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0021/2026

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Beschaffung und Finanzierung von niederflurigen Stadtbahnwagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.01.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1097 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um einen Beschaffungsvorgang der rechtlich selbstständigen Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG sowie um die damit seitens der Stadt Köln verbundene Finanzierungsentscheidung 
(Gesellschafterdarlehen). Mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung wäre zudem eine Verzögerung verbunden, 
die eine rechtzeitige Beschaffung und damit Sicherstellung des ÖPNV durch die KVB gefährden würde.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

22545 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0021/2026 
Freigabedatum 
 20.01.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Beschaffung und Finanzierung von niederflurigen 
Stadtbahnwagen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat beschließt die Ersatzbeschaffung von 33 Stadtbahnwagen als Teilersatz für 
die 69 Fahrzeuge der Serie K4500 durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). 
Über den Umfang der Ersatzbeschaffung der übrigen 36 Stadtbahnwagen der Serie 
K4500 wird der Rat nach Abschluss des Ergebnissicherungsprozesses des Stadt-
werke Köln Konzerns eine gesonderte Entscheidung treffen.  
2) Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass weitere 44 Stadtbahnwagen auf Basis 
der ÖPNV-Netzentwicklung der Stadt Köln (Vorlage-Nr. 2763/2024) zusammen mit der 
vorgenannten Ersatzbeschaffung als Optionen ausgeschrieben werden. Über einen 
Abruf dieser optionalen Leistungen entscheidet der Rat gesondert. Die Umsetzung der 
jeweiligen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt entsprechender Gremienbeschlüsse 
der KVB.  
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt, abweichend von der Regelung nach Nr. 5/1 der 
Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (Vorlage-Nr. 
0354/2020) sowie seines Beschlusses unter der Vorlage-Nr. AN/1294/2007 die Be-
schaffung von Stadtbahnwagen einer Länge von rd. 30m (sog. Kurzzüge).  
4) Der Rat stimmt der Errichtung einer Inbetriebnahmehalle durch die KVB auf dem 
Grundstück der KVB-Hauptwerkstatt zu. 
5) Der Rat der Stadt Köln beschließt, der KVB zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung 
von bis zu 69 Stadtbahnwagen Gesellschafterdarlehen bis zu einer Höhe von 364 Mio. 
Euro zu für die Stadt Köln am Markt erzielbaren Konditionen zur Verfügung zu stellen 
und beauftragt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaf-
fen. Die Verwaltung wird beauftragt, die tatsächliche Höhe der Gesellschafterdarlehen 
von max. 364 Mio. Euro an den Umfang der vom Rat zur Beschaffung freigegebenen 
Anzahl von Stadtbahnwagen anzupassen.  
Mobilitätsausschuss 20.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Rat 05.02.2026

2 
6) Der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2026 eine außerplanmäßige Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von insgesamt 102,889 Mio. Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 
2027 im Teilfinanzplan der Beteiligungssteuerung der Produktgruppe 1202, Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Teilplanzeile 12, Sonstige Investitionsauszahlun-
gen, Finanzstelle 2010-1202-0-0006, KVB Niederflur 2. Beschaffung. Die Deckung er-
folgt über 100 Mio. Euro durch eine veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungs-
ermächtigung in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, bei Finanz-
stelle 2010-1601-0-0044, Ausleihungen, und über 2,889 Mio. Euro in der Produkt-
gruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, bei Finanzstelle 2010-1601-0-0048, Aus-
zahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen. Die darüber hinaus ab 2030 benötigten 
Auszahlungsermächtigungen von 261.145.000 Euro (Gesamtvolumen der Maßnahme: 
364.034.000 Euro) werden im Rahmen der rollierenden Investitionsplanung im Rah-
men des jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens veranschlagt.  
7) Der Rat nimmt die im Falle der vollständigen Ersatzbeschaffung von 69 Stadtbahnwa-
gen sowie der Errichtung der Inbetriebnahmehalle entstehenden finanziellen Folgeaus-
wirkungen und die daraus resultierende, nach heutigem Kenntnisstand prognostizierte 
langfristig wirkende Erhöhung des Jahresdefizites der KVB um in der Spitze rd. 
