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V/0209/2016

Errichtung einer Mittelinsel auf der Grevener Straße

Vorlagen 29.03.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 03.11.2016, TOP 7.1

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0209/2016

Beschlussvorlage

4467 Zeichen

V/0209/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung einer Mittelinsel auf der Grevener Straße 
Planungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Grevener Straße wird auf der Grundlage des 
verkehrstechnischen Entwurfs vom Januar 2016 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung Kosten in Höhe von ca. 111.000 € entste-
hen. 
 
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
     
Auszahlungen   2017 111.000  
 
Einzahlungen 
 
 
  
2017 
 
66.600 
60 % der för-
derfähigen Kos-
ten 
Saldo 44.400  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0209/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0209/2016 
Begründung: 
Anlass: 
Zurzeit finden auf der Grevener Straße zwischen York -Ring und Kanalstraße umfangreiche Tiefba u-
arbeiten (Instandsetzungsmaßnahmen der Fahrbahndecke sowie Repar aturarbeiten an Kanal - und 
Anschlussleitungen) statt. Diese Umba uarbeiten werden dazu genutzt, die Querungssituat ion der 
Grevener Straße im Einmündungsbereich Kanalstraße zu verbessern. 
 
Planung: 
Es ist geplant südlich der Einmündung Kanalstraße eine Mittelinsel zu errichten. Diese ist mit einer 
Breite von ca. 3,6 m geplant. Die überbreite stadteinwärtige Fahrspur wird auf 4,0 m zurückgebaut. 
Somit entsteht auf der westlichen Seite der Grevener Straße genügend Raum für eine 1,75 m breite 
Aufstellfläche. Die drei stadtauswärtigen Fahrspuren werden auf zwei Fahrspuren reduziert. Diese 
Reduzierung der Fahrspuren wird die Querungssituation an dieser Stelle erheblich verbessern. Als 
Ersatz für den Linksabbieger zum Kindergarten wird in Höhe der Zufahrt und im Schatten des Links-
abbiegers in die Kanalstraße eine Aufstellfläche inkl. Wartelinie markiert. Nördlich der Einmündung 
Kanalstraße werden die stadteinwärtigen Fahrspuren neu angeordnet. Der vorhandene gemeinsame 
Geh- und Radweg zwischen den Einmündungen “Kinderhaus“ und “Am Max-Klemens-Kanal“ wird zu 
Lasten der Fahrbahn auf 3,0 m verbreitert. 
Die Radfahrerfurt über die Kanalstraße und über die Straße Kinderhaus wird aus Sicherheitsgründen 
rot eingefärbt. 
In der Grünfläche der Mittelinsel ist ein Baum geplant. 
Im Zuge der geplanten Maßnahme müssen Teile der Fahrbahn und der Oberflächenentwässerung 
neu hergestellt werden. Jegliche Markierung wird angepasst. 
 
Die geplante Mittelinsel verbessert nicht nur die Querungssituation der Grevener Straße, sondern 
trägt auch, gerade im Bereich der Kita und am Ortseingang, zur Verkehrsberuhigung bei. Zusätzlich 
wird für die Radfahrer die Nordsüdachse durch das Verbreitern der vorhandenen, westlichen Neben-
anlage attraktiver und sicherer gestaltet.   
 
Reduktionsvariante: 
Ein kostenreduzierender Minderausbau kann aus straßen- und tiefbautechnischer Sicht aufgrund der 
einzuhaltenden Regelwerke und Vorschriften nicht in Aussicht gestellt werden. Als Kostenreduzierung 
bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf die Errichtung der Mittelinsel, d. h. die Beibehaltung des vor-
handenen Zustandes. 
 
Kosten/Finanzierung: 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine verkehrslenkende Maßnahme, die nicht nach dem KAG 
abgerechnet werden kann. 
Der Bau der Querungshilfe ist nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 
(FöRi-kom-Stra) förderfähig. Dieser ist in dem Antrag für die gesamte Umbaumaßnahme „Grevener 
Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße“ enthalten, den das Tief-
bauamt stellt. Die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn liegt vor. 
Insgesamt wird eine Förderung von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf

Beratungsverlauf (2)

14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Grevener Straße
  • Kanalstraße
  • Kristiansandstraße
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Jahnstraße
  • York-Ring
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0209/2016
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37