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1167/2024

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0350/2024) zur Umgestaltung des Marktplatzes im Klimaveedel Neubrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.04.2024, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5033 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1167/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.04.2024 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/0350/2024) zur Umgestaltung des 
Marktplatzes im Klimaveedel Neubrück 
 
1. Wird bei den durchzuführenden Neu- und Ersatzpflanzungen auf dem neugestal-
teten Marktplatz An St. Adelheid das beschlossene Konzept der essbaren Stadt 
berücksichtigt und welche Arten werden gepflanzt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der Umgestaltung der Platzfläche An St. Adelheid handelt es sich um eine Maß-
nahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für das Soziale-Stadt-Gebiet 
„Ostheim und Neubrück“. Die Maßnahme wird mit Mitteln der Städtebauförderung von 
Bund und Land gefördert.  
 
Da die Antragstellung mit der Planung für die Neugestaltung des Marktplatzes An St. 
Adelheid bereits in 2020 erfolgte und in 2021 positiv beschieden und damit in dieser 
Fassung bindend wurde, konnte die in 2022 durch den Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün beschlossene Ergänzung zum Konzept der Essbaren Stadt („Zur Unterstützung 
der Biodiversität und zur Förderung natürlicher und heimischer Pflanzengesellschaften 
wird bis 2025 eine Quote an für Tiere und/oder Menschen nutzbaren Anteil von 70% 
bei Neu- und Ersatzpflanzungen angestrebt.“) nicht mehr in die bereits fortgeschrittene 
und bewilligte Planung einfließen. Frühe Konzeptanteile der Essbaren Stadt wurden 
hingegen berücksichtigt.  
 
Unabhängig davon werden für alle Neupflanzungen bei dieser Baumaßnahme Nährge-
hölze für Insekten sowie auch Vogelnährgehölze (z. B. Sorbus Latifolia) verwendet, so 
dass für spätere Pflanzungen ein Anteil essbarer Gehölze von nahezu 100 % erreicht 
wird. 
 
2. In welcher Form wurde der Bürgerverein Neubrück in die laufenden Rodungs- 
und Bepflanzungsplanungen einbezogen, da dieser ja über sämtliche Baum-
scheiben des Marktplatzes die Patenschaften übernommen hat und eventuell 
vorbereitende Maßnahmen, wie Pflanzensicherung durchführen muss?

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Sobald sich ein konkreter, datumsgenauer Baubeginn abzeichnet, werden der Bürger-
verein Neubrück und die Paten hierüber frühzeitig informiert. So wird gewährleistet, 
dass eine Pflanzensicherung seitens der jeweiligen Paten vor Beginn der geplanten 
Maßnahmenschritte durchgeführt werden kann. 
 
3. Wie sind die für den Umbau des Marktplatzes zuständigen Fachämter der Stadt 
Köln im Austausch mit der smartcity cologne und der Initiative Klimaveedel, um 
nicht gegeneinander sondern miteinander zu arbeiten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung steht im Rahmen von Umgestaltungen und der Unterhaltung von Plät-
zen einer Zusammenarbeit mit beiden Initiativen grundsätzlich sehr positiv gegenüber. 
 
SmartCity Cologne (SCC) ist eine lokale Plattform auf Initiative der Stadt Köln und der 
RheinEnergie für Projekte rund um Innovation, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit vie-
len Netzwerkpartnern. Vertreter*innen von SmartCity Cologne (SCC) waren nicht expli-
zit Teil der im Jahre 2018 durchgeführten Workshops zur Bürger-/Öffentlichkeitsbeteili-
gung, dennoch gab es für alle Akteur*innen Möglichkeiten der Teilnahme. Viele Anre-
gungen wurden in die Planung aufgenommen, dazu gehören auch Aspekte der nach-
haltigen Stadtentwicklung. 
 
Die Initiative Klimaveedel Neubrück wurde erst 2023 durch die RheinEnergie ins Le-
ben gerufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Entwurfsplanung für die Umgestaltung des 
Platzes bereits finalisiert, so dass weitere Ideen und Anregungen innerhalb des in 
2021 bewilligten Fördermittelantrags nicht mehr berücksichtigt werden können. 
 
4. In welcher Form werden zum Beispiel neue Formen der Abkühlung, wie Sprüh-
nebelanlagen und Verschattungen zwischenzeitlich eingeplant oder könnten 
noch eingeplant oder gar ohne Planung umgesetzt werden? 
 
Durch die Erhöhung des Grünanteils (Neuanpflanzung von 19 zusätzlichen Bäumen) 
sowie einer vergrößerten versickerungsoffenen Fläche im Umfang von rund 690 qm 
entsteht eine Verbesserung des Mikroklimas auch im Übergang zu den angrenzenden 
Freiräumen und Verkehrsflächen. Die Erhöhung des Baumanteils bewirkt ebenso eine 
verbesserte punktuelle Verschattung des Platzes.  
 
5. An welchen Stellen wird es solargestützte Lademöglichkeiten (wie zum Beispiel 
die lange beschlossenen smarten Bänke) für mobile Geräte, wie Tablets oder 
Smartphones aber auch Wearables geben oder wie können diese noch vorgese-
hen werden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Bezüglich der solargestützte Lademöglichkeiten wird auf die Aspekte aus Punkt 1) der 
Anfrage verwiesen. Für die zur Baumaßnahme vorgelegten Planungen erging 2021 ein 
Bewilligungsbescheid der Städtebauförderung von Bund und Land. Dieser ist für die 
Umsetzung der Maßnahme bindend. Solargestützte Lademöglichkeiten, bspw. durch 
Errichtung sog. „smarter Bänke“ waren bislang nicht vorgesehen. Für zukünftige Pro-
jekte wird diese Anregung jedoch gerne aufgenommen.

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1167/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.04.2024
Erstellt
03.04.2024 15:15