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AN/0948/2024

Körperliche Selbstbestimmung von Frauen ermöglichen – bedarfsgerechter Ausbau von Plätzen zum Schwangerschaftsabbruch in einem Medizinischen Versorgungszentrum der Städtischen Kliniken

Die Linke. Antrag nach § 3 13.06.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 10.09.2024, TOP 4.1

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3726 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des 
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.06.2024 
AN/0948/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 10.09.2024 
 
Körperliche Selbstbestimmung von Frauen ermöglichen – bedarfsgerechter Ausbau von 
Plätzen zum Schwangerschaftsabbruch in einem Medizinischen Versorgungszentrum der 
Städtischen Kliniken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Unna,  
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzungen des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
 
Beschluss: 
Die Stadt Köln bittet als Gesellschafter die Geschäftsführung der Städtischen Kliniken zu prüfen, 
inwieweit durch das bereits bestehende gynäkologische MVZ der Städtischen Kliniken 
Schwangerschaftsabbrüche auch ohne medizinische Indikation durchgeführt werden können. 
Falls es aus Sicht der Geschäftsführung, z. B. aus Kapazitätsgründen oder anderen Gründen 
notwendig sein sollte, ein zweites gynäkologisches MVZ zu eröffnen, sollen sich die Städtischen 
Kliniken bei der Kassenärztliche Vereinigung um einen zweiten KV-Sitz (Zulassung als 
Vertragsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung) für dieses MVZ bewerben. 
 
Begründung: 
In Köln gibt es eine Unterversorgung mit gynäkologischen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche 
durchführen. In der Beantwortung einer Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und volt (1904/2023) 
heißt es: „Im Jahr 2022 bis 05/23 war eine tendenzielle Steigerung an Frauen, die keine

Abbruchmöglichkeit in Köln finden konnten, zu verzeichnen.“ Kölner Frauen unterziehen sich auch 
in Aachen, Bonn und Düsseldorf dem Eingriff, weiß die StadtRevue („My body, no choice!“, 
Ausgabe 9/2022) von Verantwortlichen aus Beratungsstellen.  
Diese Situation verschärft die Nöte der Frauen. Schwangerschaftsabbrüche müssen bis Ende der 
12. Woche durchgeführt werden. Wenn die betroffenen Frauen den Schwangerschaftsabbruch 
nicht wohnortnah vornehmen können, verzögert das den Eingriff, wodurch zusätzliche 
Komplikationen und Belastungen entstehen können. Zudem kommen Reisekosten auf sie zu, die 
gerade arme Frauen vor unlösbare Probleme stellen können. Die Möglichkeit, eine ungewollte 
Schwangerschaft beenden zu können, ist ein unverzichtbarer Bestandteil weiblicher 
Selbstbestimmung. Deswegen muss die Politik hier alles Erdenkliche tun, um dieses Recht zu 
gewährleisten. 
Ein Schwangerschaftsabbruch wird zumeist in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt. Hier hat 
die Kommunalpolitik keine Möglichkeiten, das Angebot zu beeinflussen. Anders sieht es bei den 
Städtischen Kliniken aus. Sie führen bereits Schwangerschaftsabbrüche durch, allerdings nur bei 
einer medizinischen Indikation (Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter). Außerdem besitzen 
die Städtischen Kliniken bereits ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), in dem ambulante 
Eingriffe durchgeführt werden können. 
In der Beantwortung einer Anfrage der LINKEN (0189/2023) ist erläutert, dass die Stadt als 
Gesellschafterin die Städtischen Kliniken beauftragen kann, sich im einen KV-Sitz zu bewerben, 
um ein zweiten gynäkologisches MVZ zu gründen, falls die Kapazität des bestehenden für die 
Übernahme der neuen Aufgaben nicht ausreichen sollte. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

Beratungsverlauf (1)

10.09.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0948/2024
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
13.06.2024
Erstellt
12.06.2024 16:04