37 Mio. Euro im Jahr 2035 zur Kenntnis. Der durch die Abschreibungs- und Finanzie-
rungskosten zusätzlich entstehende Verlust der KVB in Höhe von jährlich in der Spitze 
bis zu 37 Mio. Euro im Jahr 2035 wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von 
der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was die Gewinnausschüttungsfähig-
keit der SWK an den städtischen Haushalt verringert und zu einer Ergebnisbelastung 
im Kernhaushalt führen kann.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Hintergrund 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) verfügt im Bereich der Stadtbahnen über eine Fahr-
zeugflotte, die sowohl hochflurige Stadtbahnwagen als auch niederflurige Stadtbahnwagen 
umfasst. Zur dauerhaften Aufrechterhaltung des Leistungsangebots sowie zur Sicherstellung 
und Verbesserung der Betriebsqualität befindet sich die KVB derzeit in der Ersatzbeschaffung 
sowohl der hochflurigen Stadtbahnwagen der Serien 2200/2300 und 5100 (Vorlage-Nr. 
3243/2020 u. 1612/2025) als auch der niederflurigen Stadtbahnwagen der Serie K4000 (s. 
Vorlage-Nr. 0891/2018). Eine weitere Ersatzbeschaffung ist für die niederflurigen Stadtbahn-
wagen der Serie K4500 notwendig. Diese werden auf den Linien 1, 7, 9, 12 und 15 eingesetzt.   
2. Ersatzbeschaffung der Serie K4500  
Die in den Jahren 2005 bis 2007 beschafften Fahrzeuge der Serie K4500 wurden als sog.

4 
Low-Cost-Fahrzeuge mit einer geplanten Einsatzdauer von 25 Jahren beschafft. Demnach 
sind die Fahrzeuge ab dem Jahr 2030 planmäßig zu ersetzen, um das Leistungsangebot der 
KVB sicherzustellen. Aus den Erfahrungen der letzten Stadtbahnbeschaffungsvorgänge lässt 
sich bereits jetzt absehen, dass aufgrund des üblichen Beschaffungsprozesses bei einem Be-
schluss des Rates der Stadt Köln im Februar 2026 die Auslieferung frühestens 2030 beginnen 
wird. Die rechtzeitige Entscheidung über die Ersatzbeschaffung der niederflurigen Stadtbahn-
wagen der Serie K4500 ist daher vor dem Hintergrund der Verzögerungen bei der Ersatzbe-
schaffung der niederflurigen Stadtbahnwagen der Serie K4000 zur Aufrechterhaltung des 
Leistungsangebots der KVB von hoher Relevanz.  
Eine alternative Planung der Ertüchtigung der Stadtbahnwagen der Serie K4500 ist nach Aus-
kunft der KVB aufgrund der aktuellen Erfahrungen aus der erforderlichen Ertüchtigung der Se-
rie K4000 weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. So würde die Ertüchtigung für einen 
weiteren Einsatz über weitere 5 Jahre nach heutigem Kenntnisstand Investitionskosten von 
mindestens 1,2 Mio. € pro Fahrzeug erfordern. Ein weiteres Problem ist die mit dem Alter zu-
nehmende Obsoleszenz der elektrischen und elektronischen Baugruppen, die zu weiteren 
heute nicht kalkulierbaren Aufwänden bei einer Ertüchtigung führen. Demgegenüber wird der 
Preis eines neuen Fahrzeugs auf 4,3 Mio. € geschätzt (Preisstand 2025), die Fahrzeuge ha-
ben dann eine Nutzungsdauer von 30 Jahren. 
Die KVB hat geprüft, in welchem Umfang eine Ersatzbeschaffung der 69 bestehenden Nieder-
flur-Stadtbahnwagen zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich ist, um das aktuelle Leis-
tungsangebot sicherzustellen. Dies sind 33 Stadtbahnwagen. Über die Beschaffung der weite-
ren 36 Stadtbahnwagen kann und soll aufgrund der erheblichen Ergebnisauswirkung auf die 
KVB und damit auch auf die SWK der Beratungs- und Entscheidungsprozess zum Ergebnissi-
cherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzern abgewartet werden (Vorlage-Nr. 2158/2025). 
Auf dieser Basis kann der Rat der Stadt Köln eine gesonderte Entscheidung über die Ersatz-
beschaffung der verbleibenden 36 Stadtbahnwagen treffen. Um bereits jetzt die haushalts-
rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Ersatzbeschaffung aller bestehenden 69 Fahr-
zeuge schaffen zu können, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln vor, der KVB be-
reits jetzt Gesellschafterdarlehen bis zur Höhe von max. 364 Mio. Euro zu bewilligen. Die kon-
krete Höhe der tatsächlich gewährten Gesellschafterdarlehen folgt in jedem Fall der vom Rat 
der Stadt Köln tatsächlich zur Beschaffung freigegebenen Anzahl von Stadtbahnwagen. 
