0152/2021
Wiederaufbau der Luftmessstationen auf den Grundstücken der Grundschulen An den Kaulen in Köln-Worringen und Am Spoerkelhof in Köln-Merkenich (AN/0051/2021)
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0152/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 Wiederaufbau der Luftmessstationen auf den Grundstücken der Grundschulen An den Kaulen in Köln-Worringen und Am Spoerkelhof in Köln-Merkenich (AN/0051/2021) Für die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 28.01.2021 liegt ein Antrag der SPD-Fraktion (AN/0051/2021) vor, in dem die Verwaltung beauftragt wird, die vor einigen Jahren abgebauten Luft- messstationen wieder an den oben genannten Standorten aufzubauen und zeitnah in Betrieb zu nehmen. Sollte aus mittlerweile entstandenen baulichen Gegebenheiten ein Neubau auf den Grund- stücken nicht mehr möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah Alternativstandorte in unmit- telbarer Ortsnähe vorzuschlagen und die Messstationen dort zu errichten. Die BV Chorweiler ist halb- jährlich über den Sachstand zu informieren. Stellungnahme der Verwaltung Die genannten Messstationen stammen aus dem ehemaligen, langjährig betriebenen städtischen Luftmessnetz. Der Betrieb wurde nach politischem Beschluss aus haushaltstechnischen Gründen im Jahr 2003 eingestellt. Grundsätzlich ist die Überwachung der Luftqualität die Aufgabe der Länder. In NRW betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW ein landesweites Messnetz. Auf Kölner Stadtgebiet wird die Luftqualität mit insgesamt zwölf Passivsammlern und vier kontinuierlich betriebenen Messstationen überwacht. Im Kölner Norden betreibt zusätzlich der Chemiekonzern Currenta eine werkseigene Messstation zur Überwachung der Luftqualität. Dort werden kontinuierlich die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stick- stoffoxide und Feinstaub gemessen. Die jährlichen Messergebnisse werden der Stadtverwaltung re- gelmäßig zur Verfügung gestellt. Die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung werden deutlich eingehalten. Eine Vorabauswertung der Messergebnisse durch das Land NRW für das Jahr 2020 hat ergeben, dass landesweit ein deutlicher Rückgang der Luftschadstoffbelastung festzustellen ist. Der Grenzwert für den maximal belasteten Schadstoff Stickstoffdioxid konnte an allen kontinuierlich messenden Pro- benahmestellen eingehalten werden. Der Verwaltung liegen daher keine Hinweise über Grenzwertüberschreitungen vor, welche die Forde- rung zusätzlicher Messeinrichtungen gegenüber dem Land rechtfertigen würden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- An den Kaulen
- Spoerkelhof
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Details
- Aktenzeichen
- 0152/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 19.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 08:25