AN/0558/2018
Anfrage zur Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018
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Anlage zur Anfrage Mittelvergabe an Interkulturelle Zentren
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 0081/2018 Neuer Beschlusstext zur ‚Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren 2018‘ (Ergänzungstext ist fett hervorgehoben): Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über die Ver- wendung der Haushaltsmittel 2018 in Höhe von 420.000 € gemäß Anlage 2, zunächst je- doch mit Ausnahme der Förderung für das IK-Zentrum Atlant e.V. Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zusammen aus 396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (VorlageNr. 2288/2015) und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Mit- tel in Höhe von 26.000 € zuzüglich des Förderbetrages über 18.000 €, der für Atlant e.V. vorgesehen war, eine Beschlussvorlage zur Verwendung dieser Mittel vorzulegen. Hierbei sollen neben neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in beson- derem Maß entsprechen, auch noch nicht abschließend bearbeitete Anträge auf Höherstu- fung von bisher bereits geförderten Zentren berücksichtigt werden. Begründung für die Ergänzung: Die Verwaltung prüft wegen aktuell vorliegender Informationen erneut die Voraussetzungen auf Anerkennung und damit auch auf die Förderfähigkeit des Vereins Atlant e.V. als Interkul- turelles Zentrum der Stadt Köln.
H. Litvinov - Anfrage zur Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren
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Dr. (UA) Eugen Litvinov 12. April 2018 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.04.2018 Thema: Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 (Beschlussvorlage Nr. 0081/2018) - AN/0558/2018 Sehr geehrter Herr Keltek, In seiner Sitzung am 22.01.2018 hat der Integrationsrat die Beschlussvorlage der Verwaltung „Ver- teilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018“ (DS Nr. 0081/2018) ungeändert einstimmig beschlossen (Beschlussprotokoll über die Sitzung des Integrationsrates am 22.01.2018, S. 5-6). Genauso votierte für diese Vorlage der Ausschuss für Soziales und Senioren in der Sitzung am 30.01.2018 (s. Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 30.01.2018, S. 10). Der Finanzausschuss verwies am 05.02.2018 diese Vorlage in den Rat ohne Votum (s. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses am 05.02.2018, S. 16-17). Zur Sitzung des Rates am 06.02.2018 lag jedoch eine geänderte Vorlage vor, dabei wurde die u r- sprüngliche Vorlage durch Anlage 3 ergänzt (s. Anlage). Der Rat stimmte diesem Tagesordnungs- punkt einstimmig zu (s. Niederschrift über die 35. Sitzung des Rates am 06.02.2018, S. 52 -53). Diese Anlage wurde nachträglich auch ins Ratsinformationssystem gestellt. Abgesehen davon, dass Mitglieder der Beratungsgremien über solche Ergänzungen bzw. Änd e- rungen nicht informiert wurden, trägt diese Anlage einen Widerspruch in sich: Der Abschnitt 1 sieht vor, dass die Förderung für das Interkulturelle Zentrum Atlant e.V. zunächst ausgenommen werden soll. Im Abschnitt 3 beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, eine neue Beschlussvorlage zur Ve r- wendung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 mit der Evidenz des Förderbertages, der für Atlant e.V. vorgesehen war, vorzubereiten. Und als Begründung für solche Entscheidung ist die erneute Prüfung „…die Voraussetzungen auf Anerkennung und damit auch die Förderfähigkeit des Vereins Atlant e.V. als Interkulturelles Zentrum der Stadt Köln“ g e- nannt. Aufgrund dessen wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Ist die Verwaltung befugt, solche Änderungen in die Beschlussvorlagen aufzunehmen, ohne die beratenden Gremien darüber zu info rmieren? Wenn „Ja“ – auf welcher rechtlichen Grundla- ge? 2. Ist die Anerkennung des Interkulturellen Zentrums Atlant e.V. gemäß „Richtlinie zur Anerke n- nung und Förderung von Interkulturellen Zentren“ vom 29.10.2007 widerrufen worden? Wenn „Ja“ – wer und wann hat diese Entscheidung getroffen? 3. Ist das Interkulturelle Zentrum Atlant e.V. über solche Entscheidung informiert worden? Mit freundlichen Grüßen Eugen Litvinov, Dr. (UA)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0558/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 12.04.2018 13:06