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1828/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - Sportplatz Thurner Kamp

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 13.06.2022, TOP 2.1

Anlage - Eingabe Sportplatz Thurner Kamp

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe Sportplatz Thurner Kamp

3616 Zeichen

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen

Ludwigstraße 8

50667 Köln

Köln, 04.04.2022

Eingabe gemäß $24 GO NRW an die Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Sanierung westlicher Sportplatz Thurner Kamp, Köln-Dellbrück
Per email

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 09.02.2022 haben wir entnommen, dass der bestehende
und unmittelbar an die Sportanlage des SV Adler Dellbrück angrenzende Tennenplatz am Thurner
Kamp in Köln-Dellbrück in eine dauerhafte Grünfläche umgewandelt werden soll.

Aus der diesbzgl. Beschlussvorlage Nr. 3371/2021 der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) (Anlage 1) geht
hervor, dass der Tennenplatz aufgrund eines Lärmschutzgutachtens aus der Nutzung genommen
worden ist. In der Folge soll diese Fläche nun als Ausgleichsfläche genutzt werden. Vorab ist jedoch
eine Bodensanierung durchzuführen.

Inder Beschlussvorlage werden keine Angaben zu folgenden Aspekten gemacht:

® . Ergebnis einer Bedarfsanalyse des Vereinssports in Dellbrück und entsprechende Würdigung
bei der Planung der zukünftigen Nutzung des Tennenplatzes,

« Ergebnis einer Untersuchung möglicher technischer und 'baulicher Schallschutzmaßnahmen
gemäß $3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung als Grundlage für eine fortgeführte
Nutzung des bestehenden Tennenplatzes,

« Untersuchung der lärmverträglichen Nutzung: von Teilfläcken im hinteren
Grundstücksbereich ohne Umsetzung technischer und baulicher Maßnahmen gef. unter
Berücksichtigung des Anlagenbonus beim Umbau von Tennenplätzen in Kunstrasenplätze,

« Feststellung ggf. benötigter Ausgleichsflächen an anderen Standorten.

Der SV Adler Dellbrück fühlt sich dem Breitensport verpflichtet und ist bestrebt, alle interessierten
Kinder und Jugendlichen des Stadtteils in Ihrem: Wunschsport aktiv zu fördern und ihnen ein
adäquates Angebot zu machen. In den letzten Jahren sind jedoch in Köln-Dellbrück einige neue
Wohngebiete entstanden wie z.B. am Dellbrücker Steinweg oder auf dem Gelände der ehemaligen
Belgischen Schule und zahlreiche junge Familien in den Stadtteil gezogen. Darüber hinaus sind
weitere Wohnbebauungen in Planung wie z.B. auf dem Möhl-Areal.

Der Zuzug wirkt sich auch auf den Bedarf der örtlichen Sportvereine aus. Anhand von Wartelisten
und Platzbelegungsplänen ist erkennbar, dass die derzeit genutzten Flächen nicht ausreichend sind,
um alle sportinteressierten Kinder und Jugendlichen adäquat zu fördern bzw. alle Anfragen zu
berücksichtigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der noch zu bewältigenden Folgen der

Pandemie auf Kinder und Jugendliche sind Abweisungen bedauerlich.
k I

Darüber hinaus weisen wir auch auf die soziale Bedeutung der Jugendarbeit des Vereins hin. Durch
das renovierte Vereinsheim kann der Verein Kindern und Jugendlichen neben dem sportlichen
Angebot auch ergänzende Freizeitangebote in einem gesicherten und beaufsichtigten Umfeld

machen.

Die anstehende und budgetierte Bodensanierung bietet u.E. die Chance, unter Ausnutzung von
Synergien die erforderlichen Flächenkapazitäten zu erhalten und für die Vereinsarbeit wieder
nutzbar zu machen. Nach der notwendigen Entfernung des belasteten Bodens des bestehenden
Tennenplatzes kann statt der Schaffung einer Grundlage für eine Baumpflanzung der Unterbau für
die benötigten Sportflächen geschaffen werden.

