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0080/2023

Zustand der KVB-Bahnen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.01.2023, TOP 6.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4788 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2023 
 0080/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
 
Zustand der KVB-Bahnen 
Hier: Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung am 22.11.2022, TOP 5.2.4 
Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„1. Wie viele KVB-Bahnen sind derzeit außer Betrieb und aus welchen Gründen? Bitte schlüs-
seln Sie die Beantwortung nach Ausfallgründen (z.B. Vandalismus, technische Störungen 
etc.) und der Ausfallzeit auf. 
2. Welchen Zeitplan verfolgt die KVB bei der Instandsetzung und welche Kosten sind damit 
verbunden? 
3. Wie viele Fälle von Vandalismus konnten in den letzten zwei Jahren bisher erfolgreich zu-
rückverfolgt werden? 
4. Welche Kosten sind durch die Umgestaltung der KVB-Bahnen zum Thema #teamHerz-
schlag verbunden und wie wird der Erfolg bemessen? 
5. Wie viele der neuen Bahnen “Niederflurbahnen NF12“ wurden angeschafft, sind barrierefrei 
(also ist die Barrierefreiheit absolut (!) sichergestellt) und wie definiert die KVB „Barrierefrei-
heit“ in Bahnhöfen, Zugang zu den Bahnhöfen Bahnen und Bussen?“ 
 
 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) teilt zur Beantwortung der Fragen mit: 
 
Zu 1.: Zum Stichtag (12.01.2023) sind folgende Stadtbahnfahrzeuge nicht im Fahrgastbe-
trieb: 
 
Anzahl der Fahrzeuge Ausfallgrund 
7 Hauptuntersuchung inklusive Drehgestelle 
7 Verkehrsunfall (teilweise sehr schwere) 
4 ITCS-Umbau 
4 Inbetriebnahme (Neufahrzeuge) 
5 Wasserschaden 
4 Scheibenschaden ggf. durch Vandalismus 
1 Inspektion 
9 Sanierungsmaßnahmen (Dachgelenk, Kabel, Türen, Trittstufen, 
Fußboden, Kupplung etc.) 
15 Div. Instandsetzungen (Antriebsstörung, Motor, Getriebe, Türscha-
den, Lager etc.) 
1 Brandschaden vom Ebertplatz 
57 (insgesamt)

2 
 
Zu 2.: Die Werkstätten der KVB arbeiten im Dreischichtbetrieb (Früh-, Spät- und Nacht-
schicht) 365 Tage im Jahr. Zielsetzung ist immer die schnellstmögliche Abarbeitung 
der Instandhaltung an jedem Fahrzeug (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Rei-
nigung). 
  
Die Stadtbahnwerkstätten der KVB haben für die Instandhaltung der Stadtbahnfahr-
zeuge ein jährliches Budget von 65,1 Mio. Euro zur Verfügung. Dieses unterteilt sich 
wie folgt: 
 
Personalkosten: 30,8 Mio. EUR 
Fremdleistung: 10,5 Mio. EUR 
Material:  23,8 Mio. EUR 
 
 
Zu 3.: In dem Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2022 wurden 23 Strafanträge erfolgreich verfolgt. 
In zwei Verfahren wurden die Tatverdächtigen verurteilt. Insgesamt 15 Verfahren wur-
den eingestellt. 6 Verfahren laufen derzeit. 
 
 
Zu 4.: Die Beklebung der 50 Bahnen mit Sprüchen hat einen mittleren fünftstelligen Betrag 
gekostet. Die Beklebung ist eingebettet in ein Gesamtkonzept zur Imagesteigerung der 
KVB. Dieses Gesamtkonzept hat einen moderneren, transparenten Auftritt zum Ziel, 
der auf den Nutzen der KVB für die Kölner*innen u. a. in den Bereichen Mobilität, 
Nachhaltigkeit, Vielfalt aufmerksam macht. Darüber hat die KVB u. a. in ihrer Kunden-
zeitung „KölnTakt“ berichtet. Die Bahnen sind hier ein wichtiges Medium, da sie gera-
de auch von Autofahrer*innen gesehen werden. 
 
 
Zu 5.: Es sind 62 Niederflurbahnen des Typs NF12 bestellt worden. Dies sind durchgängige 
60-m-Langzüge. Zusätzlich wurden zwei Fahrzeuge des Typs NF6 bestellt. Diese sind 
so lang wie die bisher im Einsatz befindlichen Fahrzeuge. Optional können noch weite-
re 11 NF12- und 25 NF6-Fahrzeuge bestellt werden; je nachdem welche Streckener-
weiterungen oder Taktverdichtungen zukünftig umgesetzt und in welchem Maße 90-m-
Züge eingesetzt werden. 
Das Fahrzeugdesign ist jeweils für alle NF12 und alle NF6-Fahrzeuge gleich. Es be-
rücksichtigt den stufenlosen Zugang nach den Maßgaben der DIN EN 16585-3 – „Ge-
staltung für die Nutzung durch PRM“ (Persons with disabilities and persons with re-
duced mobility = Menschen mit Behinderungen) sowohl zu den Mehrzweckbereichen 
als auch zu Sitzplätzen. Die Fahrzeuge verfügen über die technischen Grundlagen und 
Elemente der Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip und sind kontrastreich für 
eine gute Erkennbarkeit von z. B. Haltestangen und Notruf gestaltet. Die Behinderten-
verbände wurden von den ersten Grundkonzeptionen bis hin zum Mock-Up in mehre-
ren Abstimmungen in den Entwicklungsprozess einbezogen.  
Barrierefrei sind die Zugänge zu den Fahrzeugen, wenn das Fahrzeug stufenlos und 
mit kleinem Spalt erreicht werden kann und der Zugang zum Fahrzeug erkennbar ist. 
Ggf. sind dazu technische Hilfsmittel wie Klapprampen und Scheuerleisten erforder-
lich. Haltestellen sind barrierefrei, wenn sie stufenlos und ohne überlange oder steile 
Rampen erreichbar sind sowie eine Orientierung und Information nach dem Zwei-
Sinne-Prinzip möglich ist. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0080/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.01.2023
Erstellt
06.01.2023 14:23