsplan soll die aktuell ungeordnete städtebauli- che Situation strukturieren und neu ordnen. Dabei sind Flächen für gewerbli- che Nutzung, Wohnen, Grün sowie die soziale Infrastruktur zu identifizieren und ggf. neu festzulegen. Verdichtungsmöglichkeiten sowie Aussagen über eine angemessene Höhenentwicklung sind zu treffen. In einem ersten Schritt soll die Verwaltung den Dialog mit den ansässigen Betrieben u.a. Rheinenergie, Campina, Möllers etc., den Anwohnenden und den beteiligten Bezirksvertretungen suchen, um das Entwicklungsinteresse zu bündeln. Der Stadt- entwicklungsausschuss ist zu beteiligen. Ihm ist zeitnah ein Ablaufplan vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/1081/2018 Vorsitzender Kienitz begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und seiner Fraktion und unterstreicht, dass der innerstädtische Bereich einer Neuordnung Bedarf und deshalb hierfür ein fundiertes Nutzungs- und Entwicklungskonzept erar- beitet werden müsse. Herr Brock-Middenberger unterstützt grundsätzlich die Intention des Antrages und verweist in diesem Zusammenhang auf den Ergänzungsantrag seiner Fraktion, der sich zusätzlich dafür ausspreche, die an den Betrachtungsraum angrenzenden Ab- schnitte der A57 und der K4 in den Entwicklungs- und Nutzungsplan aufzunehmen. RM Sterck spricht sich für den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus und lehnt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. Er weist bezüglich der vorgeschlagenen Prüfung zu einer Überdachung dieser Straßen auf den Beschluss zum Lövenicher Tunnel und den heutigen Standards zum Tunnel- bau und die damit verbundenen hohen Kosten hin. RM Pakulat lehnt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ebenfalls ab und schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an. Aus ihrer Sicht dürfe das Gebiet nicht unnötig überfrachtet werden. Beigeordneter Greitemann begrüßt grundsätzlich den Antrag und sagt zu, dem Stadtentwicklungsausschuss einen entsprechenden Ablaufplan vorzulegen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung für das Nutzungs- und Entwicklungskon- zept zusätzlich eine externe Expertise einholen müsse. RM Frenzel plädiert dafür, wenigstens eine Überdachung der Straßen in dem Be- trachtungsraum zu prüfen, um unter anderem zu erfahren, welche Lärmreduktionen dadurch erreicht werde und ob zusätzliche Flächen über dem Straßenraum erweitert werden können. Vorsitzender Kienitz wirft ein, dass seines Erachtens der Hauptlärm durch die sich dort befindende Schienenstrecke der Bahn erzeugt werde. RM Weisenstein hält es für sinnvoll, die Sache in Angriff zu nehmen und unterstützt den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen. Er wundert sich jedoch darüber, dass der Antrag erst zum jetzigen Zeitpunkt gestellt werde. Betreffend der Überdachung der betroffenen Straßen merkt er an, dass eine dortige Temporeduzierung ebenfalls zu Lärmreduktionen führe. Beigeordneter Greitemann weist abschließend darauf hin, dass die Verkehrssituation in diesem Zusammenhang sowieso geprüft werden müsse und somit die Anregun- gen des Ergänzungsantrages berücksichtigt werden. Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt 3 ergänzt: 3. In den Entwicklungs- und Nutzungsplan sind die an den Betrachtungsraum angrenzenden Abschnitte der A57 und der K4 aufzunehmen. Eine Überdach- ung dieser Straßen ist zu prüfen, da die Entwicklungsoptionen für den Be- trachtungsraum aufgrund der dadurch zu erreichenden Lärmreduktionen und ggf. zusätzlichen Flächen über dem Straßenraum erweitert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich –gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – abgelehnt.