Wir bitten darum, den Sachverhalt bzw. die geplante Nutzung als Ausgleichsfläche nochmals zu

überprüfen und eine Umwandlung des vorhanden Tennenplatzes für eine fortgeführte Nutzung
durch den Sportverein anzustreben. Gerne erläutern wir den Bedarf auch persönlich. ö

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3439 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1828/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Sportplatz Thurner Kamp 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe. Unter Bezugnahme auf die Be-
gründung weist die Verwaltung die Eingabe inhaltlich zurück. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf dem westlichen Platz der Sportanlage Thurner Kamp wird durch das Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt auf Wunsch des Sportamt eine Bodensanierung durchgeführt. Aus diesem Grund werden 
die vom Petenten angeführten Punkte nicht in der Beschlussvorlage 3371/2021 behandelt.  
Die nachfolgend aufgeführten Punkte wurden in vorangegangenen Verfahren jedoch durch die Ver-
waltung geprüft und der Politik zum Beschluss vorgelegt.  
 
 
1. Ergebnisse einer Bedarfsanalyse des Vereinssport in Dellbrück und entsprechende Würdi-
gung bei der Planung der zukünftigen Nutzung des Tennenplatzes 
 
Im Rahmen der Kunststoffrasenprioritätenliste 2013-2017 wurde die bestehende östliche Tennen-
Wettkampfbahn in ein Kunststoffrasenspielfeld mit Kleinspielfeld und Parkplatz umgewandelt und 
dem SV Adler Dellbrück zur Nutzung übergeben. Die Berücksichtigung der Sportanlagen erfolgte aus 
einer gesamtstädtischen Betrachtung. 
 
 
2. Ergebnis einer Untersuchung möglicher technischer und baulicher Schallschutzmaßnahmen 
gemäß §3 der Sportanlagenlärmschutzverordnung als Grundlage für eine fortgeführte Nut-
zung des bestehenden Tennenplatzes 
 
Im Rahmen der Planung der Platzanlage stellte sich heraus, dass es zu Einschränkungen in der Nut-
zungszeit des neuen östlichen Platzes führen würde, wenn der bestehende westliche Tennenplatz 
weiterhin in Nutzung verbleibt. Um die bestmöglichen Nutzungszeiten auf dem Kunststoffrasenbelag 
zu erhalten, wurde in Abstimmung mit dem SV Adler Dellbrück beschlossen, den westlichen Be-
standstennenplatz in der weiteren Nutzung der Sportanlage nicht mehr zu berücksichtigen. Bauliche 
Maßnahmen sind auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht berücksichtigt worden. Das Lärmschutz-
gutachten ist Bestandteil der Baugenehmigung und bildet die Grundlage für die Betriebszeitenrege-
lung der Sportanlage. Eine Nutzung des westlichen Sportplatzes schließt sich aus. 
 
 
3. Untersuchung der lärmverträglichen Nutzung von Teilflächen im hinteren Grundstücksbereich 
ohne Umsetzung technischer und baulicher Maßnahmen ggf. unter Berücksichtigung des Alt-
anlagenbonus beim Umbau von Tennenplätze in Kunstrasenplätze 
 
Gemäß Punkt 2 ist eine Nutzung des westlichen Tennenplatzes, auch in Teilbereichen, als Sportflä-
che ausgeschlossen. Bei der Erstellung des Lärmschutzgutachtens für den östlichen Platz hat der 
Altanlagenbonus bereits Berücksichtigung gefunden.

3 
4. Feststellung ggf. benötigter Ausgleichflächen an anderen Standtorten. 
 
Auf Grund der oben geschilderten Punkte bietet sich der Standort nach Begutachtung aller im Stadt-
gebiet zur Verfügung stehenden Flächen als Ausgleichfläche für die Neubau und Sanierungsmaß-
nahmen des Sportamtes an. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Eingabe gemäß § 24 GO

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1828/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.05.2022
Erstellt
30.05.2022 14:45