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A-O/0002/2026

Umwidmung und Beschilderung im Bereich der Haskenau-Brücke

Antrag an die BV Ost 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.04.2026, TOP 7.1

Antrag A-O-0002-2026

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Antrag A-O/0002/2026

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Stellungnahme zum Antrag AOST_0001_2026 (ursprüngliche Nr. A-O_0002_2026)

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Antrag A-O/0002/2026

1720 Zeichen

1 
KREISVERBAND MÜNSTER E.V. 
CDU-FRAKTION IN DER BV-OST 
 
 
  
  Münster BV Ost 
 
            
          
                                                                                                  
  
  
Münster, den 02.03.2026 
 
 
Antrag an die Verwaltung 
 
Betreff: Umwidmung und Beschilderung im Bereich der Haskenau-Brücke 
 
 
 
Wir beantragen die bestehende Widmung dahingehend zu ändern, dass zumindest zusätzlich das 
Führen von Pferden erlaubt ist. Des Weiteren bitten wir die Verwaltung ämterübergreifend alle 
Möglichkeiten zu prüfen, um ein Reiten bzw. Führen von Pferden über die Brücke zu ermöglichen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß Baubeschluss V/0638/2023 sollte die Brücke für eine „Lasteinwirkung nach DIN EN 1991-2, 
Geh- und Radwegbrücke, auch Ross und Reiter“ ausgelegt werden. Es spricht also aus technischer 
Sicht nichts dagegen, die Brücke für Reiter*innen freizugeben.  
 
 
A-O/0002/2026

2 
Die Haskenau-Brücke stellt eine wichtige Verbindung für die Naherholung dar. Sie bietet die einzige 
Möglichkeit zum Lückenschluss zwischen den Reitrouten Handorf im Osten und Rieselfelder im 
Westen. Wegen des Militärübungsgeländes gibt es keine alternativen Verbindungen, ohne große 
Umwege reiten zu müssen. 
 
 
 
Auf beiden Seiten der Brücke gibt es viele private Pferdehaltungen, zusätzlich die Westfälische Reit- 
und Fahrschule, das Westfälische Pferdezentrum, den Hof Nonte (Pferdepension mit Kinder-
Reitunterricht, das Vertherland (Islandpferde-Hof), den Hof Bölting sowie die Rossheide („Wohnen 
mit Pferd“).  
 
Für die Fraktionen 
 
gez. Dr. Bodo Kensmann     Kurt Moths 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   FDP 
 
Olga Holin      Stefan Gottkehaskamp 
SPD Fraktion      CDU-Fraktion

Stellungnahme zum Antrag AOST_0001_2026 (ursprüngliche Nr. A-O_0002_2026)

4466 Zeichen

Vermessungs- und Katasteramt Tel. 62 00
62.00.0001 MarienfeldJochen@stadt-muenster.de
18.05.2026

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Amt für Bürger- und Ratsservice 28. Mai 2026
Bezirksvertretung Münster-Ost

über Dez ill  UEEPEENGERE. EEEPERESEEEEEE,

Stellungnahme zum
Interfraktioneller Antrag A-0/0002/2026 in der Bezirksvertretung Münster-Ost zur Umwid-
mung und Beschilderung Im Bereich der Haskenau-Brücke

Der interfraktionelle Antrag der CDU-Fraktion hat zum Ziel im Bereich der Haskenau-Brücke „die
bestehende Widmung dahingehend zu ändern, das zumindest zusätzlich das Führen von Pferden
erlaubt ist”.

Über die Haskenau-Brücke verläuft ein Rad- und Fußweg, der mit Verfügung vom 08.02.2022,
bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 4 am.18.02.2026, gewidmet wurde. Im Widmungstext heißt es
u. a. „Im Bereich der Überführung über die Werse ist das Brückenbauwerk Bestandteil des Rad-
und Fußweges. Der Weg wird für den öffentlichen Radfahrer- und Fußgängerverkehr gewidmet.“
Die Widmung erfolgt nach $ 6 Abs. 1 Straßen und Wegegesetz NRW (StwG NRW), durch sie
wird der Rad- und Fußweg der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Widmung
war das Reiten auf dem Weg nicht angedacht und wurde deshalb nicht geprüft oder verfügt.

