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Körperliche Selbstbestimmung von Frauen ermöglichen – bedarfsgerechter Ausbau von Plätzen zum Schwangerschaftsabbruch in einem Medizinischen Versorgungszentrum der Städtischen Kliniken
Die Linke. Antrag nach § 3 AN/0948/2024 vom 13.06.2024
Stand: Am 10.09.2024 im Gesundheitsausschuss endgültig abgelehnt.
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2024 AN/0948/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 10.09.2024 Körperliche Selbstbestimmung von Frauen ermöglichen – bedarfsgerechter Ausbau von Plätzen zum Schwangerschaftsabbruch in einem Medizinischen Versorgungszentrum der Städtischen Kliniken Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Unna, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzungen des Gesundheitsausschusses zu setzen. Beschluss: Die Stadt Köln bittet als Gesellschafter die Geschäftsführung der Städtischen Kliniken zu prüfen, inwieweit durch das bereits bestehende gynäkologische MVZ der Städtischen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche auch ohne medizinische Indikation durchgeführt werden können. Falls es aus Sicht der Geschäftsführung, z. B. aus Kapazitätsgründen oder anderen Gründen notwendig sein sollte, ein zweites gynäkologisches MVZ zu eröffnen, sollen sich die Städtischen Kliniken bei der Kassenärztliche Vereinigung um einen zweiten KV-Sitz (Zulassung als Vertragsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung) für dieses MVZ bewerben. Begründung: In Köln gibt es eine Unterversorgung mit gynäkologischen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. In der Beantwortung einer Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und volt (1904/2023) heißt es: „Im Jahr 2022 bis 05/23 war eine tendenzielle Steigerung an Frauen, die keine Abbruchmöglichkeit in Köln finden konnten, zu verzeichnen.“ Kölner Frauen unterziehen sich auch in Aachen, Bonn und Düsseldorf dem Eingriff, weiß die StadtRevue („My body, no choice!“, Ausgabe 9/2022) von Verantwortlichen aus Beratungsstellen. Diese Situation verschärft die Nöte der Frauen. Schwangerschaftsabbrüche müssen bis Ende der 12. Woche durchgeführt werden. Wenn die betroffenen Frauen den Schwangerschaftsabbruch nicht wohnortnah vornehmen können, verzögert das den Eingriff, wodurch zusätzliche Komplikationen und Belastungen entstehen können. Zudem kommen Reisekosten auf sie zu, die gerade arme Frauen vor unlösbare Probleme stellen können. Die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft beenden zu können, ist ein unverzichtbarer Bestandteil weiblicher Selbstbestimmung. Deswegen muss die Politik hier alles Erdenkliche tun, um dieses Recht zu gewährleisten. Ein Schwangerschaftsabbruch wird zumeist in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt. Hier hat die Kommunalpolitik keine Möglichkeiten, das Angebot zu beeinflussen. Anders sieht es bei den Städtischen Kliniken aus. Sie führen bereits Schwangerschaftsabbrüche durch, allerdings nur bei einer medizinischen Indikation (Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter). Außerdem besitzen die Städtischen Kliniken bereits ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), in dem ambulante Eingriffe durchgeführt werden können. In der Beantwortung einer Anfrage der LINKEN (0189/2023) ist erläutert, dass die Stadt als Gesellschafterin die Städtischen Kliniken beauftragen kann, sich im einen KV-Sitz zu bewerben, um ein zweiten gynäkologisches MVZ zu gründen, falls die Kapazität des bestehenden für die Übernahme der neuen Aufgaben nicht ausreichen sollte. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Die Linke
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