1167/2024
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0350/2024) zur Umgestaltung des Marktplatzes im Klimaveedel Neubrück
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5033 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 1167/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0350/2024) zur Umgestaltung des Marktplatzes im Klimaveedel Neubrück 1. Wird bei den durchzuführenden Neu- und Ersatzpflanzungen auf dem neugestal- teten Marktplatz An St. Adelheid das beschlossene Konzept der essbaren Stadt berücksichtigt und welche Arten werden gepflanzt werden? Antwort der Verwaltung: Bei der Umgestaltung der Platzfläche An St. Adelheid handelt es sich um eine Maß- nahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“. Die Maßnahme wird mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund und Land gefördert. Da die Antragstellung mit der Planung für die Neugestaltung des Marktplatzes An St. Adelheid bereits in 2020 erfolgte und in 2021 positiv beschieden und damit in dieser Fassung bindend wurde, konnte die in 2022 durch den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschlossene Ergänzung zum Konzept der Essbaren Stadt („Zur Unterstützung der Biodiversität und zur Förderung natürlicher und heimischer Pflanzengesellschaften wird bis 2025 eine Quote an für Tiere und/oder Menschen nutzbaren Anteil von 70% bei Neu- und Ersatzpflanzungen angestrebt.“) nicht mehr in die bereits fortgeschrittene und bewilligte Planung einfließen. Frühe Konzeptanteile der Essbaren Stadt wurden hingegen berücksichtigt. Unabhängig davon werden für alle Neupflanzungen bei dieser Baumaßnahme Nährge- hölze für Insekten sowie auch Vogelnährgehölze (z. B. Sorbus Latifolia) verwendet, so dass für spätere Pflanzungen ein Anteil essbarer Gehölze von nahezu 100 % erreicht wird. 2. In welcher Form wurde der Bürgerverein Neubrück in die laufenden Rodungs- und Bepflanzungsplanungen einbezogen, da dieser ja über sämtliche Baum- scheiben des Marktplatzes die Patenschaften übernommen hat und eventuell vorbereitende Maßnahmen, wie Pflanzensicherung durchführen muss? 2 Antwort der Verwaltung: Sobald sich ein konkreter, datumsgenauer Baubeginn abzeichnet, werden der Bürger- verein Neubrück und die Paten hierüber frühzeitig informiert. So wird gewährleistet, dass eine Pflanzensicherung seitens der jeweiligen Paten vor Beginn der geplanten Maßnahmenschritte durchgeführt werden kann. 3. Wie sind die für den Umbau des Marktplatzes zuständigen Fachämter der Stadt Köln im Austausch mit der smartcity cologne und der Initiative Klimaveedel, um nicht gegeneinander sondern miteinander zu arbeiten? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung steht im Rahmen von Umgestaltungen und der Unterhaltung von Plät- zen einer Zusammenarbeit mit beiden Initiativen grundsätzlich sehr positiv gegenüber. SmartCity Cologne (SCC) ist eine lokale Plattform auf Initiative der Stadt Köln und der RheinEnergie für Projekte rund um Innovation, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit vie- len Netzwerkpartnern. Vertreter*innen von SmartCity Cologne (SCC) waren nicht expli- zit Teil der im Jahre 2018 durchgeführten Workshops zur Bürger-/Öffentlichkeitsbeteili- gung, dennoch gab es für alle Akteur*innen Möglichkeiten der Teilnahme. Viele Anre- gungen wurden in die Planung aufgenommen, dazu gehören auch Aspekte der nach- haltigen Stadtentwicklung. Die Initiative Klimaveedel Neubrück wurde erst 2023 durch die RheinEnergie ins Le- ben gerufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Platzes bereits finalisiert, so dass weitere Ideen und Anregungen innerhalb des in 2021 bewilligten Fördermittelantrags nicht mehr berücksichtigt werden können. 4. In welcher Form werden zum Beispiel neue Formen der Abkühlung, wie Sprüh- nebelanlagen und Verschattungen zwischenzeitlich eingeplant oder könnten noch eingeplant oder gar ohne Planung umgesetzt werden? Durch die Erhöhung des Grünanteils (Neuanpflanzung von 19 zusätzlichen Bäumen) sowie einer vergrößerten versickerungsoffenen Fläche im Umfang von rund 690 qm entsteht eine Verbesserung des Mikroklimas auch im Übergang zu den angrenzenden Freiräumen und Verkehrsflächen. Die Erhöhung des Baumanteils bewirkt ebenso eine verbesserte punktuelle Verschattung des Platzes. 5. An welchen Stellen wird es solargestützte Lademöglichkeiten (wie zum Beispiel die lange beschlossenen smarten Bänke) für mobile Geräte, wie Tablets oder Smartphones aber auch Wearables geben oder wie können diese noch vorgese- hen werden? Antwort der Verwaltung: Bezüglich der solargestützte Lademöglichkeiten wird auf die Aspekte aus Punkt 1) der Anfrage verwiesen. Für die zur Baumaßnahme vorgelegten Planungen erging 2021 ein Bewilligungsbescheid der Städtebauförderung von Bund und Land. Dieser ist für die Umsetzung der Maßnahme bindend. Solargestützte Lademöglichkeiten, bspw. durch Errichtung sog. „smarter Bänke“ waren bislang nicht vorgesehen. Für zukünftige Pro- jekte wird diese Anregung jedoch gerne aufgenommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1167/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.04.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 15:15