Ebenfalls gesondert entscheidet der Rat der Stadt Köln über die 44 von der KVB zusätzlich 
ausgeschriebenen optionalen Stadtbahnwagen (s. Ziff. 6), für deren Abruf zudem weiterge-
hende Entscheidungen des Rates der Stadt Köln zu Maßnahmen im Niederflurnetz erforder-
lich wären. Die Optionsfahrzeuge sind im Finanzierungsvolumen nicht erfasst.  
3. Fahrzeugart 
Derzeit setzt die KVB bei den insgesamt 69 niederflurigen Stadtbahnwagen der Serie K4500 
gekoppelte Kurzzüge mit einer Länge von jeweils rd. 30m je Stadtbahnwagen ein (sog. Dop-
peltraktion). Entsprechend der Beschlüsse des Rates der Stadt Köln unter der Vorlage-Nr. 
AN/1294/2007 in Verbindung mit der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 
Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 01.01.2012, zuletzt geändert durch Beschluss 0354/2020 am 
26.03.2020 hinsichtlich der in Absatz Nr. 5.1 aufgeführten Voraussetzungen sind bei der KVB 
grundsätzlich Züge mit einer Länge von mindestens 50m zu beschaffen (sog. Langzüge). 
Diese sog. Langzüge bestehen ebenfalls aus rd. 30m langen Stadtbahnwagen, die jedoch mit 
einem Übergang über der Kupplung so verbunden werden, dass eine Durchgangsmöglichkeit 
für die Fahrgäste besteht.  
Wesentlich für die Ersatzbeschaffung ist aufgrund der o.g. Zeitschiene, die eine Ausmuste-
rung der Stadtbahnwagen der Serie K4500 ab 2030 ff. erforderlich macht, das Kriterium der 
Beschaffungssicherheit. Aufgrund der negativen Erfahrungen bei der Ersatzbeschaffung der 
niederflurigen Stadtbahnwagen der Serie K4000 als sog. Langzüge, die aufgrund der techni-
schen Herausforderungen in der Konstruktion zu erheblichen Verzögerungen führt, hat die 
KVB geprüft, ob die Beschaffungsrisiken im Falle der Ersatzbeschaffung von Kurzzügen gerin-
ger ausfallen und kommt zu dem Schluss, dass Kurzzüge im Bereich der niederflurigen Stadt-
bahnwagen unter Berücksichtigung der Betriebsinfrastruktur der KVB die grundsätzlich sowohl 
seitens der Hersteller*innen als auch der KVB erprobtere Fahrzeugvariante darstellen. Das

5 
höhere Beschaffungsrisiko bei Langzügen ergibt sich aus der fehlenden Serienreife für Nie-
derflurlangzüge, wie sich im aktuell verzögerten Beschaffungsverfahren zeigt. So stellen ins-
besondere die erforderlichen Kurzkupplungen aufgrund des begrenzten Raums unter dem 
Übergang eine konstruktive Herausforderung dar, für die es noch keine Standardlösungen der 
Hersteller*innen gibt.  
Im Vergleich der Stadtbahnwagen in der Kurzzugvariante zur Langzugvariante zeigt sich, 
dass pro Stadtbahnwagen eines Kurzzugs eine Fahrgastkapazität von 180 Personen (davon 
58 Sitzplätze) besteht und demgegenüber pro Stadtbahnwagen eines Langzugs lediglich eine 
unwesentlich höhere Fahrgastkapazität von nur 191 (davon ebenfalls 58 Sitzplätze) besteht. 
Auch mit den Kurzzügen können die Vorgaben des ÖDLA eingehalten werden, nach denen 
eine Fahrgastkapazität von 180 Personen, bezogen auf eine 30-Meter-Einheit definiert ist. 
Der für die ursprüngliche Entscheidung des Rates der Stadt Köln aus dem Jahr 2007 maß-
gebliche Aspekt der Fahrzeugsicherheit im Falle des unbefugten Übertritts von Personen zwi-
schen den Kupplungen der Kurzzüge ist mittlerweile durch technische Lösungen dergestalt 
entschärft, dass technische Überwachungsmaßnahmen eine Fahrt des Zuges blockieren, so-
bald sich Personen in der Gefahrenstelle befinden.  