Anlage 5 AN-0454-2021_BV5
3475 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 28.12.2021 Auszug aus der Niederschrift der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 17.06.2021 öffentlich 8.1.1 Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes, und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Öffentlichkeitsbeirats „LiebIG “ - Antrag der SPD - AN/0454/2021 Herr Meier begründet den neuformulierten Antrag und führt aus, dass Teile des Än- derungsantrags der Grünen übernommen worden seien. Der Änderungsantrag der Grünen wird zurückgezogen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes spricht sich – ebenso wie Bezirksvertretung Ehrenfeld (AN/0432/2021) – dafür aus, für das Quartier zwischen, Innerer Kanalstraße, Herku- lesstraße (incl. K4 / A57), Parkgürtel und S-Bahntrasse Nippes ein Zielbild im Sinne einer urbanen Transformation zu entwickeln. Im weiteren Verlauf ist ein städtebauli- cher Entwicklungsbereich nach §165 BauGB ff einzurichten. I. Für folgende zentrale Ziele sind konkrete Maßnahmen auszuarbeiten: 1. Das Quartier knüpft städtebaulich sinnvoll an die benachbarten Orte Bilderstöckchen, Nippes und Neuehrenfeld an 2. Das Quartier bietet bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Einkommen und für eine Mischung unterschiedlicher Milieus und Generationen. 3. Das Quartier bietet Arbeitsorte, die den Arbeitnehmer*innen ein sicheres Einkommen ermöglichen und nachhaltig ausgerichtet sind. 4. Das Quartier bietet Raum für gemeinwohlorientierte Unternehmen, Initiativen und An- gebote mit denen sich Bewohner*innen, und Besucher*innen identifizieren können. 5. Das Quartier bietet Jung und Alt grünen Freiraum für Spiel, Sport und Erholung 6. Das Quartier erhält unter all den genannten Aspekten eine ökologische Ausrichtung nach den neuesten Standfards. Anlage 5 II. Um die Beteiligung der Öffentlichkeit an der langfristigen Entwicklung des Quar- tiers von Anfang an zu gewährleisten, richten die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes so schnell wie möglich den Öffentlichkeitsbeirat „LiebIG“ (BürgerIn- teressenGemeinschaft rund um die Liebigstraße) nach dem Vorbild eines Sanie- rungsbeirates als Begleitgremium ein. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat inso- fern sprachlich einen Entwicklungsbeirat beschlossen, gemeint ist das dasselbe Gremium. Zusammensetzung und Zuständigkeiten werden ergänzend zu dem hier Festgehaltenen nach dem Vorbild des Sanierungsbeirates Ehrenfeld-Ost ge- regelt. Zu möglichen Mitgliedern des Entwicklungsbeirates zählen Vertre- ter*innen, der Anwohner*innen, der im Gebiet ansässigen Unternehmen, Initiati- ven und Vereine, der Stadtwerke, des Amtes für Stadtentwicklung und der Wirt- schaftsförderung sowie der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes. III. Der Beirat erhält folgende Zuständigkeiten: - Erarbeitung einer städtebaulichen Neuordnung für den oben genannten Raum - Beteiligung bei allen laufenden Bebauungsplanverfahren und Entwicklung nach §34 BauGB - Regelmäßiger, interner Austausch über Ideen und Vorhaben der ansässigen Unter- nehmen, Initiativen und Bewohner*innen - Zudem sollen regelmäßig Expert*innen in die Runde eingeladen werden und Impulse für die Quartiersentwicklung einbringen zu können. IV. Der Beschluss der Bezirksvertretung ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzu- legen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Grünen und GUT einstimmig beschlossen.
Anlage 4 AN-0432-2021_BV4
3096 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 02.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 öffentlich 8.1.6 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Zielbildprozess für das Quartier zwi- schen Nippes und Neuehrenfeld mit Einrichtung eines Entwicklungs- beirats „LiebIG“ AN/0432/2021 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld spricht sich dafür aus, für das Quartier zwischen, Innerer Kanalstraße, Herkulesstraße (incl. K4 / A57), Parkgürtel und S-Bahntrasse Nippes ein Zielbild im Sinne einer urbanen Transformation zu entwickeln. Im weite- ren Verlauf ist ein städtebaulicher Entwicklungsbereich nach §165 BauGB ff einzu- richten. 1. Für folgende zentrale Ziele sind konkrete Maßnahmen auszuarbeiten: 1. Das Quartier knüpft städtebaulich sinnvoll an die benachbarten Orte Bilderstö- ckchen, Nippes und Neuehrenfeld an 2. Das Quartier bietet bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Einkommen und für eine Mischung unterschiedlicher Milieus und Generationen. 3. Das Quartier bietet Arbeitsorte, die den Arbeitnehmer*innen ein sicheres Ein- kommen ermöglichen und nachhaltig ausgerichtet sind. 4. Das Quartier bietet Raum für gemeinwohlorientierte Unternehmen, Initiativen und Angebote mit denen sich Bewohner*innen, und Besucher*innen identifi- zieren können. 5. Das Quartier bietet Jung und Alt grünen Freiraum für Spiel, Sport und Erho- lung 2. Um die Beteiligung der Öffentlichkeit an der langfristigen Entwicklung des Quar- tiers von Anfang an zu gewährleisten, richten die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes im ersten Halbjahr 2021 den Entwicklungsbeirat „LiebIG“ (BürgerInteres- senGemeinschaft rund um die Liebigstraße) nach dem Vorbild eines Sanierungsbei- Anlage 4 rates als Begleitgremium ein. Zusammensetzung und Zuständigkeiten werden nach dem Vorbild des Sanierungsbeirates Ehrenfeld-Ost geregelt. Zu möglichen Mitgliedern des Entwicklungsbeirates zählen Vertreter*innen der An- wohner*innen, der im Gebiet ansässigen Unternehmen, Initiativen und Vereine, der Stadtwerke, des Amtes für Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung sowie der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes. 3. Der Beirat erhält folgende Zuständigkeiten: - Erarbeitung einer städtebaulichen Neuordnung für den oben genannten Raum - Beteiligung bei allen laufenden Bebauungsplanverfahren und Entwicklung nach §34 BauGB - Regelmäßiger, interner Austausch über Ideen und Vorhaben der ansässigen Unternehmen, Initiativen und Bewohner*innen - Zudem sollen regelmäßig Expert*innen in die Runde eingeladen werden, um Impulse für die Quartiersentwicklung einbringen zu können. 4. Der Beschluss der Bezirksvertretung ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzu- legen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bezirksvertreter Scholz (GUT) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Pehoviak (Klima Freunde).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4461/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.04.2022
- Erstellt
- 28.12.2021 14:16