1828/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO - Sportplatz Thurner Kamp
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Anlage - Eingabe Sportplatz Thurner Kamp
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Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, 04.04.2022 Eingabe gemäß $24 GO NRW an die Bezirksvertretung Köln-Mülheim Sanierung westlicher Sportplatz Thurner Kamp, Köln-Dellbrück Per email Sehr geehrte Damen und Herren, dem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 09.02.2022 haben wir entnommen, dass der bestehende und unmittelbar an die Sportanlage des SV Adler Dellbrück angrenzende Tennenplatz am Thurner Kamp in Köln-Dellbrück in eine dauerhafte Grünfläche umgewandelt werden soll. Aus der diesbzgl. Beschlussvorlage Nr. 3371/2021 der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) (Anlage 1) geht hervor, dass der Tennenplatz aufgrund eines Lärmschutzgutachtens aus der Nutzung genommen worden ist. In der Folge soll diese Fläche nun als Ausgleichsfläche genutzt werden. Vorab ist jedoch eine Bodensanierung durchzuführen. Inder Beschlussvorlage werden keine Angaben zu folgenden Aspekten gemacht: ® . Ergebnis einer Bedarfsanalyse des Vereinssports in Dellbrück und entsprechende Würdigung bei der Planung der zukünftigen Nutzung des Tennenplatzes, « Ergebnis einer Untersuchung möglicher technischer und 'baulicher Schallschutzmaßnahmen gemäß $3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung als Grundlage für eine fortgeführte Nutzung des bestehenden Tennenplatzes, « Untersuchung der lärmverträglichen Nutzung: von Teilfläcken im hinteren Grundstücksbereich ohne Umsetzung technischer und baulicher Maßnahmen gef. unter Berücksichtigung des Anlagenbonus beim Umbau von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze, « Feststellung ggf. benötigter Ausgleichsflächen an anderen Standorten. Der SV Adler Dellbrück fühlt sich dem Breitensport verpflichtet und ist bestrebt, alle interessierten Kinder und Jugendlichen des Stadtteils in Ihrem: Wunschsport aktiv zu fördern und ihnen ein adäquates Angebot zu machen. In den letzten Jahren sind jedoch in Köln-Dellbrück einige neue Wohngebiete entstanden wie z.B. am Dellbrücker Steinweg oder auf dem Gelände der ehemaligen Belgischen Schule und zahlreiche junge Familien in den Stadtteil gezogen. Darüber hinaus sind weitere Wohnbebauungen in Planung wie z.B. auf dem Möhl-Areal. Der Zuzug wirkt sich auch auf den Bedarf der örtlichen Sportvereine aus. Anhand von Wartelisten und Platzbelegungsplänen ist erkennbar, dass die derzeit genutzten Flächen nicht ausreichend sind, um alle sportinteressierten Kinder und Jugendlichen adäquat zu fördern bzw. alle Anfragen zu berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der noch zu bewältigenden Folgen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche sind Abweisungen bedauerlich. k I Darüber hinaus weisen wir auch auf die soziale Bedeutung der Jugendarbeit des Vereins hin. Durch das renovierte Vereinsheim kann der Verein Kindern und Jugendlichen neben dem sportlichen Angebot auch ergänzende Freizeitangebote in einem gesicherten und beaufsichtigten Umfeld machen. Die anstehende und budgetierte Bodensanierung bietet u.E. die Chance, unter Ausnutzung von Synergien die erforderlichen Flächenkapazitäten zu erhalten und für die Vereinsarbeit wieder nutzbar zu machen. Nach der notwendigen Entfernung des belasteten Bodens des bestehenden Tennenplatzes kann statt der Schaffung einer Grundlage für eine Baumpflanzung der Unterbau für die benötigten Sportflächen geschaffen werden. Wir bitten darum, den Sachverhalt bzw. die geplante Nutzung als Ausgleichsfläche nochmals zu überprüfen und eine Umwandlung des vorhanden Tennenplatzes für eine fortgeführte Nutzung durch den Sportverein anzustreben. Gerne erläutern wir den Bedarf auch persönlich. ö Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1828/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Sportplatz Thurner Kamp Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe. Unter Bezugnahme auf die Be- gründung weist die Verwaltung die Eingabe inhaltlich zurück. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf dem westlichen Platz der Sportanlage Thurner Kamp wird durch das Umwelt- und Verbraucher- schutzamt auf Wunsch des Sportamt eine Bodensanierung durchgeführt. Aus diesem Grund werden die vom Petenten angeführten Punkte nicht in der Beschlussvorlage 3371/2021 behandelt. Die nachfolgend aufgeführten Punkte wurden in vorangegangenen Verfahren jedoch durch die Ver- waltung geprüft und der Politik zum Beschluss vorgelegt. 1. Ergebnisse einer Bedarfsanalyse des Vereinssport in Dellbrück und entsprechende Würdi- gung bei der Planung der zukünftigen Nutzung des Tennenplatzes Im Rahmen der Kunststoffrasenprioritätenliste 2013-2017 wurde die bestehende östliche Tennen- Wettkampfbahn in ein Kunststoffrasenspielfeld mit Kleinspielfeld und Parkplatz umgewandelt und dem SV Adler Dellbrück zur Nutzung übergeben. Die Berücksichtigung der Sportanlagen erfolgte aus einer gesamtstädtischen Betrachtung. 2. Ergebnis einer Untersuchung möglicher technischer und baulicher Schallschutzmaßnahmen gemäß §3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung als Grundlage für eine fortgeführte Nut- zung des bestehenden Tennenplatzes Im Rahmen der Planung der Platzanlage stellte sich heraus, dass es zu Einschränkungen in der Nut- zungszeit des neuen östlichen Platzes führen würde, wenn der bestehende westliche Tennenplatz weiterhin in Nutzung verbleibt. Um die bestmöglichen Nutzungszeiten auf dem Kunststoffrasenbelag zu erhalten, wurde in Abstimmung mit dem SV Adler Dellbrück beschlossen, den westlichen Be- standstennenplatz in der weiteren Nutzung der Sportanlage nicht mehr zu berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen sind auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht berücksichtigt worden. Das Lärmschutz- gutachten ist Bestandteil der Baugenehmigung und bildet die Grundlage für die Betriebszeitenrege- lung der Sportanlage. Eine Nutzung des westlichen Sportplatzes schließt sich aus. 3. Untersuchung der lärmverträglichen Nutzung von Teilflächen im hinteren Grundstücksbereich ohne Umsetzung technischer und baulicher Maßnahmen ggf. unter Berücksichtigung des Alt- anlagenbonus beim Umbau von Tennenplätze in Kunstrasenplätze Gemäß Punkt 2 ist eine Nutzung des westlichen Tennenplatzes, auch in Teilbereichen, als Sportflä- che ausgeschlossen. Bei der Erstellung des Lärmschutzgutachtens für den östlichen Platz hat der Altanlagenbonus bereits Berücksichtigung gefunden. 3 4. Feststellung ggf. benötigter Ausgleichflächen an anderen Standtorten. Auf Grund der oben geschilderten Punkte bietet sich der Standort nach Begutachtung aller im Stadt- gebiet zur Verfügung stehenden Flächen als Ausgleichfläche für die Neubau und Sanierungsmaß- nahmen des Sportamtes an. Anlagen Anlage 1: Eingabe gemäß § 24 GO
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1828/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.05.2022
- Erstellt
- 30.05.2022 14:45