V/0209/2016
Errichtung einer Mittelinsel auf der Grevener Straße
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0209/2016
Beschlussvorlage
4467 Zeichen
V/0209/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Errichtung einer Mittelinsel auf der Grevener Straße
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
24.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Grevener Straße wird auf der Grundlage des
verkehrstechnischen Entwurfs vom Januar 2016 (Anlage 1) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung Kosten in Höhe von ca. 111.000 € entste-
hen.
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2017 111.000
Einzahlungen
2017
66.600
60 % der för-
derfähigen Kos-
ten
Saldo 44.400
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Vorlagen-Nr.:
V/0209/2016
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
14.03.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0209/2016
Begründung:
Anlass:
Zurzeit finden auf der Grevener Straße zwischen York -Ring und Kanalstraße umfangreiche Tiefba u-
arbeiten (Instandsetzungsmaßnahmen der Fahrbahndecke sowie Repar aturarbeiten an Kanal - und
Anschlussleitungen) statt. Diese Umba uarbeiten werden dazu genutzt, die Querungssituat ion der
Grevener Straße im Einmündungsbereich Kanalstraße zu verbessern.
Planung:
Es ist geplant südlich der Einmündung Kanalstraße eine Mittelinsel zu errichten. Diese ist mit einer
Breite von ca. 3,6 m geplant. Die überbreite stadteinwärtige Fahrspur wird auf 4,0 m zurückgebaut.
Somit entsteht auf der westlichen Seite der Grevener Straße genügend Raum für eine 1,75 m breite
Aufstellfläche. Die drei stadtauswärtigen Fahrspuren werden auf zwei Fahrspuren reduziert. Diese
Reduzierung der Fahrspuren wird die Querungssituation an dieser Stelle erheblich verbessern. Als
Ersatz für den Linksabbieger zum Kindergarten wird in Höhe der Zufahrt und im Schatten des Links-
abbiegers in die Kanalstraße eine Aufstellfläche inkl. Wartelinie markiert. Nördlich der Einmündung
Kanalstraße werden die stadteinwärtigen Fahrspuren neu angeordnet. Der vorhandene gemeinsame
Geh- und Radweg zwischen den Einmündungen “Kinderhaus“ und “Am Max-Klemens-Kanal“ wird zu
Lasten der Fahrbahn auf 3,0 m verbreitert.
Die Radfahrerfurt über die Kanalstraße und über die Straße Kinderhaus wird aus Sicherheitsgründen
rot eingefärbt.
In der Grünfläche der Mittelinsel ist ein Baum geplant.
Im Zuge der geplanten Maßnahme müssen Teile der Fahrbahn und der Oberflächenentwässerung
neu hergestellt werden. Jegliche Markierung wird angepasst.
Die geplante Mittelinsel verbessert nicht nur die Querungssituation der Grevener Straße, sondern
trägt auch, gerade im Bereich der Kita und am Ortseingang, zur Verkehrsberuhigung bei. Zusätzlich
wird für die Radfahrer die Nordsüdachse durch das Verbreitern der vorhandenen, westlichen Neben-
anlage attraktiver und sicherer gestaltet.
Reduktionsvariante:
Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der
einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. Als Kostenreduzierung
bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf die Errichtung der Mittelinsel, d. h. die Beibehaltung des vor-
handenen Zustandes.
Kosten/Finanzierung:
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine verkehrslenkende Maßnahme, die nicht nach dem KAG
abgerechnet werden kann.
Der Bau der Querungshilfe ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus
(FöRi-kom-Stra) förderfähig. Dieser ist in dem Antrag für die gesamte Umbaumaßnahme „Grevener
Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße“ enthalten, den das Tief-
bauamt stellt. Die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn liegt vor.
Insgesamt wird eine Förderung von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Grevener Straße
- Kanalstraße
- Kristiansandstraße
- Am Max-Klemens-Kanal
- Jahnstraße
- York-Ring
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0209/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37