Eine spätere Realisierung von rund 90 m langen Zugverbänden auf der Ost-West-Achse kann 
sowohl durch Zugverbände bestehend aus einem Langzug und einem Kurzzug wie auch 
durch Zugverbände bestehend aus drei Kurzzügen erfolgen. 
Die KVB hat zusätzlich auch den Verzicht auf einen Führerstand je Stadtbahnwagen geprüft. 
Die aufgrund der begrenzten Achslasten dabei erzielten zusätzlichen Fahrgastkapazitäten von 
2-4 Plätzen stehen in einem ungünstigen Verhältnis zu der wesentlich größeren betrieblichen 
Flexibilität von Zügen mit zwei Führerständen, weshalb letztere beschafft werden sollen. 
Bei der Prüfung wurde auch berücksichtigt, dass im Falle einer vollständigen Ersatzbeschaf-
fung von 69 Stadtbahnwagen aufgrund der ungeraden Anzahl der zu ersetzenden Kurzzug-
Stadtbahnwagen mind. 70 zu Langzügen koppelbare Stadtbahnwagen zu beschaffen wären, 
um die gleiche Verfügbarkeit zu erzielen. Langzüge sind überdies mit einem höheren Aufwand 
für die Wartung im Werkstattbetrieb verbunden, da die Werkstätten für Zuglängen von 30m 
ausgelegt sind. In der Folge müssen die Langzug-Stadtbahnwagen für jeden Werkstattaufent-
halt aufwändig getrennt werden. 
In wirtschaftlicher Hinsicht stehen im Fall der Kurzzugvariante etwas höhere Anschaffungs-
kosten deutlich günstigeren Betriebskosten gegenüber: Durch die geringen Unterschiede bei 
den zu erwartenden Beschaffungskosten (8,2 Mio. Euro für 2 Stadtbahnwagen als Langzug 
gegenüber 8,6 Mio. Euro für 2 Stadtbahnwagen in Doppeltraktion als Kurzzug) wirkt sich ins-
besondere der höhere Werkstattaufwand aus. So sind im Falle einer vollständigen Ersatzbe-
schaffung aller 69 Fahrzeuge als Kurzzüge die Anschaffungskosten in Höhe von rd. 
364 Mio. Euro gegenüber rd. 363,1 Mio. Euro für die Langzüge zwar um 0,9 Mio. Euro höher. 
Zu berücksichtigen ist jedoch der auf die Laufzeit der Fahrzeuge hochgerechnete zusätzliche 
Werkstattaufwand in Höhe von 5,2 Mio. Euro (nach Kostenstand 2025) bei einer Beschaffung 
von Langzügen. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Langzüge zwar eine grundsätzlich positiv bewertete Durch-
gangsmöglichkeit für Fahrgäste aufweisen, jedoch auch zu einer Reihe von Nachteilen führen, 
insbesondere was die Beschaffungssicherheit betrifft. Die Verwaltung hat die Abwägungsent-
scheidung der KVB ihrerseits geprüft und hält die Vorteilhaftigkeit der Ersatzbeschaffung von 
Kurzzügen für plausibel.  
Für die Ersatzbeschaffung ist aufgrund der beschriebenen wirtschaftlichen und betrieblichen 
Vorteile von Kurzzügen eine Ausnahme vom Beschluss unter der Vorlage-Nr. AN/1294/2007 
sowie der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 
01.01.2012, zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.03.2020 (Vorlage-Nr. 0354/2020) hin-
sichtlich der in Absatz Nr. 5.1 genannten Kriterien erforderlich. Hierdurch wird sichergestellt, 
dass auch Fahrzeuge mit einer Länge von unter 50 m die Fördervoraussetzungen erfüllen.

6 
Zwei Vorserienfahrzeuge NF6 aus der bereits bestehenden Beschaffung niederfluriger Stadt-
bahnwagen werden durch die KVB in diesen Beschaffungsvorgang überführt und werden ge-
mäß Zuwendungsbescheid der Stadt Köln vom 07. September 2021 sowie dem letzten Ände-
rungsbescheid vom 11. Juli 2024 anteilig mit Fördermitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
finanziert. 