In der Widmung können Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten sowie sonstige Be-
sonderheiten festgelegt werden (Widmungsinhalt). Die Beschränkung kann positiv für bestimmte
Benutzungsarten ausgesprochen werden, z. B. Krafträder, Radfahrer, Reiter oder negativ durch
Ausschluss bestimmter Benutzungsarten. Die Benutzungsart ‚Führen von Pferden’ ist gleichzu-
setzen mit Reiten, da sich das StrWG an den Verkehrsarten der Straßenverkehrsordnung (StVO)
orientiert. In $ 28 StVO wird das Reiten und das Führen von Pferden gleichbehandelt.

Sollte die Widmung in der Form verändert werden, dass neben dem Radfahrer und Fußgänger-
verkehr auch das Reiten gestattet wird, müssen die betroffenen Ämter um Stellungnahme gebe-
{en werden. Der bauliche Zustand des Weges, der dem Verkehr zur Verfügung gestellt wird, ge-
staltet den rechtlichen Rahmen für den zulässigen Gebrauch.

Die Verwaltung wurde durch die Bezirksvertretung Münster-Ost mit der Anregung Nr.
AnO/0018/2025 beauftragt zu prüfen, ob die Haskenau-Brücke für Reiter freigegeben werden
kann. Das Ergebnis der Prüfung durch das Ordnungsamt liegt der Bezirksvertretung vor und lau-
tete zusammengefasst, dass der Reitverkehr (nach StVO & 28 Abs. 2 Satz 1) sinngemäß den
Regeln und Anordnungen für den Fahrverkehr unterliegt. Das bedeutet, dass nur auf den für KFZ
freigegebenen Wegen geritten werden darf. Eine Ausnahmeregelung stellt ein erhebliches Risiko

-1-

dar. Die Brücke ist nur 3 m breit, unbeleuchtet und über den Radweg verlaufen mehrere Rad-
wanderrouten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Brücke in Fahrrichtung Geimer abschüssig
ist und sich am unteren Ende eine Kurve befindet. Es können Radfahrende mit hoher Geschwin-
digkeit hinter der Kurve durch Pferde überrascht werden, was zu gefährlichen Situationen führen
kann. Aus Gründen der Verkehrssicherheit spricht sich das Ordnungsamt daher gegen
eine Freigabe des Weges für Reiter aus.

Das Amt für Mobilität und Tiefbau äußert sich wie folgt:

Bei dem in Frage stehenden Weg handelt es sich der technischen Ausführung nach um
einen Rad- und Fußweg.

Die Brücke ist als Geh-/Radwegbrücke geplant und konstruiert. Zusätzlich wurden bei der
Tragfähigkeit der Brücke langsam fahrende Unterhaltungsfahrzeuge berücksichtigt, die
beispielsweise im Zuge von Brückenprüfungen zum Einsatz kommen müssen.

Die Geländer (Absturzsicherung) sind 1,3 m hoch und entsprechend der Regeln für Rad-
fahrende und Fußgänger/innen ausgeführt.

Die Brücke ist inclusive der Geländer an den Widerlagern 91 m lang. Die lichte Breite der
Brücke beträgt zwischen den Geländern 3 m. Ausweichstellen sind nicht vorhanden. Die
Brücke hat ein Längsgefälle von im Mittel 4 %.

Das Fahrradbüro betont, dass es sich bei dem Weg neben einer Route für Radwanderer
auch um eine wichtige Route für den Alltagsradverkehr handelt (Basisroute im Fahrrad-
netz 2.0). Dies und die Gefällelage der Brücke, die für eine erhöhte Geschwindigkeit im
Radverkehr sorgt, spricht gegen das Zulassen von Reitverkehr.

Auf Grund der Stellungnahmen des Ordnungsamtes und des Amtes für Mobilität und Tiefbau wird
eine Erweiterung der Widmung auf den Benutzungszweck Reiten abgelehnt, da die Verkehrssi-
cherheit nicht gewährleistet ist.

gez.

Jochen Marienfeld

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse

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Details

Aktenzeichen
A-O/0002/2026
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
02.03.2026
Erstellt
02.03.2026 14:37