0181/2025
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) AN/1689/2024
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
7924 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 17.01.2025 0181/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 04.02.2025 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Beantwortung für Dezernat Kunst und Kultur Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch nicht geschehen ist) die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen darlegen. Zudem soll in jedem Ausschuss in ei- nem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate jeweils hatten. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt: I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon- solidierungsvorgaben Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus- haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu- kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf- stellungsprozess und den im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite- ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat- tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer- punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge- fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei- willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort- schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali- sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan- dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden. 2 In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts- planes 2024 liegen. Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres- defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor. Die Genehmigungs- fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si- chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und eines globalen Minderaufwandes von 45 Mio. Euro mit 4,96% knapp unter dieser Schwelle. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah- men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli- dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein. (Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer- träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander- weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen ab 2027 zusätzlich.) Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher- maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der Dezernate. II. Konkretisierung beim Dezernat Kunst und Kultur Freie Kulturszene Jedwede Kürzung im Förderportfolio für die freie Kulturszene ist für die Kulturverwaltung ein schmerzlicher Vorgang. Um jedoch die strikten Konsolidierungsvorgaben einzuhalten, hat das Dezernat Kunst und Kultur die Aufgaben im Bereich des Teilergebnisplans 0416 – Kulturförde- rung nach den folgenden Kriterien priorisiert: 1. Sicherung der kulturellen Qualität und Vielfalt der freien Szene in Köln Die (Grund-)Strukturen der Freien Kulturszene sollen langfristig gesichert werden. Kürzun- gen bei den institutionellen Förderungen erfolgen so, dass die Betriebe weiterhin agieren können. In der Projektförderung sollen herausragende Projekte in Köln weiterhin stattfin- den können. 2. Fokussierung auf die Förderziele bzw. Zielgruppen nach den Förderkonzepten Gefördert werden sollen ausschließlich professionell tätige Kulturschaffende sowie Zu- sammenschlüsse von professionell tätigen Künstler*innen nach den spartenspezifischen 3 Kriterien. Somit wurden spartenfremde oder laienorientierte Vorhaben sowie der Erhalt von Doppelstrukturen depriorisiert. Zur Konsolidierung wurden vom Dezernat Kunst und Kultur insbesondere folgende wesentli- che Maßnahmen vorgeschlagen: Kürzungen bei institutionellen Förderungen, ohne die Grundstrukturen zu gefährden Reduzierung der Mittel der jährlichen Projektförderung in allen Sparten Aussetzen von ausgewählten Förderinstrumenten und Stipendienprogrammen. Städtische Kulturinstitutionen In den Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 sind die Mietzinsansätze des Histori- schen Archivs reduziert und gemäß aktuellem städtischem Flächenverrechnungspreis be- darfsgerecht angepasst worden. Gleiches gilt für das Dezernatsbüro, den Museumsdienst und das Kulturamt infolge der Standortauflösung Richartzstr. 2 – 4, 50667 Köln sowie des Umzu- ges in das Stadthaus Deutz. Im Bereich der städtischen Museen sind der Bewachungsetat, der Digitaletat und das Reno- vierungsprogramm von Kürzungen im Zuge der unter Gliederungspunkt I. ausgeführten Budgetvorgaben betroffen. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0181/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.01.2025
- Erstellt
- 16.01.2025 12:01