4. Inbetriebnahmehalle 
Bedingt durch die große Anzahl von Neubeschaffungen kommt es in den Jahren bis mindes-
tens 2040 zu einer Häufung von Fahrzeuginbetriebnahmen. Durch die inzwischen sehr hohe 
technische Komplexität der Stadtbahnwagen erfordern die Service- und Garantiearbeiten im 
Zusammenhang mit der Abnahme den Einsatz unterschiedlicher Dienstleister in erheblichem 
Umfang. Zudem werden auch für den Werkstattbetrieb der KVB zusätzliche Hallenressourcen 
dauerhaft benötigt, beispielsweise für Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten an den Klimaanla-
gen der Fahrzeuge. Hierzu soll eine Inbetriebnahmehalle auf dem Gelände der bestehenden 
Hauptwerkstatt der KVB errichtet werden. Durch die unmittelbare Nähe zur bestehenden 
Hauptwerkstatt ist eine effiziente dauerhafte Nutzung auch im Regelwerkstattbetrieb möglich. 
Die Investitionskosten belaufen sich auf rd. 9 Mio. Euro. Diese sind nicht Teil der Finanzierung 
durch Gesellschafterdarlehen der Stadt Köln, aber wirken sich ebenfalls ergebnisverschlech-
ternd auf das negative Jahresergebnis der KVB aus, weshalb dazu ein Beschluss des Rates 
eingeholt werden soll. 
5. Kosten, Förderung und Finanzierung 
Aufgrund der Gespräche mit den Fahrzeugherstellern und den Erfahrungen aus früheren 
Fahrzeug-Beschaffungsprojekten geht die KVB derzeit bei einer vollständigen Ersatzbeschaf-
fung der 69 Stadtbahnfahrzeuge von einem Fahrzeugpreis von 4.300 Tsd. Euro je 30-Meter 
Einheit aus. Bei einer vorgesehenen Beschaffung von 69 Kurzzügen ergibt sich unter der An-
nahme einer 2 %igen Inflation pro Jahr ein Investitionsvolumen von 364 Mio. Euro. 
Dieses Investitionsvolumen soll der KVB, wie bereits bei den vorangegangenen Ersatzbe-
schaffungen, im Wege von Gesellschafterdarlehen der Stadt Köln zur Verfügung gestellt wer-
den. Die KVB plant ab 2027 Mittel bei der Stadt abzurufen. Nach derzeitigem Zahlungsplan 
erfolgt die letzte Auszahlung im Jahr 2034.  
Die Gesellschafterdarlehen sowie die von der Stadt für die Refinanzierung am Kredit- bzw. 
Kapitalmarkt entstehenden Zinslasten sind von der KVB zurückzuzahlen. Die Gewährung der 
Gesellschafterdarlehen ist für den städtischen Haushalt grundsätzlich ergebnisneutral. Die 
Gesellschafterfinanzierung über die Stadt Köln ist nach der beihilferechtlichen Prüfung durch 
eine externe Kanzlei auch ohne zusätzlichen Aufschlag auf die der Stadt entstehenden Zins-
lasten zulässig. Die Stadt Köln beabsichtigt die Gesellschafterdarlehen ggf. teilweise über 
Green-Bond-Finanzierungen refinanzieren. 
Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme bzw. zur Vergabe des dazu zwingend 
notwendigen Auftrags ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ins-
gesamt 102,889 MioEuro zu Lasten des Haushaltsjahres 2027 im Teilfinanzplan der Beteili-
gungssteuerung der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Teil-
planzeile 12, Sonstige Investitionsauszahlungen, Finanzstelle 2010-1202-0-0006, KVB Nie-
derflur 2. Beschaffung, notwendig. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt über 
100 Mio. Euro im Rahmen der aus dem Programmbudget „Ausleihungen“ zur Verfügung ste-
henden Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2027. Des Weiteren kann zur De-
ckung eine Verpflichtungsermächtigung über 2,889 Mio. Euro aus dem Programmbudget 
„Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen“ genutzt werden, da diese dort nicht benö-
tigt wird. 
Die darüber hinaus ab 2030 in den Folgejahren benötigten Auszahlungsermächtigungen von 
261.145.000 Euro (Gesamtvolumen der Maßnahme: 364.034.000 Euro) werden im Rahmen 
der rollierenden Investitionsplanung im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsver-
fahrens veranschlagt.

