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Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" Verteilung der Institutionelle Förderung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3981/2017 vom 15.01.2018
Stand: Am 20.03.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3981/2017 Freigabedatum 15.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" Verteilung der Institutionellen Förderung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen, die Erhöhung bzw. Einführung von Institutionellen Förderungen in den Sparten Tanz, Musik und Literatur in Höhe von insgesamt 195.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018 fortlaufend wie folgt: Sparte Tanz: 5.000 Euro für Landesbüro Tanz Sparte Musik: 130.000 Euro für Ensemble Musikfabrik Sparte Literatur: 40.000 Euro für Literaturhaus Köln 20.000 Euro für Literaturhaus durch Überleitung des jährlichen Projekt- zuschusses für das Junge Literaturhaus in eine Institutionelle Förderung Beschlussalternative Der Rat beschließt die Institutionellen Förderungen in den Sparten Tanz, Musik und Literatur nicht zu bewilligen. Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 195.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 195.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Reker im Rahmen von Verwaltungsreform und der Defi- nition strategischer Leitlinien neue Wege zu beschreiten haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Möglichkeit erhalten, über das Tagesgeschäft hinausgehende, aber unabänderlich anstehende Ausbauprojekte im Haushalt 2018 zu definieren, darzustellen und einzureichen. Die jeweiligen Leitprojekte bilden somit Schwerpunkte ab, die mit den strategischen Ausformulierun- gen der einzelnen Ämter und Institute im Gesamtprozess „Perspektiven 2030“ im Laufe der nächsten Jahre durch das Dezernat zusammengeführt werden sollen. Das Kulturamt hat daraufhin das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ angemeldet. Die damit verbundene Verteilung der Transferaufwendungen in Höhe von 334.000 Euro wurde dem Fachausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt. Da mit den zusätzlichen Transferaufwendungen anteilig auch die Institutionelle Förderung erhöht wird, ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Rat einzubinden. Landesbüro Tanz 5.000 Euro Das Landesbüro Tanz ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle professionell arbeitenden Choreo- grafinnen und Choreografen sowie alle Tanzschaffenden aus NRW. Es bietet Beratungs- und Work- shop-Angebote zu allen relevanten Themen der Tanzproduktion, der Budgetplanung, der Förderpra- xis und der Tanzvermittlung. Seit seiner Gründung hat das Landesbüro Tanz seinen Sitz in Köln und wird zusätzlich zu der Förderung durch das Land NRW auch von der Stadt Köln institutionell unter- stützt. Aufgrund der wachsenden Zahl an Aufgaben, die das Landesbüro Tanz übernimmt und auf- grund der besonderen Bedeutung der Einrichtung für die lokale Tanzszene, die die größte in NRW ist, wird die Struktur durch eine Erhöhung der Institutionellen Förderung gestärkt. 3 Ensembles musikFabrik 130.000 Euro Das Ensemble musikFabrik, eines der weltweit führenden Spezialensembles für zeitgenössische Mu- sik siedelte 2003 von Düsseldorf nach Köln über und bezog auf Vermittlung der Stadt Köln 2008 die Räumlichkeiten des ehemaligen Viva-Studios im Mediapark 7. Die Mietkosten wurden bislang durch eine Spende der Sparkasse KölnBonn in Höhe von 270.000 € gedeckt. Wegen einer Reduzierung dieser Spende ab 2018 sowie gestiegenen Energie- und Nebenkosten kann die Unterbringung der musikFabrik ohne den städtischen Zuschuss nicht mehr gewährleistet werden. Literaturhaus Köln 40.000 Euro (plus 20.000 Euro Junges Literaturhaus) Das Literaturhaus Köln hat sich in den letzten Jahren – zusätzlich zu seinem internationalen Veran- staltungsprogramm – zu einem Kommunikationsort der Kölner Literatur- und Autorenszene entwickelt. Diese wichtige Netzwerkarbeit soll durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 40.000 Euro noch weiter unterstützt und ausgebaut werden. Das Literaturhaus Köln plant dafür zwei zentrale Maßnahmen aus dem Förderkonzept Literatur um- zusetzen. Das Förderkonzept Literatur sieht eine Stärkung der Autorenförderung durch Arbeitsstipen- dien vor. Ebenso wie die Einrichtung eines Literaturkalenders für die bessere Sichtbarkeit des literari- schen Angebots in der Stadt. Der Literaturkalender wurde bereits vom Literaturhaus Köln erfolgreich eingerichtet, er bedarf jedoch für eine noch stärkere Sichtbarkeit einer intensiveren redaktionellen Betreuung. Zudem wird das Literaturhaus drei Arbeitsstipendien für Autoren einrichten. Beide Maß- nahmen sollen durch die Erhöhung der Institutionellen Förderung ermöglicht werden. Zusätzlich ist zur Vereinfachung der Zuwendungsmodalitäten die Überleitung des jährlichen Projekt- kostenzuschusses für das Junge Literaturhaus Köln in die Institutionelle Förderung des Literaturhau- ses Köln in Höhe von 20.000 Euro geplant. Damit kann bei Fortführung der spezifischen Aufgaben des Jungen Literaturhauses eine Vereinfachung der Förderpraxis erreicht werden.
Beratungsverlauf
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23.01.2018
TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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