0080/2023
Zustand der KVB-Bahnen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 18.01.2023 0080/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 24.01.2023 Zustand der KVB-Bahnen Hier: Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung am 22.11.2022, TOP 5.2.4 Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie viele KVB-Bahnen sind derzeit außer Betrieb und aus welchen Gründen? Bitte schlüs- seln Sie die Beantwortung nach Ausfallgründen (z.B. Vandalismus, technische Störungen etc.) und der Ausfallzeit auf. 2. Welchen Zeitplan verfolgt die KVB bei der Instandsetzung und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Wie viele Fälle von Vandalismus konnten in den letzten zwei Jahren bisher erfolgreich zu- rückverfolgt werden? 4. Welche Kosten sind durch die Umgestaltung der KVB-Bahnen zum Thema #teamHerz- schlag verbunden und wie wird der Erfolg bemessen? 5. Wie viele der neuen Bahnen “Niederflurbahnen NF12“ wurden angeschafft, sind barrierefrei (also ist die Barrierefreiheit absolut (!) sichergestellt) und wie definiert die KVB „Barrierefrei- heit“ in Bahnhöfen, Zugang zu den Bahnhöfen Bahnen und Bussen?“ Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) teilt zur Beantwortung der Fragen mit: Zu 1.: Zum Stichtag (12.01.2023) sind folgende Stadtbahnfahrzeuge nicht im Fahrgastbe- trieb: Anzahl der Fahrzeuge Ausfallgrund 7 Hauptuntersuchung inklusive Drehgestelle 7 Verkehrsunfall (teilweise sehr schwere) 4 ITCS-Umbau 4 Inbetriebnahme (Neufahrzeuge) 5 Wasserschaden 4 Scheibenschaden ggf. durch Vandalismus 1 Inspektion 9 Sanierungsmaßnahmen (Dachgelenk, Kabel, Türen, Trittstufen, Fußboden, Kupplung etc.) 15 Div. Instandsetzungen (Antriebsstörung, Motor, Getriebe, Türscha- den, Lager etc.) 1 Brandschaden vom Ebertplatz 57 (insgesamt) 2 Zu 2.: Die Werkstätten der KVB arbeiten im Dreischichtbetrieb (Früh-, Spät- und Nacht- schicht) 365 Tage im Jahr. Zielsetzung ist immer die schnellstmögliche Abarbeitung der Instandhaltung an jedem Fahrzeug (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Rei- nigung). Die Stadtbahnwerkstätten der KVB haben für die Instandhaltung der Stadtbahnfahr- zeuge ein jährliches Budget von 65,1 Mio. Euro zur Verfügung. Dieses unterteilt sich wie folgt: Personalkosten: 30,8 Mio. EUR Fremdleistung: 10,5 Mio. EUR Material: 23,8 Mio. EUR Zu 3.: In dem Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2022 wurden 23 Strafanträge erfolgreich verfolgt. In zwei Verfahren wurden die Tatverdächtigen verurteilt. Insgesamt 15 Verfahren wur- den eingestellt. 6 Verfahren laufen derzeit. Zu 4.: Die Beklebung der 50 Bahnen mit Sprüchen hat einen mittleren fünftstelligen Betrag gekostet. Die Beklebung ist eingebettet in ein Gesamtkonzept zur Imagesteigerung der KVB. Dieses Gesamtkonzept hat einen moderneren, transparenten Auftritt zum Ziel, der auf den Nutzen der KVB für die Kölner*innen u. a. in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Vielfalt aufmerksam macht. Darüber hat die KVB u. a. in ihrer Kunden- zeitung „KölnTakt“ berichtet. Die Bahnen sind hier ein wichtiges Medium, da sie gera- de auch von Autofahrer*innen gesehen werden. Zu 5.: Es sind 62 Niederflurbahnen des Typs NF12 bestellt worden. Dies sind durchgängige 60-m-Langzüge. Zusätzlich wurden zwei Fahrzeuge des Typs NF6 bestellt. Diese sind so lang wie die bisher im Einsatz befindlichen Fahrzeuge. Optional können noch weite- re 11 NF12- und 25 NF6-Fahrzeuge bestellt werden; je nachdem welche Streckener- weiterungen oder Taktverdichtungen zukünftig umgesetzt und in welchem Maße 90-m- Züge eingesetzt werden. Das Fahrzeugdesign ist jeweils für alle NF12 und alle NF6-Fahrzeuge gleich. Es be- rücksichtigt den stufenlosen Zugang nach den Maßgaben der DIN EN 16585-3 – „Ge- staltung für die Nutzung durch PRM“ (Persons with disabilities and persons with re- duced mobility = Menschen mit Behinderungen) sowohl zu den Mehrzweckbereichen als auch zu Sitzplätzen. Die Fahrzeuge verfügen über die technischen Grundlagen und Elemente der Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip und sind kontrastreich für eine gute Erkennbarkeit von z. B. Haltestangen und Notruf gestaltet. Die Behinderten- verbände wurden von den ersten Grundkonzeptionen bis hin zum Mock-Up in mehre- ren Abstimmungen in den Entwicklungsprozess einbezogen. Barrierefrei sind die Zugänge zu den Fahrzeugen, wenn das Fahrzeug stufenlos und mit kleinem Spalt erreicht werden kann und der Zugang zum Fahrzeug erkennbar ist. Ggf. sind dazu technische Hilfsmittel wie Klapprampen und Scheuerleisten erforder- lich. Haltestellen sind barrierefrei, wenn sie stufenlos und ohne überlange oder steile Rampen erreichbar sind sowie eine Orientierung und Information nach dem Zwei- Sinne-Prinzip möglich ist. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0080/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 06.01.2023 14:23