7 
Die finanziellen Folgeauswirkungen auf die KVB in Form von Instandhaltungs-, Abschrei-
bungs- und Finanzierungskosten aus einer vollständigen Ersatzbeschaffung von 69 Fahrzeu-
gen inkl. der Inbetriebnahmehalle führen zu einer prognostizierten langfristig wirkenden Erhö-
hung des Jahresdefizites der KVB um in der Spitze rd. 37 Mio. Euro im Jahr 2035. Die wirt-
schaftliche Wirkung wurde in der Wirtschaftsplanung 2026 ff. der KVB berücksichtigt. 
Unabhängig von der Finanzierung der Investitionskosten durch Gesellschafterdarlehen prüft 
die KVB – insbesondere vor dem Hintergrund des Sondervermögens für Infrastruktur und Kli-
maneutralität des Bundes sowie der anstehenden Novellierung des ÖPNVG NRW und der in 
diesem Zusammenhang erwarteten Erhöhung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 
ÖPNVG NRW – die Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln für diese Maßnahme. Die 
derzeit nach  § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verfügbaren Landesfördermittel für Investitionen im 
ÖPNV sind bereits für andere Maßnahmen der KVB gebunden.  
6. Optionsvorbehalt 
Die über die 69 Stadtbahnfahrzeuge hinausgehende optionale Beschaffung von bis zu 44 wei-
teren Zügen ist von verschiedenen in Aussicht genommenen Maßnahmen (Taktverdichtun-
gen, Streckenerweiterungen, etc.) abhängig, deren Priorisierung und Ausgestaltung bislang 
noch nicht abschließend erfolgt sind und zu denen somit auch bisher noch keine politischen 
Beschlüsse vorliegen. Berücksichtigt werden daher die im ÖPNV-Bedarfsplan vorgesehenen 
und in der ÖPNV-Netzentwicklung der Stadt Köln beschriebenen Maßnahmen im Niederflur-
netz (Vorlage-Nr. 2763/2024). Diese werden als vertragliche Option zusammen mit dem 
Hauptauftrag ausgeschrieben, damit es, falls der Rat später der jeweiligen Taktverdichtung 
bzw. Streckenerweiterung zustimmt, für die Beschaffung der dann benötigten Fahrzeuge nicht 
der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens bedarf. Gleichzeitig werden so technische 
Unterschiede durch verschiedene Baureihen vermieden und sichergestellt, dass die Fahr-
zeuge untereinander kompatibel sind. 
7. Zeitplan 
Der Zeitplan sieht aktuell eine Auftragsvergabe für das III. Quartal 2027 vor. Ab dem III. Quar-
tal 2030 sollen in einem einjährigen Vorserienbetrieb zwei Züge getestet und die Inbetriebnah-
megenehmigungen bzw. Zulassung von der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und dem 
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingeholt werden. Die Auslieferung der Serienfahrzeuge ist ab 
dem I. Quartal 2031 geplant. 
8. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Das hier dargestellte Investitionsvorhaben stärkt die Attraktivität des ÖPNV in der Stadt Köln. 
Die Maßnahme stellt daher einen positiven Beitrag zum Klimaschutz dar.  
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die Abstimmung der Beschlussvorlage erforderte intensive Betrachtungen sowohl mobilitäts-
spezifischer als auch finanzieller Einflussfaktoren zwischen KVB und Verwaltung vor dem Hin-
tergrund des Ergebnissicherungskonzepts des Stadtwerke Köln Konzerns sowie der ange-
spannten Haushaltslage der Stadt Köln. Die KVB kann ohne Beschluss des Rates der Stadt 
Köln die beabsichtigte Ausschreibung nicht vornehmen. Die Fahrzeuge der Serie K4500 sind 
ab 2030ff. zu ersetzen. Bereits jetzt sieht der Zeitplan vor, dass die ersten Fahrzeuge erst zu 
diesem Zeitpunkt ausgeliefert werden können. Sollte es zu Verzögerungen in der Entschei-
dungsfindung kommen, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit kostenintensive Sanierungsmaß-
nahmen wie derzeit bei der Fahrzeugserie 4000 erforderlich, um die Fahrzeuge wenige Jahre 
weiter betreiben zu können. Dabei steigt das Risiko von notwendigen Sanierungsmaßnah-
men, je länger die Altfahrzeuge über das Jahr 2030 betrieben werden müssen.

8

Beratungsverlauf (3)

20.01.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.02.2026 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0021/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.01.2026
Erstellt
05.01.2026 16:18